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Nixkönner

VTB Direktbank: Tagesgeld, Festgeld, VTB Flex und andere Produkte

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Peter23
vor 16 Minuten von Shylock:

Warum den durchschnittlichen Zinssatz? Bei der Renault Bank gibt es aktuelle Tagesgeld mit 3,3 % für die ersten drei Monate und 2,3 % danach (bis 250.000 €).

Die 2,3% sind nicht garantiert sondern können jederzeit geändert werden und außerdem ist die Renault Bank nicht unter deutscher Einlagensicherung. Sprich: Das Produkt ist nicht vergleichbar. Wie ich schon sagte, wird man auch kein genau vergleichbares finden und daher wäre es mE angemessen mit dem Durchschnitt zu vergleichen.

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ZfT

 

Gerade eben von Peter23:

Die 2,3% sind nicht garantiert sondern können jederzeit geändert werden und außerdem ist die Renault Bank nicht unter deutscher Einlagensicherung. Sprich: Das Produkt ist nicht vergleichbar. Wie ich schon sagte, wird man auch kein genau vergleichbares finden und daher wäre es mE angemessen mit dem Durchschnitt zu vergleichen.

Das finde ich macht die Sache so (juristisch) interessant, meines Wissens nach gibt es bei keiner anderen Bank ein Produkt mit gleichen Eigenschaften wie VTB Flex.

Also muss man sich am Ende überhaupt auf Tagesgeld (das täglichem Zinsänderungsrisiko unterliegt) verweisen lassen...?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich hatte auch mal ein Gespräch mit einem Anwalt zu dem Thema:

 

Der meinte, man solle erstmal das Geld zurück kommen lassen, so dass man das sicher wieder hat, und dann den Schaden reklamieren. Man muss der Kündigung nicht widersprechen, um einen Schaden später reklamieren zu können.

 

Außerdem hieß es, dass die Liquidation einer Firma (GmbH oder was auch immer) nicht zur fristlosen Kündigung von Verträgen der Firma mit 3. berechtigt. Ordentliche Kündigungen sind natürlich möglich.  

 

Was die VTB macht, scheint auf sehr dünnem Eis zu sein. Die Frage ist dann natürlich, wie sich der Schaden bemisst und ob sich der Rechtsstreit dann lohnt.

 

 

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ZfT
vor einer Stunde von sparfux:

Man muss der Kündigung nicht widersprechen, um einen Schaden später reklamieren zu können.

Das düfte aber auch nicht schaden, oder? Nicht das es am Ende heißt, schweigen ist Zustimmung...

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kariya
Zitat

(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der VTB Direktbank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt
 

Quelle AGB der VTB

Zitat

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

Quelle BGB §313

 

Ich könnte mir schon vorstellen, dass aufgrund der politischen Umstände (höhere Gewalt) der VTB eine Vertragserfüllung nicht zugemutet werden kann. Deren komplette Geschäftsgrundlage ist schliesslich weggebrochen. Wichtigster Geschäftszweck war die Erwirtschaftung von Renditen für den Eigner, die Muttergesellschaft. Dazu muss die Bank Einlagen entgegen nehmen dürfen um am Kreditmarkt mitwirken zu können. Dies wurde der Bank untersagt.

 

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Argument "Tagesgeldzinsen seien nicht garantiert" greift, zumindest solange nicht wie der erzielbare Zins grösser gleich dem ist den die VTB bietet. Denn solange ist faktisch kein Schaden eingetreten. Jeder Schaden ist nachzuweisen. Schadenminderungspflicht wurde bereits erwähnt.

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fgk

Die VTB Bank wird auf Anweisung der Aufsicht geschlossen und verliert damit die Geschäftsgrundlage.

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mausone46

Gäbe es die Deutsche Einlagesicherung nicht, hätten wir wahrscheinlich ganz andere sorgen, nämlich die VTB wäre nicht in der lage alle schulden zu bezahlen. Amen!

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fgk

Bisher hat die Aufsicht erfolgreich verhindern können, daß ein Entschädigungsfall eintritt.

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Kuro

Ich denke, dass die Aufsicht lediglich verhindert hat, dass Gelder nach Russland abfließen konnten. Den Entschädigungsfall musste sie nicht verhindern, da die VTB Europe solvent genug war und ist. Zum Stand März 2023 hatte die VTB Bank noch offenen Kundeneinlagen von 1,7 Milliarden Euro von ca. 40.000 Kunden. Dem standen allerdings Barreserven von 870 Millionen Euro und offene Forderungen von 1,9 Milliarden Euro gegenüber.  Das sieht für mich nicht danach aus, dass man sich über die Solvenz der VTB Bank irgendwelche Sorgen machen müsste.

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fgk

Also kein Fall für die Einlagensicherung.

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Bast
vor 11 Stunden von fgk:

Bisher hat die Aufsicht erfolgreich verhindern können, daß ein Entschädigungsfall eintritt.

 

vor einer Stunde von Kuro:

Ich denke, dass die Aufsicht lediglich verhindert hat, dass Gelder nach Russland abfließen konnten. Den Entschädigungsfall musste sie nicht verhindern, da die VTB Europe solvent genug war und ist. Zum Stand März 2023 hatte die VTB Bank noch offenen Kundeneinlagen von 1,7 Milliarden Euro von ca. 40.000 Kunden. Dem standen allerdings Barreserven von 870 Millionen Euro und offene Forderungen von 1,9 Milliarden Euro gegenüber. 

Wie würde die Bilanz aussehen, wenn Gelder gen Moskau abgeflossen wären? Hätte der Entschädigungfall eintreten können?

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Peter23
vor 4 Minuten von Bast:

Wie würde die Bilanz aussehen, wenn Gelder gen Moskau abgeflossen wären? Hätte der Entschädigungfall eintreten können?

genau und wie hätte die Bilanz erst ausgesehen, wenn die einfach alles abgehoben hätten und dann ein Einhorn alle Scheine aufgespießt hätte?

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 1 Stunde von Peter23:

genau und wie hätte die Bilanz erst ausgesehen, wenn die einfach alles abgehoben hätten und dann ein Einhorn alle Scheine aufgespießt hätte?

Ich weiß es nicht und das ist mir auch egal.

 

PS   VTB Alternative? https://www.openbank.de/festgeld?gclid=EAIaIQobChMIzoaW8tf-_gIVEcJ3Ch3byAp5EAAYASAAEgKUUfD_BwE&gclsrc=aw.ds

Zitat

Openbank

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Wenn du dein Geld vor Ablauf der 12 Monate abziehst, zahlen wir dir deine komplette Einlage zurück plus 0,5 % Zinsen (nominal p.a.)1 für den Zeitraum, in dem du das Festgeld gehalten hast.

https://www.kritische-anleger.de/openbank/tagesgeld/ 

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BigSpender09

Bei vorzeitiger Kündigung nur 0,5%. 

Das kann m.E. keine Alternative sein.

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Shylock

Man könnte auch rollierend immer Bundesanleihen mit jeweils 3 Monaten Restlaufzeit kaufen. Das bringt dann im Moment auch ca. 3 %. Eins ist klar, jeder der klagt muss in der Klage die Höhe des Schaden konkret benennen.

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odensee

Ich bin sehr gespannt auf die Erfolgsberichte. Hat schon jemand geklagt? 

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Peter23
vor 21 Minuten von odensee:

 

Ich bin sehr gespannt auf die Erfolgsberichte. Hat schon jemand geklagt? 

 

Man kann ja schlecht klagen, bevor der Schaden eingetreten ist.

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odensee
vor 11 Minuten von Peter23:

Man kann ja schlecht klagen, bevor der Schaden eingetreten ist.

Ich ging davon aus, das einigen schon ihr Geld ausgezahlt wurde.

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morini
Am 17.5.2023 um 15:02 von sparfux:

Was die VTB macht, scheint auf sehr dünnem Eis zu sein. Die Frage ist dann natürlich, wie sich der Schaden bemisst und ob sich der Rechtsstreit dann lohnt.

 

Zumal ein solcher Rechtsstreit dazu führen könnte, dass man von der eigenen Rechtsschutzversicherung die Kündigung des Vertrages erhält.

 

Auch wenn natürlich der aktuelle Schaden noch bezahlt werden muss, so würde eine solche Kündigung unter Umständen dazu führen, dass man auch bei keinem anderen Versicherungsunternehmen einen neuen Vertrag erhält.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 55 Minuten von odensee:

Ich ging davon aus, das einigen schon ihr Geld ausgezahlt wurde.

Nö. - erst Ende Mai (oder eben freiwillig früher)

vor 32 Minuten von morini:

Zumal ein solcher Rechtsstreit dazu führen könnte, dass man von der eigenen Rechtsschutzversicherung die Kündigung des Vertrages erhält.

 

Auch wenn natürlich der aktuelle Schaden noch bezahlt werden muss, so würde eine solche Kündigung unter Umständen dazu führen, dass man auch bei keinem anderen Versicherungsunternehmen einen neuen Vertrag erhält.

genau. Es könnte aber infolgedessen auch ein Einhorn Dein gesamtes Vermögen aufessen.

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morini
vor 14 Stunden von Peter23:

genau. Es könnte aber infolgedessen auch ein Einhorn Dein gesamtes Vermögen aufessen.

 

Das wäre natürlich die Katastrophe schlechthin! :thumbsup:

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B.Axelrod
vor 15 Stunden von morini:

Zumal ein solcher Rechtsstreit dazu führen könnte, dass man von der eigenen Rechtsschutzversicherung die Kündigung des Vertrages erhält.

 

Auch wenn natürlich der aktuelle Schaden noch bezahlt werden muss, so würde eine solche Kündigung unter Umständen dazu führen, dass man auch bei keinem anderen Versicherungsunternehmen einen neuen Vertrag erhält.

Einer Bekannten von mir hat man die Rechtschutzversicherung jedenfalls nach Jahrzehnten ohne Schadensfall gekündigt nach zwei Konsultationen eines Anwalts beim selben Problem.(Arbeitsschutz).

Der Anwalt hatte jede Konsultation einzeln abgerechnet.

Dumm gelaufen- hätte sie das mal über die Gewerkschaft laufen lassen.

Aber hinterher ist man bekanntlich immer schlauer.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 57 Minuten von B.Axelrod:

Einer Bekannten von mir hat man die Rechtschutzversicherung jedenfalls nach Jahrzehnten ohne Schadensfall gekündigt nach zwei Konsultationen eines Anwalts beim selben Problem.(Arbeitsschutz).

Der Anwalt hatte jede Konsultation einzeln abgerechnet.

Dumm gelaufen- hätte sie das mal über die Gewerkschaft laufen lassen.

Aber hinterher ist man bekanntlich immer schlauer.

 

Ja, so läuft es leider. Sobald die Rechtsschutzversicherung vom Aufsuchen des Anwalts erfährt, rechnet sie mit weiteren Kosten und kündigt vorsorglich den Vertrag. Diese Vorgehensweise ist inzwischen gängige Praxis.

 

Das wirklich Problematische ist, dass man durch die Kündigung des Vertrages durch die Rechtsschutzversicherung in eine negative Kartei kommt, auf die sämtliche Versicherungsunternehmen Zugriff haben.

 

Wenn es um Arbeitsrechtsfragen geht, würde ich persönlkich immer zunächst die Gewerkschaft konsultieren.

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CorMaguire
vor 4 Minuten von morini:

Ja, so läuft es leider. Sobald die Rechtsschutzversicherung vom Aufsuchen des Anwalts erfährt, rechnet sie mit weiteren Kosten und kündigt vorsorglich den Vertrag. Diese Vorgehensweise ist inzwischen gängige Praxis.

 

Das wirklich Problematische ist, dass man durch die Kündigung des Vertrages durch die Rechtsschutzversicherung in eine negative Kartei kommt, auf die sämtliche Versicherungsunternehmen Zugriff haben.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung anbietet kostenlos die NK-Abrechung von einem Dienstleister prüfen zu lassen, welche sinistren Absichten führt sie dann womöglich im Schilde? :'(

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morini
vor 1 Minute von CorMaguire:

Wenn eine Rechtsschutzversicherung anbietet kostenlos die NK-Abrechung von einem Dienstleister prüfen zu lassen, welche sinistren Absichten führt sie dann womöglich im Schilde? :'(

 

Ganz genau. Wer die NK-Abrechnung überprüfen lässt, wird automatisch zum schlechten Risiko. Das sind alles Tricks der Versicherungsunternehmen, und einige Kunen fallen leider darauf herein.

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