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Wirecard

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Sweetwater

Ich war auch nah dran, bei IG Widerruf mitzumachen, aber anhand der mir vorgelegten Beispielrechnungen bezügl. der zusätzlich von mir zu tragenden Anwalts- u. Gerichtskosten (im Erfolgsfall) war mir nicht alles klar.

Und über eine Beispielrechnung von mir bekam ich keine Antwort per email, aber mir könne es tel. erklärt werden.

 

Auf eine mündl. Erklärung kann ich verzichten,

und da ich die Erklärung nicht schriftl. bekam und aus dem Vertag auch nicht herauslesen konnte, war für mich dann der Fall erledigt !

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morini
vor 2 Minuten von Sweetwater:

Ich war auch nah dran, bei IG Widerruf mitzumachen, aber anhand der mir vorgelegten Beispielrechnungen bezügl. der zusätzlich von mir zu tragenden Anwalts- u. Gerichtskosten (im Erfolgsfall) war mir nicht alles klar.

Und über eine Beispielrechnung von mir bekam ich keine Antwort per email, aber mir könne es tel. erklärt werden.

 

Auf eine mündl. Erklärung kann ich verzichten,

und da ich die Erklärung nicht schriftl. bekam und aus dem Vertag auch nicht herauslesen konnte, war für mich dann der Fall erledigt !

 

Du hast dich also auch der Sammelklage der DSW nicht angeschlossen?

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Sweetwater

Nein, habe ich nicht.

 

Da waren auch noch mehr Ungereimtheiten mit der IGW...

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3dbruce
vor 36 Minuten von jackyryan:

Von der niederländischen Stiftung bzw. dem deutschen Ableger Nieding & Barth bekam ich keine bis nur belanglose Antworten auf meine Fragen. Es wurde immer außerordentlich Druck gemacht sich endlich anzumelden, aber ich bekam keinerlei Ansprechpartner oder Unterstützung.

Ich glaube bei über 30.000 Teilnehmern wären die heillos überfordert, auch noch zu individuellen Einzelfällen Beratung zu leisten. Allein die formale Abwicklung der Teilnahme wird da schon erhebliche Personalressourcen im Hintergrund erfordern. Zumal aufgrund der Verjährungsproblematik auch noch kurzfristig die rechtliche Konstruktion für alle Teilnehmer geändert werden musste.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 17 Minuten von Sweetwater:

Nein, habe ich nicht.

 

Da waren auch noch mehr Ungereimtheiten mit der IGW...

 

Sich als Wirecard-Geschädigter der Sammelklage der DSW anzuschließen, wäre kostenlos gewesen, sodass wir zumindest finanziell nichts zu verlieren gehabt hätten.

 

Ich gehe fest davon aus, dass es kostenmäßg in die Tausende Euro gehen würde, über einen Rechtsanwalt ein Klageverfahren in die Wege zu leiten. Eine Rechtsschutzversicherung würde solche Kosten möglicherweise übernehem, anschließend jedoch den Versicherungsvertrag aufkündigen.

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jackyryan
vor 45 Minuten von morini:

Würdest du mir zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen, einen lokalen Rechtsanwalt aufzusuchen, bzw. in dieser Sache überhaupt noch irgendetwas zu unternehmen, oder sollte ich meine Wirecard-Verluste von weniger als 10.000 Euro einfach abhaken?

Ich denke die Frage erübrigt sich. Sowohl die niederländische Stiftung als auch sämtliche Rechtsanwälte hier wollte die Anmeldung bis Mai/Juni haben, weil das mit der Sammelklage im Oktober abgelaufen ist.

Nach meinem Verständnis ist bis 31.12. nur noch eine Individualklage möglich und das wird vermutlich etwas teurer sein. Aber anfragen kostet ja nichts.

Wenn man nichts macht muss man den Verlust abhaken. Das einzige was einem gedanklich helfen könnte: Die hunderte Euro, was ein Rechtsanwalt gerne hätte, kannst ja gewinnbringend in Deine erwähnten US-Aktien anlegen und hoffen dass nach der vermutlich langen Verfahrensdauer (kann mir vorstellen dass es durchaus 10 Jahre und länger gehen könnte) das Geld zumindest zum verpassten Schadensersatz angewachsen ist. Ist natürlich auch spekulativ, aber eine Alternative.

Immerhin wanderten deine <10000 Euro Verlust in den Verlusttopf und Du kannst mit neueren Gewinnen Steuern sparen? Auch ein positive Gedanke...

Dennoch würde ich zumindest bei einem kompetenten RA abklären, ob es so kurzfristig überhaupt noch Möglichkeiten gibt.

vor 21 Minuten von 3dbruce:

Ich glaube bei über 30.000 Teilnehmern wären die heillos überfordert, auch noch zu individuellen Einzelfällen Beratung zu leisten. Allein die formale Abwicklung der Teilnahme wird da schon erhebliche Personalressourcen im Hintergrund erfordern. Zumal aufgrund der Verjährungsproblematik auch noch kurzfristig die rechtliche Konstruktion für alle Teilnehmer geändert werden musste.

Sicherlich war mir das klar, aber gibt's dafür nicht wenigstens ChatGPT? Achso, das hat DSW nicht installiert...

Es war nicht so, dass ich am Telefon einen umfassendes Beratungsgespräch wollte, sondern eher ein Auffordern, deren FAQs etwas zu erweitern. Meine Fragen waren ziemlich eindeutig und hätten bestimmt auch andere wissen wollen. Es waren u.a. die kritischen Fragen, die man in FAZ, HB, etc. bzgl. der Stiftung gelesen hat. Die Webseite war sehr dürftig und ich fand den Informationsgehalt sehr unzufriedenstellend. Ach ja und Geduld hatte ich viele Wochen...

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SlowHand7

Also ich bin mit den Abläufen bei der DSW Stiftung zufrieden.

Das Hochladen der Unterlagen hat etwas gedauert weil damals deren Server oft überlastet war und ich das auf mehrere Tage verteilen musste.

Dann wurden die Daten geprüft und als anerkannt bestätigt.

Und dann bekommt man regelmäßig Mails zum Stand des Verfahrens.

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howhardgerrard87

Zur Stiftung

Es gab eine Verlängerung! Bis 10.12 bzw 31.12

Zitat

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

wir haben Verständnis dafür, dass einige unserer geschätzten Anlegerinnen und Anleger den 01. Dezember 2023 als Frist für die Einreichung der Abtretungsvereinbarung für die Stichting Wirecard Investors Claim (SWIC) verpasst haben. Wir haben jedoch gute Neuigkeiten: Wir haben eine Lösung entwickelt, um Ihre Teilnahme an der Klage weiterhin zu ermöglichen.

 

....

 

Verlängerte Fristen: Eingescanntes Dokument: Einreichung per E-Mail vor 23:59:59 Uhr am 10. Dezember 2023. Originaldokument: Senden Sie die originale Abtretungsvereinbarung schnellstmöglich, aber nicht später als bis zum 31. Dezember 2023. Wir werden sie Anfang Januar 2024 bearbeiten und Ihnen den Eingang bestätigen.

 

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SlowHand7
vor 5 Minuten von howhardgerrard87:

Zur Stiftung

Es gab eine Verlängerung! Bis 10.12 bzw 31.12

 

Das betrifft nun nur die Frist für die Abtretungsvereinbarung.

Neue Anmeldungen waren nur bis Oktober möglich.

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Geldhaber
vor 12 Stunden von SlowHand7:

Also ich bin mit den Abläufen bei der DSW Stiftung zufrieden.

Das Hochladen der Unterlagen hat etwas gedauert weil damals deren Server oft überlastet war und ich das auf mehrere Tage verteilen musste.

Also doch nicht ganz so locker wie Du seinerzeit meintest: ;)

 

Am 19.10.2023 um 21:12 von SlowHand7:

Ach was, das ist doch gar kein Problem.

Die paar Seiten ausdrucken, unterschreiben, scannen und beides verschicken.

 

Wer die erste Volmacht erteilt hat und vor allem seine ganzen Belege hochgeladen hat der bekommt das auch locker hin.

Das mache ich am Wochenende in einer halben Stunde.

Aber immerhin bist Du dabei. 

 

 

vor 14 Stunden von Sweetwater:

Nein, habe ich nicht.

 

Da waren auch noch mehr Ungereimtheiten [als] mit der IGW...

Noch mehr Ungereimtheiten bei der (DSW-) Stiftung als bei der IG Widerruf? - Ich verweise auf meinen Post #5924.

 

 

Hat sich hier jemand im WPF für die IG Widerruf entschieden? 

Oder haben hier alle, die klagen, die Stiftung gewählt? 

Oder einen anderen Weg? Wenn ja, welchen? - Es haben schließlich div. Anwälte um Mandanten für "Sammelklagen" (Kapitalanleger-Musterverfahren) geworben. 

Betreibt hier jemand eine Einzelklage? - Das dürfte insbesondere für @morinivon Interesse sein. 

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SlowHand7
vor 12 Minuten von Geldhaber:

Also doch nicht ganz so locker wie Du seinerzeit meintest: ;)

Aber immerhin bist Du dabei. 

 

Oder haben hier alle, die klagen, die Stiftung gewählt? 

Oder einen anderen Weg? Wenn ja, welchen? - Es haben schließlich div. Anwälte um Mandanten für "Sammelklagen" (Kapitalanleger-Musterverfahren) geworben. 

Betreibt hier jemand eine Einzelklage? - Das dürfte insbesondere für @morinivon Interesse sein. 

Doch, doch.

Die Aussage war bezogen auf die Anmeldung bei der Stiftung und die Erteilung des Mandats an den Anwalt.

Das war ganz schnell erledigt.

 

Etwas mühsam war später nur das Hochladen von rund 20 Kauf-/Verkaufsbelegen.

Das haben damals ja alle Leute gemacht und dann war eben der Server manchmal überlastet und hat den Vorgang abgebrochen.

Aber das war gut implementiert indem man immer noch Belege hinzufügen konnte. Nach einem erfolgreichem Upload war das Dokument in der Datenbank. Wenn es dann nicht mehr ging hat man eben am nächsten Tag weiter gemacht.

 

Ich meine für den Klageweg braucht es einen Einzelschaden von mindesten 10.000 Euro.

Das dürfte für viele Kleinanleger wohl kein gangbarer Weg gewesen sein.

Für den Streitwert zahlt man dann auch gleich über 1000 Euro Gebühren an den Anwalt.

Manche arbeiten dafür auch gar nicht erst.

 

Eine Kanzlei die ich mir damals angesehen hatte wollte auf Provisionsbasis nur Schäden von 50k selbst bearbeiten. Das wurde später noch auf 100k angehoben.

Alles was darunter war wurde nur über einen Dienstleister angeboten. Der wollte dann gleich mal 5% vorab als Gebühr haben.

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir
Am 8.9.2023 um 10:07 von Nachtfalke:

wäre auf der Basis der Zahlen allein als der vollkommen richtige Schritt erschienen. 

Wer über die Geschichte des Unternehmens nachlas wusste, dass die mit Porno- und Glücksspielseiteninkasso angefangen und Geld verdient haben. Insbesondere letztere sind eher nicht mehr im Graubereich, sondern im extralegalen Bereich unterwegs gewesen. 

Kritik gab es schon mehr als ein Jahrzehnt vor dem Untergang. Es gab sogar zwanzig Jahre vorher schon dubiose Einbrüche; Insolvenzen und Datendiebstähle.

 

Ein Schmankerl:

https://www.wiwo.de/finanzen/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger-der-anlegerschutz-verein-seite-2/5595612-2.html

Zitat

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wurden zwei SdK-Vertreter in Untersuchungshaft genommen,[48] die später gegen sie verhängten Haftstrafen erhielten sie jedoch nur wegen anderer, ähnlicher Fälle

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirecard

(die Verhafteten hatten inhaltlich absolut Recht)

Zitat

Wirecard galt im Vorgehen gegen kritische Journalisten, Anleger und Konkurrenten als aggressiv; die Anwälte des Konzerns meldeten sich schon bei Kleinigkeiten; manche kritischen Beobachter sollen beschattet worden sein.

 

Zitat

Am 18. Februar 2019 verbot die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für zwei Monate die Etablierung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen für Aktien von Wirecard

Wirecard stand nicht nur unter dem Schutz der Justiz - auch die Bafin halb dabei den Betrug weiterhin betreiben zu können.

Zitat

Die Staatsanwaltschaft München I leitete ein Ermittlungsverfahren gegen einen FT-Journalisten wegen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz ein...

 

Die FT war so frech seit 2015 über Wirecards Bilanzbetrug zu berichten. Die Staatsanwaltschaft konnte allerdings keine ausländischen Journalisten anklagen oder inhaftieren lassen.

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir
Zitat

Anfang Juli 2019 wurde bekannt, dass die FDP-Bundestagsfraktion um Christian Lindner an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage nach konkreten Hinweisen auf Kursmanipulation bei der Wirecard-Aktie im Jahr 2019 stellte

Lindner konnte danach sogar noch Minister werden, dass er vorher schon für Unternehmensinsolvenzen verantwortlich war, hat auch niemanden interessiert.

 

Mich erinnert das an Flow-Tex. Die standen auch unter besonderem Schutz von Staat und medialer Öffentlichkeit. 

An den Ertragskennzahlen war auch erkennbar, dass mit Wirecards Bilanzen etwas bzw gar nichts stimmen konnte. Kein Zahlungsdienstleister hatte auch nur annährend vergleichbar hohe Margen. Woher sollte das Margenwunder und Renditewunder kommen? 

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SlowHand7
vor 1 Minute von cfbdsir:

Lindner konnte danach sogar noch Minister werden, dass er vorher schon für Unternehmensinsolvenzen verantwortlich war, hat auch niemanden interessiert.

 

Was sollte Lindner da vorzuwerfen sein wenn er eine Anfrage auf den Weg bringt? Das ist doch positiv zu werten.

Da waren Verbrecher am Werk die 2 Mrd erfunden bzw. gestohlen haben.

 

Wobei ich bis heute nicht glauben kann wie dämlich Braun war.

Letztlich hat er selbst alles verloren und sitzt dafür auch noch im Knast.

Ich hatte ihm kurz vorher noch eine Beratung angeboten aber da kam dann natürlich keine Antwort mehr.

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir
vor 6 Minuten von SlowHand7:

Was sollte Lindner da vorzuwerfen sein wenn er eine Anfrage auf den Weg bringt? Das ist doch positiv zu werten.

Da waren Verbrecher am Werk die 2 Mrd erfunden bzw. gestohlen haben.

Die wendete sich gegen die vermeintlichen Kursmanipulatoren. Das übte Druck auf Regierung, Bafin und Ermittlungsorgane aus (die beide der Regierung unterstehen), um gegen die Wirecardkritiker vorzugehen. Das verlängerte die Betrugsserie.

vor 6 Minuten von SlowHand7:

Wobei ich bis heute nicht glauben kann wie dämlich Braun war.

Letztlich hat er selbst alles verloren und sitzt dafür auch noch im Knast.

Der ist nicht davon ausgegangen, dass man ihn einfangen wird. Solche manipulativen Verbrecher finden manipulieren, kriminell sein, bescheißen und betrügen einfach geil. Die sonnen sich darin. Die werten sich damit psychisch auf. Selbst im Knast wird er davon zehren, wie gut er alle nasgeführt hat. Vielleicht manipuliert er im Knast nun die Bilanzen einer Zigarettenbank ;-)

vor 6 Minuten von SlowHand7:

Ich hatte ihm kurz vorher noch eine Beratung angeboten aber da kam dann natürlich keine Antwort mehr.

Verbrecherberatung? Unter welchem Titel bietet man die an?

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SlowHand7
vor 1 Minute von cfbdsir:

Die wendete sich gegen die vermeintlichen Kursmanipulatoren. Das übte Druck auf Regierung, Bafin und Ermittlungsorgane aus (die beide der Regierung unterstehen), um gegen die Wirecardkritiker vorzugehen. Das verlängerte die Betrugsserie.

Ok, den Inhalt dieser Anfrage habe ich nicht mehr wirklich auf dem Zettel.

Aber zu Politikern habe ich schon lange nur noch Verachtung übrig.   :(

Manchmal geht ja einer zum Fallschirm-Springen wenn die Lage etwas real wird.

 

Mal sehen was mit Tandler wird.

Und angeblich sollte unser toller Kanzler bald mal mit Cum-Ex und Warburg fällig sein.  :)

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altaso
· bearbeitet von altaso
Am 8.12.2023 um 09:46 von morini:

Danke für die sehr guten Erklärungen.

 

Würdest du mir zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen, einen lokalen Rechtsanwalt aufzusuchen, bzw. in dieser Sache überhaupt noch irgendetwas zu unternehmen, oder sollte ich meine Wirecard-Verluste von weniger als 10.000 Euro einfach abhaken?

Ich muss ehrlich gestehen, dass es mir auch so erging und ich die Frist verpasste. Werde noch eine individual Klage auf dem Weg bereiten. Hat hier jemand eine Kanzlei Empfehlung, am besten eine die nach RVG abrechnet und einer der Großen Beteiligten ist?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Handelsblatt:

Zitat

Aufseher gehen mit EY hart ins Gericht  

 

Auf 2000 Seiten protokolliert die Prüferaufsicht Apas das Versagen von EY. Nun werden erste Details bekannt, die für EY wegweisend sein könnten. Das Horrorszenario bleibt den Prüfern aber erspart.

 

Für diejenigen, die EY verklagen wollen, dürften diese Absätze interessant sein:

Zitat

Demnach verletzten die EY-Prüfer nach Ansicht der Apas zwar ihre Berufspflichten an zahlreichen Stellen fahrlässig, handelten aber nicht vorsätzlich.

 

Dieser Aspekt ist von grundsätzlicher Bedeutung, denn bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen greift die gesetzliche Begrenzung der Haftung von Wirtschaftsprüfern nicht.

 

Das ist natürlich nur die Zusammenfassung vom Handelsblatt.

 

Bei einer Klage gegen EY wird es genau darum gehen: handelten die Prüfer von EY fahrlässig - oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig?

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Norica
· bearbeitet von Norica
Am 18.12.2023 um 01:46 von altaso:
Am 8.12.2023 um 09:46 von morini:

Danke für die sehr guten Erklärungen.

 

Würdest du mir zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen, einen lokalen Rechtsanwalt aufzusuchen, bzw. in dieser Sache überhaupt noch irgendetwas zu unternehmen, oder sollte ich meine Wirecard-Verluste von weniger als 10.000 Euro einfach abhaken?

Ich muss ehrlich gestehen, dass es mir auch so erging und ich die Frist verpasste. Werde noch eine individual Klage auf dem Weg bereiten. Hat hier jemand eine Kanzlei Empfehlung, am besten eine die nach RVG abrechnet und einer der Großen Beteiligten ist?

Meine "Verluste" bei Wirecard beliefen sich auf eine kleine fünfstellige Summe. Schon kurz nach dem endgültigen Zusammenbruch der Firma habe ich mich (aus persönlicher Erfahrung heraus) entschlossen, da einen Haken dran zu machen und nichts zu unternehmen. Ich verfolge die ganze Geschichte nicht aktiv und sie verfolgte mich lediglich ein knappes Jahr, weil ich zweimal die steuerlichen Verluste benutzt habe.

 

Mein einfache Meinung dazu: In der Regel dauert es Jahre, hier vielleicht auch mehr als 10 Jahre, bis Anklagen erhoben und abgeschlossen werden. Dann ist immer fraglich, ob überhaupt und wenn ja, wieviel Geld zu holen ist. Vielleicht involvierte Leute aus der Politik oder aus Behörden, die eine Rolle gespielt haben könnten, werden nicht belangt. Es gibt Bauernopfer, bei denen nichts zu holen ist. Zu guter Letzt wird man ständig auf eine "ungute Weise" an den Fall erinnert - ich verzichte dankend.

Nur eine Sache habe ich konsequent gemacht: Einen zusätzlichen Eintrag zu meinen Investitionsregeln hinzugefügt.

 

 

SG

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stagflation

Handelsblatt:

Zitat

Aktionärsschützer verklagen Wirecard-Bilanzprüfer EY auf Schadenersatz

 

Die DSW hat am Freitag eine 80.000 Seiten dicke Klage eingereicht. Institutionelle und private Investoren fordern darin von dem Wirtschaftsprüfer mehr als 700 Millionen Euro.

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Geldhaber

FAZ v. 26.12.23

Letzte Frist für Wirecard-Klagen (Bezahlschranke), der Artikel bei msn (dort ohne Bezahlschranke)

Zitat

Am 25. Juni 2020 musste die Wirecard AG Insolvenz anmelden, nachdem Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro bekannt geworden waren. Dreieinhalb Jahre später läuft in wenigen Tagen eine wichtige Frist im Bilanzskandal ab, im Zuge dessen bis zu 20 Milliarden Euro Kapital vernichtet wurden: Ansprüche gegen den ehemaligen Dax-Konzern und seine Organe wie Wirecard-Chef Markus Braun oder Jan Marsalek sowie die Abschlussprüfer von EY verjähren in drei Jahren ab Anspruchsentstehung. Privatanleger müssen also bis zum 31. Dezember 2023 eine Zivilklage einreichen, um die Verjährung zu hemmen.

Zitat

Im Fokus der Klagen steht daher vor allem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY Deutschland (vormals Ernst & Young), die die Jahresabschlüsse von Wirecard geprüft hatte. Zunehmend wird auch EY Global verklagt, um die Haftungsmasse zu vergrößern.

Zitat

Die Anmeldung zum KapMuG-Verfahren ist jedoch seit Mitte September nicht mehr möglich. Die Berliner Kanzlei Schirp, die nach eigenen Angaben die größte Gruppe von Anlegern im Musterverfahren vertritt, weist auf ihrer Website darauf hin, dass allen, die noch keine Klage eingereicht haben, nur noch wenige Tage bleiben: „Handeln Sie rechtzeitig!“

Zitat

Ein Schicksal teilen jedoch alle Privatanleger. Als Aktionäre dürfen sie nicht darauf hoffen, in dem komplizierten Insolvenzverfahren noch Geld von Michael Jaffé, Rechtsanwalt aus München und Insolvenzverwalter von Wirecard, zu sehen. Als Aktionäre der Wirecard sind sie grundsätzlich nicht deren Gläubiger, sondern als Mitgesellschafter auch rechtlich an der Gesellschaft beteiligt. Aktionäre sind nicht vor Verlusten eines Unternehmens geschützt, an dem sie beteiligt sind. Sie tragen das volle unternehmerische Risiko.

 

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Schildkröte
Zitat

Der Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé will von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY rund 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz. Die Klage sei am 20. Dezember am Landgericht Stuttgart eingegangen ... Der Insolvenzverwalter wirft EY langjähriges systematisches Versagen vor

Quelle: FAZ 

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stagflation
Zitat

Aktionäre sind nicht vor Verlusten eines Unternehmens geschützt, an dem sie beteiligt sind. Sie tragen das volle unternehmerische Risiko.

 

Wenn Aktionäre das "volle unternehmerische Risiko" tragen würden - wie beispielsweise Einzelgewerbetreibende - dann würden sie mit ihrem vollen Vermögen haften.

 

Dann würden Herr Jaffé und andere Gläubiger jetzt nicht EY verklagen, sondern sich das fehlende Geld bei den Aktionären holen.

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SlowHand7
vor 3 Minuten von stagflation:

 

Wenn Aktionäre das "volle unternehmerische Risiko" tragen würden - wie beispielsweise Einzelgewerbetreibende - dann würden sie mit ihrem vollen Vermögen haften.

 

Dann würden Herr Jaffé und andere Gläubiger jetzt nicht EY verklagen, sondern sich das fehlende Geld bei den Aktionären holen.

Es reicht doch wohl wenn man sein Investment verloren hat.  :(

Ich bin schon gespannt wie Herr Jaffé die gezahlten Dividenden zurück holen will.

Von mir bekommt er da erstmal jedenfalls nichts.    :)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Klar! Es ist ärgerlich, wenn man sein Investment verloren hat. Das will ich nicht relativieren oder in Abrede stellen.

 

Aber bitte vergleiche es mit dem Bäcker, dem Handwerker oder mit vielen anderen Unternehmern, die ihr Unternehmen als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft führen. Die haften nicht nur mit dem Geld, das sie investiert haben, sondern mit ihrem gesamten Vermögen. Das ist das "volle unternehmerische Risiko"!

 

Aktionäre hingegen sind privilegiert. Bei denen ist die Haftung auf das investierte Geld beschränkt. Es gibt keine Nachschusspflicht.

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