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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 1 Stunde von Turmalin:

Die Berechnung hängt dann wohl sehr davon ab, wieviel Kursgewinn im Kapital enthalten ist. Bei Bolanger 2/3, bei Franko 1/2.

 

Nein, auch zwei Drittel:

vor 2 Stunden von franko:

Nehmen wir an, du zahlst ohne AVD 30.000 Euro ein und erwirtschaftest 60.000 Euro Erträge.

60000/(30000+60000) = 60000/90000 = 2/3

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 15 Stunden von Bolanger:

Wenn man den Status quo bei der Besteuerung betrachtet, dann hat es das AVD prinzipiell schwer. 

Das Fazit verstehe ich nicht. Zum aktuellen Stand wird damit gerechnet, dass es das AVD bei Neobrokern zum Nullkurs gibt. Auch sind wir uns einig, dass eine nachgelagerte Steuer einer Steuerfreiheit auf Kursgewinne entspricht. Wie soll es dann das AVD schwer haben?
 

Das normale Depot wird somit immer um die Höhe der Steuer auf den Ertrag schlechter sein als das AVD. Bei 30 Jahren Anlagehorizont und maximaler (geförderter Einzahlung) sind das bei aktueller Steuerlage immerhin fünfstellige Beträge. Bei geänderter Steuer im normalen Depot (nicht unwahrscheinlich) oder Steuersatz bei Auszahlung < Steuersatz Einzahlung, wird der Abstand eher größer. 

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Nachdenklich
vor 57 Minuten von Caveman8:

Auch sind wir uns einig, dass eine nachgelagerte Steuer einer Steuerfreiheit auf Kursgewinne entspricht. 

Sind wir das wirklich?

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Caveman8
vor 2 Stunden von Nachdenklich:

Sind wir das wirklich?

100€ aus dem Netto angelegt bei 50% Kursgewinn = 150€. Abzüglich Steuer „X“ = 150€-X

 

172,41€ aus dem Brutto angelegt (Äquivalent zu 100€ Netto bei 42% Steuer) bei 50% Kursgewinn = 258,62€. Abzüglich 42% Steuer = 150€ 

 

Einfache Mathematik. Da kann es doch keine Uneinigkeit geben oder? 

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rotten.demin
· bearbeitet von rotten.demin
vor 39 Minuten von Caveman8:

Einfache Mathematik. Da kann es doch keine Uneinigkeit geben oder? 

Eigentlich nicht. Aussagen wie die von @Bolanger kommen wahrscheinlich daher, dass nicht die richtigen Beträge – also Brutto im AVD vs. Netto im normalen Depot – miteinander verglichen werden. Vergleicht man hingegen eine 172-€-Anlage im AVD mit derselben im normalen Depot, ergibt sich natürlich ein anderes Ergebnis, weil in das normale Depot einfach ein höherer Brutto-Betrag geflossen ist. 

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Bolanger

Ich glaube ich verfolge diesen Thread nur noch passiv, um ihn nicht zuzuspammen. Un wenn es die ersten Angebote gibt sollten wir überlegen einen neuen Thread zu eröffnen, der sich ausschließlich mit den dann sicherlich aus dem Boden sprießenden Rechnern auseinandersetzt. 

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Gabriele
· bearbeitet von Gabriele

 

Fallbeispiel:

 

Ein 59-Jähriger Angestellter mit einem aktuellem Grenzsteuersatz von ca. 30% hat in seinem Wertpapierdepot:

 

600.000 € FTSE-ALL-WORLD-ETFs

300.000 € Langlaufende Österreichische Staatsanleihen (Direktinvesment, kein ETF)

 

Sollte er in sein Altersvorsorgedepot FTSE-ALL-WORLD-ETFs oder Langlaufende Österreichische Staatsanleihen (Direktinvesment, kein ETF) legen?

 

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ellefant
Zitat

 

Reform der privaten Altersvorsorge nimmt letzte Hürde

Ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt künftig die Riester-Rente. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 der vom Bundestag beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge zu. Gleichzeitig unterbreiten die Länder Vorschläge zum Verwalten und Ausgestalten des neuen Angebots.

 

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1065/1065-pk.html?nn=4352766#top-5

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STSC

Gibt es für das AVD auch so etwas wie eine Entgeltumwandlung bei der Lohnabrechnung, ansonsten muss man die erstatteten Beiträge nach der Steuererklärung nachträglich ins AVD schieben. Das werden die meisten dann ehe nicht machen. 

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fgk

Es gibt bAV-Riester. Ich glaube aber, daß der Betrieb den Tarif aktiv anbieten muß.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 11 Minuten von fgk:

Es gibt bAV-Riester. Ich glaube aber, daß der Betrieb den Tarif aktiv anbieten muß.

Das hat aber den Nachteil, zukünftig, dass man dann eine riesterrente 2.0 mit endfälliger Garantie hat, was man beim AVD ja ausdrücklich nicht mehr will.

 

die bAV hat aber quasi immer so eine endfällige Garantie. Von mindestens 50%, oft 80% und mehr.

 

Es macht also zukünftig noch weniger Sinn als bisher schon, die Riester Förderung in die bAV zu integrieren.

 

Daher an auch klares Nein: das jetzt beschlossene AV Depot gibt es ohne endfälligen Garantie NICHT über einen Arbeitgeber und die Gehaltsabrechnung.

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chirlu
vor 2 Stunden von STSC:

ansonsten muss man die erstatteten Beiträge nach der Steuererklärung nachträglich ins AVD schieben.

 

Nein, man zahlt von vornherein den Bruttobetrag ein (abgesehen von der Zulage, die direkt kommt).

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STSC
vor einer Stunde von satgar:

das jetzt beschlossene AV Depot gibt es ohne endfälligen Garantie NICHT über einen Arbeitgeber und die Gehaltsabrechnung.

Es geht doch in erster Linie darum, dass der Arbeitgeber den Betrag mit der Lohnabrechnung vom Brutto abzieht und direkt in die AVD überweist. Was hat das mit endfälliger Garantie zu tun? Ansonsten hat man doch wieder den jährlichen Aufwand in der Steuererklärung, 

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fgk

Bei bAV haftet der Betrieb fürs Kapital und wird deshalb Tarife wählen, bei denen das Kapital von der Versicherung garantiert wird.

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satgar
vor 1 Stunde von STSC:

Es geht doch in erster Linie darum, dass der Arbeitgeber den Betrag mit der Lohnabrechnung vom Brutto abzieht und direkt in die AVD überweist. Was hat das mit endfälliger Garantie zu tun? Ansonsten hat man doch wieder den jährlichen Aufwand in der Steuererklärung, 

So funktioniert das über den Arbeitgeber aber nicht. Wenn es über den Arbeitgeber läuft, ist es eine Betriebsrente und damit eine bAV. Sie hat andere Regeln als Riester. Und deswegen ist ein AVD direkt über einen Arbeitgeber und das Gehalt nicht möglich. 

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Turmalin

Außerdem ist eine bAV sozialversicherungspflichtig (siehe Direktversicherung).

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Stunden von Turmalin:

Außerdem ist eine bAV sozialversicherungspflichtig (siehe Direktversicherung).

Wobei es da eine Rechtsänderung vor jaaaaahren gab. Ganz früher war es so, dass man die Riester 1.0 Förderung in die bAV integrieren konnte. Immerhin hatte beides eine endfällige Garantie, es war dahingehend also egal. Nur wie du schon sagst: die bAV ist Sozialversicherungspflichtig , Riester nicht. Und damit hat man plötzlich, durch die Integration der Riester Förderung in die bAV, auch die Riester Förderung SV Pflichtig gemacht. Das war extrem ungeil und deswegen nicht zu empfehlen.

 

irgendwann erkannte der Gesetzgeber das und legte fest: wenn Riester 1.0 in die bAV integriert wird, darf die daraus entstehende Rente, also dieser Anteil, nicht SV pflichtig sein. Der Anbieter trennt das Beitrags mäßig seit dem quasi intern auf. Seit dem ist es nicht mehr so schlimm, das zu tun.

 

Mit dem AVD macht das aber so gar keinen Sinn, das zu tun. Wegen der Zwangsgarantie der bAV.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Zitat

aktiv gemanagte Fonds

 

Weiter braucht man nicht zu lesen! :'(

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Sapine

Aber es sind doch ETFs :D (Vorsicht Ironie!)

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Arquin85
Am 4.5.2026 um 11:08 von Caveman8:

100€ aus dem Netto angelegt bei 50% Kursgewinn = 150€. Abzüglich Steuer „X“ = 150€-X

 

172,41€ aus dem Brutto angelegt (Äquivalent zu 100€ Netto bei 42% Steuer) bei 50% Kursgewinn = 258,62€. Abzüglich 42% Steuer = 150€ 

 

Einfache Mathematik. Da kann es doch keine Uneinigkeit geben oder? 

Vielleicht übersehe ich etwas ganz Offentsichtliches..., aber die die Beiträge werden doch nicht aus dem Bruttogehalt (bzw. vor Steuer - wie bspw. bei der BAV) bezahlt. Müsste man nicht eher die 100€ Netto nehmen, die dann das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% wären das dann 42€, die als Steuerrückerstattung wieder zurückfließen. Vielleicht könntest du es nochmal kurz erläutern, wenn ich hier einen Gedankenfehler habe. Danke dir.

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chirlu
vor 15 Minuten von Arquin85:

Vielleicht übersehe ich etwas ganz Offentsichtliches..., aber die die Beiträge werden doch nicht aus dem Bruttogehalt (bzw. vor Steuer - wie bspw. bei der BAV) bezahlt.

 

Doch, genau das werden sie.

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franko
vor einer Stunde von Arquin85:

[...] die Beiträge werden doch nicht aus dem Bruttogehalt (bzw. vor Steuer - wie bspw. bei der BAV) bezahlt. Müsste man nicht eher die 100€ Netto nehmen, die dann das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% wären das dann 42€, die als Steuerrückerstattung wieder zurückfließen.

Du zahlst 172,41 Euro ein und bekommst 72,41 Euro (42 %) vom Finanzamt erstattet. (Beide Beträge musst du genau genommen noch um die Zulage reduzieren, aber das ändert nichts am Ergebnis – der Sonderausgabenabzug gilt auch für die Zulage.)

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STSC

Die nachgelagerte Besteuerung finde ich schon etwas problematisch für die Altervorsorge, da man keinerlei Ahnung hat, wie Besteuerung z.B. 50 Jahre später im Alter ist. Vor allem in jungen Jahren verdient man vielleicht weniger und hat einen geringeren Steuersatz als dann später im Alter bzw. Rente. Irgendwie muss man sich dann trotzdem fragen, ob man mit einem klassichen ETF-Sparplan nicht besser fährt.

Aber warten wir die ersten Angebote ab, wo hoch die jährlich Kosten sind, ggf. fällt dann die Entscheidung leichter.

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