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OESTERR. VOLKSBANKEN-AG EO-FLR NOTES 2008(18/UND.)

Empfohlene Beiträge

Torman
· bearbeitet von Torman

Hallo Torman, der erste Satz der Adhoc scheint wichtig zu sein, damnach wurde das Geld aus den A0DC0M in Upper tier 2 capital der VBAG investiert.

Da die jetzt davon ausgehen das Upper Tier 2 capital leer ausgeht geht, demnach gehen auch die Halter der A0DC0M leer aus.

Impliziert gehen auch die A0tuqg leer aus, da (wie ich von Torman gelernt habe!) die A0DC0M vorrangig zu den A0tuqg sind.

Ich habe meine PS heute mit verlust verkauft. (Immer noch besser als null)

Das die Kurse der A0TUQG sich wieder gefangen haben zum späten Abend gehe ich davon aus das es viele unwissende an den Plätzen gibt.

Mein Eindruck ist, die ÖVAG versucht hier gerade die Bedingungen der Papiere einseitig zu ihren Gunsten auszulegen. Insofern ist es schwierig hier Schlüsse für andere Papiere zu ziehen. Also was haben wir?

 

1. Die ÖVAG behauptet, das Geld der Jersey Finance (JF) wurde in UT2 der ÖVAG angelegt. Das mag richtig sein, ist aber eventuell völlig ohne Bedeutung. Im Prospekt der JF steht zur Verwendung der Mittel nur ganz allgemein, dass dies zur Kapitalstärkung der Gruppe dient, die genaue Verwendung fehlt und scheint daher nicht von Bedeutung, sonst müsste sie irgendwo im Prospekt genannt werden.

 

The proceeds of the issue will be used to strengthen the capital base of the ÖVAG Group.

After payment of fees, commissions and expenses, the net proceeds of the issue which will be

available to O¨ VAG are expected to amount to approximately EUR 242,500,000.

 

2. Die ÖVAG behauptet, das UT2 Kapital wäre durch die aufgelaufenen/erwarteten Verluste komplett abgeschrieben. Daraus könnte man schließen, dass auch das Partizipationskapital und Aktienkapital wertlos ist. Allerdings haben wir schon bei verschiedenen Emittenten gesehen, dass die Verlustbeteiligung je nach Instrument sehr unterschiedlich ausfallen kann. Wenn die ÖVAG der Meinung wäre, dass auch das Partizipationskapital einen Wert von Null hat, hätte sie dazu eigentlich auch eine Adhoc herausgeben müssen.

 

3. Das Management der JF erwartet wegen der Wertlosigkeit der UT2 Papiere, dass auch der Rückzahlungswert (redemption value) der JF Null sein könnte. Schaut man in den Prospekt der JF so gibt es den Begriff "redemption value" nicht. Dort ist nur der Begriff "optional redemption price" mit 1000 Euro je Papier definiert.

 

‘‘Optional Redemption Price’’ means €1,000 per Preferred Security plus accrued and unpaid

Dividends (whether or not declared) for the then current Dividend Period to the Optional

Redemption Date;

 

Eine reguläre Rückzahlung (redemption) des Papier zu weniger als 1000 Euro ist definitiv nicht möglich.

 

4. Werden die JF und/oder die ÖVAG liquidiert und darauf deutet aktuell alles hin, so spielt ohnehin nur noch der Liquidationswert eine Rolle. Dazu definiert der Prospekt den grundsätzlichen Anspruch erneut auf 1000 Euro.

 

‘‘Liquidation Distribution’’ means €1,000 per Preferred Security plus accrued and unpaid

Dividends (whether or not declared) for the then current Dividend Period to the date of

payment;

 

Allerdings wird dieser später eingeschränkt, auf den Wert, der sich ergäbe, wenn das Papier direkt von der ÖVAG ausgegeben wäre und es dort nur vorrangig gegenüber Aktien- und Partizipationskapital wäre.

 

4.1 In the event of any voluntary or involuntary liquidation, dissolution or winding-up of the

Company, the Holders of the Preferred Securities at the time outstanding will be entitled to

receive the Liquidation Distribution in respect of each Preferred Security held out of the assets

of the Company available for distribution to shareholders.

Such entitlement will arise before any distribution of assets is made to holders of Ordinary

Shares or any other class of shares or preferred securities of the Company ranking junior as

regards participation in assets to the Preferred Securities, but such entitlement will rank

equally with the entitlement of the holders of any Asset Parity Security.

Notwithstanding the availability of sufficient assets of the Company to pay any Liquidation

Distribution to the Holders, if, at the time such Liquidation Distribution is to be paid,

proceedings are pending or have been commenced for the voluntary or involuntary

liquidation, dissolution or winding-up of the Parent, the Liquidation Distribution paid to

Holders of the Preferred Securities and the liquidation distribution paid to the holders of all

Asset Parity Securities, shall not exceed the amount that would have been paid as the

liquidation distribution from the assets of the Parent (after payment in full in accordance with

Austrian law of all creditors of the Parent, including holders of its subordinated debt but

excluding holders of any liability expressed to rank pari passu with or junior to the Parent’s

obligations under the Support Agreement) had the Preferred Securities and all Asset Parity

Securities been issued by the Parent and ranked (x) junior to all liabilities of the Parent (other

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than any liability expressed to rank pari passu with or junior to the Parent’s obligations under

the Support Agreement), (y) pari passu with all Asset Parity Securities of the Parent and (z)

senior to the Parent’s Bank Share Capital.

4.2 If the Liquidation Distribution and any other such liquidation distributions cannot be

made in full by reason of the limitation described in Clause 4.1 above, such amounts will be

payable pro rata in the proportion that the amount available for payment bears to the full

amount that would have been payable but for such limitation. After payment of the

Liquidation Distribution, as adjusted if applicable, the Holders will have no right or claim to

any of the remaining assets of the Company or the Parent.

4.3 In the event of the liquidation, dissolution or winding-up of the Parent, the amount per

Preferred Security to which Holders shall be entitled as a Liquidation Distribution will be as

set out in Clauses 4.1 and 4.2 above.

 

5. Es gibt ein support agreement, dass die ÖVAG verpflichtet die JF mit allen notwendigen Mittel zu versorgen, damit sie alle Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann.

 

Mein Eindruck ist, dass die ÖVAG den bei 4 unterstrichenen Satz so interpretiert, dass die erwartete Wertlosigkeit der UT2 und damit die Wertlosigkeit der assets der JF die Auszahlung für die JF auch auf Null begrenzt. Das ist in meinen Augen eine falsche Auslegung, da es dann eines support agreements überhaupt nicht bedürfte und dagegen vielmehr die genaue Verlustbeteiligung via UT2-Einlage bei der ÖVAG im Prospekt hätte beschrieben werden müssen.

 

Mein persönliches Fazit: Hier läuft es wahrscheinlich wie bei anderen Banken mit Staatsbeteiligung auf eine Klage (englisches Recht!) hinaus. Da ich darauf keine Lust habe und der Unterschied zwischen einem möglichen Totalverlust und einer vollen Rückzahlung (bei erfolgreicher Klage) nur 32 Mio. Euro mehr oder weniger Verlust bei der Abwicklung sind, werde ich hier weiterhin nicht investieren.

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epcopal

Hier werden alte Zöpfe abgeschnitten.

 

Ich wundere mich immer noch über die Kurse von >1 Bei den T1 und UT2, haha wer will der hat noch nicht.

 

Interresant wird die Lage um die A0G178 werden, dies müsste ein LT2 sein, oder?

 

Mal sehen ob bald hier die Kurse auf unter 10% abstürzen.

 

 

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Torman

Jetzt habe ich mich ein wenig mit diesen österreichischen Ergänzungskapitalanleihen (UT2) beschäftigt. Die Jersey Finance hat das Papier mit der Nummer QOXDB9964244 in der Bilanz. Interessant finde ich, dass die ÖVAG dieses Papier, wie auch alle anderen UT2 zum Nominalwert bilanziert, also ohne eine Verlustbeteiligung. Die Bedingungen für QOXDB9964244 konnte ich natürlich nicht finden. Das ist schließlich keine öffentliche Emission. Die Bedingungen anderer UT2 sind extrem kurz und referenzieren in der Regel nur den Wortlaut von §23 (7) BWG (alte Fassung vor Basel III).

 

Ergänzungskapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG sind jene eingezahlten Eigenmittel,

 

a.

die vereinbarungsgemäß dem Kreditinstitut auf mindestens acht Jahre zur Verfügung gestellt werden und die seitens des Gläubigers nicht vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden können; seitens des Kreditinstitutes ist eine vorzeitige Kündigung nur nach Maßgabe der lit. e zulässig;

b.

für die Zinsen ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuss (vor Rücklagenbewegung) gedeckt sind,

c.

die vor Liquidation nur unter anteiligem Abzug der während ihrer Laufzeit angefallenen Nettoverluste zurückgezahlt werden dürfen,

d.

die nachrangig gemäß § 45 Abs. 4 BWG sind, d.h. im Falle der Liquidation oder des Konkurses des Kreditinstitutes erst nach den Forderungen der anderen

nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können;

e.

deren Restlaufzeit noch mindestens drei Jahre beträgt; das Kreditinstitut kann mit Wirksamkeit vor Ablauf der Restlaufzeit von drei Jahren ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn dies vertraglich zulässig ist und das Kreditinstitut zuvor Kapital in gleicher Höhe und zumindest gleicher Eigenmittelqualität beschafft,

 

Punkt c und d sind relevant und zeigen eine unterschiedliche Verlustbeteiligung je nachdem, ob die Papiere vor oder bei einer Liquidation zurückgezahlt werden. Ohne Liquidation nehmen sie am kummulierten Nettoverlust teil. Dagegen sind sie bei Liquidation einfach nur nachrangige Forderungen (zum vollen Nominalwert).

 

Da die Jersey Finance eine unendliche Laufzeit hat, dürfte auch die QOXDB9964244 eine unendliche Laufzeit haben. Im Geschäftsbericht der ÖVAG steht bei Fälligkeit 31.12.99, ein häufiges Synonym für unendlich. Da die Jersey Finance nur zum Nennwert vorzeitig gekündigt werden kann, gehe ich zudem davon aus, dass die Kündigung der QOXDB9964244 ebenfalls nur möglich ist, wenn keine Nettoverluste aufgelaufen sind.

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bondholder

Schon gesehen?

 

Der Handel vom 15.01 in Stuttgart wird von 14% auf 2% heruntergesetzt, na da wird sich der Verkäufer aber freuen.

 

Worauf ist denn heute noch Verlaß?

 

https://www.boerse-s.../mistradeliste/

 

Als jemand, dem am 15.01.15 auf Antrag der EUWAX ein Kauf (Depfa A0E5U8) aufgehoben worden ist (Mistrade-Regelung), kann ich berichtet, dass damit wie gehabt ein Storno der Transaktion erfolgt und keinesfalls zu irgendeinem anderen von mir nicht vereinbarten Preis (Limit) abgerechnet wird.

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Admiral377

Schon gesehen?

 

Der Handel vom 15.01 in Stuttgart wird von 14% auf 2% heruntergesetzt, na da wird sich der Verkäufer aber freuen.

 

Worauf ist denn heute noch Verlaß?

 

https://www.boerse-s.../mistradeliste/

 

 

 

Da steht das der Handel annuliert wurde, weil der marktgerechte Preis bei 2% liegen würde. Eigentlich dürfte sich der Käufer freuen, der die Stücke nun nicht mehr abnehmen muss.

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epcopal

Schon gesehen?

 

Der Handel vom 15.01 in Stuttgart wird von 14% auf 2% heruntergesetzt, na da wird sich der Verkäufer aber freuen.

 

Worauf ist denn heute noch Verlaß?

 

https://www.boerse-s.../mistradeliste/

 

 

 

Da steht das der Handel annuliert wurde, weil der marktgerechte Preis bei 2% liegen würde. Eigentlich dürfte sich der Käufer freuen, der die Stücke nun nicht mehr abnehmen muss.

Logisch, das mit dem Verkäufer war nur ironisch gemeint. Natürlich freute er sich nicht.

 

 

Aber warum wurde der Handel als Misstrade gewertet und der Kurs von 14% auf 2% runtergestzt, hätte doch gleich auf 0% setzen können und jetzt bei 1,5% verkaufen, was soll das?

 

Jemand hatte ein Kauflimit für 14% drin, und das wurde bedient, pech gehabt, ist mir schon mehrmals passiert, was gibts da zu lamentieren, dem auch noch stattgegeben wird.

 

 

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Superhirn

Da steht das der Handel annuliert wurde, weil der marktgerechte Preis bei 2% liegen würde. Eigentlich dürfte sich der Käufer freuen, der die Stücke nun nicht mehr abnehmen muss.

Logisch, das mit dem Verkäufer war nur ironisch gemeint. Natürlich freute er sich nicht.

 

 

Aber warum wurde der Handel als Misstrade gewertet und der Kurs von 14% auf 2% runtergestzt, hätte doch gleich auf 0% setzen können und jetzt bei 1,5% verkaufen, was soll das?

 

Jemand hatte ein Kauflimit für 14% drin, und das wurde bedient, pech gehabt, ist mir schon mehrmals passiert, was gibts da zu lamentieren, dem auch noch stattgegeben wird.

 

 

 

 

 

Tja, manche sind halt gleicher als andere.

 

Diese Anträge dürfen lt. Börse-Stuttgart auch nur von bestimmten gestellt werden. Zitat:

 

Handelsteilnehmer sind ausschließlich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bzw. Finanzunternehmen.

 

 

Gefühlsmässig würde ich aber denken, dass jeder einen Antrag stellen darf, wenn er der Meinung ist, da ist eine Schweinerei pssiert. Ob er dann damit allerdings Erfolg hat bei diesen vöööööööööllig unabhängigen Entscheidern, ... :P

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Torman

Da die Jersey Finance eine unendliche Laufzeit hat, dürfte auch die QOXDB9964244 eine unendliche Laufzeit haben. Im Geschäftsbericht der ÖVAG steht bei Fälligkeit 31.12.99, ein häufiges Synonym für unendlich. Da die Jersey Finance nur zum Nennwert vorzeitig gekündigt werden kann, gehe ich zudem davon aus, dass die Kündigung der QOXDB9964244 ebenfalls nur möglich ist, wenn keine Nettoverluste aufgelaufen sind.

Die IR der ÖVAG hat mir inzwischen die Bedingungen der QOXDB9964244 zugeschickt. Das Papier hat wie von mir erwartet keine Fälligkeit und kann nur zu 100% des Nominalwertes gekündigt werden.

 

Damit ist die Adhoc der ÖVAG aus meiner Sicht falsch oder zumindest stark irreführend. Bei der aktuellen Abwicklungsplanung der Bank, welche eine teilweise Auszahlung an die Aktionäre vorsieht, müsste die A0DC0M zu 100 zurückgezahlt werden, wenn auch erst in einigen Jahren.

 

Daher habe ich mir in den letzten Tagen ein Päckchen A0DC0M in Höhe von knapp 1% meines Depots zusammengekauft. Dies war angesichts der geringen Liquidität gar nicht so einfach.

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epcopal

Nun ich denke nicht das die einfach so eine Meldung bringen können, das muss schon Hand und Fuss haben, ansonsten können die Anleger vor Gericht ziehen.

 

Bin mal gespannt wer dir die Dinger abkauft, aber irgendeinen dummer wird sich schon finden.

 

Selbst die PS sind wieder knapp bei 2%.

 

Falls hier wirklich eine Zahlung erfolgen sollte, werde ich keine Nachrichten mehr lesen und meine Meinung nicht nach Lügen richten.

 

 

 

 

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Nun ich denke nicht das die einfach so eine Meldung bringen können, das muss schon Hand und Fuss haben, ansonsten können die Anleger vor Gericht ziehen.

 

Bin mal gespannt wer dir die Dinger abkauft, aber irgendeinen dummer wird sich schon finden.

 

Selbst die PS sind wieder knapp bei 2%.

 

Falls hier wirklich eine Zahlung erfolgen sollte, werde ich keine Nachrichten mehr lesen und meine Meinung nicht nach Lügen richten.

 

 

Du solltest etwas mehr Vertrauen in die Kompetenz von @Torman haben. Die hat er mittlerweile so oft unter Beweis gestellt, das ist schon nicht mehr zählbar. :)

Außerdem begründet er seine Meinung immer sehr nachvollziehbar.

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epcopal

Der LöwenanteilDer Löwenanteil

 

Zitatiert aus dem Wikipedia:

 

Die Anzahl der Tiere, die mit dem Löwen auf Jagd ziehen ist in denlateinischen Fassungen und damit in den späteren Bearbeitungen desMittelalters anders: Es sind 3 Tiere. Entsprechend den vierJagdgenossen liegen vier Beuteanteile vor, als der Löwe zu sprechenbeginnt. Er findet stets 4 Argumente, warum ihm die gesamte Beutezustehen soll. Stets findet sich das Standesargument, das Argumentseiner physischen Stärke, das Argument des Einsatzes/derMühe/Kampfesnot und die Drohung, d. h. die Anspielung auf die Gefahreneines Kampfes mit ihm. Manchmal argumentiert der Löwe auch mit seinerSchnelligkeit oder spielt auf seinen erhöhten Nahrungsbedarf an.

 

“ Ich erhebe Anspruch auf den ersten Anteil, da ich der Löwe bin,

der zweite Teil ist meiner, weil ich stärker bin als ihr.

Den dritten wahrlich verteidige ich, weil ich mehr als ihr gelaufen bin.

Wer den vierten auch angreift, wird mich zum Feind haben."

 

In allen hochdeutschen Fassungen der "Jagdgesellschaft" bis 1500 findetsich eine weltliche Lehre. In dieser wird – abgesehen von zweiAusnahmen – jeweils vor der Gesellschaft der Mächtigen gewarnt. In derFassung im Wiener Codex etwa lautet sie:

 

Dies soll sich das ohnmächtige Volk merken

Und soll die Gesellschaft

Der Mächtigen meiden.

Das Gut nimmt immer der Herr

Und lässt den Untertanen danach reden (jammern)

Flucht der, dann nimmt er [der Mächtige] das überhaupt nicht wahr.

 

 

 

 

 

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Torman
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) geht fix davon aus, dass er die bei der ersten ÖVAG-Rettung eingeschossene noch aushaftende Summe von 300 Millionen Euro Partizipationskapital zurück gezahlt bekommt.

Einen Teil der Staatshilfe hat der Bund bereits vor einiger Zeit abschreiben müssen: Die 300 Millionen waren nach einem massiven Kapitalschnitt von ursprünglich einer Milliarde Euro Staats-PS-Kapital übergeblieben. 700 Millionen sind also schon weg. Die Milliarde an PS-Kapital war 2009 in die Bank eingeschossen worden. 2012 musste der Bund auch mit Aktienkapital in die ÖVAG einsteigen (Teilverstaatlichung).

 

Schelling sagte am Freitag im Klub der Wirtschaftspublizisten, er sei "sicher", die 300 Millionen zurück zu bekommen. Wie das gehen wird, darüber machte er keine Angaben. "Das werde ich sagen, wenn wirs unterschrieben haben."

 

http://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/Schelling-geht-von-Rueckfluss-von-300-Millionen-Euro-Staats-PS-aus-OeVAG-aus-1000558983

 

Könnte positiv sein oder ein weitere fieser Deal des österreichischen Staates zu Lasten anderer Gläubiger. Man hat auch die Bilanzpressekonferenz vom 2. auf den 24. April verlegt. Da wird scheinbar noch an ein paar Sachen geschraubt.

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Fleisch

Es fällt auf, dass Österreich derzeit alles dafür unternimmt, den Schaden des Steuerzahlers möglichst gering zu halten (durchaus nachvollziehbar), jedoch damit einen maximalen Reputationsschaden sowie finanziellen Schaden bei Anleihegläubigern und potenziellen Investoren in Kauf nimmt. Ein derartiges Verhalten hat jedoch (noch) nicht zu einer dauerhaften Steigerung der CDS-Spreads geführt. Es ist also davon auszugehen, dass Österreich das Risiko eines Schadens für Anleihegläubiger als geringer einschätzt als den Schaden für das Land resp. Steuerzahler selbst.

 

Betroffen von den Planungen der Finanzausschüsse und -experten sind in erster Linie institutionelle Kunden, die direkt oder indirekt Geschäftsbeziehungen mit österreichischen Banken unterhalten (vgl. BayernLB, Munich Re, usw.). Als Retailprodukte wurden nach meinen bisherigen Erkenntnissen weder Papiere der ÖVAG, der RZB/RBI noch HETA in großem Stil an Privatkunden weitergereicht.

 

Fraglich ist jedoch, wie die, nennen wir sie mal geprellten Investoren mit den Erfahrungen in und um Österreich in Zukunft umgehen werden. Meine Erwartungen sind da nicht all zu hoch: Klage gegen Zahlungsaussetzungen, Haftungsbeschränkungen, usw. usw. in einer ersten Welle. Diese wird sich aufgrund erlangter Vergleiche deutlich reduzieren, aber dennoch einen Schaden in Milliardenhöhe darstellen. Zukünftig wird das Geschäft "noch genauer geprüft", die erste Zeit dort etwas weniger investiert und danach weiter investiert wie gehabt und in 5 Jahren interessiert das Topthema von heute niemanden mehr.

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Torman

Die ÖVAG hat heute ihre Bilanz für 2014 vorgestellt und auch den Entwurf des Spaltungs- und Übernahmevertrages mit der VB Wien-Baden.

 

http://www.volksbank.com/m101/volksbank/m074_40000/downloads/geschaeftsberichte/2014/vbag_jfb_2014_d.pdf

 

http://www.volksbank.com/m101/volksbank/m074_40000/downloads/konzern/unterlagen_spaltung_2015/a__entwurf_spaltungs-_und_uebernahmsvertrag_stand_22_04_2015.pdf

 

Das ist eine Menge Papier und ich habe daher erstmal nur etwas quer gelesen.

 

Für die A0TUQG sieht es nicht gut aus. Das Kapital der ÖVAG und damit auch der Nennwert des Partizipationskapitals soll noch einmal um 96,65% herabgesetzt werden. Damit bleibt noch ein Nennwert von 1,005% des ursprünglichen Betrages übrig. Die Geldseite in Stuttgart liegt kurioser Weise den ganzen Tag darüber. Also alles verkaufen!

 

Die beiden Hybridanleihen (A0DC0M und 957610) bleiben dagegen unverändert in der Bilanz der neuen Abbaugesellschaft. Diese hat zwar nur noch 30 Mio. Euro EK, aber auch eine ganze Menge Rückstellungen (unter anderem für die 100 Mio. Garantie des Bundes, die dieser sich scheinbar zurückholen will). Die ÖVAG präzisiert ihre Aussage, dass alle Verbindlichkeiten ordnungsgemäß zurückgezahlt werden dahingehend, dass damit nur nicht verlustabsorbierende Papiere gemeint sind. Die Hybriden selbst werden nicht mehr als Ergänzungs- und Nachrangkapital bilanziert sondern einfach als verbriefte Verbindlichkeiten. Als Begründung dafür wird die fehlenden dauerhafte Anrechenbarkeit aufgrund der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken genannt. Da die ÖVAG-Abbaubank ohnehin bald keine Bank mehr ist, hätte man sich dies auch sparen können. Dies führt dazu, das diese zwei Emissionen im Einzelabschluss nicht mehr einzeln aufgeführt werden. Ich gehe aber davon aus, dass sie weiterhin zu 100% in der Bilanz stehen. Zur Verlustbeteiligung der Ergänzungskapitalanleihen gibt es nur eine sehr allgemeine Aussage auf Seite 194, womit man sich alles offen hält.

 

Interessanter ist da schon die Investorenpräsentation. Danach sind für die verbrieften Verbindlichkeiten (wozu nun auch die beiden Hybriden gehören!) Rückkäufe in den Jahren 2015-17 vorgesehen.

 

http://www.volksbank.com/m101/volksbank/m074_40000/downloads/investor_relations/20150424_spaltung_oevag.pdf (Seite 14)

 

Ich bleibe dabei, die A0DC0M hat ein interessantes Chance-Risiko-Profil, natürlich ist sie nicht risikolos.

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Marius

Die ÖVAG hat heute ihre Bilanz für 2014 vorgestellt und auch den Entwurf des Spaltungs- und Übernahmevertrages mit der VB Wien-Baden.

 

http://www.volksbank.com/m101/volksbank/m074_40000/downloads/geschaeftsberichte/2014/vbag_jfb_2014_d.pdf

 

http://www.volksbank.com/m101/volksbank/m074_40000/downloads/konzern/unterlagen_spaltung_2015/a__entwurf_spaltungs-_und_uebernahmsvertrag_stand_22_04_2015.pdf

 

Das ist eine Menge Papier und ich habe daher erstmal nur etwas quer gelesen.

 

Für die A0TUQG sieht es nicht gut aus. Das Kapital der ÖVAG und damit auch der Nennwert des Partizipationskapitals soll noch einmal um 96,65% herabgesetzt werden. Damit bleibt noch ein Nennwert von 1,005% des ursprünglichen Betrages übrig. Die Geldseite in Stuttgart liegt kurioser Weise den ganzen Tag darüber. Also alles verkaufen!

 

Die beiden Hybridanleihen (A0DC0M und 957610) bleiben dagegen unverändert in der Bilanz der neuen Abbaugesellschaft. Diese hat zwar nur noch 30 Mio. Euro EK, aber auch eine ganze Menge Rückstellungen (unter anderem für die 100 Mio. Garantie des Bundes, die dieser sich scheinbar zurückholen will). Die ÖVAG präzisiert ihre Aussage, dass alle Verbindlichkeiten ordnungsgemäß zurückgezahlt werden dahingehend, dass damit nur nicht verlustabsorbierende Papiere gemeint sind. Die Hybriden selbst werden nicht mehr als Ergänzungs- und Nachrangkapital bilanziert sondern einfach als verbriefte Verbindlichkeiten. Als Begründung dafür wird die fehlenden dauerhafte Anrechenbarkeit aufgrund der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken genannt. Da die ÖVAG-Abbaubank ohnehin bald keine Bank mehr ist, hätte man sich dies auch sparen können. Dies führt dazu, das diese zwei Emissionen im Einzelabschluss nicht mehr einzeln aufgeführt werden. Ich gehe aber davon aus, dass sie weiterhin zu 100% in der Bilanz stehen. Zur Verlustbeteiligung der Ergänzungskapitalanleihen gibt es nur eine sehr allgemeine Aussage auf Seite 194, womit man sich alles offen hält.

 

Interessanter ist da schon die Investorenpräsentation. Danach sind für die verbrieften Verbindlichkeiten (wozu nun auch die beiden Hybriden gehören!) Rückkäufe in den Jahren 2015-17 vorgesehen.

 

http://www.volksbank.com/m101/volksbank/m074_40000/downloads/investor_relations/20150424_spaltung_oevag.pdf (Seite 14)

 

Ich bleibe dabei, die A0DC0M hat ein interessantes Chance-Risiko-Profil, natürlich ist sie nicht risikolos.

 

 

damit müßte für die A0G178 auch ein interessantes Chance-Risiko-Profil bestehen oder?

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Torman

damit müßte für die A0G178 auch ein interessantes Chance-Risiko-Profil bestehen oder?

Nach der Planung müsste sie weiterhin zu 100 zurückgezahlt werden. Angesichts der kurzen Restlaufzeit müsste zudem schon in diesem Jahre ein Rückkaufangebot zu vielleicht 80 kommen.

Das Chance-Risiko-Verhältnis ist in meinen Augen aber schlechter. Soll der Plan nicht aufgehen und in den nächsten Monaten größere Verluste entstehen (Abbau aller wesentlichen Assets soll schon bis 2017 erfolgen) kommt der Bail-in hier genauso wie bei den Hybriden. Die Gewinnchance ist dagegen nur 100% im Vergleich zu 900% bei A0DC0M (untern Annahme eines Rückkaufangebots zu 30).

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Torman

Interessanter ist da schon die Investorenpräsentation. Danach sind für die verbrieften Verbindlichkeiten (wozu nun auch die beiden Hybriden gehören!) Rückkäufe in den Jahren 2015-17 vorgesehen.

 

Ich muss mich hier korrigieren. In der Spaltungsbilanz sind die Papiere wieder unter Nachrängen bilanziert. Damit verspricht die ÖVAG nur Rückkäufe von Seniors in den Jahren 2015-17. Dies dient weniger der Gewinnerzielung, sondern dem Abbau der aus den Assetverkäufen resultierenden Überschussliquidität.

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Torman

Inzwischen hat die ÖVAG Immigon den Rückkauf von nichtnachrangigen Anleihen und Schuldscheinen begonnen. Insgesamt sollen 850 Mio. Euro Liquidität dafür verwendet werden. Es handelt sich dabei um ein Auktionsverfahren. Wer den niedrigsten Rückkaufpreis akzeptiert, kommt zum Zug. Die Mindestpreise liegen zum Teil sehr tief, 70er, 60er und selbst 50er Region sind dabei. Dies entspricht Renditen von 8-9%. Dazu wird die ÖVAG wohl nicht viel bekommen. Aber selbst wenn sie im Durchschnitt zu 90% zurückkauft, würde bei der ganzen Aktion ein Gewinn von etwa 90 Mio. Euro herausspringen. Das wäre für die Nachränge eine feine Sache.

Später soll es ein spezielles Rückkaufangebot für Privatanleger mit Festpreis (also ohne Auktion) geben.

 

20150709_immigon_-_ankuendigung_abgabe_von_anboten-1.pdf

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Torman
· bearbeitet von Torman

Heute eine Adhoc zum Ergebnis des Rückkaufes. Das sieht sehr gut aus für die Nachränge. Man erwartet deshalb nun einen Gewinn für 2015 und stellt entsprechend Zinszahlungen für die gewinnabhängigen Nachränge in Aussicht. :thumbsup:

 

Diese Rechnung macht keinen Sinn!

 

Wenn ich die Daten mal ganz naiv zusammenrechne, dürfte der Gewinn dick im dreistelligen Millionenbereich liegen. Durch Hedgingeffekte könnte der Wert aber noch etwas stärker davon abweichen (positiv wie negativ).

 

Rückkaufnominal: 1456 Mio. Euro

Preis inklusive Stückzinsen: 933 Mio. Euro

Schätzung Stückzinsen: 29 Mio. Euro (2% vom Nominal)

Gewinn aus Rückkauf: 1456-933+29= 552 Mio. Euro

 

Basierend auf den Preisen im PDF peile ich den Rückkaufgewinn mal auf 50 Mio. Euro.

 

Nach Durchführung des Rückkaufprogramms in den kommenden Tagen rechnet der Vorstand von immigon mit einem positiven Ergebniseffekt in der immigon. Die im Abbauplan unterstellte Ergebnisplanung für das Jahr 2015 hat sich insofern verdichtet als nach aktueller Erwartung des Vorstands im Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein positives Jahresergebnis auf Einzelinstitutsebene ausgewiesen werden sollte. Dies könnte dazu führen, dass immigon in der Folge auf bestimmte gewinnabhängige Instrumente nach Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Instrumente Zahlungen vornehmen würde. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, wird erst nach Ablauf des Geschäftsjahrs 2015 feststehen.

http://www.immigon.com/m101/volksbank/m874_immig/de/faq/adhoc_meldungen.jsp

 

final_2_-_results_announcement__ger_.pdf

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Torman

In den letzten Tagen wurde von einer Klage gegen die ÖVAG bzgl. der A0TUQG in der Presse berichtet, z.B. hier:

 

Prozess: Weitere Klagen gegen Volksbank

...

Bei dem Prozess geht es um die Frage, ob der frühere ÖVAG-Vorstand die Öffentlichkeit und Investoren nicht korrekt informiert hat.

...

„Die nun bekannt gewordenen Dokumente bestätigen unsere Position, dass Investoren irreführend und/oder falsch informiert worden sind“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Ingo Kapsch, der den Investor vertritt.

 

Aus Kostengründen wurde nur ein kleinerer Betrag eingeklagt. „Weil wir aufgrund der neuen Dokumente sicher sind, dass wir das Verfahren gewinnen werden, werden wir im Herbst höhere Summen einklagen“, sagt Kapsch. Geklagt werden die ÖVAG-Nachfolgegesellschaft Immigon und die Volksbank Wien. Folgen weitere Investoren, könnte es für die Bank teuer werden. Laut Kapsch hat die ÖVAG einst nachrangige Anleihen im Volumen von 500 Millionen Euro verkauft.

...

Die Anwälte der Volksbanken wiesen vor Gericht alle Vorwürfe zurück.

 

http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/4796876/Prozess_Weitere-Klagen-gegen-Volksbank

 

Bei der mangelnden Professionalität der ÖVAG bzgl. Investor Relations könnten die Erfolgschancen gar nicht so schlecht stehen.

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epcopal

Bei den Österreichern Hetas und den Övag/Immigon tut sich was, wer hat neue Infos?

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Torman

Der Gewinn aus dem Rückkauf scheint nun doch im dreistelligen Millionenbereich zu liegen. :D

...

Darin erwartet der Vorstand nach gegenwärtiger Einschätzung ein Jahresergebnis nach Steuern der immigon portfolioabbau ag für den Einzelabschluss (UGB) in Höhe eines niedrigen dreistelligen Euro-Millionenbetrages. Bislang sah die Planung ein Ergebnis nach Steuern für den Einzelabschluss von rund EUR 25 Mio vor (siehe auch die auf der Homepage von immigon portfolioabbau ag veröffentlichte Präsentation Neuordnung Volksbanken-Verbund, Spaltung, Abbaugesellschaft – siehe Hinweis in der ad hoc Meldung vom 24. Juni 2015).

...

Zur Möglichkeit von Zahlungen auf bestimmte gewinnabhängige Instrumente (nach Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Instrumente) für das Geschäftsjahr 2015 verweist immigon portfolioabbau ag auf die ad hoc Meldung vom 31. Juli 2015. Aus heutiger Sicht ist geplant, dass die immigon, auch aufgrund ihrer Tätigkeit als Abbaugesellschaft, den Jahresüberschuss zur Risikovorsorge in möglichst großem Ausmaß in die Rücklagen einstellt.

http://www.immigon.com/m101/volksbank/m874_immig/de/faq/adhoc_meldungen.jsp

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epcopal

Was geht denn bei den PS A0TUQG ab?

Werden bei 3% gehandelt!

Die sind doch auf 1,00% NW runtergeschrieben, selbst bei einer Ausschüttung von 10% währen es dann nur 0,1%

Worauf spekulieren die Käufer?

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