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Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

odensee
vor 13 Minuten von ohnePeil:

Ich denke diese ganzen Putzjobs etc. werden dann über irgendwelche Agenturen laufen.

In Privathaushalten geht man von einer Schwarzarbeitquote von circa 90 % aus.

vor 20 Minuten von Sapine:

Der Verwaltungsaufwand ist dagegen insbesondere im Privatbereich echt ätzend

Ja!

Es gibt die Minijob-Zentrale. Wäre schön, wenn es so etwas in der Art weitergeben könnte. 

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chirlu
vor 35 Minuten von Sapine:
vor 2 Stunden von ohnePeil:

Wenn die Minijob-Regelungen wegfallen, dann werden auch die meisten dieser Jobs wegfallen.

Davon bin ich nicht überzeugt.

 

Ich auch nicht. Die gibt es ja nicht, weil sie für die Arbeitgeber billig wären; aus Arbeitgebersicht ist jemand Sozialversicherungspflichtiges mit 30 Stunden günstiger als drei Minijobber mit jeweils 10 Stunden.

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Schlumich

Bei der geplanten Anhebung der vorzeitigen Rente mit Abzügen von Alter 63 auf Alter 64 für langjährig Versicherte steht in den Empfehlungen:

"Die Umsetzung der Maßnahme sollte sofort beschlossen und mit einem Vorlauf
umgesetzt werden, der den rentennahen Jahrgängen ausreichend
Planungssicherheit
gibt"

 

Was sind rentennahe Jahrgänge? Gibt es dafür eine harte Definiton?

Was ist ausreichende Planungssicherheit? Auch hier: Gibt es dafür eine harte Definition?

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chirlu
vor 1 Minute von Schlumich:

Gibt es dafür eine harte Definition?

 

Nein. Die harte Definition wirst du dann im letztlich beschlossenen Gesetz finden.

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Sapine
vor 17 Minuten von odensee:

Es gibt die Minijob-Zentrale. Wäre schön, wenn es so etwas in der Art weitergeben könnte. 

Die Minijobzentrale ist Luxus gegenüber der Abwicklung eines Midijobs. 

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Schlumich
vor 2 Minuten von chirlu:

 

Nein. Die harte Definition wirst du dann im letztlich beschlossenen Gesetz finden.

Erfahrungswerte aus der Vergangenheit?

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timk
· bearbeitet von timk
vor 1 Stunde von Schlumich:

Erfahrungswerte aus der Vergangenheit?

Rente mit 67 wurde 2007 beschlossen. Ab 2012 begann die Umsetzung, betrifft ab 2031 die Jahrgänge ab 1964. In diesem Fall eine lange Umsetzung.

 

Ich fürchte so viel Zeit werden wir nicht bekommen. Bei mir wären es noch 5 1/2 Jahre bis zur Rente mit Abschlägen und ich gehe davon aus, dass es mich voll erwischen wird.

 

Es sollte Ausnahmen geben für die Versicherten, die schon den Ausgleich für Abschläge (voll) gezahlt haben. 

 

Ergänzung:

Ich habe das ganze Dokument gelesen und bei der Anhebung des Rentenalters wird vorgeschlagen:

 

"Die Maßnahme soll ab 2032 wirksam werden, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht. Um den rentennahen Jahrgängen ausreichend Planungssicherheit zu gewährleisten, ist eine sofortige Vorbereitung der Umsetzung erforderlich, da ein Vorlauf von fünf Jahren gewährleistet sein sollte."

 

Das gibt zumindest einen Anhaltspunkt wie "rentennah" definiert sein könnte

 


 

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Schlumich
vor einer Stunde von timk:

 

Es sollte Ausnahmen geben für die Versicherten, die schon den Ausgleich für Abschläge (voll) gezahlt haben. 

 


 

Voll gezahlt... das werden die Wenigsten gemacht haben.

vor einer Stunde von timk:

Ergänzung:

Ich habe das ganze Dokument gelesen und bei der Anhebung des Rentenalters wird vorgeschlagen:

 

"Die Maßnahme soll ab 2032 wirksam werden, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht. Um den rentennahen Jahrgängen ausreichend Planungssicherheit zu gewährleisten, ist eine sofortige Vorbereitung der Umsetzung erforderlich, da ein Vorlauf von fünf Jahren gewährleistet sein sollte."

 

Das gibt zumindest einen Anhaltspunkt wie "rentennah" definiert sein könnte

 


 

Das hatte ich in dem oben verlinkten Dokument von @ohne peilunggar nicht gelesen unter Punkt 9....

Wo steht ds denn?

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ohnePeil

Das ist bei Empfehlung 5, ganz am Ende des Abschnitts.

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timk
vor einer Stunde von Schlumich:

Voll gezahlt... das werden die Wenigsten gemacht haben.

Das hatte ich in dem oben verlinkten Dokument von @ohne peilunggar nicht gelesen unter Punkt 9....

Wo steht ds denn?

Wie @ ohnePeil geantwortet hat steht es bei Empfehlung 5.

 

Gilt die gleiche "rentennah" Definition auch für Empfehlung 8 (Rente 63 mit Abschlägen), dann sollte in den Jahren 2027 - 2031 eine Rente mit 63 mit Abschlägen noch möglich sein. Angenommen es wird bis Ende 2026 verabschiedet. 

 

 

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Schlumich

OK, dann schauen wir mal, ob rentennah durchgehend identisch verwendet werden wird.

 

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timk
vor 25 Minuten von Schlumich:

OK, dann schauen wir mal, ob rentennah durchgehend identisch verwendet werden wird.

 

Es wäre auf jeden Fall konsistent, wenn ab 2032

 

- Anhebung des regulären Renteneintrittsalters

- Wegfall Rente mit 63

- Rente mit Abschlägen erst ab 64

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