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micham83

Wechsel von PKV in GKV

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flip123
Am 2.5.2023 um 17:50 von micham83:

Als erstes muss ich sagen, dass ich die Diskussion toll finde und ich hab mich nun tiefer eingelesen bzw. die verschiedenen Artikel durchgelesen. Die Entscheidung GKV stand für mich klar - da jedoch die PKV als eine gute Lösung verteidigt wurde, habe ich mir doch noch einmal Gedanken gemacht ob das nicht auch ne Möglichkeit wäre. Aktuell würde ich sagen, dass es nicht zu mir und zu meiner Lebensplanung passt. Ich liste mal meinen aktuellen Stand auf :D

 

Harte Zahlen:

  • Aktuelle Versicherungshöhe: In der PKV zahle ich derzeit 925 EUR p.m.
  • Gesetzlicher Höchsbetrag: Lt BMG beträgt der Höchsatz in der GKV 728,18 p.m.
  • Realer Betrag unter Berücksichtigung des AG-Zuschusses (Einfachheithalber nehme ich 50%): 
    • PKV: 925,- EUR - 364,09 EUR = 561,- EUR
    • GKV: 364,- EUR
  • Monatliche Ersparnis: 197 EUR (aufgerundet 200 EUR)
  • Jährliche Ersparnis: 2400 EUR
  • Simulation Ersparnis:
    • 10 Jahre mit 5% Verzinsung: ca. 30k
    • 25 Jahre mit 5% Verzinsung: 114k EUR
  • Gesparter Selbstbehalt: 2300 EUR p.a. (nicht in der Simulation enthalten)

Ich hoffe ich habe richtig gerechnet, ansonsten grätscht rein :D

 

Also die Rechnung verstehe ich nicht so ganz. Der GKV Beitrag ist (ohne Pflege) aber doch viel höher - selbst mit Kindern. Der muss irgendwas mit knapp über 800€ sein.

Damit ist der Arbeitgeberbeitrag auch bei über 400€. Das mit dem Selbstbehalt verstehe ich überhaupt nicht. Soll das der Eigenanteil plus potentielle Beitragsrückerstattung sein?

Weil ansonsten hast du einen extrem teuren Tarif oder vermutlich wegen des ursprünglichen Basistarifs?! Dann steigen bei der Rechnungen GKV und PKV gleichmäßig - gut das ist ein Diskussionsfass ohne Boden, das will ich mal nicht öffnen.

 

Dann rechnest du von den Preisen her quasi mit dem Deluxe-PKV-Tarif und bei der GKV keine einzige Zusatzversicherung ein? Noch nicht mal für die Kinder? 

 

 

 

 

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satgar

@flip123 deine Punkte sind auch überaus gut und einiges wurde an der Rechnung ja auch schon auseinander genommen, ganz zurecht. Hier muss man auf jeden Fall deutlich intensiver ran.

 

Mir scheint das mit der KVdR auch noch nicht geklärt zu sein. Aber der TO meldet sich aktuell ja nicht mehr.

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micham83

Sorry - manchmal bin ich mit diesem Thema überfordert :D

 

Ihr habt Recht, die Rechnung passt so aktuell wohl nicht ganz. Um das von einer anderen Perspektive aufzurollen: Derzeit gehen von meinem Konto 925 EUR an die PKV. In diesem Betrag ist "alles" (Versicherung, Krankentagegeld, Kinder, Pflegeversicherung) enthalten. Nachdem ihr mich nun berichtigt habe, ist es wohl so, dass ich in der GKV 955,48 EUR bezahlen würde. Demnach spare ich derzeit doch noch 30 EUR. Sehe ich das richtig?

 

vor 15 Minuten von satgar:

Mir scheint das mit der KVdR auch noch nicht geklärt zu sein. Aber der TO meldet sich aktuell ja nicht mehr.

Was genau meinst du?

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DancingWombat
vor 4 Minuten von micham83:

Ihr habt Recht, die Rechnung passt so aktuell wohl nicht ganz. Um das von einer anderen Perspektive aufzurollen: Derzeit gehen von meinem Konto 925 EUR an die PKV. In diesem Betrag ist "alles" (Versicherung, Krankentagegeld, Kinder, Pflegeversicherung) enthalten. Nachdem ihr mich nun berichtigt habe, ist es wohl so, dass ich in der GKV 955,48 EUR bezahlen würde. Demnach spare ich derzeit doch noch 30 EUR. Sehe ich das richtig?

 

 

Ganz einfach gesagt ist das so. Bei deinem Netto wärst du vermutlich etwas besser dran in der GKV, da mehr steuerlich abgesetzt werden kann. Der Unterschied ist aber nicht groß, insbesondere nicht wenn man bedenkt, dass du und deine Kinder aktuell deutlich besserer Leistungen haben als es in der GKV der Fall wäre.

Wenn du es genau rechnen willst, müsstest du die mal die einzelnen Bestandteile anschauen.

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micham83

Danke für die Info. Finanziell wäre es dann wohl "jacke wie hose"... oder "ghupft wie gsprungen" (wie man in bayern sagt :D) 

 

Was ich noch nicht auf die Kette bekomme: Was muss ich bei KVdR beachten? Wann wäre mein letztmöglicher Wechsel in die GKV, damit ich die 9/10-Regelung erfülle? Es bleibt bei zwei kindern (definitiv) und ich weiß nicht ob die 45-Jahre-Regelung eine Rolle spielt. Ich habe meine Ausbildung mit 17 begonnen und demnach wären mit 62 die 45 Jahre erfüllt. Ob ich dann aber schon in Rente gehen kann, da kenne ich mich nicht aus. Mir ist nur wichtig, dass ich mir jetzt nichts verbaue. 

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satgar
· bearbeitet von satgar

Die Rente spielt keine Rolle, also die 45 Jahre für besonders langjährig versicherte z.B. . Die Mitgliedschaft der kvdr wird nach deiner konkreten Erwebslaufbahn berechnet, Tagegenau (siehe Test Artikel).

 

Hast du berechnet, bis wann du arbeiten musst, damit für deine zweite Erwerbshälfte die 9/10 Regelung erfüllt ist? Ist klar geworden, welche Folgen es hat, wenn man das nicht schafft? Bitte schau den Test Artikel an.

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micham83
vor 2 Minuten von satgar:

Hast du berechnet, bis wann du arbeiten musst, damit für deine zweite Erwerbshälfte die 9/10 Regelung erfüllt ist? Ist klar geworden, welche Folgen es hat, wenn man das nicht schafft? Bitte schau den Test Artikel an.

Den TEST-Artikel habe ich gelesen - da steht auch "Die Berechnung erfolgt taggenau und ist sehr komplex."... dennoch versuch ich milchmädchenhaft zu rechnen:

 

2050 werde ich 67 Jahre. Mit 17 habe ich begonnen zu arbeiten. Demnach sind es 50 Jahre und die zweite Hälfte würde mit 42 Jahren beginnen und dauert somit 25 Jahren. 9/10 wären davon 22,5 Jahre. Wenn ich noch zwei Kinder (je 3 Jahre) ansetze, dann lande ich bei 16,5 Jahren, die ich in der zweiten Arbeitshälfte in der GKV verbringen muss. Wenn ich nun auf 17 Jahre aufrunde, müsste ich spätestens mit 50 (67-17) in die GKV wechseln um die 9/10-Regelung zu erfüllen. Oder hab ich schon wieder einen rechenfehler? :D 

 

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satgar

Klingt gut, ja. Würdest du nur bis 62 arbeiten, würde es sich verschieben.

 

Das schlimme ist, wenn man diese Zeit nicht erfüllt, dass dann auf alle Einkünfte 15,1% KV Beitrag anfällt. Zinserträge, Mieteinkünfte, alles. Das muss in jedem Fall vermieden werden, das man das nicht schafft. Gerade wenn man noch viele weitere Einkünfte hat. Sonst wird’s teuer.

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micham83
vor 1 Minute von satgar:

Klingt gut, ja. Würdest du nur bis 62 arbeiten, würde es sich verschieben.

 

Was genau meinst du damit? Das verstehe ich nicht ganz? Hat das was mit den 45 Jahren zu tun?

vor 1 Minute von satgar:

Das schlimme ist, wenn man diese Zeit nicht erfüllt, dass dann auf alle Einkünfte 15,1% KV Beitrag anfällt. Zinserträge, Mieteinkünfte, alles. Das muss in jedem Fall vermieden werden, das man das nicht schafft. Gerade wenn man noch viele weitere Einkünfte hat. Sonst wird’s teuer.

Was meinst du mit "wenn man diese Zeit nicht erfüllt"?

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satgar
· bearbeitet von satgar

Nein. Aber du hast doch jetzt bis 67 gerechnet. Du könntest ja auch mit 62 aufhören zu arbeiten. Dann sieht deine Berechnung ja anders aus. Dann sind es nicht mehr 50 Jahre sondern nur noch 45 Jahre, und die Arbeitshälften verschieben sich etwas. Die Deadline ist dann eine andere.

 

Ich meinte damit, wenn man die kvdr Regelung nicht erfüllt, also die 9/10 Zeit nicht schafft.

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micham83

Das Thema ist macht mich echt fertig :blink: Im Testartikel steht folgendes

 

> Der Zeitraum, der dafür maßgeblich ist, beginnt mit dem ersten Tag der Ausbildung und endet mit dem Tag, an dem der Renten­antrag gestellt wird. 

 

Geht es jetzt darum, wann ich aufhöre zu arbeiten oder wann ich den Rentenantrag stelle? Was ist, wenn ich z.B. 5 Jahre arbeitlos wäre, spielt das rein? So wie ich das verstehe, ist im prinzip nur der "checkin" und "checkout" relevant? was dazwischen passiert, ist egal?

vor 6 Minuten von satgar:

Ich meinte damit, wenn man die kvdr Regelung nicht erfüllt, also die 9/10 Zeit nicht schafft.

Ok, ich blicks immer noch nicht so ganz. Ich habe gedacht, wenn ich die 9/10-regelung nicht erfülle, dann darf ich nicht in die KVDR. Und demnach muss ich mich privat versichern. Jetzt hab ich mir die Infografik auf test.de nochmal angesehen, da steht jedoch der 15,1%-Satz. Was passiert denn nun, wenn ich bei renteneintritt gesetzlich versichert bin aber die 9/10-regelung nicht erfülle? bin ich dann weiterhin gesetzlich versichert? bin ich in der kvdr? oder muss ich mich privat versichern.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@micham83: noch zwei paar Punkte zum Nachdenken:

  • In der Vergangenheit stiegen die individuellen Beiträge eines Versicherten in der PKV bis zum Alter 60 schneller als in der GKV. In der Vergangenheit waren es ungefähr 5% pro Jahr in der PKV, in der GKV 3%. Ich gehe davon aus, dass es auch in Zukunft so sein wird.
  • Wenn man früher als 67 aufhört zu arbeiten, und dann weniger verdient, sinken in der GKV evtl. die Beiträge. In der PKV passiert das nicht. Außerdem fällt der Arbeitgeber-Anteil weg (oder er wird geringer) und man muss die Beiträge selbst bezahlen. Vermutlich fällt auch der Grenzsteuersatz - was bedeutet, dass man weniger über die Steuer finanzieren kann. Wenn man nicht (weit) überdurchschnittlich verdient oder möglich früh aufhören will zu arbeiten, ist die PKV vermutlich keine so gute Wahl.

Du siehst: es ist kompliziert. Um das zu verstehen, muss man sich in die Details einarbeiten.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von micham83:

Ok, ich blicks immer noch nicht so ganz. Ich habe gedacht, wenn ich die 9/10-regelung nicht erfülle, dann darf ich nicht in die KVDR. Und demnach muss ich mich privat versichern. Jetzt hab ich mir die Infografik auf test.de nochmal angesehen, da steht jedoch der 15,1%-Satz. Was passiert denn nun, wenn ich bei renteneintritt gesetzlich versichert bin aber die 9/10-regelung nicht erfülle? bin ich dann weiterhin gesetzlich versichert? bin ich in der kvdr? oder muss ich mich privat versichern.

Es gibt bei der GKV immer den Unterschied zwischen Pflichtversicherten und freiwillig versicherten. Wenn du vor Rentenbeginn gesetzlich versichert bist, prüft die Krankenkasse, ob die 9/10 Regelung erfüllt ist. Ist sie das, wirst du Pflichtmitglied der GKV/kvdr. Erfüllst du die Zeit nicht, wirst du freiwilliges Mitglied in der GKV/kvdr. Der Begriff kvdr beschreibt nur die Phase in der Rente, wenn Rentner in der GKV sind. Das kann mal Pflichtig, mal freiwillig sein. Wechselst du also „jetzt“ in die GKV, kommst du auch in der Rente in die GKV. Ist nur die Frage, ob Pflichtig (9/10 Regelung) oder freiwillig. Wird man freiwilliges Mitglied, weil die 9/10 nicht greift, dann kommen die 15,1% ins Spiel.

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micham83
vor 13 Minuten von stagflation:

@micham83: noch zwei paar Punkte zum Nachdenken:

  • In der Vergangenheit stiegen die individuellen Beiträge eines Versicherten in der PKV bis zum Alter 60 schneller als in der GKV. In der Vergangenheit waren es ungefähr 5% pro Jahr in der PKV, in der GKV 3%. Ich gehe davon aus, dass es auch in Zukunft so sein wird.
  • Wenn man früher als 67 aufhört zu arbeiten, und dann weniger verdient, sinken in der GKV evtl. die Beiträge. In der PKV passiert das nicht. Außerdem fällt der Arbeitgeber-Anteil weg (oder er wird geringer) und man muss die Beiträge selbst bezahlen. Vermutlich fällt auch der Grenzsteuersatz - was bedeutet, dass man weniger über die Steuer finanzieren kann. Wenn man nicht (weit) überdurchschnittlich verdient oder möglich früh aufhören will zu arbeiten, ist die PKV vermutlich keine so gute Wahl.

Du siehst: es ist kompliziert. Um das zu verstehen, muss man sich in die Details einarbeiten.

Sehr guter Input, danke dir! Ja irgendwie ist es komplizierter. 

 

vor 13 Minuten von satgar:

Es gibt bei der GKV immer den Unterschied zwischen Pflichtversicherten und freiwillig versicherten. Wenn du vor Rentenbeginn gesetzlich versichert bist, prüft die Krankenkasse, ob die 9/10 Regelung erfüllt ist. Ist sie das, wirst du Pflichtmitglied der GKV/kvdr. Erfüllst du die Zeit nicht, wirst du freiwilliges Mitglied in der GKV/kvdr. Der Begriff kvdr beschreibt nur die Phase in der Rente, wenn Rentner in der GKV sind. Das kann mal Pflichtig, mal freiwillig sein. Wechselst du also „jetzt“ in die GKV, kommst du auch in der Rente in die GKV. Ist nur die Frage, ob Pflichtig (9/10 Regelung) oder freiwillig. Wird man freiwilliges Mitglied, weil die 9/10 nicht greift, dann kommen die 15,1% ins Spiel.

DANKE. Jetzt hab auch ich es kapiert :-D 

 

Noch eine Frage: Was ist nun mit dem KvDR-Zeitraum? Lt. dem offiziellen Rentenbeginnrechner kann ich frühestens mit 63 Jahren (Altersrente für langejährige versicherte und 14,4% Abschlag) in Rente gehen. Das wäre doch das Extremszanrio an dem ich mich orientieren kann. Demnach wäre die zweite Arbeitshälfte 23 Jahre und 9/10 wären 20,7 Jahren bzw. 14,7 inkl. 2 Kinder. Auf 15 jahre aufgerundet und 63 als Rentenbeginn, müsste ich mit spätestens 48 Jahren in die GKV wechseln um die 9/10-regelung zu erreichen. 

 

Und noch eine Frage: Was ist, wenn ich arbeitslos o.ä. werde? Spielt das überhaupt eine Rolle?

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satgar
vor 1 Minute von micham83:

Noch eine Frage: Was ist nun mit dem KvDR-Zeitraum? Lt. dem offiziellen Rentenbeginnrechner kann ich frühestens mit 63 Jahren (Altersrente für langejährige versicherte und 14,4% Abschlag) in Rente gehen. Das wäre doch das Extremszanrio an dem ich mich orientieren kann. Demnach wäre die zweite Arbeitshälfte 23 Jahre und 9/10 wären 20,7 Jahren bzw. 14,7 inkl. 2 Kinder. Auf 15 jahre aufgerundet und 63 als Rentenbeginn, müsste ich mit spätestens 48 Jahren in die GKV wechseln um die 9/10-regelung zu erreichen. 

Genau.

 

vor 1 Minute von micham83:

Und noch eine Frage: Was ist, wenn ich arbeitslos o.ä. werde? Spielt das überhaupt eine Rolle?

Das weiß ich leider nicht, wie sich Unterbrechnungen aller Art (Elternzeit, ALG1, ALG2, etc. ) auswirken.

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flip123
vor 22 Minuten von stagflation:

@micham83: noch zwei paar Punkte zum Nachdenken:

  • In der Vergangenheit stiegen die individuellen Beiträge eines Versicherten in der PKV bis zum Alter 60 schneller als in der GKV. In der Vergangenheit waren es ungefähr 5% pro Jahr in der PKV, in der GKV 3%. Ich gehe davon aus, dass es auch in Zukunft so sein wird.

 

Also du gehst davon aus, das in den nächsten Jahrzehnten die Belastung in der GKV geringer wird als aktuell? Stichwörter Überalterung, Migration und steigende Quersubventionierung?

Ich glaube kaum, dass die GKV in ihrer jetzigen Form noch in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren existiert. Also daher würde ich darüber garnicht nachdenken.

 

vor einer Stunde von micham83:

Sorry - manchmal bin ich mit diesem Thema überfordert :D

 

Ihr habt Recht, die Rechnung passt so aktuell wohl nicht ganz. Um das von einer anderen Perspektive aufzurollen: Derzeit gehen von meinem Konto 925 EUR an die PKV. In diesem Betrag ist "alles" (Versicherung, Krankentagegeld, Kinder, Pflegeversicherung) enthalten. Nachdem ihr mich nun berichtigt habe, ist es wohl so, dass ich in der GKV 955,48 EUR bezahlen würde. Demnach spare ich derzeit doch noch 30 EUR. Sehe ich das richtig?

 

Anders herum: Was ist denn dein Tarif aktuell, dann kann man sicherlich wesentlich mehr sagen.

Knackpunkt ist sicherlich auch die PPV und die Zusatzversicherungen fehlen dann immer noch. Ich gehe mal davon aus, dass die aktuellen Leistungen in der PKV besser sind, als die Standard-GKV. Also es könnte sein, dass du an die 100€ sparst. Und wo wir schon bei der Abdiskontierung wären: Wenn du in der Vergangenheit deine Immobilien auch noch mit dem gesparten Geld aus der PKV finanziert hast, dann musst du das auch noch verzinsen und in die Zukunft hochrechnen. Also eigentlich hast du ziemlich viel Geld gespart und tust es jetzt auch immer noch. :)

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Pfennigfuchser

Ich will ja nicht Eure Illusion zerstören, aber zumindest im letzten Jahr hatten die GKV Patienten es leichter als die PKVler, einen Psychotherapeuten zu bekommen. Hatte mit irgendwelchen Kontingenten auf den Wartelisten zu tun, genau habe ich es nicht verfolgt. Der Fall im Verwandtenkreis hatte nach 10 Tagen seinen ersten Termin. Ohne große Rumtelefoniererei, mitten im Coronanachklapp. Viele Monate Krankengeld, langer Klinikaufenthalt. Alles von der GKV, ich fand's echt ok. Auch Therapeutenwechsel dieses Jahr völlig problemlos. Inzwischen 1,5 Jahre Therapie und sie zahlen noch.

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 2 Stunden von flip123:

Ich glaube kaum, dass die GKV in ihrer jetzigen Form noch in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren existiert.

Warum, was kommt danach? Oder willst du auf die manchmal diskutierte Zusammenlegung von GKV und PKV hinaus?

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 8 Minuten von flip123:

Eine andere Form. Jetzt frag bitte nicht welche - das weiß keiner. :D

Ach so, es ist mal wieder das berühmte "Das System wird implodieren". Wie bei der Rente. Da implodiert es auch schon lange. Und trotzdem geht's halt immer weiter. Ist die Frage, ob es da (in beiden Fällen) den ganz großen Knall oder Umwurf der Systeme oder was auch immer gibt. Ich sehe eher weiterhin steigende Kosten bzw. ein späteres Renteneintrittsalter und hier und da wird halt mal etwas dran rumgedoktert. Aber weiter geht es irgendwie immer. Der große Wumms bleibt aus.

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flip123
vor 1 Minute von Nostradamus:

Ach so, es ist mal wieder das berühmte "Das System wird implodieren". Wie bei der Rente. Da implodiert es auch schon lange. Und trotzdem geht's halt immer weiter. Ist die Frage, ob es da (in beiden Fällen) den ganz großen Knall oder Umwurf der Systeme oder was auch immer gibt. Ich sehe eher weiterhin steigende Kosten bzw. ein späteres Renteneintrittsalter und hier und da wird halt mal etwas dran rumgedoktert. Aber weiter geht es irgendwie immer. Der große Wumms bleibt aus.

 

Naa, es wird keinen großen Knall geben. Es werden einfach nur die Subventionsvolumina immer weiter ansteigen, bis es dann mit den Verfassungsklagen losgeht. 

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Okabe
vor 4 Stunden von micham83:

Das Thema ist macht mich echt fertig :blink: Im Testartikel steht folgendes

 

> Der Zeitraum, der dafür maßgeblich ist, beginnt mit dem ersten Tag der Ausbildung und endet mit dem Tag, an dem der Renten­antrag gestellt wird. 

 

Geht es jetzt darum, wann ich aufhöre zu arbeiten oder wann ich den Rentenantrag stelle? Was ist, wenn ich z.B. 5 Jahre arbeitlos wäre, spielt das rein? So wie ich das verstehe, ist im prinzip nur der "checkin" und "checkout" relevant? was dazwischen passiert, ist egal?

Arbeitslosigkeit zählt zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit dazu.

vor 4 Stunden von micham83:

Ok, ich blicks immer noch nicht so ganz. Ich habe gedacht, wenn ich die 9/10-regelung nicht erfülle, dann darf ich nicht in die KVDR. Und demnach muss ich mich privat versichern.

Nein. Du musst dich nicht privat versichern, wenn du nicht in die KVdR kannst.

 

Ganz ehrlich und nicht böse gemeint: du brauchst unbedingt professionelle Hilfe. Hier haben es mehrere Leute versucht und du hast immer noch nicht einmal die Grundlagen verstanden. Und daher vermute ich, du hast auch deine PKV mit einem ähnlichen oder geringeren Wissensstand und ohne viel Nachdenken abgeschlossen. Wenn du das Thema jetzt nicht entsprechend regelst, dann setzt du über die Zeit möglicherweise fünfstellige oder gar sechsstellige Summen in den Sand.

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Cando
vor 7 Stunden von Nostradamus:

Ach so, es ist mal wieder das berühmte "Das System wird implodieren". Wie bei der Rente. Da implodiert es auch schon lange. Und trotzdem geht's halt immer weiter. Ist die Frage, ob es da (in beiden Fällen) den ganz großen Knall oder Umwurf der Systeme oder was auch immer gibt. Ich sehe eher weiterhin steigende Kosten bzw. ein späteres Renteneintrittsalter und hier und da wird halt mal etwas dran rumgedoktert. Aber weiter geht es irgendwie immer. Der große Wumms bleibt aus.

Implodieren wohl nicht. Dass höhere Steuerzuschüssen nicht jedes Problem lösen können, sehen wir aber gerade am steuerfinanzierten NHS in Großbritannien. Auch hier würde ich nicht von „Implodieren“ sprechen, aber sicher keine gute Situation. 
 

Dass es sich nicht auf die Leistungen und die Beitragshöhe auswirken wird, wenn die Kosten steigen und die Beitragszahler weniger werden, halte ich für kaum vorstellbar.

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Caveman8

Was man aber sicher durchaus bedenken muss ist, dass die aktuellen Regeln natürlich in 20 Jahren nicht mehr bestehen müssen. 
 

Aufgrund der immer schneller steigenden Ausgaben der GKV ist es durchaus vorstellbar, dass in Zukunft auch pflichtversicherte Rentner GKV auf Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zahlen müssen. 
 

Zumindest ist dieses Szenario aus meiner Sicht realistischer als dass PKV Mitglieder zusätzlich zum eigenen Tarif belangt werden. 
 

Wenn deine Haupteinnahmequelle in der Rente daher die Mieteinkünfte darstellen, währe es Ggf. sogar günstiger komplett in der PKV zu bleiben (In der Rente wirst du auch kaum mehr Beiträge für deine Kids bezahlen).

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 19 Minuten von Caveman8:

Aufgrund der immer schneller steigenden Ausgaben der GKV ist es durchaus vorstellbar, dass in Zukunft auch pflichtversicherte Rentner GKV auf Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zahlen müssen. 

Das ist durchaus ein Szenario, was ich mir auch vorstellen kann. Die nachgelagerte Besteuerung von Renten hilft ja auch dabei, die Steuerbelastung von den Arbeitnehmern hin zu den Rentnern zu verschieben. Einfach weil es weniger Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) in Zukunft geben wird, aber immer mehr Rentner. 

 

Wird dann die Luft  fürdie GKVen dünn, könnte es wie beim damaligen Gesundheitsmodernisierungsgesetz dazu führen, dass man die Einnahmebasis für die GKVen verbreitern will. Dazu könnte dann auch gehören, andere Einkunftsarten als nur die gesetzliche Rente (und Betriebsrenten) mit in die Beitragspflicht zu nehmen. Es erscheint mir nicht abwegig, so zu denken und das zu tun. Ob es unbedingt der volle Beitragssatz oder der halbe sein müsste, sei jetzt mal dahin gestellt.

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