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886 Stimmen

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fcb-hostis
· bearbeitet von fcb-hostis

Das Angebot lautet auf 21€, nicht 21%.

 

Da ist dein Fehler - die Anleihen notieren in % vom Nennwert, nicht in €.

 

Anbei ein Screenshot von einem der Angebote. Es lautet unmissverständlich auf Euro, nicht Prozent. Irritieren tut mich dabei jedoch "Anzahl 15".

Ist also das Angebot gut oder schlicht fehlerhaft? Oder ist der Nominalwert tatsächlich höher als 15?

 

Den Screenshot der Anleihe im Depot spare ich mir, aber auch diese wird unmissverständlich mit einem Nominalwert von 15€ bei einem Kurs von ~65% und somit einem Stückwert von 10€ geführt.

 

Danke

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Anbei ein Screenshot von einem der Angebote. Es lautet unmissverständlich auf Euro, nicht Prozent.

So wird das nichts – wenn du hier ernstgenommen werden willst, dann lies dir den vollständigen Wortlaut des Angebotes durch (und mach' davon ruhig einen Scan). In diesen Texten werden prozentuale Anteile des öfteren als xy Euro je 100 Euro Nominalwert oder sogar 0,xy Euro je 1 Euro Nominalwert beschrieben.

Wenn du uns nicht glauben willst – kein Problem, es ist dein Geld und nicht meins.

 

Nachtrag: Statt den Scanner zu benutzen, reicht ein Blick in den Bundesanzeiger.de (Suchbegriff A1G1UA):

 

Hardenstein UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg

 

Öffentliches Kaufangebot

 

an die Inhaber der durch die Republik Griechenland emittierten Anleihen:

WKN: A1G1UA, ISIN: GR0128010676

WKN: A1G1UB, ISIN: GR0128011682

WKN: A1G1UC, ISIN: GR0128012698

WKN: A1G1UD, ISIN: GR0128013704

WKN: A1G1UE, ISIN: GR0128014710

WKN: A1G1UF, ISIN: GR0133006198

WKN: A1G1UG, ISIN: GR0133007204

WKN: A1G1UH, ISIN: GR0133008210

WKN: A1G1UJ, ISIN: GR0133009226

WKN: A1G1UK, ISIN: GR0133010232

zum Erwerb Ihrer Anleihen gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von

21 %

des jeweiligen Nominalwertes, exkl. Stückzinsen.

Beispiele:

 

1.) Für einen Nominalwert in Höhe von 1 Euro (kleinste handelbare Einheit/Stückelung) wird ein Kaufpreis von 0,21 Euro offeriert.

 

2.) Für einen Nominalwert in Höhe von 15 Euro wird ein Kaufpreis von 3,15 Euro offeriert.

 

3.) Für einen Nominalwert in Höhe von 100 Euro wird ein Kaufpreis von 21 Euro offeriert.

 

1. Hintergrund:

 

Nach dem Zwangsumtausch Ihrer Anleihen im Jahr 2012 sind an die Gläubiger der Republik Griechenland für eine Altanleihe unter anderem 20 unterschiedliche Anleihen ausgegeben worden. Dies hat dazu geführt, dass insbesondere für Privatanleger bei einem beabsichtigten Verkauf über die Börse oftmals ein Großteil des Verkaufserlöses für die Handelsgebühren aufgewendet werden muss. Überdies entstehen bei vielen Depotbanken für die gehaltenen Wertpapiere positionsabhängige Depotkosten. Vor diesem Hintergrund richtet sich das Angebot der Hardenstein UG (haftungsbeschränkt) insbesondere an Anleiheinhaber, die Anleihen in geringer Stückelung halten und diese unter Vermeidung von Transaktionskosten veräußern möchten.

2. Angebot

 

Die Hardenstein UG (haftungsbeschränkt) bietet allen Anleiheinhabern der oben genannten Gesellschaft an, ihre Anleihen gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 21 % des Nominalwertes in Euro zu erwerben. Das Angebot ist auf einen Gesamtnominalwert in Höhe von 250.000 Euro für die genannten 10 Anleihen begrenzt, so dass der Gesamtnominalwert je Anleihe 25.000 Euro beträgt. Sollten mehr Anleihen zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Anleiheinhaber, die ihren Sitz in der Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Es wird nach deutschem Recht durchgeführt und richtet sich nicht an ausländische Anleiheinhaber, in deren Jurisdiktion das vorliegende Angebot gegen die geltenden Gesetze verstoßen würde. Die Frist („Annahmefrist“), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 21.01.2015, 24 Uhr.

 

3. Durchführung des Angebots

 

3.1. Annahmeerklärung und Sperrvermerk

 

Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend: „depotführendes Institut“) erklärt werden.

 

Anleiheinhaber, die dieses Angebot für ihre Anleihen annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

a) die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

 

b) die Anleihen, für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.

 

Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam.

 

Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Hardenstein UG und dem annehmenden Anleiheinhaber ein Kaufvertrag gemäß der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage zustande.

 

Mit der Annahme des Angebots einigen sich die Anleiheinhaber und die Hardenstein UG zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Anleihen auf die Hardenstein UG. Die Anleiheinhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Anleihen zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

 

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Anleihen zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.

 

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Anleihen unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 3.3) auf die Hardenstein UG herbeizuführen.

 

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

 

3.2. Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

 

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

 

a) spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (22.01.2015, 16:00 Uhr) der Hardenstein UG zur Feststellung einer Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme den Nominalwert der Anleihen mitteilen, für den die Anleiheinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

 

b) zusammen mit der Mitteilung über den Nominalwert der Anleihen gemäß vorstehend lit. a) der Hardenstein UG mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Hardenstein UG den Kaufpreis überweisen soll; und

 

c) die Anleihen, für die fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Anleihen unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 3.3 des Erwerbsangebotes) auf das Depot der Hardenstein UG übertragen:

 

Depotnr.: 960 478 560,

BLZ: 370 110 00,

Deutsche Postbank AG,

CBF-Konto: 4003 bei der DWP Bank

 

Bei der Übertragung über Clearstream (Cascade) sind unbedingt folgende Angaben zu machen:

 

Endbegünstigter: Hardenstein UG, Depotnr.: 960 478 560, BLZ: 370 110 00.

 

Weder die DWP Bank AG noch die Postbank AG fungieren als Treuhänder für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft.

 

Die Voraussetzungen für die Übertragung der Anleihen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:

a) der Ablauf der Annahmefrist,

 

b) die Mitteilung der Repartierungsquote durch die Hardenstein UG an die depotführenden Institute und

 

c) die Zahlung des Kaufpreises durch die Hardenstein UG auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto.

 

Die Hardenstein UG tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung des Kaufpreises wird unverzüglich, d.h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Insitute veranlasst. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 2.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einen Tag verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Hardenstein UG ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber den das Angebot annehmenden Anleiheinhabern erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Anleiheinhaber gutzuschreiben. Soweit Anleihen im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 3.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Anleihen den Sperrvermerk zu entfernen.

 

Die erforderlichen Mitteilungen (Anzahl der Anleihen, Kontodaten für die Überweisung des Kaufpreises) mögen die depotführenden Institute der Hardenstein UG ausschließlich per Telefax an die Faxnummer: 03222/ 123 7633 übersenden.

 

Die Hardenstein UG wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist ebenfalls per Telefax mitteilen. Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der Hardenstein UG zusammen mit den Mitteilungen nach lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

 

3.3. Begrenzung des Angebots und Annahme im Falle der Überzeichnung des Angebots

 

Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für eine höhere Gesamtzahl zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

 

Gehen bei den depotführenden Instituten Annahmeerklärungen für eine höhere Gesamtanzahl ein, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt.

 

Außerdem behält sich die Hardenstein UG im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Anleihen zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten oder im Falle der Überannahme Anleihen, für die das Angebot angenommen wurde, in einem größeren Verhältnis zu erwerben. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis.

 

3.4. Kosten der Annahme

 

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleiheinhabern selbst zu tragen. Anleiheinhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

 

4. Steuerlicher Hinweis und Rücktrittsrecht

 

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Anleiheinhabern bemisst sich nach den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen. Die Hardenstein UG ist berechtigt, von dem Angebot zurückzutreten. Der Rücktritt ist von der Hardenstein UG spätestens am zweiten Bankarbeitstag, der auf das Ende der Angebotsfrist folgt, den depotführenden Instituten mitzuteilen und ist spätestens am dritten Bankarbeitstag nach dem Ende der Angebotsfrist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

5. Rückfragen

 

Rückfragen richten Sie bitte an:

Hardenstein UG, Heidenkampsweg 32, 20097 Hamburg

Telefon: 040/ 238 54 264

Telefax: 03222/ 123 7633,

E-Mail: hardenstein@email.de

 

Hamburg, im Januar 2015

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Anleger Klein

Anbei ein Screenshot von einem der Angebote. Es lautet unmissverständlich auf Euro, nicht Prozent.

 

Frage beantwortet?

 

Es gibt tatsächlich Anleihen die in € statt % notieren, deren Anzahl ist aber verschwindend gering und "normale" Anleihen sind das i.d.R. auch nicht, es handelt sich bei solchen Papieren meist um Tieranleihen von Banken. Ein Beispiel wäre die 778998 der Aareal Bank, nominal 25€ und Preisstellung ebenfalls in €. Die GR-Anleihen notieren in Prozent.

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fcb-hostis
· bearbeitet von fcb-hostis

Spinne ich jetzt komplett?

Lieber Admin, magst du mir mitteilen, weshalb mein letzter Beitrag einfach kommentar- und spurlos verschwunden ist? In meinem Kontrollzentrum ist er durchaus noch auffindbar...

 

Danke

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Anleger Klein
· bearbeitet von Anleger Klein

Ich habe ihn noch lesen können und fand nichts verwerfliches daran. Möglicherweise weil es hier ein eigenes Thema gibt?

Fakt ist jedenfalls, die Anleihe notiert in Prozent und auch wenn irgendwo 21€ stehen und das leicht verwirrend ist (was durchaus gewollt sein kann damit mehr das Angebot annehmen?) wird irgendwo in den Bedingungen 21€/100€ Nominale stehen und damit sind es wieder %, auch wenn auf den ersten Blick € geboten werden.

 

*edit*

Keine Panik, dein Post ist noch da und dorthin verschoben, passt inhaltlich auch besser.

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Ramstein

Die Tauschgriechen haben rein formal betrachtet eine Stückelung von 1€. Das ändert nichts daran, dass die Börsenkurse bezogen auf ein Nominal von 100€ angezeigt werden.

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fcb-hostis

Ich habe ihn noch lesen können und fand nichts verwerfliches daran. Möglicherweise weil es hier ein eigenes Thema gibt?

Fakt ist jedenfalls, die Anleihe notiert in Prozent und auch wenn irgendwo 21€ stehen und das leicht verwirrend ist (was durchaus gewollt sein kann damit mehr das Angebot annehmen?) wird irgendwo in den Bedingungen 21€/100€ Nominale stehen und damit sind es wieder %, auch wenn auf den ersten Blick € geboten werden.

 

*edit*

Keine Panik, dein Post ist noch da und dorthin verschoben, passt inhaltlich auch besser.

 

Ok, vielen Dank.

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bondholder

Die Tauschgriechen haben rein formal betrachtet eine Stückelung von 1€. Das ändert nichts daran, dass die Börsenkurse bezogen auf ein Nominal von 100€ angezeigt werden.

Ja, weil die Übereinkunft, Anleihen im Regelfall in Prozent des Nominalwertes zu handeln, völlig unabhängig davon ist, ob die Stückelung bei 0,01 Euro oder 200.000 Euro liegt.

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epcopal

Hallo Leute,

 

hat jemand einen Link wo ich sehen kann welche Banken (NBG, Piraeus, Alpha) wieviel der griechischen Staatsanleihen halten?

 

 

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checker-finance

..geht doch schon wieder los mit dem Eiertanz , jetzt können sich Merkel und Schäuble den Ausschluss Griechenlands wieder vorstellen...was ist das ,..Wahlhilfe für die Konservativen oder meinen die das jetzt wirklich so , ?.

 

In meinen Augen in jedem Fall eine Wahlhilfe, bzw. eine Drohung an das griechische Volk - falls "falsch" gewählt werden sollte, lassen wir euch fallen - meines Wissens nach möchte ein Großteil der Griechen im Euro verbleiben (wer kann es ihnen verdenken ... :- )

 

Wenn's als Drohung gemeint war, dann hat die Drohung nicht gewirkt - oder jedenfalls nicht so wie gemeint.

 

Syriza will die Quadratur des Kreises, d. h. keinerlei Vorgaben von der Troika mehr, Reformen zurückdrehen sowie Schuldenerlaß und gleichzeitig im Euro bleiben und weiter Geld aus den EU-Töpfen.

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CHX

Syriza will die Quadratur des Kreises, d. h. keinerlei Vorgaben von der Troika mehr, Reformen zurückdrehen sowie Schuldenerlaß und gleichzeitig im Euro bleiben und weiter Geld aus den EU-Töpfen.

 

Jup, von allem das Beste ... :lol:

 

Wetten, dass die Griechen weitere Schuldenschnitte bekommen (obwohl es derzeit überall dementiert wird) und trotzdem weiterhin im Euro verbleiben werden?

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Kühlschrank

Also ich hab keine Anleihen vom griechischen Staat, schaue mir das deswegen ganz entspannt an whistling.giftongue.gif

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harryguenter

Also ich hab keine Anleihen vom griechischen Staat, schaue mir das deswegen ganz entspannt an

Deine Entspannung wird sich legen wenn die nächste Steuererhöhung kommt um die Milliardendefizite der Targettöpfe und wertlosen Griechenlandanleihen bei den Zentralbanken zu stopfen.

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basti_
· bearbeitet von basti_

Deine Entspannung wird sich legen wenn die nächste Steuererhöhung kommt um die Milliardendefizite der Targettöpfe und wertlosen Griechenlandanleihen bei den Zentralbanken zu stopfen.

 

Ich habe sowieso keine Ahnung also ist es bei mir nicht verwunderlich, aber wer blickt den da eigentlich noch durch? Dachte eigentlich das ein Schuldeschnitt nur bei den privaten Gläubigern gemacht werden könnte und das sind doch sowieso nur noch 65Mrd? Will man da jetzt einen Schuldenschnitt von 200 oder 300 Prozent machen oder wie soll das überhaupt funktionieren?

 

btw sieht zB der ESM nicht eigentlich als Bedingung eine Schuldenbremse vor? Diese Bedingung wird doch durch regelmäßige Schuldenschnitte ab absurdum geführt.

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Superhirn

Hier vergessen einige, dass die EZB noch die Altanleihen hat, wenn auch durch "Mafiamethoden" mit neuen WKNs versehen.

 

Und da die alle zu bedienen sind, war es ein Transfer aus den Taschen der Privatgläubiger, die für Ihre Investments voll haften mussten, in die Hände der EZB, die für ihre Fehlspekulation nicht haften wollte.

 

Und Merkel und Schäuble haben jede Schweinerei mitgemacht. Andere müssten dafür in den Knast. Aber was soll man auch von einem Land halten, wo der Bundespräsident die Ehefrau sitzen lässt, dessen Sohn sagt, der Vater habe die Familie sitzen lassen und der dann mit seiner Geliebten ( @vanity: ja, so nennt man das wenn jemand verheiratet ist aber mit einer anderen Frau zusammen lebt ) auf Staatskosten = der Steuerzahler, die auch noch auf Dienstreisen mitnimmt.

 

Das Ausland lacht sich über Deutschland mittlerweile kaputt. :P

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Ramstein

Hier vergessen einige, dass die EZB noch die Altanleihen hat, wenn auch durch "Mafiamethoden" mit neuen WKNs versehen.

 

Und da die alle zu bedienen sind, war es ein Transfer aus den Taschen der Privatgläubiger, die für Ihre Investments voll haften mussten, in die Hände der EZB, die für ihre Fehlspekulation nicht haften wollte.

 

Und Merkel und Schäuble haben jede Schweinerei mitgemacht.

Besser wären da "griechische Methoden", oder wie es Dominik Paris so schön formulierte: "Du musst halt deine Eier raushängen!". Der Schuldenschnitt 2012 verstieß ganz klar gegen das gültige Investitionsschutzabkommen Deutschland-Griechenland. Leider kann aber nur Deutschland und nicht der betroffenen Anleger klagen. Die deutsche Regierung hat (bis jetzt) aus "übergeordneten Gründen" auf eine Klage verzichtet. Falls also Merkel und Schäuble mal "die Eier raushängen lassen wollen" (ein verstörendes Bild, wenn man es sich vorstellt), so erheben sie jetzt erst mal Klage. Später kann man immer noch im Rahmen eines "griechischen Deals" diese wieder zurückziehen, falls die Griechen mit ihren Forderungen zurückstecken.

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Anleger Klein

Ja. Nur sie müssen sich diesmal eine neue Zielgruppe suchen, bei den privaten Gläubigern ist nichts nennenswertes mehr zu holen, da übersteigt der Aufwand den nutzen. Ziel wird diesmal sein, die Anleihen der EZB und anderer staatlicher Gläubiger zu rasieren oder evtl. auf den Stand der bereits rasierten Anleihen anzupassen. Allerdings ist auffallend, wie oft seit der Wahl in Athen verbal zurückgerudert wird ;)

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Ramstein

Darmstädter Echo schreibt:

 

Homer wusste es

 

Singe den Zorn, o Göttin, des Syrizaden Tsipras,

Ihn, der entbrannt den Troikanern unnennbaren Jammer erregte

Zum Hades sandte die Seelen wack’rer Rechner von EZB und IWF,

Sie selbst zum Raub darbot den Hunden

Und dem Gevögel umher.

So ward Zeus’ Wille vollendet: Seit dem Tag, als durch bitteren Zank sich entzweiten

Angela, Merklos Tochter, Gebieterin des Nordvolks, und der edle Tsipras.

Wer unter den Göttern hat jene empört zu feindlichem Hader? Insolvenzos droben im Olymp war’s, der, dem Geschlecht der Papandreous zürnend,

Sandte verderbliche Seuche auf den Peleponnes, und es sanken die Hellenen:

Drum, weil jene den Schäublos beleidiget, seinen Priester.

Denn er kam zur tausendmast’gen Flotte edler Jachten an den Gestaden der Zahlungsunfähigen,

Angetan mit dem Lorbeer des trefflichen Phöbos Juncker

Und flehet laut: Ihr hellumschienten Hellenen,

Euch verliehn die Götter, olympischer Höhen Bewohner, Beamtenstatus allesamt;

So empfanget die Edlen aus Brüssel und Frankfurt, mir aber gebet zurück meine Rettungspaket-Milliarden.

Aber nicht Varoufakis, des Tsipras Gefährten, gefiel dies;

Dieser entsandt ihn mit Schmach und befahl die drohenden Worte:

Dass ich nimmer, o Greis, bei den funkelnden Schiffen euch treffe, weder dich noch der Inkasso-Troika räudige Zunft!

Kaum wohl möchte dir helfen der Stab und der Lorbeer des Juncker!

Gehe denn, reize mich nicht, dass wohlbehalten du kehrest!

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Torman

Die EZB hat die griechischen Staatsanleihen heute schon mal von der Refi ausgeschlossen. Da haben die Gespräche von Varoufakis bei der EZB wohl andere Früchte hervorgebracht als von ihm erwartet.

 

The Governing Council of the European Central Bank (ECB) today decided to lift the waiver affecting marketable debt instruments issued or fully guaranteed by the Hellenic Republic.

 

The instruments in question will cease to be eligible as collateral as of the maturity of the current main refinancing operation (11 February 2015).

 

http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2015/html/pr150204.en.html

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finisher
· bearbeitet von finisher

Die EZB hat die griechischen Staatsanleihen heute schon mal von der Refi ausgeschlossen. Da haben die Gespräche von Varoufakis bei der EZB wohl andere Früchte hervorgebracht als von ihm erwartet.

 

The Governing Council of the European Central Bank (ECB) today decided to lift the waiver affecting marketable debt instruments issued or fully guaranteed by the Hellenic Republic.

 

The instruments in question will cease to be eligible as collateral as of the maturity of the current main refinancing operation (11 February 2015).

 

http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2015/html/pr150204.en.html

Deswegen hat wohl auch der EUR heute wieder so abgewertet. Hier noch eine Meldung dazu.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/griechenland-ezb-zieht-zuegel-an-13410362.html

 

Ein etwaiger Kapitalbedarf griechischer Banken, die von dem Schritt am deutlichsten betroffen sein dürften, kann der Mitteilung zufolge aber von der Athener Zentralbank gedeckt werden. Diese kann den Instituten weiterhin über die sogenannten Notfallkredite (ELA, „Emergency Liquidity Assistance“) Liquidität bereitstellen.

 

Als nächste Eskalationsstufe könnte der Zentralbankrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Ela-Kredite stoppen. So hatte er es im Falle Zyperns im Frühjahr 2013 gemacht.

 

Die Sache ist wirklich verdammt spannend...

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Torman
· bearbeitet von Torman

Die Eurogruppe hat Griechenland ein Ultimatum bis Ende der Woche gestellt. Es sieht aktuell überhaupt nicht so aus als wenn die griechische Regierung diese letzte Frist nutzen wollte. Dann dürfte auch die EZB die ELA einstellen und Griechenland ist Pleite und faktisch aus dem Euro. Meiner Meinung nach werden sie dann erstmal auf alles defaulten, was sie nicht auf Drachmen umstellen können (Anleihen nach gr. Recht).

 

Für mich völlig unverständlich reagieren die Anleihenkurse darauf heute morgen fast nicht. Meiner Meinung nach alles hervorragende Verkaufskurse.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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CHX

Die Eurogruppe hat Griechenland ein Ultimatum bis Ende der Woche gestellt. Es sieht aktuell überhaupt nicht so aus als wenn die griechische Regierung diese letzte Frist nutzen wollte. Dann dürfte auch die EZB die ELA einstellen und Griechenland ist Pleite und faktisch aus dem Euro.

 

Irgendwie erscheint das alles wie ein Schmierentheater. Oder täusche ich mich?

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Torman

Die Umtauschanleihen von 2012 und die 2014 neu emittierten Anleihen sind doch alle nach britischen Recht begeben, oder?

Ja.

D.h. für einen Schuldenschnitt werden je Bond mindestens 75% Zustimmung der Anteilseigner benötigt.

Wie sieht es bezüglich einer Redenominierung von EUR in eine neue lokale Währung aus? Ist dies überhaupt gem. Bedingungen möglich? Und wenn ja, reichen da dann auch 75% Zustimmung?

Wie hoch die Quoten insbesondere beim zweiten Versuch sind, müsste man in den Bedingungen nachlesen, sollte aber für Haircut und Konvertierung identisch sein. Wichtig bei den Umtauschanleihen gibt es eine CAC über alle Serien. Entweder werden sie alle modifiziert oder keine. Es reicht daher nicht, in nur einer Serie eine Sperrminorität zu haben. Bis es zu eine Restrukturierung kommt, kann es lange dauern. Das Risiko ist doch zunächst der Default. Griechenland hat kein Geld und so gucken die Gläubiger in die Röhre.

Die Altanleihen der EZB sind die auch nach britischem Recht oder nach griechischem Recht?

Die Altanleihen sind nach gr. Recht und werden mit der Währungsreform auf Drachmen umgestellt, dafür aber wohl auch weiterhin bedient. Andererseit gibt es keine cross default Klausel, sodass die Griechen auch die EZB mit selektivem Default erfreuen könnten.

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