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Matunus
vor 4 Minuten von Geldhaber:

Es hätten m.E. nur solange Aktien gekauft werden dürfen - zu welchem Kurs auch immer, da kein Limit - bis die 25.000 € aufgebraucht sind. 

Ist das nicht auch die Erwartungshaltung des durchschnittlichen Verbrauchers? Würde mich nicht wundern, wenn die Sache vor Gericht so ausgehen wird. 

Also immer eine einzelne Aktie kaufen und den Kontostand checken? Und bei 5000 Aktien dann 5000x Ordergebühren zahlen?

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Holgerli
vor 1 Minute von Ramstein:

Also die „geduldete Überziehung“ des Kontos wird abgeschafft ? 

Bei einer Überziehung um das 24-Fache des Guthabens?

Ich glaube, dass wenn Du als gegenerische Partei diese Frage so vor Gericht stellst wird Dich der Anwalt der Frau offen auslachen und sich das Gericht zum Lachen wegdrehen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Minuten von Schwaben-Sparer:

den Auftrag eben mangels Deckung nicht hätte durchführen dürfen.

 

Auch ein Fall von keine Ahnung von einer Börse, sorry. Die Bank hatte den Auftrag, einen Kaufauftrag an eine Börse weiterzuleiten. Hat sie gemacht.

 

vor 2 Minuten von Matunus:

Also immer eine einzelne Aktie kaufen und den Kontostand checken?

 

:thumbsup: Aber Vorsicht, auch der Kurs für die einzelne Aktie könnte auf 500000 Euro gestiegen sein.

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Holgerli
vor 2 Minuten von chirlu:

Wahrscheinlich, da der durchschnittliche Verbraucher keine Ahnung von einer Börse hat. Deswegen ja die Abfrage von Kenntnissen, eben damit durchschnittliche Verbraucher gar nicht in diese Lage kommen.

Ich wurde noch nie bei der Eröffnung gefragt: "Ist ihnen bewusst, dass wenn sie eine Aktie ohne Limit kaufen, wir ihr Konto mit einem vielfachen ihres Guthabens belasten können?"

 

 

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rolasys
vor 2 Minuten von chirlu:

Auch ein Fall von keine Ahnung von einer Börse, sorry. Die Bank hatte den Auftrag, einen Kaufauftrag an eine Börse weiterzuleiten. Hat sie gemacht.

darüber wird man sich streiten, die Kundin hatte eine Überziehungsperre vereinbart, wo ist die denn geblieben? Hat sich die in Schall und Rauch aufgelöst?

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timk
vor 2 Stunden von RobertGray:

 

Es sollte keine ungedeckte Order ausgeführt werden können / dürfen, da es weder im Sinn des Kunden noch des Brokers ist. Insofern würde ich tatsächlich dazu plädieren, dass in einem solchen Fall selbst bei einer "scheinbaren Marketorder" trotzdem im Hintergrund automatisch immer ein Limit gesetzt wird / werden muss.

 

 Damit zumindestens so lange ausgeführt wird, bis der Deckungsbetrag ausgeschöpft ist.

 

Selbst bei ausreichender Deckung lauert bei der Codi eine "Sollzinsfalle"

 

Folgendes Szenario:

- Verrechnungskonto 0€ Guthaben

- Verkauf von Wertpapieren in Höhe von  2000€ (Tradinggebühren vernachlässigen wir mal)

- Verrechnungskonto zeigt als verfügbaren Betrag 2000€

- Kauf von Wertpapieren in Höhe von 2000€

=> Codi berechnet Sollzinsen auf die 2000€, da sie den Betrag von 2000€ aus dem Trade zur Verfügung stellen, aber die "offizielle" Wertstellung auf dem Verrechnungskonto noch nicht erfolgt ist.

 

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 1 Minute von rolasys:

darüber wird man sich streiten, die Kundin hatte eine Überziehungsperre vereinbart, wo ist die denn geblieben? Hat sich die in Schall und Rauch aufgelöst?

Wie wurde die denn vereinbart? Explizit, oder ist das Exegese aus „kein Lombard vereinbart“?

 

Die Berichterstattung ist - wie eigentlich immer in den Medien - überaus unkonkret.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 12 Minuten von Schwaben-Sparer:

Dass hier wirklich so realitsfremde Nerds schreiben, die meinen die Bank wäre gegenüber der Mutter im Recht, wegen unlimitierter Order oder anderen hyperkomplexen Begründungsversuchen,die so eine junge Mutter wahrscheinlich jetzt noch nicht vesteht, das schockiert mich echt.

Vielleicht sollte man jungen Müttern ohne Ahnung den Aktienhandel einfach komplett verbieten? :blushing:

Aber das wäre wohl Diskriminierung – dürfen Normalsterblichen dann gar nichts mehr tun, wodurch sie einen finanziellen Schaden erleiden könnten?

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Matunus
· bearbeitet von Matunus
vor 8 Minuten von Holgerli:

Ich wurde noch nie bei der Eröffnung gefragt: "Ist ihnen bewusst, dass wenn sie eine Aktie ohne Limit kaufen, wir ihr Konto mit einem vielfachen ihres Guthabens belasten können?"

Die comdirect übergibt mit Depoteröffnung allerdings ca. 180 Seiten »Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen«, die u.a. auf dieses Risiko hinweisen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Minuten von Matunus:

Die comdirect übergibt mit Depoteröffnung allerdings ca. 180 Seiten »Basisinformationen über Wertppiere und weitere Kapitalanlagen«, die u.a. auf dieses Risiko hinweisen.

Viel zu viel Papier – es ist ganz klar allein Schuld der Bank, wenn ich das nicht durchlese!!!!

Wenn es wenigstens ein YouTube-Video wäre...

:dumb:

 

 

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chirlu
vor 1 Minute von timk:

Selbst bei ausreichender Deckung lauert bei der Codi eine "Sollzinsfalle"

 

Folgendes Szenario: …

 

In deinem Szenario fallen überhaupt keine Sollzinsen an, da der Kauf genauso zwei Tage später wertgestellt wird wie der Verkauf.

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Holgerli
vor 1 Minute von Matunus:

Die comdirect übergibt mit Depoteröffnung allerdings ca. 180 Seiten »Basisinformationen über Wertppiere und weitere Kapitalanlagen«, die u.a. auf dieses Risiko hinweisen.

Und jetzt sei ganz ehrlich: Hast Du die bei/nach der Eröffnug Deines Depots wirklich alle gelesen und verstanden?

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Matunus
vor 2 Minuten von rolasys:

darüber wird man sich streiten, die Kundin hatte eine Überziehungsperre vereinbart, wo ist die denn geblieben? Hat sich die in Schall und Rauch aufgelöst?

Unterschied vereinbarte Kontoüberziehung (Dispo beim Girokonto, beim Verrechnungskonto nicht üblich) vs. geduldete Kontoüberziehung (beim comdirect Verrechnungskonto inkl. Zinssatz in den Bedingungen enthalten). 

vor 1 Minute von Holgerli:

Und jetzt sei ganz ehrlich: Hast Du die bei/nach der Eröffnug Deines Depots wirklich alle gelesen und verstanden?

Ehrlich: Nein. Aber ich habe mich vor der ersten Order so weit informiert, dass mir die Gefahren unlimitierten Handelns und des Handelns außerhalb der Börsenöffnungszeiten bewusst waren. 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 9 Minuten von rolasys:

darüber wird man sich streiten, die Kundin hatte eine Überziehungsperre vereinbart, wo ist die denn geblieben? Hat sich die in Schall und Rauch aufgelöst?

Ach was. Die Kundin, die offensichtlich nicht wußte, was sie tat, glaubte vielleicht fälschlicherweise daran – oder hat sich das im Nachhinein von ihrem Rechtsanwalt einreden lassen?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Minuten von Holgerli:

Hast Du die bei/nach der Eröffnug Deines Depots wirklich alle gelesen und verstanden?

 

Jedenfalls dies versichert, wie du auch. Damit wären wir wieder hier:

vor 16 Minuten von chirlu:

Vielleicht würde es auch reichen, statt der Selbstauskunft zu den eigenen Kenntnissen den Nachweis eines entsprechenden Kurses mit einer BaFin-genehmigten Abschlußprüfung vorzuschreiben und für die Vorerfahrung („habe 27 Aktiengeschäfte in den letzten zwei Jahren durchgeführt“) schriftliche Nachweise von den Vor-Banken zu verlangen.

 

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timk
vor 4 Minuten von chirlu:

 

In deinem Szenario fallen überhaupt keine Sollzinsen an, da der Kauf genauso zwei Tage später wertgestellt wird wie der Verkauf.

Leider fallen in diesem Szenario Sollzinsen an. Bin ich letztlich reingetappt und habe mir das lang und breit vom Kundenservice erklären lassen.

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rolasys
· bearbeitet von rolasys
vor 9 Minuten von Ramstein:

Wie wurde die denn vereinbart? Explizit, oder ist das Exegese aus „kein Lombard vereinbart“?

 

Die Berichterstattung ist - wie eigentlich immer in den Medien - überaus unkonkret.

ja, das ist wohl so, keine Ahnung. Aber die Frau ging davon aus, dass sie halt nur max. die 25k ausgeben könnte. Ob das jetzt so wirklich gedeckt war oder ist, wird man klären. Von daher finde ich schon, dass die Bank als Dienstleister schon eine Mitverantwortung hat, wenn ein Kunde explizit sagt, ich will mein Konto unter keinen Umständen überziehen dürfen, sichert das bitte ab. Ob und wie das vertraglich geregelt wird oder wurde weiß ich nicht, aber das ist die Position der Kundin wenn man die Artikel dazu liest.

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Holgerli
vor 2 Minuten von Matunus:

Ehrlich: Nein. Aber ich habe mich vor der ersten Order so weit informiert, dass mir die Gefahren unlimitierten Handelns und des Handelns außerhalb der Börsenöffnungszeiten bewusst waren. 

Und hättest Du die Frau bis 5 Minuten vor diesem Trade gefragt, dann hätte sie dir exakt das Gleiche gesagt.

Da dies der erste Fall dieser Art ist (zumindest von dem ich höre) vermute ich, dass das nicht wirklich oft vorkommt und sowohl Mutti als auch die CoDi recht überrascht waren, dass sowas geht.

Daher wundert es mich gerade, dass die CoDi das so öffentlichkeitswirksam eskalieren lässt. Entweder ist man sich der eigenen Position verdammt sicher, oder es wird zum PR-Gau.

 

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Schwaben-Sparer
vor 2 Minuten von bondholder:

Vielleicht sollte man jungen Müttern ohne Ahnung den Aktienhandel einfach komplett verbieten? :blushing:

Aber das wäre wohl Diskriminierung – dürfen Normalsterblichen dann gar nichts mehr tun, wodurch sie einen finanziellen Schaden erleiden könnten?

Vielleicht sollte man jungen Müttern ohne Ahnung den Aktienhandel einfach komplett verbieten? :blushing:

Aber das wäre wohl Diskriminierung – dürfen Normalsterblichen dann gar nichts mehr tun, wodurch sie einen finanziellen Schaden erleiden könnten?

Der jungen Mutter dürfte sehr wohl bewusst gewesen sein, dass die Aktie Kursveränderungen unterliegt, aber eben nicht dass sie von der Bank und/oder irgendwelchen Börsenhändlern beim Handeln selbst derart über den Tisch gezogen wird. Der Fall ist für mich eindeutig: Keine Chance hier für die Bank in einem Rechtstreit. Total bescheuert hier eine junge Mutter derart zu stressen, das grenzt ja schon an Körperverletzung! Erinnert mich auch sehr an den Fall von Robinhood!

Schämen sollte sich eine solche Bank!

 

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bondholder
vor 5 Minuten von Holgerli:

Und jetzt sei ganz ehrlich: Hast Du die bei/nach der Eröffnug Deines Depots wirklich alle gelesen und verstanden?

Was ein Limit ist und warum man das in der Regel angeben will, wußte ich selbstverständlich schon vor meiner ersten eigenen Wertpapierorder. Du etwa nicht?!?

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Holgerli
vor 3 Minuten von chirlu:

Jedenfalls dies versichert, wie du auch. Damit wären wir wieder hier:

Und dann wundern sich wieder alle warum die Deutschen nicht in Aktien investieren.

Nach dem PC-Führerschein nun der Aktien-Führerschein und demnächst der "Im Stehen pinkeln dürfen"-Führerschein.

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chirlu
vor 2 Minuten von rolasys:

Von daher finde ich schon, dass die Bank als Dienstleister schon eine Mitverantwortung hat, wenn ein Kunde explizit sagt, ich will mein Konto unter keinen Umständen überziehen dürfen, sichert das bitte ab.

 

Wenn das so gewesen wäre, sicher. Dann hätte die Bank aber garantiert kein reguläres Depot eröffnet.

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Matunus
vor 1 Minute von Holgerli:

Und hättest Du die Frau bis 5 Minuten vor diesem Trade gefragt, dann hätte sie dir exakt das Gleiche gesagt.

Da dies der erste Fall dieser Art ist (zumindest von dem ich höre) vermute ich, dass das nicht wirklich oft vorkommt und sowohl Mutti als auch die CoDi recht überrascht waren, dass sowas geht.

Daher wundert es mich gerade, dass die CoDi das so öffentlichkeitswirksam eskalieren lässt. Entweder ist man sich der eigenen Position verdammt sicher, oder es wird zum PR-Gau.

 

In kleinerem Ausmaße kommt das sicher ständig vor, aber eben nicht mit einer 25x-Kurssteigerung, sondern mit wenigen Prozent, die dann auch zu kleineren absoluten Werten führen. Erfahrungsberichte dazu gibt es u.a. bei Reddit (r/Finanzen und r/mauerstrassenwetten) in den Diskussionen zu diesem Fall.

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chirlu
vor 1 Minute von Schwaben-Sparer:

Der Fall ist für mich eindeutig: Keine Chance hier für die Bank in einem Rechtstreit.

 

Tja. Nicht nur von Börse wenig Ahnung, von Jura auch nicht …

 

vor 2 Minuten von Holgerli:

Nach dem PC-Führerschein nun der Aktien-Führerschein und demnächst der "Im Stehen pinkeln dürfen"-Führerschein.

 

Ist die logische Folge auch deiner Forderungen.

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bondholder
vor 12 Minuten von timk:

Selbst bei ausreichender Deckung lauert bei der Codi eine "Sollzinsfalle"

 

Folgendes Szenario:

- Verrechnungskonto 0€ Guthaben

- Verkauf von Wertpapieren in Höhe von  2000€ (Tradinggebühren vernachlässigen wir mal)

- Verrechnungskonto zeigt als verfügbaren Betrag 2000€

- Kauf von Wertpapieren in Höhe von 2000€

=> Codi berechnet Sollzinsen auf die 2000€, da sie den Betrag von 2000€ aus dem Trade zur Verfügung stellen, aber die "offizielle" Wertstellung auf dem Verrechnungskonto noch nicht erfolgt ist.

Die Wertstellung für Wertpapiertransaktionen im Börsenhandel wurde EU-weit vereinheitlicht, die Unterschiede zwischen Valuta x+2 und Valuta x+3 gibt es schon lange nicht mehr.

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