Raccoon Juli 21, 2020 vor 2 Stunden von Monterosso: Mit ging's darum, ob jemand praktische Erfahrung mit dem Verfahren hat - auch bezüglich dem Zeitpunkt der Bescheiderstellung (Unterlagen des Vorjahres liegen ja oft erst im Mai vor) und den jeweiligen Jahresbeiträgen. Ich bekomme das Formular zur "Einkommenserklärung" der GKV immer im Juni und habe die Steuerbescheinigungen als Nachweise beigelegt, da meine Steuer für 2019 noch nicht gemacht ist und somit auch kein Bescheid des FA vorliegt. In der Erklärung werden die Kapitalerträge des Vorjahres abgefragt (sowie andere, aktuelle Einnahmen, soweit vorhanden) und dann auf die nächste Jahres-Periode zur Berechnung der Beiträge angewandt. Ob das Schreiben bei allen freiw. Versicherten Mitte des Jahres kommt oder vom Beginn der Periode abhängig ist kann ich nicht sagen; in meinem Fall beginnt diese im August, da ich zum 31.7. aus dem Arbeitsleben ausgeschieden bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Juli 21, 2020 vor 18 Minuten von FI40: Es ist politisch einfach unmöglich, dass es hier extreme Einschnitte geben wird. Das Brutto-Standardrentenniveau liegt doch schon bei unter 50%? Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, für den mag die GRV noch die Hauptabsicherung sein, aber eine Rentenlücke von rund 1/3 seines Nettogehaltes wird man Stand heute ja schon mit privaten Mitteln ausgleichen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FI40 Juli 21, 2020 vor 6 Minuten von s1lv3r: Das Brutto-Standardrentenniveau liegt doch schon bei unter 50%? Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, für den mag die GRV noch die Hauptabsicherung sein, aber eine Rentenlücke von rund 1/3 seines Nettogehaltes wird man Stand heute ja schon mit privaten Mitteln ausgleichen müssen. Das Rentenniveau ist das Verhältnis von verfügbarer Standardrente durch verfügbares Durchschnittseinkommen. Von letzterem werden pauschal 16,7% für SV abgezogen, was ja schon nicht stimmt. Dort müsste etwas mehr abgezogen werden. Von der Rente wiederum wird pauschal etwas zu viel abgezogen, zumindest wenn man Kinder hat (da dann der Zusatzbeitrag für Kinderlose bei der PV nicht erhoben wird). Aber etwa 50% kommt hin. Das ist jeweils vor Steuern. Ganz konkret ist aktuell der Eckrentner bei 18.462,60 (34,19 Euro/Punkt x 45 Punkte x 12 Monate) Euro und das Durchschnittsentgelt bei 40.551 Euro. Bei 1% Zusatzbeitrag kommen wir auf Netto 2.175 Euro bzw. Netto 1.325 Euro. Real sind es also 61%, weil der Rentner viel weniger Steuern zahlt. Aber, normalerweise spart man als Arbeitnehmer ja einen Teil von seinem Gehalt. Etwa 10% ist der Schnitt in Deutschland, Gutverdiener (obere 2-3 Dezile der Einkommen) eher 20-30%. Zudem hat man Kosten für den Arbeitsweg. Wenn du mit dem Auto fährst, locker 100-150 Euro Netto für Benzin/Wertverlust vom Auto. 2.175 x 15% Sparquote = 326 Euro Sparbetrag 2.175 - 326 - 125 = 1.724 Euro verfügbar nach Abzug Sparen für das Alter und Abzug Kosten Arbeitsweg. Jetzt mit Rentenbeginn beginnt ja normalerweise das Entsparen. Und da musst du in diesem Beispiel nur 400 Euro entsparen, um deine Rente von 1.325 Euro netto auf 1.725 Euro netto zu bringen. Damit hast du das gleiche Niveau wie jemand mit fast 2.200 Euro netto, der aber noch Arbeitsweg hat und für das Alter sparen muss. 400 Euro x 12 Monate x 20 Jahre Rente = 96.000 Euro. Da kann man jetzt noch Inflation, Zinsen, Rendite, Mehr-/Minderjahre rechnen, aber der Betrag ist etwa 100k Euro +/-. Oder anders gesagt, wer gar nicht vorgesorgt hat, hat jetzt eine Lücke von fast 5.000 Euro pro Jahr. Ist unschön, sollte aber normalerweise nicht existenzbedrohend sein. Da fällt der Urlaub weg und man muss sich ein wenig im Alltag einschränken. Wie gesagt, ist nicht das erstrebenswerte Ziel, aber wohl die Realität bei den meisten Rentnern. Es geht schon irgendwie. Vielleicht mal eine Busreise in das Nachbarland und nicht dem eigenen PKW oder dem Flieger in das 4/5-Sterne-Restaurant am Mittelmeer. So sieht es doch real auch aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 21, 2020 vor 1 Stunde von FI40: Zunächst mal zu dem Durchschnitt. Wenn du ein Jahr lang soviel verdienst wie das "durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten" beträgt, dann bekommst du einen Rentenpunkt. Nicht zu den Versicherten zählen z.B. Ärzte, Steuerberater, Unternehmer/Selbständige, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte - die haben alle ihre eigene Versicherung bzw. Unternehmer/Selbständige sind meist nicht in der GRV. Wenn man den Durchschnitt dieser Gruppe (GRV-Versicherte) nimmt, ist man also schon ein gutes Stück unter dem allgemeinen Durchschnitt in Deutschland, weil auch hier viele Gutverdiener fehlen. Wegen der Art und Weise der Fortschreibung ist die Lage etwas komplizierter. Das Durchschnittsentgelt für Zwecke der Rentenversicherung liegt ein Stück über dem durchschnittlichen Verdienst aller Arbeitnehmer (einschließlich Beamte, ohne Selbständige) laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung; d.h. der Durchschnittsmensch in diesem Sinne erhält pro Jahr etwas weniger als einen Entgeltpunkt. Andererseits liegt es deutlich unter dem durchschnittlichen Verdienst derjenigen Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten – ein Vollzeit-Durchschnittsmensch kommt daher auf etwa 1¼ Entgeltpunkte pro Jahr. Dazu: http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=durchschnittsentgelt-und-arbeitszeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juli 21, 2020 vor 6 Stunden von FI40: Frauen bekommen heutzutage übrigens schon 6 Rentenpunkte für zwei Kinder Da würde ich mich als Vater diskriminiert fühlen! Wir bekamen in der 90ern kurz nach der Geburt eines Kindes unaufgefordert von der BfA ein Formular zugeschickt, in dem wir erklären konnten, wem (Mutter oder Vater) die Kindererziehungszeiten zugerechn et werden sollten. Hat sich da was geändert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 21, 2020 vor einer Stunde von beamter97: in dem wir erklären konnten, wem (Mutter oder Vater) die Kindererziehungszeiten zugerechn et werden sollten. Hat sich da was geändert? Es ändert sich immer was … Aber auch heute kann der Vater die Kindererziehungszeiten bekommen (oder auch einen Teil davon). In bestimmten Fällen sogar auf jeden Fall, wenn er das Kind überwiegend allein erzieht. Die genauen Regeln sind kompliziert, du findest sie in § 56 Abs. 2 SGB 6. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FI40 Juli 21, 2020 vor einer Stunde von beamter97: Da würde ich mich als Vater diskriminiert fühlen! Wir bekamen in der 90ern kurz nach der Geburt eines Kindes unaufgefordert von der BfA ein Formular zugeschickt, in dem wir erklären konnten, wem (Mutter oder Vater) die Kindererziehungszeiten zugerechn et werden sollten. Hat sich da was geändert? Das war natürlich eine unangemessene Verkürzung der tatsächlichen Verhältnisse meinerseits. :-) Wenn der Vater sich überwiegend um das Kind kümmert, bekommt er die Punkte. Häufiger ist das die Frau. Es ging nur darum, dass im vorhergehenden Beispiel sowieso schon so gerechnet wurde, dass die Frau nur noch Teilzeit arbeitet. Natürlich geht beides auch anders herum oder in beliebig anderen Konstellation. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shonsu Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von Shonsu vor 21 Stunden von FI40: Ich habe ja auch schon überlegt, ob ich mich nicht komplett selbständig mache. Und ehrlich gesagt, ich würde in der GRV bleiben. In der GKV sowieso. Das hat auch etwas mit Risikoabsicherung zu tun. Trotz aller Bemühungen (Riester & Co.), ist die GRV für schätzungsweise 70-80% immer noch die Hauptabsicherung im Alter. Die GRV-Rentner sind eine große und weiter stark wachsende Wählergruppe. Es ist politisch einfach unmöglich, dass es hier extreme Einschnitte geben wird. Eher wird der Steuerzuschuss steigen und steigen und steigen. Wenn es hier große Einschnitte geben sollte, haben wir viele Millionen obdachlose Rentner - undenkbar. Einspruch: Du hast recht, die Wählerschicht der Rentner ist zu groß, als dass wir hier extreme Einschnitte sehen. Deshalb hat sich die Politik anders entschieden und es wurde und wird schleichend das Rentenniveau abgesenkt. Spontan finde ich bei https://www.lbs.de/presse/p/infodienst_bauen_und_finanzieren/details_1533272.jsp unter Download, dass das Renteniveau 1980 noch bei 57,6 % lag, 2012, aber schon auf 49,4 % abgesenkt wurde. Tendenz weiter fallend. Die "armen" obdachlosen Rentner sieht man aktuell deshalb nicht, weil diese über die Grundsicherung (Wohngeldzuschuss, Heizkostenzuschuss etc.) vermieden werden. Oben wurde ja schon festgestellt, dass viele Gutverdiener (Ärzte, Rechtsanwälte, Selbstständige, Beamte etc.) sich ja der Rentenversicherung entziehen können/dürfen. Dort sehen die Versorgungen auch besser aus. Für "Besserverdiener", die sich der Rentenversicherung nicht entziehen können, ist die Frage, wo die Politik die Untergrenze festlegt. Aktuell ist politisch derzeit in Diskussion, dass das Rentenniveau nicht unter 40% sinken soll/darf. Eine kurze Googlesuche nach Rentenniveau und Renteneintrittsalter Europa ergibt, dass wir im europäischen Vergleich nicht gut da stehen. Zumindest was die prozentuale Absicherung angeht, der Absolutbetrag in D kann durch ein höheres Lohnniveau in D dann trotzdem höher sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FI40 Juli 22, 2020 Siehe dazu #428. Das Rentenniveau sinkt ein wenig, ohne Frage. Aber die ca. 50% sind vor Steuern und vor Kosten. Die Versorgung in den Versorgungswerken sieht nicht unbedingt besser aus, es wird einfach nur viel, viel mehr eingezahlt. Habe gelesen, dass die Beiträge zurzeit mit etwa 2% vor Inflation verzinst werden. Etwa 2.000 Euro sollen im Schnitt aus den Versorgungswerken fließen. Wesentlich mehr als aus der Rente, aber Ärzte, Apotheker, Steuerberater und Rechtsanwälte zahlen im Schnitt auch mehr ein als Paketboten und Küchenhilfen. Bald werden wohl Selbständige einzahlen müssen (ich habe mal gelesen, Pflicht, wenn man unter 30 ist und sich selbständig macht - Entwurf von Hubertus Heil). Vielleicht auch bald die Beamten. Das schiebt das Problem erstmal 40-50 Jahre in die Zukunft (da jemand mit 25 erst in 40-45 Jahren mit ersten Auszahlungen rechnen kann; bis dahin werden durch die Einbeziehung von Selbständigen und eventuell auch Beamten immer große Überschüsse erwirtschaftet.. und erst in 60-70 Jahren wird es sich angleichen, weil dann alle Rentenjährgänge voll sind mit Selbständigen [und eventuell Beamten]). Im Jahr 2050 wird die Altersgruppe 67+ etwa 27 % an der Bevölkerung ausmachen, heute sind es 19 %. Es ist eine wichtige Wählergruppe und sie wird immer wichtiger. Daher kann man davon ausgehen, dass auch in Zukunft noch eine ausreichend hohe Rente gezahlt wird. Nicht für Luxus, aber zur Sicherung einer Basis. Man sollte ja nicht vergessen, dass das BIP in 2050 in Deutschland etwa 5,3 Bio. Euro betragen wird. Da ist auch viel mehr Geld zum Umverteilen da gegenüber den 3,4 Bio. Euro in 2019. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juli 22, 2020 vor 3 Stunden von Shonsu: Deshalb hat sich die Politik anders entschieden und es wurde und wird schleichend das Rentenniveau abgesenkt. Nicht nur "schleichend", sondern auch in einem größeren Schritt. Dafür wurde dann Riester eingeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von s1lv3r vor 32 Minuten von FI40: Aber die ca. 50% sind vor Steuern und vor Kosten. Die Frage ist, welcher Wert ist für unsere Diskussion interessant? Das Brutto- oder das Netto-Rentenniveau? Natürlich kann man so argumentieren, dass das Netto-Rentenniveau (61%?) interessant ist, weil ja zählt was den Leuten am Ende "in der Tasche übrigbleibt", aber wenn wir über die Rentenlücke reden, ist m.M.n. eben auch das Brutto-Rentenniveau (derzeit ~48%) interessant, weil ja aufgrund der Steuerprogression die entstehende Lücke zwischen Brutto- und Netto eben auch zunehmend schwerer zu schließen sein müsste (es wird mehr Kapital benötigt, weil auch mehr an Steuern fällig werden), je näher wir uns der Schließung der Rentenlücke (Ziel: 100% vom letzten Netto-Arbeitsentgeld) annähern. vor 32 Minuten von FI40: an sollte ja nicht vergessen, dass das BIP in 2050 in Deutschland etwa 5,3 Bio. Euro betragen wird. Da ist auch viel mehr Geld zum Umverteilen da gegenüber den 3,4 Bio. Euro in 2019. ... nach der Logik wären ja alle Rentner im Jahr 2050 reich im Vergleich zu jetzigen Rentnern. Das funktioniert doch nicht, weil der höhere Geldbetrag durch die Inflation größtenteils aufgefressen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo Juli 22, 2020 vor 37 Minuten von FI40: Die Versorgung in den Versorgungswerken sieht nicht unbedingt besser aus, es wird einfach nur viel, viel mehr eingezahlt. Habe gelesen, dass die Beiträge zurzeit mit etwa 2% vor Inflation verzinst werden. Etwa 2.000 Euro sollen im Schnitt aus den Versorgungswerken fließen. Wesentlich mehr als aus der Rente, aber Ärzte, Apotheker, Steuerberater und Rechtsanwälte zahlen im Schnitt auch mehr ein als Paketboten und Küchenhilfen. Woher hast du deine Zahlen zu den Versorgungswerken? P.S. Jedes Versorgungswerk ist anders, wird anders verwaltet, hat ein anderes Portfolio etc. Auch gibt es Versorgungswerke für vers. Berufsstände. Ja, auch Versorgungswerke haben verständlicherweise in einer Niedrigzinsphase das Problem des Anlagenotstandes, aber ich bin trotzdem froh, nicht mehr in die DRV einzahlen zu müssen, obwohl ich es sozial ungerecht finde. Meine Rentensimulation, nur für das Versorgungswerk, Rentenbeginn 2051, wirft mir knapp 3,9k raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Juli 22, 2020 vor 5 Minuten von feymo: Meine Rentensimulation, nur für das Versorgungswerk, Rentenbeginn 2051, wirft mir knapp 3,9k raus. Vielleicht solltest du mal ergänzen, was du eingezahlt hast, damit der Leser das für sich auch ins Verhältnis setzen kann. Nur die Endsumme zu schreiben, taugt ja höchstens für eine Neiddiskussion "Dem geht es ja gut!". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SVN14 Juli 22, 2020 vor 2 Minuten von s1lv3r: Vielleicht solltest du mal ergänzen, was du eingezahlt hast, damit der Leser das für sich auch ins Verhältnis setzen kann. Nur die Endsumme zu schreiben, taugt ja höchstens für eine Neiddiskussion "Dem geht es ja gut!". Und welches Versorgungswerk bzw. Berufsstand wäre ja auch nicht ganz unerheblich dabei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von feymo vor 7 Minuten von s1lv3r: Vielleicht solltest du mal ergänzen, was du eingezahlt hast, damit der Leser das für sich auch ins Verhältnis setzen kann. Nur die Endsumme zu schreiben, taugt ja höchstens für eine Neiddiskussion "Dem geht es ja gut!". Tut mir Leid, darum ging es mir nicht. Dachte es sei klar, dass ich lediglich den Regelpflichtbeitrag einzahle, also den gleichen Betrag, den ich auch in der DRV einzahlen müsste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
phlp112 Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von phlp112 Ich zahle seit meiner Pflichtmitgliedschaft im Steuerberater-VW NRW ab 3/2014 immer mind. den Pflichtbeitrag ein. Dieser entspricht immer der Beitragsbemessungsgrenze der GRV. Ich habe diesen Pflichtbeitrag auch eingezahlt, als ich noch weniger als die BBG verdient habe. Unter Fortschreibung des aktuellen Pflichtbeitrags von 1.283,40 EUR (=10/10) kommt bei mir mit Rentenbeginn im April 2051 eine Rente von ca. 4.800 EUR heraus. Im Vergleich dazu käme bei gleichen Voraussetzungen in meinem Fall beim VW der Wirtschaftsprüfer knapp 600 EUR monatlich weniger heraus. Daher habe ich auch bspw. der Überleitung meiner Beiträge ins WPV widersprochen und werde zum Rentenbeginn daher eine Altersrente aus dem WPV und aus dem StBV erhalten. Dafür zahle ich aber monatlich momentan auch 10/10 (1.283,40 EUR) ins WPV und 1/10 (128,34 EUR) ins StBV ein (ich trage den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberbeiträge). Dass das VW eine tolle Versorgung im Alter ermöglicht ist auf der einen Seite gewissermaßen unfair, resultiert aber, wie zuvor gesagt, daraus, dass hier eigentlich nur verhältnismäßig hohe Beiträge eingezahlt werden und die Zahl der tatsächlichen Rentenempfänger (auch aufgrund der beruflich bedingten durchschnittlichen Lebenserwartung) überschaubar ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FI40 Juli 22, 2020 vor 2 Stunden von feymo: Woher hast du deine Zahlen zu den Versorgungswerken? P.S. Jedes Versorgungswerk ist anders, wird anders verwaltet, hat ein anderes Portfolio etc. Auch gibt es Versorgungswerke für vers. Berufsstände. Ja, auch Versorgungswerke haben verständlicherweise in einer Niedrigzinsphase das Problem des Anlagenotstandes, aber ich bin trotzdem froh, nicht mehr in die DRV einzahlen zu müssen, obwohl ich es sozial ungerecht finde. Meine Rentensimulation, nur für das Versorgungswerk, Rentenbeginn 2051, wirft mir knapp 3,9k raus. Gib mal bei Google ein: versorgungswerk durchschnitt euro denphamed sagt 2.100 Euro, arzt-wirtschaft sagt knapp 2.000 Euro, schlemann sagt etwas über 2.000 Euro Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FI40 Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von FI40 vor einer Stunde von phlp112: Ich zahle seit meiner Pflichtmitgliedschaft im Steuerberater-VW NRW ab 3/2014 immer mind. den Pflichtbeitrag ein. Dieser entspricht immer der Beitragsbemessungsgrenze der GRV. Ich habe diesen Pflichtbeitrag auch eingezahlt, als ich noch weniger als die BBG verdient habe. Unter Fortschreibung des aktuellen Pflichtbeitrags von 1.283,40 EUR (=10/10) kommt bei mir mit Rentenbeginn im April 2051 eine Rente von ca. 4.800 EUR heraus. Im Vergleich dazu käme bei gleichen Voraussetzungen in meinem Fall beim VW der Wirtschaftsprüfer knapp 600 EUR monatlich weniger heraus. Daher habe ich auch bspw. der Überleitung meiner Beiträge ins WPV widersprochen und werde zum Rentenbeginn daher eine Altersrente aus dem WPV und aus dem StBV erhalten. Dafür zahle ich aber monatlich momentan auch 10/10 (1.283,40 EUR) ins WPV und 1/10 (128,34 EUR) ins StBV ein (ich trage den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberbeiträge). Dass das VW eine tolle Versorgung im Alter ermöglicht ist auf der einen Seite gewissermaßen unfair, resultiert aber, wie zuvor gesagt, daraus, dass hier eigentlich nur verhältnismäßig hohe Beiträge eingezahlt werden und die Zahl der tatsächlichen Rentenempfänger (auch aufgrund der beruflich bedingten durchschnittlichen Lebenserwartung) überschaubar ist. Also, du zahlst etwa 40 Jahre den Höchstbetrag? Das wären im Rentensystem 40 Jahre x 2,11 Punkte = 84,4 Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt ist heute 34,19 Euro Wert. Die Steigerungen waren in der Vergangenheit 3%, für die nächsten Jahre sind 2,4% prognostiziert (siehe freiheitsmaschine rente; und natürlich gilt das dann nach Corona). Rechnen wir 34,19 x 1,024^31 kommt dabei 2051 ein zu erwartender Rentenwert von 71,32 Euro heraus. 84,4 Rentenpunkte x 71,31 Euro = 6018,56 Euro Rente. Um auf 4.800 oder 4.200 Euro zu kommen, darf der Rentenwert in 2051 nur bei 56,87 Euro oder 49,76 Euro liegen. Das sind 1,66% bzw. 1,21% Steigerung pro Jahr. Die letzten Jahre waren es wie gesagt 3%. Edit: Ok, ich lese gerade. Es sind 37 und nicht 40 Jahre. Wären dann im Rentensystem etwa 78,1 Punkte. Das sind 7,5% weniger Rentenpunkte. Damit die Rente im Rentensystem 7,5% geringer. Die Rendite, welche für 4,8k oder 4,2k notwendig sind, muss man mit 1,075 multiplizieren (1,78%, 1,30%). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini Juli 22, 2020 vor einer Stunde von phlp112: Unter Fortschreibung des aktuellen Pflichtbeitrags von 1.283,40 EUR (=10/10) kommt bei mir mit Rentenbeginn im April 2051 eine Rente von ca. 4.800 EUR heraus. Da ich mich mit Versorgungswerken garnicht auskenne, einige Nachfragen: Du zahlst monatlich 1283,40 € ein und bekommst ab 67 dann 4800 € ausgezahlt monatlich, richtig? Das bedeutet 10/10? Kann man sich Teilbeträge aussuchen, also 1/10 Einzehntel bis 10 Zehntel? Je nachdem wieviel Rente man später möchte? Bei der gesetzlichen Rente hängt das ja rein vom Bruttolohn ab. Für wen gibt es eigentlich eigene Versorgungswerke: Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Bergleute, ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FI40 Juli 22, 2020 vor 2 Stunden von s1lv3r: Die Frage ist, welcher Wert ist für unsere Diskussion interessant? Das Brutto- oder das Netto-Rentenniveau? Natürlich kann man so argumentieren, dass das Netto-Rentenniveau (61%?) interessant ist, weil ja zählt was den Leuten am Ende "in der Tasche übrigbleibt", aber wenn wir über die Rentenlücke reden, ist m.M.n. eben auch das Brutto-Rentenniveau (derzeit ~48%) interessant, weil ja aufgrund der Steuerprogression die entstehende Lücke zwischen Brutto- und Netto eben auch zunehmend schwerer zu schließen sein müsste (es wird mehr Kapital benötigt, weil auch mehr an Steuern fällig werden), je näher wir uns der Schließung der Rentenlücke (Ziel: 100% vom letzten Netto-Arbeitsentgeld) annähern. Man muss die Lücke eben nicht zu 100% schließen. Einerseits fallen einige Kosten weg wie z.B. Arbeitsweg. Bei manchem auch Arbeitskleidung und ähnliche Aufwendungen. Andererseits entfällt auch das Sparen. Es ist ja für einen Haushalt etwas völlig normales und das ist wohl gerade hier im Wertpapier-Forum so, dass man während seiner aktiven Erwerbslaufbahn einen Teil des Einkommens spart. Nicht für den nächsten Urlaub oder das nächste Auto, sondern ein tatsächlicher Aufbau von Nettovermögen. Das ist etwa 10% beim Median-Haushalt und 20-30% in den oberen Dezilen bezüglich des Haushaltseinkommens. Und während der Rentenphase entspart man, das ist auch völlig klar. Wenn du reich wie der König von Frankreich bist, dann kannst du dir das entsparen natürlich sparen (oh je, Entschuldigung), aber ein normaler Haushalt entspart nachdem Erwerbsleben. Beispiel: Du hast also Arbeitnehmer 100 Netto-Einkommen - 15 Sparen - 5 Arbeitsweg/Arbeitskosten = 80 Du hast nachher 60 Netto-Rente + 20 Entsparen = 80 Deine Einsparung Arbeitsweg/Arbeitskosten wirkt direkt netto. Das entsparen sollte je nach Ansparzeitraum zu etwa 50% steuerfrei sein. Du hast ja mal etwas eingezahlt. Was du dir selbst auszahlst ist nur mit den Ertragsanteil steuerpflichtig und nicht mit dem Anteil, welchen du bezahlt hast. Du hast also während des Erwerbslebens mal ein Aktie für 100 gekauft, jetzt verkaufst du für 180. Du zahlst nur auf die 80 die Steuer. vor 2 Stunden von s1lv3r: ... nach der Logik wären ja alle Rentner im Jahr 2050 reich im Vergleich zu jetzigen Rentnern. Das funktioniert doch nicht, weil der höhere Geldbetrag durch die Inflation größtenteils aufgefressen wird. Nein, das ist natürlich die reale BIP-Steigerung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini Juli 22, 2020 vor 14 Minuten von FI40: 84,4 Rentenpunkte x 71,31 Euro = 6018,56 Euro Rente. Hab ich nicht in der gesetzlichen Rente eine Beitragsbemessungsgrenze und damit eine Höchstrente? Google gibt mir die mit etwa 3000 € an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FI40 Juli 22, 2020 vor 42 Minuten von Der Heini: Hab ich nicht in der gesetzlichen Rente eine Beitragsbemessungsgrenze und damit eine Höchstrente? Google gibt mir die mit etwa 3000 € an. Wir reden ja über das Jahr 2051 und nicht über 2020. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nolske Juli 22, 2020 vor 42 Minuten von Der Heini: Hab ich nicht in der gesetzlichen Rente eine Beitragsbemessungsgrenze und damit eine Höchstrente? Google gibt mir die mit etwa 3000 € an. Nun, wenn man das ganze Erwerbsleben den Höchstbeitrag zählt, erreicht man die maximal möglichen Rentenpunkte. Aber was ist der maximale Zeitraum? Es gibt auch genügend Personen, die noch mit 67+ sozialversicherungspflichtig arbeiten. Und dafür dann Rentenzuschläge bekommen...Oder eben sehr früh anfangen. Dann aber wohl kaum zum Höchstbeitrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
phlp112 Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von phlp112 vor 2 Stunden von FI40: Also, du zahlst etwa 40 Jahre den Höchstbetrag? Das wären im Rentensystem 40 Jahre x 2,11 Punkte = 84,4 Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt ist heute 34,19 Euro Wert. Die Steigerungen waren in der Vergangenheit 3%, für die nächsten Jahre sind 2,4% prognostiziert (siehe freiheitsmaschine rente; und natürlich gilt das dann nach Corona). Rechnen wir 34,19 x 1,024^31 kommt dabei 2051 ein zu erwartender Rentenwert von 71,32 Euro heraus. 84,4 Rentenpunkte x 71,31 Euro = 6018,56 Euro Rente. Um auf 4.800 oder 4.200 Euro zu kommen, darf der Rentenwert in 2051 nur bei 56,87 Euro oder 49,76 Euro liegen. Das sind 1,66% bzw. 1,21% Steigerung pro Jahr. Die letzten Jahre waren es wie gesagt 3%. Edit: Ok, ich lese gerade. Es sind 37 und nicht 40 Jahre. Wären dann im Rentensystem etwa 78,1 Punkte. Das sind 7,5% weniger Rentenpunkte. Damit die Rente im Rentensystem 7,5% geringer. Die Rendite, welche für 4,8k oder 4,2k notwendig sind, muss man mit 1,075 multiplizieren (1,78%, 1,30%). Ganz so simpel kann man das nicht rechnen, da das StBV NRW in den letzten Jahren die Anwartschaften mit 1% p.a. dynamisiert hat. Zudem wird bei meiner Hochrechnung alles so unterstellt, wie es heute gilt. Somit vergleichst du Äpfel (3%) mit Birnen (vermeintlich 1,66%). Ohne es genau berechnet zu haben, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass in der GRV irgendwie eine höhere Rente herauskommen kann. vor 1 Stunde von Der Heini: Da ich mich mit Versorgungswerken garnicht auskenne, einige Nachfragen: Du zahlst monatlich 1283,40 € ein und bekommst ab 67 dann 4800 € ausgezahlt monatlich, richtig? Das bedeutet 10/10? Kann man sich Teilbeträge aussuchen, also 1/10 Einzehntel bis 10 Zehntel? Je nachdem wieviel Rente man später möchte? Bei der gesetzlichen Rente hängt das ja rein vom Bruttolohn ab. Für wen gibt es eigentlich eigene Versorgungswerke: Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Bergleute, ??? Ja in etwa: wenn alles c.p. wie heute bleibt, würde 2051 die genannte Rente herauskommen. Wenn aber die Anwartschaften weiter dynamisiert werden (weil z.B. die Anlagen des VW besonders gut gelaufen sind), kommen höhere Beträge heraus; oder wenn ich weitere Einmalzahlungen leiste. Ich zahle aber momentan die 1283,40 ins WPV und 128,34 ins StBV, wobei ich in letzteres noch Einmalzahlungen pro Jahr leisten werde. Daher werde ich wohl c.p. in Summe etwas über den 4.800 EUR herauskommen (sofern Versorgungswerke EU-rechtlich bestehen bleiben). 10/10 ist der Pflichtbeitrag, d.h. die BBG der GRV = 1.283,40 wird in Zehntel aufgeteilt und man muss monatlich mindestens 1/10 leisten (wie ich im StBV) und kann maximal 20/10 leisten. Die Zehntel < 10/10 sind möglich, wenn man gehaltsabhängig zahlen möchte, sprich, wenn man weniger als 6.900 (West) monatlich bzw. 82.800 (West) p.a. verdient. Sobald man über der BBG verdient, muss man mindestens die 10/10 einzahlen. Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Beiträge bis zur Hälfte (je nachdem man über oder unter der BBG ist und ob man gehaltsabhängig oder 10/10 einzahlt). Selbstständige tragen den vollen Beitrag alleine. Wer alles VW hat, weiß ich nicht, vermutlich so ziemlich alle freien Berufe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini Juli 22, 2020 vor einer Stunde von FI40: Wir reden ja über das Jahr 2051 und nicht über 2020. https://n-heydorn.de/rentenrechner.html Selbst wenn ich da Baujahr 1984 annehme und die BBG einzahle komme ich auf 3800 €, und da hast du mit 14 Jahren schon 50000 € verdient und gezahlt bis 67 Jahre. Irgendwie kann ich bei den hohen Rentenwerten nicht mehr mitkommen. vor 41 Minuten von phlp112: Ja in etwa: wenn alles c.p. wie heute bleibt, würde 2051 die genannte Rente herauskommen. Wenn aber die Anwartschaften weiter dynamisiert werden (weil z.B. die Anlagen des VW besonders gut gelaufen sind), kommen höhere Beträge heraus; oder wenn ich weitere Einmalzahlungen leiste. Ich zahle aber momentan die 1283,40 ins WPV und 128,34 ins StBV, wobei ich in letzteres noch Einmalzahlungen pro Jahr leisten werde. Daher werde ich wohl c.p. in Summe etwas über den 4.800 EUR herauskommen (sofern Versorgungswerke EU-rechtlich bestehen bleiben). Das wäre ja weit mehr als in der GRV, dachte immer die sind einigermaßen gleichgeschaltet. Da stehts du dich so ja weit besser, 4800 € Rente ist schon viel, da würde ich wohl früher mit weniger in Rente gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag