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Frankman77

Depot aufbauen: 50000� + (halb)jährlicher Betrag

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Frankman77

Hi West!So dachte ich das auch.. Erstmal eine kleine Order um das ganze einmal live mitzubekommen. Dabei habe ich auch an die amerikanischen Werte gedacht. Ob ich noch freiorder bei der diba habe, muss ich nochmal erfragen... Ich wollte mich dadurch nicht aus falschem Anlass verrückt machen lassen und schnell ordern. Aber ich merke schon, dass ich wieder die Dinge vor mir her schiebe rolleyes.gif

 

Hast du eine Meinung zum EM ETF von ETFlab?

GrußFrank

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boll
· bearbeitet von boll

Meinung zum EM ETF von ETFlab?

ETFlab EM: Klein, aber fein - inländisch, SWAP. XLM-Werte sind mE i.O., auch wenn diese bei B&H nicht die höchste Priorität haben.

 

Comstage würde ich für EM nicht nehmen, da du bereits andere ETFs von dem Anbieter in deiner Liste hast. Amundi ist, wie du bereits sagtest, günstig - würde ich dem dbx vorziehen.

 

Hab ich es gerade richtig im Bundesanzeiger gesehen, dass der Amundi ausschüttungsgleiche Erträge generiert (0,0013741 Euro je Anteil)?

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2a79540dce413cd115838ea10345d643&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=4b6ef9bf11ba3802&fts_search_list.destHistoryId=83034

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

ETFlab EM: Klein, aber fein - inländisch, SWAP. XLM-Werte sind mE i.O., auch wenn diese bei B&H nicht die höchste Priorität haben.

 

Volumen unter 8 Mio. Euro wäre mir zu klein.

 

Comstage würde ich für EM nicht nehmen, da du bereits andere ETFs von dem Anbieter in deiner Liste hast.

 

Dito.

 

Amundi ist, wie du bereits sagtest, günstig - würde ich dem dbx vorziehen.

 

Der Amundi hat aktuel einen Spread von sagenhaften 0,5%, ausschüttungsgleiche Erträge und schwächere Besicherung als comstage und db-x. Ist m.M.n. eher billig als günstig...

 

Wenn eine Streuung über Anbieter gewünscht ist, nimm den db-x, ansonsten den etwas günstigeren comstage.

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Frankman77

Hi ceekay, hi Boll,

Danke für euer Feedback!Den etflab finde ich zunehmend interessanter und das Volumen ist zwar relativ klein, aber in wieweit ist das nun relevant? Ist es nicht vielmehr das tägliche, durchschn. Handelsvolumen das interessant wäre?

Comstage habe ich echt schon genug, das habe ich auch gedacht...Das mit der Besicherung des comstage spricht allerdings für ihn... Amundi ist zwar günstig (abgesehen vom spread), aber ist es nicht grundsätzlich mit der Quellensteuer problematisch, wenn man denn alle möglichen Beträge zurückholen möchte? Also, je weniger Ausl. Fonds ich habe, umso weniger werde ich quellensteuertechnisch gefordert um diese zurückzuholen? Ist das richtig? Und in welchen Domizilen kann auf diese Quellensteuersache geachtet werden? Ich habe mich aber zu diesem Thema noch gar nicht eingelesen... Ist nur so ein Gedanke, bevor jetzt erstmalig investiere... Deshalb evtl doch den etflab... So mein gedanke.. unsure.gif

GrußFrank

 

 

 

 

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boll

Ist es nicht vielmehr das tägliche, durchschn. Handelsvolumen das interessant wäre?

Ich interpretiere deine Frage so, dass es bei wenig Handel zu unfairen Kursen kommen könnte... siehe z.B. Market Maker

 

... aber ist es nicht grundsätzlich mit der Quellensteuer problematisch, wenn man denn alle möglichen Beträge zurückholen möchte? Also, je weniger Ausl. Fonds ich habe, umso weniger werde ich quellensteuertechnisch gefordert um diese zurückzuholen? Ist das richtig? Und in welchen Domizilen kann auf diese Quellensteuersache geachtet werden? Ich habe mich aber zu diesem Thema noch gar nicht eingelesen...

Ich glaube, du solltest dich ins Thema Q-Steuer einlesen. Dazu gibt es zahlreiche Infos - hier im WPF oder allgemein im Netz.

Das gleiche gilt natürlich für die Thesaurierung bzw. ausschüttungsgleiche Erträge. Ich habe das Gefühl, dass du Q-Steuer mit der Thesaurierung gleichsetzt - dem ist aber nicht so.

 

Bei Licuala findest du nützliche Infos und Links (m.E. immer eine gute Anlaufadresse für Grundsätzliches und darüber hinaus).

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ceekay74

Den etflab finde ich zunehmend interessanter und das Volumen ist zwar relativ klein, aber in wieweit ist das nun relevant?

 

Relevant ist das ETF-Volumen nur in der Hinsicht, dass bei "dauerhafter Erfolglosigkeit" der ETF sich für den Emittenten nicht rechnet und er deshalb vom Markt genommen werden könnte.

 

Kann sein, muss aber nicht. Aber warum einen so "kleinen" ETF nehmen, wenn es für eine gleich hohe TER und vergleichbarem Tracking Error einen ETF mit 2,67 Mrd. Euro und -28,16% Netto Swap Exposure gibt?

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Frankman77

Hi,Danke Euch,Den Market Maker hattet ihr ja schonmal im Zusammenhang mit der Unsinnigkeit von Limit ordern erwähnt... Sehe ich bei einer Order, ob ein market maker beteiligtest? Sorry Funde frage,Maler ich habe noch nix geordert...evtl. Sieht man es ja dort .. rolleyes.gif. Bei Wiki steht ja, dass diese an den börsen aktiv sind, und für Xetra Designated Sponsors heißen und es auch welche für etf gibt.

Ich verwechsle nicht die quellenst. Mit Thesaurierungen... Sowie ich es verstanden habe , kann man diese falls angefallen auch irgendwie berücksichtigen. Ich mach aber nix falsch beim FA wenn ich diese nicht angebe, da es ja nur Verluste meinerseits sind. unsure.gif. Werde ich mich auch mal einlesen...

Sollte mich jetzt aber nicht hindern, schon anzufangen mit den investieren denke ich.

GrußFrank

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Frankman77

Nächste Woche möchte ich die ersten Order vornehmen. Ich habe den kompletten Beitrag noch einmal überflogen und mir auch noch andere Beiträge zum Thema Steuern durch gelesen.

Ich dachte, dass könnte meine bereits getroffenen Entscheidungen bez. der Fonds etwas untermauern.

 

Stattdessen bin ich am überlegen, ob ich z.b. für NA den ETFlab (DE000ETFL268 , TER:0,3%, repl.) nehmen soll. Der HSBC (DE000A1C22M3) ist zum einen teurer geworden (TER: 0,15%) und dadurch, dass das Geschäftstsjahr nicht zum 31.12. endet, macht er teilthesaurierungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge - oder beides :-\ .

Grundsätzlich möchte ich mich ja mit den Steurdingen selber beschäftigen, habe aber etwas bedenken, wenn es gleich mehrere Fonds sind, die darunter fallen... Der Übersicht wegen, würde ich lieber nur ein oder 2 steuerl. aufwendigere Fonds nehmen.

 

Der Stoxx600 (DE0002635307) ist ja ein ähnlicher Kandidat.(LINK).. Domizil in D und ausschüttend... aber auch dieser ist im Bundesanzeiger aufgrund des anderen Geschäftsjahres aufgeführt und muss steuerlich in Eigenregie geführt werden. Und dazu noch die Diskussion über die Quellensteuer... wenn ich sie nicht entsprechend steuerlich berücksichtige, ich letztendlich noch mehr Gebühren (versteckt) bezahle...Was ich nicht verstehe: Wenn Domizil D ist, wie können dann ausl. QSteuern anfallen??

 

Zum Thema EM:

Grundsätzlich bin ich durch die ETF passiv aufgestellt, aber hier denke ich daran, einen aktiven Fonds zu nehmen, zumindest 50/50 ETF/aktiver Fonds.... Mein Gedanke: Gerade bei EM und Asien sollte sich doch ein Manager lohnen, der auf die aktuelle Lage eingehen kann. Der oft erwähnte Aberdeen EM Equity Fund A2 (LU0132412106) wäre mein Favorit.

 

Die restlichen Fonds für PAC und SC-Europe sowie die EM-ETF swappen derzeitig ja noch ihre Erträge weg...Im Prinzip kann doch jeder Fonds problematisch werden und Gewissheit habe ich nur, wenn ich im Bundesanzeiger nachschaue....

 

Man liest ja immer, dass nur ausl. Thes.problematisch sind, aber ist es nicht so:

Mehraufwand, wenn:

Ausl. Thes.: wenn nix "weggeswappt werden kann" -Vollthes.

inl. Thes.: können ein anderes Geschäftsjahresende haben - Teilthes.

inl. Aussch.: können ein anderes Geschäftsjahresende haben (z.B. der iShares Stoxx) - Teilthes.

ausl. Aussch.: können ein anderes Geschäftsjahresende haben - Teilthes.

 

....und die QSteuern .... das sieht man wohl nur, wenn im Bundesanzeiger ein entsprechender Eintrag für Zeile XX zu finden ist..

 

Ich finde am Anfang, wäre es wohl einfacher, wenn man nur ein bzw. 2 steuerlich komplizierte Fonds besitzt, da man die Beträge besser zuordnen und nachvollziehen kann... vielleicht mache ich mir aber auch nur zuviel Gedanken...;)

 

Gruß

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otto03

Nächste Woche möchte ich die ersten Order vornehmen. Ich habe den kompletten Beitrag noch einmal überflogen und mir auch noch andere Beiträge zum Thema Steuern durch gelesen.

Ich dachte, dass könnte meine bereits getroffenen Entscheidungen bez. der Fonds etwas untermauern.

 

Stattdessen bin ich am überlegen, ob ich z.b. für NA den ETFlab (DE000ETFL268 , TER:0,3%, repl.) nehmen soll. Der HSBC (DE000A1C22M3) ist zum einen teurer geworden (TER: 0,15%) und dadurch, dass das Geschäftstsjahr nicht zum 31.12. endet, macht er teilthesaurierungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge - oder beides :-\ .

Grundsätzlich möchte ich mich ja mit den Steurdingen selber beschäftigen, habe aber etwas bedenken, wenn es gleich mehrere Fonds sind, die darunter fallen... Der Übersicht wegen, würde ich lieber nur ein oder 2 steuerl. aufwendigere Fonds nehmen.

 

Der Stoxx600 (DE0002635307) ist ja ein ähnlicher Kandidat.(LINK).. Domizil in D und ausschüttend... aber auch dieser ist im Bundesanzeiger aufgrund des anderen Geschäftsjahres aufgeführt und muss steuerlich in Eigenregie geführt werden. Und dazu noch die Diskussion über die Quellensteuer... wenn ich sie nicht entsprechend steuerlich berücksichtige, ich letztendlich noch mehr Gebühren (versteckt) bezahle...Was ich nicht verstehe: Wenn Domizil D ist, wie können dann ausl. QSteuern anfallen??

 

Zum Thema EM:

Grundsätzlich bin ich durch die ETF passiv aufgestellt, aber hier denke ich daran, einen aktiven Fonds zu nehmen, zumindest 50/50 ETF/aktiver Fonds.... Mein Gedanke: Gerade bei EM und Asien sollte sich doch ein Manager lohnen, der auf die aktuelle Lage eingehen kann. Der oft erwähnte Aberdeen EM Equity Fund A2 (LU0132412106) wäre mein Favorit.

 

Die restlichen Fonds für PAC und SC-Europe sowie die EM-ETF swappen derzeitig ja noch ihre Erträge weg...Im Prinzip kann doch jeder Fonds problematisch werden und Gewissheit habe ich nur, wenn ich im Bundesanzeiger nachschaue....

 

Man liest ja immer, dass nur ausl. Thes.problematisch sind, aber ist es nicht so:

Mehraufwand, wenn:

Ausl. Thes.: wenn nix "weggeswappt werden kann" -Vollthes.

inl. Thes.: können ein anderes Geschäftsjahresende haben - Teilthes.

inl. Aussch.: können ein anderes Geschäftsjahresende haben (z.B. der iShares Stoxx) - Teilthes.

ausl. Aussch.: können ein anderes Geschäftsjahresende haben - Teilthes.

 

....und die QSteuern .... das sieht man wohl nur, wenn im Bundesanzeiger ein entsprechender Eintrag für Zeile XX zu finden ist..

 

Ich finde am Anfang, wäre es wohl einfacher, wenn man nur ein bzw. 2 steuerlich komplizierte Fonds besitzt, da man die Beträge besser zuordnen und nachvollziehen kann... vielleicht mache ich mir aber auch nur zuviel Gedanken...;)

 

Gruß

 

Was bringt Dich auf die Idee, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr würde zu Teilthesaurierungen führen?

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Frankman77

Hi Otto ! Ich werde schon ganz demütig... SorryWeil:Der STOXX von ishares und auch der HSBC taucht doch im Bundesanzeiger auf und es stehen dort Summen die ungleich Null sind. Obwohl beide als Domizil D haben. Also steuerlich nicht ganz unproblematisch, sehe ich das richtig?Evtl. Ist das Wort "teiltest." hier etwas falsch platziert...

 

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Die Aussage: Ausl. Ausschüttende Fonds sind unproblematisch ist aber nicht ganz richtig als allgemeine Aussage, weil der HSBC ja auch im Bundesanzeiger auftaucht..

Oder Werde ich spater beim vgl. Des Depotauszugs feststellen, dass sie mit den Angaben im Bundesanzeiger übereinstimmen?

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otto03
· bearbeitet von otto03

Die Aussage: Ausl. Ausschüttende Fonds sind unproblematisch ist aber nicht ganz richtig als allgemeine Aussage, weil der HSBC ja auch im Bundesanzeiger auftaucht..

 

Jeder in D zugelassene ETF muss im Bundesanzeiger auftauchen - unabhängig von einer möglichen steuerlichen Problematik

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Frankman77

Beim HSBC standen auf jedenfall ausschüttungsgl. Erträge, die ich entsprechend berücksichtigen muss dachte ich... Also ist es nicht so, dass alle steuern bereits an das FA abgeführt wurden? Ich dachte das liegt daran, dass das Geschäftsjahr anders endet als D das gerne haben wurde.

Ich dachte bei den wirklich steuerlich unkomplizierten Fonds steht überall ein Betrag von Null, da bereits alles abgeführt wurde ?

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Janosch84

Beim HSBC (DE000A1C22M3) ist zu beachten, das dieser Fond trotz deutscher ISIN das Domizil in Irland hat und damit ein ausländischer Ausschütter ist. Da wie im Bundesanzeiger ausgewiesen Teilthesaurierungen vorgenommen werden, ist dieser Fond für ein steuerlich einfaches Depot nicht geeignet.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Nochmal ganz langsam:

 

Inländisch domizilierte Fonds sind immer steuerlich unproblematisch (= keine Suche im Buz erforderlich, keine Angabe in KAP erforderlich). Ob sie ausschütten oder thesaurieren oder teilthesaurieren ist dabei unerheblich. Die KAG (?) führt in jedem Fall die zutreffende AgSt ab.

 

Ausländisch domiziilierte Fonds können immer steuerlich problematisch sein, da die KAG nicht deutschem Recht unterliegt und mit deutscher Steuer nichts am Hut hat (ich hoffe, das ist so richtig erklärt). Diese Fonds sind dann unproblematisch, wenn sie entweder

 

- die zu versteuernden Erträge vollständig zum Geschäftsjahresende (egal, ob das auch das Ende des Kalenderjahrs ist) ausschütten, oder

- überhaupt keine ausschüttungsgeleichen Erträge generieren (diese also wegswappen)

 

Nachschauen muss man bei Ausländern in jedem Fall. Die 0,00x beim HSBC S&P oder Amundi EM würde ich noch als ansonsten unproblematisch ansehen.

 

Die Quellensteuerproblematik habe ich noch nicht so ganz durchdrungen, aber m. E. lässt du dich da ins Bockshorn jagen. Meiner Stand ist der

 

- bei Swappern (DBX, Comstage) geht ansonsten möglicherweise anrechenbare QuSt verloren, weil überhaupt keine Dividenden vereinnahmt werden und sich die Indexabbildung auf die Returns ohne QuSt bezieht.

- bei inländischen Replizierern (z. B. EXSA) wird die QuSt angerechnet, sofern die Steuerabkommen eine Anrechenbarkeit vorsehen, geht also nicht verloren. M. E. ist über diese automatische Anrechnung hinaus nichts zu holen.

- bei ausländischen Replizierern (z. B. H4ZF): keine Ahnung

 

Korrekturen sind willkommen, das würde ich selbst gerne genau wissen.

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BarrenWuffet

Nochmal ganz langsam:

 

Inländisch domizilierte Fonds sind immer steuerlich unproblematisch (= keine Suche im Buz erforderlich, keine Angabe in KAP erforderlich). Ob sie ausschütten oder thesaurieren oder teilthesaurieren ist dabei unerheblich. Die KAG (?) führt in jedem die zutreffende AgSt ab.

 

Ausländisch domiziilierte Fonds können immer steuerlich problematisch sein, da die KAG nicht deutschem Recht unterliegt und mit deutscher Steuer nichts am Hut hat (ich hoffe, das ist so richtig erklärt). Diese Fonds sind dann unproblematisch, wenn sie entweder

 

- die zu versteuernden Erträge vollständig zum Geschäftsjahresende (egal, ob das auch das Ende des Kalenderjahrs ist) ausschütten, oder

- überhaupt keine ausschüttungsgeleichen Erträge generieren (diese also wegswappen)

 

Nachschauen muss man bei Ausländern in jedem Fall. Die 0,00x beim HSBC S&P oder Amundi EM würde ich noch als ansonsten unproblematisch ansehen.

 

Die Quellensteuerproblematik habe ich noch nicht so ganz durchdrungen, aber m. E. lässt du dich da ins Bockshorn jagen. Meiner Stand ist der

 

- bei Swappern (DBX, Comstage) geht ansonsten möglicherweise anrechenbare QuSt verloren, weil überhaupt keine Dividenden vereinnahmt werden und sich die Indexabbildung auf die Returns ohne QuSt bezieht.

- bei inländischen Replizierern (z. B. EXSA) wird die QuSt angerechnet, sofern die Steuerabkommen eine Anrechenbarkeit vorsehen, geht also nicht verloren. M. E. ist über diese automatische Anrechnung hinaus nichts zu holen.

- bei ausländischen Replizierern (z. B. H4ZF): keine Ahnung

 

Korrekturen sind willkommen, das würde ich selbst gerne genau wissen.

 

Vielleicht weniger eine Korrektur, eher eine Nachfrage: Ich dachte immer bei inländ. thesaurierenden Fonds kann auch die Kirchensteuer nicht abgezogen werden und muss per KAP versteuert werden? Ich habe zwar bei der Comdirect angegeben, dass 9% einbehalten werden sollen, aber...? Des Weiteren: In den zahlreichen Beiträgen zu den Ishares ist davon die Rede, dass die Teilthesaurierungen bedeutungslos sein, wenn der ausgeschüttete Betrag hoch genug ist um einen Steuerabzug darauf vornehmen zu können. Ist das richtig?

 

 

 

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ceekay74

Des Weiteren: In den zahlreichen Beiträgen zu den Ishares ist davon die Rede, dass die Teilthesaurierungen bedeutungslos sein, wenn der ausgeschüttete Betrag hoch genug ist um einen Steuerabzug darauf vornehmen zu können. Ist das richtig?

 

 

Die iShares haben entweder 2 oder 4 Ausschüttungen pro Jahr und thesaurieren am Geschäftsjahresende (welches nicht auf einen Ausschüttungstermin fällt) einmal im Jahr vollständig.

 

Die ausschüttungsgleichen Erträge werden bei den 2 bzw.4 Ausschüttungen von der Depotbank der Abgeltungssteuer unterworfen, daher sind die steuerpflichtigen Erträge auch höher als der Ausschüttungsbetrag.

 

Die ausschüttungsgleichen Ertrage der Vollthesaurierung am Geschäftsjahresende müssen in der Anlage KAP angegeben und versteuert werden.

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BarrenWuffet

Die ausschüttungsgleichen Erträge werden bei den 2 bzw.4 Ausschüttungen von der Depotbank der Abgeltungssteuer unterworfen, daher sind die steuerpflichtigen Erträge auch höher als der Ausschüttungsbetrag.

Die ausschüttungsgleichen Ertrage der Vollthesaurierung am Geschäftsjahresende müssen in der Anlage KAP angegeben und versteuert werden.

Der letzte Satz ist mir soweit klar. Nur die Vollthesaurierung muss angeben werden. Der Satz davor ist mir nicht so klar (...daher sind die steuerpflichtigen Erträge auch höher als der Ausschüttungsbetrag.)

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ceekay74

Der Satz davor ist mir nicht so klar (...daher sind die steuerpflichtigen Erträge auch höher als der Ausschüttungsbetrag.)

 

Bei jeder Ausschüttung bekomme ich von meiner Depotbank (comdirect) eine Steuermitteilung. Dort wird unter der Position "Zu Ihren Gunsten vor Steuer" der Betrag der Ausschüttung genannt und unter der Position "Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung" der Betrag der Ausschüttung plus die ausschüttungsgleichen Erträge.

 

Daher versteuerst Du mehr, als effektiv ausgeschüttet wurde. Die Differenz ist eben der Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge.

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Danke Euch für die Teilnahme!@ Janosch: so habe ich das auch verstanden. Weil ja so Pauschalarrangement im Forum existieren wie: Ausl. Ausschütter sind generell unproblematisch.

Die Info über den ishares ist sehr nützlich. Also nur die vollthesaurierung muss angegeben werden. Das hatte ich auch mal gelesen, aber im Moment finde ich den thread nicht.

@ceekay: also muss ich bei dem ishares in der Anlage Kap nur den Betrag der ausschuttungleichen Beträge eintragen oder wie?

 

Ich werde mir den thread noch,al durchlesen... Ist ja noch nicht soweit. So wie ich das jetzt einschätze, kann man beim ishares höchstens zuviel bezahlen ( auch das mit der Quellensteuer), aber macht keine Hinterziehung o.ä. Wenn man bei diesem Fonds einen Fehler macht. Right?

Was haltet ihr von einem Mix für EM aus etf und Aberdeen?

 

EDIT:Nach dem letzten Post von ceekay muss ich die Ausschüttungen abziehen weil die ja schon versteuert worden sind, ist das so richtig?

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Frankman77

Für den iShares sind für 2011 2 Dokumente im Bundesanzeiger vorhanden. Eines für eine Auschüttung am 15. Juni und eine Für den 15. Deszember. Mehr gibt es dort nicht. Müsste ich wenn ich den schon hätte nun das Dokument vom Dezember heranziehen? Also unter Punkt 2.) Teilthes./ ausschüttungsgl. Ertrag.

 

Gruß

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Janosch84
· bearbeitet von Janosch84

Für den iShares sind für 2011 2 Dokumente im Bundesanzeiger vorhanden. Eines für eine Auschüttung am 15. Juni und eine Für den 15. Deszember. Mehr gibt es dort nicht. Müsste ich wenn ich den schon hätte nun das Dokument vom Dezember heranziehen? Also unter Punkt 2.) Teilthes./ ausschüttungsgl. Ertrag.

 

Gruß

 

Du musst die Beiträge richtig lesen. rolleyes.gif

 

Wie bereits ein paar Posts zuvor erklärte wurde, musst du bei Fonds mit inländischen Domizil nichts beachten. Egal ob der Fonds thesauriert oder ausschüttet. Also brauchst du für den iShares (DE0002635307) auch nicht im Bundesanzeiger nachschauen.

 

 

EDIT: Ich hab den Fonds selbst im Depot und die Ausschüttung am 15.6. erhalten. Auf meinem Auszug zur Besteuerung von Comdirect ist auch ein Anteil für Quellensteuer ausgewiesen. Kann man diesen Teil irgendwie in der Steuerklärung geltend machen? Die steuerliche Einfachheit wäre dann natürlich dahin.

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vanity
· bearbeitet von vanity

EDIT: Ich hab den Fonds selbst im Depot und die Ausschüttung am 15.6. erhalten. Auf meinem Auszug zur Besteuerung von Comdirect ist auch ein Anteil für Quellensteuer ausgewiesen. Kann man diesen Teil irgendwie in der Steuerklärung geltend machen? Die steuerliche Einfachheit wäre dann natürlich dahin.

Schau mal hier (Abrechnung März)!

 

M. E. ist die Quellensteuer bei der Abrechnung bereits angerechnet. Ich wüsste nicht, was da noch zu holen wäre, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

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BarrenWuffet

EDIT: Ich hab den Fonds selbst im Depot und die Ausschüttung am 15.6. erhalten. Auf meinem Auszug zur Besteuerung von Comdirect ist auch ein Anteil für Quellensteuer ausgewiesen. Kann man diesen Teil irgendwie in der Steuerklärung geltend machen? Die steuerliche Einfachheit wäre dann natürlich dahin.

Schau mal hier (Abrechnung März)!

 

M. E. ist die Quellensteuer bei der Abrechnung bereits angerechnet. Ich wüsste nicht, was da noch zu holen wäre, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Was ist mit der Kirchensteuer? Weiß die KAG welcher Religionsgemeinschaft man angehört? Wahrscheinlich weniger. Genügt es, wenn man der Bank das mitteilt?

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

EDIT:Nach dem letzten Post von ceekay muss ich die Ausschüttungen abziehen weil die ja schon versteuert worden sind, ist das so richtig?

 

Auch nachdem ich meinen letzten Beitrag mehrmals gelesen habe, kann ich beim bestem Willen nichts derartiges finden...

 

 

M. E. ist die Quellensteuer bei der Abrechnung bereits angerechnet. Ich wüsste nicht, was da noch zu holen wäre, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

 

Die auf die Zwischenausschüttungen entfallene Quellensteuer wird direkt von der Bank angerechnet oder in den Quellensteuertopf eingestellt und ins nächste Jahr vorgetragen. Bei der Vollthesaurierung können aber ebenfalls anrechenbare ausländische Quellensteuern (im Bundesanzeiger oder der Erträgnisaufstellung der Depotbank) ausgewiesen werden. Diese sind zusammen mit den ausschüttungsgleichen Erträgen in der Steuererklärung anzugeben und werden dann dort berücksichtigt.

 

 

Was ist mit der Kirchensteuer? Weiß die KAG welcher Religionsgemeinschaft man angehört? Wahrscheinlich weniger. Genügt es, wenn man der Bank das mitteilt?

 

Zuständig für den Einbehalt der Abgeltungssteuer ist die inländische Depotbank. Daher reicht es, wenn diese den Auftrag zum Einbehalt der Kirchensteuer hat.

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