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Nixkönner

VTB Direktbank: Tagesgeld, Festgeld, VTB Flex und andere Produkte

Empfohlene Beiträge

Peter23
vor 27 Minuten von IndexP:

DAS unterscheidet wohl schon mal unsere Betrachtungsweisen...

 

Auch ich denke, daß gesetzliche/private (…)

 

Meine Entscheidung, den VTB flex zu leeren und das Geld von der VTB weg zu transferieren, habe ich also allein aufgrund einer (von mir aus gefühlten) Risiko-Einschätzung zum (reibungslosen) weiteren Geschäftsbetrieb der VTB Europe getroffen. Und da sind mir 2,5% p.a. deutlich zu wenig.

Okay fair. Das kann ich nachvollziehen und Du ja offenbar meine Gedanken auch. :prost:

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morini
· bearbeitet von morini

Um es mal ganz klar zu sagen: Ich möchte mein Geld nicht der Bankengruppe eines Staates, der einen Angriffskrieg führt, anvertrauen.

 

Was passiert eigentlich im Entschädigungsfall mit den für das laufende Jahr noch nicht ausgeschütteten Zinsen?

Sind diese ebenfalls durch die Einlagensicherung abgesichert?

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q
vor 1 Stunde von morini:
vor 1 Stunde von Peter23:

Ich mag sie sogar sehr besonders. Wir besprechen uns auch regelmäßig per Direktnachrichten über finanzielle Themen.

Angesichts der aktuellen Diskussion hätte ich das nicht gedacht gehabt....

Ach was, Putin und Biden haben auch regelmäßig telefoniert :D 

Der Fairness halber muss ich bestätigen, dass das was Peter sagt, stimmt. 

Manchmal kommen wir uns hier bei Diskussionen ein bisschen in die Dauerwelle, aber danach ist es dann auch wieder gut. Wenn ich das doch nur von Putin und Co auch behaupten könnte :(

 

vor einer Stunde von morini:

Was passiert eigentlich im Entschädigungsfall mit den für das laufende Jahr noch nicht ausgeschütteten Zinsen?

Sind diese ebenfalls durch die Einlagensicherung abgesichert?

Die bis zum Fall der Fälle angefallenen Zinsen werden normalerweise mitausgezahlt, sofern der Gesamtbetrag (also Anlage inkl. Zinsen) die 100.000 pro Person nicht überschreitet.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 21 Stunden von ttrax12:

Irgendwie wird hier die Sicherheit der Bank, die Möglichkeit von Sanktionen und die Einlagensicherung in einen Topf geworfen.

 

Sobald die VTB Direktbank zahlungsunfähig wäre, habe ich als Anleger Anspruch auf Entschädigung.

Nein, erst ab der Feststellung eines Entschädigungsfalls durch die Bafin (§10 (1) EinSiG).

vor 21 Stunden von ttrax12:

Dabei ist es völlig egal, ob das Aufgrund einer Misswirtschaft, eines Banken-Runs oder einer Konfiszierung von russischem Vermögens der Fall ist.

Nein, §10 (1) 1. EinSiG verlangt ausdrücklich, dass das "Kreditinstitut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar (Fettung durch mich) zusammenhängen, vorerst nicht in der Lage ist, fällige Einlagen zurückzuzahlen". Eine Gegen-Sanktionsvorschrift Russlands (Auszahlungsverbot an deutsche Anleger) würde nicht unmittebar mit der Finanzlage des Instituts zusammenhängen. Ein Entschädigungsfall träte dann (möglicherweise?) nicht ein.

 

Außerdem enthält §15 (3) 2. eine explizite Sanktionsklausel.

vor 21 Stunden von ttrax12:

Selbst wenn die VTB-Chef plötzlich die gesamten Einlagen illegal an Putin persöhnlich überweisen würden, müsste am Ende der Sicherungsfonds die Anleger entschädigen.

Nein. §15 (3) 3. sieht explizit vor, dass Entschädigungszahlungen ausgesetzt werden können, "die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen". 

 

In Zusammenhang damit ist vielleicht folgende Bafin-Mitteilung ganz interessant: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_211008_57_GwG_VTB_Bank_Europe_SE.html

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Peter23
vor 32 Minuten von Madame_Q:

Der Fairness halber muss ich bestätigen, dass das was Peter sagt, stimmt. 

Ich finds witzig, dass Du nun streng genommen nochmal explizit bestätigt hast, das ich Dich besonders mag. :prost:

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Fondsanleger1966
vor 20 Stunden von Fondsanleger1966:

3) Irgendjemanden fällt es auf, wie widersinnig es ist, erst Sanktionen zu verhängen und diese dann selbst durch einen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds zu unterlaufen. Es wird untersucht, ob die Einlagen die Finanzierung des Putinsystems bzw. des Angriffskrieges begünstigt haben (Thema des 1. Absatzes meines 1. Postings). Inzwischen hat sich die öffentliche Meinung gedreht, weil eine Gefahr auch für unser Land durch die russische Aufrüstung gesehen wird. Entsprechend werden die Entschädigungsregeln angepasst und Profiteuere des Putinsystems ausgenommen. Eine Entschädigung erfolgt nicht mehr.

 

vor 20 Stunden von pillendreher:

Das wäre dann das Ende jedes rechtsstaatlichen Handelns: Pacta sunt servanda  https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Oh, jetzt kommen die ganz großen Geschütze: "Ende jedes rechtsstaatlichen Handelns". Ich würde dazu eher die Unterstützung eines Angriffskrieges zählen.

 

Abgesehen davon gibt es den "Pacta" in Bezug auf die Beziehung Anleger und Einlagensicherung gar nicht. Es gibt dort überhaupt keinen (individualrechtlichen) Vertrag. Also auch kein "sunt servanda".

 

Die Einlagensicherung ist eher eine Art öffentliches Gut. Der Staat organisiert seine Bereitstellung. Das hat er gemacht durch die Vorschrift, dass jedes Institut einem Sicherungssystem angehören muss.

 

Damit ist er sogar erfolgreicher als beim öffentlichen Gut "äußere Sicherheit/Landesverteidigung", die nach der Einschätzung hochrangiger Ex-Generäle derzeit durch die Bundeswehr nicht mehr gegeben ist.

 

Die Ausgestaltung der Bereitstellung öffentlicher Güter kann also durchaus angepasst werden, ohne dass dies ein "Ende jedes rechtsstaatlichen Handelns" darstellt.

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Peter23
vor 2 Stunden von morini:

Da es bei mir ohnehin nur um Tagesgeld mit 0,01 % Zinsen p.a. gegangen ist, ist es mir sehr leicht gefallen, mein Geld von der VTB abzuziehen.

Ich sehe hier niemand, der das anders gemacht hätte als Du. Bei 0,01% ist es absolut klar, dass es keinen Sinn macht. Bei 2,5% sieht es anders aus. 2,5% halte ich unter der Berücksichtigung der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung für immer vergleichsweise viel, auch wenn man das gestiegene Risiko mitberücksichtigen.

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Undercover
vor 5 Minuten von Fondsanleger1966:

Die Einlagensicherung ist eher eine Art öffentliches Gut. Der Staat organisiert seine Bereitstellung. Das hat er gemacht durch die Vorschrift, dass jedes Institut einem Sicherungssystem angehören muss.

 

Die Ausgestaltung der Bereitstellung öffentlicher Güter kann also durchaus angepasst werden, ohne dass dies ein "Ende jedes rechtsstaatlichen Handelns" darstellt.

Das sehe ich auch etwa so.

Ist eigentlich bekannt wie hoch die Einlagen hier sind?

Bei Greensill wurden immerhin 3,5 Mrd verbrannt die erst wieder herein kommen müssen.

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Madame_Q
vor 7 Minuten von Undercover:

Ist eigentlich bekannt wie hoch die Einlagen hier sind?

Ich habe nur Zahlen aus 2020. Da waren es ca. 4,7 Milliarden Euro.

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Peter23
vor 2 Stunden von morini:

Um es mal ganz klar zu sagen: Ich möchte mein Geld nicht der Bankengruppe eines Staates, der einen Angriffskrieg führt, anvertrauen.

Bei 0,01% kann ich das in Deiner Situation wie gesagt nachvollziehen. Ich sehe aber wirklich nicht, warum ich gerade jetzt der VTB Direkt (und damit indirekt auch der VTB Bankengruppe bzw dem russischen Staat) den Gefallen tun soll nicht auf die Erfüllung des für mich sehr günstigen und für die VTB Direkt sehr ungünstigen Vertrag zu pochen.

vor 2 Stunden von morini:

Was passiert eigentlich im Entschädigungsfall mit den für das laufende Jahr noch nicht ausgeschütteten Zinsen?

Sind diese ebenfalls durch die Einlagensicherung abgesichert?

Zitat

Im Rahmen der Sicherungsgrenze umfasst die Entschädigung auch Ansprüche auf Zinsen für den Zeitraum bis zur Feststellung des Entschädigungsfalls. Der ESF leistet Zahlungen jedoch nur für Zinsen in marktüblicher Höhe. Quelle: Einlagensicherungsfonds.de

 

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Madame_Q
vor 3 Minuten von Peter23:

Bei 0,01% kann ich das in Deiner Situation wie gesagt nachvollziehen. Ich sehe aber wirklich nicht, warum ich gerade jetzt der VTB Direkt (und damit indirekt auch der VTB Bankengruppe bzw dem russischen Staat) den Gefallen tun soll nicht auf die Erfüllung des für mich sehr günstigen und für die VTB Direkt sehr ungünstigen Vertrag zu pochen.

Auch das kann man unterschiedlich sehen.

Indem du dort Geld lässt, gibst du dem russischen Staat/Putin die Möglichkeit, sich zu finanzieren.

Der VTB selbst tust du damit vielleicht weh, aber nicht dem russischen Staat in dieser aktuellen Ausnahmelage.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 26 Minuten von Undercover:

Das sehe ich auch etwa so.

Ich sehe das nicht so. Als Kunde werde ich mit Vertragsabschluss über die Einlagensicherung informiert, die damit integraler Bestandteil der rechtlichen Beziehung wird. Wenn die BaFin bzw der Einlagensicherungsfonds also nicht nach dem gegebenen gesetzlichen Regelung handelt, dann wäre das für mich tatsächlich gleichbedeutend mit dem Ende der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Daher gehe ich davon aus, dass es dazu nicht kommt bzw weise ich diesem Ereignis eine sehr niedrige Wahrscheinlichkeit zu. Im Gegensatz zu @Fondsanleger1966 habe ich Vertrauen in die Institution des deutschen Staats (in diesem Fall die Gerichte).

vor 12 Minuten von Madame_Q:

Auch das kann man unterschiedlich sehen.

Indem du dort Geld lässt, gibst du dem russischen Staat/Putin die Möglichkeit, sich zu finanzieren.

Der VTB selbst tust du damit vielleicht weh, aber nicht dem russischen Staat in dieser aktuellen Ausnahmelage.

Die VTB Direkt nutzt das Geld hauptsächlich zur Kreditvergabe. Die Kreditvergabe ist auf Basis des Eigenkapitals der VTB begrenzt und kann nicht beliebig ausgeweitet werden. Für diese Kreditvergabe müssen sie sich refinanzieren. Es gibt für die VTB Direkt (solange sie eine deutsche Banklizenz hat) aber viel günstigere Möglichkeiten sich zu refinanzieren als über meinen Vertrag, der mit 2,5% bei täglicher Fälligkeit verzinst ist. Daher entsteht der VTB Direkt damit einen Schaden. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was Du damit meinst, dass der russischen Staat aber trotzdem einen Vorteil haben könnte selbst wenn ich der VTB schade, weil ich ja nur eine Rechtsbeziehung mit der VTB Direkt habe und diese 100% (mittelbar) dem russischen Staat gehört. Ich kann doch nur entweder beiden oder keinem schaden.

 

Ich gebe Dir natürlich recht, dass man es unterschiedlich sehen kann. Ich bin aber weiterhin der Meinung, dass meine Sichtweise die Richtige ist. Das ist allerdings auch irgendwie trivial ansonsten würde ich auch nicht nach dieser Sichtweise handeln.

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kariya
vor 4 Stunden von Peter23:

Als jemand der seit mehr als einem Jahrzehnt im quantitativen Risikomanagement arbeitet

Darf ich da mal fragen wie du die Ausfallwahrscheinlichkeit der VTB nach der kommenden Russland Entkopplung von SWIFT einschätzt? An anderer Stelle erwähntest du 0,63% bezogen auf das Rating, das beschreibt natürlich die Situation vor den aktuellen Sanktionen. Ohne SWIFT wird die Refinanzierung der VTB ganz erheblich erschwert.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 39 Minuten von kariya:

Darf ich da mal fragen wie du die Ausfallwahrscheinlichkeit der VTB nach der kommenden Russland Entkopplung von SWIFT einschätzt? An anderer Stelle erwähntest du 0,63% bezogen auf das Rating, das beschreibt natürlich die Situation vor den aktuellen Sanktionen. Ohne SWIFT wird die Refinanzierung der VTB ganz erheblich erschwert.

Ich habe da persönlich keine Einschätzung dazu, weil mich nur die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls meiner Einlage (unter Einlagensicherung) interessiert und die schätze ich auf weit unter 0,5% ein. (Persönlicher „best estimate“ so bei 0,02% = 1yr Ausfallrate von AA-Rating)

 

Wenn Du mich jetzt aber so fragst, dann möchte ich Dich nicht im Regen stehen lassen (nicht das wieder behauptet wird, ich würde Deine Fragen nicht beantworten :prost:):

Ich würde die Ausfallwahrscheinlichkeit der VTB Europe SE in der aktuellen Lage so auf ca. 6,87% bei einer Recovery Rate von 40% schätzen (Erwarteter Verlust also ca. 4,1%). Warum? Weil so aktuell die CDS auf Russland gehandelt werden:

http://www.worldgovernmentbonds.com/cds-historical-data/russia/5-years/

 

Wobei ich ehrlich gesagt auch glaube, dass es möglich ist, dass der russische Staat auf Bonds in Fremdwährung ausfällt, ohne dass die VTB Europe SE ausfällt (umgekehrt zwar auch aber das halte ich für unwahrscheinlicher) - also würde ich noch etwas abrunden und wäre dann so bei einem EL (Expected Loss) von 4% (als sehr konservative Einschätzung).

 

Bitte auch beachten, dass das eine konservative Schätzung ist, weil bei den implied PDs von CDS nicht mitberücksichtigt wird, dass in dem CDS-Spread nicht nur der Credit-EL sondern auch noch Liquiditätsrisiko und unerwartetes Risiko drin steckt. Schlussendlich ist nach meiner persönlichen Einschätzung ein „best-estimate“ für den EL eher so bei 2-3%.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 41 Minuten von kariya:

An anderer Stelle erwähntest du 0,63% bezogen auf das Rating, das beschreibt natürlich die Situation vor den aktuellen Sanktionen.

Mir fällt gerade auf, dass 0,63% die 1yr-Ausfallrate für BB ist und nicht für BBB (nur für die Vollständigkeit der Betrachtung; BBB (aktuelles Rating der VTB) hätte 0,16%).

 

Quelle für die Ausfallraten pro S&P-Ratingklasse ist die table 4 der S&P Default Study.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 2 Stunden von Fondsanleger1966:

Oh, jetzt kommen die ganz großen Geschütze: "Ende jedes rechtsstaatlichen Handelns". Ich würde dazu eher die Unterstützung eines Angriffskrieges zählen.

Abgesehen davon gibt es den "Pacta" in Bezug auf die Beziehung Anleger und Einlagensicherung gar nicht. Es gibt dort überhaupt keinen (individualrechtlichen) Vertrag. Also auch kein "sunt servanda".

Die Einlagensicherung ist eher eine Art öffentliches Gut. Der Staat organisiert seine Bereitstellung.

Das wäre dann ein Präzedenzfall, der das deutsche Einlagensicherungssystem zu Fall bringen würde -> Konsequenz: Bananenrepublik (sind wir schon lange, ich weiß).

Schaun ma mal, wie Kaiser Franz zu sagen pflegte.

 

vor 2 Stunden von Madame_Q:

Ach was, Putin und Biden haben auch regelmäßig telefoniert :D 

Der Fairness halber muss ich bestätigen, dass das was Peter sagt, stimmt. 

Manchmal kommen wir uns hier bei Diskussionen ein bisschen in die Dauerwelle, aber danach ist es dann auch wieder gut.

Also ein Spagat zwischen "gern haben" und "du kannst mich mal gern haben" :-*

Keine Angst: Ich habe euch auch lieb, mache, seltsamerweise ausgerechnet  die Schrulligen egal ob m/w/d (to whom it may concern) sogar sehr.

 

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kariya
· bearbeitet von kariya
vor einer Stunde von Peter23:

 (nicht das wieder behauptet wird, ich würde Deine Fragen nicht beantworten :prost:):

Na ja, wenn du sie liest beantwortest du sie schon. Man kann halt nicht alles lesen....

Danke für die Einschätzung, damit kann ich was anfangen :thumbsup:

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morini
· bearbeitet von morini
vor 13 Stunden von pillendreher:

Also ein Spagat zwischen "gern haben" und "du kannst mich mal gern haben" :-*

 

Naja, die Beiden zoffen sich halt und vertragen sich offenbar auch wieder wie ein Ehepaar, obwohl sie keines sind..... ^_^

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Livesey
vor 16 Stunden von Peter23:

Ich sehe das nicht so. Als Kunde werde ich mit Vertragsabschluss über die Einlagensicherung informiert, die damit integraler Bestandteil der rechtlichen Beziehung wird. Wenn die BaFin bzw der Einlagensicherungsfonds also nicht nach dem gegebenen gesetzlichen Regelung handelt, dann wäre das für mich tatsächlich gleichbedeutend mit dem Ende der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Daher gehe ich davon aus, dass es dazu nicht kommt bzw weise ich diesem Ereignis eine sehr niedrige Wahrscheinlichkeit zu. Im Gegensatz zu @Fondsanleger1966 habe ich Vertrauen in die Institution des deutschen Staats (in diesem Fall die Gerichte).

Erstens: Der schlicht deklaratorische Hinweis auf ein so oder so existierendes und zwingendes Entschädigungsgesetz hat keinerlei rechtliche Wirkung. Da wird nichts Vertragsbestandteil. Das fällt einfach unter Werbung.

Zweitens: Gegen die freiwillige Einlagensicherung sind meines Wissens vertragliche Rechtsansprüche ausgeschlossen. Dann wäre auch jedes Vertrauen in die Gerichte kontraproduktiv.

Drittens: Es geht ja überhaupt nicht um die Frage, ob im Schadensfall behauptet werden soll, man falle nicht unter das Gesetz oder sei nicht Bestandteil des Systems, sondern darum, ob ein Entschädigungsfall vorliegt. Wird z.B. aufgrund des Swift-Ausschlusses nicht gezahlt, kann man das mit guten Gründen verneinen.

Auch mit pacta sunt servanda, Vertragssicherheit usw. rennt man schnell gegen eine Wand. Das soll ja gerade der Oligarch merken, dessen vertraglich zugesicherter und gesetzlich geschützter Auszahlungsanspruch plötzlich hopps ist, weil da Humanitäts- und Wirksamkeitserwägungen schwerer wiegen.

 

Ich stimme da madame zu: Das Jonglieren mit kleinsten Prozentzahlen, rein quantitatives Risikomanagement, das Heranziehen der nächstbesten Zahlen aus einem ganz anderen Bereich die man halt gerade hat während man die grundlegenden Verhältnisse aus dem Blick verliert - das schafft eine falsche Sicherheit. Damit kann man arbeiten, wenn man es muss (als Institution) oder wenn man für eine Risikoanlage noch den allerbesten Zins herauskitzeln will, aber wer auf das Geld angewiesen ist, sollte sich mMn hüten, so zu agieren.

 

Sorry fürs Einklinken, Swift-Ausschluss und Gegensanktionen sind einfach spannend aus genau diesen Gründen. Ich frag mich, ob dein (beruflicher) Ansatz so verbreitet ist, dass das auch einige in meinen Augen merkwürdige Bewertungen erklären könnte.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 18 Minuten von Livesey:

Erstens: Der schlicht deklaratorische Hinweis auf ein so oder so existierendes und zwingendes Entschädigungsgesetz hat keinerlei rechtliche Wirkung. Da wird nichts Vertragsbestandteil. Das fällt einfach unter Werbung.

Nein. Die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet den Kunden über die Einlagensicherung zu informieren.

vor 18 Minuten von Livesey:

Zweitens: Gegen die freiwillige Einlagensicherung sind meines Wissens vertragliche Rechtsansprüche ausgeschlossen. Dann wäre auch jedes Vertrauen in die Gerichte kontraproduktiv.

Wieso freiwillig? Meinst Du die über 100k? (Davon habe habe ich zumindest nicht gesprochen)

vor 18 Minuten von Livesey:

Drittens: Es geht ja überhaupt nicht um die Frage, ob im Schadensfall behauptet werden soll, man falle nicht unter das Gesetz oder sei nicht Bestandteil des Systems, sondern darum, ob ein Entschädigungsfall vorliegt. Wird z.B. aufgrund des Swift-Ausschlusses nicht gezahlt, kann man das mit guten Gründen verneinen.

Es ist doch vollkommen egal, warum die Bank zahlungsfähig wird. Direkt aus dem Swift-Ausschluss kann das auch gar nicht resultieren, weil es ja keinen Swift-Ausschluss der VTB Europe SE (mit deutscher Banklizenz) gibt. Wenn aber eine deutsche Bank wie zB die Commerzbank aufgrund von Geschäften mit russischen Bank, die von Swift ausgeschlossen sind, in Schieflage gerät, dann tritt natürlich die Einlagensicherung in Kraft (also zumindest dann wenn sie zahlungsunfähig ist). Rein rechtlich gibt es diesbezüglich keinen Unterschied zwischen VTB Europe SE und der Commerzbank (beides sind deutsche Bank mit deutscher Banklizenz und unter Beaufsichtigung der BaFin).

vor 18 Minuten von Livesey:

aber wer auf das Geld angewiesen ist, sollte sich mMn hüten, so zu agieren.

Das stimmt. Es handelt sich hierbei sicherlich nicht mehr, um eine 100% sichere Anlage. Ich wüsste aber auch nicht, dass ich das behauptet habe. Diese Anlage gehört wie Aktieninvestments zum Teil des Portfolios, welches Risiken beinhaltet und hier sollte man kein Geld liegen haben, auf das man angewiesen ist. Hierüber besteht aber wohl Einigkeit. Ich verstehe nicht, warum es immer wieder so dargestellt wird, als hätte jemand die Anlage als 100% sicher bzw als RK1 bezeichnet.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 32 Minuten von Livesey:

Ich frag mich, ob dein (beruflicher) Ansatz so verbreitet ist, dass das auch einige in meinen Augen merkwürdige Bewertungen erklären könnte.

Unter Privatanlegern ist er mangels finanzmathematischer Ausbildung natürlich nicht besonders verbreitet, aber das macht den Ansatz ja nicht schlecht. Er folgt natürlich auch genau dem, was an Universitäten bzgl. Fixed Income Mathematics gelehrt wird. Es steht natürlich jedem frei einen unwissenschaftlichen Ansatz zu verfolgen.

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oktavian

Kann mir jemand erklären wieso man für 2,5% die Moral über Bord schmeißt und das russische Militär mit Einlagen unterstützte? Auch Giftstoffangriffe(Attentate) innerhalb der EU wurden vom Hauptaktionär durchgeführt.

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Wenn hier ein Fall für die Einlagensicherung entsteht, ist doch klar wo das Geld gelandet ist. Natürlich sollte man hier gegen eine Entschädigung sein. Wenn die Bafin korrekt gearbeitet hat, gibt es aber keine Probleme o:)

Um mich nicht aufzuregen, habe ich mich ehrlich nicht in das Kreditbuch der VTB eingelesen. Als Kunden habe ihr da mehr Wissen? Wurden Kredite ins russische Ausland oder an (Schein)Firmen in der EU vergeben, welche dann das Geld weiter nach Russland gereicht haben?

 

Mir waren selbst die baltischen Banken mit russischen Verbindungen zu heikel, da geht es auch um organisierte Kriminalität in der EU, welche von Putin gefördert wird.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23

Ich möchte es nochmal ganz klar sagen: ME wäre es ein in Deutschland unvorstellbarer Rechtsbruch, wenn die BaFin mit irgendeiner fadenscheinigen Begründung die Zahlungsunfähigkeit einfach nicht feststellen würde, damit die Einlagensicherung nicht tätig werden muss, obwohl die Zahlungsunfähigkeit faktisch ganz offenbar vorliegt. (Für den bisher hypothetischen Fall, dass es überhaupt so kommen sollte)

vor 7 Minuten von oktavian:

Kann mir jemand erklären wieso man für 2,5% die Moral über Bord schmeißt und das russische Militär mit Einlagen unterstützte? Auch Giftstoffangriffe(Attentate) innerhalb der EU wurden vom Hauptaktionär durchgeführt.

Ich habs ja jetzt schon mehrfach erläutert, warum wir bei 2,5% der VTB Direkt einen Gefallen tun würden. Für Dich nochmal (eine vereinfachte Variante) zitiert:

Am 25.2.2022 um 15:03 von Peter23:

Wenn man 100 € in einem VTB Flex (mit 2,5% Verzinsung) liegen hat, dann sind diese 100 € wenn man sie fair bewerten würde eigentlich mehr wert: sagen wir mal 110 € (for the sake of the argument). Wenn Du Dir jetzt die 100 € auszahlen lässt, dann schenkst Du der VTB  direkt 10 € pro 100 €, die Du abziehst.

Du kannst aber auch gerne ab S.19 nochmal die genaue Argumentation nachlesen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 18 Minuten von Peter23:

Ich möchte es nochmal ganz klar sagen: ME wäre es ein in Deutschland unvorstellbarer Rechtsbruch, wenn die BaFin mit irgendeiner fadenscheinigen Begründung die Zahlungsunfähigkeit einfach nicht feststellen würde, damit die Einlagensicherung nicht tätig werden muss, obwohl die Zahlungsunfähigkeit faktisch ganz offenbar vorliegt.

 

... und mich würde es nicht wundern, wenn es irgendwo ganz tief im Kleingedruckten - oder in einem Gesetz, das keiner kennt - eine Klausel gibt, dass die Einlagensicherung bei Kriegsereignissen oder im Falle von staatlich verordneten Sanktionen nicht zahlen muss ... Also, ich glaube nicht, dass es so etwas gibt - aber wenn es das gäbe, würde es mich nicht wundern.

 

Einen ähnlichen Fall hatten wir kürzlich bei den Versicherungen: Gastwirte hatten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen - und waren dann erstaunt, dass ihre Versicherungen beim Corona-Lockdown nicht gezahlt haben - und das auch nicht mussten, weil es eine Pandemie-Ausschlussklausel gab ...

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RobertGray

@stagflation: Wurde bereits hier geposted aber schön ignoriert...

vor 19 Stunden von Fondsanleger1966:

Nein, erst ab der Feststellung eines Entschädigungsfalls durch die Bafin (§10 (1) EinSiG).

Nein, §10 (1) 1. EinSiG verlangt ausdrücklich, dass das "Kreditinstitut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar (Fettung durch mich) zusammenhängen, vorerst nicht in der Lage ist, fällige Einlagen zurückzuzahlen". Eine Gegen-Sanktionsvorschrift Russlands (Auszahlungsverbot an deutsche Anleger) würde nicht unmittebar mit der Finanzlage des Instituts zusammenhängen. Ein Entschädigungsfall träte dann (möglicherweise?) nicht ein.

 

Außerdem enthält §15 (3) 2. eine explizite Sanktionsklausel.

Nein. §15 (3) 3. sieht explizit vor, dass Entschädigungszahlungen ausgesetzt werden können, "die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen". 

 

In Zusammenhang damit ist vielleicht folgende Bafin-Mitteilung ganz interessant: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_211008_57_GwG_VTB_Bank_Europe_SE.html

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