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Matten110

Ausschütter vs. Thesaurierer aus steuerlicher Sicht

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor einer Stunde von Alexan:

Wie rechnet man den Basisertrag für die Einzelmonate aus?

 

Bitte oben selber nachlesen, ab hier:

 

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Alexan

Da sind viele Rechnungen in den Raum gestellt worden. Welche ist jetzt richtig?

 

Ich frage mich, ob man den Basiszinssatz (für einen Monat) einfach mal 1/12 nehmen kann.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 22 Minuten von Alexan:

Da sind viele Rechnungen in den Raum gestellt worden. Welche ist jetzt richtig?

 

Natürlich das, was am Ende herauskam, nachdem @vanity und ich unseren Senf dazugegeben haben.

 

@odensee: Ich befürchte, der knappe Satz darin wird nicht viel weiterhelfen.

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odensee
vor 5 Minuten von chirlu:

 

@odensee: Ich befürchte, der knappe Satz darin wird nicht viel weiterhelfen.

Du meinst diesen: "Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel."?

Wenn der nicht hilft, habe ich die Frage nicht verstanden.

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Alexan

Danke @ Odensee.

 

So ist die Regelung. Auch wenn es mathematisch falsch ist.

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odensee
vor 18 Minuten von Alexan:

So ist die Regelung. Auch wenn es mathematisch falsch ist.

Was ist mathematisch falsch?

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Alexan

Zinsen kann man nicht linear hoch/runter rechnen.

 

Mit der Verringerung um ein Zwölftel wird von einem linearen Wachstum ausgegangen.

 

 

Wenn das so angewandt wird, ist es für mich in Ordnung. Auch wenn die zugrunde gelegte Berechnung falsch ist.

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odensee
vor 14 Minuten von Alexan:

Auch wenn die zugrunde gelegte Berechnung falsch ist.

Das ist einfach eine gesetzliche Regelung. Die KANN nicht falsch sein :rolleyes:. Jetzt ist mir aber klar, was du meinst.

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Alexan

Hehe. Das ist wohl eine Vereinfachung, die zugrunde gelegt wurde. Natürlich zu Gunsten des Staates. Bei korrekter Rechnung wäre der unterjährige Basisertrag kleiner. Auch wenns nur minimal ist.

 

 

Danke für die Quelle der Regelung.

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vanity
vor 6 Minuten von Alexan:

Natürlich zu Gunsten des Staates

Um Himmels Willen, der Staat betrügt uns Steuerbürger durch manipulierte Zinseszinsrechnungen! Viel schlimmer als das exponentielle Wachstum zu vernachlässigen (das wird gerade bei Corona benötigt und steht nicht zur Verfügung) ist aber der Umstand, dass bei der x/12-Regelung der Monat, in welchem gekauft wird, voll zur Ermittlung der Vorabpauschale herangezogen wird statt nur anteilig. Abzocker!

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Alexan

Korrekt finde ich es nicht. Es ist aber klar, dass die lieber zu ihren Gunsten vereinfachen.

Die Beamten müssen damit ja umgehen können.

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trush

Es ist aber gar nicht unbedingt zu deinem Nachteil, das hängt vom Kursverlauf ab. Beispiel: ETF A stehe im Januar bei 100 €, im Juni bei 50 € und im Dezember bei 75 €. Wenn du im Januar kaufen würdest, wäre die Vorabpauschale 0. Wenn du im Juni kaufen würdest auch, obwohl du dann im Dezember ordentlich im Plus bist.

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Alexan
vor 21 Minuten von trush:

Es ist aber gar nicht unbedingt zu deinem Nachteil, das hängt vom Kursverlauf ab. Beispiel: ETF A stehe im Januar bei 100 €, im Juni bei 50 € und im Dezember bei 75 €. Wenn du im Januar kaufen würdest, wäre die Vorabpauschale 0. Wenn du im Juni kaufen würdest auch, obwohl du dann im Dezember ordentlich im Plus bist.

 

 

Wenn ich im Juni zu 50 € kaufe und der Kurs im Dezember bei 75 € ist, dann fällt die Vorabpauschale an.

Basisertrag und Wertzuwachs sind positiv.

 

Wenn ich im Januar für 100 € kaufe und der Kurs im Dezember bei 75 ist, gibt es keinen Wertzuwachs. Es fällt keine Vorabpauschale an.

 

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alsuna

Nein, auch der Wertzuwachs wird aufs Jahr gesehen, egal zu welchem Kurs gekauft wurde. Für die Berechnung der Vorabbesteuerung braucht man nur den Kurs zu Jahresbeginn, den Kurs zu Jahresende, den Basiszinssatz und den Monat, in dem gekauft wurde. Im Wortlaut ist auch das Gesetzt ziemlich gut zu verstehen: §18 InvStG

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Alexan

Danke für die Erklärung und den Link.

Ich habe wegen dir ein paar Euros gespart!

Meine Berechnung wäre leicht falsch gewesen.

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chirlu
vor 4 Stunden von odensee:

"Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel."?

Wenn der nicht hilft, habe ich die Frage nicht verstanden.

 

Verstehst du jetzt, warum es nicht reicht? :rolleyes:

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Alexan

Hauptsache du verstehst es :D

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DST
· bearbeitet von DST

Wenn der Basiszins im nächsten Jahr negativ sein sollte muss am ersten Werktag des Jahres 2022 keine Vorabpauschale für das Jahr 2021 gezahlt werden, aber dennoch am ersten Werktag des Jahres 2021 für das jetzige Jahr, oder?

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alsuna

Richtig. Anfang 2021 ist die Vorabpauschale für 2020 zum Basiszins für 2020 fällig. 

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Alexan
vor 18 Stunden von DST:

Wenn der Basiszins im nächsten Jahr negativ sein sollte muss am ersten Werktag des Jahres 2022 keine Vorabpauschale für das Jahr 2021 gezahlt werden, aber dennoch am ersten Werktag des Jahres 2021 für das jetzige Jahr, oder?

 

Bekommen wir am 01.01.2020 dann Geld raus? :D

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Tenno

Leider Nein, bei Null ist Schluss 

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DST
· bearbeitet von DST
vor einer Stunde von Alexan:

Bekommen wir am 01.01.2020 dann Geld raus? :D

Der 01.01.2020 liegt in der Vergangenheit. Aber unabhängig davon bekommt man kein Geld wenn die Vorabpauschale negativ ist. Man muss lediglich keines zahlen.

 

Bei den meisten Privatanlegern dürfte aber bis auf Weiteres sowieso kein Geld fließen. Selbst bei einem 300.000 € großen Aktiendepot hätte man am Anfang dieses Jahres die gesamte Vorabpauschale (inkl. 30% Teilfreistellung) mit seinem Sparerpauschbetrag abdecken können.

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DerAnleger47
Am 18.10.2020 um 10:24 von Emitter:

Vielen Dank für die gelungene Analyse. Die Entnahmephase ist eben auch genauso wichtig und wird bei zahlreichen Rechnungen, wie auch bei den Finanztipvideos, einfach vernachlässigt.

Gerade in der Entnahmephase könnte auch ein Thesaurierer von Vorteil sein. Du verkaufst einfach so viel wie du zum Leben brauchst. 
Das beim Ausschütter die Ausschüttungen immer genau so hoch sind wie du sie brauchst ist eher unwahrscheinlich und am Ende muss man trotzdem zusätzlich noch Anteile verkaufen. Wird dagegen zu viel ausgeschüttet muss man es wieder anlegen was, wiederum Gebühren nach sich zieht.

Es hat wohl alles zwei Seiten und es soll halt jeder das nehmen womit er sich wohler fühlt.

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trush
2 hours ago, DerAnleger47 said:

Gerade in der Entnahmephase könnte auch ein Thesaurierer von Vorteil sein.

Ich würde den Satz sogar abändern zu: Gerade in der Entnahmephase ist der Thesaurier von Vorteil. Ich denke, der größte Vorteil ist, dass du eben bei jeder Entnahme auch einen Teil des eingezahlten Kapitals entnimmst, den du dann natürlich nicht versteuern musst. Die "neuen Dividenden" können hingegen zunächst nahezu steuerfrei wieder thesauriert werden. Die Ausschüttungen müssen jedoch immer sofort zu 100 % (bzw. natürlich zu 70 % bei TFS) versteuert werden. Das ersteres ca. 10 % höhere Entnahmen erlaubt (nominell), zeigen die Simulationen ja doch recht deutlich (finde ich jedenfalls). Und das meinte, denke ich, Emitter auch so. So gesehen sind wir drei uns einig.

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