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ippf

Fordert ihr die Provisionen / Kickbacks zurück?

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Stichling
Ja mein Gott wie unmündig ist denn der Deutsche! Wofür denn noch alles Gesetzte?

Weißt du eigentlich mit wie vielen Gesetzen und Verordnungen sich die Banken rumschlagen müssen?

Es gibt kein gewerbe in Deutschland, was so stark von Gesetzen dominiert wird wie das Bankwesen.

 

Ich würde mir auch wünschen, dass sich der Staat insgesamt weniger einmischt. Die Anlageentscheidung für die Altersvorsorge ist aber eine essentielle Angelegenheit, bei der sich zudem oft Vertragspartner mit sehr ungleich verteiltem Wissen gegenüberstehen. Da ist ein Schutz des schwächeren Partners durchaus wünschenswert.

 

Dass die Regelierungen der Banken offenbar noch nicht einmal ausreichen, um die Banken vor sich selbst zu schützen (und letztendlich den Steuerzahler), zeigen die jüngsten Ereignisse rund um die amerikanische Hypothekenkrise.

 

Ich kenne nur die Untersuchungen zu aktiv:passiv. Aber eine innerhalb der aktiven?

 

Es gibt Studien, wie Sand am Meer, die das zeigen. Wie wär's z.B. mit

 

On Persistence in Mutual Fund Performance

Mark M. Carhart

The Journal of Finance, Vol. 52, No. 1. (Mar., 1997), pp. 57-82.

 

I also find that expense ratios, portfolio turnover, and load fees are significantly

and negatively related to performance. Expense ratios appear to reduce

performance a little more than one-for-one. Turnover reduces performance

about 95 basis points for every buy-and-sell transaction.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Also wer in Wertpapiere anlegt, der sollte sich gefälligst auch damit auseinandersetzen.

Spezielles Wissen braucht der Anleger nicht, um herrauszufinden, dass Kickbacks gezahlt werden. Steht schließlich fein säuberlich im Prospekt. Nur des Lesens muss man mächtig sein.

 

Was ich gut finde ist, dass die "Bankberater" jetzt direkt aufzeigen müssen, welche Provisionen sie vom Fonds bekommen.

 

Allerdings finde ich es nicht rechtens Kickbacks zurückzuverlangen, obwohl diese im Verkaufsprospekt benannt werden. Dann hätte man eben die Fonds nicht kaufen dürfen, wenn man das nicht gewollt hätte. Es zwingt einen ja keiner dazu und es gehört auch nicht zum alltäglichen Grundbedarf.

 

Sonst wird auch immer groß rumgetrötet "kauf nicht, was du nicht verstehst". Das gilt bei Fonds ebenso. Wer sich den Verkaufsprospekt nicht durchließt und trotzdem anlegt, der soll dann auch nicht auf die Rückforderung von Kickbacks pochen.

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BarGain
· bearbeitet von BarGain
Bleibt nur zu hofffen, dass eure Arbeitgeber bzw. eure Kunden auch mal euer "Kostenbewusstsein" entwickeln.

leuten mit der mentalität wie der von ippf wünsche ich schon lange die pest an den hals.

 

100% ack für den fanten. kann er mal wieder drei dicke kreuze im kalender für machen.

 

Wenn es Probleme gibt, wende ich mich an die Bank/Fondsplattform. Die einzige Leistung die ich von meinem Vermittler bekomme ist ein vierteljährliches (?) Schreiben mit den aktuellen Rabattierungen. Dafür wüsste ich schon ganz gerne, was mich diese Dienstleistung kostet.

du nase hast offensichtlich noch nie den depotzugang über die AVL-website selbst genutzt, sonst würdest du nicht so eine hanebüchene scheis.se schreiben.

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BarGain
· bearbeitet von BarGain
2) AA? Dann kauft man über die Börse ohne AA.

und hat dafür dann wieder transaktionskosten am hals... ganz großes tennis, mathematik ist wirklich nicht deine stärke.

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ippf
· bearbeitet von ippf
Also wer in Wertpapiere anlegt, der sollte sich gefälligst auch damit auseinandersetzen.

Spezielles Wissen braucht der Anleger nicht, um herrauszufinden, dass Kickbacks gezahlt werden. Steht schließlich fein säuberlich im Prospekt. Nur des Lesens muss man mächtig sein.

 

Nur so eine kleine juristische Anmerkung (ganz unemotinal geschrieben): Man kann also lesen, dass ein Fonds an die depotführende Bank Gelder auszahlt - aber nirgends, dass die Bank diese Gelder behalten darf. § 667 BGB sagt ganz eindeutig, dass die Bank alles, was sie erhält, an den Kunden herausgeben muss. So klar regelt das das Gesetz, so klar sieht das der BGH - und offensichtlich auch die Banken, denn sonst bräuchten sie jetzt nicht neue AGBs.

 

Von daher weiß ich eigentlich gar nicht, was es da groß zu diskutieren gibt.

 

 

@Fondsvermittler

Ich habe überhaupt nichts gegen Sie, ihre Tätigkeit oder die anderer Vermittler. Ich persönlich kann auch nicht beurteilen, ob die Berechnungen stimmen. Im EBASE Preisverzeichnis las ich jedoch letzte Woche etwas von "bis zu 1,5%" (wenn mich meine Erinnerungen nun nicht ganz trügen). Von daher wundern mich jetzt die angegebenen 0,3%

 

Hinsichtlich AA - um den es in diesem Thread aber eigentlich gar nicht geht: Die Frage ist doch: "Warum bezahle ich als vermittelter Kunde einer Fondsbank überhaupt AA (oder: Warum sollte ich bezahlen)?" Ich nehme keinerlei Beratung in Anspruch, bei Transaktionen hat der Vermittler keinerlei sachlichen / finanziellen Aufwand. Wenn die Fondsbank eine Abwicklungsgebühr verlangen würde, würde ich das ja einsehen (Kosten für Transaktionsabwicklungssystem, Server, Personal zur Betreuung der Server etc.) Aber der Vermittler? Ich verstehe immer noch nicht, warum der Vermittler überhaupt bei einer Transaktion einen Cent verdienen sollte. Er hat mit gegenüber doch keinerlei Leistung erbracht im Zusammenhang mit der Transaktion (hat allein die Fondsbank).

 

@generell

 

Es geht mir persönlich auch gar nicht um Fondsvermittler, sondern um die Fondsbanken, Direktbanken, Filialbanken, die Bestandsprovisionen entgegen des BGB einfach einbehalten haben.

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Chemstudent
Nur so eine kleine juristische Anmerkung (ganz unemotinal geschrieben): Man kann also lesen, dass ein Fonds an die depotführende Bank Gelder auszahlt - aber nirgends, dass die Bank diese Gelder behalten darf. § 667 BGB sagt ganz eindeutig, dass die Bank alles, was sie erhält, an den Kunden herausgeben muss. So klar regelt das das Gesetz, so klar sieht das der BGH - und offensichtlich auch die Banken, denn sonst bräuchten sie jetzt nicht neue AGBs.

 

Von daher weiß ich eigentlich gar nicht, was es da groß zu diskutieren gibt.

 

Fakt ist, dass du auch vor dem Urteil gewusst hast, dass Kickbacks gezahlt werden und das du mit dem Kauf des Fonds dem auch zugestimmt hast.

 

Wikipedia ist sicher nicht gerade die Seriösität in Person aber dennoch:

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die jeweilige Vertriebsorganisation verpflichtet ist, den Anleger über diese Kick-backs zu informieren. Erfolgt diese Information nicht, so steht dem Anleger ein Schadensersatzanspruch zu. In der Schweiz nennt man solche Zahlungen Retrozessionen. Dort ist Rechtslage ähnlich, es ist eine Rückforderung möglich, sofern der Kunde nicht ausdrücklich solchen Zahlungen bei Vertragsabschluss zugestimmt hat

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BarGain
Empirische Erkenntnisse, teils von Nobelpreisträgern.

es gibt keinen nobelpreis für wirtschaftswissenschaften. das was du meinst, wird lediglich als inoffizielles pendant eines nobelpreises betrachtet.

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Stichling
es gibt keinen nobelpreis für wirtschaftswissenschaften. das was du meinst, wird lediglich als inoffizielles pendant eines nobelpreises betrachtet.

 

BarGain, heute nimmst Du's aber ganz genau ;)

 

Die offizielle Bezeichnung der im allgemeinen Sprachgebrauch als Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften oder kurz Wirtschaftsnobelpreis bekannten Auszeichnung ist Sveriges Riksbanks pris i ekonomisk vetenskap till Alfred Nobels minne (deutsch Preis für Wirtschaftswissenschaften der schwedischen Reichsbank in Gedenken an Alfred Nobel).

Quelle: Wikipedia

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BarGain

hier machen sich leute wegen kickbacks ins hemd, die bei den meisten anlegern dieses forums pro jahr ein paar cent ausmachen, da muss man auch in solchen dingen exakt sein. wenn schon erbsen zählen, dann richtig.

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Chemstudent
hier machen sich leute wegen kickbacks ins hemd, die bei den meisten anlegern dieses forums pro jahr ein paar cent ausmachen, da muss man auch in solchen dingen exakt sein. wenn schon erbsen zählen, dann richtig.

:lol:

 

recht haste. ;)

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Stichling
· bearbeitet von Stichling
hier machen sich leute wegen kickbacks ins hemd, die bei den meisten anlegern dieses forums pro jahr ein paar cent ausmachen, da muss man auch in solchen dingen exakt sein. wenn schon erbsen zählen, dann richtig.

 

Es kommt auf die Anlagesumme an. Bei einem Vermögen von über 100.000 EUR kann man sich schon ärgern, wenn man davon jedes Jahr 0,3% an einen Vermittler abzwacken muss, den man eigentlich am liebsten umgehen würde. Ich bezweifle aber, dass diese nachträglichen Rückforderungen vor Gericht durchgehen.

 

Den von ippf genannten Artikel in Boerse Online habe ich nicht gelesen. In der Sueddeutschen vom 11. Februar steht aber ein ähnlicher Artikel, in dem der gleiche Rechtsanwalt, Andreas Tilp, zitiert wird:

 

Nackter Betrug

 

Naja, die Rechtsanwälte sind auf jeden Fall Gewinner, wenn es zu einer großen Klagewelle kommt. Wichtiger als das umstrittene Zurückfordern ist, dass die Gebührenmodelle in den Medien gründlich thematisiert und echte Alternativen aufgezeigt werden.

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ippf
· bearbeitet von ippf

Auch in dem SZ Artikel steht ja ganz eindeutig

 

Die Kickback-Provisionen gehören dem Kunden sowieso, so beide Anwälte.

 

Ich habe kein Problem damit, wenn andere Menschen ihre Rechte nicht einfordern, aber wenn Menschen wie BarGain mangels Argumenten nur noch die Beldidigung anderer User bleibt, spricht das natürlich a) für deren inhaltliche (argumentative) Position und B) für deren Charakter. :thumbsup:

 

Auch für dich BarGain: Nicht, ich bin nicht bei AVL, aber das hättest du schon 3x lesen können, wenn du diesen Thread auch nur einmal intensiver gelesen hättest.

 

Auch interessant: Im SZ Artikel ist von

Das sind im Durchschnitt 0,6 Prozent jährlich auf die eingezahlte Summe.

die Rede (und im Preisverzeichnis von EBASE steht etwas von bis zu 1,5%, wenn ich mich richtig erinnere) . Mancher Fondsvermittler rechnet dann hier die Beispiele mit 0,3%.

 

Wenn ich das auf die nächsten 30/40 Jahre hochrechne, dann kommt auch bei mir eine ganz schöne Summe zu Stande! Wenn ich da an manches Depot bei Direkt- und Filialbank denke: Nicht schlecht, wie hier der Kunde doppelt (und versteckt) belastet wird. Per Gesetz mir zustehende Gelder fordere/klage ich natürlich auch ein. Die Banken würden das umgekehrt nicht anders machen (habe noch keine Bank erlebt, die mal eben so auf ihr zustehende Gelder verzichtet hätte).

 

 

Und wenn die Rückforderungen / Klagen bewirken, dass das System der Gebühren insgesamt transparenter wird: um so besser für alle (gerade auch für die nicht informierten Kunden, die sonst bei den Filialbanken viel Geld bezahlen, weil sie nicht wissen/erkennen, wie dieses System "funktioniert").

Insofern sollten doch einige hier froh sein, dass es Menschen gibt, die sich die Zeit, das Geld und die Mühe auf sich nehmen, etwas zu bewegen wovon die große Masse der Anleger provitiert.

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geldbaer

Und jetzt auch noch dummdreist.....

 

Aber wir alle "provitieren" ja :lol:

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Sapine

Für die konkrete Höhe von Kickbacks zu einigen exemplarischen Fonds siehe hier:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...mp;#entry239238

Dies sind zumindest die Beträge, die bei YEALD erstattet werden. Würde vermuten der Schnitt bei aktiv gemanagten Aktienfonds dürfte bei leicht über 0,4 % liegen.

 

Wieviel der Kickbacks beim Fondsvermittler bleiben und wieviele an die depotführende Bank abzugeben sind ... ?

 

Für die Zukunft sind nun jedenfalls die AGB's angepasst und insofern helfen Urteile da nur bedingt weiter, um zukünftige Kosten zu vermeiden. Änderungen für die Zukunft würde ich daraus nur insofern erwarten, dass möglicherweise einige Vermittler in finanzielle Nöte geraten. Ob das irgendjemandem hilft wage ich zu bezweifeln.

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ippf

Komisch ist schon, dass goldbaer, BarGain und Co bei diesem Thema scheinbar nur mit Beleidigungen kommen können. Fehlt es euch an Argumenten? Man könnte den Eindruck gewinnen, ihr arbeitet für Banken und währt daher unmittelbar davon betroffen, wenn die Anleger die ihnen zustehenden Gelder (und damit ihre Rechte) einklagen würden.

 

Und ja, wenn

  1. die TER sinken, weil durchschnittlich nicht mehr x% an für mich (und andere) obsolet werdende Vermittler weitergeleitet werden müssen;
  2. wenn die Beratung (oder besser: der Vertrieb) nicht mehr vor dem Hintergrund der Kick-Back-Höhe erfolgen würde

profitieren (@goldbaer ich hatte das Wort nicht benutzt, geschweige denn falsch geschrieben) davon nicht nur diejenigen, die ihr Recht einklagen.

 

Aber nachdem hier inhaltlich wohl nicht mehr viel substantiiertes hinzukommen wird, verabschiede ich mich dann mal. Viel Spaß noch!

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etherial
Und wenn die Rückforderungen / Klagen bewirken, dass das System der Gebühren insgesamt transparenter wird: um so besser für alle (gerade auch für die nicht informierten Kunden, die sonst bei den Filialbanken viel Geld bezahlen, weil sie nicht wissen/erkennen, wie dieses System "funktioniert").

 

Aha.

 

Ich dachte eigentlich, der Vermittler bekommt - ähnlich wie bei den Handyverträgen - eine einmalige Fang-/Werbeprämie durch EBASE bezahlt und AA fällt deswegen keiner an, weil ich ja auch keinerlei BEratungsleistung in Anspruch nehme.

 

Fang- und Werbeprämien sind also deine Vorstellung von größerer Transparenz? Wer Provisionen kassiert egal welcher Fonds im Depot liegt, der wird nur minimale Energie dahinein investieren andere zum Wechsel des Fonds zu überzeugen.

 

Fangprämien kriegen nur Strukkibuden und Versicherungsvertreter - dieses System ist eine Ausgeburt an Intransparenz und rechtlich offensichtlich nicht anfechtbar :(

 

Ein Fang-/Werbeprämiensystem setzt vollkommen falsche Anreize: Die Vermittler werden ständig darauf drängen bei der kleinsten Ineffizienz des Fonds zu wechseln. Dadurch müssen die Banken dauernd Prämien zahlen. Diese Kosten werden in die Verwaltungskosten aufgenommen (und das Geld steht dann keinem Kunden mehr zu). Außerdem müssen sie mit den Fonds ständig viel Kasse haben, um bei Anteilsverkäufen noch liquide zu sein. Die Fondsperformance sinkt zudem noch langfristig.

 

Unser Rechtssystem ist schon erbärmlich: Ich als Käufer einer KLV kann meinen Vermittler nicht im Nachhinein auf falsche Beratung verklagen. Du als sparfuchs, der bei Fondsvermittlern kauft, kannst deinen Vermittler verklagen, weil er dir bessere Konditionen geboten hat, weil die Rechtslage unklar war.

 

Und dann überleg mal warum diese Klage überhaupt durchgegangen ist. Das liegt daran, dass die großen deutschen Banken und KAGs überhaupt nicht Ziel dieser Klage sind. Vielmehr die kleinen popeligen Fondsvermittler, die selbst keine Lobby haben.

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ippf
· bearbeitet von ippf

Da du mich offensichtlich falsch verstanden hast:

 

Ich meinte, dass die Fondsbank dem Vermittler (der das Depot, wie der Name schon sagt, vermittelt hat) eine einmalige Zahlung/Prämie dafür zahlt, dass ich ein Depot eröffnet hatte. Mehr nicht (von Prämie pro Fondskauf etc. war nicht die Rede; das entscheidet der Kunde ja sowieso ganz allein ohne jede Beratung).

 

Außerdem habe ich nicht gesagt, dass ich ausschließlich bei EBASE ein Depot habe. Ich sprach von Filialbanken, Direktbanken und Fondsbanken. Und außerdem verklage ich erstmal nicht den Vermittler, sondern die entsprechende Bank. Diese hat die Gelder schließlich vom Fonds erhalten und nicht an mich ausgezahlt (sondern gesetzeswidrig entweder selbst einbehalten oder an Dritte ausgezahlt)

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Raccoon
Und wie sieht die Bilanz bei Kunden aus, die einige hunderttausend Euro oder gar die eine oder andere Million angelegt haben?

Diese Kunden wuerden ja auch absolut mehr AA zahlen, als jemand, der nur 1000 Euro anlegt. Beide bekommen ihn aber Dank Vermittler erlassen und sparen dadurch viel Geld (relativ, d.h. auf ihr Kapital bezogen).

 

Es kommt auf die Anlagesumme an. Bei einem Vermögen von über 100.000 EUR kann man sich schon ärgern, wenn man davon jedes Jahr 0,3% an einen Vermittler abzwacken muss, den man eigentlich am liebsten umgehen würde. Ich bezweifle aber, dass diese nachträglichen Rückforderungen vor Gericht durchgehen.

Gut, dann weg mit dem Vermittler. Macht EUR5000 AA bitte.

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ippf
· bearbeitet von ippf

Auch bei der DiBa bekommt man sehr viele Fonds (derzeit 726) mit 0% Ausgabeaufschlag - was auch konsequent ist, schließlich nehme ich dort auch keine Beratung in Anspruch.

Insofern halte ich das Argument, dass man nur über Fondsvermittler 0% AA bezahlen muss und man bei Wegfall derselben Fonds nur noch zu 100% AA kommen könnte, schlicht für falsch bzw. Panikmache.

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Sapine
Gut, dann weg mit dem Vermittler. Macht EUR5000 AA bitte.

Also mich kostet der Erwerb von Fonds im Wert von 100.000 Euro auch ohne Vermittler kein AA sondern einmalig etwa 250 Euro (0,25 %) für den Erwerb über die Börse oder wenn ich zu klein gestückelt habe vielleicht auch etwas mehr. Die Kickbacks dagegen kosten mich mittlerweile jedes Jahr rund 400 Euro beim gleichen Depotvolumen. Kann mir also ziemlich genau ausrechnen wie viel Tage ich im Jahr für diese Art von "Dienstleistung" arbeiten gehe. Sollte doch nicht so schwer zum Ausrechnen sein.

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fondsvermittler

Lieber ippf,

 

die durchschnittliche Bestandsprovision für den Fondsvermittler liegt bei ca. 0,3 Prozent. Mit 1,5 Prozent ist wahrscheinlich die komplette VV gemeint. Frag deinen Vermittler doch einfach welche Bestandsprovision er für die Fonds in deinem Depot bekommt. Diese Information muss er dir geben.

 

Das Argument, man hat nichts von den Kickbacks gewusst, lasse ich nicht gelten. Anleger, die über einen Fondsvermittler Fonds erwerben, verfügen in der Regel über Basiswissen bezüglich der Kosten eines Fonds - und dazu gehören auch die Kickbacks, die in der VV bereits enthalten sind.

Ohne dieser Vergütung könnte euch kein Fondsvermittler die Fonds ohne Ausgabeaufschlag anbieten.

 

Ebase und die anderen Fondsplattformen arbeiten nur mit Vermittlern zusammen. Als Direktkunde kann man dort kein Depot eröffnen.

0% Ausgabeaufschlag hat außerdem auch nichts mit Ebase und Co. zu tun, sondern ist die Dienstleistung eines Fondsvermittlers.

Würde sich Ebase dem Direktkunden öffnen, müsste eine weitaus umfangreichere Dienstleistung erbracht werden, was natürlich eine Konditionsanpassung zur Folge hätte. Das heisst, dass in jedem Fall die Gebühren höher wären als heute über den Fondsvermittler ohne Rückerstattung der Kickbacks. Selbstverständlich würde dann auch wieder ein Ausgabeaufschlag oder entsprechende Transaktionskosten anfallen - auch wenn keine Beratung erfolgt.

Und nochmal: Der Ausgabeaufschlag hat nichts mit der Erbringung einer Beratungsdienstleistung zu tun! Wenn der Kunde keine Beratung wünscht hat er also noch lange keinen Anspruch auf 0% Ausgabeaufschlag.

 

Wie werden wir mit Kunden umgehen, die eine Rückerstattung fordern?

1. Wir lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen, um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben.

2. Der Depotrabatt wird sofort gekündigt.

3. 100% Depotrabatt wird es für diese Kunden nur noch in Verbindung mit einer Servicegebühr von min. 0,5% p.a. geben.

4. Wir tragen dafür Sorge, dass eine Depotführung über einen anderen Vermittler ohne Servicegebühr und mit 100% Depotrabatt nicht mehr möglich ist.

 

Tja - wir haben also auch so einige Möglichkeiten :P (sorry)

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geldbaer
Insofern sollten doch einige hier froh sein, dass es Menschen gibt, die sich die Zeit, das Geld und die Mühe auf sich nehmen, etwas zu bewegen wovon die große Masse der Anleger provitiert.

 

 

profitieren (@goldbaer ich hatte das Wort nicht benutzt, geschweige denn falsch geschrieben)

 

 

:-

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etherial
Wie werden wir mit Kunden umgehen, die eine Rückerstattung fordern?

1. Wir lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen, um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben.

 

Viel Spaß, der wurde schon geführt. Deswegen stellt derzeit jeder die AGBs um.

 

2. Der Depotrabatt wird sofort gekündigt.

 

Wir verklagen dich auf rückwirkende Erstattung der Kickbacks und wenn dann der Rabatt fällt gehn wir halt zu einem anderen und akzeptieren die AGBs für die Zukunft.

 

3. 100% Depotrabatt wird es für diese Kunden nur noch in Verbindung mit einer Servicegebühr von min. 0,5% p.a. geben.

 

OK macht das. Ich will nicht jedes Jahr meien Kickbacks einklagen. Ich geh dann zu einem Vermittler, der sich aus den Kickbacks bedient und unterschreiben dessen AGBs.

 

4. Wir tragen dafür Sorge, dass eine Depotführung über einen anderen Vermittler ohne Servicegebühr und mit 100% Depotrabatt nicht mehr möglich ist.

 

Wie? Ist das nicht die Konkurrenz? Oder gibts in eurem Job einen Ehrenkodex?

 

Versteh mich nicht falsch: Ich möchte das oben gesagte nicht tun. Ich bezweifle aber, dass sich Fondsvermittler wirklich so gut wehren können wie du es behauptest.

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ippf
· bearbeitet von ippf
Und nochmal: Der Ausgabeaufschlag hat nichts mit der Erbringung einer Beratungsdienstleistung zu tun!

Für was ist der AA dann? Wenn ich einen Fonds kaufe, übernimmt die Arbeit hinsichtlich Abwicklung etc. ja allein die Fondsbank bzw. die Fondsgesellschaft. Welche Leistung im Zusammenhang mit dem Erwerb erbringt also der Vermittler, die es rechtfertigen würden, ihm 5% und mehr zukommen (=AA) zu lassen?

 

Und "bis zu 1,5%" Kick-Back (egal wo die dann landen) sind schon heftig und über die Jahre (30-40 Jahre) gesehen kommen mit Zins- und Zinseszins da ganz schöne Summen zusammen.

 

Persönlich würde ich einen Rechtsstreit ehrlich gesagt mit großer Gelassenheit führen. Ich führe gerne Musterprozesse und habe das auch in der Vergangenheit schon gemacht - und hier wurde er schon geführt (daher stellen die Banken ja ihre AGB um, weil das Gesetz so eindeutig ist); das Depot wird angesichts Abgeltungssteuer eh nicht verändert / umgeschichtet. Neue Fonds würden dann eben bei DiBa und Co oder über die Börse gekauft werden und hinsichtlich Punkt 4. würde ich im Falle des Falles über eine Klage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusätzlich zu einer Beschwerde bei der BaFin (möglicherweise sogar noch eine Kartellabsprache was dann das Kartellamt interessieren dürfte) nachdenken - von daher weiß ich nicht wirklich, ob das eine gute Idee wäre.

Würde mich ehrlich interessieren, ob ihr euer geplantes Vorgehen mit einem Rechtsanwalt abgestimmt habt.

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ippf
:-

OK, ich sehe es gerade. Muss ich dir Recht geben :blushing:

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