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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 39 Minuten von whister:

Wenn das Angebot eines Neobrokers über eine Bank (bspw. Baader Bank) realisiert wird und diese Bank der Vertragspartner ist, dann müsste im Zweifel diese Bank auch den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen fortführen, selbst wenn es den Neobroker als Vermittler nicht mehr gibt.

Ist dem wirklich so? Ich hab da Zweifel! Wie ist es denn heute, wenn ein Neobroker mit Baader Kooperation pleite ginge oder sich auch einfach nur aus dem deutschen Markt zurück zöge?

 

Ist das eventuell vergleichbar mit den Wechseln von Smart Broker zu Smartbroker+ oder SC in der Baader Kooperationsversion hin zum eigenenständigen SC Produkt?

 

Deine Ausführungen klingen so, als käme das originäre Produkt von der Bank im Hintergrund mit der Banklizenz, und nicht vom Neobroker. Ich bin da sehr unsicher, ob dem so ist. 

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whister
vor 13 Minuten von satgar:

Ist dem wirklich so? Ich hab da Zweifel! Wie ist es denn heute, wenn ein Neobroker mit Baader Kooperation pleite ginge oder sich auch einfach nur aus dem deutschen Markt zurück zöge?

Das ist nicht vergleichbar, denn die Verträge eines normalen Depots sind bankseitig kündbar (was vermutlich passieren wird, wenn es den Neobroker als Vermittler nicht mehr gibt).

 

vor 14 Minuten von satgar:

Deine Ausführungen klingen so, als käme das originäre Produkt von der Bank im Hintergrund mit der Banklizenz, und nicht vom Neobroker. Ich bin da sehr unsicher, ob dem so ist. 

Bei den Baader-Neobrokern schließt du einen Vertrag mit der Baader Bank für das Depot sowie einen Vertrag mit dem Neobroker zur Anlagenvermittlung. Wie das dann beim AV-Depot aussehen wird, wissen wir derzeit noch nicht.

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rotten.demin
vor 32 Minuten von Bolanger:

Hallo,

in einem anderen Thread bin ich auf diesen Rechner gestoßen: www.Zukunftsrechner.de

Den habe ich bemüht und für einen 37 jährigen durchgerechnet, in wie weit sich das AVD tatsächlich lohnt. Egal wie ich es drehe und wende, sobald der Steuersatz während der Rente ims elben Bereich liegt wie während des Ansparens, und dazu im bereich von 40%, die nebenbei bemerkt auch schnell als Altersbezüge erreicht werden, kann ich keinerlei finanziellen Vorteile des AVD ggü. einer freien Anlage in die selbe Anlageklasse erkennen. 

Da in diesem Thread ja schon auf diverse Fehler in veröäffentlichen rechnern hingewiesen wurde möchte ich auch diesxen Rechner hier einstreuen. Ich selbst kann keine Fehler erkennen, bin aber auch nicht allwissend.

 

Ich habe nirgends entdeckt, wie das Ergebnis für das normale ETF-Depot berechnet wird. Daher lässt es sich schwer bewerten.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

 

vor 4 Stunden von rotten.demin:

Ist beim AVD nicht relevant, da die Gewinne steuerfrei sind. Was das genau heißt, wurde ab #1704 besprochen. 

Sorry aber das stimmt auch nach der 100. Wiederholung im Forum noch immer nicht. Bzw. Die Aussage ist semantisch nicht korrekt. 
 

Die nachgelagerte Besteuerung entspricht der Steuerfreiheit einer Anlage aus dem Nettovermögen. Die im Versicherungsmantel aufgelaufenen Gewinne sind aber nicht steuerfrei. Deshalb wäre eine theoretische Teilfreistellung (die es nicht gibt) bei einer späteren Entnahme natürlich vorteilhaft.

 

Da auf diese Diskussion offensichtlich niemand mehr im Forum Lust hat, sollten wir da künftig auch einheitlich (und korrekt) kommunizieren. Alles andere provoziert (absichtlich oder nicht) nur wieder die Diskussion.  

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sparfux
vor 3 Stunden von Bolanger:

in einem anderen Thread bin ich auf diesen Rechner gestoßen: www.Zukunftsrechner.de

Dieser Rechner rechnet bzgl. der Steuererstattung bei Einzahlung übrigens genau so, wie von mir weiter oben beschrieben - ohne Berücksichtigung des Soli.

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rotten.demin
vor 3 Stunden von Caveman8:

Sorry aber das stimmt auch nach der 100. Wiederholung im Forum noch immer nicht. Bzw. Die Aussage ist semantisch nicht korrekt. 

Ich hatte ja auf eine Erklärung verwiesen. 

 

vor 3 Stunden von Caveman8:

Die im Versicherungsmantel aufgelaufenen Gewinne sind aber nicht steuerfrei. Deshalb wäre eine theoretische Teilfreistellung (die es nicht gibt) bei einer späteren Entnahme natürlich vorteilhaft.

Ja, natürlich wäre das vorteilhaft. Vorteilhaft wären auch viele andere Dinge, die man sich ausdenken könnte. Im Kontext eines Vergleichs zwischen AVD und einem normalen Depot ist eine fehlende Teilfreistellung jedoch kein negativ hervorzuhebender Aspekt, da, wie du selbst treffend schreibst:

vor 3 Stunden von Caveman8:

Die nachgelagerte Besteuerung entspricht der Steuerfreiheit einer Anlage aus dem Nettovermögen.

 

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satgar
vor 5 Minuten von rotten.demin:

Ja, natürlich wäre das vorteilhaft. Vorteilhaft wären auch viele andere Dinge, die man sich ausdenken könnte. Im Kontext eines Vergleichs zwischen AVD und einem normalen Depot ist eine fehlende Teilfreistellung jedoch kein negativ hervorzuhebender Aspekt

Man möge aber bitte nochmal bedenken: eine richtige Rentenversicherung der Schicht 3 hat eine Pauschale TFS von 15%. 

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chirlu
vor 35 Minuten von satgar:

Man möge aber bitte nochmal bedenken: eine richtige Rentenversicherung der Schicht 3 hat eine Pauschale TFS von 15%.

 

Wenn man das Kapital entnimmt. Wenn man dagegen die Rente bezieht, gibt es auch keine Teilfreistellung.

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s1lv3r
vor 4 Stunden von Bolanger:

[...] sobald der Steuersatz während der Rente ims elben Bereich liegt wie während des Ansparens, und dazu im bereich von 40%, die nebenbei bemerkt auch schnell als Altersbezüge erreicht werden, kann ich keinerlei finanziellen Vorteile des AVD ggü. einer freien Anlage in die selbe Anlageklasse erkennen. 

 

Das ist ja auch irgendwie folgerichtig, denn warum sollte der Staat (mit Verzicht auf Steuern) die Altersvorsorge von jemandem fördern, der im Alter Einkünfte im Bereich von +40% Grenzsteuersatz hat? Eine solche Person braucht ganz offensichtlich keine Unterstützung bei der Altersvorsorge.

 

vor 30 Minuten von satgar:

Man möge aber bitte nochmal bedenken: eine richtige Rentenversicherung der Schicht 3 hat eine Pauschale TFS von 15%. 

Ist jetzt eigentlich schon bekannt, ob der ungeförderte Teil dann wie eine Rentenversicherung behandelt wird und die 15% TFS bekommt? :news:

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satgar
vor 16 Minuten von chirlu:

 

Wenn man das Kapital entnimmt. Wenn man dagegen die Rente bezieht, gibt es auch keine Teilfreistellung.

Das stimmt, richtig.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Zitat

 

Am 18.4.2026 um 22:35 von whister:

Die Rechnung ist so auch nicht korrekt – den Solidaritätszuschlag spart man nur auf den der Zulage überschreitenden Steuerersparnis. Daher ist die Förderquote bei Riester 1.0 in dem Fall auch etwas höher, da weniger Zulage gezahlt wird.

 

OK, ich weiß jetzt in der Tat nicht so genau, wann exakt der Soli berechnet wird - vor oder nach Abzug der Zulage. Das müsste man im Steuerbescheid nochmal nachvollziehen. Aber da geht es nur um einen kleinen Unterschied.

Ich habe jetzt nocheinmal in einem Steuerbescheid nachgeschaut: Der Soli wird dann erst ganz am Ende, nachdem der Zulagenbetrag zur Steuer addiert wurde, berechnet.

Am 18.4.2026 um 11:06 von sparfux:

bei Riester wird die Zulage aber am Ende wieder abgezogen. Also sagen wir 100€ Eigenbetrag und 30€ Zulagen macht 130€ Einzahlung. 130€ werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Steuerersparnis is 130€ * 42*1,055 = 57,60€.

 

Davon werden die 30€ Zulage aber abgezogen, so dass die effektive zusätzliche Steuererstattung nur 57,60€ - 30€ = 27,60€ beträgt.

Mit dem o.g. Zahlenbeispiel ergibt sich damit nun folgende - genau gerechnete - Steuerersparnis für Leute mit 42% Grenzsteuersatz und 5,5% Soli:

 

((100€ + 30€) * 42% - 30€) * (1 + 5,5%) = 25,95€

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whister
vor 47 Minuten von sparfux:

Ich habe jetzt nocheinmal in einem Steuerbescheid nachgeschaut: Der Soli wird dann erst ganz am Ende, nachdem der Zulagenbetrag zur Steuer addiert wurde, berechnet.

Genau, und das hat den Effekt, dass der Soli nur auf den der Zulage übersteigenden Steuervergünstigung nicht anfällt.

 

Den Effekt kann man auch in diesem Rechner nachvollziehen: https://fairadvisor.net/foerdervergleichsrechner/index.xhtml

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poipoi
· bearbeitet von poipoi
Am 26.4.2026 um 12:40 von Bolanger:

Hallo,

in einem anderen Thread bin ich auf diesen Rechner gestoßen: www.Zukunftsrechner.de

Den habe ich bemüht und für einen 37 jährigen durchgerechnet, in wie weit sich das AVD tatsächlich lohnt. Egal wie ich es drehe und wende, sobald der Steuersatz während der Rente ims elben Bereich liegt wie während des Ansparens, und dazu im bereich von 40%, die nebenbei bemerkt auch schnell als Altersbezüge erreicht werden, kann ich keinerlei finanziellen Vorteile des AVD ggü. einer freien Anlage in die selbe Anlageklasse erkennen. 

Da in diesem Thread ja schon auf diverse Fehler in veröäffentlichen rechnern hingewiesen wurde möchte ich auch diesxen Rechner hier einstreuen. Ich selbst kann keine Fehler erkennen, bin aber auch nicht allwissend.

 

40% als Grenzsteuersatz ist schon sehr hoch, aber bspw. mit Mieteinahmen durchaus realistisch. Selbst bei einem geringeren Grenzsteuersatz hat Riester (habe mit 33% gerechnet) ist Riester nur bedingt von Vorteil gegenüber einem ETF-Depot.

 

Dazu kommt wohl der Nachteil bei gesetzlich Versicherten, dass die KV und PV komplett für die Riesterrente finanziert werden muss. Hier wäre die PKV wohl im Vorteil...ich liebe dieses mehrdimensionale Spiel.

(Danke an fgk für die Korrektur)

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fgk
· bearbeitet von fgk

Auszahlungen aus Riesterverträgen sind sozialversicherungsfrei, gleichzeitig spart eine Einzahlung keine Beiträge (anders bei Entgeltumwandlung/betriebliche Altersvorsorge).

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Bolanger
vor 7 Stunden von poipoi:

40% als Grenzsteuersatz ist schon sehr hoch, aber bspw. mit Mieteinahmen durchaus realistisch.

Jeder darf sich selbst überlegen, ob er davon ausgeht, Kapitalerträge auch in der Rentenzeit noch über die Abgeltung sozialversicherungsfrei und losgelöst vom eigenen Steuersatz (Günstigerprüfung nicht einbezogen) vereinnahmen wird. 40% Grenzsteuersatz hat man bei etwa 5 KEUR pro Monat erreicht. Zumindest bei den WPFlern gehe ich davon aus, dass es einige unter ihnen gibt, die auch in der Rentenzeit mit solchen Einnahmen kalkulieren. Mal grob überschlagen für die etwas älteren Semester: Mit 27 das Studium beendet und direkt in einem Großkonzern mit Gehalt über der BBG eingestiegen macht bis 67 schon einen Rentenbezug von etwa 3400 KEUR. Dazu dann Kapitalerträge von 2% aus einem Depot von 1 Mio und schon sind 5 KEUR pro Monat erreicht. Oder die Mieteinnahmen aus 1 oder 2 Wohneinheiten, die bereits abgezahlt sind.  

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rotten.demin
vor 5 Minuten von Bolanger:

Mit 27 das Studium beendet und direkt in einem Großkonzern mit Gehalt über der BBG eingestiegen macht bis 67 schon einen Rentenbezug von etwa 3400 KEUR. Dazu dann Kapitalerträge von 2% aus einem Depot von 1 Mio und schon sind 5 KEUR pro Monat erreicht. Oder die Mieteinnahmen aus 1 oder 2 Wohneinheiten, die bereits abgezahlt sind.  

In einem solchen Fall braucht man sich doch eigentlich keine Gedanken mehr machen, ob man nun das AVD nutzt oder nicht. Ein etwaiger Unterschied bei den 150 Euro im Monat ist doch völlig belanglos. 

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satgar
vor 7 Minuten von rotten.demin:

In einem solchen Fall braucht man sich doch eigentlich keine Gedanken mehr machen, ob man nun das AVD nutzt oder nicht. Ein etwaiger Unterschied bei den 150 Euro im Monat ist doch völlig belanglos. 

Seh ich absolut genauso.

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ttrax12
· bearbeitet von ttrax12
vor 5 Stunden von Bolanger:

Jeder darf sich selbst überlegen, ob er davon ausgeht, Kapitalerträge auch in der Rentenzeit noch über die Abgeltung sozialversicherungsfrei und losgelöst vom eigenen Steuersatz (Günstigerprüfung nicht einbezogen) vereinnahmen wird. 40% Grenzsteuersatz hat man bei etwa 5 KEUR pro Monat erreicht. Zumindest bei den WPFlern gehe ich davon aus, dass es einige unter ihnen gibt, die auch in der Rentenzeit mit solchen Einnahmen kalkulieren. Mal grob überschlagen für die etwas älteren Semester: Mit 27 das Studium beendet und direkt in einem Großkonzern mit Gehalt über der BBG eingestiegen macht bis 67 schon einen Rentenbezug von etwa 3400 KEUR. Dazu dann Kapitalerträge von 2% aus einem Depot von 1 Mio und schon sind 5 KEUR pro Monat erreicht. Oder die Mieteinnahmen aus 1 oder 2 Wohneinheiten, die bereits abgezahlt sind.  

Ich stimme dir auf jeden Fall zu, dass man sich (wie eigentlich bei jedem Invest) grundlegend Gedanken über die lägerfristige finanzielle Situation machen sollte, allerdings ist diese Beispielrechnung für mich eher ein Argument, das in den meisten Fällen dagegen spricht, einen so hohen Grenzsteuersatz im Alter anzunehmen.

Eben dadurch, dass die erreichbare Rentenhöhe durch die BBG begrenzt ist und die angenommene Maximalrente sofort unterschritten wird wenn Unterbrechungen wie Sabatticals/Elternzeiten oder der hier im Forum ja sehr beliebte vorgezogene Ruhestand dazu kommen, würde ich schon erwarten, dass die meisten einen deutlich geringeren Grenzsteuersatz im Ruhestand haben. Die Kapitalerträge aus dem Depot spielen dabei eh keine Rolle, da diese unter die KapESt fallen.

Wirklich Gedanken machen müssen sich also primär die Leute mit sehr hohen Betriebsrenten (die immer seltener werden) und die mit viel Immobilienerträgen, wobei es da ja zahlreiche steuerliche Konstrukte (Zuwendungsnießbrauch/Ehegattenschaukel etc.) gibt.

 

Am 26.4.2026 um 12:40 von Bolanger:

in einem anderen Thread bin ich auf diesen Rechner gestoßen: www.Zukunftsrechner.de

Den habe ich bemüht und für einen 37 jährigen durchgerechnet, in wie weit sich das AVD tatsächlich lohnt. Egal wie ich es drehe und wende, sobald der Steuersatz während der Rente ims elben Bereich liegt wie während des Ansparens, und dazu im bereich von 40%, die nebenbei bemerkt auch schnell als Altersbezüge erreicht werden, kann ich keinerlei finanziellen Vorteile des AVD ggü. einer freien Anlage in die selbe Anlageklasse erkennen. 

Also ich kann das bei meinen Spielereien mit dem Rechner nicht ganz nachvollziehen. Rechne ich mit 37J, unverheiratet, hohem Gehalt in der Ansparphase, Grenzsteuersatz von 42% in der Rente und 7% Rendite komme ich immerhin noch auf einen Vorteil von ca. 6500€ ohne Kinder und bei zwei Kindern sogar von 18000€. Absolut sind das vielleicht keine Riesensummen, aber dafür das (für den typischen WPF-Anleger) auch nur Popelsummen eingezahlt werden, ist das doch ein nettes Zubrot. 

 

Wenn ich jetzt deinen Top-Renter nehme, der aber außer der Rente nur sein ETF-Depot hat, dann komme ich (laut KI) auf einen Grenzsteuersatz von ca. 30%. Dann hat der AVD-Sparer ohne Kinder ein Vorteil von 38000€ und mit 2 Kindern sogar über 50000€. Bei 54000€ die man eingezahlt hat, finde ich das gar nicht so übel.

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Bolanger
vor 10 Stunden von rotten.demin:

In einem solchen Fall braucht man sich doch eigentlich keine Gedanken mehr machen, ob man nun das AVD nutzt oder nicht. Ein etwaiger Unterschied bei den 150 Euro im Monat ist doch völlig belanglos. 

Das mag sein. Gerade bei vielen WPFlern denke ich, dass sie auch durch die ständige Optimierung auch kleiner Positionen ihres Portfolios diesen Status überhaupt erreicht haben. Da können optimierte 150 EUR monatlich auch helfen, oder eben nicht. 

vor 9 Stunden von ttrax12:

Die Kapitalerträge aus dem Depot spielen dabei eh keine Rolle, da diese unter die KapESt fallen.

Meinst Du ich sollte meine Altersversorgung  für in 40 Jahren darauf aufbauen? 

vor 9 Stunden von ttrax12:

Wirklich Gedanken machen müssen sich also primär die Leute mit sehr hohen Betriebsrenten (die immer seltener werden) und die mit viel Immobilienerträgen, wobei es da ja zahlreiche steuerliche Konstrukte

Und die Leute mit anderen Rentenversicherungen?! Bei der großen Versicherungswirtschaft, die wir haben, wird es bestimmt auch viele geben, die über später zu besteuernde RVs die Rentenlücke schließen. 

Zum Rechner... Ist der denn nun fehlerfrei? Oder geschönt, um später Provisionen für Vertragsabschlüsse zu kassieren? 

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lacerator1984
Am 26.4.2026 um 16:59 von satgar:

Man möge aber bitte nochmal bedenken: eine richtige Rentenversicherung der Schicht 3 hat eine Pauschale TFS von 15%. 

Das wird gerade politisch diskutiert. Es ist vor ein paar Tagen ein Gutachten von KPMG rausgekommen im Auftrag des BMF, dass der Satz viel zu hoch wäre. Laut Gutachten beträgt die "korrekte" TFS 2 %. Kernargument des Gutachten ist, dass zu viele ausländisch anlegende Fonds in den Policen enthalten sind. Ich vermute, hier wird es zeitnah eine Anpassung geben.

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Amnesty

Wenn man wüsste, welche steuerrechtlichen Rahmenbedingungen während des Ruhestands irgendwann gelten werden, könnte man seriös vergleichen. 
So muss man vom Status Quo ausgehen. 
Wenn es so bleibt, wie es ist, würden wir als Familie mit dem AVD nicht besser fahren. 
Der entscheidende Vorteil des normalen Depots gegenüber dem AVD ist für mich aber die freie Nutzbarkeit des Vermögen.

 

Klar, wenn es in 30 Jahren keine TFS mehr gäbe und man man Gewinne mit dem Grenzsteuersatz versteuern würde, sähe es etwas anders aus. 
 

Aber im Endeffekt sind wir nicht die Zielgruppe des AVD und ich finde es gut, dass für Riester eine bessere Nachfolgelösung geschaffen wird.

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Wenn man den Status quo bei der Besteuerung betrachtet, dann hat es das AVD prinzipiell schwer. Ausnahmen mag es geben, wenn jemand nur wenig einzahlt, um eine möglichst hohe Förderquote zu haben und später kaum Steuern zahlt. Für alle anderen, bei denen die prozentuiale Förderung schon in der Ansparphase geringer ist als die Steuererstattung gilt:

 

Eine nachgelagerte Besteuerung kann rein rechnerisch nur dann etwas bringen, wenn der Steuersatz in der Auszahlphase geringer ist als in der Ansparphase. Bei gleichen Steuersätzen macht es schon rein mathematisch keinen Unterschied, wann man versteuert. Selbst bei einem geringeren Steuersatz in der Bezugsphase hat es das AVD schwer mit der Abgeltungsteuer mitzuhalten. Bei einem Sparplan mit 30 Jahren Ansparzeit und 6% Ertrag besteht das Kapital zum Rentenbeginn zu etwa 2/3 aus Kapitalerträgen und 1/3 aus Eigenbeiträgen. Ohne AVD kann man also 2/3 mit < 27% vereinnahmen und hat für 1/3 auf die Rückerstattung des persönlichen Grenzsteuersatzes von max 42% verzichtet. Übers ganze wäre das eine Steuerbelastung von etwa 32% (66,6*0,27+33,3*0,42). Da müssen die Alterseinkünfte schon gering sein und der Steuersatz während der Einzahlung hoch, um da mithalten zu können. Wenn dann noch so Sachen wie Teilfreistellung außerhalb des AVD, aber nicht im AVD hinzu kommen oder Jahresgebühren beim AVD, dann kippt das recht schnell eindeutig zur freien, ungeförderten Anlage.   

 

 

vor einer Stunde von Amnesty:

Aber im Endeffekt sind wir nicht die Zielgruppe des AVD und ich finde es gut, dass für Riester eine bessere Nachfolgelösung geschaffen wird.

Das ist eine Aussage., der ich völlig zustimme. Und ehrlich gesagt ist es auch gut so, dass die Förderung eher denen zu Gute kommt, die sie auch brauchen und nicht den WPFlern, die echte Vermögen verwalten.

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Turmalin
vor 2 Stunden von Bolanger:

Wenn man den Status quo bei der Besteuerung betrachtet, dann hat es das AVD prinzipiell schwer. Ausnahmen mag es geben, wenn jemand nur wenig einzahlt, um eine möglichst hohe Förderquote zu haben und später kaum Steuern zahlt. Für alle anderen, bei denen die prozentuiale Förderung schon in der Ansparphase geringer ist als die Steuererstattung gilt:

 

Eine nachgelagerte Besteuerung kann rein rechnerisch nur dann etwas bringen, wenn der Steuersatz in der Auszahlphase geringer ist als in der Ansparphase. Bei gleichen Steuersätzen macht es schon rein mathematisch keinen Unterschied, wann man versteuert. Selbst bei einem geringeren Steuersatz in der Bezugsphase hat es das AVD schwer mit der Abgeltungsteuer mitzuhalten. Bei einem Sparplan mit 30 Jahren Ansparzeit und 6% Ertrag besteht das Kapital zum Rentenbeginn zu etwa 2/3 aus Kapitalerträgen und 1/3 aus Eigenbeiträgen. Ohne AVD kann man also 2/3 mit < 27% vereinnahmen und hat für 1/3 auf die Rückerstattung des persönlichen Grenzsteuersatzes von max 42% verzichtet. Übers ganze wäre das eine Steuerbelastung von etwa 32% (66,6*0,27+33,3*0,42). Da müssen die Alterseinkünfte schon gering sein und der Steuersatz während der Einzahlung hoch, um da mithalten zu können. Wenn dann noch so Sachen wie Teilfreistellung außerhalb des AVD, aber nicht im AVD hinzu kommen oder Jahresgebühren beim AVD, dann kippt das recht schnell eindeutig zur freien, ungeförderten Anlage.   

 

 

Das ist eine Aussage., der ich völlig zustimme. Und ehrlich gesagt ist es auch gut so, dass die Förderung eher denen zu Gute kommt, die sie auch brauchen und nicht den WPFlern, die echte Vermögen verwalten.

Das hast du sehr gut und verständlich auf den Punkt gebracht.

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franko
vor einer Stunde von Bolanger:

Eine nachgelagerte Besteuerung kann rein rechnerisch nur dann etwas bringen, wenn der Steuersatz in der Auszahlphase geringer ist als in der Ansparphase. Bei gleichen Steuersätzen macht es schon rein mathematisch keinen Unterschied, wann man versteuert. Selbst bei einem geringeren Steuersatz in der Bezugsphase hat es das AVD schwer mit der Abgeltungsteuer mitzuhalten. Bei einem Sparplan mit 30 Jahren Ansparzeit und 6% Ertrag besteht das Kapital zum Rentenbeginn zu etwa 2/3 aus Kapitalerträgen und 1/3 aus Eigenbeiträgen. Ohne AVD kann man also 2/3 mit < 27% vereinnahmen und hat für 1/3 auf die Rückerstattung des persönlichen Grenzsteuersatzes von max 42% verzichtet. Übers ganze wäre das eine Steuerbelastung von etwa 32% (66,6*0,27+33,3*0,42). Da müssen die Alterseinkünfte schon gering sein und der Steuersatz während der Einzahlung hoch, um da mithalten zu können.

Nehmen wir an, du zahlst ohne AVD 30.000 Euro ein und erwirtschaftest 60.000 Euro Erträge. Auf die 60.000 Euro werden dann mindestens 15.000 Euro Kapitalertragsteuer fällig, sodass dir netto nur 75.000 Euro bleiben (ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie laufender Besteuerung von Ausschüttungen bzw. Vorabpauschale).

Ins AVD könntest du mit gleichem Nettoaufwand (30.000 Euro) bei 42 % Steuersatz 51.724,14 Euro einzahlen und hättest 103.448,28 Euro an Erträgen. Mit demselben Steuersatz bei der Entnahme bekämst du dann netto 90.000 Euro heraus.

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Turmalin

Die Berechnung hängt dann wohl sehr davon ab, wieviel Kursgewinn im Kapital enthalten ist. Bei Bolanger 2/3, bei Franko 1/2.

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