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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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BlindesHuhn88

 

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Bolanger
vor 36 Minuten von blaky:

Meiner Meinung nach darf man nicht vergessen, dass man nicht nur die eingezahlten Beträge, sondern auch die 30% Förderung von der Steuer absetzen kann.

Wo kann ich das denn außerhalb des Forums nachlesen?

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rotten.demin
vor 30 Minuten von Bolanger:

Wo kann ich das denn außerhalb des Forums nachlesen?

Das steht z.B. hier:

Zitat

Ihre Beiträge und den Zulageanspruch (Grund- und Kinderzulage) können Sie wie bisher als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft für Sie, ob Ihnen ein noch über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht.

Es macht aber keinen Unterschied. 100 € brutto sind 100 € brutto, egal, aus welchen Bestandteilen sich dieser Betrag zusammensetzt.

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chirlu
vor 50 Minuten von rotten.demin:

100 € brutto sind 100 € brutto, egal, aus welchen Bestandteilen sich dieser Betrag zusammensetzt.

 

Und im Rahmen des Beispiels heißt es, dass man z.B. 66,67 Euro direkt einzahlt und 33,33 Euro in Form der Zulage (die dann wieder bei der Steuer aufgeschlagen wird).

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Bolanger
vor 9 Stunden von blaky:

Meiner Meinung nach darf man nicht vergessen, dass man nicht nur die eingezahlten Beträge, sondern auch die 30% Förderung von der Steuer absetzen kann. Damit bekommt man nicht nur 42€ vom Finanzamt erstattet. In dem Beispiel 100€ + 30€= 130€ x 42% = 54,6€ Steuervorteil.

Diese Rechnung ist also falsch, da man in der Steuererklärung nur den über den Zulagenanspruch hinausgehenden Teil berücksichtigt bekommt. Es würde also bei 42% von 100 EUR bleiben. 

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chirlu
vor 4 Stunden von Bolanger:

Diese Rechnung ist also falsch, da man in der Steuererklärung nur den über den Zulagenanspruch hinausgehenden Teil berücksichtigt bekommt.

 

Hä? Bitte zeige mal eine neue Rechnung, was deiner Meinung nach passiert.

 

Wenn man 130 Euro einzahlt, werden natürlich auch 130 Euro berücksichtigt. Es entspricht nur nicht unserem Beispiel von 100 Euro. (Und 30% Zulage stimmt auch nicht.)

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sparfux

bei Riester wird die Zulage aber am Ende wieder abgezogen. Also sagen wir 100€ Eigenbetrag und 30€ Zulagen macht 130€ Einzahlung. 130€ werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Steuerersparnis is 130€ * 42*1,055 = 57,60€.

 

Davon werden die 30€ Zulage aber abgezogen, so dass die effektive zusätzliche Steuererstattung nur 57,60€ - 30€ = 27,60€ beträgt.

 

Der Rechenweg mag bei AVD etwas anders sein aber ich denke nicht, dass man im Endeffekt Zulage und Steurersparnis erhält. Das wäre ja auch irgendwie ungerecht. Es wird nur das eine oder das andere geben.

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chirlu
vor 6 Minuten von sparfux:

Der Rechenweg mag bei AVD etwas anders sein

 

Nein, es ändert sich bei der Fördersystematik nicht viel. Riester bleibt Riester.

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger
vor 20 Stunden von blaky:

In dem Beispiel 100€ + 30€= 130€ x 42% = 54,6€ Steuervorteil.

steht nun  gegen

Zitat

100€ Eigenbetrag und 30€ Zulagen macht 130€ Einzahlung. 130€ werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Steuerersparnis is 130€ * 42*1,055 = 57,60€.

 

Davon werden die 30€ Zulage aber abgezogen, so dass die effektive zusätzliche Steuererstattung nur 57,60€ - 30€ = 27,60€ beträgt. 

 

Im ersten Fall werden 130 EUR eingezahlt, zusätzlich gibt es eine Steuererstattung von 54,60 EUR

Im zweiten Fall werden 130 EUR eingezahlt, es gibt aber nur eine Steuererstattung von 27,60 EUR... wober ich noch nicht verstehe, woher der Faktor 1,055 kommen soll.

 

Letztlich dürfte bei einer Einzahlung des maximal geförderten Betrages und einem Grenzsteuersatz von 42% ausschließlich die Steuererstattung von Bedeutung sein, von gewissen zeitlichen Verschiebungen durch Einzahlung, Förderung und Steuerrückerstattung abgesehen.  

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rotten.demin

Die Zulage wird natürlich von der Steuererstattung abgezogen. 

 

@sparfux rechnet mit einem Renditefaktor von 5,5 % für 42 Jahre.

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chirlu
vor einer Stunde von Bolanger:

wober ich noch nicht verstehe, woher der Faktor 1,055 kommen soll.

 

Solidaritätszuschlag.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 6 Stunden von chirlu:

 

Solidaritätszuschlag.

Es kann auch 11,9% Solidaritätszuschlag sein, wenn man in der Übergangszone ist. Das ist vermutlich sogar der wahrscheinlichere Fall - wenn man vor der Übergangszone ist beträgt der Solidaritätszuschlag 0%, in der Übergangszone 11,9% und erst anschließend wieder 5,5%.

vor 11 Stunden von sparfux:

bei Riester wird die Zulage aber am Ende wieder abgezogen. Also sagen wir 100€ Eigenbetrag und 30€ Zulagen macht 130€ Einzahlung. 130€ werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Steuerersparnis is 130€ * 42*1,055 = 57,60€.

 

Davon werden die 30€ Zulage aber abgezogen, so dass die effektive zusätzliche Steuererstattung nur 57,60€ - 30€ = 27,60€ beträgt.

Die Rechnung ist so auch nicht korrekt – den Solidaritätszuschlag spart man nur auf den der Zulage überschreitenden Steuerersparnis. Daher ist die Förderquote bei Riester 1.0 in dem Fall auch etwas höher, da weniger Zulage gezahlt wird.

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sparfux
Am 18.4.2026 um 22:35 von whister:

Es kann auch 11,9% Solidaritätszuschlag sein, wenn man in der Übergangszone ist. Das ist vermutlich sogar der wahrscheinlichere Fall - wenn man vor der Übergangszone ist beträgt der Solidaritätszuschlag 0%, in der Übergangszone 11,9% und erst anschließend wieder 5,5%.

Kann ja jeder so rechnen, wie es für einen selber passt. Ich habe es gerechnet wie es für mich stimmt.

 

Am 18.4.2026 um 22:35 von whister:

Die Rechnung ist so auch nicht korrekt – den Solidaritätszuschlag spart man nur auf den der Zulage überschreitenden Steuerersparnis. Daher ist die Förderquote bei Riester 1.0 in dem Fall auch etwas höher, da weniger Zulage gezahlt wird.

OK, ich weiß jetzt in der Tat nicht so genau, wann exakt der Soli berechnet wird - vor oder nach Abzug der Zulage. Das müsste man im Steuerbescheid nochmal nachvollziehen. Aber da geht es nur um einen kleinen Unterschied.

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das_mcc
Am 24.3.2026 um 07:19 von oktavian:

Ich verstehe deshalb auch nicht den Fokus der Diskussion auf die Maximalgebühren im Gesetz. Hauptsache ist doch, dass die Versicherungslobby nicht wieder die Altersvorsorge zerstört wie durch Riester. Das Gesetz sollte zum ersten Mal niedrige Kosten ermöglichen. Wenn die Versicherungen dann für 1,5% p.a. anbieten, muss man dieses Angebot nicht wählen. Denn Konkurrenz ist wichtig.

Ich finde hingegen die Diskussion um die Kostenhöhe durchaus relevant.

Denn die Mehrheit derjenigen die das abschließend werden kommen da über die provisionsbasierte Beratung hin.

Und diese werden tendenziell teure Produkte anbieten.

Deshalb ist es in der Masse der zukünftigen Verträge wichtig vorab einen möglichst niedrigen Kostendeckel zu definieren.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Wie genau wird die Kinderzulage bei der Steuer angerechnet? Analog der Grundzulage oder kommt die immer zusätzlich? 
 

Wenn das Ziel eine maximale Förderquote ist, würde meine Frau nur 30€ mtl. einzahlen und damit 40€ Zulage (25€ Kinderzulage, 15€ Grundzulage) erhalten. Ich selbst dann 150€ mtl. und über die Steuer 63€ (42%) Erstattung erhalten. 
 

Oder würde das für uns beide bei einer Zusammenveranlagung dann sowieso addiert und ihre Förderung dann entsprechend bei meiner Steuererstattung angerechnet? 

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intInvest
vor 39 Minuten von Caveman8:

Oder würde das für uns beide bei einer Zusammenveranlagung dann sowieso addiert und ihre Förderung dann entsprechend bei meiner Steuererstattung angerechnet? 

This.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Ich habe jetzt mal versucht die beste Variante für uns zu kalkulieren (2 Personen, 1 Kind, 42% Grenzsteuersatz (bewusste Vereinfachung)) und würde (bei korrekte Berechnung und Vergleich zu Depot / Rürup) dann doch zu 2x 150€ Einzahlung tendieren. 
 

Aber ich traue dem Braten nicht. Wo liegt mein Fehler? 

IMG_2596.jpeg
 

 

*Edit: wieder der selbe Fehler. Ich lerne nicht dazu. Förderquote müsste auf den Nettobetrag berechnet werden. 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Zweiter Versuch:

 

Es wären nur die Varianten 1 + 2 vorteilhaft ggü. einer Privatrente. Variante 3 + 4 entsprechen genau dieser. 

Screenshot 2026-04-21 200616.png

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whister
vor 2 Stunden von Caveman8:

*Edit: wieder der selbe Fehler. Ich lerne nicht dazu. Förderquote müsste auf den Nettobetrag berechnet werden. 

Aus meiner Sicht ergibt es mehr Sinn, die Förderquote auf den Bruttobetrag zu berechnen. Das macht einen Vergleich mit dem erwarteten Grenzsteuersatz in der Rentenphase einfacher.

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i++

Gerade gesehen - am 8.5. soll das Gesetz nun im Bundesrat beschlossen werden. Hier ist es nochmal vollständig zum nachlesen

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Avendo

Ah sind endlich die Tagesordnungspunkte da. Damit war zu  rechnen, weil das der nächstbeste Sitzungstermin war.

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HalloAktie

Ich versuche nochmal eine Zusammenfassung meines Verständnisses des neuen Altersvorsorge-Depots (ab 2027). Ich entschuldige mich, dass das schon einzeln durchgekaut wurde, aber mir fehlt die Übersicht. Dabei ist die Person unverheiratet, selbstständig oder angestellt, Grenzsteuersatz deutlich über 30 Prozent, ohne Kinder, macht Steuererklärung mit Vorsorgeaufwand. Man möge mich korrigieren.

 

Die voraussichtlichen Vorteile gegenüber einer Rürup sind bekanntermaßen: (förderschädliche) Auflösbarkeit, geringere Kosten bei richtiger Vetragswahl, wahlweise Diversifikation in eine Art staatlichen Kenfo-Fonds mögich, Auszahlungsphase ohne Versicherungsmantel möglich.

 

Positiv, als Ergänzung zur Rürup, ist die Erweiterung des Rahmens für Vorsorgeaufwendungen (Steuererklärung) um 6840 Euro minus Zulage (540 Euro nach Szenario oben) zu bewerten, Stand 2027.

 

Neutral zu bewerten ist der freiwillige Verzicht auf lebenslange Auszahlung, kann aber durch gewählten Auszahlzeitraum bis 95 Jahren kompensiert werden; Insolvenzschutz in Anlagephase, kein Pfändungsschutz in Auszahlphase (wie bei Rürup auch). 

 

Negativ (wie bei Rürup) fehlende Teilfreistellung der Fonds im Depot, günstige Angebote der Neobroker überdauern evtl. die lange Zeit nicht (Wechselmögichkeit?), frühester Auszahlungsstart mit 65 anstatt mit 62 (62 bei Rürup/altem Riester).

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rotten.demin
vor 11 Minuten von HalloAktie:

 Negativ (wie bei Rürup) fehlende Teilfreistellung der Fonds im Depot

Ist beim AVD nicht relevant, da die Gewinne steuerfrei sind. Was das genau heißt, wurde ab #1704 besprochen. 

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whister
vor 3 Stunden von HalloAktie:

Positiv, als Ergänzung zur Rürup, ist die Erweiterung des Rahmens für Vorsorgeaufwendungen (Steuererklärung) um 6840 Euro minus Zulage (540 Euro nach Szenario oben) zu bewerten, Stand 2027.

Steuerlich absetzbar sind nur 1800 plus Zulage.

 

vor 3 Stunden von HalloAktie:

Negativ (wie bei Rürup) fehlende Teilfreistellung der Fonds im Depot, günstige Angebote der Neobroker überdauern evtl. die lange Zeit nicht (Wechselmögichkeit?), frühester Auszahlungsstart mit 65 anstatt mit 62 (62 bei Rürup/altem Riester).

Um eine Zertifizierung zu erhalten, muss das Kündigungsrecht des Anbieters ausgeschlossen sein. Die Konditionen können also für bestehende Verträge nicht über die Zeit verschlechtert werden. Wenn das Angebot eines Neobrokers über eine Bank (bspw. Baader Bank) realisiert wird und diese Bank der Vertragspartner ist, dann müsste im Zweifel diese Bank auch den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen fortführen, selbst wenn es den Neobroker als Vermittler nicht mehr gibt.

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Bolanger

Hallo,

in einem anderen Thread bin ich auf diesen Rechner gestoßen: www.Zukunftsrechner.de

Den habe ich bemüht und für einen 37 jährigen durchgerechnet, in wie weit sich das AVD tatsächlich lohnt. Egal wie ich es drehe und wende, sobald der Steuersatz während der Rente ims elben Bereich liegt wie während des Ansparens, und dazu im bereich von 40%, die nebenbei bemerkt auch schnell als Altersbezüge erreicht werden, kann ich keinerlei finanziellen Vorteile des AVD ggü. einer freien Anlage in die selbe Anlageklasse erkennen. 

Da in diesem Thread ja schon auf diverse Fehler in veröäffentlichen rechnern hingewiesen wurde möchte ich auch diesxen Rechner hier einstreuen. Ich selbst kann keine Fehler erkennen, bin aber auch nicht allwissend.

 

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