Zum Inhalt springen
ippf

Thesaurierende Fonds und Abgeltungssteuer

Empfohlene Beiträge

Sven82
· bearbeitet von Sven82
Von Fidelity hab ich diese Woche ein Formular erhalten, mit dem ich den Einbehalt der Kirchensteuer veranlassen könnte.

http://www.abgeltungssteuer-sparen.info/ab...r-vorteile.html

siehe 8.

 

und

http://www.dkb.de/privat/privat/faq/abgelt...l#kirchensteuer

 

Die Formulare gelten nur für die Fälle, in denen die depotführende Stelle den Steuerabzug vornimmt. Für Steuerabzugsfälle, in dem die Investmentgesellschaft diesen durchführt (thesaurierende Fonds) ist tatsächlich eine Steuererklärung einzureichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
muesli

Ups, sorry, wollte keine Unwahrheiten verbreiten :blushing:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

also wie ist das jetzt genau:

 

:::Freistellungsauftrag ist nicht bereits ausgeschöpft:::

-01.10.08: Man investiert 20.000€ in einen thesaurierenden ETF

 

-am 01.01.09 macht der dann Gewinn(also Kursgewinn oder was fällt auf einen ETF-Fonds an?) und dieser wird wiederangelegt(ist ja thesuarierend).

 

a ) ->Was ist jetzt mit diesem Gewinn - wie wird der versteuert - zu 25%(+KsT und Soli), weil Abgeltungssteuerpflichtig? Wird diese direkt einbehalten und die thesaurierung findet also um den um 28% geminderten Betrag statt?

 

b ) Was sagt eigentlich genau "Bestandsschutz" aus? Das der eingesetzte Betrag nicht mehr versteuert wird (ausgenommen die thesaurierung, da diese ja so wie ich es verstanden habe mit 28% versteuert wird) - auch nicht beim Verkauf?

 

vielen Dank

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
· bearbeitet von Sapine
-01.10.08: Man investiert 20.000 in einen thesaurierenden ETF

 

-am 01.01.09 macht der dann Gewinn(also Kursgewinn oder was fällt auf einen ETF-Fonds an?) und dieser wird wiederangelegt(ist ja thesuarierend).

 

a ) ->Was ist jetzt mit diesem Gewinn - wie wird der versteuert - zu 25%(+KsT und Soli), weil Abgeltungssteuerpflichtig? Wird diese direkt einbehalten und die thesaurierung findet also um den um 28% geminderten Betrag statt?

 

b ) Was sagt eigentlich genau "Bestandsschutz" aus? Das der eingesetzte Betrag nicht mehr versteuert wird (ausgenommen die thesaurierung, da diese ja so wie ich es verstanden habe mit 28% versteuert wird) - auch nicht beim Verkauf?

 

vielen Dank

 

Pascal

Soll das ein ausländischer thesaurierender ETF sein? Wobei die Frage ETF fast egal ist. Denn für die steuerliche Behandlung ist das unerheblich bis jetzt.

Sollte die Änderung kommen, kann sich das ändern, aber weißt Du ja sicherlich, da Du ja regelmäßig in allen entpsrechenden Threads postest.

 

Welche Art von Gewinn entsteht hängt vom Fonds ab - das kann man nicht allgemeingültig beantworten, dafür müsste man schon den konreten Fonds wissen auf den Du Dich beziehst.

 

Ob eine Abgeltungssteuer abgeführt wird oder nicht hängt davon ab, ob es ein inländischer oder ausländischer thesaurierender Fonds ist. Dazu hast Du leider keine Angabe gemacht, wie soll man Dir da also antworten?

 

Bestandsschutz bedeutet nicht, dass der eingesetzte Betrag nicht mehr versteuert wird sondern dass die alte Regelung gilt. Steuerfreiheit besteht nur für Wertsteigerungen nicht aber für steuerpflichtige Erträge, die Du auch schon heute versteuern musst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o

Hmm....danke erstmal. Also nun egal oder nicht egal:

 

Soll das ein ausländischer thesaurierender ETF sein? Wobei die Frage ETF fast egal ist. Denn für die steuerliche Behandlung ist das unerheblich bis jetzt.
Ob eine Abgeltungssteuer abgeführt wird oder nicht hängt davon ab, ob es ein inländischer oder ausländischer thesaurierender Fonds ist.

 

Ein ausländischen von einem inländischen ETF unterscheidet man, je nachdem ob das Domizil im Ausland ist, oder?

 

Vielen Dank,

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
woo73
· bearbeitet von woo73

Antwort von ETFlabs:

 

Sehr geehrter Herr ...

 

vielen Dank für Ihre Nachricht!

 

Wir sind derzeit dabei, unsere Produktpalette weiterhin auszubauen und zu komplettieren und werden bis Ende des Jahres zahlreiche neue Fonds emittieren. Die beiden von Ihnen genannten Indizes sind ebenfalls in den nächsten Monaten vorgesehen, ein genaues Auflagedatum (bzw. ob die Auflage noch in diesem Jahr erfolgt) kann ich Ihnen aber leider noch nicht nennen. Wir sind derzeit insbesondere dabei, alternative Möglichkeiten der Indexabbildung zu testen, da eine Abbildung mittels Full Replication bei diesen Indizes kaum möglich ist.

 

Auf unserer Homepage können Sie sich unter http://www.etflab.com/de/contact/newsletter/ für unseren Newsletter anmelden, so dass Sie rechtzeitig über Neuauflagen von ETFlab informiert werden.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigten, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

....

 

Hinweis:

Bei den beiden von mir genannten Indizes handelt es sich um "MSCI World" und "MSCI Emerging Markets"

Bei beiden wohl keine Full Replication möglich!!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nordlicht_01
wie heißt es immer so schön bei den Überschusseinkünften: nicht "nachweisen", sondern "glaubhaft machen". Ein kleiner aber feiner Unterschied. Man könnte auch schreiben, den anderen überzeugen.

 

Bei mir liegt jährlich eine Aufstellung nach angehängtem Muster der Steuererklärung bei. Die verbleibt im Amt, so dass man nach ein paar Jahren immer noch sehen kann wie sich die Angaben in der Steuererklärung der Vorjahre zusammensetzen.

 

ggfs. kommen noch ein paar Sternchen unten drunter, z.B. für Erträge, die unter den Progressionsvorbehalt fallen (Stichwort: Immobilienfonds)

 

Hallo...

 

ich habe mir mal eine Jahresaufstellung für 2007 angesehen. In der Steuerbescheinigung werden die Werte für die einzelnen Zeilen der Steuerklärung für das ganze Depot ausgeworfen. Du hast die für die einzelnen Vermögenswerte ausgerechnet. Machst Du das manuell ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
Machst Du das manuell ?

jepp. Die Fütterung mit Daten erfolgt manuell, den Rest erledigen Excel-Formeln.

 

Hab' auch schon überlegt, ob ich mir ein kleines Java-Progrämmchen schreibe, allerdings ändert sich das Steuerrecht zu schnell, so dass ich es dann doch gelassen habe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
Finanztest 04/07

 

Vorsicht Steuerfalle : Ausländische Investmentfonds können steuerliche Tücken haben.

 

Für alle die es genau wissen wollen.

Da steht auch folgendes: "Nur wenn Anleger zum Beispiel

ein Luxemburger oder Schweizer

Depot haben, kommt der Fiskus beim

Verkauf nicht direkt an die thesaurierten

Erträge heran."

 

Und wenn man sein Depot z.B. in der Schweiz führen lässt? Wäre das legal?

 

Wer seinen Sparerfreibetrag ohnenhin ausschöpft und langfristig anlegt, profitiert nach den aktuellen Steuerplänen von den Eigenheiten der ausländischen thesaurierenden Fonds. Da die einbehaltenen Dividenden nicht sofort versteuert werden müssen, bekommt der Anleger bis zum Verkauf der Fondsanteile quasi einen zinslosen Kredit vom Staat, der mit Zins und Zinseszins (hoffentlich) zum Vermögensaufbau beiträgt.

 

Siehe dazu einen aktuellen Artikel in der FAZ: Ein eigenes Steuersüppchen für jedes Produkt

Ich dachte das wäre Steuerhinterzieheung, wenn man das nicht jährlich macht und erst beim Verkauf versteuert. Man muß es doch jährlich versteuern & beim Verkauf und dann danach zurückfordern mit den Unterlagen der jährlichen Versteuerung(Steuererklärungsausdrucke).

 

Schönes Wochenende!

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leinad

Das Problem für den Fiskus ist eben, er erfährt es ab 2009 nicht mehr.

Er bekommt, wenn du verkaufst, die Steuer von der Bank überwiesen und Ende.

Wenn du dann nicht bei deiner Steuerklärung angibst dass du doch jahrelang das Ding im Depot hattest, ist die Sache erledigt.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Gruss

leinad

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
Das Problem für den Fiskus ist eben, er erfährt es ab 2009 nicht mehr.

Er bekommt, wenn du verkaufst, die Steuer von der Bank überwiesen und Ende.

Wenn du dann nicht bei deiner Steuerklärung angibst dass du doch jahrelang das Ding im Depot hattest, ist die Sache erledigt.

Ich wäre beim Aufruf zur Steuerhinterziehung vorsichtig - nicht nur weil ich es moralisch für verwerflich halte. Das Recht des Depot und Kontenabrufs seitens des FA bleibt auf jedem Fall erhalten. Und wie anonym die Steuer dann wirklich abgeführt wird bleibt erstmal abzuwarten. Zumal man obendrein davon ausgehen könnte, dass ein solches eventuelles Loch schnell geschlossen werden dürfte. Und wenn das nach einigen Jahren eintritt bleibt der Tatbestand der Steuerhinterziehung übrig und Dir nur die Chance der Selbstanzeige um halbwegs glimpflich da rauszukommen. Ansonsten wird aus dem Steuersparmodell schnell ein Geldvernichtungsmodell.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leinad

http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/steuern/index.html

Haben Sie die Erträge der Vorjahre bereits versteuert, sollten Sie dies nachweisen. Dies wird dadurch erleichtert, dass in jedem Jahr die steuerpflichtige Ertragsthesaurierung separat aufgelistet zur Anlage KAP angegeben wird. Dies empfiehlt sich auch dann, wenn die Kapitalerträge insgesamt den Sparerfreibetrag nicht übersteigen, also die Abgabe der Anlage KAP nicht zwingend notwendig ist.

Da steht nicht sie müssen !

 

Gruss

leinad

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Mal angenommen, Du bleibst mit Deinen Erträgen unterhalb des Sparerpauschbetrags und bist tatsächlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dann ist es für Dich meiner Meinung nach ein klarer Nachteil, wenn Du es nicht tust. Denn wenn Du dann nach Ablauf einiger Jahre Deine Anteile verkaufst und nicht nachweisen kannst, dass Du versteuert hast (innerhalb des Pausbetrags zu 0 Euro Steuern), dann wirst Du im Jahr des Verkaufs zur Kasse gebeten, wenn der steuerpflichtige Anteil höher ist als der Pauschbetrag und ohne Nachweis, kannst Du die Steuer auch nicht mehr zurückholen.

 

An der Formulierung "sollten" des BVI würde ich mal nicht zu intensiv festhalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leinad

Man muß ja nicht alles auf einmal verkaufen.

Nur so viel wie man gerade braucht.

Wenn man auch noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat, wäre es natürlich ideal.

Nur ob das dann auch tatsächlich funktioniert, kann ich natürlich nicht sagen.

Für so eine Strategie würde ich z.B den Patrimonai ins Auge fassen.

Denn den könnte man auch für längere Zeit liegen lassen ohne dass man Angst haben muß dass er abschmiert.

Zumindest war das in der Vergangenheit so.

 

Gruss

leinad

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
Ich wäre beim Aufruf zur Steuerhinterziehung vorsichtig - nicht nur weil ich es moralisch für verwerflich halte. Das Recht des Depot und Kontenabrufs seitens des FA bleibt auf jedem Fall erhalten. Und wie anonym die Steuer dann wirklich abgeführt wird bleibt erstmal abzuwarten. Zumal man obendrein davon ausgehen könnte, dass ein solches eventuelles Loch schnell geschlossen werden dürfte. Und wenn das nach einigen Jahren eintritt bleibt der Tatbestand der Steuerhinterziehung übrig und Dir nur die Chance der Selbstanzeige um halbwegs glimpflich da rauszukommen. Ansonsten wird aus dem Steuersparmodell schnell ein Geldvernichtungsmodell.

Wie sähe denn eine Strafe aus?

 

Was wäre, wenn ich ein Depot in der Schweiz eröffnen würde - wäre das legal? (Mein Wohnsitz ist in Deuschland und ich bin deutscher.

 

Gruß

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Selbstverständlich darfst Du auch ein Depot im Ausland unterhalten, das entbindet Dich aber nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Du bist verpflichtet die steuerpflichtigen Erträge bei Deiner Steuererklärung anzugeben, sofern kein Abschlag gemacht wird und Du in Deutschland steuerpflichtig bist.

 

Zur Höhe der Strafe kann ich nur sagen, sie sollte richtig weh tun, damit diejenigen ausreichend Gelegenheit haben, ihr unsolidarisches Tun zu bedauern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
Wie sähe denn eine Strafe aus?

Was wäre, wenn ich ein Depot in der Schweiz eröffnen würde - wäre das legal? (Mein Wohnsitz ist in Deuschland und ich bin deutscher.

Steuerhinterziehung ist entgegen der landläufigen Meinung kein Kavaliersdelikt. Um die Strafen soll sich derjenige kümmern dens betrifft.

Und nein, in Deinem Falle wird es durch ein Depot in der Schweiz nicht legaler sondern eher schlimmer (Vorsatz klar erkennbar).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Du bist verpflichtet die steuerpflichtigen Erträge bei Deiner Steuererklärung anzugeben, sofern kein Abschlag gemacht wird und Du in Deutschland steuerpflichtig bist.

Und das Stichwort hierzu ist das "Zuflussprinzip" (als ein Grundsatz der Einkommenssteuer), welches für thesaurierende Fonds ausdrücklich festgelegt ist und bleibt.

Damit bist Du steuerlich gesehen verpflichtet diese anzugeben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Denker77
· bearbeitet von Denker77

@sven und / oder sapine

 

 

Hallo,

 

nun habe ich den Thread gelesen und immer noch soviele Unklarheiten, z.B. wegen ausl. thes. Fonds / ETF :'(

 

Diese werden auch in der Presse nicht wie hier überwiegend immer als schlecht, sondern auch als nützlich dargestellt, da eine Art Steuerstundung, die Zinseszinseffekt verursacht. Daher ist die Frage, ob man sie wirklich meiden sollte. Korrekt?

 

Vielleich haben ja noch mehr Bedarf an Zusammenfassung und Vereinfachung, ich sage mal, was ich bisher (nicht) verstanden habe. Vielleicht kann so eine Art Leitfaden entstehen, was Klein Erna tun muss, wenn sie steuerehrlich sein will und die Komplikationen trotzdem in Grenzen halten will.

 

Also:

 

- man hat einen ausl. thes. Fonds (bis hierhin klar...)

 

- dieser wird automatisch von der Investmentgesellschaft besteuert und bei mangelndem Freistellungsauftrag ist das Geld weg. (dann könnte man einer vorläufigen Doppelbesteuerung zunächst nicht ausweichen) Korrekt?

 

oder ist es so: der Fonds wird nicht autmatisch besteuert, erst bei Verkauf entsteht ein automatischer Abzug durch die Bank. Bis dahin bleibt alles Vermögen unversteuert im Fonds. Korrekt?

 

- man gibt die thesaurierten Erträge in der Steuererklärung jährlich an, die Abzüge entstehen nicht im Fonds, sondern erst bei der Steuererklärung. Korrekt?

 

oder:

 

- gibt man sie nicht an, werden sie auch nicht jedes Jahr eingezogen. Weder durch die Steuererklärung noch im Fonds. Korrekt?

 

- Im letztgenannten Fall hätte man bis zum Verkauf keine Steuern gezahlt, bliebe doch aber unterm Strich trotzdem legal, weil man ja spätestens beim Verkauf die Steuern zahlt. Man würde nur einfach die Doppelbesteuerung (jährlich zahlen, dann bei Verkauf nochmal) auslassen. Lässt man die aus, kann man es sich sparen, später irgendwelches zuviel gezahltes Geld zurück holen zu müssen. Vielleicht nicht unbedingt so vorgesehen, kann doch aber aufgrund des Kompliziertheitsgrades (vermutlich werden die meisten Privatanleger keine Ahnung haben wies geht und noch viel mehr Mist bauen) und weil am Ende gar kein Geld hinterzogen wurde, nicht ernsthaft geahndet werden... Korrekt?

 

- Beim Verkauf kriegt man die Steuern von der Depotführenden Bank automatisch abgezogen. Entweder man lässt es dabei (und hat alles bezahlt) oder holt sich die Differenz zurück, wenn persönl. Steuersatz niedrig. Korrekt?

 

- die erste Steuerzahlung findet eigeninitiativ durch Anleger statt, die 2. dann automatisch durch die Bank. Korrekt?

(würde tatsächlich bedeuten, dass es so geplant ist, dass man auf jeden Fall doppelt zahlt. Die Logik ist echt schwer nachzuvollziehen).

 

- Auf der Steuerbescheinigung der Depotführenden Bank tauchen die Steuern auf, die gezahlt bzw. wegen Freisteller erlassen wurden. Diese einzureichen macht Sinn, wenn man mehr bezahlt hat als der Freisteller. Ist der nicht ausgeschöpft, kann man es sich sparen. Korrekt?

 

- Auf der Steuerbescheinigung stehen aber nur inländische und ausändische Nichtthesaurierende. d.h. die ausländischen Thesaurierer bleiben nicht erwähnt, solange man selbst keine Steuererklärung macht, bzw. diese nicht verkauft. Korrekt?

 

- Auf der Steuerbescheinigung stehen alle, auch die ausl. Thesaurierer. Die Steuer wird also jährlich berücksichtigt, vorausgesetzt man macht eine Steuererlärung.

 

- habe ich noch was wichtiges vergessen?

 

Die Fragen beziehen sich auf ab 2009, natürlich mit jetzt aufgestelltem Depot.

 

Ich hoffe, es ist dir /euch möglich diese Fragen einmal einzeln zu antworten. Vielleicht bringt das für die vielen Leute ohne Spezialistenwissen etwas mehr Licht ins Dunkel. Sollte sich das Thema jemals zur Zufriedenheit klären, könnt Ihr meiner Dankbarkeit gewiss sein. :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
- dieser wird automatisch von der Investmentgesellschaft besteuert und bei mangelndem Freistellungsauftrag ist das Geld weg. (dann könnte man einer vorläufigen Doppelbesteuerung zunächst nicht ausweichen) Korrekt?

Das trifft bei einem ausländischen thesaurierer nie zu

 

gibt man sie nicht an, werden sie auch nicht jedes Jahr eingezogen. Weder durch die Steuererklärung noch im Fonds. Korrekt?

- Im letztgenannten Fall hätte man bis zum Verkauf keine Steuern gezahlt, bliebe doch aber unterm Strich trotzdem legal, weil man ja spätestens beim Verkauf die Steuern zahlt.

Ersteres ist korrekt zweiteres bedeutet aber nicht das es legal ist. Für thesaurierende Fonds galt und gilt das Zuflussprizip bei der Besteuerung, das besagt dass die Erträge im entsprechenden Jahr zu versteuern sind. Die hier in letzter Zeit aufkommenden Tendenzen die Erträge nicht anzugeben würde ich klar in die Ecke Steuerhinterziehung stellen und glaube nicht dass es legal ist. Rein logisch verstehe ich auch nicht wie man darauf kommt die fälligen Steuern jahrelang unverzinst gestundet zu bekommen. Ich glaube auch nicht das einer von Euch erst sein komplettes Lebensarbeitsgehalt zu Rentenbeginn erhalten möchte - oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o
(Lila von Pascal)

Diese werden auch in der Presse nicht wie hier überwiegend immer als schlecht, sondern auch als nützlich dargestellt, da eine Art Steuerstundung, die Zinseszinseffekt verursacht. Daher ist die Frage, ob man sie wirklich meiden sollte. Korrekt?

Aber nur, wenn man die Kursgewinne nicht bei der jährlichen Steuererklärung angibt - was aber nicht legal ist(Zuflussprinzip)

 

Vielleich haben ja noch mehr Bedarf an Zusammenfassung und Vereinfachung, ich sage mal, was ich bisher (nicht) verstanden habe. Vielleicht kann so eine Art Leitfaden entstehen, was Klein Erna tun muss, wenn sie steuerehrlich sein will und die Komplikationen trotzdem in Grenzen halten will.

Ich z.B. ja :)

 

Also:

 

- man hat einen ausl. thes. Fonds (bis hierhin klar...)

klar

 

- dieser wird automatisch von der Investmentgesellschaft besteuert und bei mangelndem Freistellungsauftrag ist das Geld weg. (dann könnte man einer vorläufigen Doppelbesteuerung zunächst nicht ausweichen) Korrekt?

Von der Investmentgesellschaft? Vom Finanzamt, doch, oder? Der Depotanbieter(Investmentgesellschaft) bescheinigt einem nur, ob der Fonds Gewinn(Kurssteigerung) gemacht hat, welcher zu versteuern ist, durch die Angabe in der Steuererklärung(evlt. noch das Papier vom Depotanbieter als Anhang mitgeben)

 

oder ist es so: der Fonds wird nicht autmatisch besteuert, erst bei Verkauf entsteht ein automatischer Abzug durch die Bank. Bis dahin bleibt alles Vermögen unversteuert im Fonds. Korrekt?

Die Steuern muß man jährlich aus seinem Privatvermögen bezahlen. Beim Verkauf dann noch einemal das gleiche Geld, wie über die Jahre - aber dieses darf man sich dann zurückholen, indem mann seine Steuererklärungen(gelten die als Beweis, oder der Steuerbescheid) der letzten Jahre vorlegt, wo man beweist, dass man die Steuer bereits bezahlt hat

 

- man gibt die thesaurierten Erträge in der Steuererklärung jährlich an, die Abzüge entstehen nicht im Fonds, sondern erst bei der Steuererklärung. Korrekt?

Ja

 

oder:

 

- gibt man sie nicht an, werden sie auch nicht jedes Jahr eingezogen. Weder durch die Steuererklärung noch im Fonds. Korrekt?

Ja

 

- Im letztgenannten Fall hätte man bis zum Verkauf keine Steuern gezahlt, bliebe doch aber unterm Strich trotzdem legal, weil man ja spätestens beim Verkauf die Steuern zahlt. Man würde nur einfach die Doppelbesteuerung (jährlich zahlen, dann bei Verkauf nochmal) auslassen. Lässt man die aus, kann man es sich sparen, später irgendwelches zuviel gezahltes Geld zurück holen zu müssen. Vielleicht nicht unbedingt so vorgesehen, kann doch aber aufgrund des Kompliziertheitsgrades (vermutlich werden die meisten Privatanleger keine Ahnung haben wies geht und noch viel mehr Mist bauen) und weil am Ende gar kein Geld hinterzogen wurde, nicht ernsthaft geahndet werden... Korrekt?

Nein, nach dem Zuflussprinzip muß man die Steuer jährlich angeben. Man erhält dazu eine Information von seinem Depotanbieter oder, wenn nicht im Service inbegriffen informiert man sich im eBundesanzeiger. Doppelt gucken schaded nicht

 

- Beim Verkauf kriegt man die Steuern von der Depotführung abgezogen. Entweder man lässt es dabei (und hat alles bezahlt) oder holt sich die Differenz zurück, wenn persönl. Steuersatz niedrig. Korrekt?

Was meinst du mit Depotführung - den Depotanbieter? Die Steuer muß man überweisen an das Finanzamt, denke ich. Wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 28%, dann darf man sich den Rest zurückholen.

 

- Auf der Steuerbescheinigung der Depotführung tauchen die Steuern auf, die gezahlt bzw. wegen Freisteller erlassen wurden. Diese einzureichen macht Sinn, wenn man mehr bezahlt hat als der Freisteller. Ist der nicht ausgeschöpft, kann man es sich sparen. Korrekt?

Ich würde sie dann nicht in die Steuererklärung eintragen, weil man ja einen Freistellungsauftrag hat über den Wert, also noch keine Steuern bis zu diesem Wert bezahlt. Aber was ist, wenn der Depotanbieter ein solches Formular gar nicht zuschickt, dann muß man doch im eBundesanzeiger gucken, ob man Steuern zahlen muß - und den Betrag vom Freistellungsauftrag bei seinem Depotanbieter davon erst abziehen, oder?

 

- Auf der Steuerbescheinigung stehen aber nur inländische und ausändische Nichtthesaurierende. d.h. die ausländischen Thesaurierer bleiben nicht erwähnt, solange man selbst keine Steuererklärung macht, bzw. diese nicht verkauft. Korrekt?

Also wenn eine solche Steuerbescheinigung vom Depotanbieter verschickt wird, dann stehen dort doch auch thesaurierende auländische Fonds drauf, oder? Wenn nicht, dann muß man selbst nachgucken im eBundesanzeiger.

 

- Auf der Steuerbescheinigung stehen alle, auch die ausl. Thesaurierer. Die Steuer wird also jährlich berücksichtigt, vorausgesetzt man macht eine Steuererlärung.

Ich glaube nicht, dass jeder Depotanbieter verpflichtet ist ein solches Formular am Ende des Jahres zuzuschicken, wäre aber hilfreich. Aber dazu gibt es doch den eBundesanzeiger.

 

- habe ich noch was wichtiges vergessen?

k.a.

 

Die Fragen beziehen sich auf ab 2009, natürlich mit jetzt aufgestelltem Depot.

 

ein schönes Restwochenende

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Denker77
· bearbeitet von Denker77

@harrygünter

 

Erstmal gehts darum, dass Thema ganz pragmatisch für Laien aufzudröseln, damit man versteht was passiert und was man machen machen muss. Auch gehts nicht um Steuerhinterziehung, sondern darum zu schauen, wann diese anfängt und bis man legal bleibt.

 

@pascal

 

vielleicht gibts für den Rest der Fragen noch ne Klärung.

 

Die bisherigen Infos haben das Ganze wieder etwas mehr erhellt, vielleicht gibt aber noch mehrn Statements dazu

 

:)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Padua

Also, ich habe bislang von jeder depotführenden Stelle eine Jahressteuerbescheinigung bekommen und wenn ich richtig informiert bin, bleibt das auch so über ds Jahr 2008 hinaus. Ich meine sogar gelesen zu haben, dass deutsche Depots dazu verpflichtet sind.

 

Zum Thema "ausländische Thesaurierer und Abgeltungssteuer" habe ich übrigens den Eindruck, dass gerade in diesem Forum einige dabei sind, die aus mir unerklärlichen Gründen fast schon eine panische Angst vor einer Steuererklärung haben. Wenn man es einmal gemacht hat, verliert sich die Furcht davor schneller als man denkt. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die meisten hier über kurz oder lang eine Steuererklärung abgeben müssen.

 

Ausländische Thesaurier sind im gesamten Fondsspektrum nicht wegzudenken. Wer aus Angst vor einer Steuererklärung oder aus Bequemlichkeit diese Fonds meidet, der soll es tun aber sich dabei auch im Klaren sein, damit Geld zu verschenken. Aber das kann ja jeder selbst entscheiden. Dass allerdings von einigen immer wieder versucht wird, anderen die ausl. Thesaurierer aus eben diesen Steuergründen auszureden, erinnert mich schon an "gläubige Missionarsarbeit".

 

Gruß Padua

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Mich würde mal interessieren, wie der Aufwand denn jetzt genau aussieht, an einem Beispiel. Also unter der Anlage N unter KAP muß man doch etwas eintragen, wenn der ausländisch thesauriergende Fonds Gewinn gemacht hat, oder?

 

Also mal ein Beispiel:

 

Einmalanlage am 27. Oktober 2008 (10.000) thesaurierend:

ETF MSCI World:

WKN: 	 DBX1MW	 Typ: 	 Aktienfonds	 Domizil: 	 Luxemburg
ISIN: 	 LU0274208692	 Schwerpunkt: 	 Aktien Internatio...	 KAG: 	 db x-trackers
max. Verwaltungsgebühr: 	 0,45%

http://fonds.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=15533223

 

Was also müsste man in der Steuererklärung angeben jeweils am Ende des Jahres(wenn wir von Gewinn ausgehen, bei Verlust muß man ja nix eintragen, nehme ich an).

Und was wäre in einem 2ten Fall, wenn der Freibetrag bei seinem Depotanbieter/-führer z.B. 50% des Gewinns abdecken würde?

 

 

Vielen Dank!

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
Diese werden auch in der Presse nicht wie hier überwiegend immer als schlecht, sondern auch als nützlich dargestellt, da eine Art Steuerstundung, die Zinseszinseffekt verursacht. Daher ist die Frage, ob man sie wirklich meiden sollte. Korrekt?

Die von der Presse erwähnten steuerlichen Vorteile existieren ja auch für Investments in 2008!

Der Vorteil liegt aber darin, dass bei den Thesaurierungen keine neuen Anteile hinzukommen, sonder sich der Wert der vorhandenen alten Anteile erhöht. Man erhält auf diese Art quasi einen Zinseszinseffekt auf die jährlichen Erträge. Das gilt auch unter der Annahme das die Erträge korrekt versteuert werden.

Die Alternative - nämlich ausschüttende Fonds - schütten Ihre Erträge aus, die Abgeltungssteuer schlägt sofort zu (anstelle wie bei Thesaurierer Mitte des Folgejahres) und man kann diese Ausschüttungen nur in neuen Anteilen anlegen deren Kursgewinne zukünftig abgeltungssteuerpflichtig sind. Genau die Vermeidung des Zuletz geannten ist der Vorteil der Thesaurierer, da der Anteilsbestand nicht verändert wird.

Was die Presse eben nicht erzählt:

- Erfassung der Erträge in der Steuererklärung (inländische thes. auch sofern Kirchensteuerpflichtig).

- Korrektur der Doppelbesteuerung beim späteren Verkauf (ausl. thes.)

- Bezahlung der Steuern aus anderem Einkommen (nicht aus dem Ertrag des Fonds) ausser Du verkaufst dazu Fondsanteile

 

@denker

Das sollte kein Vorwurf gegen dich sein. Ich finde in letzter Zeit hier nur vermeht Threads mit Beiträgen, die der Meinung sin,d dass es legal ist die thesaurierten Erträge bis zum Verkauf gestundet zu bekommen - und das ist es eben nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...