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Finanzielle Unabhängigkeit

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dev
vor 3 Minuten von Kai_Eric:

Danke für die Info: "Zweite Hälfte seines Erwerbslebens" meint hier die zweite Hälfte des persönlichen Erwerbslebens? Wenn ich also ab 30 erwerbstätig und in der GKV war und mit 50 freiwillig aufhöre zu arbeiten, erfülle ich dann diese Kriterien?

Nein, der Termin des Renteneintritts zählt, kann wohl auch später sein.

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dev
vor 1 Stunde von sparfux:

Ich bin erst mit Mitte 30 in die PKV gegangen, falls Du darauf anspielst. Ansonsten verstehe ich den Hintergrund der Frage nicht.

Siehe #399

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Frage: Ist jemand, der sich wegen der Krankenversicherung und deren Beitragshöhe Grübelgedanken machen muß (können und sollen ist eine andere Spielwiese) finanziell frei?

 

Zu einigen der letzten Posts hier, da wird vieles wild (und teilweise falsch) bunt gemischt.

Die Krankenversicherung der Rentner ist ein "Status", aktuell reichen für diesen Status 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zitat

 

https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine eigene Krankenkasse. Vielmehr handelt es sich dabei um die Bezeichnung für einen Status: Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR.

,,,

­Wenn Sie auf diese Weise krankenversichert sind, zahlen Sie lediglich Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen und auf sogenannte Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder privaten Rentenversicherungen bleiben dagegen beitragsfrei. Im Übrigen können auch Rentner, die in der KVdR versichert sind, ihre Krankenkasse frei wählen und gegebenenfalls wechseln.

,,,

Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren – es genügt, dass Sie überhaupt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Die Zeit des Erwerbslebens reicht dabei vom Beginn der ersten Erwerbstätigkeit, einschließlich Berufsausbildung und Selbstständigkeit, bis zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Wenn Sie nicht berufstätig waren, gilt der Termin Ihrer Heirat oder Ihr 18. Geburtstag.

 

 

Wer schon immer (günstig) privat krankenversichert war, der bleibt es auch als Rentner.

Wer schon immer gesetzlich pflichtversichert krankenversichert war der kommt automatisch in die Krankenversicherung der Rentner.

Wer gesetzlich freiwillig krankenversichert war, der rutscht in die Krankenversicherung der Rentner (mit aktuell noch finanziellen Vorteilen), wenn er aktueller Stand 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Nicht mehr und nicht weniger ist zu beachten.

 

Zusatz:

@gravity alias "der kleine Prinz" hatte das im ehemaligen Bondboard sogar für mich verständlich aufgebröselt.

Vielleicht könnte/würde er (falls noch vorhanden) dieses hier im WPF mal reinstellen. :rolleyes:

Wenn ich mir so manches hier anschaue, herrscht dringender Aufklärungsbedarf.

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Shonsu
· bearbeitet von Shonsu

Seid Ihr Euch hinsichtlich der Beitragsfreiheit von "Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder privaten Rentenversicherungen" sicher?

 

Mein Kenntnisstand ist, dass man auf diese Einkünfte auch Krankenversicherungsbeitrag zahlt, wenn man im der zweiten Hälfte des Berufslebens freiwillig in der GKV war, aber mehr als 90% über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zumindest verstehe ich die folgene Website auch so:

 

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/

 

Zitat:

"Krankenkassenbeitrag für freiwillig versicherte Rentner

...

Voraussetzung hierfür ist, dass einer der folgenden Punkte zutrifft:

Es bestand bereits vor Renteneintritt eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse....

...

Da bei freiwillig versicherten Rentnern für die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist, sind neben der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und ausländischen Renten auch alle weiteren Einkünfte beitragspflichtig. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Für diese Einnahmen gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag."

 

Einer der Gründe warum ich evtl. zum Renteneintritt meine Mietwohnung verkaufe und eine Seniorenwohnung zur Selbstnutzung kaufe ;)

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chirlu
vor 52 Minuten von pillendreher:

Zu einigen der letzten Posts hier, da wird vieles wild (und teilweise falsch) bunt gemischt.

 

Ja, und das trifft für deinen Beitrag (nach dem Finanztip-Zitat) auch zu. :-*

 

vor 8 Minuten von Shonsu:

Seid Ihr Euch hinsichtlich der Beitragsfreiheit von "Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder privaten Rentenversicherungen" sicher?

 

Ja – unter der Voraussetzung einer Pflichtversicherung als Rentner („KVdR“). Suche den Unterschied:

vor 9 Minuten von Shonsu:

Krankenkassenbeitrag für freiwillig versicherte Rentner

Und lies am besten den Finanztip-Text als gute Einführung.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Ja, und das trifft für deinen Beitrag (nach dem Finanztip-Zitat) auch zu. :-*

 

:-* So was (= diese  Art ohne eine anständige Begründung zu liefern) nervt und damit bin ich hier raus.

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vanity
vor einer Stunde von pillendreher:

... wenn er aktueller Stand 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Das hier ist die falsche Transkription des Finanztip-Artikels. Da steht was von 9/10 der 2. aus 2 (Erwerbslebenhälften).

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 22 Minuten von vanity:

Das hier ist die falsche Transkription des Finanztip-Artikels. Da steht was von 9/10 der 2. aus 2 (Erwerbslebenhälften).

Du weißt ja, ich bin nicht der schlaueste und meine Gedanken für andere sinnvoll aufs Papier zu bringen ist mir fast unmöglich, aber nochmals meine Gedanken:

 

1. Wie erreiche ich als freiwillig gesetzlich Versicherter den Status Krankenversicherung der Rentner?

Zitat

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

Sie müssen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben beziehungsweise eine solche erhalten. Dabei spielt die Art der Rente, z.B. eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente, zunächst keine Rolle.

 

2. Wann kann ich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen?

Zitat

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04_leistungen/01_rente/mindestversicherungszeit.html

Ein Rentenanspruch kann nur entstehen, wenn unter anderem die Wartezeit erfüllt ist. Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Mindestversicherungszeit wird an der Anzahl rentenrechtlicher Zeiten gemessen, insbesondere an der Zahl der gezahlten Beiträge.

...

Wartezeit von 5 Jahren

Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren ist Voraussetzung für

die Regelaltersrente,

Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und

Renten wegen Todes.

Auf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren sind Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) anzurechnen

 

Also muss ich mindestens 5 Jahre freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung den Mindestbeitrag einzahlen und erlange dadurch den Status Krankenversicherung der Rentner.

Hoffe mein (meiner Meinung nach richtiger) Gedankengang wird etwas klarer.

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gravity
vor 9 Minuten von pillendreher:

1. Wie erreiche ich als freiwillig gesetzlich Versicherter den Status Krankenversicherung der Rentner?

 

... es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

1) 9/10-Regelung ... siehe "Wer darf in die Krankenversicherung der Rentner?"

2) Anspruch auf gesetzliche Rente ... (gleicher Link, weiter nach unten scrollen)

Zitat

Eine gesetzliche Rente bekommen Sie, sofern Sie mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Dabei ist es egal, woher die Ansprüche rühren – aus freiwilligen Einzahlungen, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten von Angehörigen. Es reicht beispielsweise, wenn Sie fünf Jahre lang den Mindestbeitrag von knapp 84 Euro im Monat einzahlen. Der Zeitpunkt der Einzahlungen ist dabei unerheblich und Sie müssen die Beiträge auch nicht in fünf aufeinanderfolgende Jahren zahlen.

 

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Nachdenklich
vor 2 Stunden von pillendreher:

Frage: Ist jemand, der sich wegen der Krankenversicherung und deren Beitragshöhe Grübelgedanken machen muß (können und sollen ist eine andere Spielwiese) finanziell frei?

Ganz sicher nicht!

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FI40

Wenn man die Beamten und Pensionäre herausnimmt, dann ist die lebenslange GKV der absolute Standardfall. Es gibt 8,74 Mio. privatversicherte, davon 11,6% Arbeitnehmer = 1 Mio. Arbeitnehmer. Dagegen stehen also etwa 43-44 Mio. Arbeitnehmer in der GKV. Ebenso zahlt jeder Arbeitnehmer zwangsweise in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Alle Voraussetzungen sind im Standardfall für die KVdR erfüllt. Das bedeutet dann faktisch, dass KV/PV für FIRE-Leute ab 63 wegfällt. Denn ab 63 kommt ein Einkommen in welcher Höhe auch immer dazu und nur davon 7,3% + halber Zusatzbeitrag gehen ab von KV/PV. In der Zeit vom Ausstieg bis 63 muss man sich freiwillig gesetzlich versichern (oder könnte sich wohl auch privat versichern - was heutzutage faktisch keiner mehr macht, außer man zwingt ihn quasi dazu, siehe Beamte). In Der Zeit sind dann 14,0% + voller Zusatzbeitrag fällig (nicht 14,6% - da kein Anspruch auf Krankentagegeld).

 

Diese freiwillige Versicherung bemisst sich dann hier, wie hier schon dargestellt, aus dem ESt-Bescheid. Wie ebenfalls von mir schon geschrieben, lässt sich dort beliebig etwas drehen an den Verhältnissen. Kauf dir z.B. die letzten Jahre vor dem Ruhestand einen anderen ETF und diesen verkaufst du dann gleich auch wieder mit dem Ruhestand. Der Gewinnanteil ist dort marginal. Misch es so mit alten und neuen Anteilen, dass du auf gerade so keine Steuer und gerade so KV-Minimalbeitrag kommst. Das hat nichts mit finanziell unfrei zu tun, sondern ist einfach nur intelligentes handeln. Hier kann man auch mal als einfacher Steuerzahler seine Einkommensteuer und KV/PV-Beiträge optimieren. Völlig legal.

 

Die alten Gewinnanteile bleiben dann natürlich im Depot, die kann man dann ja z.B. mit 63 einlösen. Dann kannst du deine Aktien, welche du mit 29 Jahren gekauft hast, für die x-fache Summe verkaufen mit hohem Gewinnanteil.

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Raccoon
vor einer Stunde von FI40:

Diese freiwillige Versicherung bemisst sich dann hier, wie hier schon dargestellt, aus dem ESt-Bescheid. Wie ebenfalls von mir schon geschrieben, lässt sich dort beliebig etwas drehen an den Verhältnissen. Kauf dir z.B. die letzten Jahre vor dem Ruhestand einen anderen ETF und diesen verkaufst du dann gleich auch wieder mit dem Ruhestand. Der Gewinnanteil ist dort marginal. Misch es so mit alten und neuen Anteilen, dass du auf gerade so keine Steuer und gerade so KV-Minimalbeitrag kommst. Das hat nichts mit finanziell unfrei zu tun, sondern ist einfach nur intelligentes handeln. Hier kann man auch mal als einfacher Steuerzahler seine Einkommensteuer und KV/PV-Beiträge optimieren. Völlig legal.

Verstehe was du hier beabsichtigst, aber werden die Einkommensverhältnisse im Ruhestand nur einmal bei Eintritt abgefragt?

Ich frage deshalb, weil dies bei freiwilliger GKV jährlich getan wird.

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Monterosso

Ihr schreibt hier bzgl. der Höhe der GKV Beiträge immer von "Steuerbescheid". Als Privatier mit einem unkomplizierten Depot ist das doch oft mit der Abgeltungssteuer erledigt und die Anlage KAP fällt flach. Hat jemand dazu praktische Erfahrung? Schickt Ihr Eurer GKV dann immer Mitte eines Jahres die Jahressteuerbescheinigungen Eurer Depots und die folgenden Beiträge werden dann jeweils bis zur Mitte des Folgejahres festgelegt? Hatte hierzu bereits die TKK angemailt und den Eindruck, dass die sich damit schwer tun. (Schreiben immer was von Zinsbestätigungen usw.). 

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dev
· bearbeitet von dev
vor 7 Stunden von FI40:

Wenn man die Beamten und Pensionäre herausnimmt, dann ist die lebenslange GKV der absolute Standardfall.

Das ist eine merkwürdige Herangehensweise, das wird sich der Scholz bzgl. Aktienanlage auch denken - so etwas macht der Standardbürger nicht.

 

Und genau das ist das Problem, viele Gesetze werden für den Standard gemacht und alle anderen haben dann enorme Probleme.

Bsp:

- Verheiratet und einer in der GKV mit wenig Verdienst und einer in der PKV mit hohem Verdienst
- Familienversicherungen die aber nur für Ehen gelten, aber nicht für Familien ( also ein Paar mit Kindern ohne Trauschein würde ich als Familie definieren )

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ceekay74
vor 5 Stunden von Monterosso:

Ihr schreibt hier bzgl. der Höhe der GKV Beiträge immer von "Steuerbescheid". Als Privatier mit einem unkomplizierten Depot ist das doch oft mit der Abgeltungssteuer erledigt und die Anlage KAP fällt flach. Hat jemand dazu praktische Erfahrung? Schickt Ihr Eurer GKV dann immer Mitte eines Jahres die Jahressteuerbescheinigungen Eurer Depots und die folgenden Beiträge werden dann jeweils bis zur Mitte des Folgejahres festgelegt? Hatte hierzu bereits die TKK angemailt und den Eindruck, dass die sich damit schwer tun. (Schreiben immer was von Zinsbestätigungen usw.). 

Beratungsblatt TK "Beitragspflichtiges Einkommen"

Zitat

Wie weisen Sie Ihr Einkommen nach? (...)

 

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wenn noch keine Veranlagung zur Einkommen­steuer erfolgt ist, akzeptieren wir Kopien Ihrer Miet­verträge.

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Sollten diese Einkünfte nicht aus dem Einkommen­steuerbescheid hervorgehen, reichen Sie einfach eine Zinsbescheinigung ein (...)

 

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Monterosso

@Ceekay:

Das mit der "Zinsbescheinigung" (so hiess das meines Wissens zu Helmut-Kohls-Zeiten, heute doch wohl Erträgnisaufstellung oder Jahressteuerbescheinigung) hatte ich doch geschrieben. Ich hatte auch Kontakt mit der TKK, aber die sind ziemlich unsicher und wollten halt nichts konkretes sagen.

Mit ging's darum, ob jemand praktische Erfahrung mit dem Verfahren hat - auch bezüglich dem Zeitpunkt der Bescheiderstellung (Unterlagen des Vorjahres liegen ja oft erst im Mai vor) und den jeweiligen Jahresbeiträgen.

Wenn man übrigens an der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann man ja auch dadurch "sparen", dass man in einigen Jahren durch Verkäufe hohe Gewinne produziert (wenn man die denn hat) und in anderen Jahren bewusst niedrig bleibt - also nix mit Gewinn verkauft oder Verkuste realisiert.

 

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FI40
vor 8 Stunden von Raccoon:

Verstehe was du hier beabsichtigst, aber werden die Einkommensverhältnisse im Ruhestand nur einmal bei Eintritt abgefragt?

Ich frage deshalb, weil dies bei freiwilliger GKV jährlich getan wird.

Sofern du den Status KVdR (Krankenversicherung der Rentner) hast, was der Standardfall für Angestellte ist, welche immer in der GKV waren, dann zahlst du deine Krankenkassenbeiträge nur noch als Prozentsatz auf die Rente und nicht auf die gesamten Einkünfte.

 

Auch wenn du nur 5 Jahre gearbeitet hast (damit du überhaupt Rente bekommst) und danach als Selbständiger oder Privatier bis zur Rente gelebt hast, dann bist du trotzdem KVdR-versichert, wenn du immer als Selbständiger/Privatier in der GKV warst. Für den KVdR-Status ist es egal, ob du vorher freiwillig, pflichtversichert oder familienversichert in der GKV warst. Wichtig ist nur, dass du in der GKV warst.

 

Es wird also mit Eintritt in die Rente ein neuer Status festgestellt. Entweder bist du als Rentner freiwillig GKV versichert oder KVdR-versichert. Oder du hast eben keinen Zugang mehr zur GKV. Der Status freiwillig GKV versichert als Rentner ist etwas anderes als freiwillig GKV versichert als Nicht-Rentner. Freiwillig GKV-versichert bist du, wenn du die KVdR-Kriterien nicht erfüllst - also zum Beispiel ein PKV-versicherter, welcher mit 54 noch in die GKV reinrutscht. Der erfüllt das 90%-Kriterium in der zweiten Lebenshälfte meist nicht.

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FI40
vor 7 Stunden von Monterosso:

Ihr schreibt hier bzgl. der Höhe der GKV Beiträge immer von "Steuerbescheid". Als Privatier mit einem unkomplizierten Depot ist das doch oft mit der Abgeltungssteuer erledigt und die Anlage KAP fällt flach. Hat jemand dazu praktische Erfahrung? Schickt Ihr Eurer GKV dann immer Mitte eines Jahres die Jahressteuerbescheinigungen Eurer Depots und die folgenden Beiträge werden dann jeweils bis zur Mitte des Folgejahres festgelegt? Hatte hierzu bereits die TKK angemailt und den Eindruck, dass die sich damit schwer tun. (Schreiben immer was von Zinsbestätigungen usw.). 

Das muss dann schon ein sehr großes Depot sein, damit die Abgeltungssteuer besser ist, als die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.

 

Bei etwa 100.000 Euro Dividenden hat ein Paar 24,28% Steuern. So ein FTSE World hat ca. 2% Dividenden-/Ausschüttungsrendite. Sofern du nichts verkaufst, brauchst du ein Depot von 5.000.000 Euro, damit du 100.000 Euro feste Ausschüttung hast. Rechne dazu noch eine Immobilie mit 1-2 Millionen Euro und du brauchst 6-7 Mio. Euro Vermögen, damit es sich nicht mehr lohnt, eine Steuererklärung als Privatier abzugeben.

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FI40
vor 3 Stunden von dev:

Das ist eine merkwürdige Herangehensweise, das wird sich der Scholz bzgl. Aktienanlage auch denken - so etwas macht der Standardbürger nicht.

 

Und genau das ist das Problem, viele Gesetze werden für den Standard gemacht und alle anderen haben dann enorme Probleme.

Bsp:

- Verheiratet und einer in der GKV mit wenig Verdienst und einer in der PKV mit hohem Verdienst
- Familienversicherungen die aber nur für Ehen gelten, aber nicht für Familien ( also ein Paar mit Kindern ohne Trauschein würde ich als Familie definieren )

Wir können jetzt nun mal nicht jeden Einzelfall durchexerzieren. Du wirst ja selbst wissen, dass man mit PKV und ohne gesetzliche Rente einiges mehr zu betrachten hat. Du brauchst hier ein erhebliches Finanzpolster. Der Angestellte bekommt eine Rente, welche meist auch für ein relativ gutes Leben reichen sollte, sofern abgezahltes Wohneigentum vorhanden ist und der Angestellte hat vor allem kein Risiko bezüglich Krankenversicherung, da diese immer nur ca. 8% von der Rente beträgt.

In Summe sind für ein Paar hier sicher 2.000 - 3.000 Euro Netto drin (50 Rentenpunkte sind 40 Jahre Einzahlung mit im Schnitt 25% über dem Schnitt [Schnitt ohne Ärzte, Apotheker, Unternehmer, Steuerberater usw.] => das sind 1.709,50 Euro Bruttorente = ca. 1.400 Euro Nettorente, sobald diese in Zukunft mal 100% steuerpflichtig ist; KV/PV auch schon abgezogen)

=> 2.800 Euro Netto für ein Paar nur aus der gesetzlichen RV; Steuern/KV/PV dafür schon abgezogen (Nicht aktuelle Steuern, sondern 100% Versteuerung der Rente, wie es in der Zukunft kommen wird); Bei Wohneigentum sind 2.800 Euro netto doch schon ganz nett - dazu kommen dann noch die Erträge aus dem eigenen Portfolio.

 

In deinem Fall kann es halt sein, dass ein Paar 1.000 bis 1.500 Euro alleine für die PKV aufwenden muss. Du musst dann schon, als Paar, etwa 4.000 Euro Nettoentnahme aus deinem Portfolio haben, damit du auf 2.800 Euro netto zum Leben + 1.200 Euro PKV kommst (alles gerechnet für ein Paar). Du hast m.W. auch kein Wohneigentum. Rechne da nochmal locker 1.000 bis 1.500 Euro Netto darauf, da brauchst du also schon 5.000 bis 5.500 Euro Netto, als Paar, um auf den gleichen Standard zu kommen wie ein Paar mit Wohneigentum und gesetzlicher Rente mit in Summe 100 Rentenpunkten.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 25 Minuten von FI40:

Wir können jetzt nun mal nicht jeden Einzelfall durchexerzieren. Du wirst ja selbst wissen, dass man mit PKV und ohne gesetzliche Rente einiges mehr zu betrachten hat. Du brauchst hier ein erhebliches Finanzpolster.

Falls man vor Renteneintritt Privatier sein möchte, dürfte man bei der GKV ebenfalls einiges beachten müssen.

 

Meine Kritik war vor allem das hier einige, nur ihre gefühlte Standardwelt sehen, es da draußen aber bunter ist, als mancher denkt.

Der Großteil ist nicht angestellt, verheiratet, hat Wohnraum und spart in Aktien/ETFs.

 

17,6 Millionen Ehepaare gibt es hierzulande
Die Wohneigentumsquote liegt unter 50%, in Städten weit drunter

Wertpapiere werden nur von weniger als einem Viertel (23%) gehalten.

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Der Heini
· bearbeitet von Der Heini
vor einer Stunde von FI40:

In Summe sind für ein Paar hier sicher 2.000 - 3.000 Euro Netto drin (50 Rentenpunkte sind 40 Jahre Einzahlung mit im Schnitt 25% über dem Schnitt [Schnitt ohne Ärzte, Apotheker, Unternehmer, Steuerberater usw.] => das sind 1.709,50 Euro Bruttorente = ca. 1.400 Euro Nettorente, sobald diese in Zukunft mal 100% steuerpflichtig ist; KV/PV auch schon abgezogen)

=> 2.800 Euro Netto für ein Paar nur aus der gesetzlichen RV; Steuern/KV/PV dafür schon abgezogen (Nicht aktuelle Steuern, sondern 100% Versteuerung der Rente, wie es in der Zukunft kommen wird); Bei Wohneigentum sind 2.800 Euro netto doch schon ganz nett - dazu kommen dann noch die Erträge aus dem eigenen Portfolio.

Nein, das ist nicht die Regel, sondern Wunschdenken (ausser ich hab dich falsch verstanden). Meistens sind Frauen zwischendurch in Teilzeit gewechselt und geblieben (Kindererziehung usw.), da sind 50 Rentenpunkte und 40 Jahre schwer zu erzielen. Die meisten Männer kommen nur knapp auf 40 Jahre. 2800 Euro netto sind da in Summe eher der Ausnahmefall (Kinderlos, Vollbeschäftigt, hohes Einkommen), die haben in der Regel eh leine Probleme mit dem Geld.

Ich würde da eher von 2000 Euro für beide zusammen ansetzen und das brutto gesetzliche RV.

https://n-heydorn.de/rente schnell berechnen.html

40 Jahre, 4000EUR/Monat = 1600 EUR brutto Mann, dazu 900 Frau (Teilzeit, 30 Jahre, 3000EUR/Monat usw.) = 2500 EUR brutto in Summe. Davon noch die KV/PV der Rentenkasse abziehen, bischen Steuern usw., dann wirds schon weniger, ich kommen auf 2000-2100 EUR/Monat netto.

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s1lv3r
vor einer Stunde von FI40:

[...] mit in Summe 100 Rentenpunkten.


100 Rentenpunkte sind (Stand heute) aber halt auch in den Geldgegenwert umgerechnet rund 750.000€.

 

Das man mit der gesetzlichen Rente und GKV + KVdR zwangsläufig besser dasteht, als mit einer PKV und z.B. der Selbstanlage in ETFs (vorausgesetzt man hat diese Möglichkeit), ist für mich nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Wenn es so wäre, würde ja jeder diesen Weg wählen und alle würden sich darum drängen freiwillig in die GRV einzuzahlen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 11 Minuten von s1lv3r:

Das man mit der gesetzlichen Rente und GKV + KVdR zwangsläufig besser dasteht, als mit einer PKV und z.B. der Selbstanlage in ETFs (vorausgesetzt man hat diese Möglichkeit), ist für mich nicht unbedingt in Stein gemeißelt.

Wer behauptet das?

Wer grundsätzlich etwas gegen Diversifizierung hat, darf von mir aus [einige Politiker sehen das anders!] gerne 100% in Aktienmärkte anlegen und alle anderen Möglichkeiten weglassen.

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FI40
vor 12 Minuten von Der Heini:

Nein, das ist nicht die Regel, sondern Wunschdenken (ausser ich hab dich falsch verstanden). Meistens sind Frauen zwischendurch in Teilzeit gewechselt und geblieben (Kindererziehung usw.), da sind 50 Rentenpunkte und 40 Jahre schwer zu erzielen. Die meisten Männer kommen nur knapp auf 40 Jahre. 2800 Euro netto sind da in Summe eher der Ausnahmefall (Kinderlos, Vollbeschäftigt, hohes Einkommen), die haben in der Regel eh leine Probleme mit dem Geld.

Ich würde da eher von 2000 Euro für beide zusammen ansetzen und das brutto gesetzliche RV.

https://n-heydorn.de/rente schnell berechnen.html

40 Jahre, 4000EUR/Monat = 1600 EUR brutto Mann, dazu 900 Frau (Teilzeit, 30 Jahre, 3000EUR/Monat usw.) = 2500 EUR brutto in Summe. Davon noch die KV/PV der Rentenkasse abziehen, bischen Steuern usw., dann wirds schon weniger, ich kommen auf 2000-2100 EUR/Monat netto.

Frauen bekommen heutzutage übrigens schon 6 Rentenpunkte für zwei Kinder.

 

Zunächst mal zu dem Durchschnitt. Wenn du ein Jahr lang soviel verdienst wie das "durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten" beträgt, dann bekommst du einen Rentenpunkt. Nicht zu den Versicherten zählen z.B. Ärzte, Steuerberater, Unternehmer/Selbständige, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte - die haben alle ihre eigene Versicherung bzw. Unternehmer/Selbständige sind meist nicht in der GRV. Wenn man den Durchschnitt dieser Gruppe (GRV-Versicherte) nimmt, ist man also schon ein gutes Stück unter dem allgemeinen Durchschnitt in Deutschland, weil auch hier viele Gutverdiener fehlen.

 

Um als Paar 2 Rentenpunkte zu bekommen, muss also jeder nur durchschnittlich verdienen. Oder der eine 1,5x und der andere 0,5x usw. - ich vermute einfach, dass die Leute die hier im Forum sind und sich mit Wertpapieren beschäftigen, mindestens durchschnittlich verdienen. Also 2 Rentenpunkt für ein Paar ist eigentlich sogar unterdurchschnittlich, da ja die Gutverdiener in diesem Durchschnitt fehlen.

 

Aber gut, lass es 2.100 Euro netto sein in deinem Beispiel. Da hat man dann halt trotzdem

2.100 Euro netto + Wohneigentum + KV/PV bezahlt + Portfolio-Erträge on Top vs.

0 Euro - 1.200 Euro Miete - 1.200 Euro KV/PV + Portfolio-Erträge

 

Ist trotzdem erstmal eine Nettolücke von 4.500 Euro pro Monat.

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FI40
vor 23 Minuten von s1lv3r:


100 Rentenpunkte sind (Stand heute) aber halt auch in den Geldgegenwert umgerechnet rund 750.000€.

 

Das man mit der gesetzlichen Rente und GKV + KVdR zwangsläufig besser dasteht, als mit einer PKV und z.B. der Selbstanlage in ETFs (vorausgesetzt man hat diese Möglichkeit), ist für mich nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Wenn es so wäre, würde ja jeder diesen Weg wählen und alle würden sich darum drängen freiwillig in die GRV einzuzahlen.

Wenn du die Wahl hast, macht es sich ja schnell positiv bemerkbar im Nettoverdienst, wenn du auf die GRV verzichtest und in die PKV gehst statt GKV. Oder wenn du Mieter bleibst statt erstmal 100k anzusparen als Anzahlung und dann weitere 15-20 Jahre dein Eigentum abzuzahlen. Wenn ich kein Haus gebaut hätte, könnte ich jetzt auch im Porsche herumfahren.

 

Ich habe ja auch schon überlegt, ob ich mich nicht komplett selbständig mache. Und ehrlich gesagt, ich würde in der GRV bleiben. In der GKV sowieso. Das hat auch etwas mit Risikoabsicherung zu tun. Trotz aller Bemühungen (Riester & Co.), ist die GRV für schätzungsweise 70-80% immer noch die Hauptabsicherung im Alter. Die GRV-Rentner sind eine große und weiter stark wachsende Wählergruppe. Es ist politisch einfach unmöglich, dass es hier extreme Einschnitte geben wird. Eher wird der Steuerzuschuss steigen und steigen und steigen. Wenn es hier große Einschnitte geben sollte, haben wir viele Millionen obdachlose Rentner - undenkbar.

 

Genauso mit der GKV. Dort zahle ich immer einen Prozentsatz meines Einkommens. Das wird mich nicht finanziell überfordern - nie. Weil es immer ein Prozentsatz ist.

 

Ja, es kostet erstmal mehr, in jungen Jahren auf Wohneigentum zu sparen und dieses dann abzuzahlen. Es kostet erstmal mehr, in der GRV zu bleiben und es kostet zumindest ohne Kinder mehr, in der GKV zu bleiben. Aber später senkt es die Kosten enorm (keine Miete, nur notwendige Instandhaltung und wenn das Geld fehlen sollte, immer die Verkaufsoption oder die Option, das Haus "abzuwohnen" und eben nicht das Bad zu renovieren, weil es nicht mehr so schick ist). Eine Rente, welche alleine schon fast langt und sehr geringe Kosten für KV/PV.

 

Natürlich ist das nicht der Plan. Der Plan ist trotzdem, nebenher noch ein gutes, sechsstellige Depot aufzubauen, vielleicht auch siebenstellig. Aber Wohneigentum, eine gute Anzahl an Rentenpunkten und die Mitgliedschaft in der GKV sind halt Sicherungslinien.

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