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tsadapeter

Argentinien-Anleihen

Empfohlene Beiträge

wegdamit
· bearbeitet von wegdamit

Du kannst als Arbeitshypothese davon ausgehen, dass sich die Depotbank nicht in eine juristische Auseinandersetzung zwischen dir und den Finanzbehörden einmischen wird.

Die steuerliche Behandlung der Anleihen von Argy-Holdouts betrifft nicht nur dich. Die Einkommensteuererklärung für 2016 kann sowieso erst im nächsten Jahr abgegeben werden, so extrem eilig ist die Angelegenheit also nicht.

 

 

Danke,

 

das sehe ich anders.

(Die Bank meinte auch ich sollte Rücksprache mit dem FA oder einem Steuerberater halten.)

 

Die Bank handelt aus meiner Sicht als Erfüllungsgehilfe des FA. Somit hat sie die Steuerabfuhr korrekt auszuführen.

Sollte ich zur Klärung des Sachverhaltes Steuerberater oder Gutachter benötigen werde ich diese der Bank in Rechnung stellen.

Darüber wurde sie bereits informiert.

 

Eilig ist es nicht, außer in der Hinsicht, dass der fehlerhaften Wertpapierabrechnung widersprochen werden muss, ansonst gilt sie als anerkannt.

Die Bank bekommt nun einen Frist zur Korrektur.

Wird diese nicht durchgeführt, wird die Bank in Verzug gesetzt.

 

Die Leute von WM pflegen die Daten von Millionen Wertpapieren. ( Falls die Bank sich auf diese bezieht ) Das wird sicher nicht fehlerfrei erfolgen. Eine Unfehlbarkeitsanspruch können sie nicht erheben, das tut nur der Papst in Glaubensfragen.

 

Für mich zählt das/die BFH Urteil/e. ( Richter sind mehr als Papst, sind schon eher gottähnlich :w00t: )

Papiere sind in ihrer Konstruktion zum Zeitpunkt der Emission zu "bewerten".

Die 304150 hatte einen Ausgabekurs von 100 und eine eindeutige Emissionsrendite.

Markt- und Emissionsrendite sind leicht und eindeutig abgrenzbar. (Beim Kauf wurden Stückzinsen bezahlt)

(Es gibt keine Anzeichen, dass Zinserträge in Kursentwicklungen versteckt werden sollten damit sie einer Besteuerung entzogen werden.)

Kursverluste sind nicht besteuerbar >>>> Kursgewinne sind dann ebenso nicht besteuerbar :rolleyes:.

 

 

MfG

wegdamit

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Andreas R.

Für was benötigt ein so von sich selbst überzeugter Nutzer eigentlich ein Forum?

 

Die Bank wird sich von deinen Drohungen sicher nicht einschüchtern lassen.

Abrechnungen erfolgen exakt nach WM-Daten.

Sind die Daten falsch, darfst du dich gerne an WM wenden und denen beweisen, dass sie einen Fehler gemacht haben.

Dann erfolgt eine automatische Korrektur durch die Bank.

 

Bis dahin ist es DEIN Problem und sicher nicht das von der Bank, der Kirch, dem Papst oder wegen mir auch vom heiligen Geist.

Außerdem ist es völlig unnötig, deine Posts mit einer Unterschrift noch mehr in die Länge zu ziehen.

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1erhart

Ich musste auch nur lachen als ich heute morgen den Beitrag gelesen habe.

 

Am besten: weg damit

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wegdamit

Ich musste auch nur lachen als ich heute morgen den Beitrag gelesen habe.

 

Am besten: weg damit

 

 

Es freud mich, dass ich dich erheitern konnte.

 

Wenigstens einer dem meine Fragen was gebracht haben.

 

Noch einmal Dank an alle die sich bemüht haben mir zu helfen.

 

 

MfG

wegdamit

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bondholder

Sollte ich zur Klärung des Sachverhaltes Steuerberater oder Gutachter benötigen werde ich diese der Bank in Rechnung stellen.

Wenn's um mich ginge, würde ich vorher eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen und mir überlegen, was der ganze Spaß unterm Strich kosten könnte...

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sl66
· bearbeitet von sl66

Sollte ich zur Klärung des Sachverhaltes Steuerberater oder Gutachter benötigen werde ich diese der Bank in Rechnung stellen.

Entschuldigt bitte, dass ich mal kurz die Klärung der wichtigen Frage, was er alles seiner Bank in Rechnung stellen will, für eine kleine offtopic-meldung unterbreche, aber:

Singer hat sich wohl soeben mit Argentinien geeinigt:

http://diariopulse.com/feletti-preacuerdo-gobierno-fondos-buitre-paul-singer-15000-millones-dolares/17224

The vulture fund Paul Singer (Elliot Management) confirmed that it reached an agreement with the Government for 5000 million dollars, said the lawyer that represents them.

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wegdamit

@ bondholder,

 

Wenn's um mich ginge, würde ich vorher eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen u

Das ist schon klar.

 

Ich warte jetzt auf eine Antwort von WM.

Ggf. frage ich mal das Finanzministerium.

 

Trotzdem noch einmal die Ausgangsfrage, kennt jemand die WKN von

argentinische Staatsanleihen mit ... einem variablen Zinssatz zwischen 8 v. H. und 15 v. H. aus dem Urteil

 

BFH, Urteil vom 13. 12. 2006 – VIII R 62/04

 

 

 

Danke

 

wegdamit

 

 

 

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wegdamit
· bearbeitet von wegdamit

Für was benötigt ein so von sich selbst überzeugter Nutzer eigentlich ein Forum?

 

 

Abrechnungen erfolgen exakt nach WM-Daten.

Sind die Daten falsch, darfst du dich gerne an WM wenden und denen beweisen, dass sie einen Fehler gemacht haben.

Dann erfolgt eine automatische Korrektur durch die Bank.

 

 

 

Antwort von WM

 

... leider können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten. Unser WM Datenservice setzt weder die Besteuerung von Wertpapieren noch deren Grundlagen verbindlich fest. Wir betreiben lediglich einen Dienstleistungsservice für Banken zum Aufbau von Datenbeständen.

 

Hierfür werten wir eine Vielzahl von Quellen aus und bereiten die verfügbaren Informationen gem. Marktanforderungen und Wünschen unserer Kunden wie z.B. Banken unverbindlich auf. Diese vorbereiteten Daten stellen wir hernach unseren gewerblichen Kunden in Form von Wertpapierdatenbanken zur eigenen Nutzung zur Verfügung.

 

Die Banken führen das Abgeltungssteuerverfahren daraufhin selbständig und eigenverantwortlich durch. Sie treffen eine eigene Entscheidung ob und wieweit sie diese oder andere, eigene Informationen nutzen und Steuern abführen oder nicht. Darauf haben und nehmen wir keinen Einfluss.

 

Da wir im Detail zur Geheimhaltung verpflichtet sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank oder die für die endgültige Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Exakt. Bei WM werden sie sich sagen "Wo kommen wir hin, wenn jeder Querulant uns Arbeit machen könnte."

 

Und beim Finanzministerium werden sie sagen "Wenden sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt".

 

Und das Finanzamt erlässt eine Bescheid, gegen den du selbstverständlich beim Finanzgericht Klage erheben kannst.

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wegdamit

@ Ramstein

 

Und das Finanzamt erlässt eine Bescheid, gegen den du selbstverständlich beim Finanzgericht Klage erheben kannst.

 

Warum sollte ich klagen.:blink:

Das FA bzw. ein Finanzgericht wird entscheiden wie in der Vergangenheit und sich ggf. auf das Urteil des BHF beziehen

 

Der streitige Veräußerungsverlust führt nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Zwar fallen die streitigen Argentinien-Anleihen unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Jedoch fehlt es an einem steuerbaren Veräußerungsverlust i.S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.

 

MfG

wegdamit

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wegdamit

Hallo,

 

das FA sagt, bei der Steuerklärung das Urteil als Kopie mit einreichen, dann wird 304150 entsprechend behandelt.

 

Auf meine Frage, ob denn bei dem Fehler, der offensichtlich häufiger gemacht wird, irgend jemand dafür Interesse zeigen wird?

 

Antwort sinngemäß: "morgen ist Samstag und da soll die Sonne scheinen".

 

Gespräch mit einem Steuerberater.

Nicht selten, dass die Steuerbescheinigungen von Banken Fehler habe. Da backen die sich aber ein Ei drauf. Abkassieren ja, leisten nein.

 

MfG

wegdamit

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Andreas R.

Auch wenn's sinnlos ist, es immer wieder zu wiederholen. :angry:

Ein Bank rechnet so ab, wie es WM-Daten liefert. Alles andere würde zu Problemen mit den Finanzbehörden liefern.

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wegdamit
· bearbeitet von wegdamit

Hallo, danke,

 

Ein Bank rechnet so ab, wie es WM-Daten liefert.

 

Und ein Koch kocht nach Rezept selbst wenn das Fleisch verdorben ist, oder?

 

Ein Bank rechnet so ab, wie es WM-Daten liefert.

Muss sie das, ist das Gesetz oder gängige Rechtssprechung?

Gewohnheitsrecht?

Machen die anderen ja auch so.

Haben wir immer schon so gemacht.

 

 

 

Ich habe mit einer anderen Bank gesprochen was deren WM-Daten zu 304150 hergeben.

Datensatz zum 17.10.2015 keine Fi

Datensatz zum 4.3.2010 kleine Fi

Zeitlich davor Fi

 

Mich persönlich interessiert es eher weniger woher die Bank ihre Kenntnisse bezieht, Glaskugel oder Kaffeesatz oder durch eigenes Nachdenken.

 

Die Bank hatte von mir einen Auftrag. Den hat sie gegen Geld erledigt. Sie wurde darüber informiert, dass es mit größter Wahrscheinlichkeit einen Fehler in ihrer Dienstleistung gab.

Habe ich recht und entsteht mir ein Schaden hat sie diesen Schaden zu tragen.

 

Wenn mir hier im Forum jemand den Tip gibt schau bei WM nach obwohl dort diese Info nicht abgreifbar ist, ok, er hast halt nicht besser gewust.

Wenn hier im Forum niemand eine eigenständige Meinung zur Rechtssprechung entwickelt und "Bauchgefühl" äußert ist das Ok.

Auch für ein Bauchgefühl bin ich dankbar.

 

Wenn ich dann noch mit meinen Beiträgen zur Unterhaltung des ein oder anderen Foristen beitragen ist doch alles ok.

 

Aber mal ehrlich, was echt brauchbares kam bisher aus dem Forum noch nicht.

 

Dabei sind die Fragen ja sehr einfach gehalten.

 

MfG

wegdamit

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Andreas R.

Noch ein bisserl Öl ins Trollfeuer gießen...

 

Das Feld, welches du suchen solltest, heisst Anleihe innerhalb/außerhalb Disagiostaffel.

Und bei einer 2004 endfälligen Anleihe sind Änderungen nach der Endfälligkeit unwahrscheinlich (und hier auch nicht passiert).

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wegdamit

Hallo Andreas,

 

dank für deinen Beitrag.

Mir erschließt sich nicht so recht wen du als Troll bezeichnen willst.

 

Aus Wikipedia

Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, welche Kommunikation im Internet fortwährend und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion enthalten.

 

Das Feld, welches du suchen solltest, heisst Anleihe innerhalb/außerhalb Disagiostaffel.

Das weiß ich nicht, ob das richtig ist, ob ich das wirklich suche und mir Nutzen bringt. welche Auskunft gibt über Zinssatz und Zinslauf.

 

Man könnte auch behaupten ich suche die Feld ID GV790A bzw. GV790B.

Mit dieser Info dann zu schließen da zwei Zinssätze >>> Fi

Mich interessiert die Antwort auf die Frage, warum in den Stammdaten die Kennzeichnung als FI = ja bzw. 1 auftaucht, wobei die BFH Rechtsprechung dies verneint.

 

Dich selbst wirst du ja nicht als Troll bezeichnen wollen, zumal du ja einen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion lieferst.

 

Wo sieht du also Trolle?

 

Beziehst du dich auf Beitragsinhalte wie diesen:

Für was benötigt ein so von sich selbst überzeugter Nutzer eigentlich ein Forum?

 

MfG

wegdamit

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Stockinvestor

Stell mal die Abrechnung hier rein, damit man überhaupt sieht, was dir abgezogen wurde.

Mir ist z. B. nicht klar, warum du überhaupt was zahlen musstest. Der Anschaffungskurs müsste doch höher als der Verkaufserlös gewesen sein.

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wegdamit

Hallo Stockinvestor,

 

der Anschaffungskurs im Handel lag 2001 bei 92,25€, zusätzlich Stückzins für xx Tage.

Verkauft wurde vor kurzem mit 128€.

 

Die Bank errechnet daraus einen Veräußerungsgewinn.

Dieser Veräußerungsgewinn = Bemessungsgrundlage für Kapitalertragssteuer >>> Abzug von Kap, Soli und Kichensteuer.

 

 

MfG

wegdamit

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Prospektständer
· bearbeitet von Prospektständer

@wegdamit: Noch allgemein als Info es kommt öfters vor, dass die Finanzverwaltung die Meinung des BFHs nicht teilt und dann eine Nicht-Anwendungserlass erlässt...dann nützt ein BFH Urteil dir als Steuerschuldner erstmal nicht so viel. Ob das hier der Fall ist kannst du ja mal austesten.

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

o.k. dann hast du ja tatsächlich Gewinne erzielt.

 

Mich wundert allerdings der Kurs von 128. Sollen die Hedgefonds nicht 75 % erhalten? Dann müsste der Kurs doch eher bei 75 als bei 128 liegen.

 

Wie dem auch sei. Du hast Gewinne erzielt, die du versteuern musstest, weil die Anleihe von deiner Bank als Finanzinnovation eingestuft wird. Bildschirmausdruck liegt vor.

 

Deiner Meinung nach handelt es sich aber um keine Finanzinnovation, da es ein Urteil gibt, dass man Verluste aus solchen Argentinienanleihen nicht geltend machen kann, weil es eben keine Finanzinnovationen sind. Zudem scheint es Banken zu geben, die diese Anleihe nicht als Finanzinnovation ausweisen.

 

Echt verzwickter Fall. Ich kann dich jedenfalls zumindest schon mal gut verstehen. Hast Du mal mit dem Finanzamt geredet?

Vielleicht solltest du deine Frage noch mal schriftlich an deine Bank stellen und dir begründen lassen, warum diese Anleihe als Finanzinnovation eingestuft wird und noch mal deine Sichtweise darlegen. Dann muss sich nämlich die Bank gegebenfalls an die Wertpapier-Mitteilungen (WM) wenden. Du wirst selber wahrscheinlich keine Auskunft von der WM bekommen, weil du kein zahlender Kunde bist.

Außerdem kann die Abteilung, die für die Pflege der Wertpapierstammdaten bei der Bank zuständig ist, ja auch die Daten von der WM abgeändert haben und es liegt gar nicht an der WM. Die meisten Daten fließen zwar maschinell ein. Können aber auch geändert werden. Dann sollte diese dies auch begründen können, warum sie das so eingestellt haben bzw. geben die Frage an die WM weiter.

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Prospektständer
· bearbeitet von Prospektständer

@stockinvestor: mich wundert der Kurs überhaupt nicht, da Singer & Co 75% ihrer per Klage geforderten Summe erhalten und eben nicht 75% des Nennwertes (es sind ja auch einige Zinszahlungen aufgelaufen seit Default).

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wegdamit
· bearbeitet von wegdamit

Hallo,

 

ja, danke.

 

 

@wegdamit: Noch allgemein als Info es kommt öfters vor, dass die Finanzverwaltung die Meinung des BFHs nicht teilt und dann eine Nicht-Anwendungserlass erlässt...dann nützt ein BFH Urteil dir als Steuerschuldner erstmal nicht so viel. Ob das hier der Fall ist kannst du ja mal austesten.

 

Dazu gibt es eine Stellungnahme vom BMF, 18.Juli 2007

 

Kann daraus keinen Widerspruch zu meiner Ansicht entnehmen.

 

Das FA hat bereits gesagt, bei der Steuererklärung auf das Urteil verweisen, dann Rückerstattung.

 

 

@ Stockinvestor

 

Zudem scheint es Banken zu geben, die diese Anleihe nicht als Finanzinnovation ausweisen.

Ja, inzwischen sind es zwei die es mir so sagten bzw. schrieben.

 

Hast Du mal mit dem Finanzamt geredet?

Ja.

 

Vielleicht solltest du deine Frage noch mal schriftlich an deine Bank stellen und dir begründen lassen, warum diese Anleihe als Finanzinnovation eingestuft wird und noch mal deine Sichtweise darlegen.

Ja, zu erst telefonisch, dann zwei mal schriftlich.

 

Dann muss sich nämlich die Bank gegebenfalls an die Wertpapier-Mitteilungen (WM) wenden.

Sollte man meinen, erst die Drohung mit Gutachter- und Steuerberaterkosten hat einen Reaktion, über den Schreibtischrand des Anlagenverkäufers hinaus, bewirkt.

Allerding mit substanzlosen Einlassungen als Ergebnis

 

Du wirst selber wahrscheinlich keine Auskunft von der WM bekommen, weil du kein zahlender Kunde bist.

Das habe ich hintermir.

 

Außerdem kann die Abteilung, die für die Pflege der Wertpapierstammdaten bei der Bank zuständig ist, ja auch die Daten von der WM abgeändert haben und es liegt gar nicht an der WM.

Das nehme ich inzwischen auch an. Eine Bank hat mir zwei Zeitpunkte genannt an den WM den Status FI geändert hat.

 

Ja der Kurs ?????

 

Wenn ich die deutsche Rechtssprechung dazu sehe, dann müsste Argentinien zu 100 zurück zahlen, + drei mal 7% Zins, und Zins für den Zeitraum 2004 bis jetzt. Das gibt deutlich mehr als 128.

 

Was ich nicht verstehe, dass nicht alle Argentinienanleihen den Kurssprung mitgemacht haben.

 

MfG

wegdamit

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Andreas R.

Außerdem kann die Abteilung, die für die Pflege der Wertpapierstammdaten bei der Bank zuständig ist, ja auch die Daten von der WM abgeändert haben und es liegt gar nicht an der WM.

Das nehme ich inzwischen auch an. Eine Bank hat mir zwei Zeitpunkte genannt an den WM den Status FI geändert hat.

 

Der Status der Anleihe ist seit 2004 mit dem Default nicht mehr verändert worden.

Das Papier war seinerzeit bereits FI klassifiziert, da es außerhalb der Disagiostaffel begeben wurde.

Wenn das FA schon bereit ist, die Besteuerung zu ändern, versteh ich nicht, warum noch unnötig Leute beschäftigt werden müssen, die eh nichts anders machen können.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Wenn das FA schon bereit ist, die Besteuerung zu ändern, versteh ich nicht, warum noch unnötig Leute beschäftigt werden müssen, die eh nichts anders machen können.

Wie eigentlich immer in solchen Fällen gibt's da zwei Erklärungsansätze:

1. Es geht ausschließlich ums Prinzip.

2. Der Querulant führt ein überaus langweiliges Leben und weiß nichts besseres mit seiner freien Zeit anzufangen...

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wegdamit

Hallo Andreas,

 

Der Status der Anleihe ist seit 2004 mit dem Default nicht mehr verändert worden.

Sagt wer?

 

Das Papier war seinerzeit bereits FI klassifiziert, da es außerhalb der Disagiostaffel begeben wurde.

Wo steht das?

 

Wenn du über dieses Wissen verfügst, warum kommst du damit erst jetzt rüber.

 

Wie waren die Anleihen im Urteil des BFH klassifiziert.

 

Ich habe eine Bitte an dich. Entweder du weißt etwas dann raus damit.

 

Wenn nicht, dann raus mit dir aus meinen Fragen.

 

Dito bondholder

 

MfG

wegdamit

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Andreas R.

Ich habe alle für dein Problem mit deiner Bank notwendigen Informationen bereits in meinem ersten Posting hier weitergegeben.

Ob du dies nicht verstehen kannst oder willst, mag ich nicht zu beurteilen und eigentlich ist es mir auch egal.

Die Angaben stammen von WM-Daten.

 

Das BFH-Urteil hat im Bezug auf deine Abrechnung KEINE Relevanz, weil sich die Bank an die Vorgaben von WM hält.

(siehe Posting von Prospektständer)

 

Komm mal ganz schnell von deinem hohen Ross runter, dir haben hier mehr als genug Leute geholfen.

Wenn du die Hilfe nicht annimmst, dein Problem.

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