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TradingMan

Comdirect

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rolasys
vor 2 Minuten von chirlu:

Dann hätte die Bank aber garantiert kein reguläres Depot eröffnet.

nun, möglicherweise, man wird sehen, sofern das Thema in den Medien weiter verfolgt wird...

 

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bondholder
vor 9 Minuten von timk:

Leider fallen in diesem Szenario Sollzinsen an. Bin ich letztlich reingetappt und habe mir das lang und breit vom Kundenservice erklären lassen.

Mehr Details, bitte. So können wir nicht entscheiden, ob der Vorgang ein Fall für die BaFin ist oder du etwas wichtiges vergessen hast.

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Holgerli
vor 5 Minuten von chirlu:

Ist die logische Folge auch deiner Forderungen.

Da hast Du mich missverstanden. Ich habe nicht gefordert.

Ich habe nur (für mich) festgestellt: Die CoDi wird sich fragen, woher sie die schlechte Presse hat und einige hier im Forum warum der Aktienhandel für Privatpersonen noch weiter eingeschränkt wurde.

 

 

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chirlu
vor 2 Minuten von bondholder:

So können wir nicht entscheiden, ob der Vorgang ein Fall für die BaFin ist oder du etwas wichtiges vergessen hast.

 

Vermutlich war es nicht das geschilderte Szenario Verkauf/Kauf, sondern Verkauf/Wegüberweisung.

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odensee
vor 10 Minuten von Schwaben-Sparer:

Erinnert mich auch sehr an den Fall von Robinhood!

Aus dem von dir verlinkten Artikel:

Zitat

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die eingesetzten Handelsinstrumente zu verstehen!

 

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RobertGray

Ich verstehe nicht wie einige der alten Hasen hier so Geschütze in Richtung Gängelung auffahren. Persönlich bin ich in der Regel auch für möglichst wenig Regulierung.

 

Aber: Wie im sonstigen wirtschaftlichen Leben: Ohne Deckung / Sicherheiten kein Handel.

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Matunus
vor 4 Minuten von RobertGray:

Aber: Wie im sonstigen wirtschaftlichen Leben: Ohne Deckung / Sicherheiten kein Handel.

Also Zwangslimit? Oder unlimitierte Orders nur bis maximal 4 % des verfügbaren Betrags? Oder besser nur 2 %?

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Schwaben-Sparer
vor 18 Minuten von timk:

 

Selbst bei ausreichender Deckung lauert bei der Codi eine "Sollzinsfalle"

 

Folgendes Szenario:

- Verrechnungskonto 0€ Guthaben

- Verkauf von Wertpapieren in Höhe von  2000€ (Tradinggebühren vernachlässigen wir mal)

- Verrechnungskonto zeigt als verfügbaren Betrag 2000€

- Kauf von Wertpapieren in Höhe von 2000€

=> Codi berechnet Sollzinsen auf die 2000€, da sie den Betrag von 2000€ aus dem Trade zur Verfügung stellen, aber die "offizielle" Wertstellung auf dem Verrechnungskonto noch nicht erfolgt ist.

 

 

Das ist mir vor Jahren auch Mal passiert und da ich dann die Sollzinsen mit dem Verwendungszweck "A...Löcher" überwiesen hatte, beschwerte sich doch tatsächlich ein Kundenberater noch Monate später bei mir. 

Tatsächlich hat mich die Comdirect auch schon mehrmals abgezockt, z.B. auch mit der sogenannten kostenpflichtigen "Wunschpin", ging aber immer nur um wenige Euro und nicht wie bei der Mutter um Hunderttausende.

 

Da die aber zum 01.05. die Konditionen verschlechtern überlege ich mir echt, ob ich denen noch die rote Karte zeige und zu einer kundenfreundlicheren Ban wechsle, die auch Echtzeit-Überweisung kostenlos anbietet. Da kann der Fall mit der Mutter jetzt echt voll das Fass zum Überlaufen bringen.

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chirlu
vor 8 Minuten von RobertGray:

Wie im sonstigen wirtschaftlichen Leben: Ohne Deckung / Sicherheiten kein Handel.

 

Wenn man volle Sicherheiten auch für jeden hypothetischen Fall fordern würde, käme das sonstige wirtschaftliche Leben zum Erliegen.

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Schwaben-Sparer
vor 24 Minuten von chirlu:

 

Tja. Nicht nur von Börse wenig Ahnung, von Jura auch nicht …

 

Ah gibt es schon ein Gerichtsurteil dazu Du Gscheidle? Man kann sich hier nur auf Expertenaussagen oder bei derartigen Sachverhalten ergangene Rechtsprechung beziehen. Und das sieht nicht gut aus, für die Bank!

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 48 Minuten von rolasys:

Von daher finde ich schon, dass die Bank als Dienstleister schon eine Mitverantwortung hat, wenn ein Kunde explizit sagt, ich will mein Konto unter keinen Umständen überziehen dürfen, sichert das bitte ab.

Klassische Schutzbehauptung im Nachhinein. Wenn die Kundin allerdings tatsächlich so unbedarft ist, wie sie sich jetzt gibt, hat sie wohl wirklich nicht begriffen, das ein Depot ohne Lombardkreditrahmen nicht immer ein Konto auf Guthabenbasis sein muß.

 

(Wir reden hier nicht von einem individuellen Vermögensverwaltungsvertrag mit persönlichem Ansprechpartner und explizit vorgegebenen Anlagerichtlinien, sondern von einem simplen Comdirect-Direktbrokerage-Depot. Im standardisierten Privatkundengeschäft gibt es keine individuellen Sondervereinbarungen.)

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chirlu
vor 7 Minuten von Schwaben-Sparer:

Man kann sich hier nur auf Expertenaussagen oder bei derartigen Sachverhalten ergangene Rechtsprechung beziehen.

 

So was zum Beispiel? https://openjur.de/u/185935.html

 

vor 7 Minuten von Schwaben-Sparer:

Und das sieht nicht gut aus, für die Bank!

 

Ah ja.

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Schwaben-Sparer
vor 2 Minuten von chirlu:

 

So was zum Beispiel? https://openjur.de/u/185935.html

 

 

Ah ja.

Was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun, Sie Börsen-Guru und Rechtsversteher?

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Beginner81
· bearbeitet von Beginner81
vor 2 Stunden von Geldhaber:

Ist das nicht auch die Erwartungshaltung des durchschnittlichen Verbrauchers? Würde mich nicht wundern, wenn die Sache vor Gericht so ausgehen wird. 


Das will hier einfach keiner verstehen. Es geht hier auch um Lebensrealitäten.
Ja, es ist ein Fehler, gegen den Baum zu fahren. Daher wurden Airbags und allerlei Systeme entwickelt, um die Folgen nach Möglichkeit zumindest abzumildern.

Aber es gibt hier scheinbar einige, die in ihrem Leben noch nie eine Fehler, geschweige denn eine Dummheit begangen haben.

Auch witzig: Im CDF-Handel hat man meines Wissens die Nachschusspflicht verboten. Aber bei einem stinknormalen Aktiendepot ist das wohl kein Problem (ja ich weiß, der Fall liegt hier etwas anders, aber im Ergebnis ist es ähnlich).
Warum hat man denn die Hebel begrenzt? Weil alle so mündige, fehlerfreie CFD-Trader sind?

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Mangalica
· bearbeitet von Mangalica

Also bei der ING ist es so, dass die bei einer Market Order bei der Deckung immer einen Puffer für mögliche Kursänderungen draufschlagen und das auch in der Ordermaske mitteilen, wenn die Deckung nicht ausreicht. Wenn man 5000 € auf dem Konto und für rund 5000 € (nach letztem Kurs) eine Market Order aufgeben möchte, sagt die ING einem, dass man doch bitte ein Limit setzen oder die Stückzahl verringern soll. Soweit ich das sehe, hat sich hier bislang noch niemand über dieses Verhalten im Sinne von "die ING verbietet Market Orders" aufgeregt.

 

Ich fände es jetzt nicht zu viel verlangt, dass die Bank einen solchen Puffer von Tageszeit und Liquidität abhängig macht, um dafür zu sorgen, dass das Konto anschließend nicht durch einen Kurssprung im Minus ist. Wenn man zur Xetra-Handelszeit eine VW-Aktie kaufen will, reichen 5% Puffer ja locker aus.

 

Wenn man Samstag morgen eine Market Order für einen nigerianischen Small-Cap-Pennystock aufgeben will, ist dann vielleicht auch ein Puffer von 10000% angebracht. Dann darf man entweder für 50 € unlimitiert kaufen oder soll eben ein Limit setzen. So wird einem die Market Order immerhin nicht "verboten".

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monopolyspieler

Die Aktie ist vermutlich vorbörslich nicht handelbar.

Daher kann ein Broker auch nur auf Schlusskurse des Vortages berechnen.

Wenn um 15.30h sich die Aktie verzwanzigfacht, weil dann alle aufgelaufenen Orders abgearbeitet werden an der Nasdaq- wie viel Marge soll der Broker denn verlangen?

Tatsache ist,es gibt keine 360.000 Verlust, da die Aktie nie wieder so tief gesunken ist.

Sowas wird anscheinend den Medien zugesteckt, um auf die Mitleidstour was zu erreichen bei der comdirect.

Ich kann mit einem Hammer einen Nagel in die Wand schlagen oder wenn ich ungeübt bin, haue ich mir auf die Finger.

Nennt sich Lebensrisiko.

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Schwaben-Sparer
vor 13 Minuten von monopolyspieler:

Die Aktie ist vermutlich vorbörslich nicht handelbar.

Daher kann ein Broker auch nur auf Schlusskurse des Vortages berechnen.

Wenn um 15.30h sich die Aktie verzwanzigfacht, weil dann alle aufgelaufenen Orders abgearbeitet werden an der Nasdaq- wie viel Marge soll der Broker denn verlangen?

Tatsache ist,es gibt keine 360.000 Verlust, da die Aktie nie wieder so tief gesunken ist.

Sowas wird anscheinend den Medien zugesteckt, um auf die Mitleidstour was zu erreichen bei der comdirect.

Ich kann mit einem Hammer einen Nagel in die Wand schlagen oder wenn ich ungeübt bin, haue ich mir auf die Finger.

Nennt sich Lebensrisiko.

Natürlich gibt es 360.000 Verlust, weil die Mutti für über 600.000 gekauft hat und für 360.000 weniger verkauft hat. Aber eigentlich hat die Comdirekt jetzt den Verlust, weil die Mutti ja nur 25.000 auf dem Konto hatte und den Rest jetzt nicht bezahlen will. Zu Recht!

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 15 Minuten von Schwaben-Sparer:

Zu Recht!

Dein persönliches Rechtsempfinden ist zum Glück nicht maßgeblich.

 

vor 4 Stunden von Idontcare:

Soforthandel wurde in der Tat kürzlich neu eingeführt (und auch als Neuheit beworben).

Tatsächlich, das kannte ich noch nicht:

Mit dem Soforthandel ordern Sie jetzt ohne Verzögerung an 5 deutschen Börsenplätzen: gettex, LS Exchange, Stuttgart, Tradegate und Quotrix. Dank konkreter Preiszusage wissen Sie immer, zu welchem Kurs Ihre Order ausgeführt wird

Comdirect Soforthandel

 

Für den betreuten Aktienhandel müßte man jetzt noch die Möglichkeit haben, alle anderen Handelsmöglichkeiten sperren zu lassen. :-*

Oder wir schicken die potenziellen Problemfälle gleich zu Trade Republic – dann ist ein Handel an US-Börsenplätzen garantiert nicht möglich.

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Mangalica
vor 31 Minuten von monopolyspieler:

Wenn um 15.30h sich die Aktie verzwanzigfacht, weil dann alle aufgelaufenen Orders abgearbeitet werden an der Nasdaq- wie viel Marge soll der Broker denn verlangen?

Ich würde das sagen, dass dem Broker überlassen ist. Aber wenn der Kunde explizit wünscht, keine (geduldete oder explizite) Überziehung zu bekommen, dann sollte es meiner Meinung nach das Problem des Brokers sein, wenn er Orders zulässt, die aus welchen Gründen auch immer das Guthaben übersteigen. Was hier de facto ja so oder so teilweise der Fall ist: Im Zweifelsfall meldet die gute Frau nun Privatinvolsenz an und die Bank sieht das Geld auch nicht wieder.

 

Wie Broker das dann praktisch umsetzen, um nicht selbst auf großen Schäden sitzen zu bleiben, kann man dann ruhig dem Markt überlassen.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Die Aktie gibt es nur an der Nasdaq.

Normal kann man ohne Ausfüllen der Selbstauskunft für Handelserfahrungen auch nicht handeln. Die kann man ja online ändern zwischen den Stufen A-E.

Wer mag, kann ja mal seine Einstufung kurz downgraden und berichten, ob er dann Aktien handeln kann oder nicht. Bei mir geht das leider nicht online, da ich Stufe F habe.

 

 

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west263
vor 5 Minuten von Mangalica:

Aber wenn der Kunde explizit wünscht, keine (geduldete oder explizite) Überziehung zu bekommen,

Was ich mich die ganze Zeit schon frage, bezieht sich dieses "Nicht überziehen können" nicht doch nur auf das Girokonto?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 32 Minuten von Mangalica:

Aber wenn der Kunde explizit wünscht, keine (geduldete oder explizite) Überziehung zu bekommen

... dann darf sollte er oder sie kein comdirect-Depot eröffnen.

(Oder, ganz kreativer Vorschlag: Keine dummen Ideen mit echtem Geld ausprobieren, wenn man sich das nicht leisten kann.)

 

vor 3 Stunden von Schwaben-Sparer:

Das ist mir vor Jahren auch Mal passiert

Du bist von der Comdirect betrogen worden? Sofort der BaFin melden, sowas ist verboten!

 

Oder hast du eventuell Geld vor dem Valutatag von dem Konto ausgehend überwiesen? :-*

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Matunus
vor 9 Minuten von west263:

Was ich mich die ganze Zeit schon frage, bezieht sich dieses "Nicht überziehen können" nicht doch nur auf das Girokonto?

Im TV-Beitrag (https://www.ardmediathek.de/video/lokalzeit-aus-koeln/wdr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWJlYTI0MmFhLTUzYzMtNDgyMy05MmQ1LTIxNTlkNWI5ZGEwYQ/) wird bei 13:31 die Stelle gezeigt, auf die sie sich offenbar beruft. Da geht es um das Verrechnungskonto und die nicht eingeräumte »Eingeräumte Überziehung«. Der Part mit der »Geduldeten Überziehung« – auf den die comdirect hier sicher nicht im Einzelfall verzichtet hat – wird hingegen nicht gezeigt.
 

Ich bin zwar juristisch absoluter Laie, aber soweit ich weiß, heißt »grundsätzlich« – anders als in der Umgangssprache teilweise – nicht »immer«, sondern, im Gegenteil, nur »dem Grundsatz nach«, d.h. nur solange, bis es einen Grund gibt, davon abzuweichen. Z.B. eine geduldete Überziehung als Abweichung von der grundsätzlichen Nichtüberziehbarkeit.

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Schwaben-Sparer

Das ist doch ganz einfach, die Mutti hatte 25.000 auf dem Konto und hat eine Order mit einem vorläufigen Gegenwert von ca. 25.000 getätigt. Das zeigt ja eindeutig was die Mutti vor hatte, nämlich für 25.000 diese Aktien kaufen. Es ist absolut glaubwürdig, dass dies keine Schutzbehauptung im Nachhinein ist. Wenn Die Bank dieses Missverständnis nicht bemerkt und meint die Order für 600.000 Euro ausführen zu wollen und das offensichtlich ohne zu prüfen, ob die Kunden überhaupt ausreichend liquide ist, dann ist dies allein das Risiko der Bank. Die Comdirekt sollte das einsehen, endlich kundenorientiert werden und sich nicht öffentlich so blamieren. Das Ganze war im Dezember! Das heißt die haben der Familie jetzt schon Weihnachten und Ostern versaut! Unglaublich!

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Es ist auch glaubwürdig, das Mutti gegenüber der Bank eine Falschauskunft geleistet hat.

Der (online)Fragebogen der codi:

 

 

wphg.jpg

Laut Medienbeitrag des WDR war sie Neueinsteigerin bei Aktien und hatte das Depot im September eröffnet- also durfte sie Stufe E nicht ankreuzen und demnach hätte sie auch keine Aktien handeln können.

Ganz einfach. Das dürfte auch ein Grund sein, auf den die codi sich in ihrer Antwort an den Anwalt berufen hat- das Mutti das Sicherheitssystem ausgehebelt hat.

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