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Mixalot

Steuerliche Situation von ETF in Österreich

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votacom
15 minutes ago, DonLuigi said:

@votacom du hast vorhin rein über reinvestierte Ausschüttungen gesprochen, darauf hab ich mich bezogen.

Du hast Recht, das war ein Fehler. Ich habe meinen Post korrigiert.

15 minutes ago, DonLuigi said:

Das Kasperltheater mit "Substanzgewinnen" ohne irgendeine Korrelation mit tatsächlichen Kurs-Steigerungen oder Gewinnen seitens der Anleger ist ein anderes Thema.

Wie bitte, keine Korrelation zwischen Substanzgewinnen und Kurssteigerungen oder Anlagegewinnen?

Dein iShares MSCI World Small Cap Thes. (IE00BF4RFH31) ist seit seiner Auflage 2018 bis zum Ende des zuletzt gemeldeten Geschäftsjahres (30.06.2022) um ca. 20% im Wert gestiegen (von 5 auf 6 USD), in der Hochphase ~2021 um 40% und mehr. Die gesamten der KESt-Pflicht unterliegenden Einkünfte aus Substanzgewinnen (60% ebendieser) belaufen sich auf USD 0.8087 (Summe der Meldepositionen 10.15). Rückgerechnet auf 100% sind das Substanzgewinne i.H.v. USD 1.35, die Dividenden belaufen sich auf USD 0.394 (Pos. 10.3). Macht zusammen Erträge i.H.v. 1.74 je Anteil, oder ca. 35% des Anteilwerts bei Auflage. Was sagt uns das? Dass der Fonds während der Hochphase Aktien verkauft hat (20% < 35% < 40%), weil die Anleger Gewinne mitgenommen haben. Siehe auch in den OeKB-Meldungen: im Sommer 2021 waren noch 571.5 Mio. Anteile ausgegeben, ein Jahr danach nur mehr 388.5 Mio.

Das Wort Kasperltheater würde ich eher dafür verwenden, wenn sich Leute über Sachen aufregen, ohne die Hintergründe verstehen zu wollen.

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havelock

Wieso verkauft der Fonds Aktien und regelt das nicht über den Redemption-Prozess? Oder zählt letzteres nach österreichischem Steuerrecht als Verkauf?

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votacom
43 minutes ago, havelock said:

Wieso verkauft der Fonds Aktien und regelt das nicht über den Redemption-Prozess? Oder zählt letzteres nach österreichischem Steuerrecht als Verkauf?

Was meinst du mir Redemption? Aktien haben in der Regel keine Fälligkeit.

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Jennerwein
vor 2 Stunden von votacom:

Das Wort Kasperltheater würde ich eher dafür verwenden, wenn sich Leute über Sachen aufregen, ohne die Hintergründe verstehen zu wollen.

Hallo Votacom 

Dann würdest du die enorm hohe Steuerlast des MSCI World Small Cap Thes. (IE00BF4RFH31) im 2022 Jahr als Einmaleffekt sehen?

Ich halte diesen MSCI World Small Cap Thes. (IE00BF4RFH31). Letztes Jahr wurden 11% des Kurswertes als Ausschüttungsgleiche Erträge ausgewiesen und entsprechend 3% an Kest fällig.  Bei deutlichen Kursverlusten in 2022. 

 

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havelock
vor 23 Minuten von votacom:

Was meinst du mir Redemption? Aktien haben in der Regel keine Fälligkeit.

https://de.extraetf.com/wissen/creation-redemption-prozess

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votacom
26 minutes ago, Jennerwein said:

Dann würdest du die enorm hohe Steuerlast des MSCI World Small Cap Thes. (IE00BF4RFH31) im 2022 Jahr als Einmaleffekt sehen?

Naja, fast die Hälfte der Anteile sind halt schon weggegangen. Soweit ist dieser ETF mal "überm Berg". Er hält sicher noch Positionen im Plus von vor 2021, die Frage ist nur, ob den ETF noch einmal so eine Veräußerungswelle trifft wie im Geschäftsjahr des Ukraine-Einmarsches.

13 minutes ago, havelock said:

Ah, ja vermutlich werden die Anteile im Tausch mit dem Portfolio zurückgenommen anstatt direkt vom Fonds verkauft. Das ändert aber nichts daran, dass es ein Geschäftsvorgang im Fonds ist, der die Aktien um den gleichen Gegenwert (ob nun Cash oder Anteile) veräußert.

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Superwayne

Letztendlich wäre der deutsche Weg mit Jahresfreibeitrag von 1000 €, Vorabpauschale, Teilfreistellung für uns als Anleger natürlich besser.

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votacom
1 hour ago, Superwayne said:

Letztendlich wäre der deutsche Weg mit Jahresfreibeitrag von 1000 €, Vorabpauschale, Teilfreistellung für uns als Anleger natürlich besser.

Ja, DE hat 2018 die Besteuerung der agE durch die Vorabpauschale ersetzt. Die würde die Erwartung von einigen hier im Forum erfüllen, dass die jährliche Steuergrundlage durch die Anteilswertsteigerung begrenzt ist.

(Meiner Meinung nach sind die Vorabpauschalen in DE zu gering, um überbordende Steuerstundungen wirksam zu vermeiden, aber an diesen Rädchen ließe sich ja drehen.)

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votacom
· bearbeitet von votacom

Ist es hier schon jemandem aufgefallen, dass die Erklärung des OeKB-Meldepunkts 8.1 (anrechenbare im Ausland entrichtete Steuern) neuerdings basically aussagt, dass bei der QuSt-Anrechnung nicht die Anzahl der Anteile zum Meldezeitpunkt, sondern jene zum GJ-Ende steuerrelevant sind?

Quote

8.1

Auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar.

Der tatsächliche maximale Anrechnungsbetrag pro Anteil wird abweichend von den hier angegebenen Werten wie folgt ermittelt: Gesamtsumme der anrechenbaren Steuern (Betrag unter 8.1.1. bis 8.1.6 multipliziert mit der Anzahl der Anteile zum Ende des Fondsgeschäftsjahres) geteilt durch die Anzahl der Anteile im Meldezeitpunkt.

Ich kann mich nicht erinnern, diese Erläuterung in den Vorjahren schon einmal gelesen zu haben. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Werte zur QuSt-Anrechnung, genauso wie jene für die agE und für die Erhöhung der steuerlichen Anschaffungskosten, mit der Anzahl der zum Meldezeitpunkt (= fiktiver Zuflusszeitpunkt) gehaltenen Anteile zu multiplizieren sind.

Soweit ich weiß, hat sich weder in den InvFR noch im Gesetz hierzu etwas geändert.

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votacom
6 hours ago, havelock said:

Ah ja, danke, spannend. Das waren ja noch Profitweb-Zeiten.

Das ist jedenfalls eine Regelung, die hier im Forum (soweit ich mich erinnern kann) noch keine Beachtung gefunden hat. Ich habe zumindest offenbar meine E1kv in den letzten Jahren falsch ausgefüllt.

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Superwayne
vor 20 Minuten von votacom:

Das ist jedenfalls eine Regelung, die hier im Forum (soweit ich mich erinnern kann) noch keine Beachtung gefunden hat. Ich habe zumindest offenbar meine E1kv in den letzten Jahren falsch ausgefüllt.

Die Idee ist wohl, dass man sich nicht mehr Quellensteuer anreichen können soll als der Fonds tatsächlich zu viel bezahlt hat. Sonst könnte man eigentlich folgenden Trade machen:

 

1. M-3: Wertpapier WP zum Preis 10 E gekauft

2. M-1: WP wird valutiert und eingebucht

3. M: Meldung wird veröffentlicht; AGE sind 2 E, anrechenbare QSt ist 1 E. Einstandskurs wird daher auf 10 E + 2 E = 12 E gesetzt, KESt wird aber nur von 1 E abgezogen.

4. M+X: WP steigt im Kurs auf 12 E und wird verkauft. Beim Verkauf fällt keine Steuer an, da Verkaufskurs = Einstandskurs.

 

In diesem Beispiel hätte man also nur auf 1 E (statt auf 2 E) Steuern bezahlt. So verstehe ich es zumindest?

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votacom
· bearbeitet von votacom
1 hour ago, Superwayne said:

Die Idee ist wohl, dass man sich nicht mehr Quellensteuer anreichen können soll als der Fonds tatsächlich zu viel bezahlt hat. Sonst könnte man eigentlich folgenden Trade machen:

 

1. M-3: Wertpapier WP zum Preis 10 E gekauft

2. M-1: WP wird valutiert und eingebucht

3. M: Meldung wird veröffentlicht; AGE sind 2 E, anrechenbare QSt ist 1 E. Einstandskurs wird daher auf 10 E + 2 E = 12 E gesetzt, KESt wird aber nur von 1 E abgezogen.

4. M+X: WP steigt im Kurs auf 12 E und wird verkauft. Beim Verkauf fällt keine Steuer an, da Verkaufskurs = Einstandskurs.

 

In diesem Beispiel hätte man also nur auf 1 E (statt auf 2 E) Steuern bezahlt. So verstehe ich es zumindest?

Diese Regelung verunmöglicht das Absahnen der QuSt nicht, sie verschiebt nur den Stichtag. Und zwar auf einen noch vorhersehbareren Zeitpunkt: das GJ-Ende statt des Meldezeitpunkts. Das macht das QuSt-Absahnen noch einfacher, nicht schwieriger. Die Bewertung des Fonds ändert sich ja nicht, weil das Geschäftsjahr endet - unabhängig davon, wann er die QuSt abführt (gebündelt nach dem GJ oder mit jedem laufenden Ertrag einzeln).

Zum Absahnen reicht es nunmehr, dass ich kurz vor Ende des GJ einen Haufen Anteile kaufe und sie kurz nach dem GJ-Ende wieder verkaufe. (Wenn ich Angst vor Divisionen durch 0 habe, kann ich mir ja einen Tausendstel Anteil bis zur Meldung behalten.)

 

Nebenbemerkung: Deine Rechnung stimmt in Punkt 3 nicht, weil die anrechenbare QuSt die Steuerlast vermindert, nicht die zu versteuernde Grundlage.

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Superwayne

@votacom Du hast recht, da sind mir zwei Denkfehler unterlaufen.

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maidenfritz
· bearbeitet von maidenfritz

ich hab mir mal die portfolio turnover rates verschiedener etfs angesehen - das müsste doch für die besteuerung von substanzgewinnen sehr ausschlagegebend sein, richtig?

bspw. xtrackers msci worls swap: 1242,8% - vanguard ftse all world 7% - spdr acwi imi 7,07% - ishares core msci world 11,33%, ja swap ist sowieso klarerweise ein no go!

müsste dann nicht rein prinzipiell gesehen optimiertes sampling substanzsteuerlich besser als vollständige replizierung sein?

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havelock
Am 13.2.2023 um 23:32 von votacom:

Ist es hier schon jemandem aufgefallen, dass die Erklärung des OeKB-Meldepunkts 8.1 (anrechenbare im Ausland entrichtete Steuern) neuerdings basically aussagt, dass bei der QuSt-Anrechnung nicht die Anzahl der Anteile zum Meldezeitpunkt, sondern jene zum GJ-Ende steuerrelevant sind?

Ich hab dazu noch was gefunden: Laut den bereits von mir verlinkten Technische Spezifikation Datenweitergabe der OeKB ist in der Meldung zusätzlich zur "Anzahl der gesamten am Ende des Geschäftsjahres ausgegebenen Anteile der Anteilsgattung bzw. bei Zwischenausschüttung zum Ex-Tag" auch "Anzahl Anteile zum Zuflusszeitpunkt (es ist zulässig, von einem Stand bis zu drei Wochen vor dem Zuflusszeitpunkt auszugehen)" anzugeben, mit dem Vermerk: "Pflichtfeld ab 1.4.2017, wenn Feld ‚Ausländische Quellensteuer wurde ausschließlich gemäß § 48 BAO als Aufwand abgezogen‘ = ‚NEIN‘"

Ich gehe daher davon aus, dass die Anzahl der ausgegebenen Anteile zum Zeitpunkt der Meldung (das ist ja der Zuflusszeitpunkt) eine Rolle für die Quellensteuer spielt. d.h. es kommt nicht auf die Anteile an, die wir am Ende des Geschäftsjahres gehalten haben, sondern auf das Verhältnis "Gesamtanteile des Fonds zum Ende des Geschäftsjahres" zu "Gesamtanteile des Fonds zum Zuflusszeitpunkt". Beim A2PKXG würde das für die Meldung 2023 bedeuten: 

 

Anzahl der Anteile zum Ende des Fondsgeschäftsjahres geteilt durch die Anzahl der Anteile im Meldezeitpunkt: 50.788.933,00 / 57.805.534,00 ~ 0,879.

Die Frage ist jetzt, ob wir die unter 16.3 ausgewiesenene QSt (0,1394) mit 0,879 multiplizieren müssen oder ob das in der Meldung bereits passiert ist. Für letzteres sprechen IMHO zwei Punkte:

  1. wird weder in Punkt 16.3, noch im Tab "Kennzahlen ESt-Erklärung Privatanleger" darauf hingewiesen, dass der Betrag noch anzupassen ist. Warum sollte man das dort verschweigen und die "Berechnungsvorschrift" unter 8.1 verstecken?
  2. wird auch in den InvFR nirgends darauf hingewiesen.

Allerdings klingt der Wortlaut in 8.1 tatsächlich so als ob der Faktor noch aufzumultiplizieren wäre.

 

Ich bin mir aber tatsächlich relativ sicher, dass es bei meinen Anteilen nur darauf ankommt, wieviel ich zum Meldezeitpunkt gehalten habe. Der Faktor wird IMHO sehr wahrscheinlich aus den gesamten Fondsanteilen gebildet (wie oben beschrieben). Dafür sprechen wiederum zwei Punkte:

  1. ergäbe es sonst keinen Sinn, dass die zum Meldezeitpunkt existierenden Anteile nur Pflichtfeld sind, wenn die ausländische QSt nicht bereits als Aufwand abgezogen wurde, d.h. es ist davon auszugehen, dass dieser Wert was mit der QSt zu tun hat und
  2. könnte ich ja sonst keine QSt abziehen, wenn ich den Fonds zwischen Ende des Geschäftsjahres und Meldezeitpunkt gekauft hätte (und somit KESt zu zahlen hätte), dafür aber sehr wohl welche abziehen, wenn ich in diesem Zeitraum Anteile verkauft hätte (und somit keine AGE-KESt zu zahlen hätte).

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havelock

Ok, ich habe nachgerechnet: Der Fonds weist im Gesamtergebnis aus: Gemäß DBA und §48 BAO Anrechenb. ausl. QuSt: 7.080.751,3293
Wenn ich den Wert durch die zum Ende des Geschäftsjahres gehaltenen Anteile (50.788.933,00) teile, komme ich genau auf die 0,1394 pro Anteil, die in der Meldung ausgewiesen wurden.
Dann ist dieser Wert anscheinend tatsächlich noch mit dem Faktor 0,879 zu skalieren, was dann auf 0,1225 pro Anteil kommt. Ich werde den Wert dann wohl für meine E1-Erklärung nehmen (für 2023 ... für 2022 muss ich den Spaß auch noch machen).

Die Berechnung ergib es Sinn. Es soll in Summe nicht mehr QSt anrechenbar sein als der Fonds insgesamt gezahlt hat. Wenn die Fondsanteile seit Ende des Geschäftsjahres gestiegen sind, dann muss man halt skalieren.
Ich frag mich halt wieso die nicht in der Meldung gleich den Gesamtbetrag durch 57.805.534,00 dividiert haben. Würde uns die Arbeit leichter machen.

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havelock

Bevor wir lang herumspekulieren: Hat jemand von euch den A2PKXG (oder einen anderen Thesaurierer) in einem inländischen Depot und kann die abgezogene KESt nachprüfen? Dann ist's ja eh schnell klar was passiert.

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votacom

Danke für den langen Post, @havelock! Ich habe diesen "neuen" Text bei 8.1 missverstanden, du hast ihn richtig verstanden.

Zur Erklärung:

On 2/13/2023 at 11:32 PM, votacom said:

8.1

Auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar.

Der tatsächliche maximale Anrechnungsbetrag pro Anteil wird abweichend von den hier angegebenen Werten wie folgt ermittelt: Gesamtsumme der anrechenbaren Steuern (Betrag unter 8.1.1. bis 8.1.6 multipliziert mit der Anzahl der Anteile zum Ende des Fondsgeschäftsjahres) geteilt durch die Anzahl der Anteile im Meldezeitpunkt.

Mit "Anzahl der Anteile" ist hier jeweils die Gesamtanzahl der vom Fonds ausgegebenen Anteile zu verstehen. Ich habe das fälschlich als die vom Steuerzahler (mir) gehaltenen Anteile interpretiert.

Dass wegen des Wachsens/Schrumpfens des Fonds eine Skalierung passieren muss, hast du richtig erkannt und macht natürlich Sinn!

1 hour ago, havelock said:

Ok, ich habe nachgerechnet: Der Fonds weist im Gesamtergebnis aus: Gemäß DBA und §48 BAO Anrechenb. ausl. QuSt: 7.080.751,3293
Wenn ich den Wert durch die zum Ende des Geschäftsjahres gehaltenen Anteile (50.788.933,00) teile, komme ich genau auf die 0,1394 pro Anteil, die in der Meldung ausgewiesen wurden.

Das würde dafür sprechen, dass es "richtiger" wäre, die persönlichen Anteile zum Ende des Geschäftsjahres als Anzahl für die QuSt-Anrechnung heranzuziehen. Allerdings wäre dann die Verpflichtung zur Meldung der Gesamtanzahl ausgegebener Anteile zum Meldezeitpunkt sinnlos.

1 hour ago, havelock said:

Dann ist dieser Wert anscheinend tatsächlich noch mit dem Faktor 0,879 zu skalieren, was dann auf 0,1225 pro Anteil kommt. Ich werde den Wert dann wohl für meine E1-Erklärung nehmen (für 2023 ... für 2022 muss ich den Spaß auch noch machen).

Ich würde davor warnen, einen selbst ausgerechneten Faktor anzuwenden, der nicht in den InvFR erwähnt wird. Das wird sich wohl schon aufklären, wenn jemand eine Steuerabrechnung einer inländischen Depotbank teilen kann.

 

Was passiert eigentlich, wenn der Fonds liquidiert wird? Gibt es da noch eine allerletze (vorgezogene) Jahresmeldung, bevor die Anzahl der ausgegebenen Anteile auf 0 geht?

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testaccount
· bearbeitet von testaccount

Hallo zusammen.

 

Hab vor längerer Zeit in diesem Thread gepostet, da ich gerade noch bei degiro bin und daher relevant.

Will jetzt aber einen ETF nur noch über flatex besparen. Ich meine mich zu erinnern, dass in diesem Thread aber schon mal das Thema war, dass gewisse ETFs bei flatex korrekt, andere falsch versteuert werden ... oder dass gewisse ETFs aus österr. Sicht selbst bei steuereinfachen Brokern "korrekter" oder "wohlwollender" besteuert werden o.ä.

Wisst ihr was ich meine? Vielleicht erspare ich mir dann nochmal 50 Seiten zu lesen :O

 

Bussis

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein
vor 12 Minuten von testaccount:

oder dass gewisse ETFs aus österr. Sicht selbst bei steuereinfachen Brokern "korrekter" oder "wohlwollender" besteuert werden o.ä.

Wisst ihr was ich meine? Vielleicht erspare ich mir dann nochmal 50 Seiten zu lesen :O

 

Vanguard FTSE All-World UCITS ETF - (USD) Accumulating

ISIN: IE00BK5BQT80 | WKN: A2PKXG | Kürzel: VWCE | Typ: ETF

scheint ganz gut weg zu kommen.

 

Swap hat ein höheres Risiko erhöhter Ausschüttungsgleicher Erträge und damit Kest aufzuweisen, genauso Themen bzw Mode ETFs

 

Zu Flatex kann ich nichts sagen

 

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testaccount
vor 3 Stunden von Jennerwein:

Vanguard FTSE All-World UCITS ETF - (USD) Accumulating

ISIN: IE00BK5BQT80 | WKN: A2PKXG | Kürzel: VWCE | Typ: ETF

scheint ganz gut weg zu kommen.

 

Swap hat ein höheres Risiko erhöhter Ausschüttungsgleicher Erträge und damit Kest aufzuweisen, genauso Themen bzw Mode ETFs

 

Zu Flatex kann ich nichts sagen

 

Spricht was gegen ausschüttende ETFs?

Schiele auf den HSBC MSCI World distr.

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein
vor 7 Stunden von testaccount:

Spricht was gegen ausschüttende ETFs?

Schiele auf den HSBC MSCI World distr.

Bei Ausschüttern ist unter anderem entscheidend, ob die Ausschüttungsmeldungen rechtzeitig gemacht werden, Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuer

 

 

 

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havelock
· bearbeitet von havelock
Am 17.2.2023 um 23:48 von votacom:

Das wird sich wohl schon aufklären, wenn jemand eine Steuerabrechnung einer inländischen Depotbank teilen kann.

Bis jetzt leider Stille.

ETA: Ich denke ich werde mich einfach stur an die Investmentfondsrichtlinien halten, die ja einen eigenen Exkurs für die Veranlagung haben. (Rz 263)

Zitat

Zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern, können die Kennzahlen 984 bzw. 998 ausgefüllt werden. Anrechenbare ausländische Quellensteuern können durch Addition der Punkte 8.1.1. bis 8.1.6. der Steuerdaten ermittelt werden.

und (Rz 267)

Zitat

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die in den steuerlichen Daten ausgewiesenen Beträge jeweils auf einen Fondsanteil beziehen. Aus diesem Grund sind diese Beträge mit der Anzahl der im konkreten Einzelfall zum Zuflusszeitpunkt der Einkünfte gehaltenen Fondsanteile zu multiplizieren.

und (Rz 153)

Zitat

Werden die Erträge im Investmentfonds thesauriert und kommt es damit nicht zu tatsächlichen Ausschüttungen an den Fondsanteilinhaber, wird für steuerliche Zwecke ein jährlicher Zufluss der Fondserträge gesetzlich fingiert. Diese fiktiv zugeflossenen Fondserträge werden als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet. Dabei gelten die thesaurierten Investmentfondserträge für steuerliche Zwecke jeweils mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011, spätestens jedoch mit Veröffentlichung der steuerlichen Daten bei fristgerechter Meldung (ohne Meldung am 31.12.) als an den Anleger zugeflossen und lösen bei ihm eine Steuerpflicht aus.

Im Ergebnis also eh so wie du sagst. Ich denke du hast recht und das bringt am wenigsten Scherereien.

 

Am 17.2.2023 um 23:48 von votacom:

Was passiert eigentlich, wenn der Fonds liquidiert wird? Gibt es da noch eine allerletze (vorgezogene) Jahresmeldung, bevor die Anzahl der ausgegebenen Anteile auf 0 geht?

 

Der Spezialfall ist tatsächlich in den Investmentfondsrichtlinien erwähnt (in Rz 534-536).

 

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george191983

Hi all,

 

Ich bin seit Anfang 2022 neu in Österreich wohnhaft und hier natürlich steuerpflichtig(ich lerne gerade Deutsch - sorry für die Fehler :) ).

Ich besitze ein ausländischem Depot (IBKR) mit 3 x ETFs im Portofolio:
1 x thesaurierenden Meldefonds
1 x ausschüttende Meldefond
1 x nichtgmelde Fond

 

Das ausschüttende Meldefond das zahlt 4 mal pro jahr Dividente. 

 

Fragen: 
1. Soll ich diese Dividente in E1kv in Kennzahl 863 ausfüllen? 
Oder sind die Dividente als Ausschüttungen automatisch in oekb portal inkludiert (nicht beim Jahresmeldung) und ich mus im E1kv nur Ausschüttungen Kennzahl 898 ausfüllen? 

2. Wenn 3 oder 4 mal pro Jahr Ausschüttungsmeldung in Oekb gemeldet sind muss man alle summieren und im Kennzahl 898 ausfüllen?
Oder relevant für E1kv sind nur die Jahrmeldungen von ausschüttungsgleiche Erträge (die haben schon die Ausschüttungen inkludiert?!?)

3. Welche Jahresmeldung von My.oekb muss man für "Steuererklärung 2022" verwenden? 
e.g. ausschüttende Meldefond ISIN DE0002635307 iSh. STOXX Europe 600 UCITS ETF(DE) 
Letzte Jahresdatenmeldung in OEKB: 12.10.2022
Geschäftsjahr : 01.05.2021 - 30.04.2022
im diese Beispiel soll ich diese Jahresmeldung für E1KV 2022 verwenden? Muss ich mich auch um die Ausschüttungsmeldung (nicht Jahresmeldungen) kümmern?


4. Was passiert mit nichtgmeldete Fonds wenn das Kursdifferenz von ende des Jahres minus anfang des Jahres negativ ist? Welches ausschüttungsgleiche Erträge muss man ausfüllen (mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des Fondswertes am Jahresende, belastet?)...Ist ein bisschen komisch, wenn man bedenkt, dass die Entwicklung negativ ist.

Alles ist so kompliziert, und sicher werde ich ab Anfang 2024 zu einem vereinfachten Broker wechseln. Aber leider muss ich die Steuererklärung für 2022 und 2023 selbst machen ...

 

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