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Peski

HeidelbergCement Finance B.V. EO-Medium-Term Notes 2008 (2012)

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Superhirn

Und jetzt ist die 2012 bei fast 106 !! :blink: Irgendeine Meldung gesehen?

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Superhirn

Nein, keine Meldung gesehen, aber so langsam sollte man sich trennen und die Kursgewinne mitnehmen. Mal sehen, wann das Up Rating zu einem Rückgang der Nominale führt.

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Ramstein

Irgendwie schräg; eine ganze Reihe unter meiner Beobachtung stehenden "Fast-Junk-Bonds" steigen heute mehr als 1% (TUI, Thyssen, Venezuela, Hella, Litauen, ...). Ist wohl nicht HC-spezifisch.

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ramses

Nein, keine Meldung gesehen, aber so langsam sollte man sich trennen und die Kursgewinne mitnehmen. Mal sehen, wann das Up Rating zu einem Rückgang der Nominale führt.

Tja, heute vor 1 Jahr hat sich der alte Herr (Adolf Merckle) das Leben genommen.

Immer wenn ich mir meine HC Anleihe ansehe, muss ich daran denken. Aber natürlich bin ich eben auch sehr froh über die Kursentwicklung.

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Geniator

Nein, keine Meldung gesehen, aber so langsam sollte man sich trennen und die Kursgewinne mitnehmen. Mal sehen, wann das Up Rating zu einem Rückgang der Nominale führt.

 

 

Ich hab die 2014er und freue mich auch über einen Kursanstieg von 8%. Aber solange die Stimmung "Alles wird gut" anhält und die Zinsen der Bundesanleihen niedrig bleiben, halte ich bis zu einem Renditeabfall auf etwa 5,5%.

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Schon interessant was in einem Jahr so alles passiert ist. Die Optionen von Merckle -hätten die Banken ihn nicht zwangsliquidiert- wären jetzt Mrd. wert. B)

 

Zu HC: Die Anleihen sind m.E. gut gelaufen und nach einem Jahr kann man mal verkaufen. Wenn man bedenkt, dass man die zu unter 40 einsammeln konnte :blink: Muss zwar bei den Nichtswissern von den Banken erst mal löhnen, kann sich das dann aber im Rahmen der EkSt. zurückholen.

 

HC hat zwar seine Schulden deutlich verringert, aber ansonsten nur umstrukturiert und zwar zu Gunsten der Banken <_< . Die Schuldenlast ist langfristig immer noch zu hoch. Die Absatzzahlen werden durch das zyklische Geschäft bedingt in diesem Winter ordentlich einbrechen. Könnte eine günstige Rückkaufgelegenheit werden. Ansonsten gute Gelegenheit das Einzelengagement auf ein angemessenes Niveau zurückzufahren.

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Fleisch

bei HeiCem scheinen aber auch Nichtwisser zu sitzen. Entweder sie melden sich garnicht oder falls doch fragen sie irgendwelches für eine Auskunft absolut überflüssiges Zeug.

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Superhirn

bei HeiCem scheinen aber auch Nichtwisser zu sitzen. Entweder sie melden sich garnicht oder falls doch fragen sie irgendwelches für eine Auskunft absolut überflüssiges Zeug.

 

Wie ich schon sagte, wenn die Info Abteilung symptomatisch für das ganze Unternehmen wäre, dann PUTS !! :lol:

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Energiefrage

Hallo Allerseits,

 

ich bin neu hier und habe mich extra wegen der Anleihe A0TP7J der Heidelberger Druck registriert. Ich habe diese am Montag bei der DAB verkauft und hatte heute morgen die Abrechnung in der Post: Auf den Kursgewinn (Kauf in 2008) wurde Abgeltungssteuer fällig. Ein Anruf bei der DAB brachte nicht viel. Hier wurde lediglich auf das vorliegende "Datenblatt" verwiesen, welches die Anleihe als Finanzinnovation einstufen würde. Da ich mit dem Geld fest geplant hatte, möchte ich nicht erst im nächsten Jahr aufs Finanzamt zugehen, sondern vorher das Geld von der DAB erstattet bekommen.

 

Welche Möglichkeiten/Chancen werden hier von Euch gesehen?

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Andreas R.

Hallo Allerseits,

 

ich bin neu hier und habe mich extra wegen der Anleihe A0TP7J der Heidelberger Druck registriert. Ich habe diese am Montag bei der DAB verkauft und hatte heute morgen die Abrechnung in der Post: Auf den Kursgewinn (Kauf in 2008) wurde Abgeltungssteuer fällig. Ein Anruf bei der DAB brachte nicht viel. Hier wurde lediglich auf das vorliegende "Datenblatt" verwiesen, welches die Anleihe als Finanzinnovation einstufen würde. Da ich mit dem Geld fest geplant hatte, möchte ich nicht erst im nächsten Jahr aufs Finanzamt zugehen, sondern vorher das Geld von der DAB erstattet bekommen.

 

Welche Möglichkeiten/Chancen werden hier von Euch gesehen?

 

Keine Chance.

Die Anleihe ist als Finanzinnovation eingestuft, Chance zur Änderung hast du maximal beim Finanzamt.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

der Anleihe A0TP7J der Heidelberger Druck
Dir ist aber schon klar, dass HeidelbergCement ein ganz anderes Unternehmen ist? :P

 

Aber Spaß beiseite: Die Anleihe A0TP7J ist als FI geschlüsselt und somit kann die Bank gar nicht anders abrechnen. Eine Umschlüsselung könnte nur das Unternehmen selber veranlassen, ist hier aber eher unwahrscheinlich; und ob das dann rückwirkend gilt, ist auch fraglich.

 

Übrigens wurde das Problem hier im Forum (und auch im Bondboard) schon ein paar mal diskutiert, einfach mal den ganzen Thread runterladen und nach "Steuer" suchen.

 

MfG Stefan

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Hallo Allerseits,

 

ich bin neu hier und habe mich extra wegen der Anleihe A0TP7J der Heidelberger Druck registriert. Ich habe diese am Montag bei der DAB verkauft und hatte heute morgen die Abrechnung in der Post: Auf den Kursgewinn (Kauf in 2008) wurde Abgeltungssteuer fällig. Ein Anruf bei der DAB brachte nicht viel. Hier wurde lediglich auf das vorliegende "Datenblatt" verwiesen, welches die Anleihe als Finanzinnovation einstufen würde. Da ich mit dem Geld fest geplant hatte, möchte ich nicht erst im nächsten Jahr aufs Finanzamt zugehen, sondern vorher das Geld von der DAB erstattet bekommen.

 

Welche Möglichkeiten/Chancen werden hier von Euch gesehen?

 

Da dieses Thema immer wiederkehrt, hier die Zusammenfassung:

 

Die Banken gehen stur nach den WP Mitteilungen vor und da ist diese Anleihe unstreitig als FI eingestuft. Es gibt aber ein Urteil des BFH nachdem eine Anleihe die nur einen Step up Coupon hat nicht eine FI darstellt. Also darauf hinweisen bei Abgabe der EkSt.-Erklärung, dass mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegt, der Kauf in 2008 getätigt wurde - es gilt der Handelstag und nicht die Wertstellung - das Urteil des BFA beilegen, noch einen freundlcihen übersichtlichen Brief dazu, dass Du entsprechend dem Urteil des BFH behandelt werden möchtest, noch eine nette Erklärung warum die Bank da Steuern auf den Kursgewinn einbehalten hat, die einzelnen Belege dazu und schon sollte das funktionieren. :)

 

Gruß

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Stephan09

Kannst du da noch mal das Aktenzeichen posten? Ich braeuchte den Verweis in diesem Jahr auch noch. Gerade, wo die Stückzinsen in diesem Jahr steuerfrei sind.

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Fleisch
BFH 13.12.2006, VIII R 6/05

Besteuerung von "Finanzinnovationen": Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Down-Rating-Anleihen sind nicht nach der Marktrendite steuerbar

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Down-Rating-Anleihen sind nicht nach Maßgabe der Marktrendite (§ 20 Abs.2 S.1 Nr.4 EStG) steuerbar, weil bei dieser Anlageform keine von vornherein endgültig bezifferbare Rendite vorliegt. Außerdem sind bei Down-Rating-Anleihen das Entgelt für die Kapitalüberlassung und der Vermögenszuwachs beim Steuerpflichtigen rechnerisch eindeutig abgrenzbar und bestimmbar. Sie gehören damit zur Vermögensebene und können nicht im Rahmen der Marktrendite besteuert werden.

Der Sachverhalt:

Die Klägerin hatte im Zeitraum von Januar bis 3. Dezember 2002 Schuldverschreibungen eines ausländischen Unternehmens im Nennwert von 72.000 Euro erworben. Die Anschaffungskurse lagen zwischen 98,7 und 99,1 Prozent und betrugen insgesamt 71.772 Euro. Als die Klägerin die Anleihen am 5. Dezember 2003 zu einem Kurs von 106,45 Prozent veräußerte, erzielte sie einen Veräußerungserlös in Höhe von 76.644 Euro.

Die Schuldverschreibungen wurden ursprünglich mit 6,0 Prozent verzinst. Dieser Zinssatz sollte sich nach den Emissionsbedingungen erhöhen, wenn der Emittent von zwei Rating-Agenturen herabgestuft wird. Da dies während der Laufzeit eintrat, stieg der Zinssatz der von der Klägerin erworbenen Schuldverschreibungen und lag im Veräußerungszeitpunkt bei 6,75 Prozent.

Das Finanzamt versteuerte den Veräußerungsgewinn in Höhe von 4.872 Euro. Demgegenüber vertrat die Klägerin die Auffassung, dass der Gewinn steuerfrei sei, weil die Spekulationsfrist des § 23 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG abgelaufen sei. Ihre gegen den entsprechenden Steuerbescheid gerichtete Klage hatte Erfolg.

Die Gründe:

Die Klägerin muss den Veräußerungsgewinn nicht versteuern. Sie muss insbesondere keine Spekulationsteuer entrichten, weil die Jahresfrist des § 23 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG abgelaufen ist.

Der Veräußerungserlös ist auch nicht nach § 20 Abs.2 S.1 Nr.4 S.1c Alt.2, § 20 Abs.2 S.1 Nr.4 S.2 EStG als so genannte Marktrendite steuerbar. Zwar fallen die Schuldverschreibungen unter § 20 Abs.1 Nr.7 S.1 EStG, weil die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt, nämlich der Einstufung des Emittenten durch zwei Rating-Agenturen. Es handelt sich bei dem Veräußerungserlös aber nicht um einen steuerbaren Kapitalertrag. Ein solcher würde voraussetzen, dass dem Anleger von vornherein eine bezifferbare Rendite versprochen wurde.

Diese Voraussetzung ist im Streitfall nicht erfüllt, weil es von der künftigen (ungewissen) Beurteilung des Emittenten durch die Rating-Agenturen abhing, in welcher Höhe die Klägern Kapitalerträge erzielen würde. Da vorliegend das Entgelt für die Kapitalüberlassung und der Vermögenszuwachs rechnerisch eindeutig abgrenzbar und bestimmbar sind und der von der Klägerin erzielte Veräußerungserlös der Vermögensebene angehört, ist er auch nicht im Rahmen der Marktrendite steuerbar. § 20 Abs.2 S.1 Nr.4 S.1c, § 20 Abs.2 S.1 Nr.4 S.2 EStG sind insoweit teleologisch zu reduzieren und in verfassungskonformer Weise einschränkend auszulegen.

Hinweis:

Das Urteil des BFH steht im Kontext mit drei weiteren Entscheidungen des BFH zur Besteuerung von so genannten "Finanzinnovationen". Zwei Entscheidungen vom 13.12.2006 betreffen die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Argentinien-Anleihen (Az.: VIII R 62/04) und die Besteuerung von Erträgen aus der Rückzahlung von Dax-Zertifikaten (Az.: VIII R 79/03). In einer weiteren Entscheidung vom 20.11.2006 hat sich der BFH außerdem mit der Besteuerung von Kursgewinnen beim Verkauf von Reverse-Floatern vor Endfälligkeit befasst (Az.: VIII R 97/02).

 

Quelle:

http://www.finanz-rundschau.de/5978.html

20. Juni 2009 13:22 Uhr

 

Meinst du das hier ? Ich bin übrigens genau wegen einer solchen Anfrage immer noch an HeiCem dran

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Stephan09

Genau, danke.

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Energiefrage

Hallo Allerseits,

 

ich bin neu hier und habe mich extra wegen der Anleihe A0TP7J der Heidelberger Druck registriert. Ich habe diese am Montag bei der DAB verkauft und hatte heute morgen die Abrechnung in der Post: Auf den Kursgewinn (Kauf in 2008) wurde Abgeltungssteuer fällig. Ein Anruf bei der DAB brachte nicht viel. Hier wurde lediglich auf das vorliegende "Datenblatt" verwiesen, welches die Anleihe als Finanzinnovation einstufen würde. Da ich mit dem Geld fest geplant hatte, möchte ich nicht erst im nächsten Jahr aufs Finanzamt zugehen, sondern vorher das Geld von der DAB erstattet bekommen.

 

Welche Möglichkeiten/Chancen werden hier von Euch gesehen?

 

Da dieses Thema immer wiederkehrt, hier die Zusammenfassung:

 

Die Banken gehen stur nach den WP Mitteilungen vor und da ist diese Anleihe unstreitig als FI eingestuft. Es gibt aber ein Urteil des BFH nachdem eine Anleihe die nur einen Step up Coupon hat nicht eine FI darstellt. Also darauf hinweisen bei Abgabe der EkSt.-Erklärung, dass mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegt, der Kauf in 2008 getätigt wurde - es gilt der Handelstag und nicht die Wertstellung - das Urteil des BFA beilegen, noch einen freundlcihen übersichtlichen Brief dazu, dass Du entsprechend dem Urteil des BFH behandelt werden möchtest, noch eine nette Erklärung warum die Bank da Steuern auf den Kursgewinn einbehalten hat, die einzelnen Belege dazu und schon sollte das funktionieren. smile.gif

 

Gruß

 

Nach telefonischer Rücksprache mit der IR von HeidelbergerCement stellt sich der Sachverhalt wohl inzwischen anders dar: In einer der letzten Änderungen zum Einkommenssteuergestz wurden wohl rückwirkend alle derartigen Anleihen als FI eingestuft. Nach Ansicht der IR würde somit nur der Klageweg bleiben...

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Hallo Allerseits,

 

ich bin neu hier und habe mich extra wegen der Anleihe A0TP7J der Heidelberger Druck registriert. Ich habe diese am Montag bei der DAB verkauft und hatte heute morgen die Abrechnung in der Post: Auf den Kursgewinn (Kauf in 2008) wurde Abgeltungssteuer fällig. Ein Anruf bei der DAB brachte nicht viel. Hier wurde lediglich auf das vorliegende "Datenblatt" verwiesen, welches die Anleihe als Finanzinnovation einstufen würde. Da ich mit dem Geld fest geplant hatte, möchte ich nicht erst im nächsten Jahr aufs Finanzamt zugehen, sondern vorher das Geld von der DAB erstattet bekommen.

 

Welche Möglichkeiten/Chancen werden hier von Euch gesehen?

 

Da dieses Thema immer wiederkehrt, hier die Zusammenfassung:

 

Die Banken gehen stur nach den WP Mitteilungen vor und da ist diese Anleihe unstreitig als FI eingestuft. Es gibt aber ein Urteil des BFH nachdem eine Anleihe die nur einen Step up Coupon hat nicht eine FI darstellt. Also darauf hinweisen bei Abgabe der EkSt.-Erklärung, dass mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegt, der Kauf in 2008 getätigt wurde - es gilt der Handelstag und nicht die Wertstellung - das Urteil des BFA beilegen, noch einen freundlcihen übersichtlichen Brief dazu, dass Du entsprechend dem Urteil des BFH behandelt werden möchtest, noch eine nette Erklärung warum die Bank da Steuern auf den Kursgewinn einbehalten hat, die einzelnen Belege dazu und schon sollte das funktionieren. smile.gif

 

Gruß

 

Nach telefonischer Rücksprache mit der IR von HeidelbergerCement stellt sich der Sachverhalt wohl inzwischen anders dar: In einer der letzten Änderungen zum Einkommenssteuergestz wurden wohl rückwirkend alle derartigen Anleihen als FI eingestuft. Nach Ansicht der IR würde somit nur der Klageweg bleiben...

 

Also die IR Abteilung (und die kenne ich ziemlich gut) würde ich jetzt nicht gerade als die Experten für Versteuerung von FI-Anleihen bezeichnen. Klageweg ist Quatsch, gib deine EkSt.-Erklärung ab und gut ists.

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sl66

 

Nach telefonischer Rücksprache mit der IR von HeidelbergerCement stellt sich der Sachverhalt wohl inzwischen anders dar: In einer der letzten Änderungen zum Einkommenssteuergestz wurden wohl rückwirkend alle derartigen Anleihen als FI eingestuft. Nach Ansicht der IR würde somit nur der Klageweg bleiben...

 

Also die IR Abteilung (und die kenne ich ziemlich gut) würde ich jetzt nicht gerade als die Experten für Versteuerung von FI-Anleihen bezeichnen. Klageweg ist Quatsch, gib deine EkSt.-Erklärung ab und gut ists.

 

Nach meinem Kenntnisstand ist die Aussage der HC-IR richtig. Es gibt einige Fundstellen im Web, die nahelegen, dass tatsächlich das BFH-Urteil vom 20.11.2006 durch eine Änderung zum Einkommenssteuergestz ausgehebelt wurde.

Ich glaube, selbst in diesem Thread hat das mal jemand so recherchiert.

Andere Fundstellen für diesen Standpunkt sind:

 

Ab 2009 ist ein Veräußerungsgewinn bei Reverse-Floatern und Down-Rating-Anleihen wie bei Finanzinnovationen unabhängig von der Haltedauer abgeltungsteuerpflichtig! Das anderslautende BFH-Urteil vom 20.11.2006, VIII R 97/02, BStB1. 2007 II S. 555 wird damit ausgehebelt.

Quelle: 4. Absatz in http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=372&softlinkID=11614&softCache=true

 

... Die geplante Änderung (des § 52a Abs. 10 S. 7 EStG) führt im Ergebnis dazu, dass die einschlägige BFH-Rechtsprechung ab 2009 für eine Reihe von Produkten nicht mehr angewendet wird, die bereits am 31.12.2008 im Depot liegen. ...

Quelle: letzter Absatz in http://www.kanzlei-arndt.com/anpassungvonverauserungsvorgangenandieabgeltungsteuer2009.html

 

Ich interessiere mich dafür, da ich selbst eine kleine Position in HC12 habe, die ich lieber heute als morgen verkaufen würde.

 

Natürlich ist der vorgeschlagene Weg:

1.) Verkaufen (mit Steuerabzug)

2.) In der EKST-Erklärung den Sachverhalt unter Hinweis auf das BFH-Urteil erklären und auf Rückerstattung vom FA hoffen

trotzdem der Richtige.

 

Allerdings wäre ich mir nicht so sicher, dass sich das FA auf unsere Argumentation einlässt.

 

Ich werde daher mit dem Verkauf meiner HC12 noch warten.

 

Viele Grüße an alle und Danke für eure tollen Beiträge auch in den anderen Threads

Stefan

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Fleisch

natürlich wurden solche Urteile mit Einführung der Abgeltungssteuer teilweise aufgehoben. Allerdings gilt zu beachten, dass für vor dem 01.01.2009 gekaufte Papiere auch noch Bestandsschutzregelungen gibt auf die hier in diesem Fall abgezielt wird, so dass entsprechende Urteile weiterhin Bestandskraft haben

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sl66

natürlich wurden solche Urteile mit Einführung der Abgeltungssteuer teilweise aufgehoben. Allerdings gilt zu beachten, dass für vor dem 01.01.2009 gekaufte Papiere auch noch Bestandsschutzregelungen gibt auf die hier in diesem Fall abgezielt wird, so dass entsprechende Urteile weiterhin Bestandskraft haben

Hallo Schnitzel,

ich verstehe Deinen Einwand nicht.

Es geht hier doch gerade nur um die Frage, ob es für vor dem 01.01.2009 gekaufte HC12-Papiere noch Bestandsschutzregelungen gibt oder ob es ihn nicht gibt.

Das BFH-Urteil sagte: Es gibt Bestandsschutz.

Die Gesetzesänderung zum 1.1.2009 sagte: Es gibt keinen Bestandsschutz.

Jetzt müsste man auf einen Präzedenzfall oder eine weitere Änderung des EkSt-Gesetzes hoffen und warten oder sich selber mit dem FA auseinandersetzen.

 

Dieses Thema wird auch diskutiert im BondBoard:

im Thread "Heidelberger Zement" - Der Beitrag von Barbara1 am 10.01.2010 15:01:19

In diesem Beitrag wird darauf hingewiesen:

... Es gibt ein Schreiben vom Institut der Wirtschaftsprüfer an das Fianzministerium [vom 16. Mai 2008], diese Sachlage zu überprüfen ...

 

Ob sich das Fianzministerium davon allerdings besonders beeindrucken ließ, weiß da auch noch keiner.

 

Grüße

Stefan

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PeterPan

Wenn man sich die Entscheidung des BFH vom 13.12.2006 (AZ VIII R 6/2005) ansieht und dagegen die Neuregelung in § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG legt darf man zweifeln, ob der BFH erneut so ohne Weiteres zum gleichen Ergebnis gelangt. Die Neuregelung sagt (anders als die alte Regelung) ausdrücklich, dass eine Besteuerung der Kursdifferenz erfolgen muss. Der BFH könnte deshalb im Rahmen einer Entscheidung wohl nur der Auffassung sein das die Neuregelung verfassungswidrig ist, müsste dann aber das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung anrufen. Das wird dann einige Jahre dauern.

 

Wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, weiss man in solchen Fällen leider nie. Wenn es auf einen Bestandsschutz abstellt könnte auch noch danach differenziert werden, ob der Erwerb der Anleihe vor der Bekanntmachung der Gesetzesänderung (oder sogar Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzesentwurfes) oder danach erfolgte (weil der Normalbürger nichts besseres zu tun hat, als Gesetzesentwürfe und neue Gesetze sofort nach Verkündung zu lesen und natürlich auch zu verstehen).

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sl66
· bearbeitet von sl66

... Der BFH könnte deshalb im Rahmen einer Entscheidung wohl nur der Auffassung sein das die Neuregelung verfassungswidrig ist, müsste dann aber das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung anrufen. Das wird dann einige Jahre dauern. ...

Vielen Dank, PeterPan. Nach ca. 100 Postings zu diesem Thema ist Deine Antwort für mich die wertvollste.

Bist Du auch einer der glücklichen, die die HC-Anleihe noch 2008 gekauft haben?

Bisher hatte ich mir eine 20% Chance erhofft, um ev. meinen Kursgewinn aus HC12 noch steuerfrei zu bekommen.

Jetzt sieht es für mich eher nach einer 1% Chance aus. (Verfassungsgericht u.ä.)

Also kann man die Anleihe eigentlich auch gleich jetzt verkaufen.

[EDIT: Folgender Absatz ist falsch! - Siehe nächstes Posting #898]

Außerdem fällt ja sogar zwingend der (meist höhere) persönliche Steuersatz an und nicht der Abgeltungssteuersatz von 25+Soli.

Somit stehen wir sogar schlechter da, als wenn wir die HC12 in 2009 gekauft hätten.

Trotzdem sind natürlich selbst 1-2k unerwartete zusätzliche Steuern nach so einem Phantastischem Jahr kein Grund zur Trauer.

 

Grüße

Stefan

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reckoner

Hallo,

 

Das ist - Gott sei Dank - falsch, die Abgeltungsteuer gilt natürlich auch für solche Altfälle. Einzig bei Spekulationsverlusten in der Übergangszeit gibt es noch Unterschiede zwischen neuem und altem Recht; allerdings zahlt man auf Verluste keine Steuern, sondern bekommt höchsten welche zurück.

 

MfG Stefan

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XYZ99

ntv

Weitere Anleihen nötig

HeidelbergCement braucht Geld

 

Die Bonds sollen nach Angaben des Konzerns bis August 2015 beziehungsweise April 2020 laufen. Damit könne zugleich das Fälligkeitsprofil von HeidelbergCement gestreckt und weiter verbessert werden.

 

:lol:

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Andreas R.

Weiss jemand auf die schnelle, unter welchen Voraussetzungen die 2009er Bonds gekündigt werden können?

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