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Mozes

PKV um Geld zu sparen

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smarttrader
vor 8 Stunden von dev:

Die Angabe war korrekt, ich nichts.

Also harzt deine Lebensgefährtin? Oder macht auf Teilzeit Hauptsache GVK. 

 

In jeder anderen Berechnung, ist die GKV als Familie immer billiger als PKV.

 

Aber ich ahne irgendwie das da mehr hinter steckt, wenn Ehe so ein Tabu ist. Bestimmt Zugewinn und hinterher wird geteilt, was für dev bestimmt das schlimmste ist was passieren könnte(nicht nur dev sondern einigen anderen hier auch). Leider auch im realen Leben, ist der Trend eher hin lösen Beziehungen und wilden Patchwork Familien. 2 von 5 befreundeten Paaren haben ehelose Kinder. 

 

Die traurige Antwort ist immer, Scheidung ist mir zu teuer, mein Haus, meine Firma oder mein Vermögen.

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Gast240102
vor 42 Minuten von Knacker:

Richtige Berechnung bei unterstellten Beitragssatz für KV = 15,5 % und für PV = 3,3 % und einem ArbN-Anteil zur KV von 338,86 €: Die freiwillig versicherte, angestellte, kinderlose Person in der GKV zahlt z.B. 822 EUR (GKV + Pflege) und davon übernimmt der Arbeitgeber 411 EUR, so dass die im Gesamtjahr (abzgl. 4% Kürzung für Krankentagegeld vom Arbeitnehmeranteil 4066,28 €) ca. 4.770 EUR steuerlich für die Kranken- und Pflegeversicherung geltend gemacht werden können.

Dein Fehler: Du hast auch die Arbeitgeberbeiträge und die Pflegeversicherungsbeiträge um die 4 % gekürzt.

Hinweis: In der Vergangenheit musste der ArbN der Zusatzbeitrag allein tragen.

 

Bereinigt man die Versicherungsbeiträge um die Zusatzleistungen einschl. KG-Anteil, dann ergibt sich folgendes Bild:

 

Die privat versicherten Person hat eine monatliche Belastung von 162,50 EUR - 71,5 EUR Steuerentlastung (1.950*0,44/12) = 91 EUR

Die gesetzl. versicherte Person hat eine monatliche Belastung monatlich bei 397,50 € - 174,90 € Steuerentlastung (4.770*0,44/12) = 222,60 €

 

Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Fakt ist doch, dass der PKV-Versicherte aus Deinem Beispiel für die Basisabsicherung nur 1.950 €, der GKV-Versicherte dagegen 4.770 € zahlen muss. Würde er vergleichbar Steuern sparen, dann müsste er gar nichts bezahlen. Wobei er durch die Vorauszahlungen von KV-Beiträgen sogar die Absetzung von Zusatzbeiträgen bewerkstelligen kann. Der GKV-Versicherte kann nicht einmal das. Seine Zusatzleistungen bringen in der Regel steuerlich keine Erstattung. Würde er diese bei einer Zusatzversicherung abschließen, fänden sie gemeinsam mit dem KG-Anteil, der ALV und den weiteren Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, BU usw.) keine steuerliche Berücksichtigung.

 

In meinem Beispiel ist der volle Beitrag des PKV Zahlers 650 EUR (KV +Pflege) im Monat. Davon übernimmt 50% der Arbeitgeber. Somit ist der Eigenbeitrag für die gesamte Krankenversicherung 325 EUR und der Steuervorteil 71,5 EUR. Der Versicherte zahlt also 253,50 EUR.

Mir ist klar, dass es auch Fälle geben kann, bei denen der Beitrag in der PKV unter 650 EUR liegt, aber dann gibt es häufig eine hohe Selbstbeteiligung oder relativ schlechte Leistungen. Ich würde schon sagen, dass eine typische 40 jährige Person mit einem Komforttarif ( keine Selbstbeteiligung) häufig bei ca. 450 bis 550 EUR zzgl. Pflegeversicherung liegt.

 

Durch die Vorauszahlung von KV-Beiträgen kann ein angestellter PKV Versicherte rauch nicht die Absetzung von Zusatzbeiträgen erzielen, weil die 1.900 EUR pro Jahr schon durch die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie weitere Standardversicherungen (Haftprlicht, Kfz) ausgeschöpft sind, die auch der freiwillig versicherte GKV nutzen kann.

 

Im Ergebnis verbleiben dann die besseren Leistungen bei der Terminvergabe und der Arztwahl, aber keine signifikante Ersparnis für den PKV Versicherten.

 

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stummlfumml
· bearbeitet von stummlfumml
Am 30.4.2019 um 20:56 von HaRaS1983:

Das sind doch Märchen, dass die PKV günstiger ist. Als Familie selbst in jungen Jahren nicht und als Single in jungen Jahren reden wir von vllt 50-100€, außer wir reden von Schrott-Tarifen. Es wird gerne vergessen, dass ein Großteil der Einsparung der PKV durch die höhere Steuer aufgefressen wird. Und diese 50-100€ sollte man gut anlegen, da man das Geld später braucht.

 

Es gibt mit PKV eben einen besseren Zugang zu Fachärzten, sowie Bezahlung von Medis etc.. Muss jeder Wissen, ob er sich das leisten kann. 

Also mein Überschlag zum maximalen Sparpotential der PKV:

 

Über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt man für GKV+Pflegeversicherung, je nach Zusatzbeitrag, etwa 400€ Eigenanteil pro Monat als alleinstehender Angestellter.

Es gibt PKV-Tarife mit bis zu 6 Monaten Beitragsrückerstattung, so dass diese für den AN quasi kostenlos sind, solange man keine Rechnungen einreicht. Bei 42% Grenzsteuersatz der ESt+SolZ sind das 4.800€*(1-0,42'1,055)=2.673€ pro Jahr nach Steuern. (223€/Monat)

 

Zusätzlich kann man jedoch noch bis zu 1.900€ für sonstige Versorgungsaufwendungen pro Jahr absetzen, was nochmal etwa 842€ pro Jahr an Steuerersparnis entspricht.

Wenn man später, in den kränkeren Jahren zurück in die GKV wechselt, muss man auch keine zusätzlichen Rücklagen für das Alter bilden, zumindest nicht mehr als das auch jemand in der GKV tut (um den Vergleich fair zu halten).

 

Natürlich ist dieses Beispiel eine Spekulation darauf, dass während dieser Zeit nie zum Arzt muss, zeigt aber das mögliche Sparpotential (man könnte natürlich noch 45% ESt ansetzen, aber ich denke, dass es dann sehr unrealistisch wird und auch nicht mehr viel ändert). 

 

vor einer Stunde von smarttrader:

Leider auch im realen Leben, ist der Trend eher hin lösen Beziehungen und wilden Patchwork Familien. 2 von 5 befreundeten Paaren haben ehelose Kinder. 

 

Die traurige Antwort ist immer, Scheidung ist mir zu teuer, mein Haus, meine Firma oder mein Vermögen.

Soll das ein heimliches Loblied auf die Zwangsehe sein? Und es gibt ja die Möglichkeit von Eheverträgen. Ich habe meine Zweifel daran, dass das wirklich der Grund für die Ehelosigkeit ist.

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Gast240102
· bearbeitet von fintech
ergänzung
vor 48 Minuten von stummlfumml:

Also mein Überschlag zum maximalen Sparpotential der PKV:

 

Über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt man für GKV+Pflegeversicherung, je nach Zusatzbeitrag, etwa 400€ Eigenanteil pro Monat als alleinstehender Angestellter.

Es gibt PKV-Tarife mit bis zu 6 Monaten Beitragsrückerstattung, so dass diese für den AN quasi kostenlos sind, solange man keine Rechnungen einreicht. Bei 42% Grenzsteuersatz der ESt+SolZ sind das 4.800€*(1-0,42'1,055)=2.673€ pro Jahr nach Steuern. (223€/Monat)

 

Zusätzlich kann man jedoch noch bis zu 1.900€ für sonstige Versorgungsaufwendungen pro Jahr absetzen, was nochmal etwa 842€ pro Jahr an Steuerersparnis entspricht.

Wenn man später, in den kränkeren Jahren zurück in die GKV wechselt, muss man auch keine zusätzlichen Rücklagen für das Alter bilden, zumindest nicht mehr als das auch jemand in der GKV tut (um den Vergleich fair zu halten).

 

Natürlich ist dieses Beispiel eine Spekulation darauf, dass während dieser Zeit nie zum Arzt muss, zeigt aber das mögliche Sparpotential (man könnte natürlich noch 45% ESt ansetzen, aber ich denke, dass es dann sehr unrealistisch wird und auch nicht mehr viel ändert). 

 

 

Grundsätzlich richtig, aber die BRE kommt auch nur zur Hälfte an, da sie die Sonderausgaben senkt.

https://www.roedl.de/themen/beitragsrueckerstattung-private-krankenversicherung

 

Wichtig ist auch: Der freiwillig Versicherte kann durch die Vorauszahlung von 30 Monatsbeiträgen auch die 1.900 EUR pro Jahr (für drei Jahre in Folge) ansetzen, die weitgehend durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zzgl. Kfz-Hafpflicht schon erreicht werden.

 

Zudem: Ein Wechsel in die GKV ist teuer. Wenn jemand 100 bis 200 kEUR im Jahr verdient, muss er ja erstmal wieder eine Zeit lang unter die Pflichtversicherungsgrenze kommen. Dazu muss er Brutto je nach Verdienst auf richtig viel Geld verzichten.

 

Man kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der PKV sparen, aber es ist nicht so viel wie es scheint und in der Regel nicht dauerhaft. Ein Wechsel  von der PKV in die GKV macht nur Sinn, wenn eh eine Auszeit o.ä. geplant ist oder man nah an der Pflichtversicherungsgrenze verdient, ansonsten ist so ein Gehaltsverzicht vollkommen unattraktiv.

 

Auf jedenfall ist eine hohe BRE besser als eine hohe Selbstbeteiligung, von der noch der Arbeitgeber zu 50% profitiert.

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stummlfumml
· bearbeitet von stummlfumml
vor 13 Minuten von fintech:

 

Grundsätzlich richtig, aber die BRE kommt auch nur zur Hälfte an, da sie die Sonderausgaben senkt.

https://www.roedl.de/themen/beitragsrueckerstattung-private-krankenversicherung

Die BRE kommt wie von mir beschrieben an. Steuerlich ist es so, als würde man keine KV-Beiträge zahlen. Daneben stehen aber noch die 1.900€ zur Verfügung, da die Krankenversicherungsbeiträge zu 0€ ausschöpfen.

 

Zitat

Wichtig ist auch: Der freiwillig Versicherte kann durch die Vorauszahlung von 30 Monatsbeiträgen auch die 1.900 EUR pro Jahr (ür drei Jahre in Folge) ansetzen, die weitgehend durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zzgl. Kfz-Hafpflicht schon erreicht werden.

Ja, kann er. Ist aber für mein Beispiel der maximalen Ersparnis PKV vs. GKV nicht relevant.

 

Zitat

Zudem: Ein Wechsel in die GKV ist teuer. Wenn jemand 100 bis 200 kEUR im Jahr verdient, muss er ja erstmal wieder eine Zeit lang unter die Pflichtversicherungsgrenze kommen. Dazu muss er Brutto je nach Verdienst auf richtig viel Geld verzichten.

Kommt auf die Situation und die persönliche Lebensplanung an, ändert aber nichts an meinem Beispiel.

 

Zitat

Man kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der PKV sparen, aber es ist nicht so viel wie es scheint und in der Regel nicht dauerhaft. Ein Wechsel  von der PKV in die GKV macht nur Sinn, wenn eh eine Auszeit o.ä. geplant ist oder man nah an der Pflichtversicherungsgrenze verdient, ansonsten ist so ein Gehaltsverzicht vollkommen unattraktiv.

Wie gesagt, sparen kann man bis zu 3.500€ nach Steuern pro Jahr. Ob man spart, wieviel und welche dieser Randbedingungen gelten, ist vom Einzelfall abhängig. Aber das ist der Grenzwert.

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Gast240102
· bearbeitet von fintech

M.E. wäre die maximale Ersparnis bei einm PKV Beitrag von dann effektiv "0" EUR" dann 223 EUR *12 + 842 EUR/4= 2.886 EUR, weil in drei Jahren der GKV Versicherte die 1.900 EUR auch zusätzlich nutzen kann und in jedem vierten Jahr nur der PKV Versicherte profitieren kann, aber der GKV Versicherte nicht.

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stummlfumml
vor 5 Minuten von fintech:

M.E. wäre die maximale Ersparnis bei einm PKV Beitrag von dann effektiv "0" EUR" dann 223 EUR *12 + 842 EUR/4= 2.886 EUR, weil in drei Jahren der GKV Versicherte die 1.900 EUR auch zusätzlich nutzen kann und in jedem vierten Jahr nur der PKV Versicherte profitieren kann, aber der GKV Versicherte nicht.

Ah, jetzt verstehe ich was Du oben meintest mit der Vorauszahlung von 30 Monaten. Ich war gedanklich bei PKV-Vorauszahlungen. Da hast Du natürlich recht, dass dann nur ein Teil der Steuerersparnis angesetzt werden darf. Wobei es bei 30 Monaten Vorauszahlung doch zu jeweils 2 ausnutzbaren Jahren und 1 Jahr ohne Ausnutzung führen sollte und somit zu einem 1/3 der Steuerersparnis für die PKV? Oder mache ich jetzt einen Denkfehler?

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dev
vor 9 Stunden von smarttrader:

Aber ich ahne irgendwie das da mehr hinter steckt, wenn Ehe so ein Tabu ist.

OT: Die Ehe ist für mich ein altes religiöses Ritual mit dem sich Menschen langfristig fesseln - brauche ich nicht.

 

Und ich bin mir nicht sicher ob eine freiwillige GKV für uns preiswerter wäre, desweiteren müsste ich dann wieder jedes Jahr mit der GKV kommunizieren und betteln das der Beitrag angepasst wird - brauche ich auch nicht mehr.

 

vor 9 Stunden von smarttrader:

 Scheidung ist mir zu teuer, mein Haus, meine Firma oder mein Vermögen.

OT: Meine Frau hat völlig andere finanzielle Ansichten als ich und einen völlig anderen Umgang mit Geld & Fristen als ich, würde ich verrückt werden wenn wir das verantworten müssten.  So ist das nicht meine Baustelle, darf aber ab und zu den Retter spielen ;-)

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smarttrader
vor 1 Stunde von dev:

 

OT: Meine Frau hat völlig andere finanzielle Ansichten als ich und einen völlig anderen Umgang mit Geld & Fristen als ich, würde ich verrückt werden wenn wir das verantworten müssten.  So ist das nicht meine Baustelle, darf aber ab und zu den Retter spielen ;-)

Im der Ehe wird halt alles in ein Topf geworfen und einer von beiden passt darauf auf. Wir leben mehr oder minder allein von meinen Gehalt. 85% aller Einnahmen ist mein Gehalt, 15% Kindergeld und 0-450 Euro von der Frau.

 

Da ist es Banane wer jetzt welchen Umgang mit Geld und Fristen hat, letztlich ist es eine Gemeinschaft. 

 

Gibt halt kein meine Aktien und meine Dividende, sondern unsere Dividende. 

Und bei zusammen lebend ist ein  gemeinsamer Haushalt und im Worstcase eh Pfändbar was dir gehört. 

 

Ps. Ich kümmere mich auch um alles was Geld angeht, Überweisungen usw.. 

 

Meine bessere Hälfte kennt es aus früheren Singlezeiten und 3,5k netto, das Geld unbeschränkt da ist. Jetzt sind es 5,xk netto für 4 Leute plus Abtrag für ein leerstehendes Haus. 

 

 

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Gast240102
vor 8 Stunden von stummlfumml:

Ah, jetzt verstehe ich was Du oben meintest mit der Vorauszahlung von 30 Monaten. Ich war gedanklich bei PKV-Vorauszahlungen. Da hast Du natürlich recht, dass dann nur ein Teil der Steuerersparnis angesetzt werden darf. Wobei es bei 30 Monaten Vorauszahlung doch zu jeweils 2 ausnutzbaren Jahren und 1 Jahr ohne Ausnutzung führen sollte und somit zu einem 1/3 der Steuerersparnis für die PKV? Oder mache ich jetzt einen Denkfehler?

Der Denkfehler ist, dass sich im Dritten Jahr der Arbeitgeberzuschuss (12 Monate) und Dein Beitrag (6 Monate) in etwa aufheben (nicht ganz wegen der jährlichen Beitragssteigerungen). Also Arbeitgeberzuschuss ist z.B. 12 mal 411 EUR und du hast 6 mal 822 EUR gezahlt. In Summe liegst Du dann bei "0" EUR Sonderausgaben und kannst die 1.900 EUR nutzen. Das hat bei mir bislang immer so geklappt wie gesagt bis auf ca. 400 - 500 EUR Beitragssteigerungen, weil Du in drei Jahren vermutlich eher 880 EUR zahlen wirst. Dafür steigt aber auch der Arbeitgeberbeitrag und in dem Jahr besonders vorteilhaft, dass er auch den hälftigen Zusatzbeitrag übernimmt. Am Ende bleiben im Dritten Jahr jedoch von den 1.900 EUR nur so ca. 1.500 EUR nutzbar.

 

Der Vollständigkeit halber noch eine Ergänzung zu meiner Ersparnisrechnung: Die GKV bietetet auch Wahltrarife an mit bis zu 600 EUR Prämie (deutlich geringer als die PKV) und wenn man das mit einer günstigen Krankenkasse kombiniert läge man so bei ca. theoretisch 193 EUR monatliche Kostenersparnis. Hinzu kommt dann noch, dass es auch in der PKV in der Regel nur die BRE auf die KV gibt, aber nicht die PV und das Krankentagegeld. Insbesondere das Krankentagegeld von 106 EUR p.m. ab dem 43. Krankheitstag (+Befreiung von KV Beitrag) ist bei der GKV schon enthalten. M.E. müsste man dafür auch nochmal von der Ersparnis ca. 30 - 50 EUR abziehen. 

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Alter
vor einer Stunde von smarttrader:

Im der Ehe wird halt alles in ein Topf geworfen und einer von beiden passt darauf auf. Wir leben mehr oder minder allein von meinen Gehalt. 85% aller Einnahmen ist mein Gehalt, 15% Kindergeld und 0-450 Euro von der Frau.

 

Da ist es Banane wer jetzt welchen Umgang mit Geld und Fristen hat, letztlich ist es eine Gemeinschaft. 

 

Gibt halt kein meine Aktien und meine Dividende, sondern unsere Dividende. 

Und bei zusammen lebend ist ein  gemeinsamer Haushalt und im Worstcase eh Pfändbar was dir gehört. 

 

Ps. Ich kümmere mich auch um alles was Geld angeht, Überweisungen usw.. 

 

Meine bessere Hälfte kennt es aus früheren Singlezeiten und 3,5k netto, das Geld unbeschränkt da ist. Jetzt sind es 5,xk netto für 4 Leute plus Abtrag für ein leerstehendes Haus. 

 

 

Wobei man die unentgeltliche Tätigkeit einer Mutter niemals vergessen sollte!

 

Aber das führt zu weit weg vom Thema und ist letztlich der Wunsch des Einzelnen wie er leben will.

 

Zum Thema: Sehr interessant die Argumentationen bezüglich PKV/GKV.

Aber letztlich alles unnötig; die PKV hängt am Tropf meiner Berufsgruppe.

 

Der Dienstherr zwingt praktisch die Beamten in die PKV. Durch diese große Anzahl können die Fixkosten/Risiko gut verteilt werden.

Für mich z.B. lohnt sich PKV absolut. Für den Dienstherr auch. Aber ob die Allgemeinheit damit gut fährt, dies bezweifle ich.

 

Letztlich ist es eine politische Frage; fallen die Beamten aus der PKV raus dann ist diese praktisch tot. 

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Knacker
vor 12 Stunden von fintech:

 

In meinem Beispiel ist der volle Beitrag des PKV Zahlers 650 EUR (KV +Pflege) im Monat. Davon übernimmt 50% der Arbeitgeber. Somit ist der Eigenbeitrag für die gesamte Krankenversicherung 325 EUR und der Steuervorteil 71,5 EUR. Der Versicherte zahlt also 253,50 EUR.

Ja, das bezahlt er, aber für eine Privatversicherung mit allerlei Zusätzen. Wenn der GKV-Versicherte auch in den Genuss dieser Zusatzleistungen kommen will, dann muss er noch einiges drauflegen, bzw. er bekommt sie infolge Gesundheitsproblemen nicht versichert. Ich hatte geschrieben, dass Du Äpfel mit Birnen vergleichst und dabei bleibe ich. Ich habe Dein Beispiel so abgewandelt, dass es vergleichbar wird.  Du selbst hattest vorgerechnet, dass der Basisbeitrag des PKV-Versicherten jährlich nur bei 1.950 € liegt (monatlich: 162,50 €):

vor 21 Stunden von fintech:

Beispiel: Eine kinderlose, alleinstehende Person zahlt 650 EUR im Monat privat versichert für Kranken- und Pflegeversicherung (ohne Krankentagegeld) =7.800 EUR. Davon kann die Person  z.B. 75% ansetzen = 7.800 EUR*0,75 = 5.850 EUR abzgl. Arbeitgeberanteil (50% =3.900 EUR) = 1.950 EUR können für die PKV steuerlich geltend gemacht werden.

Dieser monatliche Beitrag ist noch um die Steuererstattung von 71,50 € zu kürzen, so dass Netto nur (162,50 - 71,50=) 91 € verbleiben.

 

Dagegen hat die gesetzl. versicherte Person - auch nur im Basistarif - eine monatliche Belastung von 397,50 € - 174,90 € Steuerentlastung (4.770*0,44/12) = 222,60 €

 

Damit zahlt der GKV-Versicherte netto mehr als das doppelte für die gleiche Leistung.

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Gast240102

Ich hatte ja geschrieben, dass der privat Versicherte dafür die bessere Leistung bekommt. Insofern zahlt er in etwa das gleiche wie für die GKV, erhält dafür aber mehr Leistung.

 

Deine Betrachtung ist für eine minimale Absicherung ebenfalls korrekt, wobei man es meist nicht zu 100% vergleichen kann, da Kuren + volle psychotherapeutische Leistungen + freie Arztwahl (beschränkt auf Vertragsärzte) nahezu ausschließlich in höheren Tarifen angeboten werden. Zudem kommt in der Regel noch eine Selbstbeteiligung hinzu.

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stummlfumml
vor 4 Stunden von fintech:

Der Denkfehler ist, dass sich im Dritten Jahr der Arbeitgeberzuschuss (12 Monate) und Dein Beitrag (6 Monate) in etwa aufheben (nicht ganz wegen der jährlichen Beitragssteigerungen). Also Arbeitgeberzuschuss ist z.B. 12 mal 411 EUR und du hast 6 mal 822 EUR gezahlt. In Summe liegst Du dann bei "0" EUR Sonderausgaben und kannst die 1.900 EUR nutzen. Das hat bei mir bislang immer so geklappt wie gesagt bis auf ca. 400 - 500 EUR Beitragssteigerungen, weil Du in drei Jahren vermutlich eher 880 EUR zahlen wirst. Dafür steigt aber auch der Arbeitgeberbeitrag und in dem Jahr besonders vorteilhaft, dass er auch den hälftigen Zusatzbeitrag übernimmt. Am Ende bleiben im Dritten Jahr jedoch von den 1.900 EUR nur so ca. 1.500 EUR nutzbar.

Warum sollte der Arbeitgeberzuschuss auf die sonstigen Vorsorgeaufwendungen der ESt angerechnet werden, wenn diese ein steuerfreier Arbeitslohn nach §3 Nr. 62 Satz 1 EStG sind?

 

vor 4 Stunden von fintech:

Der Vollständigkeit halber noch eine Ergänzung zu meiner Ersparnisrechnung: Die GKV bietetet auch Wahltrarife an mit bis zu 600 EUR Prämie (deutlich geringer als die PKV) und wenn man das mit einer günstigen Krankenkasse kombiniert läge man so bei ca. theoretisch 193 EUR monatliche Kostenersparnis.

Die günstige GKV (niedriger Zusatzbeitrag von so 0,5%) ist ja schon die Ausgangsbasis für den Vergleich. Sollte man eine teurere GKV ansetzen, würde man das Geld mit dem Wechsel zur PKV ja ebenfalls sparen, so dass sich dort keine vergleichsrelevante Ersparnis ergibt. Die Frage ist natürlich bei den Tarifen mit 600€ Prämie, wie hoch dort der Zusatzbeitrag ist. Ich hatte mich da vor Ewigkeiten mal erkundigt und damals war das meiner Erinnerung nach so, dass dieser dort meist recht hoch ist und man auf diese Weise nicht wirklich sparen kann. Gibt es Kassen, die eine solche Prämie und einen niedrigen Zusatzbeitrag in einem Tarif anbieten? 

 

vor 4 Stunden von fintech:

Hinzu kommt dann noch, dass es auch in der PKV in der Regel nur die BRE auf die KV gibt, aber nicht die PV und das Krankentagegeld. Insbesondere das Krankentagegeld von 106 EUR p.m. ab dem 43. Krankheitstag (+Befreiung von KV Beitrag) ist bei der GKV schon enthalten. M.E. müsste man dafür auch nochmal von der Ersparnis ca. 30 - 50 EUR abziehen. 

Könnte man noch machen, müsste man dann entsprechend auch wieder die Nachsteuerersparnis ansetzen, womit wir dann um etwa 25€ sprechen. Je nach Arbeitgeberleistungen, kann das aber auch nicht nötig sein (ist dann aber wieder einzelfallabhängig). 

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Gast240102
vor 42 Minuten von stummlfumml:

Warum sollte der Arbeitgeberzuschuss auf die sonstigen Vorsorgeaufwendungen der ESt angerechnet werden, wenn diese ein steuerfreier Arbeitslohn nach §3 Nr. 62 Satz 1 EStG sind?

 

Die günstige GKV (niedriger Zusatzbeitrag von so 0,5%) ist ja schon die Ausgangsbasis für den Vergleich. Sollte man eine teurere GKV ansetzen, würde man das Geld mit dem Wechsel zur PKV ja ebenfalls sparen, so dass sich dort keine vergleichsrelevante Ersparnis ergibt. Die Frage ist natürlich bei den Tarifen mit 600€ Prämie, wie hoch dort der Zusatzbeitrag ist. Ich hatte mich da vor Ewigkeiten mal erkundigt und damals war das meiner Erinnerung nach so, dass dieser dort meist recht hoch ist und man auf diese Weise nicht wirklich sparen kann. Gibt es Kassen, die eine solche Prämie und einen niedrigen Zusatzbeitrag in einem Tarif anbieten? 

 

Könnte man noch machen, müsste man dann entsprechend auch wieder die Nachsteuerersparnis ansetzen, womit wir dann um etwa 25€ sprechen. Je nach Arbeitgeberleistungen, kann das aber auch nicht nötig sein (ist dann aber wieder einzelfallabhängig). 

Die hkk hat einen Zusatzbeitrag von 0,39% und eine Prämie bei Leistungsfreiheit von 500 EUR p.a.

https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-vorteile/geldwerte-vorteile/selbstbehalt

 

 

vor 48 Minuten von stummlfumml:

Warum sollte der Arbeitgeberzuschuss auf die sonstigen Vorsorgeaufwendungen der ESt angerechnet werden, wenn diese ein steuerfreier Arbeitslohn nach §3 Nr. 62 Satz 1 EStG sind

Das ist korrekt und steht nicht im Widerspruch zu meiner beschriebenen Praxis der steuerlichen Handhabung. Wenn Du die Beiträge (egal ob privat oder gkv) vorauszahlst, dann erhälst Du die Steuererstattung darauf für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil. Dafür wird in den Folgejahren ("0" Krankenkassenbeiträge, aber Arbeitgeberzuschuss) der Arbeitgeberzuschuss als "negative" Ausgabe also Krankenkassenkosten (0) - Arbeitgeberzuschuss = - Arbeitgeberzuschuss als Einkommen versteuert, so dass der Arbeitgeberbeitrag in Summe steuerfrei ist. Im Jahr drei hast Du nach der Systematik dann Vorsorgeaufwendungen wie beschrieben von ca. 400 - 500 EUR und der Rest bis 1.900 EUR kann anderweitig aufgefüllt werden.

Das ist die seit Jahren (2011) gelebte Praxis und es gibt dazu auch Verwaltungsanweisungen, die ich momentan nicht mehr parat habe, weil ich mich mit dem Thema theoretisch vor Jahren mal beschäftigt habe und das Modell seitdem nurmehr unverändert praktisch so handhabe.

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stummlfumml
vor 23 Minuten von fintech:

Das ist korrekt und steht nicht im Widerspruch zu meiner beschriebenen Praxis der steuerlichen Handhabung. Wenn Du die Beiträge (egal ob privat oder gkv) vorauszahlst, dann erhälst Du die Steuererstattung darauf für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil.

Soweit ist das klar.

vor 23 Minuten von fintech:

Dafür wird in den Folgejahren ("0" Krankenkassenbeiträge, aber Arbeitgeberzuschuss) der Arbeitgeberzuschuss als "negative" Ausgabe also Krankenkassenkosten (0) - Arbeitgeberzuschuss = - Arbeitgeberzuschuss als Einkommen versteuert, so dass der Arbeitgeberbeitrag in Summe steuerfrei ist.

Der Arbeitgeberzuschuss wird ganz normal als reguläres Einkommen versteuert, da keine Zahlungen für die KV erfolgt und beeinflusst auch den Freibetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht.

 

vor 23 Minuten von fintech:

Im Jahr drei hast Du nach der Systematik dann Vorsorgeaufwendungen wie beschrieben von ca. 400 - 500 EUR und der Rest bis 1.900 EUR kann anderweitig aufgefüllt werden.

Das ist die seit Jahren (2011) gelebte Praxis und es gibt dazu auch Verwaltungsanweisungen, die ich momentan nicht mehr parat habe, weil ich mich mit dem Thema theoretisch vor Jahren mal beschäftigt habe und das Modell seitdem nurmehr unverändert praktisch so handhabe.

Im Jahr 3 habe ich die Beitragszahlungen von mindestens 6 Monaten und schöpfe den Freibetrag von 1.900€ wieder komplett aus und kann maximal in dem Jahr bereits wieder die Vorauszahlung für die nächsten 30 Monate leisten. Ich sehe da immer noch nur 2 Jahre mit ausschöpfbarem Freibetrag und 1 Jahr ohne.

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Gast240102
· bearbeitet von fintech
tippfehler
vor 50 Minuten von stummlfumml:

 

Im Jahr 3 habe ich die Beitragszahlungen von mindestens 6 Monaten und schöpfe den Freibetrag von 1.900€ wieder komplett aus und kann maximal in dem Jahr bereits wieder die Vorauszahlung für die nächsten 30 Monate leisten. Ich sehe da immer noch nur 2 Jahre mit ausschöpfbarem Freibetrag und 1 Jahr ohne.

 

Das hatte ich anders beschrieben und es verhält sich auch anders. Ich füge mal eine Musterberechnung aus einer Steuererklärung hinzu, aus dem der Sachverhalt hervorgeht. Wie ersichtlich werden die Zahlungen (6 Monate voll mit dem Arbeitgeberzuschuss 12 Monate) saldiert und somit werden in der Musterberechnung nur 558,16 EUR verbraucht und der Rest kann für andere Versicherungen verwendet werden.Jahr 3 GKV.PNG

 

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stummlfumml
vor 53 Minuten von fintech:

Das hatte ich anders beschrieben und es verhält sich auch anders. Ich füge mal eine Musterberechnung aus einer Steuererklärung hinzu, aus dem der Sachverhalt hervorgeht. Wie ersichtlich werden die Zahlungen (6 Monate voll mit dem Arbeitgeberzuschuss 12 Monate) saldiert und somit werden in der Musterberechnung nur 558,16 EUR verbraucht und der Rest kann für andere Versicherungen verwendet werden.

Okay, das heißt im Jahr 0 kann man bei der 30-Monate-Vorauszahlung auch nur 12 Monate Arbeitgeberzuschuss absetzen? Und würde das dann im Jahr 1 und 2 dazu führen, dass man dort 1.900€ + den Arbeitgeberzuschuss als Vorsorgeaufwendungen für andere Versicherungen nutzen kann? Weil ich dachte, dass der Arbeitgeberzuschuss komplett in dem Jahr der Vorauszahlung absetzbar ist. Dann würde im Jahr 3 aber nicht mehr 12 Monate Arbeitgeberzuschuss zur Verfügung stehen.

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Gast240102

Im Jahr 0 zahlt man im Dezember (wichtig bis 21 Dezember des Jahres 0) für 30 Monate den Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeitrag also den kompletten Beitrag für GKV + PV (=30*802,69 EUR =24.080 EUR) voraus. Man erhält dann im März/ April des Jahres 1 10.667 EUR Steuererstattung auf die Vorauszahlung. Weiterhin wird monatlich den Arbeitgeberbeitrag vom Arbeitgeber ausbezahlt. Im Jahr 1 + 2 setzt man die 1.900 EUR für andere Vorsorgeaufwendungen an, da man ja keine KV-Vorsorgeaufwendungen hat. Im Gegenzug muss der in diesen Jahren ausgezahlte Arbeitgeberbeitrag versteuert werden. Diesen kann man nicht mit anderen Vorsorgeaufwendungen verrechnen. Im Jahr 3 läuft es wie von mir beschrieben und im Jahr 4 fängt das Spiel im Dezember von vorne an.

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stummlfumml

Danke, ich glaube ich habe es jetzt komplett durchdacht. Die Saldierung im Jahr 3 führt damit zu einer Versteuerung der noch verbleiben 6 Monate AG-Zuschuss, die im Jahr 0 abgesetzt wurden. Laut deiner Beispielrechnung führt das dann zu einer 2,7-fachen Ausnutzung der 1.900€ innerhalb von 4 Jahren=durchschnittlich 0,675-fache Ausnutzung pro Jahr. Bei einem 3 Jahresrhythmus mit 24 Monaten Vorauszahlung kommt man hingegen auf eine durchschnittliche 0,66-fache Ausnutzung des Freibetrags pro Jahr, also etwas schlechter (dafür weniger Liquiditätsbedarf). Im Bezug auf den Ursprungsvergleich PKV vs. GKV sind für diese Musterrechnung eher 1/3 und nicht 1/4 der 1.900€*Steuersatz auf Seiten der PKV hinzuzurechnen (280€ pro Jahr). Wenn die Beitragssteigerung gering sind, dann eher 1/4. 

 

Im Ergebnis lassen sich somit durch die PKV maximal etwa 2.400€ nach Steuer pro Jahr einsparen (100€ Krankenhaustagegeld und GKV mit 500€ Euro Beitragserstattung berücksichtigt).

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Gast240102

korrekt!

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TheMarl
Am 2.5.2019 um 09:31 von smarttrader:

Ps. Ich kümmere mich auch um alles was Geld angeht, Überweisungen usw.. 

Und falls dir mal was passieren sollte (oder nur irgendwann aus Altersgründen) ist auf einmal die Verwirrung groß.

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jevgeni
· bearbeitet von jevgeni

Besten Gruß

 

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Thomas_384

Bei mir im Kopf passt früher aufhören nicht mit PKV zusammen. Wenn du früher aufhören willst, könnte die GKV besser für dich sein, weil nur deine Einnahmen dafür herhalten müssen.

Wenn du PKV bist und dann über 55 hast du eine "Flat Fee" am Hals, die du berappen musst (würde mal so mit 800 Euro im Monat für einen Single kalkulieren in dem Alter).

 

Außerdem erscheint mir 38 schone in etwas fortgeschrittenes Alter für die PKV zu sein. 

 

Ergo für mich in dem Setup und dem Plan: Wenig Sinnvoll

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dev
vor 24 Minuten von Thomas_384:

Wenn du früher aufhören willst, könnte die GKV besser für dich sein, weil nur deine Einnahmen dafür herhalten müssen.

Wenn man freiwillig GKV ist, muß man für alle Einkommensarten ( Div, Zinsen, Gewinne, Gewinne auch Vermietung und Verpachtung ) KV zahlen und der Höchstsatz steigt auch ständig.

 

Bei der PKV benötigt man nur eine Wertanlage mit Ausschüttung in Höhe der PKV nach Steuern und diese sollte min 5% p.a. steigen.
( Könnte man z.B. mit Aktein und Dividende bewerkstelligen )

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