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Randa-Michi

Strompreise: Wo geht die Reise hin? (cum Atomstrom)

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YingYang
vor 15 Stunden von Gasheizung:

Im Westen Deutschlands zahle ich gut die Hälfte, daher wunderte ich mich, aber auf der Homepage der SWM lese ich es jetzt auch. Ist das ein lokales Problem der SWM oder ein größeres Problem in ganz Süddeutschland?

Das ist der vorausschauenden bayrischen Politik gedankt.

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reko
vor 25 Minuten von YingYang:

Das ist der vorausschauenden bayrischen Politik gedankt.

Das ist den Braunkohlekraftwerken gedankt

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 1 Minute von reko:

Das ist den Braunkohlekraftwerken gedankt

Nö, Windkraftwerken und Leitungen zu diesen.

Aber weder das eine, noch das andere wollte man in Bayern. Daher dürfen jetzt die Stromkunden die Suppe auslöffeln.

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reko
· bearbeitet von reko

 

vor 11 Minuten von YingYang:

Nö, Windkraftwerken und Leitungen zu diesen.

Dann müßte es den billigsten Strom in Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geben. Gewinner sind z.Z. die Braunkohle-Dreckschleudern.

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YingYang
vor 24 Minuten von reko:

 

Dann müßte es den billigsten Strom in Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geben. Gewinner sind z.Z. die Braunkohle-Dreckschleudern.

Auch noch wenn die abgeschaltet werden?

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oktavian
vor 3 Stunden von smarttrader:

das für die Spitze mehr als 1 Speicher notwendig sein könnte

normalerweise gibt man das nicht in 1,2 oder 3 Speicher an sondern in z.B. kWh. Außerdem ist notwendig nicht das richtige Wort. Zu einem kann individuell in Euro optimiert werden oder man schaut global (volkswirtschaftlich) oder aus Umweltsicht. Dann kommt man auch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Aus Umweltsicht ist kWp maximieren und Speicher minimieren wohl derzeit optimal. Wenn wir irgendwann 'zu viel' PV im lokalen Netz haben, werden Speicher relevanter, es sei denn es gibt dann mehr Großspeicher, welche in meinen Augen effizienter wären, als wenn jeder einen eigenen Speicher hat. Da die PV bei Stromausfall i.d.R. ausgehen, hat man auch keine Versorgungssicherheit durch den Speicher im eignen Haus.

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Bavarese
· bearbeitet von Bavarese
Leerzeile eingefügt
Am 21.11.2022 um 09:34 von smarttrader:

Was mich wirklich wundert, wir haben 25kWp auf dem Dach, Wärmepumpe im Betrieb und ein Speicher. Hier gab es doch immer die Diskussion Speicher überdimensioniert betreiben lohnt sich nicht. Wir pusten 60% der Erzeugung zwischen 11 und 14 Uhr ins Netz. Theoretisch könnten wir tatsächlich für den kurzen Leistungspeak einen weiteren Speicher betreiben. Voll wird aktuell bereits der eine nicht, aber es wird halt viel verschenkt in den 3 Stunden.Ich würde fast vermuten, das wir in jetzigen Tagen länger als abends 20 Uhr hinkommen würden.

Meinst du, dass dein Speicher gerade bei den aktuellen Temperaturen bzw. dem aktuellen Wetter nicht voll wird oder generell nicht?

 

Meine Preiserhöhungen jeweils zum 01.01.2023

Hausstrom:

24,78Ct auf 43,43Ct 

Grundgebühr von 141€ auf 149,52€ fürs Jahr

 

Wärmepumpe:

HT von 16,32Ct auf 31,09Ct

NT von 16,21Ct auf 30,98Ct

Grundgebühr bleibt konstant bei 8,89€/ Mon.

 

Es wird wirklich Zeit, dass mein Wechselrichter endlich kommt und die PV-Anlage in Betrieb gehen kann:help:

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oktavian
vor 39 Minuten von Bavarese:

Wärmepumpe:

HT von 16,32Ct auf 31,09Ct

NT von 16,21Ct auf 30,98Ct

Grundgebühr bleibt konstant bei 8,89€/ Mon.

wieso ist das denn zu jeder Uhrzeit HT/NT billiger als Hausstrom? Können die das abschalten und ist das schon einmal passiert? Insgesamt immer noch vergleichsweise günstig.

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Bavarese

Ich habe jetzt nicht alle HT/NT Preise der letzten 10 Jahre im Kopf, aber ich bin mir sicher, dass WP immer günstiger war. An eine Abschaltung kann ich mich nicht erinnern. Der Unterschied Hausstrom - WP war jahrelang bei max. 10Ct. Jetzt sind es eben 12/13Ct, also bleibt das Verhältnis in etwa.

 

WP-Tarife um die 30Ct habe ich in den letzten Monaten (Sommer) von Bekannten einige gehört. Ich kenne aber auch Fälle, die mit der WP bei knapp 40 Ct  landen. 

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JaWoDenn
· bearbeitet von JaWoDenn
vor 9 Stunden von oktavian:

wieso ist das denn zu jeder Uhrzeit HT/NT billiger als Hausstrom?

Weil’s Sondertarife gibt (Staatlicher Anreiz auf Wärmepumpen umzustellen). 
 

Bei mir sieht’s für Hausstrom noch so aus: 

33,8 ct pro kwh. Preisgarantie bis 17 Januar 2024.

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Albanest
Am 21.11.2022 um 23:09 von morini:

In Kombination mit der geplanten Strompreisgrenze (40 ct/kWh) könnte sich ein Wechsel aufgrund des Neukundenbonus dennoch lohnen, da 37,21 ct/kWh von 40 ct/kWh ohnehin nicht mehr weit entfernt ist.

Klingt wie ein Plan, jetzt wo die angekündigten 60ct der SWM auf 40ct gedeckelt werden. Wenn ich jetzt wechsle (für meine PLZ finde ich nichts unter 55ct), sinds auch 40ct ab 1.1. zzgl ~200€ Neukundenbonus, also effektiv zwei Monate Gratis Strom bei meinem Haushaltsverbrauch. Oder was übersehe ich?

 

 

Am 21.11.2022 um 23:09 von morini:

Dennoch muss ich natürlich zugeben, dass die ein Hin- und Herwechseln wiederum ziemlich lästig ist.

Jau :P2

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morini
· bearbeitet von morini
vor 26 Minuten von Albanest:

Klingt wie ein Plan, jetzt wo die angekündigten 60ct der SWM auf 40ct gedeckelt werden. Wenn ich jetzt wechsle (für meine PLZ finde ich nichts unter 55ct), sinds auch 40ct ab 1.1. zzgl ~200€ Neukundenbonus, also effektiv zwei Monate Gratis Strom bei meinem Haushaltsverbrauch. Oder was übersehe ich?:P2

 

Die geplante Strompreisgrenze (40 ct/kWh) gilt allerdings nur für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, sodass der Strompreis immer noch eine gewisse Rolle spielen dürfte, wenn man mehr Strom verbrauchen sollte: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/strompreisbremse-2125002

 

So etwas müsste man genau durchrechnen....

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Ramstein

Gutachten: Strompreisbremse verstößt gegen das Grundgesetz

 

Zitat

Die von der Bundesregierung angestrebte Strompreisbremse verstößt nach Meinung von Juristen gegen das zugrundeliegende EU-Recht und sogar gegen das Grundrecht auf Eigentumsgarantie in der deutschen Verfassung. 

 

Die vom Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck(Grüne) ausgearbeitete Formulierungshilfe für ein Strompreisbremsengesetz ist der Versuch, die zugrundeliegende europäische Notfallverordnung in nationales Recht zu übertragen. Doch das Einbehalten „fiktiver Erlöse“, das Berlin vorschwebt, sei nicht im Sinne der EU-Vorgabe, die nur die Abschöpfung „realisierter Erlöse“ zulasse, argumentieren die Juristen.

 

Das zeigt folgendes Beispiel: Wenn eine ausgeförderte Bestandsanlage zwei Jahre lang einem Kunden klimaschonende Elektrizität für 120 Euro je Megawattstunde liefert, rechnen die Betreiber bei Kosten von 80 Euro mit einem Überschuss von 40 Euro. Sobald aber der Spotmarktpreis auf durchschnittlich 300 Euro steigt, müsste der Versorger gemäß den jüngsten Vorstellungen der Ampelkoalition fast 164 Euro als Abschöpfung zahlen – das Vierfaches seines wirklichen Überschusses.

Dilettantenstadel.

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chirlu
vor 21 Minuten von Ramstein:
Zitat

Das zeigt folgendes Beispiel: Wenn eine ausgeförderte Bestandsanlage zwei Jahre lang einem Kunden klimaschonende Elektrizität für 120 Euro je Megawattstunde liefert, rechnen die Betreiber bei Kosten von 80 Euro mit einem Überschuss von 40 Euro. Sobald aber der Spotmarktpreis auf durchschnittlich 300 Euro steigt, müsste der Versorger gemäß den jüngsten Vorstellungen der Ampelkoalition fast 164 Euro als Abschöpfung zahlen – das Vierfaches seines wirklichen Überschusses.

 

 

Das Beispiel verstehe ich nicht. Ist der „wirkliche Überschuß“ nicht 300–80 = 220 Euro, so daß nach Abzug von 164 Euro noch 56 Euro verbleiben (16 Euro mehr als der ursprünglich erwartete Überschuß)?

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Maikel
vor 25 Minuten von Ramstein:

Einschließlich des Redakteurs, der die reißerische Überschrift verzapft hat.

Nicht die Bremse verstößt gegen das Grundgesetz, sondern lediglich deren geplante (eh indirekte) Gegenfinanzierung.

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ceekay74
vor einer Stunde von chirlu:

Das Beispiel verstehe ich nicht. Ist der „wirkliche Überschuß“ nicht 300–80 = 220 Euro, so daß nach Abzug von 164 Euro noch 56 Euro verbleiben (16 Euro mehr als der ursprünglich erwartete Überschuß)?

Zitat

(...) Obwohl der Betreiber mit dem PPA also lediglich 70 EUR/MWh „verdient“, werden bei ihm fiktive „Übererlöse“ von 136,80 EUR/MWh abgeschöpft, die er aber tatsächlich nie erwirtschaftet hat. (...)

Zitat

Weitere Informationen:
Eine Zusammenfassung des Raue Gutachtens (PDF-Text, 4 Seiten) und die Analyse von Enervis zu den Auswirkungen des Erlösdeckels (PDF-Präsentation, 35 Seiten) finden Sie unter www.lichtblick.de/strompreisbremse

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 3 Stunden von chirlu:

Ist der „wirkliche Überschuß“ nicht 300–80 = 220 Euro, so daß nach Abzug von 164 Euro noch 56 Euro verbleiben (16 Euro mehr als der ursprünglich erwartete Überschuß)?

Zitat

Angenommen, der Betreiber einer EE-Bestandsanlage will über einen längeren Zeitraum ein PPA (Power Purchase Agreement) zu einem fixen Preis von 120 Euro pro Megawattstunde abschließen. Die Regierung würde jedoch nicht den vereinbarten Preis, sondern den kurzfristigen Spotmarkt-Preis für die Abschöpfung heranziehen. Die Folge: Liegt der Spotpreis z.B. bei 300 Euro, würde davon nach dem im Gesetz vorgesehenen Mechanismus rund 164 Euro abgeschöpft. Dass der EE-Betreiber nur 120 Euro einnimmt, bliebe unberücksichtigt. Die Regelung soll für alle PPAs gelten, die ab dem 1. November 2022 abgeschlossen werden.

Der Witz daran ist: PPA sind komplett ohne EEG-Förderung ausgekommen. Und noch ein Schmankerl aus dem Lichtblick-Artikel:

Zitat

Die Renditeerwartung für einen Zwei-Megawatt-Park (das entspricht etwa der Fläche von drei Fußballfeldern) sinkt auf eine Eigenkapitalverzinsung von nur noch 1,5 Prozent, wenn die Erlösabschöpfung bis Ende 2023 läuft. Sollte die Abschöpfung verlängert werden, läuft die Rendite gegen null. Folge: Der Bau zahlreicher Solarparks wird auf die Zeit nach der Erlösabschöpfung geschoben.

Niemand wird bei einer Eigenkapitalrendite von 1.5% aktuell investieren wollen. Da gibt es auf deutsche Staatsanleihen mehr Rendite.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Noch ein lustiger Aspekt an der Strompreisbremse:

 

  • Was hinter Anbieter daran, Stromtarife ohne Grundgebühr, aber mit hohem Arbeitspreis anzubieten? Wenn die kWh auf 40ct gedeckelt wird, dann kann ich ja einen Tarif bauen, der statt 50ct/kWh stattdessen 80ct/kWh kostet, aber keine Grundgebühr mehr hat. Das ist dann ein Win/Win sowohl für den Endkunden (der sich die Grundgebühr spart wenn er unter den 80% des prognostizierten Verbrauchs bleibt) als auch den Stromanbieter der mehr Gewinn macht.
  • Was ist mit den dynamisch bepreisten Stromanbietern, bei denen man Börsenpreise zahlt? Wird da pro Stunde auf 40ct/kWh gedeckelt und man hat auch Stunden für 20ct/kWh? Dann wären diese Tarife super attraktiv.

Ich verstehe nicht, warum wir wieder ein Bürokratiemonster einführen. Für die wirklich Bedürftigen können wir eine monatliche Pauschale einführen, z.B. 50-100€ pro Haushalt zusätzlich für alle mit <40k Einkommen. Dann hat jeder einen Anreiz zu sparen und wir müssen nicht den Vorjahresverbrauch etc. abschätzen. Das einzige was man braucht ist mehr Sachbearbeiter für die Anträge, denn die sollte halt auch zeitnah kommen (Bearbeitungszeit <1 Monat) und nicht 1 Jahr später.

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slekcin
· bearbeitet von slekcin

EWS Schönau erhöht für Bestandskunden auf 42,90 ct/kWh (brutto inkl. Umsatzsteuer) und auf 12,95€ Grundgebühr. 

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cutter111th
· bearbeitet von cutter111th
Am 24.11.2022 um 08:36 von Maikel:

Einschließlich des Redakteurs, der die reißerische Überschrift verzapft hat.

Nicht die Bremse verstößt gegen das Grundgesetz, sondern lediglich deren geplante (eh indirekte) Gegenfinanzierung.

Das steht aber alles in einem Gesetz, hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf auch in Bezug auf die eigentliche Preisbremse von Dilettantentum geprägt ist. Vieles davon ist in der Praxis kaum bis gar nicht umsetzbar. Das beginnt schon bei willkürlich gezogenen Grenzen in Bezug auf die Strommenge von 30.000 kWh/Jahr und anderem Blödsinn, der doch sehr offensichtlich macht, dass da Idioten am Werk waren. 

 

Vieles davon ist für einen Laien natürlich kaum zu durchblicken, aber wen es interessiert, einfach mal hier lesen:

 

https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Positionen/Kommunale_Energieversorgung/221123_VKU-Stellungnahme_Strompreisbremse_final_korr.pdf

 

Am 24.11.2022 um 12:08 von slowandsteady:

Noch ein lustiger Aspekt an der Strompreisbremse:

 

  • Was hinter Anbieter daran, Stromtarife ohne Grundgebühr, aber mit hohem Arbeitspreis anzubieten? Wenn die kWh auf 40ct gedeckelt wird, dann kann ich ja einen Tarif bauen, der statt 50ct/kWh stattdessen 80ct/kWh kostet, aber keine Grundgebühr mehr hat. Das ist dann ein Win/Win sowohl für den Endkunden (der sich die Grundgebühr spart wenn er unter den 80% des prognostizierten Verbrauchs bleibt) als auch den Stromanbieter der mehr Gewinn macht.
  •  

Das Thema ist im Gesetzesentwurf durchaus bedacht, aber wie viele anderen Punkte auch nicht vollständig durchdacht. Da wird sicher noch nachgebessert,. 

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YingYang
· bearbeitet von YingYang

Natürlich ist die Grenze willkürlich.

 

Ist die Grenze des Spitzensteuersatzes wissenschaftlich belegt?

War der Inzidenzwert von 50 damals irgendwie rational hergeleitet?

Ist ein Tempolimit von 100kmh auf Landstraßen durch mehrere wissenschaftliche Arbeiten verifiziert worden?

Wie kommt man überhaupt auf die Zahl von 19% Umsatzsteuer. Vollkommen willkürlich! Wieso nicht 20%? Wieso nicht 18%?

 

Vielleicht hätten wir einfach von 36 Monate alles bis ins letzte Detail durchdiskutieren müssen. Dann wäre auch ein wasserdichtes Gesetz rausgekommen, das es allen recht gemacht hätte. Die paar tausend Haushalte, die dann in Privatinsolvenz gegangen wären, sind doch der Rede nicht wert.

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cutter111th
· bearbeitet von cutter111th
vor 43 Minuten von YingYang:

Natürlich ist die Grenze willkürlich.

 

Ist die Grenze des Spitzensteuersatzes wissenschaftlich belegt?

War der Inzidenzwert von 50 damals irgendwie rational hergeleitet?

Ist ein Tempolimit von 100kmh auf Landstraßen durch mehrere wissenschaftliche Arbeiten verifiziert worden?

Wie kommt man überhaupt auf die Zahl von 19% Umsatzsteuer. Vollkommen willkürlich! Wieso nicht 20%? Wieso nicht 18%?

 

V

Wie gesagt, ich erwarte von einem Laien nicht, dass er sich mit so etwas Komplexen wie dem Strommarkt auskennt, aber ich hatte dir schon mal nahegelegt, dich dann auch mit unqualifizierten Aussagen nicht so weit aus dem Fenster zu legen bzw. dich zu blamieren, zumal du auch hier wieder die Möglichkeit gehabt hättest, dich zu informieren, zum Beispiel mit der von mir zur Verfügung gestellten Stellungnahme des VKU.

 

Es gibt eine Grenze von 100.000 kWh die sich gesetzlich ableitet. Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einem SLP Kunden und einem RLM Kunden, folglich sind auch die Tarife entsprechend ausgelegt. Diese Differenzierung bzw. Grenze hat auch eine hohe abrechnungstechnische Relevanz mit der Konsequenz, dass man auf geforderte Werte die mit der Strompreisbremse für Kunden in der Range von 30.000 - 100.000 verlangt werden, nicht zurückgreifen kann, was die Umsetzbarkeit dieser "willkürlichen" Grenze schwierig bis unmöglich macht, worauf auch der VKU hinweist. Die Abrechnungsmethodik und auch die Messung von SLP und RLM Kunden unterscheidet sich teils gravierend. 

 

und genau darum sieht man, dass hier Dilettanten am Werk sind die vom Strommarkt scheinbar nicht viel mehr Ahnung haben als du.

vor 43 Minuten von YingYang:

 

 

Vielleicht hätten wir einfach von 36 Monate alles bis ins letzte Detail durchdiskutieren müssen. Dann wäre auch ein wasserdichtes Gesetz rausgekommen, das es allen recht gemacht hätte. Die paar tausend Haushalte, die dann in Privatinsolvenz gegangen wären, sind doch der Rede nicht wert.

 

 

Das Problem ist aktuell eher, dass der Gesetzgeber bzw. die Regierung die Umsetzung der Preisbremsen unnötig verkompliziert und  wahre Bürokratiemonster vorbei an der Realität designt. 

 

 

 

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YingYang
· bearbeitet von YingYang

Wurde das Gesetz denn schon beschlossen? Wurde es überhaupt schon in den Bundestag eingebracht?

Du redest als wäre das schon durch, dabei gab es gerade mal den Kabinettsbeschluss.


Du willst mir ernsthaft erzählen, dass man den Jahresverbrauch 2021 von Verbrauchern nicht feststellen kann wenn sie zwischen 30.000 und 100.000 kWh verbrauchen? Wie rechnen diese Kunden denn mit ihren Versorgern ab? Per Zuruf?

Oder gibt es noch mehr "geforderte Werte" als den Stromverbrauch, die man liefern muss? Welche wären das denn?

 

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cutter111th
· bearbeitet von cutter111th
vor 11 Minuten von YingYang:

Wurde das Gesetz denn schon beschlossen? Wurde es überhaupt schon in den Bundestag eingebracht?

Du redest als wäre das schon durch, dabei gab es gerade mal den Kabinettsbeschluss.

 

 

Nein so rede ich nicht und das habe ich auch nicht behauptet. Es geht um den Referentenentwurf der Gesetzesvorlage der am 22.10. versendet wurde. Hier hatte man zudem nur 20 Stunden Zeit für eine Stellungnahme. Es kamen Mittwoche alle Entwürfe für Strom, Gas und Wärme und alle haben gut 100 Seiten, woran man ja auch als Laie erkennen kann, dass eine Preisbremse so einfach nicht sein kann. Eigentliche sollten die heute in den Bundestag. 

 

Könntest du aber auch dem Link entnehmen. Ist es zu viel etwas Eigenleistung zu erbringen bevor man schreibt und sich äußert? 

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YingYang
· bearbeitet von YingYang

"Neue Grenze 30.000 kWh bei der Entlastung verursacht immensen Aufwand Im Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen: „Haushalte und Kleingewerbe (Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden – kWh) erhalten ein auf 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, 22 / 30 Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh historischem Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges.“"

 

Das steht im Link.

 

Es ist also ein "immenser Aufwand" zu schauen ob ein Kunde mehr oder weniger als 30.000 kWh Verbrauch hatte.

Wahnsinn. Ja. Vermutlich werden die Daten bei den Versorgern noch in Padernoster-Aktenschränken aufbewahrt und ein armer Azubi muss alle Abrechnungen durchschauen und alle Kunden per Hand rausschreiben.

 

Ist das deren Ernst?! Wenn ja, wann gedenke die im 21. Jahrhundert anzukommen?

 

Ok, bei 20 Stunden Zeit für die Stellungnahme lasse ich das nochmal durchgehen. Der Verfasser hat ja mindestens 10 Stunden gebraucht um Tippfehler auf der Schreibmaschine auszubessern.#

 

"Unter 100.000 kWh rechnen die Unternehmen immer Netto All-Inklusive-Preise plus USt. ab. Das heißt, dass in den Systemen in den SLP-Tarifen keine NNE etc. separat abgebildet haben und dementsprechend auch für eine Berechnung bei den Kunden zwischen 30.000 kWh und 100.000 kWh nicht auf solche Werte zurückgreifen können. Durch die willkürliche Grenze von 30.000 kWh entsteht somit ein immenser Mehraufwand."

 

Ohweh. Die Netzentgelte herauszurechnen erfordert sicherlich jemanden, der mindestens einen Doktor in Mathematik hat!

 

Sorry, aber ist das dein Ernst? Das diese Begründung eine Umsetzung "unmöglich" macht?! Wirklich?!

 

Du hast ja den Spruch gebracht, dass da Idioten am Werk waren. Ja, bei dieser Stellungnahme waren wohl wirklich Idioten am Werk.

 

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