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Private Haftpflichtversicherung für mich gesucht / Single- und Familientarife

Empfohlene Beiträge

Matthew Pryor

Es geht nicht um das Wollen, sondern vielmehr um das Können. Der Markt gibt höhere Versicherungssummen als 50 Millionen schlicht nicht her. Wobei 50 Millionen nicht immer gleich 50 Millionen sind. Man muss dann schon auch schauen, wie hoch bspw. die Maximalleistung bspw. je geschädigter Person ausfällt. Da trennt sich dann mitunter die Spreu vom Weizen. Ich will das einmal verdeutlichen. Anbieter A und B bieten jeweils eine Versicherungssumme von 50 Mio. an. Versicherer A allerdings begrenzt die Entschädigung je geschädigter Person auf 10 Mio., Versicherer B hingegen stellt 15 Mio. zur Verfügung. Ist schon einmal ein kleiner, aber feiner Unterschied. Versicher A sagt nun aber auch noch, dass die gesamte Entschädigungsleistung eines Jahres auf das 2-fache der Versicherungssumme maximiert ist, wohingegen B auf diese Einschränkung verzichtet. Darüber hinaus schränkt A die Versicherungssumme für die Vorsorgeversicherung ein, während B hier keine Einschränkung vornimmt. Wir haben nun auf den ersten Blick gleiche Deckungssummen, und erst ein Blick in das kleiner Gedruckte offenbart auf einen Schlag 3 wesentliche Unterschiede.

Und hier sind wir erst bei den ach so leicht vergleichbaren Deckungssummen angelangt. Den Spaß können wir noch einige Zeit fortführen.

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tyr

@ Lorence:

Nicht verwirren lassen. Die Fehlinterpretation von 70 Millionen Versicherungssumme war nur ein bewusster Schachzug von Matthew Pryor, um Ärger zu provozieren (was mal wieder nicht klappt).

 

Mit dem Hinweis auf die Kosten einer Privathaftpflicht mit 50 Millionen Euro Deckung wollte ich dazu beitragen, dass mal geschaut wird, was denn eine größere Haftpflicht-Leistung an Beitrag kostet. Dadurch sieht man dann, dass ein bis zu 5x größerer Leistungsumfang nicht wirklich mehr kostet als ein kleinerer Vertrag. Wenn man noch eine im Vergleich dazu geringe Selbstbeteiligung akzeptiert kostet einen eine gute leistungsfähige Privathaftplicht nicht mehr als eine weniger leistungsfähige Police.

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Matthew Pryor

Dann lasse dich auch nicht von tyr verwirren. Da wird mal wieder gerne der Experte rausgehängt, weil man etwas gelesen hat, von dem man auch meint, es verstanden zu haben. Ein "5-mal größerer Leistungsumfang" ist eben nicht zwingend ein "5-mal größerer Leistungsumfang. Das habe ich ja bereits näher ausgeführt. Das versteht tyr aber nicht, weil seine bevorzugte Fachpostille Finanztest nicht näher drauf eingeht. Und wenn tyr nicht in der Lage ist, verständlich zu formulieren, wird anderen eben wieder Provokation vorgeworfen.

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polydeikes

Der springende Punkt ist halt, die nominale Höhe der Versicherungssumme ist bestenfalls ein drittrangiges Kriterium ... wenn überhaupt. Ich erkläre es erneut mal stark vereinfacht, obwohl schon zig mal in diesem thread zu finden ...

 

Wenn die Versicherungssumme bspw. 50 Mio. beträgt, heißt das eben ganz genau NICHT, dass der Versicherer 50 Mio. leistet. Er leistet maximal bis zu dieser Versicherungssumme, wenn der Schadensfall nicht ohnehin eingeschränkt (Personen-, Sach-,Vermögensschäden), die Schadenshöhe für die Schadensart nicht beschränkt (Sublimits), die Leistung pro Person nicht beschränkt und der Schaden nicht bedingungsgemäß ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat die Versicherungssumme in mäßigen Bedingungen noch einen weiteren Referenzcharakter, dazu kommen wir gleich.

 

Einfaches Beispiel:

 

Versicherer A - 10 Mio. Versicherungssumme

Versicherer B - 20 Mio. Versicherungssumme, pro Person maximal 8 Mio.

 

-> es tritt ein 10 Millionen und 1 Euro Schadensfall durch Schädigung einer Einzelperson ein, A leistet ... ich zahle einen Euro drauf, B leistet 8 Mio. ... könnte existenziell werden ... aber man hatte ja einen 20 Mio. Tarif :thumbsup:

 

Tatsächlich ist es viel, viel komplexer. Insbesondere wäre zu prüfen, ob überhaupt bedingungsgemäßer Leistungsanspruch besteht. Das kann man aber nicht so schön mit zwei Zahlen kommunizieren ... und das ist genau der Grund warum selbst bescheidene Tarife bspw. 50 Mio. Versicherungssumme anbieten ... Der Laie denkt halt, 50 ist cooler als 10 ...

 

Kurzum, ich werde den Punkt mit der bedingungsgemäßen Leistung nicht aufgreifen, lieber entpsrechend WPF-Niveau auf möglichst niedriger Ebene mit einfachen Zahlen erklären.

 

Ich schädige einen jungen Menschen körperlich derart stark, dass er dauerhaft Hilfe (Pflege), Unterbringung (Heim), Einkommens (Rente) usw. usf. bedarf. Ja, es ist viel billiger jemanden zu töten, als jemanden zum Pflegefall zu machen.

 

Mit einfachen, runden Zahlen: Nun beziffern die Sozialversicherungsträger den entstandenen Schaden auf mtl. 10000 Euro und kalkulieren eine Lebenserwartung von 75 Jahren, Ausgangsalter 20.

 

55 * 12 * 9000 -> 5,94 Mio.

 

Nehmen wir mal an, Versicherer A mit 10 Mio Deckungssumme und 5 Mio. pro geschädigter Person, Versicherer B mit 6 Mio Versicherungssumme (auch pro Person).

 

Theorie: Versicherer A übernimmt den Schadenswert nur bis 5 Mio., soweit ist das ja klar. Versicherer B übernimmt den Schadenswert komplett. Das hatten wir ja eben schon.

 

Nun wird es minimal schwieriger: Tatsächlich läuft ja erst einmal ein Prozess (und der kann bis Jahrzehnte dauern), zur Ermittlung des Verschuldensgrades etc. ... Nun begrenzt Versicherer A zusätzlich die Prozesskosten im gleichen Maße wie die Versicherungssumme, er leistet also nur anteilig die Schadensabwehr. Das Problem entsteht also schon bevor überhaupt Schadensersatz geleistet wird, bei der gerichtlichen Ermittlung der Schadenshöhe. Mit Versicherer A muss ich mein Recht zu 1/6tel aus eigener Tasche bestreiten.

 

Und es ist eben nicht die Hauptaufgabe einer Haftpflichtversicherung einen Schaden zu begleichen. Die Hauptaufgabe einer Haftpflicht besteht darin, unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren ... kurzum die wahre, echte und existenzielle Rechtsschutz.

 

Deutlicher wird das, wenn der 50 Mio. Versicherer das spezielle Schadensereignis gem. Sublimit auf maximal 10.000 begrenzt, der Streitwert aber bei 100.000 liegt. Dann zahle ich bei schlechter bedingungsgemäßer Regelung schon die gerichtliche Auseinandersetzung (=Schadensabwehr) zu 9/10tel selbst.

 

---

 

Es sind sehr einfache und stark vereinfachte Beispiel zwecks Verständlichkeit. Maßgebliche Aussage ist kurzum: Leistungsansprüche ergeben sich nur aus den Bedingungen (oder auch nicht), niemals aus einer reinen Versicherungs(höchst)summe.

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tyr

 

:D

 

p.s. polydeikes hat (mal wieder) Recht und noch etwas sinnvolles zum Thread beigetragen und meine Aussagen präzisiert.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

MP hat nichts anderes gesagt als Polydeikes, es nur nicht so stark runtergebrochen. Polydeikes meint das Gleiche wie MP (respektive andersrum), hat nur andere Beispiele (Maximierung von Einzelleistung ggü. Maximierung von möglichen Gesamtleistungen) gebracht. Wenn Polydeikes hier Recht hat, hat MP demnach erst recht Recht.

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Matthew Pryor

p.s. polydeikes hat (mal wieder) Recht und noch etwas sinnvolles zum Thread beigetragen und meine Aussagen präzisiert.

Solltest du wider Erwarten irgendetwas Sinnvolles sagen wollen, steht dir das frei. Nicht, dass ich es erwarten würde. Du hast keine Aussage getroffen, du hast, wie so oft, um des Redens willen geredet. Das das wieder einmal auch schlicht und ergreifend Blödsinn war, wurde dir ja auch aufgezeigt.

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tyr

[...] steht dir das frei.

Wer legt das fest?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Jeder ist seines Glückes Schmied. Will meinen: Du selbst entscheidest, ob du etwas Sinnvolles beizutragen hast oder auch nicht. Du hast dich aus freien Stücken dazu entschieden, Ersterem zu entsagen. Und damit dem in diesem Unterforum wohlbekannten tyr-Standard Genüge getan.

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tyr

Dank meinem Hinweis kommt ein Diskussionsteilnehmer nun für das gleiche Geld zu einem leistungsfähigeren Tarif.

 

Dazu bist du nicht fähig, du verstrickst dich lieber in Zickereien. Passt.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Diese Sicht der Dinge hast du exklusiv, immerhin. Sollte für den TO der Tarif der Janitos der am Ehesten geeignete sein, wird es überdies eng für deinen heiligen Gral der höheren Deckungssumme. Benenne doch einfach ohne Kenntnis der Anforderungen des TO einen Tarif, der "leistungsfähiger" ist als die genannten und begründe das. Ich gebe dir dann gerne auch an einem Sonntagvormittag ein wenig Nachhilfe. Und staune über deine Anmaßung, für den TO beurteilen zu wollen, was "leistungsfähiger" im Einzelnen meinen soll.

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Lorence
· bearbeitet von Lorence

@ Lorence:

Nicht verwirren lassen. Die Fehlinterpretation von 70 Millionen Versicherungssumme war nur ein bewusster Schachzug von Matthew Pryor, um Ärger zu provozieren (was mal wieder nicht klappt).

Mit dem Hinweis auf die Kosten einer Privathaftpflicht mit 50 Millionen Euro ...

 

Danke für den Hinweis, dadurch habe ich ja erst mal begonnen mich ein wenig mit den "tatsächlichen" Summen auseinanderzusetzen.

 

Es geht nicht um das Wollen, sondern vielmehr um das Können. Der Markt gibt höhere Versicherungssummen als 50 Millionen schlicht nicht her. Wobei 50 Millionen nicht immer gleich 50 Millionen sind. Man muss dann schon auch schauen, wie hoch bspw. die Maximalleistung bspw. je geschädigter Person ausfällt. Da trennt sich dann mitunter die Spreu vom Weizen....

Der springende Punkt ist halt, die nominale Höhe der Versicherungssumme ist bestenfalls ein drittrangiges Kriterium ... wenn überhaupt. Ich erkläre es erneut mal stark vereinfacht, obwohl schon zig mal in diesem thread zu finden ...

 

 

Danke euch beiden für die sehr anschaulichen Beispiele und die umfassende Nachhilfe...fühle mich schon etwas hilflos, nun ja aber deswegen bin ich hier.

Nachdem ich mir nun die 3 Verträge (ich hab den Vertrag der HKD mal mit in die engere Wahl genommen) konnte ich besagtes feststellen:

Anbieter 1: bis maximal 5.000.000,– € jeVersicherungsfall

Anbieter 2: hat hier keine vergleichbare Einschränkung, daher gehe ich davon aus, dass tatsächlich die Deckungssumme je Fall haftet

Anbieter 3: bis maximal 10.000.00,-€ pro Person je geschädigter Person

 

Ich tue mich aber noch etwas schwer mit dem Vertragswerk. War meine Annahme denn korrekt, dass Versicherungsfall in die besagte Begrenzung ist? Ein vermerk wie bei Anbieter 3, wo klar kommuniziert wurde max. 10. Mio pro Person konnte ich nicht finden.

 

Dank meinem Hinweis kommt ein Diskussionsteilnehmer nun für das gleiche Geld zu einem leistungsfähigeren Tarif.

 

Dazu bist du nicht fähig, du verstrickst dich lieber in Zickereien. Passt.

Diese Sicht der Dinge hast du exklusiv, immerhin. Sollte für den TO der Tarif der Janitos der am Ehesten geeignete sein, wird es überdies eng für deinen heiligen Gral der höheren Deckungssumme. Benenne doch einfach ohne Kenntnis der Anforderungen des TO einen Tarif, der "leistungsfähiger" ist als die genannten und begründe das. Ich gebe dir dann gerne auch an einem Sonntagvormittag ein wenig Nachhilfe. Und staune über deine Anmaßung, für den TO beurteilen zu wollen, was "leistungsfähiger" im Einzelnen meinen soll.

 

Ich hoffe ich hab hier kein Streit losgebrochen. Ich bin beiden dankbar für die Anmerkungen. Am Ende ist es hier ja auch immer ein Meinungsaustausch...wenn es zu 100% klar wäre welcher Tarif der beste ist, wäre dieser Beitrag sicher nicht so lang geworden. Daher euch beiden Danke ;)

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polydeikes

MMn braucht man für die normale PHV nur 2-3 Anbieter betrachten, fast Deckungsgleich mit den im Forum meist Genannten. Was keine "die Besten"-Aussage ist, aber ein "ohne typische Schwachstellen" ist auch schon viel wert.

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Matthew Pryor

Danke euch beiden für die sehr anschaulichen Beispiele und die umfassende Nachhilfe...fühle mich schon etwas hilflos, nun ja aber deswegen bin ich hier.

Nachdem ich mir nun die 3 Verträge (ich hab den Vertrag der HKD mal mit in die engere Wahl genommen) konnte ich besagtes feststellen:

Anbieter 1: bis maximal 5.000.000,– € jeVersicherungsfall

Anbieter 2: hat hier keine vergleichbare Einschränkung, daher gehe ich davon aus, dass tatsächlich die Deckungssumme je Fall haftet

Anbieter 3: bis maximal 10.000.00,-€ pro Person je geschädigter Person

 

Ich tue mich aber noch etwas schwer mit dem Vertragswerk. War meine Annahme denn korrekt, dass Versicherungsfall in die besagte Begrenzung ist? Ein vermerk wie bei Anbieter 3, wo klar kommuniziert wurde max. 10. Mio pro Person konnte ich nicht finden.

Hier wird es in der Tat etwas kompliziert. Nehmen wir als Beispiel die HKD. Es erfolgt zwar eine Begrenzung je geschädigter Person auf 10.000.000 €, aaaaber: Über die erweiterte Vorsorge ließe sich das "heilen". Das heißt, es könnte auch eine Regulierung erfolgen, die über diese Summe hinausgeht. Und zwar dann, wenn zum Zeitpunkt des Schadens ein anderer Tarif eine höhere Entschädigungsleistung vorsieht. Die HDI begrenzt bspw. gar nicht bzw. nur auf die allgemeine Deckungssumme, hier wäre demnach eine Entschädigungsleistung bis 50.000.000 € möglich. Es ist in der Tat für den Laien nicht einfach zu verstehen, aber das wäre jetzt bspw. kein Grund, die HKD gegenüber anderen Versicherern im Nachteil zu sehen. Man muss eben "nur" wissen, was die erweiterte Vorsorge bedeutet und wo sie nicht greift.

In Bezug auf "Anbieter 2" (die Janitos) hast du recht: Deckungssumme=Maximalentschädigung. Hier wäre es dann auch vorzuziehen, die Deckungssumme mit 20.000.000 € zu wählen.

 

 

 

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Lorence

Danke euch beiden für die sehr anschaulichen Beispiele und die umfassende Nachhilfe...fühle mich schon etwas hilflos, nun ja aber deswegen bin ich hier.

Nachdem ich mir nun die 3 Verträge (ich hab den Vertrag der HKD mal mit in die engere Wahl genommen) konnte ich besagtes feststellen:

Anbieter 1: bis maximal 5.000.000,– € jeVersicherungsfall

Anbieter 2: hat hier keine vergleichbare Einschränkung, daher gehe ich davon aus, dass tatsächlich die Deckungssumme je Fall haftet

Anbieter 3: bis maximal 10.000.00,-€ pro Person je geschädigter Person

 

Ich tue mich aber noch etwas schwer mit dem Vertragswerk. War meine Annahme denn korrekt, dass Versicherungsfall in die besagte Begrenzung ist? Ein vermerk wie bei Anbieter 3, wo klar kommuniziert wurde max. 10. Mio pro Person konnte ich nicht finden.

Hier wird es in der Tat etwas kompliziert. Nehmen wir als Beispiel die HKD. Es erfolgt zwar eine Begrenzung je geschädigter Person auf 10.000.000 €, aaaaber: Über die erweiterte Vorsorge ließe sich das "heilen". Das heißt, es könnte auch eine Regulierung erfolgen, die über diese Summe hinausgeht. Und zwar dann, wenn zum Zeitpunkt des Schadens ein anderer Tarif eine höhere Entschädigungsleistung vorsieht. Die HDI begrenzt bspw. gar nicht bzw. nur auf die allgemeine Deckungssumme, hier wäre demnach eine Entschädigungsleistung bis 50.000.000 € möglich. Es ist in der Tat für den Laien nicht einfach zu verstehen, aber das wäre jetzt bspw. kein Grund, die HKD gegenüber anderen Versicherern im Nachteil zu sehen. Man muss eben "nur" wissen, was die erweiterte Vorsorge bedeutet und wo sie nicht greift.

In Bezug auf "Anbieter 2" (die Janitos) hast du recht: Deckungssumme=Maximalentschädigung. Hier wäre es dann auch vorzuziehen, die Deckungssumme mit 20.000.000 € zu wählen.

 

 

Wusste nicht in wie weit man hier Namen nennen durfte ;)

Super, dann erstmal vielen Dank für die hilfreichen Anmerkungen. Werde mir nach deinem Hinweis auch mal die HDI anschauen und dann entscheiden. Zumindest kann ich mir die Unterschiede nun besser erklären. ;)

 

 

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CHX

MMn braucht man für die normale PHV nur 2-3 Anbieter betrachten, fast Deckungsgleich mit den im Forum meist Genannten. Was keine "die Besten"-Aussage ist, aber ein "ohne typische Schwachstellen" ist auch schon viel wert.

 

InterRisk, SwissLife und HKD?

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Lorence
· bearbeitet von Lorence

MMn braucht man für die normale PHV nur 2-3 Anbieter betrachten, fast Deckungsgleich mit den im Forum meist Genannten. Was keine "die Besten"-Aussage ist, aber ein "ohne typische Schwachstellen" ist auch schon viel wert.

 

InterRisk, SwissLife und HKD?

 

Nur um mal anzusprechen, dass es nicht nur die IR oder HKD gibt:

Janitos Best Selection, Gothaer Top Plus, Axa Boxpus Extra, Helvetia Maximum, Degenia Optimum, Volkswohlbund Komfort Plus, HDI, AL XXL, Domcura Maximum

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

IR ""XXL" -> Dinkies

HKD ab "Einfach Besser Plus" -> Junge Paare / statischer Selbstbehalt, Paare mit Kindern / wenn Ballschadenverursacher da sind

Konzept und Marketing "allsafe select Z2" -> Wenn bspw. eine einfache Diensthaftpflicht mit rein soll (ohne bspw. Schusswaffengebrauch)

 

Mit den Dreien kann man mMn ein ziemlich breites Spektrum (auch für weitere Sachpolicen) bedienen, inkl. Nettomöglichkeiten mit Ausnahme der HKD. Konkreteres ergibt sich im Einzelfall und / oder bei Kombination mit weiteren Sachpolicen. Deswegen sind andere Anbieter noch lange nicht schlecht, ich beweg mich aber zu mehr als 90 % zwischen den drei Produktgebern.

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flori73
· bearbeitet von flori73

IR ""XXL" -> Dinkies

HKD ab "Einfach Besser Plus" -> Junge Paare / statischer Selbstbehalt, Paare mit Kindern / wenn Ballschadenverursacher da sind

Konzept und Marketing "allsafe select Z2" -> Wenn bspw. eine einfache Diensthaftpflicht mit rein soll (ohne bspw. Schusswaffengebrauch)

 

Mit den Dreien kann man mMn ein ziemlich breites Spektrum (auch für weitere Sachpolicen) bedienen, inkl. Nettomöglichkeiten mit Ausnahme der HKD. Konkreteres ergibt sich im Einzelfall und / oder bei Kombination mit weiteren Sachpolicen. Deswegen sind andere Anbieter noch lange nicht schlecht, ich beweg mich aber zu mehr als 90 % zwischen den drei Produktgebern.

 

Was heisst Dinkies ?

Ich bin auch auf der Suche nach einer Haftpflichtversicherung für Single ohne Kinder (öffentl. Dienst, kein Haus und Grundstück, mit evtl, Diensthaftpflicht als EDV-Koordinator, Schlüsselversicherung).

Von der "allsafe select z2" habe ich nich nie was gelesen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Super, dann erstmal vielen Dank für die hilfreichen Anmerkungen. Werde mir nach deinem Hinweis auch mal die HDI anschauen und dann entscheiden. Zumindest kann ich mir die Unterschiede nun besser erklären. ;)

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass über die erweiterte Vorsorge der HKD auch höhere Deckungssummen als die ursprünglich festgelegten möglich sind. Die HDI bietet in diesem einen Punkt eine sehr gute Leistung an, die du dann aber auch über die HKD (oder andere Versicherer mit gleich lautenden Regelungen analog der HKD) erreichen kannst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich möchte dich gewiss nicht von weiteren Recherchen abhalten, aber die HDI kannst du dir eigentlich schenken.

 

Edith: Dinkies= Double income, no kiddies...

 

 

 

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polydeikes

Stark vereinfacht:

Konzept und Marketing nimmt sich im Prinzip ein Angebot eines Versicherers, bspw. Zurich, erweitert den Deckungsumfang und kassiert die Prämien. ConceptF macht das ähnlich, bietet praktisch aber nur über eine (euphorisieren wir mal) kleine Auswahl an Vermittlungsformen an und der Unterschied zum eigentlichen Risikoträger ist mMn auch stets überschaubar.

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SM77

Ich überlege derzeit die Haftpflicht zu wechseln. Derzeit sind wir bei der HUK24 versichert:

 

Bedingungen: AHB 2011 RBH 01/0711

Tarifgruppe: Öffentlicher Dienst

Vers.Summe: 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden: maximal 15 Mio. € für jeden Geschädigten

Zusatzbaustein PH Plus eingeschlossen

Amtshaftpflicht eingeschlossen (inkl. Verlust von Dienstschlüsseln)

 

Beruf ist Gymnasiallehrer (Mathe, Musik). Klassenfahrten etc. ins außereuropäische Ausland sind extrem unwahrscheinlich.

 

Sonstige Familiensituation:

nicht verheiratet, 1 Kind (knapp 2 Jahre), kein Wohneigentum.

 

Angedacht ist ein Wechsel zur HKD (Einfach Besser Plus oder Komplett; jeweils den SB-Tarif inkl. Lehrerhaftpflicht). Unfallversicherung existiert bereits bei der HKD.

 

Ich bin nun etwas verunsichert, was den Amtshaftpflichteil angeht. Bei der HKD gibt es ja anscheinend nur eine "abgespeckte" Lehrerhaftpflicht. Die Bedingungen sind was den Lehrerteil angeht auf den ersten Blick ähnlich. Bei der HUK ist ein Auslandsaufenthalt explizit eingeschlossen, bei der HKD findet sich dazu nichts (was bedeutet das?). Bei der HKD dagegen ist die Tätigkeit als Leiter eingeschlossen (hier nicht relevant).

 

Ausgeschlossen bei der HKD: "Schäden am Eigentum der Einrichtung oder an von Dritten für den Betrieb der Einrichtung zur Verfügung gestellten Sachen"

Dagegen findet sich bei der HUK folgender Passus: "Die Versicherung umfasst 1. Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten, 2. Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte, 3. Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden."

 

Alles in allem habe ich das Gefühl, dass die Bedingungen für Lehrer bei der HKD eher schlechter sind als bei der HUK. Sehe ich das richtig? Der Privathaftpflichtteil ist natürlich wesentlich besser, aber darum soll es jetzt hier nicht gehen.

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Matthew Pryor

Das siehst du richtig. Als Lehrer bist du mit Bezug auf die Amtshaftpflciht bei der HUK besser aufgehoben. Sollte das der für dich wichtigere Teil sein, würde ich bei der HUK bleiben. Du kannst die Amtshaftpflicht ja nur in Kombination mit einer PHV abschließen. Auch die Domcura bietet für beide Teile überdurchschnittlich gute Tarife an, das könnte man mit der HUK einmal vergleichen.

Wenn ihr nicht verheiratet seid und auch keine Mitversicherung aufgrund Lebenspartnerschaftsgesetz bestehen sollte: Ist das der HUK bekannt und die Mitversicherung der Partnerin im Versicherungsschein dokumentiert?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Ausgeschlossen bei der HKD: "Schäden am Eigentum der Einrichtung oder an von Dritten für den Betrieb der Einrichtung zur Verfügung gestellten Sachen"

 

Klugge... : Es steht nicht drin, weil für den Punkt je nach Träger der Schule idR gar keine Haftungsgrundlage (zzgl. Verschuldensgradeinschränkung) gegeben ist. *** Aber ja, Einzelfallprüfung geht vor.

 

---

 

*** So würde auch die HUK nicht zahlen.

 

Probleme entstehen ohne klassisches Dienstherrenverhältnis, bspw. Nachhilfelehrer etc., die versichert die HKD ohnehin nicht.

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SM77

Danke für die Rückmeldung. Konkret ist meine Freundin die Lehrerin. Über Sie läuft derzeit auch die Versicherung bei der HUK. Ich bin im Verschicherungsschein namentlich genannt, von daher sollte das i.O. sein.

 

Ich frage mal konkret nach: Wie sieht es in folgenden Fällen mit dem Versicherungsschutz bei der HUK/HKD aus?

  • Lehrerin beschädigt während des Musikunterrichts in der Schule ein Instrument, welches der Schule gehört.
  • Lehrerin beschädigt während des Musikunterrichts in der Schule ein Instrument, welches einem Schüler gehört.
  • Lehrerin beschädigt während eines Auftritts mit dem Schulorchester außerhalb der Schule (z.B. Stadtfest) ein Instrument, welches einem Dritten gehört (z.B. dem Veranstalter des Stadtfests).

 

Das Gefahrenpotential beim Matheunterricht sehe ich als recht gering an (außer vielleicht psychische Schäden ^_^ ). Personenschäden bei Ausflügen etc. sind ja auch bei der HKD gut abgedeckt. Für mich ist halt das Risiko gerade in Bezug auf Beschädigung von Instrumenten/techn. Equipment im Rahmen des Musikunterrichts bzw. der Funktion als Musiklehrer nicht ganz klar.

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