Nostradamus vor 4 Stunden Am 21.8.2026 um 14:42 von Muessiggaenger: Leider kenne ich zu viele, die recht bald nach dem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand krank oder gebrechlich wurden und ihre bis zur Rente aufgeschobenen Reisen, Sportaktivitäten etc. nicht mehr realisieren konnten, sondern meist daheim bleiben mussten mit Fernseher, Büchern und Langeweile, und dann manche auch relativ früh überraschend verstorben sind, jünger als 70 Jahre zum Teil. Ja, das kommt vor, auch deshalb will ich versuchen, Risiken und Wahrscheinlichkeiten noch etwas stärker zu beeinflussen, siehe folgender Thread. ;-) Ehrlich gesagt habe ich aber gar nicht den Eindruck, dass so viele Leute die ganz großen Dinge bis in die Rente verschieben. Es ist eher so, dass sie halt ab einem gewissen Alter evtl. schon Pläne für die Rente machen, und eben auch von anderen danach gefragt werden. Wenn's dann doch nicht klappt, heißt es: "Er hatte doch noch so viel vor...". Dabei ist durchaus so einiges auch vorher schon passiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 1 Stunde vor 6 Stunden von dimido: Ab dieser Grenze sind es schlagartig rund 21% mehr Abzüge für jeden zusätzlichen EUR. (14% ermäßigter Satz + 2,2 bis 4,4% Zusatzbeitrag + 3,6% bis 4,2 PV => 19,8% bis 22,6%) Bei 15.820€ hat man bereits einen Grenzsteuersatz von ca. 20% (angenommen ausschließlich Kapitaleinkünfte, daher Günstigerprüfung anstatt Abgeltungssteuer). Es ist also eine Grenze, ab der sich die Abzüge ca. verdoppeln auf über 40% für jeden zusätzlichen EUR (bis zur BBG). Bei dieser Rechnung hast du übersehen, dass die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich Sonderausgaben sind und das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Daher reduziert sich im Beispiel der effektive Steuersatz auf ca. 16%, und die Grenzbelastung liegt entsprechend nur bei etwa 37%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido vor 42 Minuten Ja, das habe ich der Einfachheit unterschlagen, denn mir ging es hauptsächlich um den "Sprung" von ca. +20 Prozentpunkten bei den Abzügen ab der Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Und daran ändert sich ja nichts, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 40 Minuten vor 1 Minute von dimido: mir ging es hauptsächlich um den "Sprung" von ca. +20 Prozentpunkten bei den Abzügen ab der Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Und daran ändert sich ja nichts, oder? Der Sprung fällt um ca. 4 Prozentpunkte geringer aus. Das würde ich schon als Änderung ansehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag