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gwendolen

Dresdner Bank Global Champion Zertifikat - wir suchen Geschädigte!

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cypher
Was soll man Dir eigentlich anbieten, wenn Du gar kein Risiko eingehen möchtest? Ich wüsste jedenfalls keine einzige Geldanlage, die ohne Risiko ist, noch nicht mal die unterm Kopfkissen. Wenn Du diese Erwartung an Deinen Bankberater hast, dass er eine so extreme Risiko-Einstellung berücksichtigst, kann ich Dich im günstigsten Fall noch als weltfremd bezeichnen.

Diese offensichtliche Übertreibung bzw. Fehlinterpretation der Aussagen von "Gangster" ist unnötig und auch nicht hilfreich.

"Geringstes Risiko" ist nicht gleichbedeutend mit "gar kein Risiko". Wenn er also seinen eigenen Vorgaben gefolgt wäre, dann hätte er z.B. Bundesschatzbriefe kaufen können.

 

Falls der Wunsch nach "geringstem Risiko" tatsächlich so deutlich dargestellt wurde, hätte eigentlich kein ehrlicher Mensch Zertifikate empfehlen dürfen.

 

Andererseits hat "Gangster" die Funktionsweise dieser Papiere wohl - vor dem Kauf - verstanden (im Gegensatz zu anderen Geschädigten hier), und sie trotzdem erworben. Man konnte also davon ausgehen, dass er seine ursprünglichen Vorstellungen bezüglich des Risiko-Ziels geändert hatte. Insofern denke ich, dass eine Klage in diesem Fall ziemlich aussichtslos wäre.

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steff123
Diese offensichtliche Übertreibung bzw. Fehlinterpretation der Aussagen von "Gangster" ist unnötig und auch nicht hilfreich.

"Geringstes Risiko" ist nicht gleichbedeutend mit "gar kein Risiko". Wenn er also seinen eigenen Vorgaben gefolgt wäre, dann hätte er z.B. Bundesschatzbriefe kaufen können.

 

 

[sarkasmus an]

Gangster hat gelernt und kauft ab sofort nur Bundeswertpapiere und legt sein Geld in Festgeld an. Leider wird er im Jahr 2020 von einer Hyperinflation überrascht, die alle Spareinlagen und Anleihen entwertet. Die Merkelgarantie greift. Aber leider kann er sich von dem Geld nur noch nen Kaugummi leisten. Nach der kommenden Währungsreform stellt er fest, dass Besitzer von Immobilien, Rohstoffen und Aktien ihr Vermögen einigermaßen gut durch die Krise retten konnten. Er beschließt sein Geld nur noch in diese Assetklassen zu stecken. Leider wird er im Rentenalter von einer Revolution überrascht. Der Sozialismus kehrt in seiner schlimmsten Form zurück. Sämtliches Privateigentum wird unter Strafe gestellt und ist damit wertlos. Er beschließt im nächsten Leben in Mali zur Welt zu kommen, um keine Geldsorgen mehr zu haben. Bei seiner Wiedergeburt im Jahr 3000 ist Afrika in Folge einer Eisszeit in Europa aber ein hochentwickelter Kontinent geworden. :rolleyes:

[sarkasmus aus]

 

Und die Moral von der Geschicht: Ein risikofreies Leben gibt es nicht.

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Chemstudent

Täusch ich mich, oder gibt es in diesem Thread erstaunlich viele Leute, die das simple Bedienen einer Foren-Software nicht hinkriegen?

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Sapine
Täusch ich mich, oder gibt es in diesem Thread erstaunlich viele Leute, die das simple Bedienen einer Foren-Software nicht hinkriegen?

Am Anfang macht da jeder seine Fehler - nun sei mal nicht so kritisch. :)

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Michael M
· bearbeitet von Schnitzel
Name wegen Einhaltung des BDSG entfernt (Schnitzel)
Hallo,

auch unser Bankberater der Dresdner Bank hat uns im letzten Jahr insgesamt 7 Barriere-Zertifikate gleicher Bank und 1 Zertifikat UBS LDN GLO.CH.Z09 BSKT verkauft. Gleichfalls unserer Tochter Dresd. BK Glob.Champ Zt. und alles wurde uns so vermittelt, dass falls die drei maßgeblichen Werte unter die Barriere fielen, unser eingesetztes Kapital zu 100 % aber ohne Zinsen zum Fälligkeitstag zurückbezahlt werden würde. Insofern vertrauten wir unserem langjährigen Berater. Auf das Risiko, dass wir evtl. 40 % oder aber sogar unser gesamtes dort eingetztes Kapital verlieren könnten, wurden wir nicht hingewiesen. Es wurden uns auch keine grundlegenden schriftlichen Informationen über diese Papiere ausgehändigt.

 

ich muß noch hinzufügen, dass ich Kontakt zu Geschädigten im Lübecker Raum suche!

 

Hallo, auch in habe ähnliche Aussagen gehört, allerdings erst nachdem der Berater die Papiere ohne vorherige Rücksprache, gekauft hat: Kapitalrückzahlung ist 100 % gesichert, Kursverlust nach Crash sei nur Papierverlust. Lediglich die Rendite sei verloren.

Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Schreiben, sas ich an die DresdnerBank Zentrale gesandt habe. Ich füge es jetzt hier ein.

Mein Tel.. falls der Wunsch nach Kontak besteht: (wegen Einhaltung des BDSG entfernt)

Vielleicht stellt sich bei vielen Zeugenaussagen heraus, dass viele Berater tatsächlich nicht auf das Kapitalverlustrisiko hingewiesen haben.

 

An den

Vorstand der Dresdner Bank

 

Büro Ombudsmann

 

Jürgen-Ponto-Platz 1

 

60301 Frankfurt / Main

 

 

Betr.: Wertpapierkonto 320 01 .....

Anfechtung von Wertpapierkäufen

Rückgängigmachung von Wertpapierkäufen infolge Vollmachtsüberschreitung

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren !

 

Ich bin seit Jahrzehnten Kundin der Dresdner Bank, Filiale Dortmund und werde seit vielen Jahren von dem „Vermögensberater“ der Dortmunder Filiale, (Name wegen Einhaltung des BDSG entfernt), „betreut“.

Es bestand mit (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) die Absprache, dass er Käufe und Verkäufe von Wertpapieren auch ohne vorherige Rücksprache mit mir tätigen konnte, sofern er dies für die Entwicklung des Wertpapierkontos als sinnvoll ansah. Grundlage dieser Absprache war, nur in sichere Anlagen zu investieren. In diesem Zusammenhang wurden dann auch Aktien und Aktienfonds zu einem großen Teil in Aktienzertifikate (s.u.) umgeschichtet. Diese Umschichtungen sollten einzig und alleine aus dem Grund erfolgen, dass das Depot mit einem seinerzeitigen Wert von ca. 860.000 € in ein sicheres Fahrwasser umgeschichtet werden sollte, um aus der risikobehafteten Anlage in Aktien und Aktienfonds den bei deren damaligen relativ hohen Kursständen der Aktien und Aktienfonds mit dem Risiko des Kursrückgangs weg zu kommen. Aus diesem Grund sollte ein großer des Depots in risikofreie Wertpapiere umgeschichtet werden.

In diesem Zusammenhang erwarb (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) auf meine Rechnung die u.g. Zertifikate, allerdings auf Grund der Absprache ohne vorherige Information über die Art der erworbenen Papiere.

Nach Erhalt der jeweiligen Abrechnungen hat mein Mann jeweils mit (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) telefoniert und sich über die Art dieser Zertifikate informieren lassen, vor allem hat er nach der Sicherheit gefragt.

Mein Mann bekam hinsichtlich der jeweiligen Zertifikate jeweils folgende Auskunft:

Die Zertifikate seien absolut sicher, was die Kapitalrückzahlung betreffe.

Der Bonus wird gezahlt, solange der Referenz- Index bzw. einer der Referenz-Indice nicht unter z.B. 60 % falle. Aber selbst wenn dies eintreten sollte, würde auf jeden Fall 100 % des Anlagebetrags bei Endfälligkeit zurückgezahlt werden.

Das Risiko bestehe also nur in der Erreichung einer Rendite.

 

Nach dem Zusammenbruch der Börsen erkundigte sich mein Mann bei (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) mehrfach, welche Auswirkungen dies auf die Zertifikate habe. (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) antwortete, die Wertverluste lt. Depot-Auszug seien auch diesbezüglich nur Papierverluste, da bei Endfälligkeit – wie oben bereits gesagt – 100 % zurückgezahlt würden. Lediglich den Anspruch auf den Bonus, also die Verzinsung, hätte ich verloren.

 

Am 22.12.2008 fand nun ein persönliches Gespräch in der Filiale mit (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) statt, in dem er mir und meinem Mann erstmals eröffnete, seine Aussage hinsichtlich der vollen Kapitalrückzahlung würde nicht stimmen, vielmehr hänge auch der Rückzahlungsbetrag von dem jeweiligen Stand des Referenz-Index bei Endfälligkeit statt.

Ich habe ihm darauf hin eindeutig gesagt, dass ich die o.g. falschen Auskünfte hinsichtlich der Sicherheit der Zertifikate für einen Betrug hohen Ausmaßes und für eine arglistige Täuschung halte. Ich sei davon ausgegangen, dass ich mich bei einem Institut wie der Dresdner Bank nicht in einer Zockerzentrale und einer Spielhölle befinde. Bei seinem Geschäftsgebahren hätte ich mich gleich in eine Spielbank begeben können, um dort mein Kapital vernichten zu lassen. Daraufhin erwiderte er kein Wort, sondern blickte nur stumm und schuldbewusst auf den Boden. Er schob die gesamte Verantwortung auf die Zentrale in Frankfurt ab und erklärte, er habe nur weisungsgemäß gehandelt, da er schließlich Familie habe.

Im übrigen schob er mir ein Papier der Berliner Landesbank über den Tisch und erklärte, er hätte bei Verkauf dieses Zertifikats ebenfalls keine Informationen gehabt; er hätte auf Weisung der Zentrale u.a. dieses Papier an Kunden noch 6 Wochen vor Platzen der Blase veräußert. (Die Berliner Landesbank hat das u.g. Papier auf Grund einer Klausel, die angeblich auch (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) nicht bekannt war, gekündigt, um nur noch die Hälfte des Kapitals zurückzahlen zu müssen).

Bezüglich der anderen Zertifikate, hauptsächlich der Dresdner Bank, hatte er ebenfalls keine Emissionsprospekte; er gab zu, diese Papiere den Kunden empfohlen zu haben auf Weisung der Zentrale.

(wegen Einhaltung des BDSG entfernt) gab bei dem o.g. persönlichen Gespräch zu, dass er uns über das Risiko auch hinsichtlich der Höhe der Kapitalrückzahlung nicht informiert habe. Auf unsere Vorhaltung, warum er hierüber nicht bei Erwerb der Zertifikate informiert habe, brachte er zum Ausdruck, dass dies auf Weisung seitens vorgesetzter Instanzen geschehen sei.

 

Auf die Frage, warum er solchen Weisungen – die zu Lasten der Kunden der Dresdner Bank erfolgten – nachgekommen sei, war die Antwort, er habe schließlich Familie.

Auch auf meinen Vorwurf, sein Verhalten sei charakterlich verwerflich, ethisch und moralisch im höchsten Maße vorwerfbar, ich müsse mir strafrechtliche Konsequenzen überlegen, erwiderte er kein Wort. Hieraus kann man nur entnehmen, dass man einem Abteilungsleiter bzw. Prokurist der Dresdner Bank ethisch und moralisch schwerste Vorwürfe machen kann, ohne dass dieser eine Rechtfertigung vorbringen kann. Daraus kann ich nur ein Schuldeingeständnis entnehmen, dass sich die Dresdner Bank zurechnen lassen muss.

 

Rechtliche Schlussfolgerung:

(wegen Einhaltung des BDSG entfernt) hat mit den Zertifikaten Papiere erworben, die sowohl eine Wette auf den Zins als auch eine Wette auf die Höhe der Kapitalrückzahlung beinhalteten.

Hätte ich das schon bei Erwerb der Zertifikate gewusst, hätte ich den Auftrag sofort stornieren lassen, denn bei einer solchen Wette handelt es sich nicht um eine sichere Wertanlage, wie sie als Grundlage für das Handeln des (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) vereinbart worden war.

Abgesehen davon kannte (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) die Ausstattung dieser Papiere, hätte sie also im Rahmen der von mir erteilten Vollmacht gar nicht erwerben dürfen, da diese Vollmacht sich nur auf risikofreie Papiere bezog, nicht aber auf Kapitalanlagen, die insgesamt eine Wette beinhalteten.

Offensichtlich haben die Dresdner Bank und auch die anderen Emittenten auf Grund der nur ihnen zugänglichen Informationen mit einem Platzen der Immobilienblase und dem damit verbundenen allgemeinen Zusammenbruch der Aktienbörsen und damit der maßgebenden Indices gerechnet und deshalb diese „Anlagen“ den Kunden verkauft, die i.d.R. diesen Durchblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge nicht hatten und haben konnten.

Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes fechte ich hiermit den Erwerb der betroffenen Zertifikate an

1. wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (Sicherheit der Kapitalrückzahlung

2. wegen arglistiger Täuschung (fehlende Information über die Kursabhängigkeit des Rückzahlungsbetrags trotz Kenntnis dieser Bedingungen; Vorspiegelung einer sicheren Kapitalanlage zumindest hinsichtlich des Rückzahlungsbetrages)

 

Weiterhin ist der Vertrag über den Erwerb der Papiere wegen vollmachtlosen Handelns des Vermögensberaters (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) nicht zwischen mir und der Dresdner Bank zustande gekommen, da (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) bei Erwerb dieser Papiere sich nicht an die o.g. Absprache gehalten hat.

 

Dass bei der Umschichtung von Aktien in andere Formen der Kapitalanlagen nur sichere Anlagen in Betracht kommen sollten, ergibt sich auch daraus, dass (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) von mir mehrfach darüber informiert wurde, dass ich beabsichtigte, das Kapital nach meiner Pensionierung in eine Stiftung einzubringen; diesbezüglich bot er mir auch eine Stiftungsberatung seitens der Zentrale der Dresdner Bank an.

 

Es handelt sich um folgende Zertifikate:

WKN Zertifikat Erwerbsdatum Einstandskurs Kaufpreis

LBB2WS Landesbank Berlin

Open End / 08(09/UNL.)Index 9.8. und 19.8.2008 5,98 € und 6,01 € 18.183 €

3.000 Stck.

 

DR5B4A/00 Dresd.BK.AL.EXPR.Z11 BSKT 2.4.2007 100,00 € 44.000 €

440 Stck.

 

DR9RB2/00 DresD.Gl.Champ.4Z10 BSKT 22.5.2007 102,41 € 30.241 €

100 Stck. + 200 Stck. 24.4.2007 100,00 €

 

DROPTR/00 Dresd.BK.R.St:EX.711DAX 21.2.2008 99,63 € 19.926 €

200 Stck.

 

DR98L7/00 Gl.Champ(60%Barr.)ZT.09 26.10., 3.11.2006 102,22 € 61.374 €

Basket Dr. Bank 102,52 €

460 Stck. und 140 Stck.

Gegenzurechnen wäre die Bonuszahlung am 21.12.2007 i.H.v. 5.100 €

 

DROQUO/00 Dresd.BK.R.St.EX.Z11 DAX 7.5.2008 99,69 € 24.922,50 €

250 Stck.

 

AAOH88 ABN Amro Bank D.BonusZ 6.6.2007 98,76 € 49.380 €

14.6.10.Priv.Equ.

500 gekauft, davon 120 Stck.

und 130 Stck. zwischenzeitlich mit Verlust verkauft zum Preis von insgesamt

19.416 €; Verlust: 5.273 €

UB6GCC UBS AG Glob.Champ.ZT.VI 07 1.2.2007 100,00 € 15.000 €

150 Stck.

Gegenzurechnen wäre die Bonuszahlung am 10.4.2008 i.H.v. 1.290 €

 

 

Die gesamten Anschaffungskosten betragen demnach 263.026 €; davon flossen zurück durch Verlustverkauf der ABN Amro Bank 19.416 €, verbleiben 243.610 €

Ohne diese vollmachtlosen Käufe hätte ich einen Vermögenswert von 243.610 € zuzüglich durch Verkauf ABN Amro Bank realisierter Verlust 5.273 € = 248.883 €

 

 

Ich gehe davon aus, dass Sie veranlassen, dass die o.g. Erwerbe bis zum 31.1.2009 storniert werden und mir die Anschaffungskosten i.H.v. 248.883 € abzüglich der beiden erhaltenen Bonuszahlungen gutgeschrieben werden.

 

Ich hoffe, dass die beschriebenen Differenzen gütlich durch die Stornierung beseitigt werden können. Andernfalls werde ich einen Fachanwalt beauftragen und die Staatsanwaltschaft einschalten und die nicht zu rechtfertigenden Verkaufsmethoden an die Öffentlichkeit bringen.

 

 

Ich sende Ihnen dieses Schreiben zunächst per FAX, Postversand folgt.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

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Fleisch

Ich habe nun reichlich Namen entfernt, die hier nicht hingehören. Ich möchte daher auch hier öffentlich nochmal alle User daraufhinweisen, dass wir auch für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der anhängigen Gesetze und Verordnungen verantwortlich sind und daher keine Namen oder Mailadressen öffentlich gemacht werden, sofern sie nicht aus ad-hoc-Meldungen eines Unternehmens eindeutig hervorgehen !

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Stephan09
Es bestand mit (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) die Absprache, dass er Käufe und Verkäufe von Wertpapieren auch ohne vorherige Rücksprache mit mir tätigen konnte, sofern er dies für die Entwicklung des Wertpapierkontos als sinnvoll ansah. Grundlage dieser Absprache war, nur in sichere Anlagen zu investieren.

Warum tut man so etwas?

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Grumel

Man stelle sich nur die Dimension vor. Der Verkäufer holt locker 5% im Jahr an Gebühren raus mit so einer Regelung. Bei der Summe reicht ein Kunde für ein überdurchschnittliches Einkommen.

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DrFaustus

Ganz lustige Geschichte, die mir bei meinem Winterurlaub im Zusammenhang mit Fehlberatungen, Kick-Back usw untergekommen ist:

 

Eine Bekannte von mir ist für ein paar Wochen im Jahr Skilehrerin. Sie hat mir beim Skifahren erzählt, dass es auf den Skihütten für Skilehrer Essen und Trinken umsonst gibt, wenn sie ihre Skigruppen dort hinein bringen.

 

Ich bin dafür, dass wir ein BGH-Urteil anstreben, nachdem die Skilehrer ihre Kick-Backs (Essen und Trinken) vor Besuch der Hütte offenlegen müssen. Ansonsten ist für den Skischüler keine objektive Beurteilung des für ihn besten Angebots möglich, da er unmöglich alle Hütten vergleichen kann... :lol::lol::lol:

 

Sorry fürs Off-Topic, aber das musste ich hier unbedingt schreiben :lol:

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billy-the-kid
· bearbeitet von billy-the-kid
Eine Bekannte von mir ist für ein paar Wochen im Jahr Skilehrerin. Sie hat mir beim Skifahren erzählt, dass es auf den Skihütten für Skilehrer Essen und Trinken umsonst gibt, wenn sie ihre Skigruppen dort hinein bringen.

 

Das ist bei Busfahrern absolut üblich.

 

Manchmal denke ich, einige hier leben in einer eher theoretischen Welt (du bist jetzt nicht gemeint, Faustus!). Keine Gebühren, keine Provisionen, keine (berechtigten oder unberechtigten) Eigeninteressen ... ;)

 

Also, ehe ich meinen Bankberater ohne Absprache Papiere kaufen lasse, setze ich noch eher meine 7-jährige Tochter ans Steuer meines PKW. :o

Und beauftrage den Gärtner, meine Frau zu küssen... :-

 

Grüße, billy-the-kid

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neysee
Eine Bekannte von mir ist für ein paar Wochen im Jahr Skilehrerin. Sie hat mir beim Skifahren erzählt, dass es auf den Skihütten für Skilehrer Essen und Trinken umsonst gibt, wenn sie ihre Skigruppen dort hinein bringen.

 

Wobei man hier noch argumentieren kann, dass in dem Fall das Eigeninteresse des Skilehrers und der Gruppe wenigstens teilweise konform gehen: Er hat eine Motivation, die Hütte zu nehmen, in der Essen und Trinken reichhaltig und schmackhaft sind. Nur das Preis-Leistungs-Verhältnis kann dem Skilehrer hingegen im Gegensatz zum Gast egal sein.

 

Bekäme er hingegen eine umsatzabhängige Keilprämie, hätte er einen Vorteil darin, die Hütte zu nehmen, wo die Gäste richtig schön ausgenommen werden. Unabhängig davon, wie schlecht der Fraß ist (er kann sich ja ne Stulle mitnehmen).

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DrFaustus

Genau das wollte ich damit sagen. In vielen Berufsgruppen ist sowas üblich. Nur die Banker werden vors BGH gezerrt und ständig schlecht gemacht. Wobei es manche sicherlich verdient haben...

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GangsterDresdner
Hallo, auch in habe ähnliche Aussagen gehört, allerdings erst nachdem der Berater die Papiere ohne vorherige Rücksprache, gekauft hat: Kapitalrückzahlung ist 100 % gesichert, Kursverlust nach Crash sei nur Papierverlust. Lediglich die Rendite sei verloren.

Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Schreiben, sas ich an die DresdnerBank Zentrale gesandt habe. Ich füge es jetzt hier ein.

Mein Tel.. falls der Wunsch nach Kontak besteht: (wegen Einhaltung des BDSG entfernt)

Vielleicht stellt sich bei vielen Zeugenaussagen heraus, dass viele Berater tatsächlich nicht auf das Kapitalverlustrisiko hingewiesen haben.

 

An den

Vorstand der Dresdner Bank

 

Büro Ombudsmann

 

Jürgen-Ponto-Platz 1

 

60301 Frankfurt / Main

 

 

Betr.: Wertpapierkonto 320 01 .....

Anfechtung von Wertpapierkäufen

Rückgängigmachung von Wertpapierkäufen infolge Vollmachtsüberschreitung

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren !

 

Ich bin seit Jahrzehnten Kundin der Dresdner Bank, Filiale Dortmund und werde seit vielen Jahren von dem Vermögensberater der Dortmunder Filiale, (Name wegen Einhaltung des BDSG entfernt), betreut.

Es bestand mit (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) die Absprache, dass er Käufe und Verkäufe von Wertpapieren auch ohne vorherige Rücksprache mit mir tätigen konnte, sofern er dies für die Entwicklung des Wertpapierkontos als sinnvoll ansah. Grundlage dieser Absprache war, nur in sichere Anlagen zu investieren. In diesem Zusammenhang wurden dann auch Aktien und Aktienfonds zu einem großen Teil in Aktienzertifikate (s.u.) umgeschichtet. Diese Umschichtungen sollten einzig und alleine aus dem Grund erfolgen, dass das Depot mit einem seinerzeitigen Wert von ca. 860.000 in ein sicheres Fahrwasser umgeschichtet werden sollte, um aus der risikobehafteten Anlage in Aktien und Aktienfonds den bei deren damaligen relativ hohen Kursständen der Aktien und Aktienfonds mit dem Risiko des Kursrückgangs weg zu kommen. Aus diesem Grund sollte ein großer des Depots in risikofreie Wertpapiere umgeschichtet werden.

In diesem Zusammenhang erwarb (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) auf meine Rechnung die u.g. Zertifikate, allerdings auf Grund der Absprache ohne vorherige Information über die Art der erworbenen Papiere.

Nach Erhalt der jeweiligen Abrechnungen hat mein Mann jeweils mit (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) telefoniert und sich über die Art dieser Zertifikate informieren lassen, vor allem hat er nach der Sicherheit gefragt.

Mein Mann bekam hinsichtlich der jeweiligen Zertifikate jeweils folgende Auskunft:

Die Zertifikate seien absolut sicher, was die Kapitalrückzahlung betreffe.

Der Bonus wird gezahlt, solange der Referenz- Index bzw. einer der Referenz-Indice nicht unter z.B. 60 % falle. Aber selbst wenn dies eintreten sollte, würde auf jeden Fall 100 % des Anlagebetrags bei Endfälligkeit zurückgezahlt werden.

Das Risiko bestehe also nur in der Erreichung einer Rendite.

 

Nach dem Zusammenbruch der Börsen erkundigte sich mein Mann bei (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) mehrfach, welche Auswirkungen dies auf die Zertifikate habe. (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) antwortete, die Wertverluste lt. Depot-Auszug seien auch diesbezüglich nur Papierverluste, da bei Endfälligkeit wie oben bereits gesagt 100 % zurückgezahlt würden. Lediglich den Anspruch auf den Bonus, also die Verzinsung, hätte ich verloren.

 

Am 22.12.2008 fand nun ein persönliches Gespräch in der Filiale mit (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) statt, in dem er mir und meinem Mann erstmals eröffnete, seine Aussage hinsichtlich der vollen Kapitalrückzahlung würde nicht stimmen, vielmehr hänge auch der Rückzahlungsbetrag von dem jeweiligen Stand des Referenz-Index bei Endfälligkeit statt.

Ich habe ihm darauf hin eindeutig gesagt, dass ich die o.g. falschen Auskünfte hinsichtlich der Sicherheit der Zertifikate für einen Betrug hohen Ausmaßes und für eine arglistige Täuschung halte. Ich sei davon ausgegangen, dass ich mich bei einem Institut wie der Dresdner Bank nicht in einer Zockerzentrale und einer Spielhölle befinde. Bei seinem Geschäftsgebahren hätte ich mich gleich in eine Spielbank begeben können, um dort mein Kapital vernichten zu lassen. Daraufhin erwiderte er kein Wort, sondern blickte nur stumm und schuldbewusst auf den Boden. Er schob die gesamte Verantwortung auf die Zentrale in Frankfurt ab und erklärte, er habe nur weisungsgemäß gehandelt, da er schließlich Familie habe.

Im übrigen schob er mir ein Papier der Berliner Landesbank über den Tisch und erklärte, er hätte bei Verkauf dieses Zertifikats ebenfalls keine Informationen gehabt; er hätte auf Weisung der Zentrale u.a. dieses Papier an Kunden noch 6 Wochen vor Platzen der Blase veräußert. (Die Berliner Landesbank hat das u.g. Papier auf Grund einer Klausel, die angeblich auch (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) nicht bekannt war, gekündigt, um nur noch die Hälfte des Kapitals zurückzahlen zu müssen).

Bezüglich der anderen Zertifikate, hauptsächlich der Dresdner Bank, hatte er ebenfalls keine Emissionsprospekte; er gab zu, diese Papiere den Kunden empfohlen zu haben auf Weisung der Zentrale.

(wegen Einhaltung des BDSG entfernt) gab bei dem o.g. persönlichen Gespräch zu, dass er uns über das Risiko auch hinsichtlich der Höhe der Kapitalrückzahlung nicht informiert habe. Auf unsere Vorhaltung, warum er hierüber nicht bei Erwerb der Zertifikate informiert habe, brachte er zum Ausdruck, dass dies auf Weisung seitens vorgesetzter Instanzen geschehen sei.

 

Auf die Frage, warum er solchen Weisungen die zu Lasten der Kunden der Dresdner Bank erfolgten nachgekommen sei, war die Antwort, er habe schließlich Familie.

Auch auf meinen Vorwurf, sein Verhalten sei charakterlich verwerflich, ethisch und moralisch im höchsten Maße vorwerfbar, ich müsse mir strafrechtliche Konsequenzen überlegen, erwiderte er kein Wort. Hieraus kann man nur entnehmen, dass man einem Abteilungsleiter bzw. Prokurist der Dresdner Bank ethisch und moralisch schwerste Vorwürfe machen kann, ohne dass dieser eine Rechtfertigung vorbringen kann. Daraus kann ich nur ein Schuldeingeständnis entnehmen, dass sich die Dresdner Bank zurechnen lassen muss.

 

Rechtliche Schlussfolgerung:

(wegen Einhaltung des BDSG entfernt) hat mit den Zertifikaten Papiere erworben, die sowohl eine Wette auf den Zins als auch eine Wette auf die Höhe der Kapitalrückzahlung beinhalteten.

Hätte ich das schon bei Erwerb der Zertifikate gewusst, hätte ich den Auftrag sofort stornieren lassen, denn bei einer solchen Wette handelt es sich nicht um eine sichere Wertanlage, wie sie als Grundlage für das Handeln des (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) vereinbart worden war.

Abgesehen davon kannte (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) die Ausstattung dieser Papiere, hätte sie also im Rahmen der von mir erteilten Vollmacht gar nicht erwerben dürfen, da diese Vollmacht sich nur auf risikofreie Papiere bezog, nicht aber auf Kapitalanlagen, die insgesamt eine Wette beinhalteten.

Offensichtlich haben die Dresdner Bank und auch die anderen Emittenten auf Grund der nur ihnen zugänglichen Informationen mit einem Platzen der Immobilienblase und dem damit verbundenen allgemeinen Zusammenbruch der Aktienbörsen und damit der maßgebenden Indices gerechnet und deshalb diese Anlagen den Kunden verkauft, die i.d.R. diesen Durchblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge nicht hatten und haben konnten.

Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes fechte ich hiermit den Erwerb der betroffenen Zertifikate an

1. wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (Sicherheit der Kapitalrückzahlung

2. wegen arglistiger Täuschung (fehlende Information über die Kursabhängigkeit des Rückzahlungsbetrags trotz Kenntnis dieser Bedingungen; Vorspiegelung einer sicheren Kapitalanlage zumindest hinsichtlich des Rückzahlungsbetrages)

 

Weiterhin ist der Vertrag über den Erwerb der Papiere wegen vollmachtlosen Handelns des Vermögensberaters (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) nicht zwischen mir und der Dresdner Bank zustande gekommen, da (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) bei Erwerb dieser Papiere sich nicht an die o.g. Absprache gehalten hat.

 

Dass bei der Umschichtung von Aktien in andere Formen der Kapitalanlagen nur sichere Anlagen in Betracht kommen sollten, ergibt sich auch daraus, dass (wegen Einhaltung des BDSG entfernt) von mir mehrfach darüber informiert wurde, dass ich beabsichtigte, das Kapital nach meiner Pensionierung in eine Stiftung einzubringen; diesbezüglich bot er mir auch eine Stiftungsberatung seitens der Zentrale der Dresdner Bank an.

 

Es handelt sich um folgende Zertifikate:

WKN Zertifikat Erwerbsdatum Einstandskurs Kaufpreis

LBB2WS Landesbank Berlin

Open End / 08(09/UNL.)Index 9.8. und 19.8.2008 5,98 und 6,01 18.183

3.000 Stck.

 

DR5B4A/00 Dresd.BK.AL.EXPR.Z11 BSKT 2.4.2007 100,00 44.000

440 Stck.

 

DR9RB2/00 DresD.Gl.Champ.4Z10 BSKT 22.5.2007 102,41 30.241

100 Stck. + 200 Stck. 24.4.2007 100,00

 

DROPTR/00 Dresd.BK.R.St:EX.711DAX 21.2.2008 99,63 19.926

200 Stck.

 

DR98L7/00 Gl.Champ(60%Barr.)ZT.09 26.10., 3.11.2006 102,22 61.374

Basket Dr. Bank 102,52

460 Stck. und 140 Stck.

Gegenzurechnen wäre die Bonuszahlung am 21.12.2007 i.H.v. 5.100

 

DROQUO/00 Dresd.BK.R.St.EX.Z11 DAX 7.5.2008 99,69 24.922,50

250 Stck.

 

AAOH88 ABN Amro Bank D.BonusZ 6.6.2007 98,76 49.380

14.6.10.Priv.Equ.

500 gekauft, davon 120 Stck.

und 130 Stck. zwischenzeitlich mit Verlust verkauft zum Preis von insgesamt

19.416 ; Verlust: 5.273

UB6GCC UBS AG Glob.Champ.ZT.VI 07 1.2.2007 100,00 15.000

150 Stck.

Gegenzurechnen wäre die Bonuszahlung am 10.4.2008 i.H.v. 1.290

 

 

Die gesamten Anschaffungskosten betragen demnach 263.026 ; davon flossen zurück durch Verlustverkauf der ABN Amro Bank 19.416 , verbleiben 243.610

Ohne diese vollmachtlosen Käufe hätte ich einen Vermögenswert von 243.610 zuzüglich durch Verkauf ABN Amro Bank realisierter Verlust 5.273 = 248.883

 

 

Ich gehe davon aus, dass Sie veranlassen, dass die o.g. Erwerbe bis zum 31.1.2009 storniert werden und mir die Anschaffungskosten i.H.v. 248.883 abzüglich der beiden erhaltenen Bonuszahlungen gutgeschrieben werden.

 

Ich hoffe, dass die beschriebenen Differenzen gütlich durch die Stornierung beseitigt werden können. Andernfalls werde ich einen Fachanwalt beauftragen und die Staatsanwaltschaft einschalten und die nicht zu rechtfertigenden Verkaufsmethoden an die Öffentlichkeit bringen.

 

 

Ich sende Ihnen dieses Schreiben zunächst per FAX, Postversand folgt.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

ich warte auf die Meinung der "Experten" in diesem Forum für diesen Fall - was allerdings Skifahren und Busfahren damit zu tun hat ist mir rätselhaft!

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sekino
Ich hoffe, dass die beschriebenen Differenzen gütlich durch die Stornierung beseitigt werden können. Andernfalls werde ich einen Fachanwalt beauftragen und die Staatsanwaltschaft einschalten und die nicht zu rechtfertigenden Verkaufsmethoden an die Öffentlichkeit bringen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

Was erwartest Du denn? Glaubst Du wirklich, dass die Bank Dir auch nur einen Schritt entgegen kommt, nachdem Du dies in diesem Forum nun schon öffentlich gemacht hast?

 

Im übrigen kann ich nur sagen, wenn Du nur in sichere Anlagen investieren willst, musst Du zur Sparkasse gehen und ein Sparbuch eröffnen. Der Kauf von Wertpapieren ist immer mit Risiken behaftet. Ich denke, dass Du schnellsten den Rat eines Fachanwaltes einholen solltest. Aber denk daran, auch der kostet Geld. Du solltest dem schlechten Geld kein gutes hinterherwerfen.......

 

Gruß

sekino

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Chemstudent
ich warte auf die Meinung der "Experten" in diesem Forum für diesen Fall - was allerdings Skifahren und Busfahren damit zu tun hat ist mir rätselhaft!

 

Mit deinem Fall nicht zu vergleichen. Du kanntest das Risiko, du hst es nur falsch eingeschätzt. Anders als in Michaels Fall.

Da wurde verschwiegen, dass die Zertifikate bei durchbrechen der Barrieren ein Risiko haben.

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GangsterDresdner

gestatten das ich lache?

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neysee
gestatten das ich lache?

 

Hast du nicht gerade mal vor einer guten Woche den Austritt aus diesem Forum angekündigt?

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GangsterDresdner

ja , ich habe es mir jedoch anders überlegt

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Emilian
gestatten das ich lache?

Ganz nette Attitüde!

Ich erzähl auch mal was Lustiges: Der Spruch des Ombudsmannes ist für die Bank nur bei Summen bis 5.000 verbindlich!

 

Gruß Emilian.

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LÜBECK

also muß man bei höheren Verlusten auf jeden Fall klagen????????

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
also muß man bei höheren Verlusten auf jeden Fall klagen????????

Ja, es sei denn die Bank und du seid mit dem Schiedsspruch des Ombudsmannes einverstanden.

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LÜBECK

Arbeitet ein Ombudsmann oder ein entspr. Büro für alle Banken oder gibt es für jede Bank einen Ombudsmann? Kann ich davon ausgehen, dass hier wirklich unabhängig entschieden wird? Und weiß evtl. jemand, wie lange etwa ein Verfahren bis zur Entscheidung dauert?

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Dendi
Arbeitet ein Ombudsmann oder ein entspr. Büro für alle Banken oder gibt es für jede Bank einen Ombudsmann? Kann ich davon ausgehen, dass hier wirklich unabhängig entschieden wird? Und weiß evtl. jemand, wie lange etwa ein Verfahren bis zur Entscheidung dauert?

0,5 min google...

 

http://www.bankenverband.de/index.asp?chan...833&art=989

 

Gruß

Dendi

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LÜBECK

danke, dumm von mir, nicht an google gedacht zu haben!!!!!!!!!!!!!!

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GangsterDresdner
Also, um es nochmal klar zu sagen: ich habe hier nicht gepostet, um noch mehr Neunmakluges zu hören, als ich mir ohnehin schon selbst sage!

 

Nur, um abschließend etwas zu erklären (danach bitte weitere Kommentare in diese Richtung ersparen!!!):

als wir die Papiere kauften, lag das Tagesgeld der Dresdner bei 2%, also unterhalb der Inflationsrate. Davon riet uns der Berater deshalb ab. Die Dresdner war unsere Hausbank, wir glaubten uns dort gut betreut. 6% Zinsen ist für mich noch keine "Gier", aber sei es drum. Der Berater meinte nun, er dachte wirklich, das Papier sei todsicher. Lügt er nun oder wusste er es wirklich nicht besser??

 

Ich suche auch keine Schuld bei anderen, ich SEHE Schuld bei anderen.

Wenn man Kunden wissentlich Informationen beim Verkauf vorenthält und ein Produkt als 100% sicher verkauft, das sogar ein Totalverlust-Risiko beinhaltet...wenn man erzählt, das eine 100%-ige Kapitalgarantie besteht, obwohl das nicht richtig ist... dann ist das eine arglistige Täuschung. Ob man vom Verbraucher erwarten kann, dass er - der in Treu und Glauben unterschrieb - sich sofort im Internet die Beschreibung herunterzieht, muss dann ein Jurist entscheiden.

 

Ich habe auch bei der Eröffnung eines Sparbuchs noch nie im Internet nachgesehen, wie hoch die Anlagesicherung ist.

Ich würde bei einem neuen Kaschmirpulli oder einer Goldkette keine Inhaltsstoff-kontrolle durchführen.

Ich würde bei einem neuen Auto nicht überprüfen lassen, ob die angegebenen PS stimmen und wenn der Kellner in meinem Lieblingslokal einen Wein empfiehlt, gehe ich davon aus, dass der nicht gepantscht ist...

ist das naiv? Mag sein. Meist fällt Arglosigkeit ja auch nur auf, wenn es schief geht!

 

Dann kann man übrigens absolut keine Leute gebrauchen, die sofort immer schon alles besser gewusst haben!

Für mich war unser Bankberater auch kein Verkäufer, sondern eben ein Berater.

 

Also meine Bitte an alle, die noch Kommentare zu unserer Dummheit abgeben wollen: bitte spart sie Euch!

Nichts für ungut, aber wir wollen hier wirklich nur andere kontaktieren, denen ebenfalls dieses oder andere Zertifikate als "sichere Wertanlage" verkauft wurden.

Und falls einer der Experten hier einen guten Tipp hat, sind wir natürlich auch sehr dankbar!

 

 

@ Racoon:

Es gibt ein Beratungsprotokoll, der Berater hat immer fleißig mit geschrieben. Aber wie kommt man da ran?

ich sehe das genauso , mir wurden auch 4 Zertifakte vom "Berater" der Dresdner Bank als sichere Anlage verkauft. 2 der Zertifikate wurden zur Rückzahlung fällig , mit einem Verlust von 16000 Euro! Bei den anderen liegen die Verluste derzeit 40-50 %. Da ich keine Zeugen für meine Angaben an den Berater habe ist eine Klage sinnlos. Bitte hierzu keine Kommentare von den " Neunmalkugen"!

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