olpo Posted October 29, 2020 Danke, das war der Kurs. Jetzt geht's wieder. Kommt sowas öfter vor bei IB? Share this post Link to post
olpo Posted October 29, 2020 Ich habe gleich noch eine Frage: Ich möchte meine erste Forex-Order aufgeben, bekomme aber eine Fehlermeldung: Zitat cash available settled cash (0.0) cash needed for this order and other pending orders. Ich habe ein Cash-Konto bei IB (Banx). Das Konto ist natürlich liquide. Die Kaufkraft ist viermal größer als die aufgegebene Order. Habe ich vielleicht keine Berechtigung für Forex? Share this post Link to post
Cai Shen Posted October 29, 2020 vor 13 Stunden von olpo: Habe ich vielleicht keine Berechtigung für Forex? Ich vermute, du hast keinen Saldo in der Währung, die du zu verkaufen versuchst. Share this post Link to post
Flaschenpfand Posted October 29, 2020 vor 14 Stunden von olpo: Ich habe gleich noch eine Frage: Ich möchte meine erste Forex-Order aufgeben, bekomme aber eine Fehlermeldung: Ich habe ein Cash-Konto bei IB (Banx). Das Konto ist natürlich liquide. Die Kaufkraft ist viermal größer als die aufgegebene Order. Habe ich vielleicht keine Berechtigung für Forex? Hast du das Geld auf dem IB-Konto gerade erst vor kurzem überwiesen oder ist dein Cash auf dem Konto durch einen Verkauf vor kurzem entstanden? Dann kann es sein, dass der Cash noch nicht 'settled' ist. Es dauert dann bis zu drei Tage bis du den Cash wieder verwenden kannst, siehe auch: https://ibkr.info/node/814 Kann natürlich auch was anderes sein. Wobei ich zumindest CHF in USD und EUR umwandeln konnte ohne spezielle Forex-Berechtigungen. Share this post Link to post
kublai Posted October 30, 2020 vor 3 Stunden von Cai Shen: Ich vermute, du hast keinen Saldo in der Währung, die du zu verkaufen versuchst. Guter Ansatz...(vielleicht) bg k. Share this post Link to post
olpo Posted October 31, 2020 Danke. Ich habe wohl einen häufigen Anfängerfehler gemacht. Ich wollte die Fremdwährung kaufen; allerdings muss ich meine Euros verkaufen, um die Fremdwährung zu bekommen. Share this post Link to post
snoop2day Posted November 5, 2020 Hat es hier schon mal jemand geschafft Wertpapiere von Interactive Brokers zu einem deutschen Depot zu übertragen? Versuche das jetzt schon mehrere Wochen erfolglos. Share this post Link to post
goccih Posted November 6, 2020 Gestern kam wieder ein Schreiben von IB zum Umzug des Depots nach Luxemburg oder Irland. Abgesehen von den dort erwähnten Verzögerungen frage ich mich, ob es einen Weg geben wird dauerhaft in UK mit dem Depot zu bleiben? Hat da jemand irgendwas gehört oder weiß jemand was dazu? Hintergrund: ich fände es eigentlich ganz nett ein Depot außerhalb der EU zu haben. Share this post Link to post
monopolyspieler Posted November 6, 2020 Der Papier-Kram in Deutschland ist doch der selbe. Jedes Jahr die Steuererklärung (der Olaf weiß, wo Deine Kröten sind) und wenn man Order jenseits der 12.500 Euro aufgibt, darf muss man diese jeden Monat noch haargenau der Deutschen Bundesbank nach Aussenwirtschaftsverordnung mitteilen. (Was ja bei einem deutschen Depot Dein Broker für Dich erledigt). Gibt ja noch Nicht-EU-Alternativen- Swissquote , Schwab und Co. Share this post Link to post
einNeugieriger Posted November 6, 2020 vor einer Stunde von monopolyspieler: Jedes Jahr die Steuererklärung (der Olaf weiß, wo Deine Kröten sind) und wenn man Order jenseits der 12.500 Euro aufgibt, darf muss man diese jeden Monat noch haargenau der Deutschen Bundesbank nach Aussenwirtschaftsverordnung mitteilen. Hast du da mehr Infos zu? (gerne auch einfach Link) Danke. Share this post Link to post
monopolyspieler Posted November 7, 2020 §67ff Aussenwirtschaftsverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__67.html https://www.bundesbank.de/resource/blob/613460/5a9e9e7068b77e30701655e957f74c6c/mL/z4-z8-z10-data.pdf Ich habe auch noch eine betreffende Mail der Bundesbank- Zitat: Privatpersonen gelten nach der Außenwirtschaftsverordnung dann als "Inländer", wenn sie ihren Wohnort oder regelmäßigen Aufenthaltsort (länger als ein Jahr) im Inland haben. Zutreffendenfalls müssen inländische Privatpersonen auch außenwirtschaftliche Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr abgeben. Dies hat grundsätzlich elektronisch zu geschehen, was u.a. die Beantragung einer numerischen Kennung/Meldenummer und z.B. eine Registrierung beim "Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS)" erfordert. Sofern es sich nicht um Transaktions- oder Bestandsmeldungen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen (dies sind Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, wenn von dem inländischen Investor 10% oder mehr der Anteile oder Stimmrechte gehalten werden) handelt, können Privatpersonen, die nur gelegentlich Zahlungen an Ausländer leisten oder von diesen erhalten, bei Überschreitung der Meldeschwelle von € 12.500,00 ihre jeweilige Meldung entweder: elektronisch über das Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS) unter der Sammel-Meldenummer 00999995 abgeben oder ausnahmsweise telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 1234 111 (aus dem deutschen Festnetz) oder über die (gebührenpflichtige) Sammelnummer 06131 377-4790 bzw. schriftlich per E-Mail an szawstat-private@bundesbank.de erstatten, wofür folgende Angaben benötigt werden: - Name und Anschrift des Meldepflichtigen - eingehende oder ausgehende Zahlung - Zahlungszweck (z.B. Erbe/Erbschaft, Grundstückskauf, etc.) - Meldemonat - Land - Betrag - nur für Wertpapiergeschäfte: ISIN/WKN, Nennwert oder Stück, Bezeichnung der Wertpapiere, Emissionswährung Anmerkung- gilt auch für Optionen mit entsprechender Bezeichnung. Share this post Link to post
Cai Shen Posted November 7, 2020 vor 7 Stunden von monopolyspieler: §67ff Aussenwirtschaftsverordnung Zitat (1) Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie 1. von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder 2. an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen). Ist das genannte Kriterium bei einem privat geführten Depot auf eigenen Namen (also eigene Rechnung?!) überhaupt erfüllt? Share this post Link to post
monopolyspieler Posted November 7, 2020 Ja, ist es- eigentlich müsstest Du das oder hervorheben. Ich habe dazu ein längeres Telefonat mit der Bundesbank geführt, als ich mal wieder in meinem französischen Depot einen meldepflichtigen Vorgang hatte (Abwicklung per Lastschrift auf deutsches Giro) und das Thema aufkam. Daraus ging hervor: Sobald Du als Inländer mit einem eigenen ausländischen Depot ein Geschäft tätigst, unterliegt das ab 12.500 Euro der Meldepflicht. Nicht erfüllt ist es bei Überweisung zwischen Deinem eigenen in- und ausländischen Konto. Da bestünde auch keine Meldepflicht. Share this post Link to post
Cai Shen Posted November 7, 2020 vor 43 Minuten von monopolyspieler: Daraus ging hervor: Sobald Du als Inländer mit einem eigenen ausländischen Depot ein Geschäft tätigst, unterliegt das ab 12.500 Euro der Meldepflicht. Nicht erfüllt ist es bei Überweisung zwischen Deinem eigenen in- und ausländischen Konto. Alles klar, ich danke dir. Dann geht es hier tatsächlich um den Kaufvorgang im Ausland, bei dem Geld an einen anderen Handelspartner fließt. Den Aspekt hatte ich nämlich bisher noch nicht auf dem Schirm, bei der Diskussion Schweizer Depot zur MifiD - Umgehung, die zum Jahreswechsel 2018 / 2019 aufkam, habe ich da auch leider nichts von gelesen. Share this post Link to post
einNeugieriger Posted November 7, 2020 · Edited November 7, 2020 by einNeugieriger vor 10 Stunden von monopolyspieler: §67ff Aussenwirtschaftsverordnung Danke dir, sehr spannende Infos! Drei Fragen ergeben sich daraus für mich: 1) Was ist, wenn man das nicht macht? 2) Der Gesetzestext redet von Zahlungen. 2 x für 10000 kaufen, also gesamt 20000 > 12500, ist dann in Ordnung? Aber auf einmal für 20000 nicht? 3) Wozu dient das denn final? D.h. was bringt dem Staat diese Info? Share this post Link to post
monopolyspieler Posted November 7, 2020 1.) Für jeden nicht gemeldeten Vorgang können Bussgelder bis 30.000 Euro verhängt werden. 2.) Du kannst kaufen, was Du willst ,so oft Du willst und soviel Du willst. Bei taggleichen Order des selben Wertpapieres - 20x 1.000 Euro dürfte das eine Meldepflicht auslösen, da Order taggenau gemeldet werden müssen 3.) Die Erfassung dient der Statistik der monatlichen Aussenhandels-Bilanz. Share this post Link to post
Linnik Posted November 7, 2020 Danke für den Hinweis @monopolyspieler, ich wusste vorher nicht, dass es eine solche Meldepflicht gibt. Ich bin erst seit Mitte diesen Jahres bei Interactive Brokers, allerdings hätte ich demnach schon mehrere Meldungen durchführen müssen.. Aktuell weiß ich noch nicht, wie ich mit der Situation nun am besten umgehen soll. Allerdings gibt es noch eine Sache, die mich noch ein wenig stutzig macht. Ich habe mir grade meine Kontoauszüge mal angeschaut, da habe ich festgestellt, dass das Konto von Interactive Brokers, auf welches man das Geld zur Einzahlung ins Depot überweist, ein deutsches Konto ist. Demnach müsste ich die Überweisung ja schonmal nicht melden. Werden die Transaktionen im Depot von Interactive Brokers möglicherweise auch so behandelt, als dass kein Auslandsgeschäft stattfindet? Vor allem bei etwas aktiverem Handeln, müsste man ja ständig eine Meldung durchgeben.. Share this post Link to post
monopolyspieler Posted November 7, 2020 Wie gesagt- die Überweisung auf Dein eigenes Auslandskonto ist nicht meldepflichtig. Auch nicht, wenn ein Korrespondenzkonto dazwischenhängt. Du kaufst ja nichts. Nur Geschäfte, die Du anschließend >12500 Euro tätigst, mußt Du entsprechend monatlich melden. Die Frist geht glaube ich bis 7 oder 10 Tage in den Folgemonat. vor 1 Stunde von Linnik: Werden die Transaktionen im Depot von Interactive Brokers möglicherweise auch so behandelt, als dass kein Auslandsgeschäft stattfindet? Wie soll das denn gehen? Der Broker bekommt beim Handel Dein Geld bzw. Du von ihm. Share this post Link to post
einNeugieriger Posted November 9, 2020 · Edited November 15, 2020 by einNeugieriger Am 7.11.2020 um 14:35 von monopolyspieler: 1.) Für jeden nicht gemeldeten Vorgang können Bussgelder bis 30.000 Euro verhängt werden. 2.) Du kannst kaufen, was Du willst ,so oft Du willst und soviel Du willst. Bei taggleichen Order des selben Wertpapieres - 20x 1.000 Euro dürfte das eine Meldepflicht auslösen, da Order taggenau gemeldet werden müssen 3.) Die Erfassung dient der Statistik der monatlichen Aussenhandels-Bilanz. Danke! --- Neue Frage zum Thema Shortselling. Wenn ich zu BNTX Biontech eingebe, gibt es explizit den Hinweis Shortable: Wenn ich FRA Fraport eingebe, gibt es den Hinweis "Shortable" nicht, trotzdem kann ich Sell auswählen und eine Order absenden (Kauf habe ich nicht durchgeführt / Limit unrealistisch hoch gesetzt), obwohl ich keine Fraport-Aktie im Depot habe. Wie passt das zusammen? Warum gibt es bei FRA Fraport den Hinweis Shortable nicht, trotzdem kann man scheinbar leer verkaufen? Update: Habe die Antwort zwischenzeitlich im FAQ gefunden: http://ndcdyn.interactivebrokers.com/lib/cstools/chat?q=faq://pageId=52462399&referrer=copiedLink FAQ: The order entry window is missing shortable and consolidated information The most common reason for this relates to market data subscriptions. The shortable and consolidated display will only appear in the order entry window when an account is subscribed to real-time market data. Please follow the steps outlined for subscribing to real-time market data. Passt dazu, dass ich für US realtime Daten abonniert habe, für DE aber nicht. Share this post Link to post
stat Posted November 13, 2020 Am 6.11.2020 um 08:11 von goccih: Gestern kam wieder ein Schreiben von IB zum Umzug des Depots nach Luxemburg oder Irland. Abgesehen von den dort erwähnten Verzögerungen frage ich mich, ob es einen Weg geben wird dauerhaft in UK mit dem Depot zu bleiben? Hat da jemand irgendwas gehört oder weiß jemand was dazu? Hintergrund: ich fände es eigentlich ganz nett ein Depot außerhalb der EU zu haben. Obacht: Bei Depot ausserhalb EU werden keinen Anschaffungskurse mehr akzeptiert wenn Du doch später die Papiere transferierst. Folge: Du versteuerst 30% pauschal. Share this post Link to post
oktavian Posted November 16, 2020 Man kann jetzt bei den steuerreports auch anwählen, dass man zukünftig einen informational report für sein Land möchte (z.B. Germany). Das war mir neu. Weiß jemand wie der Bericht aussehen wird / brauchbar? Share this post Link to post
Cai Shen Posted November 17, 2020 vor 8 Stunden von oktavian: Weiß jemand wie der Bericht aussehen wird / brauchbar? Nein, woher denn. Das mag vielleicht eine Auswirkung des Umzugs aus UK sein. Wenn das Feature funktionieren sollte, spart mir das einen Wochenendnachmittag im Jahr, perfekt. Share this post Link to post
oktavian Posted November 17, 2020 vor 7 Stunden von Cai Shen: Nein, woher denn. Das mag vielleicht eine Auswirkung des Umzugs aus UK sein. Wenn das Feature funktionieren sollte, spart mir das einen Wochenendnachmittag im Jahr, perfekt. Hätte sein können, dass ich es bisher übersehen hatte und andere den Bericht schon kennen. Zudem könnten Mitarbeiter oder Kunden, welche viel mit dem support kommunizieren usw. auch schon mehr wissen. Share this post Link to post
chrisR Posted November 19, 2020 Am 16.11.2020 um 23:03 von oktavian: Man kann jetzt bei den steuerreports auch anwählen, dass man zukünftig einen informational report für sein Land möchte (z.B. Germany). Das war mir neu. Weiß jemand wie der Bericht aussehen wird / brauchbar? Auf den ersten Blick sieht es brauchbar aus, genauer habe ich es mir noch nicht angeschaut. Auf der ersten Seite werden ausgewiesen (auf den weiteren Seiten dann alle Details mit Verkäufen, Dividenden, Zinsen usw.): Summary of capital income Capital income, which has been subject to German withholding tax EUR Line 7 Capital income Capital income, which has not been subject to German withholding tax EUR Line 14 German capital income Line 15 Foreign capital income Line 16 In line 18, income from the disposal of shares Line 17 Included in lines 16 and 17, losses from the disposal of non-share capital Line 18 Included in lines 16 and 17, losses from the sale of shares Tax credits EUR Line 47 Withholding tax on income Line 48 Solidarity tax on income Line 50 Foreign withholding tax already credited Line 51 Foreign withholding tax not yet credited Line 52 Notional foreign withholding tax Creditable withholding taxes EUR Line 57 EU withholding tax Other income EUR Precious metal contracts Share this post Link to post
oktavian Posted November 19, 2020 Wenn die Zahlen stimmen und sie sogar die richtige Zeile für die Steurerklärung hätten, würde das die Eingabe schon erleichtern. Ich vergleiche das dann mal mit meiner Berechnung nächstes Jahr. Ich würde dem Finanzamt aber weiterhin alles ausdrucken. War das Ergebnis denn korrekt? Oder wie kann man den report jetzt schon generieren, ist das der Zwischenstand year-to-date? Share this post Link to post