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Thesaurierende Fonds und Abgeltungssteuer

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Quark
nicht die Erträge aus Termingeschäften werden mit den Gebühren verrechnet. Die tatsächlichen Dividenden der Japan Aktien und die schwindend geringen Zinsen aus dem Cash-Anteil des Fonds. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...c=20589&hl=

 

Die Dbx-tracker basieren inzwischen nicht mehr auf japanischen, sondern auf europäischen Aktien (was sie für mich deutlich attraktiver macht).

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ederhi

hallo, bin neu bei euch und bitte daher um nachsicht, wenn ich alte kamellen aufwaermen sollte.

Die vor- und nachteile der ausläendischen thesaurierer werden seit langem diskutiert. Mich interessiert jedoch auch die frage, ob nicht auch auslaendische, ausschuettende ETFs ebenfalls erhebliche nachteile haben. Ist es bei diesen nicht so, dass bei verkauf nach 20 Jahren (besitzer ist inzwischen dement, erben haben keine ahnung) von der deutschen depotbank abgeltungssteuer auf die zwischenzeitlich angefallenen kursgewinne (durch teilthesaurierung oder steuerfreie verauesserungsgewinne) abgezogen wird, obwohl alle ausschuettungen von der depotbank jaehrlich bereits steuerlich erfasst wurden ?? Wenn man sich diesen steuerlichen Aufwand zum Verkaufszeitpunkt ersparen will, ist es nicht dann sinnvoller , auf alle auslaender (sowohl thesaurierende als auch ausschuettende) zu verzichten ?? Da mir hierzu bisher keine Stelle weiterhelfen konnte, waere ich fuer eine Antwort sehr, sehr dankbar.

ederhi

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
Also: Entweder Vorteil thesaurieren mit Nachtel swap oder Nachteil ausschütten mit Wiederanlagekosten und Vorteil kein swap. Mußt dich selbst entscheiden was besser ist.

Wo ist da der Nachteil der SWAPper? Bei denen entstehen die Gewinne ja auch erst durch den SWAP, wenn also das so ist, dann tut die Steuer nicht weh. Die ziehen also im schlechtesten Fall gleich mit den Non-Swappern. Oder?

 

Nicht die Swap Konstruktion an sich ist komplizierter, sondern das Thesaurieren an sich, oder? Heißt, dass ein Swap Fonds genauso kompliziert ist wie ein anderer ausl. Thesaurierender? Oder muss man bei denen noch was extra machen?

Ich glaube, der steuerliche Aufwand, sprich Einkommenssteuererklärung ausfüllen, ist haargenau der selbe. Aber was man genau dort ausfüllen muß, versuche ich auch noch herauszufinden.

 

Sind es diese Erträge aus dem Termingeschäft, die eventuell dann noch besteuert werden sollen in der derzeitigen Überarbeitung des Steuergesetzes?

Könnte ja alles möglich sein. Genau um diesen Punkt geht es ja auch in dem neuem Gesetzentwurf. Aber selbst wenn es so ist, dann würden sie doch gleich auf mit Non-Swappern sein im schlechtesten Fall, oder? Also bei Gewinn duch Swap bezahlt man auf diesen Steuer. Non-Swapper haben dann erst keinen Gewinn. Bei keinem Gewinn bzw. Verlust, zahlt man auch keine Steuern.

 

Gruß

 

Pascal

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Denker77
Ich glaube, der steuerliche Aufwand, sprich Einkommenssteuererklärung ausfüllen, ist haargenau der selbe. Aber was man genau dort ausfüllen muß, versuche ich auch noch herauszufinden.

 

Das wäre allerdings sehr interessant. Es ist ja ein Unterschied jährlich eine Bescheinigung abzugeben oder zu jedem einzelnen Fonds irgendwelche Daten selbst raussuchen zu müssen.

 

 

Der Versuch steuerehrlich zu sein ist recht aufwändig. Irgendwie grotesk wie wir uns hier die Köpfe heiß reden (schreiben), um Dinge zu verstehen zu denen wir verpflichtet sind (die ergo transparenter sein sollten). Wie macht das wohl der Rest der (investierenden) Bevölkerung? Die meisten stellen sich diese Fragen gar nicht erst. Das dürfte doch Chaos geben. Kriegen all die Unwissenden dann irgendeine Strafe?

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Sven82
Sind es diese Erträge aus dem Termingeschäft, die eventuell dann noch besteuert werden sollen in der derzeitigen Überarbeitung des Steuergesetzes?

ja

 

Die Dbx-tracker basieren inzwischen nicht mehr auf japanischen, sondern auf europäischen Aktien (was sie für mich deutlich attraktiver macht).
oh, danke für die Info. ... auch wenn es mich nicht wirklich interessiert welche Anteile tatsächlich gehalten werden.

 

Das wäre allerdings sehr interessant. Es ist ja ein Unterschied jährlich eine Bescheinigung abzugeben oder zu jedem einzelnen Fonds irgendwelche Daten selbst raussuchen zu müssen.
es ist ja auch nicht immer gesagt, dass du die Daten selbst ermitteln musst. In manchen Fällen teilt dir die Bank im Rahmen der Jahresbescheinigung nach § 24 EStG die Daten mit. Das hängt dann davon ab, ob die Besteuerungsgrundlagen im Zeitpunkt des Versands dieser Bescheinigungen bereits im eBundesanzeiger veröffentlicht wurden und sie somit die Daten kennt.

 

Wie macht das wohl der Rest der (investierenden) Bevölkerung? Die meisten stellen sich diese Fragen gar nicht erst. Das dürfte doch Chaos geben. Kriegen all die Unwissenden dann irgendeine Strafe?
die haben die Probleme nicht, weil Deka und Union keine ausländischen Thesaurierer anbietet bzw. deren Geschäftsjahr noch vor dem 31.08. endet, so dass die depotführende Stelle im Besitz der steuerlichen Informationen ist.

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o0Pascal0o
es ist ja auch nicht immer gesagt, dass du die Daten selbst ermitteln musst. In manchen Fällen teilt dir die Bank im Rahmen der Jahresbescheinigung nach § 24 EStG die Daten mit. Das hängt dann davon ab, ob die Besteuerungsgrundlagen im Zeitpunkt des Versands dieser Bescheinigungen bereits im eBundesanzeiger veröffentlicht wurden und sie somit die Daten kennt.

Ich dachte das Geschäftsjahr endet am 31.12(wo kann man sehen, wann das Geschäftsjahr jeweils endet eigentlich, also z.B. beim "dbx-tacker MSCI The World". immer. Wäre es nicht geschickt von den Banken, diese Bescheinigung z.B. erst immer am 15. Januar zu versenden, dann sollte der eBundesanzeiger ja aktuell sein, und die Menschen hätten dann noch im Januar Zeit ihre Einkommensteuererklärung auszufüllen.

 

Gruß

 

Pascal

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otto03
Ich dachte das Geschäftsjahr endet am 31.12(wo kann man sehen, wann das Geschäftsjahr jeweils endet eigentlich, also z.B. beim "dbx-tacker MSCI The World". immer. Wäre es nicht geschickt von den Banken, diese Bescheinigung z.B. erst immer am 15. Januar zu versenden, dann sollte der eBundesanzeiger ja aktuell sein, und die Menschen hätten dann noch im Januar Zeit ihre Einkommensteuererklärung auszufüllen.

 

Gruß

 

Pascal

 

Das Problem ist, daß die Gesellschaften bei Geschäftsjahresende 31.12. bis zumm 30.04 des Folgejahres Zeit haben die Daten in den Bundesanzeiger zu stellen, d.h.

bei Versand der Steuerbescheinigunegn stehen diese Daten ggfs. noch nicht zur Verfügung.

 

(Daher auch der nette Hinweis von Sven: Geschäftjahresende spätestens 31.08., damit ist sichergestellt, daß die Daten am 31.12. zur Verfügung stehen)

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Ich dachte das Geschäftsjahr endet am 31.12
nein, hängt vom Fonds ab. Bei Onvista unter Stammdaten kann man es nachlesen oder auf der Seite der Fondsgesellschaft. Bei db-x-trackers ist es der 31.12.

 

Bei ausländischen thesaurierenden Fonds hat diese 4 Monate Zeit die Besteuerungsgrundlagen zu veröffentlichen. Demnach müssten die Banken bis Mai warten wenn sie alle Angaben einbeziehen wollte. Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist übrigens grds. der 31.05. So viel Zeit bleibt dann also nicht mehr.

 

edit: otto03 war schneller

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Denker77

Auf den Punkt gebracht könnte man also sagen:

 

1. Bei inländisch thes. und bei allen inländisch und ausl. ausschüttenden Fonds wird die Steuer automatisch von der Bank vereinnahmt und man braucht nichts extra steuerlich zu erklären.

 

Weiteres gilt dann nur für ausländisch thes. Fonds:

 

2. Bei ausländisch thes. Fonds wird die Steuer nie automatisch von der Bank / depotführenden Stelle vereinnahmt. Sie muss in der Steuererklärung selbst angegeben werden, weil man nicht davon ausgehen kann dass Steuern bezahlt wurden.

 

3. Man muss sich diese Informationen irgendwie selbst besorgen

 

4. Entweder sie stehen auf der Jahresbescheinigung der Bank (gute Karten, wenn das Geschäftsjahr des Fonds bis 31.8. beendet), dann hat man die Daten.

 

5. Oder man muss sie sich irgendwann aus dem Bundesanzeiger holen. Wenn man Pech hat, muss man damit bis ins Frühjahr warten.

 

6. Es besteht kein Unterschied im Vorgehen (woher man die Daten kriegt und dass man sie selbst ermitteln und eintragen muss) zwischen ETF und anderen ausl. thes. Fonds, z.B. aktiv gemanagte.

 

Wäre es möglich, dass jemand zu den einzelnen Punkten Stellung nimmt? Ich finde es hilfreich, um die Unterschiede und was konkret zu tun wäre zu verstehen.

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Sven82
1. Bei inländisch thes. und bei allen inländisch und ausl. ausschüttenden Fonds wird die Steuer automatisch von der Bank vereinnahmt und man braucht nichts extra steuerlich zu erklären.
nein, das hängt widerum davon ab, wer den Steuerabzug durchführt. Entweder die Depotbank oder die Fondsbank (KAG).

 

2. Bei ausländisch thes. Fonds wird die Steuer nie automatisch von der Bank / depotführenden Stelle vereinnahmt. Sie muss in der Steuererklärung selbst angegeben werden, weil man nicht davon ausgehen kann dass Steuern bezahlt wurden.
richtig, Steuerabzug auf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge findet erst mit Veräußerung statt.

 

3. Man muss sich diese Informationen irgendwie selbst besorgen

muss nicht sein. Wenn der Depotbank (eBase, FFB etc.) die Besteuerungsgrundlagen bekannt sind, dann nimmt sie diese auch in die Jahresbescheinigung auf. Das muss aber nicht immer der Fall sein.

 

4. Entweder sie stehen auf der Jahresbescheinigung der Bank (gute Karten, wenn das Geschäftsjahr des Fonds bis 31.8. beendet), dann hat man die Daten.
so ist es.

 

5. Oder man muss sie sich irgendwann aus dem Bundesanzeiger holen. Wenn man Pech hat, muss man damit bis ins Frühjahr warten.
richtig

 

6. Es besteht kein Unterschied im Vorgehen (woher man die Daten kriegt und dass man sie selbst ermitteln und eintragen muss) zwischen ETF und anderen ausl. thes. Fonds, z.B. aktiv gemanagte.
richtig

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o0Pascal0o
2. Bei ausländisch thes. Fonds wird die Steuer nie automatisch von der Bank / depotführenden Stelle vereinnahmt. Sie muss in der Steuererklärung selbst angegeben werden, weil man nicht davon ausgehen kann dass Steuern bezahlt wurden.

Genau, und die jährlichen Steuerbescheide aufheben, damit du beim Verkauf in z.b. 10 Jahren auch beweisen kannst, dass du die Steuer schon mal bezahlt hast. Denn beim Verkauf, wird die Steuer dann automatisch abgezogen(also praktisch nochmal). Die holst du dann mit den Steuerbescheiden der vergangenen 10 Jahre zurück.

 

Aber irgendwie gemein, wenn man im Verkaufsjahr gar nicht so viel Steuern bezahlt, dann kann man ja auch nur einen kleinen Betrag von den Steuern abziehen, also zahlt man doch wieder doppelt, oder?

 

Gruß

 

Pascal

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Aber irgendwie gemein, wenn man im Verkaufsjahr gar nicht so viel Steuern bezahlt, dann kann man ja auch nur einen kleinen Betrag von den Steuern abziehen, also zahlt man doch wieder doppelt, oder?

Gilt zukünftig nicht mehr bei Kapitalerträgen. Die Abgeltungssteuer ist dann immer gleich - unabhängig der sonstigen Steuerbelastung.

 

1. Bei inländisch thes. und bei allen inländisch und ausl. ausschüttenden Fonds wird die Steuer automatisch von der Bank vereinnahmt und man braucht nichts extra steuerlich zu erklären.

Bei inländischen thesaurierern führt die KAG und nicht die Bank die Abgeltungssteuer ab. Dummerweise auch nur diese. Wenn Du kirchensteuerpflichtig bist must Du auch die Erträge der inl. thes. in der Steuererklärung zur Festsetzung des Kirchensteuerabzugs angeben.

Einzig ausschüttende Fonds stellen das rundum sorglos Paket dar wenn Du zusätzlich Deiner deutschen depotführenden Bank Deine kirchenzugehörigkeit mitteilst und der Fonds keine steuerpflichtigen zwischenthesaurierungen vornimmt.

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o0Pascal0o
Gilt zukünftig nicht mehr bei Kapitalerträgen. Die Abgeltungssteuer ist dann immer gleich - unabhängig der sonstigen Steuerbelastung.

Verstehe ich nicht. Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt immer bei 25% +Sozi + Ksteuer - jo. Aber wenn ich z.B. über 10 Jahre immer diese sagen wir mal 26% bezahle, und nach 10 Jahren meine Anteile auf einen Schlag verkaufe, dann wird dieser Betrag ja noch einmal versteuert(ein zweites mal, zu Unrecht). Daher fordere ich dann das Geld zurück vom Finanzamt in der Einkommensteuererklärung, indem ich die Einkommenssteuerbescheide von den vergangenen 10 Jahren mit als Anlage hinzufüge. Dadurch sieht das Finanzamt, dass ich die Abgeltungssteuer bereits jährlich bezahlt habe.

 

Wenn ich aber nun in diesem Jahr nur 300 Steuern zahle, ich aber 400 durch den Verkauf zahlen soll, dann bekomme ich doch nur 300 erlassen, oder wie funtkioniert das? Oder muß ich die 400 erst gar nicht zahlen?

 

Gruß

 

Pascal

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harryguenter

Ach das hattest Du gemeint - ich dachte Du spielst auf die gernzitierten niedrigeren Steuersätze im Alter an.

Ich gehe davon aus dass Dir in einem solchen Falle die Steuern per Gutschrift erstattet werden - das ist auch heute schon so usus.

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FabMan
Bei inländischen thesaurierern führt die KAG und nicht die Bank die Abgeltungssteuer ab. Dummerweise auch nur diese. Wenn Du kirchensteuerpflichtig bist must Du auch die Erträge der inl. thes. in der Steuererklärung zur Festsetzung des Kirchensteuerabzugs angeben.

 

Wäre das auch Steuerhinterziehung ...?

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otto03
Wäre das auch Steuerhinterziehung ...?

 

Yes

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FabMan

Wenn man im Rentenalter aus der Kirche austreten würde, bevor man die Fonds verkauft würde man die Kirchensteuer aber umgehen?!

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Strafbar ist auf jeden Fall, aber ob die Konsequenzen der Steuerhinterziehung gezogen werden ist strittig. Die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung gelten nämlich nicht für die Kirchensteuer

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Denker77
· bearbeitet von Denker77
Frage Denker: 1. Bei inländisch thes. und bei allen inländisch und ausl. ausschüttenden Fonds wird die Steuer automatisch von der Bank vereinnahmt und man braucht nichts extra steuerlich zu erklären.

 

Antwort Sven:

nein, das hängt widerum davon ab, wer den Steuerabzug durchführt. Entweder die Depotbank oder die Fondsbank (KAG).

 

Antwort Harry: Bei inländischen thesaurierern führt die KAG und nicht die Bank die Abgeltungssteuer ab. Dummerweise auch nur diese. Wenn Du kirchensteuerpflichtig bist must Du auch die Erträge der inl. thes. in der Steuererklärung zur Festsetzung des Kirchensteuerabzugs angeben.

Einzig ausschüttende Fonds stellen das rundum sorglos Paket dar wenn Du zusätzlich Deiner deutschen depotführenden Bank Deine kirchenzugehörigkeit mitteilst und der Fonds keine steuerpflichtigen zwischenthesaurierungen vornimmt.

 

Danke Ihr beiden (und Pascal) für die Antworten, wieder ein paar Fragen von der Liste. :thumbsup:

 

Allerdings was die inländisch thes. und alle inl. und aus. ausschüttenden Fonds betrifft bin ich jetzt noch verwirrter. :'( Könnten wir die Kirchensteuer bitte separat diskutieren, vielleicht wird die Grundfrage dann leichter verständlich?

 

Für mich ist wichtig, dass alles legal bleibt, dass ich noch verstehe was los ist und möglichst (wenigstens bei den benannten Fonds) wenig Aufwand habe.

 

a ) ist es für mich nicht völlig egal, ob die KAG oder die Depotbank Steuern abführt, Hauptsache ich bleibe steuerehrlich?

 

b ) passiert es automatisch, so dass bei mir der versteuerte Gewinn ankommt? So dass ich nichts weiter tun muss?

 

c ) Sind inländisch thes. und in- und aus. ausschüttende vom Procedere (z.B. autom. Steuerabzug) her gleich?

 

Viele Grüße

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harryguenter
Wenn man im Rentenalter aus der Kirche austreten würde, bevor man die Fonds verkauft würde man die Kirchensteuer aber umgehen?!

Da Du die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich versteuern mußt hilft es Dir nur wenn Du sofort aus der Kirche austrittst.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Allerdings was die inländisch thes. und alle inl. und aus. ausschüttenden Fonds betrifft bin ich jetzt noch verwirrter. :'( Könnten wir die Kirchensteuer bitte separat diskutieren, vielleicht wird die Grundfrage dann leichter verständlich?

Das weglassen relevanter Teile erhöht wieder nur die Anzahl der unpräzisen Aussagen hier:

 

a ) ist es für mich nicht völlig egal, ob die KAG oder die Depotbank Steuern abführt, Hauptsache ich bleibe steuerehrlich?

Wenn Du mit "steuerehrlich" meinst ggfs. die ausschüttungsgleichen Gewinne in der Steuererklärung anzugeben dann ist es erstmal völlig egal.

 

b ) passiert es automatisch, so dass bei mir der versteuerte Gewinn ankommt? So dass ich nichts weiter tun muss?

Das geht mal wieder nicht so leicht zu beantworten:

Die Antwort ist JA für folgende Fälle:

- bei inländischen thesaurierern, solange Du nicht kirchensteuerpflichtig bist

- bei ausschüttenden Fonds (Inländisch +ausl.) und einer inländischen Depotbank

vorausgesetzt: Deine Depotbank kennt Deine Kirchenzugehörigkeit und der Fonds macht keine unterjährigen steuerpflichtigen Zwischenthesaurierungen (was normlaerweise auch nicht passiert)

 

Die Antwort ist NEIN in diese Fällen:

- bei inländischen Thesaurierern, wenn Du kirchensteuerpflichtig bist

- bei ausländischen thesaurieren: hier mußt Du in jedem Fall eine Steuererklärung machen

- bei ausländischen Depotbanken: hier mußt Du in jedem Fall eine Steuererklärung machen egal welche Fonds drin sind.

 

c ) Sind inländisch thes. und in- und aus. ausschüttende vom Procedere (z.B. autom. Steuerabzug) her gleich?

Nein. Wie Sven und ich bereits schrieben: Bei ausschüttenden Fonds erfolgt der Steuerabzug (inkl. KiSt) seitens der Depotbank. Bei inländischen Thes. seitens der KAG, die aber Deine Kirchenzugehörigkeit nicht kennt.

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Ungeheuer
Das geht mal wieder nicht so leicht zu beantworten:

Die Antwort ist JA für folgende Fälle:

- bei inländischen thesaurierern, solange Du nicht kirchensteuerpflichtig bist

- bei ausschüttenden Fonds (Inländisch +ausl.) und einer inländischen Depotbank

vorausgesetzt: Deine Depotbank kennt Deine Kirchenzugehörigkeit und der Fonds macht keine unterjährigen steuerpflichtigen Zwischenthesaurierungen (was normlaerweise auch nicht passiert)

 

Die Antwort ist NEIN in diese Fällen:

- bei inländischen Thesaurierern, wenn Du kirchensteuerpflichtig bist

- bei ausländischen thesaurieren: hier mußt Du in jedem Fall eine Steuererklärung machen

- bei ausländischen Depotbanken: hier mußt Du in jedem Fall eine Steuererklärung machen egal welche Fonds drin sind.

 

 

So, jetzt möchte ich nochmal ne Stufe weitergehen. Wie siehts denn bei inländischen Thesaurierern in einem Gemeinschaftsdepot aus, wenn ich nicht kirchensteuerpflichtig bin, meine Ehefrau aber?

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
Wenn Du mit "steuerehrlich" meinst ggfs. die ausschüttungsgleichen Gewinne in der Steuererklärung anzugeben dann ist es erstmal völlig egal.

Was meinst du jetzt damit? Dann muß man sich um nichts kümmern? Also erst gar nichts in der Einkommenssteuererklärung angeben, da der Abzug bereits vorher - vor Auszahlung bzw. Weiteranlegung durch die KAG oder die Depot-Bank passiert ist?

 

Ich gehe davon aus dass Dir in einem solchen Falle die Steuern per Gutschrift erstattet werden - das ist auch heute schon so usus.

Ah - super! Ich dachte, man kann nur die in 'diesem' Steuerjahr zu zahlenden Steuern mit zu zurück zu erhaltenen Steuern ausgleichen. Wenn man dann wenig Steuern zahlen muß in 'diesem' Steuerjahr - dann hat man halt pech. Aber wenn der Rest gutgeschrieben wird - dann ist das ja super!

 

Da Du die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich versteuern mußt hilft es Dir nur wenn Du sofort aus der Kirche austrittst.

Was wäre bei ausländisch thesaurierenden Fonds?

 

1.

Ich bin 10 Jahre lang in der Kirche, während ich den Fonds halte und zahle jedes Jahr meine Steuern(geb die Werte von meiner Depotbank bzw. dem eBundesanzeiger in der Einkommensteuererklärung jedes Jahr an.

 

2.

Nach 10 Jahren trete ich aus der Kirche aus.

 

3.

Jetzt verkaufe ich alle Anteile.

 

4. Die Steuer wird noch einmal abgezogen, automatisch vom Finanzamt(beim Verkauf können sie es plötzlich von selbst - auch irgendwie komisch!).

 

5. Ich fordere die Steuern zurück- und zwar nicht die zuletzt abgezogenen ohne Kirchensteuer, sondern mehr - nämlich mit Kirchensteuer.

a ) weil die Steuer erst beim Verkauf abgezogen werden darf?

b ) oder ist die jährliche Versteuerung richtig?

 

 

Gruß

 

Pascal

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ederhi

Kann man die Sache (inlaend.-auslaend. - ausschuettend-thesaurierend) so zusammenfassen:

wenn auch nur 1 Depotpartner Kirchenmitglied ist, kann man nur einen inlaendischen + ausschuettenden ETF waehlen, wenn man sich unsinnigen Steuerkram ersparen will. Die inlaend Thesaurierer erfordern die jaehrlichen Angaben wegen der Kirchensteuer , die auslaendischen Ausschuetter bringen auch Probleme beim Verkauf, weil die Kursgewinne ( durch Teilthesaurierungen und Index-Kursgewinn ) erst mit der Abgeltungssteuer belegt werden, bevor man diese in der folgenden Steuererklaerung zurueckbekommt. ??

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harryguenter
So, jetzt möchte ich nochmal ne Stufe weitergehen. Wie siehts denn bei inländischen Thesaurierern in einem Gemeinschaftsdepot aus, wenn ich nicht kirchensteuerpflichtig bin, meine Ehefrau aber?

Das kannst Du Dir doch jetzt selbst herleiten:

Ihr seit im Gemeinschaftsdepot also zur hälfte Kirchensteuerpflichtig. Da die KAG keine KiSt abführt mußt Du das also in der Steuererklärung angeben und für Deine Frau (standardmäßig auf 50% des Ertrags) Kirchensteuer abführen.

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