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Finanzielle Unabhängigkeit

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 17 Minuten von Holgerli:

 so viele Anteile verkaufen, dass dass die restlichen 9.100 Euro Gewinn verbraucht werden.

 

Und jetzt schau Dir an, was passiert, wenn Du so viele Altanteile verkaufst, dass Du nicht 9.100 € Gewinn erzielst, sondern 12.000 €, 15.000 €, 20.000 €, 30,000 €.

 

Du zahlst zunächst Abgeltungssteuer und Krankenkassenbeiträge. Einen großen Teil der Abgeltungssteuer holst Du Dir über die Günstigerprüfung zurück. Höhere Krankenkassenbeiträge kannst Du im nächsten Jahre von der Steuer absetzen, also dann auch wieder mehr Anteile verkaufen. Insgesamt wirst Du deutlich weniger als 25% Abgeltungssteuer bezahlen.

 

Man muss sich diese merkwürdigen Zusammenhänge genau anschauen und überlegen, wo man sich positioniert. Die 9.100 € sind viel zu niedrig.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor einer Stunde von stagflation:

 

Und jetzt schau Dir an, was passiert, wenn Du so viele Altanteile verkaufst, dass Du nicht 9.100 € Gewinn erzielst, sondern 12.000 €, 15.000 €, 20.000 €, 30,000 €. [...] Man muss sich diese merkwürdigen Zusammenhänge genau anschauen und überlegen, wo man sich positioniert. Die 9.100 € sind viel zu niedrig.

 

Ab rund 20.000€ Einkommen hat man allerdings auch schon wieder 25% Grenzsteuersatz. Ein bisschen besser als die Günstigerprüfung wird daher sogar tatsächlich immer sein, wenn man mehrere Einkommensarten kombinieren kann.

 

Plattes Beispiel für 40.000€ Einkommen:

  1. ausschließlich 40.000€ einkommenssteuerpflichtiges Einkommen --> 7.209€ Steuern, 18% Steuerbelastung,
  2. ausschließlich 40.000€ Kapitalerträge mit Günstigerprüfung --> wie Option 1,
  3. ausschließlich 40.000€ Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer --> 10.000€ Steuern, 25% Steuerbelastung (Soli mal weggelassen der Einfachheit halber ...),
  4. 20.000€ einkommenssteuerpflichtiges Einkommen + 20.000€ Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer --> 1.570€ Steuern + 5.000€ Steuern = 6.570€ Steuern, 16,4% Steuerbelastung.

 

Das setzt natürlich entsprechenden Gestaltungsspielraum voraus - der bei vielen nicht gegeben sein dürfte - ist aber auch so ein merkwürdiger Zusammenhang, der wenigen so direkt bewusst sein dürfte. 

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 1 Stunde von stagflation:

Und jetzt schau Dir an, was passiert, wenn Du so viele Altanteile verkaufst, dass Du nicht 9.100 € Gewinn erzielst, sondern 12.000 €, 15.000 €, 20.000 €, 30,000 €.

 

Ich habe die KI nochmal rechnen lassen. Bei Deinem Vorschlag erst nach Renteneintritt (unter der Voraussetzung der Mitgliedschaft in die KVdR) zu optimieren, hast Du einerseits Recht andererseits aber auch nicht.

 

Lt. KI hast Du bezüglich der 9.100 Euro Recht. Das Optimum liegt wirklich bei 10.140 Euro trotz 199 Euro an zusätzlichen KV-Beiträgen. Bei 9.100 Euro hättest Du zwar keine realen Mehrkosten aber entgangenen Vorteil. Bei 12.000 Euro kommt die KI auf 118 Euro zusätzliche Kosten bei 15.000 Euro auf 395 Euro. Lass es unter Peanuts laufen. Bei 20.000 Euro sind es aber schon über 1.000 Euro und bei 30.000 Euro über 2.500 Euro Mehrkosten.

 

Der Grund: Ab 16.790 Euro Gesamtgewinnen dreht das Ganze, weil bis dahin nur die 20,5% GKV-Kosten ab 15.820 Euro hinzukommen. Ab 16.790 Euro werden dann aber Steuern fällig. Und natürlich kannst Du bei höheren Beträgen mehr Absetzten. Aber die Kosten steigen durch die steigenden Steuern schneller.

 

Und um das nochmal deutlich zu machen: Die Rechnung beruht auf dem Standardbeispiel mit 2.500 Euro Nettobedarf pro Monat und GKV/KVdR. Wenn da noch andere Sachen hinzukommen an Einnahmen aber auch Ausgaben, kann das Ganze wieder komplett anders aussehen. Auch in Bezug auf das Stichwort "Gestaltungsspielraum" von s1lv3r. 

 

Mein Fazit wäre erst einmal: Einer Aussage, dass eine Verschiebung der Optimierung in die Rentenzeit das beste Ergebnis bringt, stehe ich gerade etwas skeptischer gegenüber und werde die Idee des Optimierungsbeginns in der FIRE-Phase weiter durchrechnen.

Wo ich aber denke, dass die Idee gut ist und auch konsequent umgesetzt werden sollte: Eine FIFO-Optimierung des Depots, zur späteren Steueroptimierung der Entnahme. Wann auch immer. Schaden kann es auf jeden Fall nicht.

 

Von daher: Nochmal danke für die Tipps zur Umsetzung der nachträglichen FIFO-Optimierung meines Depots. Und natürlich für diese spannende Diskussion. Wieder viel gelernt. :wub:

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von s1lv3r:

Ab rund 20.000€ Einkommen hat man allerdings auch schon wieder 25% Grenzsteuersatz. Ein bisschen besser als die Günstigerprüfung wird daher sogar tatsächlich immer sein, wenn man mehrere Einkommensarten kombinieren kann.

 

Plattes Beispiel für 40.000€ Einkommen:

  1. ausschließlich 40.000€ einkommenssteuerpflichtiges Einkommen --> 7.209€ Steuern, 18% Steuerbelastung,
  2. ausschließlich 40.000€ Kapitalerträge mit Günstigerprüfung --> wie Option 1,
  3. ausschließlich 40.000€ Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer --> 10.000€ Steuern, 25% Steuerbelastung (Soli mal weggelassen der Einfachheit halber ...),
  4. 20.000€ einkommenssteuerpflichtiges Einkommen + 20.000€ Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer --> 1.570€ Steuern + 5.000€ Steuern = 6.570€ Steuern, 16,4% Steuerbelastung.

Das setzt natürlich entsprechenden Gestaltungsspielraum voraus - der bei vielen nicht gegeben sein dürfte - ist aber auch so ein merkwürdiger Zusammenhang, der wenigen so direkt bewusst sein dürfte. 

 

Hier noch ein Beispiel, das zeigt, dass sich genaues Rechnen auch bei größeren Beträgen lohnt...

  • Wertpapiere verkauft für: 300.000 €
  • Darin enthaltener Gewinn: 185.700 €
  • Gewinn nach Teilfreistellung: 130.000 €
  • Bank führt 25% Abgeltungssteuer ab: 32.500 €

Die Wertpapierverkäufe seien die einzigen Einkünfte. In der Steuererklärung gibt man an:

  • ledig
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: 130.000 €
  • Beiträge für Gesetzliche Rentenversicherung: 18.000 €
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung: 10.000 €
  • Günstigerprüfung: ja

Und schon bekommt man 2.000 € zurück.

 

Woher das kommt? Bei der Abgeltungssteuer werden 25% von 130.000 € berechnet. Bei der Einkommensteuer mit Günstigerprüfung 31% von (130.000 € - 18.000 € - 10.000 € = 102.000 €). Und das ist etwas weniger.

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s1lv3r
vor 24 Minuten von Holgerli:

Mein Fazit wäre erst einmal: Einer Aussage, dass eine Verschiebung der Optimierung in die Rentenzeit das beste Ergebnis bringt, stehe ich gerade etwas skeptischer gegenüber und werde die Idee des Optimierungsbeginns in der FIRE-Phase weiter durchrechnen.

 

Problematisch ist aber natürlich weiterhin das Thema mit der Vorabpauschale ... beim jetzigen Basiszinssatz hätte man - wie hier ja schon geschrieben wurde - eben schon bei einem Depot von 1 Million Euro quasi den kompletten Grundfreibetrag aufgefressen und als freiwillig GKV-Versicherter zusätzlich auch noch das Thema an der Backe, ob man auf die Vorabpauschale auch Beiträge bezahlt. (Wurde das jetzt eigentlich mal final geklärt, ob das tatsächlich so ist?)

 

Ich bin mir allerdings unsicher, ob ich aus dieser Problematik Handlungen für die Ansparphase ableiten sollte. Theoretisch gibt es da ja diverse Lösungsansätze (ungeförderte Einzahlungen bis zur Höchstgrenze in ein AV-Depot ab nächstem Jahr scheinen mir im Moment ggf. eine attraktive Möglichkeit zur Abschwächung dieser Problematik ohne bedeutsame negative Nebenwirkungen zu sein ...).

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dimido
· bearbeitet von dimido
vor 16 Stunden von Holgerli:

Deswegen führt IMO kein Weg an Taxbox-Daten oder Kaufbelegen vorbei.

Oder ein Übertrag zu einem Broker der das anzeigt.

ING archiviert alles was älter als 2-3 Jahre ist (Systematik konnte ich bisher nicht erkennen, eventuell haben sie es kürzlich von 2 auf 3 erhöht?).
Es erscheint dann nicht mehr in der Detail-Anzeige, nur die Anzahl Stücke wird angezeigt zu diesem Zeitpunkt, sonst nix. Egal ob dort gekauft oder dorthin übertragen.
Ich hatte ->HIER mal gefragt wie lange flatex die Historie anzeigt und ->HIER ob die einzelnen Tranchen nach einem WP-Übertrag hin zu flatex auch so detailiert (Einstandskosten, Vorabpauschale) abrufbar bleiben wie direkt bei flatex gekaufte Tranchen.

Ich war angenehm überrascht.

 

Ich habe zwar noch eine große ETF-Position bei der ING (letzter Kauf dort vor mehr als 3 Jahren, daher 0 Historie mehr zu sehen, nur Anzahl Stücke zum 30.06.2024...), aber ich werde sie spätestens vor dem ersten Teil-Verkauf zu flatex übertragen, damit dort dann die ganzen historischen Detail-Daten zu den Tranchen wie Einstandpreise und Vorabpauschalen wieder online sichtbar werden, und ich die Position vor dem Teil-Verkauf per FIFO-Teil-Übertrag auf mein zweites flatex-Depot entsprechend "filetieren" kann.

 

Ja, ich habe alle (relevanten) historischen Belege, aber ich möchte das auch im Online-Bankling jederzeit sehen und kontrollieren können.
Zumal die ING vor ein paar Jahren das Postfach-Archiv noch nach jeweils 4 Jahren automatisch gelöscht hatte, sie hat das erst vor ein paar Jahren auf 10 verlängert.
Was aber dazu führt, daß meine ältesten Belege im Archiv von 2020 sind und nicht von 2016 (bin Kunde seit 2004...).
Online kann man also nur knapp 3 Jahre zurückschauen und Belege werden nach 10 Jahren aus dem Archiv gelöscht.

 

Das mag zu den Zeiten in Ordnung gewesen sein, als noch die 1-jährige Spekulationsfrist galt. 
Bei der heutigen Steuergesetzgebung reicht mir das aber nicht mehr.
Denn z.B. die Vorabpauschale fällt ja für alle Tranchen an, auch für die alten (die man bei der ING ja nicht mehr sieht).
Da würde ich aber schon ganz gerne sehen, wie der sich der kummulierte Anteil der Vorabpauschale auf die einzelnen Tranchen entwickelt.
Die Daten hat die Bank ja, sie braucht sie ja später auch für die Verkäufe etc. Ich möchte sie als Kunde halt auch ganz gerne sehen.

 

Ja, hier geht es um "Finanzielle Unabhängigkeit", aber das beinhaltet ja auch längerfristige Planung, und da denke ich, daß solche Details für die praktische Umsetzung auch eine wichtige Rolle spielen.

 

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Bolanger

Habt Ihr bei der Berechnung der Günstigerprüfung nicht den Durchschnittssteuersatz mit dem Grenzsteuersatz verwechselt? 25% Grenzsteuersatz zahlt man ab 40 KEUR Einkommen. Zumindest in der Rentenphase und selbst zu Zeiten von ALG1 könnte dieses Einkommen überraschend nah sein. Ab dann greift die Günstigerprüfung nicht.

 

Auch wenn es Zukunftsmusik ist sollte man bei diesen Betrachtungen auch drüber nachdenken wie man sich geschickt verhalten sollte, falls die Abgeltungssteuer abgeschafft oder raufgesetzt wird. Darauf kann man sich nicht detailliert vorbereiten, da es noch nicht spruchreif ist. man sollte das dennoch gedanklich kurz durchspielen. 

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dimido

Bei 40k aus auschließlich Kapitalerträgen ist der Grenzsteuersatz in der Tat bereits über 25%.
Aber da bei 40k der Durchschnittssteuersatz noch unter 25% liegt lohnt sich die Günstigerprüfung.

 

Wenn Du aber bereits ein kleines "normales" Einkommen hast (das bereits deinen Grundfreibetrag aufbraucht) sieht das anders aus.
Dann fährt man mit dem Kapitalerträgen "obendrauf" mit der 25%-Abgeltungssteuer besser.

Das "platte" 40k Beispiel oben zeigt es ja ganz gut.

 

Daher wird z.B. für mich nur in der Privatiersphase eine Günstigerprüfung überhaupt in Frage kommen (wenn sonst keine Einkünfte da sind, und es ein Mix aus Substanzentnahnme und steuerpflichtigen Erträgen sein wird).
Sobald die kleinste Rente etc. dazukommt, passt es schnell nicht mehr (wie Fall 4 in obigen Beispiel) und es bleibt bei der Abgeltungssteuer.

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OttoKleinanleger

Persönlich habe ich ein "lebendes" Depot mit ETFs aber auch vielen Einzelwerten. Abgabenoptimierte Verkäufe sind da nicht ganz so einfach planbar und meine Erfahrung ist, dass ich das Thema Steuernsparen besser nicht zu hoch hänge, da habe ich mir oft genug die Finger verbrannt. Von dem Gedanken dauerhaft beim Mindestbeitrag der fGKV zu bleiben habe ich mich zwischenzeitlich verabschiedet. Daher hab ich mir mal eine Tabelle gemacht, um abschätzen zu können, wie hoch die prozentualen Abzüge sind, wenn man Kapitalertragssteuer und fGKV zusammen betrachtet. Ist ohne Freibetrag und Freistellung. Das Ergebnis hatte ich hier schon mal eingestellt, aber es passt gerade wieder. Für die Richtigkeit kann ich nicht garantieren, ich bin da nur Laie. Die Tendenz sollte aber passen.

 

Screenshot 2026-08-28 090056.png

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Bolanger

nochmal zur Günstigerprüfung: Ich glaube in der Steuererklärung wird einmalig gerechnet, ob die Kapitalerträge pauschal oder individuell besteuert werden. Das ist dann eine Entweder-oder-betrachtung. Meiens Wissesn nach kann man diese aber umgehen, indem man nur einen teil der Kapitalerträge angibt. Dann wird der nicht angegebene Teil pauschal versteuert und der angegebene Betrag individuell. Man würde also immer so viele kapitalerträge angeben, dass das zu versteuernde gesamteinkommen gerade eben an die 40K heranreicht, diese aber nicht überschreitet. 

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OttoKleinanleger
vor 11 Minuten von Bolanger:

nochmal zur Günstigerprüfung: Ich glaube in der Steuererklärung wird einmalig gerechnet, ob die Kapitalerträge pauschal oder individuell besteuert werden. Das ist dann eine Entweder-oder-betrachtung. Meiens Wissesn nach kann man diese aber umgehen, indem man nur einen teil der Kapitalerträge angibt. Dann wird der nicht angegebene Teil pauschal versteuert und der angegebene Betrag individuell. Man würde also immer so viele kapitalerträge angeben, dass das zu versteuernde gesamteinkommen gerade eben an die 40K heranreicht, diese aber nicht überschreitet. 

Das wäre die Lösung um die fGKV zu drücken, da hier meistens der Stuerbescheid als Einkommensbeleg genommen wird. Mein Bauch, und der ist nicht gerade klein, sagt mir aber spontan NEIN. Das kann ich mir nicht vorstellen, ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

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Wishmueller

Ihr Rechenakrobaten..... also ich rechne das jetzt nicht alles nach, dann hätte ich meinen alten Job ja auch weitermachen können...... :w00t::lol: .... wird schon stimmen.... :thumbsup:

 

Nur so viel: wenn man die FGKV mit den (aktuell) 15.800 Euro im Jahr als "Grenze" betrachtet (weil danach jeder zusätzliche Euro erstmal 21% weitere KV kostet), dann sei dazu gesagt. Das ist tatsächliches Einkommen bzw. (wenn man darunter liegt) fiktives Einkommen. Bei Kapitalerträgen also die Höhe der Kapitalerträge gemäß Steuerbescheinigung. Steuerliche Betrachtungen spielen bei der Grenze keine Rolle, auch ein Sparerpauschbetrag wird von der Krankenkasse nicht berücksichtigt..... ;)

 

Wenn man das also (für sich) als "rote Linie" betrachtet, kann man sich überlegen, wie und in welcher Form man diese Kapitalerträge generiert, die Steuern darauf kriegt man in jedem Fall wieder.

 

Aus steuerlicher Sicht liegt die "steuerfrei"-Grenze ggfls. deutlich höher, bei reinen Aktien-ETF durch die 30% Teilfreistellung irgendwo bei bis zu 27.000 € Einkommen aus Kapitalerträgen im Jahr.

 

Ich werde bis zur gesetzl. Früh-Rente in 4 (oder ggfls. 5) Jahren mit dieser FGKV-Grenze "arbeiten" und dementsprechend Liquidität vorhalten, um die Lücke zwischen den max. 15.800 Euro Kapitalerträgen (zzgl. Steuererstattung) und meinen Lebenshaltungskosten dann daraus zu bestreiten. Erscheint mir der gangbarste Weg, auch wenn mich der überproportionale Cash-Anteil natürlich Rendite "kostet", das nehme ich aber gerne in Kauf..... :) 

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s1lv3r
vor 6 Minuten von Wishmueller:

Das ist tatsächliches Einkommen bzw. (wenn man darunter liegt) fiktives Einkommen. [...]

Also ohne die fiktive Vorabpauschale?

vor 6 Minuten von Wishmueller:

[...] Bei Kapitalerträgen also die Höhe der Kapitalerträge gemäß Steuerbescheinigung.

Also doch mit Vorabpauschale?

 

:wacko:

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 56 Minuten von OttoKleinanleger:

Das wäre die Lösung um die fGKV zu drücken, da hier meistens der Stuerbescheid als Einkommensbeleg genommen wird. 

Auch wenn man das Vollständigkeitsgebot bei der Abgabe der Anlage KAP umgeht bzw. umgehen kann, so gelten dennoch:

- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html und

- Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge   https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf 

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OttoKleinanleger
· bearbeitet von OttoKleinanleger
vor 7 Minuten von Lazaros:

Auch wenn man das Vollständigkeitsgebot bei der Abgabe der Anlage KAP umgeht bzw. umgehen kann, so gelten dennoch:

- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html und

- Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge   https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf 

Das ist mir schon klar, statt drücken hätte ich auch betrügen, bescheißen oder sonst was schreiben können. Die Frage stellt sich aber gar nicht, da ich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der genannten Steuergestaltung habe. Selbst wenn mich mein Verständnis für Steuersystematiken trübt, wäre eine so Scheunentor große Steuerlücke schon längst durch die Finfluencer Szene rauf und runter diskutiert worden.

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Wishmueller
vor 7 Minuten von s1lv3r:

Also doch mit Vorabpauschale?

 

:wacko:

 

Wenn die Vorabpauschale in den Kapitalerträgen lt. Steuerbescheid der Bank mit enthalten ist, wird das wohl so sein.....

Da ich überwiegend Ausschütter habe und bisher kaum Vorabpauschalen bezahlt habe, habe ich das bisher noch nicht nachgerechnet..... :-*

 

Wie gesagt, die Krankenkasse (also meine zumindest) übernimmt 1:1 die Daten des Steuerbescheids der Bank in ihrer Berechnung und füllt dann ggfls. bis zum Mindestbetrag auf, wenn man halt unter diesen 15.800 Euro liegt.

 

Den Steuerbescheid vom Finanzamt wollen sie natürlich auch sehen, der fungiert dann aber wohl nur als Beleg, dass man keine anderen Einkünfte hat, die man der Krankenkasse gegenüber vielleicht nicht erklärt hat..... ;)

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Simulant
· bearbeitet von Simulant
Ergänzung KK

Bei Günstigerprüfung muss man natürlich sämtliche Kapitalerträge angeben, das steht auch so auf dem Formular Anlage KAP in Zeile 4:

Zitat

Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.

 

Meiner Krankenkasse reicht übrigens der Steuerbescheid, Bankbescheinigungen musste ich nicht vorlegen. Ich lasse aber auch die Günstigerprüfung durchführen.

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franko
vor 1 Stunde von Bolanger:

nochmal zur Günstigerprüfung: Ich glaube in der Steuererklärung wird einmalig gerechnet, ob die Kapitalerträge pauschal oder individuell besteuert werden. Das ist dann eine Entweder-oder-betrachtung. Meiens Wissesn nach kann man diese aber umgehen, indem man nur einen teil der Kapitalerträge angibt. Dann wird der nicht angegebene Teil pauschal versteuert und der angegebene Betrag individuell. Man würde also immer so viele kapitalerträge angeben, dass das zu versteuernde gesamteinkommen gerade eben an die 40K heranreicht, diese aber nicht überschreitet. 

Das ist nicht zulässig.

 

vor 22 Minuten von Simulant:

Bei Günstigerprüfung muss man natürlich sämtliche Kapitalerträge angeben [...]

Genau, und zwar wegen § 32d Abs. 6 Satz 3 EStG.

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FirstSpaceApe

Hallo zusammen,

auch wenn die Diskussion hier gerade ein wenig ins Technische abgedriftet ist: Ich finde die emotionale, psychologische und soziale Seite von Menschen, die den Exit schon ein paar Jahre hinter sich haben, extrem spannend. Danke für die bisherigen Beiträge!

Im normalen Alltag ist es verdammt schwer, sich mit anderen über genau diese Themen zu unterhalten. Für die meisten Menschen im Umfeld sind diese Gedanken einfach zu weit weg. Gibt es hier im Forum eventuell spezielle Threads oder könnt ihr andere Communitys empfehlen, die sich tiefer mit der Psychologie nach dem Vermögensaufbau beschäftigen?

Ich selbst habe zwar noch ein paar Jahre vor mir, aber die Gedanken über den weiteren Weg nehmen definitiv zu. Steht man vor der Wahl: Zieht man jetzt noch 10 Jahre voll durch, um mit 55 Jahren den harten Exit zu machen? Oder schraubt man die nächsten 20 Jahre lieber auf 50 % Teilzeit zurück , oder oder oder !?

Falls es der harte Exit wird, stellt sich die ganz pragmatische Frage: Was fange ich mit der ganzen Freizeit an, während das gesamte soziale Umfeld bis 18 Uhr im Büro festsitzt? Der Beruf gibt uns schließlich – neben dem Gehalt – noch so viel mehr: Struktur, tägliche soziale Kontakte und die intellektuelle Herausforderung. Ohne das fällt man schnell in ein Loch. Am Ende ist das natürlich eine sehr persönliche Ansicht und hängt stark vom eigenen Charakter ab.

Passend dazu fand ich den zweiten Teil dieses Interviews hier extrem spannend:
Reich, aber arm dran? Die emotionalen Fallen der Geldanlage | justETF

Besonders der Abschnitt ab Minute 34:16 („Die Illusion, irgendwann fertig zu sein“) trifft es auf den Punkt. Ein sehr angenehmes Gespräch mit wirklich guten Denkanstößen!

Man sollte sich viel öfter die Frage stellen: „Stell dir vor, du hast nur noch 5 gesunde Jahre vor dir – was würdest du genau jetzt tun wollen?“ Mach es einfach, und stelle dir dieselbe Frage in 5 Jahren noch einmal.

Ich freue mich auf Erfahrungen, Thread-Empfehlungen und Gedanken dazu!

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Simulant
· bearbeitet von Simulant
vor 4 Stunden von OttoKleinanleger:


 

Screenshot 2026-08-28 090056.png

 

Mit welchen Voraussetzungen hast du die Einkommensteuer berechnet? Mir kommt das nämlich ein kleines bisschen zu niedrig vor.

 

Beispiel:

30.000 EUR Kapitalerträge

./. 1000 EUR Sparer-Pauschbetrag

./. 6439 EUR | 21,5% KV+PV auf 30.000-51(Werbungskosten) EUR

./. 36 EUR Sonderausgaben-Pauschbetrag

ergibt 22.525 EUR zu versteuerndes Einkommen

2.206 Einkommensteuer (2026), also 9,79 % laut https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

 

In der Grafik lese ich ca. 8% ab. In der Tendenz passt das natürlich.

 

EDIT: Die unterschiedlichen Prozente kommen von unterschiedlichen Bezugsgrößen: Kapitalerträge vor Abzügen vs. zu versteuerndes Einkommen.

 

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Bolanger
vor 59 Minuten von franko:

§ 32d Abs. 6 Satz 3 EStG

Da steht es drin, meine Beschreibung war also falsch bzw. verstößt gehen Steuergesetze. das hat aber nichts mit der Mitteilung an die KV zu den kapitalerträgen zu tun. Wenn ich nämlich gar keine kapitalerträge in der Steuererklärung angebe, dann muss ich diese eben anders der KV anchweisen.

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 3 Stunden von Bolanger:

nochmal zur Günstigerprüfung: Ich glaube in der Steuererklärung wird einmalig gerechnet, ob die Kapitalerträge pauschal oder individuell besteuert werden. Das ist dann eine Entweder-oder-betrachtung. Meiens Wissesn nach kann man diese aber umgehen, indem man nur einen teil der Kapitalerträge angibt. Dann wird der nicht angegebene Teil pauschal versteuert und der angegebene Betrag individuell. Man würde also immer so viele kapitalerträge angeben, dass das zu versteuernde gesamteinkommen gerade eben an die 40K heranreicht, diese aber nicht überschreitet. 

 

vor einer Stunde von franko:

Das ist nicht zulässig.

Gemeint war wohl, dass man nur einen Teil der Kapitalerträge angibt und bewusst den Haken bei der Günstigerprüfung nicht setzt (was wohl schon geht).

Eine Folge wäre, sofern die Krankenkasse dann den Steuerbescheid als Einkommensnachweis akzeptiert:

vor 2 Stunden von OttoKleinanleger:

Das wäre die Lösung um die fGKV zu drücken, da hier meistens der Stuerbescheid als Einkommensbeleg genommen wird.

Aber: Es ist schlicht Betrug, selbst, wenn gilt.

vor einer Stunde von Simulant:

Meiner Krankenkasse reicht übrigens der Steuerbescheid

Betrügen kann man immer, aber darüber brauchen wir nicht reden, weil: wo ein Wille, da ein Weg.

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Bolanger

Ich sehe keinen Unterschied zur Angabe eines Teils der Erträge in der Steuererklärung ohne Beantragung der Günstigerprüfung und der Angabe der Erträge komplett ohne Steuererklärung. Wenn ich komplett ohne Steuererklärung einen teil der erträge verschweige, dann bin ich so weit wie wenn ich in der Steuererklärung nur einen Teil angebe.  

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Simulant

@Lazaros Durch dein selektives Zitieren meiner Aussage wird diese verfälscht. Ich bin mir sicher, dass ohne Günstigerprüfung die Krankenkasse sehr wohl die Steuerbescheinigungen der Banken oder andere Nachweise sehen möchte (solange man unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt).

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 22 Minuten von Simulant:

@Lazaros Durch dein selektives Zitieren meiner Aussage wird diese verfälscht. 

Stimmt.

 

Auch wenn

vor 22 Minuten von Simulant:

man unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt

gibt es eine einfache Lösung, welche ich zuerst machen wollte um mir diese jährliche Prozedur bei der Krankenkasse mit Steuerbescheid, Steuerbescheinigungen der Banken (welche zu meinem Termin im April noch nicht oder nur teilweise vorliegen) zu ersparen: den Höchstbeitrag als freiwillig gesetzlich Versicherter Privatier zahlen und gut ist's.

Unabhängig ob man es sich finanziell leisten kann, waren mir aber dann die1200€ mtl. dafür doch zu viel für die Einfachheit.

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