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Private Haftpflichtversicherung für mich gesucht / Single- und Familientarife

Empfohlene Beiträge

polydeikes

Nur den dritten Teil hast du genormt als ehrenamtliche Tätigkeit in den Bedingungen. Grds. bei beiden versicherbar. Schwieriger würde es, wenn man arg konstruiert.

 

Bspw. das Schulorchester fährt nach x, leiht vom Musikladen (für mehr als den Auftritt) Equipment, es wird beschädigt (nicht von ihr, aber im Zuge der Aufsichtspflicht), dann hast du bei der HUK ein Problem.

 

---

 

Die anderen Fälle hängen von der Trägerschaft der Schule und deren Haftungsbestimmungen ab. Mit Ausnahme von Privatschulen in der Tendenz gar kein Haftungsfall, definitiv keine Leistung der HKD und ws keine Leistung der HUK.

 

Fall 2 würde greifen, wenn nicht im Musikunterricht sondern bspw. außerhalb bei Orchesterübungen.

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flori73
· bearbeitet von flori73

Hallo,

 

da ich auch gerade dabei bin, meine Haftplfichtversicherung zu wechseln (üebrlege zur HDK) wollte ich zum Thema "Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen für Sachschäden" mal nachfragen:

 

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und mache EDV-Support. Dazu geört u.a. auch Auf- und Abbauen von geleasten PC Equippment, Angenommen mir passiert ein Missgeschick und eine Hardware geht z.B. durch fallen lassen oder Bedienungsfehler kaputt.

Reguliert das die Versicheurng, sofern der Arbeitsgeber darauf besteht oder würde ich dann eine Diensthaftoflicht / Vermögensschadensversicherung benötigen ?

Wie sieht es z.B. aus wenn ich aus Versehen eine Festplatte lösche die dann wiederhergestellt werden müsste.

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polydeikes

Du benötigst für diese Fälle einen Diensthaftpflichtbaustein, nicht per HKD zu bekommen. Ich favorisiere in solchen Fällen K+M, für komplexere DH-Problematiken (bspw. Schusswaffen) Conti.

 

Es schadet aber nicht potentielle Schadensverläufe vom Versicherer in Textform vorab abzufragen, Versicherungsbedingungen regeln den Allgemeinfall und sind nicht frei von unbestimmten Begriffen.

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flori73

Danke, werde mir die Konzept und Marketing mal ansehen.

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Matthew Pryor

Unter Umständen brauchst du für diese Fälle gar keine Versicherung, das kann aber natürlich schnell nach hinten losgehen. Grundsätzlich bist du nicht für jeden Schaden, den du gegenüber deinem Arbeitgeber verursachst, haftpflichtig zu machen. Die Haftung des AN wird (glücklicherweise) durch den innerbetrieblichen Schadenausgleich eingeschränkt. Daher ist es immer von entscheidender Frage, inwieweit dem AN ein Verschulden angelastet werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit liegt i.d.R. kein Verschuldensanteil vor, der Arbeitnehmer ist nicht zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine Quotelung, und erst bei grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz steht der Verursacher voll im Haftungsrisiko und mitunter im finanziellen Regen.

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polydeikes

Du hast natürlich vollkommen Recht Alex, ich ergänze nur mal gg. evtl. Mißverständlichkeiten / Fehlinterpretationen: Der innerbetriebliche Schadensausgleich ist keinesfalls hauptsächlich Haftungsausschluss, sondern in erster Linie Haftungsbegrenzung iS der wirtschaftlichen Möglichkeiten des AN.

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Matthew Pryor

Du hast natürlich vollkommen Recht Alex, ich ergänze nur mal gg. evtl. Mißverständlichkeiten / Fehlinterpretationen: Der innerbetriebliche Schadensausgleich ist keinesfalls hauptsächlich Haftungsausschluss, sondern in erster Linie Haftungsbegrenzung iS der wirtschaftlichen Möglichkeiten des AN.

D'accord thumbsup.gif

 

 

 

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flori73

Ich wollte mal nachfragen, ob Erfahrung mit K plus M besteht.

Ich hatte dort angefragt, man verwies mich auf einen Makler, der mir dann mitteilte, dass er keine Privatpersonen beraten würde.

 

Welche Alternativen gäbe es denn noch ?

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polydeikes

Konzept und Marketing kann jeder Makler mit Anbindung dort vermitteln, respektive ohne Specials wie Netto auch über andere Pools wie Degenia ...

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Xeronas

Welche Alternativen? Einen Makler suchen, der (auch) Privatpersonen betreut....

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flori73

Ich habe übrigens durch Zufall einen Link gefunden, bei dem man für K+M die Tarife berechnen kann

 

Tarifrechner

 

Da die Seite ja offizell über Google zu finden ist, denke ich mal, dass ich dies hier posten kann?

Wenn nicht, bitte entfernen.

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Matthew Pryor

Ich frage mich, welchen Mehrwert du dir erhoffst. Es braucht keinen Zufallstreffer, um die Tarife von Konzept & Marketing berechnen zu können. Die findest du auch auf zig Vergleichsportalen.

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flori73

Ich frage mich, welchen Mehrwert du dir erhoffst. Es braucht keinen Zufallstreffer, um die Tarife von Konzept & Marketing berechnen zu können. Die findest du auch auf zig Vergleichsportalen.

 

 

Also Check24, Inno24, finanzen.de und Mr. Money zeigen mir keine Tarife zu KM an.

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Matthew Pryor

Zumindest für Letzteren stimmt das nicht. Ansonsten ist mir das zu müßig.

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SM77

Nur den dritten Teil hast du genormt als ehrenamtliche Tätigkeit in den Bedingungen. Grds. bei beiden versicherbar. Schwieriger würde es, wenn man arg konstruiert.

 

Bspw. das Schulorchester fährt nach x, leiht vom Musikladen (für mehr als den Auftritt) Equipment, es wird beschädigt (nicht von ihr, aber im Zuge der Aufsichtspflicht), dann hast du bei der HUK ein Problem.

 

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Die anderen Fälle hängen von der Trägerschaft der Schule und deren Haftungsbestimmungen ab. Mit Ausnahme von Privatschulen in der Tendenz gar kein Haftungsfall, definitiv keine Leistung der HKD und ws keine Leistung der HUK.

 

Fall 2 würde greifen, wenn nicht im Musikunterricht sondern bspw. außerhalb bei Orchesterübungen.

 

Ich muss hier leider nochmal nachfragen: Bei Fall 1 (Lehrerin beschädigt schuleigenes Instrument) scheint mir sehr wohl ein Haftungsfall vorzuliegen, der durch die HUK gedeckt ist und durch die HKD nicht (Fahrlässigkeit/Vorsatz voraus gesetzt). Dass der Lehrer in der Haftung ist, lese ich aus folgendem Papier heraus: http://www.rps-schule.de/recht/haftung.pdf - Kapitel 5.

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polydeikes

Jo und weiter? Ziffer 15 der HKD Bedingungen:

 

Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des VN für Schäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber/Dienstherrn oder den Arbeitskollegen zugefügten Sachschäden.

 

Dafür bedarf es eben nicht der Lehrerhaftpflicht.

 

Dein PDF sagt genau das, was Matthew und ich schon oben erklärt haben. Es bedarf grober Fahrlässigkeit bei einem unmittelbaren Schaden, um überhaupt haftbar gemacht werden zu können. Dann abgedeckt bei der HKD, ja, auch ohne Lehrerhaftpflicht.

 

Frag mich aber nicht, wie man ohne an American Pie zu denken, das hier grob fahrlässig hinbekommen will ... möglich isses ...

 

Lehrerin beschädigt während des Musikunterrichts in der Schule ein Instrument, welches der Schule gehört.

 

Das Nachfolgende hier wiederum ist kein unmittelbarem Schaden ggü. dem Dienstherren, also kein Schaden, für den der Dienstherr den Lehrer haftbar machen kann ... das kann per Definition nicht automatisch Teil der Diensthaftpflicht sein:

 

Lehrerin beschädigt während des Musikunterrichts in der Schule ein Instrument, welches einem Schüler gehört.

 

Wäre es außerhalb des Dienstes / Unterrichts, siehe ...

 

Lehrerin beschädigt während eines Auftritts mit dem Schulorchester außerhalb der Schule (z.B. Stadtfest) ein Instrument, welches einem Dritten gehört (z.B. dem Veranstalter des Stadtfests).

 

... greift Ziffer 16 der HKD Bedingungen ...

 

---

 

Also worauf willst du genau hinaus und wo siehst du die Lücke?

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SM77

Also worauf willst du genau hinaus und wo siehst du die Lücke?

 

Wahrscheinlich sehe ich tatsächlich den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber was sagt denn D III (Seite 27) aus?

Außerdem gilt Folgendes:

Ausgeschlossen sind

a) Schäden am Eigentum der Einrichtung oder an von Dritten

für den Betrieb der Einrichtung zur Verfügung gestellten Sachen;

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ein wortwörtlich formulierter Ausschluss innerhalb der gg. zstzl. Prämie zu erwerbenden Deckungserweiterung. Unberührt davon bleibt Ziffer 15, die aber nur unmittelbar greift. Und das mit SB und Sublimit innerhalb der Formulierung ... welche wieder entfällt wenn?

 

Kurzum, mittelbarer Sachschaden ggü. Dienstherren ist nicht drin, siehe mein Beispiel oben. Aber auch das steht in deinem PDF zum Thema Aufsichtspflicht alles drin.

 

---

 

Btw. und offTopic:

 

Das mittelbar / unmittelbar Problem bei Regress von Sozialversicherungsträgern ist einer der mpMn (zukünftig) existenziellsten Punkte einer guten Haftpflicht, dort im anderen Kontext.

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Cr4z

Hallo zusammen,

 

ich habe gerade per Onlineformular eine private Haftpflichtversicherung bei der HKD abgeschlossen (einfach besser plus). Mein Browser hatte einen Hänger und ich musste alles nochmal eingeben. Dabei habe ich ausversehen vergessen, das Häkchen von Familie auf Single zu ändern. Jetzt steht im Antrag der Familientarif. Auch wenn ich davon ausgehe, dass eine Änderung grundsätzlich schnell möglich sein sollte ist mir dabei aufgefallen, dass der Tarif mit Selbstbeteiligung für Singles und Familie gleich viel kostet. Deshalb meine Frage: Macht es dann überhaupt Sinn, den Single-Tarif zu wählen? Oder sind durch den Familientarif zukünftige Familienmitglieder auch gleich versichert (nachdem ich sie gemeldet habe) und eine Vertragsanpassung ist dann nicht mehr nötig? Bringt mir das sonstige Vor- oder Nachteile? Ich bin für Antworten dankbar :)

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polydeikes

Nö, preislich macht das mit SB keinen Unterschied und ist auch kein Nachteil. Wenn du aber tatsächlich Familie nutzen willst, musst du zumindest den Lebenspartner namentlich benennen (Teil der vertraglichen Vereinbarung sozusagen). Bei anderen VU nicht notwendig.

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Cr4z

Ok, Dankeschön für die Antwort!

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Matthew Pryor

Man kann das sicherlich so machen. Ohne generelle SB (die tarifimmanenten fallen ja im Besser+ ohnehin weg) kostet der Tarif allerdings auch nur 13 € Mehrbeitrag pro Jahr, mithin rechnet sich das dann nicht wirklich. Beim Singlevertrag greift schließlich auch die Vorsorgeversicherung bei neu hinzukommenden Risiken.

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Mato
· bearbeitet von Mato

Hallo zusammen,

 

überlege auch gerade meinen älteren Vertrag bei der CosmosDirekt (Single Tarif Comfort mit nur 5 Mio. Euro Versicherungssumme, ohne Forderungsausfall) zu aktualisieren, Jahresbeitrag etwas über 50 Euro. In die direkte Auswahl fallen bei mir CosmosDirekt selbst, da ich dort den Vertrag habe oder alternativ die HUK, da ich dort andere Versicherungen habe.

 

Ich möchte gerne auch eine Selbstbeteiligung nutzen, da ich kleinere Beträge gerne selbst trage, wenn der Tarifbeitrag dadurch merklich sinkt. Bei der CosmosDirekt würde mich das dann 37,60 Euro pro Jahr kosten (Comfort-Tarif, 250 Euro SB, inkl. Forderungsausfall), bei der HUK 37,50 Euro (Classic Tarif, 250 Euro SB, Forderungsausfall und anderes Gedöns zusätzlich 8 Euro). Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich diesen Forderungsausfall wirklich benötige. Zahlungen finden dann ja eh nur ab bestimmten Beträgen statt (2500 Euro habe ich im Hinterkopf) und man benötigt entsprechende Nachweise/Titel, wenn ich das richtig verstanden habe).

 

Ich habe mir die Versicherungsbedingungen bei beiden jetzt nicht im Detail angesehen, ich nehme an, dass beide (es sind ja jeweils die leistungsstärksten Tarife der beiden Versicherungen) schon einigermaßen okay sind, um das Risiko eines hohen Haftpflichtschadens abzusichern. Sachen wie Gassi gehen mit fremden Hunden oder Kinder hüten brauche ich nicht, sind aber wohl dabei. Die Versicherungssumme ist bei der HUK höher (50 Mio. Euro), allerdings auf 15 Mio. Euro bei Personenschäden pro Person begrenzt. Die CosmosDirekt bietet 25 Mio. Euro Versicherungssumme.

 

Bei der HUK würde sich die SB von 250 Euro nicht so wirklich lohnen, da es nur ein Abschlag von 7,50 Euro pro Jahr sind. Für die HUK spricht aus meiner Sicht aber, dass sich der Beitrag meiner KFZ-Versicherung mit Abschluss um 5% reduzieren würde. Daher tendiere ich hier zur HUK, ggf. ohne SB und ohne den Plus Baustein mit Forderungsausfall.

 

Hat jemand irgendwelche Hinweise dazu? Spricht irgendwas generell für die eine oder andere Versicherung?

 

Vielen Dank

Mato

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

.

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Mato

Danke Matthew Pryor für Deine Einschätzungen. Das mit der 2500 Mindestsumme beim Forderungsausfall gilt wohl nur bei der CosmosDirekt, nicht bei der HUK. Werde mir aber dann doch bei Gelegenheit nochmal die Details genauer ansehen müssen und andere Versicherungen mit in Betracht ziehen.

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