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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer
vor 10 Minuten von monopolyspieler:

Es ist auch glaubwürdig, das Mutti gegenüber der Bank eine Falschauskunft geleistet hat.

Der (online)Fragebogen der codi:

 

 

wphg.jpg

Dieser Fehler könnte auch jemandem passieren, der schon hunderte Aktientrades an geöffneten Börsen ausgeführt hat.  Von daher ist doch gar nicht relevant was die Mutti in dem Fragebogen angegeben hat.

 

Es könnte natürlich sein, dass die Mutti wegen ihrer ursprünglichen Angaben nicht handeln konnte und dann just vor der Order noch schnell die Angaben (wahrheitswidrig) geändert hat. Dann sieht es natürlich nicht mehr ganz so gut aus, aber selbst dann immer noch sehr gut, für die Mutti.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von Schwaben-Sparer:

Dieser Fehler könnte auch jemandem passieren, der schon hunderte Aktientrades an geöffneten Börsen ausgeführt hat.

OK: Dummheit ist oft nicht strafbar.

 

vor einer Stunde von Schwaben-Sparer:

Von daher ist doch gar nicht relevant was die Mutti in dem Fragebogen angegeben hat.

Wozu schreibt der Gesetzgeber diese Fragebögen überhaupt vor, wenn es völlig irrelevant ist, was dort eingetragen wird?

 

vor 1 Stunde von Matunus:

Im TV-Beitrag (https://www.ardmediathek.de/video/lokalzeit-aus-koeln/wdr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWJlYTI0MmFhLTUzYzMtNDgyMy05MmQ1LTIxNTlkNWI5ZGEwYQ/) wird bei 13:31 die Stelle gezeigt, auf die sie sich offenbar beruft. Da geht es um das Verrechnungskonto und die nicht eingeräumte »Eingeräumte Überziehung«. Der Part mit der »Geduldeten Überziehung« – auf den die comdirect hier sicher nicht im Einzelfall verzichtet hat – wird hingegen nicht gezeigt.
 

Ich bin zwar juristisch absoluter Laie, aber soweit ich weiß, heißt »grundsätzlich« – anders als in der Umgangssprache teilweise – nicht »immer«, sondern, im Gegenteil, nur »dem Grundsatz nach«, d.h. nur solange, bis es einen Grund gibt, davon abzuweichen. Z.B. eine geduldete Überziehung als Abweichung von der grundsätzlichen Nichtüberziehbarkeit.

Ich bin mir sicher, dass der Rechtsanwalt Detlef Wagner überhaupt nicht dumm ist und deshalb genau weiss, welche Aspekte des Falls er nicht ansprechen möchte.

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monopolyspieler

Doch, das ist relevant, das sich da die Haftung umkehrt.

 

Kreuzt jemand Aan und kann Aktien handeln, dann ist die comdirect dran.

Kreuzt jemand fälschlich- aus Absicht oder nicht- E an, dann ist die Bank aus dem Schneider.

 

Ich habe da so eine Vermutung- die Aktie konnte über die App nicht gehandelt werden- also hat Mutti

schnell auf der Webseite online die Handelseinstufung auf E gesetzt und die Order aufgegeben.

Weil es dann wohl eilte, nur die Stückzahl eingegeben und schnell raus damit. *raketensmiley*

Ob das so war, kann man ja vermutlich noch feststellen.

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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer
vor 6 Minuten von bondholder:

Wozu schreibt der Gesetzgeber diese Fragebögen überhaupt vor, wenn es völlig irrelevant ist, was dort eingetragen wird?

Damit niemand Aktien kauft und sich dann über Kursverluste wundert und diese ersetzt haben will, zum Beispiel.

 

Wie gesagt ist der vorliegende Fall aber nicht als gewöhnlich anzusehen, selbst mir hätte dieser Fehler theoretisch passieren können, obwohl ich tatsächlich wahrheitsgemäß auch in den Risikoklassen E und F mehrjährige Erfahrungen als Privatanleger habe.

vor 3 Minuten von monopolyspieler:

Ich habe da so eine Vermutung- die Aktie konnte über die App nicht gehandelt werden- also hat Mutti

schnell auf der Webseite online die Handelseinstufung auf E gesetzt und die Order aufgegeben.

Weil es dann wohl eilte, nur die Stückzahl eingegeben und schnell raus damit. *raketensmiley*

Ob das so war, kann man ja vermutlich noch feststellen.

Diese Vermutung habe ich wie gesagt auch.

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Matunus
· bearbeitet von Matunus
vor 7 Minuten von monopolyspieler:

Ich habe da so eine Vermutung- die Aktie konnte über die App nicht gehandelt werden- also hat Mutti

schnell auf der Webseite online die Handelseinstufung auf E gesetzt und die Order aufgegeben.

Weil es dann wohl eilte, nur die Stückzahl eingegeben und schnell raus damit. *raketensmiley*

Ob das so war, kann man ja vermutlich noch feststellen.

Mit der App lassen sich – unabhängig von der Einstufung – keine Orders im Auslandshandel aufgeben.

 

P.S.: Ich finde diese ständige Betitelung als »Mutti« übrigens ziemlich respektlos.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Ok- aber für die Kanzlerin darf man.

 

Wenn ich mir den Chart anschaue- dann kann etwas an der Story der codi-Kundin nicht so ganz stimmen.

Denn das ist der US-Chart (Ticker GLSI) laut Interactive und demnach ist- wie ich anfangs annahm, der Kurs nicht zu Handelsbeginn hochgeschossen.

Die Aktie wurde um 15.30h bereits mit $16.30 gehandelt und erst gegen 19h unserer Zeit ist der Kurs von $26 angestiegen

und erreichte den Höchststand gegen 20.30h,

Also ist das mit - "war bei $5 und ist dann hochgeschossen " zumindest diesem Anschein nach doch etwas anders gewesen.

Ich überlasse es jedem selber, darüber nachzudenken, wie es sein kann, das die Order, wenn sie (was ich jetzt einmal zu Gunsten der Kundin annehmen möchte),

denn am oder vor Börsenanfang aufgegeben worden wäre (und es hätten aufgrund der 15 Minuten Zeitdifferenz bei der codi-Kursanzeige noch die $5 vom Vortag dagestanden)

nicht bereits zu Kursen von $16 bei Umsatzvolumen um die 2-300.000 Stück ausgeführt worden ist.

Das passt doch vorne und hinten nicht, oder habe ich etwas nicht bedacht???

glsi.jpg

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chirlu
vor 7 Minuten von monopolyspieler:

Ok- aber für die Kanzlerin darf man.

 

Du darfst vieles, aber besonders gut kommt beides nicht an.

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monopolyspieler

Im Medienbeitrag des WDR wird der volle Name dauernd genannt samt Wohnort- das kommt bei mir wiederum nicht gut an.

 

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Matunus

Vielleicht hat sie die Order auch während einer der 20 (!) volatilitätsbedingten Handelsaussetzungen aufgegeben (https://www.marketwatch.com/story/greenwich-lifescience-skyrockets-more-than-fourfold-after-upbeat-data-on-breast-cancer-treatment-2020-12-09?mod=mw_quote_news). Kann sein, dass auch da dann der Schlusskurs vom Vortag angegeben wird. Ob in dem Falle eine zusätzliche explizite Warnung erscheint oder man selbst genau auf Datum und Uhrzeit des Kurses achten muss, weiß ich nicht. 
 

vor 1 Minute von chirlu:

Du darfst vieles, aber besonders gut kommt beides nicht an.

:thumbsup:

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Maciej
vor 5 Stunden von Ramstein:

Ich sehe einen offensichtlichen Fehler bei der Kundin, die zu dumm war, ein Limit zu setzen.

Bei der Bank allenfalls den Fehler, dass sie unlimitierte Kauforders erlaubt. Aber wollen wir jetzt für alle Anleger unlimitierte Orders verbieten? (Hinweis: das würde auch Stop-Loss-Orders einschließen.) Das wäre die typische "der Verbraucher muss vor sich selbst geschützt werden"-Mentalität, der wir auch solche (nicht nur in meinen Augen abartige) Regeln wie MiFIF II "verdanken".

Was spricht denn überhaupt dafür, solche vollkommen unlimitierten Kauforders für Privatanleger zu erlauben? Das ist weder für die Bank noch für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll, dem Kunden komplette (Narren-)Freiheit über seine Orders zu lassen. Selbst wenn die Bank eine großzügige geduldete Überziehung einräumt, irgendwo ist auch für die Bank ein Limit erreicht, an dem eine weitere Überziehung mit einem zu hohen finanziellen Risiko verbunden wäre. Basierend auf genau diesem Maximalwert könnte die Bank prinzipiell jede unlimitierte Order in eine limitierte Order umwandeln, ohne dass das wirkliche Nachteile für die Kunden hätte.

 

Mir fällt jedenfalls kein sinnvolles Beispiel ein, wo der Kunde tatschlich in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt wäre, weil er keine echt unlimitierte Order durchbekommt. Im Gegenteil, in Wirklichkeit dürfte "unlimitiert" in so ziemlich allen Fällen heißen "etwas über aktuellem Börsenkurs ist auch ok", aber nicht "ich wäre auch bereit das 10fache zu zahlen". Realistisch gesehen gibt es dieses Limit also bei jedem Kauf bereits, auch wenn man es nicht immer so direkt über die Ordermaske ausdrückt. Welcher Nachteil würde dem Kunden also bei Abschaffung solch einer Order entstehen?

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gruber

Ich bilde mir ein den technischen Ablauf zu verstehen: Kunde erteilt Auftrag an Bank, Bank gibt Auftrag weiter an Börse, Börse führt Auftrag aus, Börse gibt Ergebnis an Bank zurück, Bank bucht Geld und Wertpapiere entsprechend, Kunde findet es nicht lustig.

 

Ich versuche mir allerdings immer noch den Lebenssachverhalt vorzustellen, der zu diesem Disaster geführt hat und kriege es einfach nicht hin. Da kauft jemand scheinbar aus einer Laune heraus Aktien im Gegenwert eines VW Golfs und das geht ziemlich schief.

 

Irgendwie so muss das Ganze in meiner Fantasie abgelaufen sein:

Zitat

 

Ich eröffne ein Konto und Depot bei einer Bank.

Ich habe 25k Euro auf meinem Verrechnungskonto zu 0,0% Zinsen rumliegen.

Auf Grund meiner Lebensgeschichte fällt mir sechs Monate später ein ich will in Krebs-Medikamente investieren.

Durch Zufall finde ich bei Google auf Seite 8298 (ersetze alternativ durch Blogartikel, Newsletter, Börsenzeitung, Glaskugel, Teesatzlesen...) eine Firma, die an einem Medikament gegen Brustkrebs forscht. Die sind im September an die Börse gegangen, haben noch kein Produkt oder sonst irgendwas vorzuweisen etc.

Das Logo gefällt mich so sehr, dass ich zufällig an dem Tag bevor/an dem das Ergebnis einer klinischen Studie veröffentlicht wird, meine gesamten Ersparnisse in diese Firma investiere will. Nur in diese Firma, nicht in die 25 anderen, die schon Brustkrebs-Medikamente auf dem Markt haben. Und auch nicht in so Teufelszeug wie Biotech-ETF oder Fonds.

Geht aber irgendwie nicht, weil die doofe Comdirect-App nicht mitspielt.

Aber kein Problem, logge ich mich über die Homepage ein, klicke ein bisschen wie wild rum und plötzlich gehts.

Ich kriege die Abrechnung und die CoDi will plötzlich 600k Euro von mir haben.

Oh, ziemlich doof. So viel habe ich gar nicht. Aber kein Problem, pack ich einfach nen Verkaufsauftrag hinterher. Was soll schon schief gehen?

 

 

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odensee
vor 6 Stunden von monopolyspieler:

Ok- aber für die Kanzlerin darf man.

Aber auch erst, seit Mr. Jones nicht mehr im Forum aktiv ist. https://www.wertpapier-forum.de/topic/35773-msci-greece/?do=findComment&comment=937820

:P

 

Hier schreiben einige sehr erfahrene Leute mit, kann mir bitte mal jemand erklären, ob und wie die comdirect mit den heute üblichen Mechanismen dieses Kauf hätte verhindern können? Ist die Codi selber an der NASDAQ aktiv? Hätte die Codi den Kauf noch stoppen können, als klar wurde, dass der Preis massiv getiegen ist (eventuell ausgelöst durch den Kaufauftrag der "Leverkusenerin")

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CorMaguire
vor 6 Stunden von Maciej:

Was spricht denn überhaupt dafür, solche vollkommen unlimitierten Kauforders für Privatanleger zu erlauben? ...

Ich denke das ist ein Relikt von früher. Da kosteten Limit/-änderung/-löschung extra. Heute sind sie ganz überwiegend kostenlos.

 

Könnte aber ein Ergebnis dieses Falls werden. Keine unlimitierten Orders für Privatanleger mehr.

vor 31 Minuten von odensee:

....Hier schreiben einige sehr erfahrene Leute mit, kann mir bitte mal jemand erklären, ob und wie die comdirect mit den heute üblichen Mechanismen dieses Kauf hätte verhindern können? Ist die Codi selber an der NASDAQ aktiv? Hätte die Codi den Kauf noch stoppen können, als klar wurde, dass der Preis massiv getiegen ist (eventuell ausgelöst durch den Kaufauftrag der "Leverkusenerin")

Das würde mich auch sehr interessieren.

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monopolyspieler
vor 6 Stunden von Matunus:

Kann sein, dass auch da dann der Schlusskurs vom Vortag angegeben wird. Ob in dem Falle eine zusätzliche explizite Warnung erscheint oder man selbst genau auf Datum und Uhrzeit des Kurses achten muss, weiß ich nicht.

Das glaube ich eher weniger. Denn bei kurzzeitig vom Handel ausgesetzten Optionsscheinen (das passiert auch öfters) wird der letzte Kurs angezeigt- allerdings in grauen durchgestrichenen Zahlen.

vor 6 Stunden von Maciej:

Mir fällt jedenfalls kein sinnvolles Beispiel ein, wo der Kunde tatschlich in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt wäre, weil er keine echt unlimitierte Order durchbekommt.

 

Wie gross wäre der Aufschrei der Leverkusenerin gewesen- begleitet von Anwalt und Medien, wenn der Kurs nicht runter, sondern rauf gegangen wäre?

Ich seh schon die Schlagzeilen:

Comdirect läßt junge Frau nicht am Aktienglück teilhaben und unterbindet lukrativen Aktienkauf

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 9 Stunden von Schwaben-Sparer:

Das ist doch ganz einfach, die Mutti hatte 25.000 auf dem Konto und hat eine Order mit einem vorläufigen Gegenwert von ca. 25.000 getätigt. Das zeigt ja eindeutig was die Mutti vor hatte, nämlich für 25.000 diese Aktien kaufen. Es ist absolut glaubwürdig, dass dies keine Schutzbehauptung im Nachhinein ist. Wenn Die Bank dieses Missverständnis nicht bemerkt und meint die Order für 600.000 Euro ausführen zu wollen und das offensichtlich ohne zu prüfen, ob die Kunden überhaupt ausreichend liquide ist, dann ist dies allein das Risiko der Bank. Die Comdirekt sollte das einsehen, endlich kundenorientiert werden und sich nicht öffentlich so blamieren. Das Ganze war im Dezember! Das heißt die haben der Familie jetzt schon Weihnachten und Ostern versaut! Unglaublich!

Gute Güte. Mit dem Verständnis solltest du beim Sparbuch bleiben.

Die Bank reicht den (unlimitierten!) Auftrag an die Börse in New York weiter. Vollelektronisch. Das nächste, was dann zurückkommst, ist die Ausführungsmeldung mit dem Preis. Dann kann die Bank aber nichts mehr ändern.

Die einzige Alternative wäre gewesen, dass die Bank ohne Auftrag(!) ein Limit hinzufügt. Wenn sie das automatisch macht, hätte sie aber mit vielen Kunden und der BaFin gewaltigen Ärger. Zu recht.

Auch wenn Leute wie du das "kundenorientiert" nennen.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Übrigens .... ein Verbot unlimitierter Ordervarianten würde auch "Stop-Loss" u.ä.. Ordern betreffen. Diese werden bei über- bzw. unterschreiten einer bestimmten Schwelle ja dann auch als unlimitierte Marktorder ausgeführt .... ggf. sogar während eines Crashes ....  und können ggf. auch zu einem deutlich schlechteren Kurs als angegeben ausgeführt werden. Das kann besonders bei marktengen Werten (wie auch im Beispiel) zu bösen Überraschungen führen, während die Anleger glauben, durch ein "Stop-Loss" abgesichert zu sein.

 

 

 

 

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CorMaguire
vor 8 Minuten von Malvolio:

Übrigens .... ein Verbot unlimitierter Ordervarianten würde auch alle "Stop-Loss" u.ä.. Ordern betreffen. Diese werden bei über- bzw. unterschreiten einer bestimmten Schwelle ja dann auch als unlimitierte Marktorder ausgeführt .... ggf. sogar während eines Crashes ....  und können ggf. auch zu einem deutlich schlechteren Kurs als angegeben ausgeführt werden. Das kann besonders bei marktengen Werten (wie auch im Beispiel) zu bösen Überraschungen führen, während die Anleger glauben, durch ein "Stop-Loss" abgesichert zu sein.

Nö. Es gibt auch SL mit Limit.

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Malvolio
vor 1 Stunde von monopolyspieler:

Wie gross wäre der Aufschrei der Leverkusenerin gewesen- begleitet von Anwalt und Medien, wenn der Kurs nicht runter, sondern rauf gegangen wäre?

Ich seh schon die Schlagzeilen:

Comdirect läßt junge Frau nicht am Aktienglück teilhaben und unterbindet lukrativen Aktienkauf

Guter Punkt .... man stelle sich vor die Bank hätte die Order nicht ausgeführt und der Kurs der Aktie wäre anschließend auf das X-fache gestiegen. 

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Schwaben-Sparer
vor 11 Minuten von Ramstein:

Gute Güte. Mit dem Verständnis solltest du beim Sparbuch bleiben.

Die Bank reicht den (unlimitierten!) Auftrag an die Börse in New York weiter. Vollelektronisch. Das nächste, was dann zurückkommst, ist die Ausführungsmeldung mit dem Preis. Dann kann die Bank aber nichts mehr ändern.

Die einzige Alternative wäre gewesen, dass die Bank ohne Auftrag(!) ein Limit hinzufügt. Wenn sie das automatisch macht, hätte sie aber mit vielen Kunden und der BaFin gewaltigen Ärger. Zu recht.

Auch wenn Leute wie du das "kundenorientiert" nennen.

Völliger Unfug! Wie Du vielleicht schon mitbekommen hast, hat die Bank jetzt Ärger, weil sie den Auftrag unlimitiert weitergeben hatte, die Kundin aber nur 25.000 zur Verfügung hatte. Würde der Schäden jetzt 600 Mio. betragen, müsste diesen dann auch noch die Kundin tragen? Komm Mal wieder runter, von deinem hohen Ross.

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krett
vor 9 Stunden von Schwaben-Sparer:

Dieser Fehler könnte auch jemandem passieren, der schon hunderte Aktientrades an geöffneten Börsen ausgeführt hat.  Von daher ist doch gar nicht relevant was die Mutti in dem Fragebogen angegeben hat.

Also Dummheit gibt es immer. Es gibt auch Leute mit 20 Jahren Fahrerfahrung, die fahren bei Regen 200 Sachen auf der Landstraße und enden vor dem Baum -> tot. 

Ist jetzt der Autohersteller schuld, weil das Auto bei Regen nicht automatisch bei 150 abriegelt? (technisch problemlos möglich)

 

Aber Dummheit ist bei erfahrenen Börsianern seltener. Wenn man länger dabei ist, informiert man sich mehr und wird irgendwann mitbekommen das es unklug ist eine unlimitierte Order bei Small- oder Mikro-Caps aufzugeben (von der eigentlichen Investitionsentscheidung mal ganz zu schweigen).

 

Klar gibt es viele denen nicht bewusst ist oder die nicht darüber nachgedacht (wie ich z.B.) das das Verrechnungskonto nicht unmittelbar mit der Orderausführung zusammen hängt. Aber die Fehler dieser Frau gehen ja weit darüber hinaus:

  • Falsche Kenntnisse angegeben
  • unlimitierte Order
  • auf einen smallap
  • aus dem Ausland
  • außerhalb der Handelszeit
  • das gesamte Vermögen in eine Aktie
  • nachdem man irgendwo etwas gelesen hat was sich toll angehört hat

Mit mehr Erfahrung hätte man zu 98% mindestens bei einem dieser Punkte aufgehorcht und nochmal darüber nachgedacht was man da gerade eigentlich tut.

 

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Fritz57
· bearbeitet von Fritz57

Die gute Frau wird doch wohl für ihre eigenen Ordereingaben haften können! Im Zweifel halt Lebenslang oder bis zur Privatinsolvenz.

Sie kauft ja auch auf eigene Faust Zockeraktien, als nächstes will sie für die Kursrisiken dieser Aktien auch nicht mehr gerade stehen oder was?

Muss sie doch wissen was sie macht, und wenn nicht.. Pech.


Sie hat übrigens nur ein Standartdepotvertrag, wie jeder andere. Da ist natürlich nichts individuell verhandelt. Insofern wird das mit der geduldeten Überziehung des Verrechnungskontos schon drin stehen, genauso wie sie auf die Risiken unlimitierter Orders im Börsen-Wissen Heft hingewiesen wurde.  

 

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Malvolio
vor 2 Minuten von CorMaguire:

Nö. Es gibt auch SL mit Limit.

OK .... aber dann haben wir aber ja wieder eine Limit-Order. Ich meinte die "normale" Stop-Loss-Order.

 

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Fritz57
vor 8 Minuten von CorMaguire:

Nö. Es gibt auch SL mit Limit.

Hm.. wird dann unter Umständen halt nicht ausgeführt.. ;-) 

 

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Ramstein

Gerade ist mir bei Duschen eine Gedanke zur politischen Korrektheit gekommen:

  1. Es wird immer von der Dienstmädchen-Hausse geredet, obwohl Dienstmädchen heutzutage äußerst rar sind.
  2. Wir sollten besser von der "junge ledige Mütter"-Hausse reden, denn da gibt es bestimmt mehr von.

Duck und weg.

 

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CorMaguire
vor 1 Minute von Fritz57:

Hm.. wird dann unter Umständen halt nicht ausgeführt.. ;-) 

 

Das ist ja was erreicht werden soll. Und wenn ich unbedingt Ausführung will mache ich das auf 0,01 oder halt die kleinste Größe.

Jedenfalls "muss" man sich Gedanken machen was man tut. Und warum man das tun sollte/muss :)

vor 26 Minuten von Ramstein:

Gute Güte. Mit dem Verständnis solltest du beim Sparbuch bleiben.

Die Bank reicht den (unlimitierten!) Auftrag an die Börse in New York weiter. Vollelektronisch. Das nächste, was dann zurückkommst, ist die Ausführungsmeldung mit dem Preis. Dann kann die Bank aber nichts mehr ändern.

Die einzige Alternative wäre gewesen, dass die Bank ohne Auftrag(!) ein Limit hinzufügt. Wenn sie das automatisch macht, hätte sie aber mit vielen Kunden und der BaFin gewaltigen Ärger. Zu recht.

Auch wenn Leute wie du das "kundenorientiert" nennen.

Das muss aber kein Limit für den Kurs sein, sondern ein Limit für was der Kunde gut ist. Was natürlich indirekt auch wieder ein Kurslimit ist.

 

Andererseits bedeutet es doch, dass unlimitierte Kauforders letztlich unlimitierte Kredite sind. Oder?

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