Zum Inhalt springen
Nixkönner

VTB Direktbank: Tagesgeld, Festgeld, VTB Flex und andere Produkte

Empfohlene Beiträge

Fondsanleger1966
vor 2 Stunden von Undercover:

Ich sehe da nun das Risiko für einen deutschen Kleinanleger auch nicht.

Was soll denn passieren?

Z.B. dasselbe, was im Afghanistan-Link beschrieben wurde: Das Vermögen der Bank, die Sanktionen unterliegt, wird eingefroren und (teilweise) zur Begleichung der entstandenen Schäden verwendet. Das geht z.B. ganz einfach über das Guthabenkonto des Instituts bei der entsprechenden Zentralbank (Fed, EZB, ...).

vor 3 Stunden von Undercover:

Natürlich kenne ich das Geschäftsmodell nicht.

Das sollte man aber VOR einer Investition. Kaufe nichts, was Du nicht verstehst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
vor 1 Minute von Fondsanleger1966:

Z.B. dasselbe, was im Afghanistan-Link beschrieben wurde: Das Vermögen der Bank, die Sanktionen unterliegt, wird eingefroren und (teilweise) zur Begleichung der entstandenen Schäden verwendet. Das geht z.B. ganz einfach über das Guthabenkonto des Instituts bei der entsprechenden Zentralbank (Fed, EZB, ...).

Mal abgesehen davon, dass wir hier weiterhin von einer deutschen Bank sprechen. Ist Dir klar, dass meine Einlagen nicht zum Vermögen der Bank gehört?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ttrax12
vor 2 Minuten von Fondsanleger1966:

Z.B. dasselbe, was im Afghanistan-Link beschrieben wurde: Das Vermögen der Bank, die Sanktionen unterliegt, wird eingefroren und (teilweise) zur Begleichung der entstandenen Schäden verwendet. Das geht z.B. ganz einfach über das Guthabenkonto des Instituts bei der entsprechenden Zentralbank (Fed, EZB, ...).

Und was bedeutet das (auf die VTB übertragen) für die Anleger?

Richtig, sie bekommen eine Entschädigung aus dem Sicherungsfonds. Wenn die Regierung klug ist, dann kann sie ja gleich einen Teil des konfiszierten Vermögens nutzen, um den Sicherungsfonds wieder aufzufüllen ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 3 Stunden von Undercover:

Oder eben nach Russland verleihen.

Wenn dann viele Kunden hier Geld zurück wollen müsste das aus Russland kommen.

Falls das nicht geht weil Russland nicht zahlt oder SWIFT blockiert ist dann kann die Bank das nicht leisten.

Aber gibt das dann zwingend eine Insolvenz?

Das ist eine Definitionsfrage. Wenn die russische Regierung z.B. Gegensanktionen verhängt und das Guthaben der SE bei der russischen Mutter einfriert, könnte das möglicherweise nicht als Insolvenz gewertet werden. Vielleicht lassen sich die Auszahlungen in Deutschland dann aufgrund höherer Gewalt o.ä. aussetzen. Es ist halt sehr vieles unsicher, weil es noch nicht viele solcher Situationen gegeben hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208

@Fondsanleger1966  Hattest du eigentlich schon jemals ein Konto bei der VTB Direktbank?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kariya
vor 2 Minuten von Fondsanleger1966:

Das Vermögen der Bank, die Sanktionen unterliegt, wird eingefroren 

...womit sie zahlungsunfähig wird weil sie nicht mehr in der Lage ist die rechtmässigen Forderungen der Einleger auf Auszahlung zu bedienen. Die Frage die bleibt ist: wann verhängt die Bafin ein Moratorium, ist das überhaupt notwendig, muss die Bank bevor die Bafin den Sicherungsfall erkärt unter Beobachtung gestanden haben? Mit Sicherheit dürfte das bei der VTB nicht der Fall sein, denn bis vorgestern war sie noch überaus solvent. Inwieweit sie das heute noch ist wissen wir alle nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
vor 32 Minuten von morini:

Sehr gut erklärt, danke! Vielleicht versteht es jetzt auch Peter23.

Das ist nur dann eine sehr gute Erklärung, wenn man keine Ahnung hat wie eine Bankbilanz aussieht und was Vermögenswerte sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
vor 10 Minuten von Peter23:

Mal abgesehen davon, dass wir hier weiterhin von einer deutschen Bank sprechen.

Nein, wir sprechen hier von einer europäischen Bank in der Rechtsform SE, die zu einer russischen Bankengruppe gehört und ihren Hauptsitz in Frankfurt/Main hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 19 Minuten von Fondsanleger1966:

Nein, wir sprechen hier von einer europäischen Bank in der Rechtsform SE, die zu einer russischen Bankengruppe gehört und ihren Hauptsitz in Frankfurt/Main hat.

Deutsche Banklizenz => deutsche Bank (beaufsichtigt von der BaFin)

 

Aber wenigstens scheinst Du eingesehen zu haben, dass meine Einlagen kein Vermögen der Bank sind.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 47 Minuten von Peter23:

Ist Dir klar, dass meine Einlagen nicht zum Vermögen der Bank gehört?

Deine Einlage ist eine Verbindlichkeit der Bank Dir gegenüber, der (hoffentlich) auf der anderen Seite der Bankbilanz ein Vermögenswert gegenübersteht (z.B. ein Zentralbankguthaben oder ein Wertpapier).

 

Dieser Vermögenswert ist jetzt im Besitz der Bank. Sie kann frei über ihn verfügen und mit ihm machen, was sie will.

 

Da die Bank zu einer russischen Bankengruppe gehört, handelt es sich nun in der gängigen wirtschaftlichen Betrachtung um einen russischen Vermögenswert (der je nach Ausgestaltung der Sanktionsbedingungen den Sanktionen unterliegt oder auch nicht - das hängt von den Details der Ausgestaltung der Sanktionen ab).

 

Du bist nur noch Gläubiger der Bank und besitzt nur noch eine Forderung ihr gegenüber. Du besitzt den Vermögenswert nicht (mehr).

 

Wenn die Bank nun durch die Sanktionen nicht mehr in der Lage sein sollte, die Forderung Dir gegenüber zu erfüllen, können verschiedene Szenarien eintreten. Z.B.:

 

1) Es wird ein Moratorium o.ä. verhängt, aber kein Entschädigungsfall festgestellt, weil man abwarten will, wie sich alles entwickelt.

oder

2) Der Entschädigungsfall wird festgestellt und es wird aus dem Einlagenfonds entschädigt.

oder

3) Irgendjemanden fällt es auf, wie widersinnig es ist, erst Sanktionen zu verhängen und diese dann selbst durch einen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds zu unterlaufen. Es wird untersucht, ob die Einlagen die Finanzierung des Putinsystems bzw. des Angriffskrieges begünstigt haben (Thema des 1. Absatzes meines 1. Postings). Inzwischen hat sich die öffentliche Meinung gedreht, weil eine Gefahr auch für unser Land durch die russische Aufrüstung gesehen wird. Entsprechend werden die Entschädigungsregeln angepasst und Profiteuere des Putinsystems ausgenommen. Eine Entschädigung erfolgt nicht mehr.

 

 

vor einer Stunde von ttrax12:

Irgendwie wird hier die Sicherheit der Bank, die Möglichkeit von Sanktionen und die Einlagensicherung in einen Topf geworfen.

 

Sobald die VTB Direktbank zahlungsunfähig wäre, habe ich als Anleger Anspruch auf Entschädigung. Ab diesem Moment bin ich nicht mehr Gläubiger der Bank sonder des Einlagensicherungsfonds.

Dabei ist es völlig egal, ob das Aufgrund einer Misswirtschaft, eines Banken-Runs oder einer Konfiszierung von russischem Vermögens der Fall ist. Selbst wenn die VTB-Chef plötzlich die gesamten Einlagen illegal an Putin persöhnlich überweisen würden, müsste am Ende der Sicherungsfonds die Anleger entschädigen.

So könnte es kommen. Es könnte aber auch ganz anders kommen. Wir werden es erst im Rückblick wissen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
vor 6 Minuten von Fondsanleger1966:

3) Irgendjemanden fällt es auf, wie widersinnig es ist, erst Sanktionen zu verhängen und diese dann selbst durch einen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds zu unterlaufen. Es wird untersucht, ob die Einlagen die Finanzierung des Putinsystems bzw. des Angriffskrieges begünstigt haben (Thema des 1. Absatzes meines 1. Postings). Inzwischen hat sich die öffentliche Meinung gedreht, weil eine Gefahr auch für unser Land durch die russische Aufrüstung gesehen wird. Entsprechend werden die Entschädigungsregeln angepasst und Profiteuere des Putinsystems ausgenommen. Eine Entschädigung erfolgt nicht mehr.

Das wäre dann das Ende jedes rechtsstaatlichen Handelns: Pacta sunt servanda  https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 9 Minuten von Fondsanleger1966:

besitzt nur noch eine Forderung ihr gegenüber. Du besitzt den Vermögenswert nicht

Falsch. Eine Forderung ist ja gerade ein Vermögenswert. Eine Zeile vorher in dem Link, den ich vorhin schon geteilt habe:

Zitat

Nach § 266 Abs. 2 B IV HGB sind Bankguthaben bei bilanzierenden Nichtbanken als „Guthaben bei Kreditinstituten“ zu aktivieren. Zudem gilt für Bankguthaben und Bankverbindlichkeiten ein Saldierungsverbot gemäß § 246 HGB. Handelsrechtlich gehören Bankguthaben zum Umlaufvermögen, das dem Betrieb als Liquiditätsreserve und kurzfristige Geldanlage dient. Bei einer Inventur werden Kontoauszüge als Nachweis der unterhaltenen Bankguthaben herangezogen.

Bankguthaben

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q

Das, was @Fondsanleger1966schreibt, mag alles recht unwahrscheinlich sein, aber er hat völlig recht in seinen Ausführungen.

 

vor 5 Minuten von Peter23:

Falsch. Eine Forderung ist ja gerade ein Vermögenswert.

In der Praxis bringt dir das aber nichts, wenn dein "Kredit an die Bank" nicht mehr zurückgezahlt werden kann, aus welchen Gründen auch immer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
vor 3 Minuten von Madame_Q:

Das, was @Fondsanleger1966schreibt, mag alles recht unwahrscheinlich sein, aber er hat völlig recht in seinen Ausführungen.

Mindestens die Hälfte war ja nun erstmal nachweislich falsch. Aber Du willst bestimmt darauf hinaus, dass er mit der Quintessenz “völlig recht“ hat, richtig?

vor 8 Minuten von Madame_Q:

In der Praxis bringt dir das aber nichts, wenn dein "Kredit an die Bank" nicht mehr zurückgezahlt werden kann, aus welchen Gründen auch immer.

Stimmt. Es wäre super, wenn es sowas wie einen gesetzlichen deutschen Sicherungsfonds gäbe, der das dann im Zweifelsfall garantiert… oh wait… ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ttrax12
· bearbeitet von ttrax12
vor 15 Minuten von Madame_Q:

Das, was @Fondsanleger1966schreibt, mag alles recht unwahrscheinlich sein, aber er hat völlig recht in seinen Ausführungen.

Nein, die Vorstellung, dass man nach Gutdünken und politischer Stimmung einfach so die Entschädigungsregeln ändern kann, ist völlig absurd und würde von jedem deutschen Gericht gekippt werden.

Wenn es anders wäre, könnte man auch anfangen, alle Deutschen als Kriegsverbrecher zu belangen, die jetzt weiterhin russisches Gas beziehen.

 

vor 31 Minuten von Fondsanleger1966:

Irgendjemanden fällt es auf, wie widersinnig es ist, erst Sanktionen zu verhängen und diese dann selbst durch einen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds zu unterlaufen.

Das kann auffallen, juristisch ändern kann man es aber erst für die Zukunft. Die Regelungen des Sicherungsfonds sind eindeutig und wie schon gesagt, pacta sunt servanda. Anders als Russland sind wir nämlich weiterhin ein Rechtsstaat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208

Ich finde man kann die ganze Diskussion hier vereinfachen:

"Von mir aus können einige Leute ihr Geld bei der VTB-Direktbank liegen lassen. Ich gehöre jedenfalls (nicht) dazu."

Eigentlich ist damit doch alles gesagt. :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 8 Minuten von pillendreher:

Ich finde man kann die ganze Diskussion hier vereinfachen:

"Von mir aus können einige Leute ihr Geld bei der VTB-Direktbank liegen lassen. Ich gehöre jedenfalls (nicht) dazu."

Eigentlich ist damit doch alles gesagt. :-*

Der Treppenwitz ist aber, dass er gar keinen VTB Flex Vertrag hat.

vor 7 Stunden von morini:

Bei der VTB Direktbank habe ich übrigens lediglich Tagesgeld mit einem Zinssatz von zuletzt 0,01 % p.a. liegen gehabt, und dem trauere ich nicht wirklich hinterher. 

Das Geld kann man zu jeder x-beliebigen Bank (Renault-Bank, NIBC etc.) transferieren. 

Weil es so trivial ist, wurde es nicht gesagt, aber lieber @morini: Das sehen wir alle ganz genau so.
 

Oder gibt es hier ernsthaft jemanden, der noch vor hat Tagesgeld bei der vtb Direktbank anzulegen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Oder aber um @morini nochmals in Anspruch zu nehmen:

Zitat

Uns allen wäre wohl lieber, es gäbe diesen Krieg nicht, weil sich niemand das Leid und den Tod anderer Menschen wünschen dürfte. Da die Situation nunmal leider ist, wie sie ist und wir alle nichts daran ändern können, halte ich es für legitim, das Beste daraus machen, falls man das überhaupt so nennen kann.

(meiner Meinung nach sehr sehr dünnes Eis - in diesem Sinne ein hoffentlich friedlicheres Wochenende)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q
vor 18 Minuten von Peter23:

Aber Du willst bestimmt darauf hinaus, dass er mit der Quintessenz “völlig recht“ hat, richtig

Ich sage nur:

Er hat die Risiken gut beschrieben/aufgeführt und diese sind keine abstrusen Fantasien. Wie wahrscheinlich sie eintreten, ist das andere.

Treten sie aber ein, hat man einen Totalverlust, denen 2,5% Rendite gegenüberstehen. 

Entscheiden muss natürlich jeder selbst, ob er das macht.

Daher ist natürlich auch richtig:

vor 14 Minuten von pillendreher:

Von mir aus können einige Leute ihr Geld bei der VTB-Direktbank liegen lassen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 2 Minuten von Madame_Q:

Er hat die Risiken gut beschrieben/aufgeführt und diese sind keine abstrusen Fantasien. Wie wahrscheinlich sie eintreten, ist das andere.

Treten sie aber ein, hat man einen Totalverlust, denen 2,5% Rendite gegenüberstehen. 

Das Risiko eines Totalverlustes ist aber auch bei der Sparkasse gegeben und dort steht dann eine Rendite von -0,5% gegenüber. Das sind dann sehr triviale Aussagen. Nach solchen Überlegungen kann man keine Investitionsentscheidungen treffen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Madame_Q
vor 3 Minuten von Peter23:

Das Risiko eines Totalverlustes ist aber auch bei der Sparkasse gegeben und dort steht dann eine Rendite von -0,5% gegenüber

Das ist korrekt, aber die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Risiko sich verwirklicht ist doch der entscheidende Punkt und da sehe ich Sparkasse und Co deutlich anders.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ttrax12
· bearbeitet von ttrax12
vor 7 Minuten von Madame_Q:

Das ist korrekt, aber die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Risiko sich verwirklicht ist doch der entscheidende Punkt und da sehe ich Sparkasse und Co deutlich anders.

Da hier ja sowieso schon der Thread-der-abstrusen-Argumente entstanden ist.

 

Ich sehe das Risiko etwas anders:

Ich halte das Ausfallsrisiko bei der Sparkasse sogar für höher (!) als bei irgendeiner Ramschbank. Denn wenn die Ramschbank früh in der Krise pleite geht (hohes Risiko) dann bekomme ich die Entschädigung, solange der Fonds noch voll ist.

Wenn es tatsächlich zu einer solchen Krise kommt, bei der der Sicherungsfonds ins Wanken gerät, sind am ersten Tag, an dem die Bildzeitung titelt "Unser Geld ich nicht mehr sicher", auf einen Schlag alle anderen Banken zahlungsunfähig, weil der deutsche Michel einen Bürgerkrieg vor den Bankautomaten entfachen wird um irgendwie noch an sein Geld zu kommen. Einen solchen Banken-Run hält dann kein Kreditinstitut mehr aus.

 

(Von der Tatsache abgesehen, dass der Risikounterschied streng genommen >3,0%/a sein müsste, damit der VTB Flex ein schlechteres Inverstment ist.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 12 Minuten von Madame_Q:

Das ist korrekt, aber die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Risiko sich verwirklicht ist doch der entscheidende Punkt und da sehe ich Sparkasse und Co deutlich anders.

Aha. Da kommen wir dem ganzen ja schon näher. Wie hoch siehst Du denn die Wahrscheinlichkeit ca dafür, dass die VTB Direktbank ausfällt UND der deutsche gesetzliche Einlagensicherungsfonds nicht einspringt, obwohl er dazu rechtlich verpflichtet wäre? (Eine ganz ungefähre Einschätzung würde mir schon reichen) Als Orientierungspunkt die einjährige Ausfallrate eines Unternehmens mit BBB-Rating ist 0,63% (ganz ohne Einlagensicherung).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kariya
· bearbeitet von kariya
vor 11 Stunden von Fondsanleger1966:

Sanktionen zu verhängen und diese dann selbst durch einen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds zu unterlaufen.

Die werden doch nicht unterlaufen. Es werden Einleger entschädigt, die von der Bank nicht mehr bedient werden, trotz täglich fälligem Guthaben und deren vertraglicher Verpflichtung. Das ist europäisches Recht. Warum die Bank ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann spielt dabei keine Rolle.

 

NS:

sehe gerade, es gibt bereits ausführliche Statements dazu, denen ich mich anschliesse.

 

Jedenfalls habe ich das Institut gestern bei der Bafin und Ihrer übergeordneten Dienststelle gemeldet weil sie täglich fällige Einlagen seit 2 Tagen nicht bedient. Nach  § 675s BGB gilt 1 Geschäftstag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR. Dass die VTB täglich fällige Gelder händisch umbuchen muss hat sie selbst initiiert, das darf dabei keine Rolle spielen. Un selbst bei beleghaften Überweisungen verlängert sich die Frist nur um einen Tag.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter23
vor 42 Minuten von kariya:

Jedenfalls habe ich das Institut gestern bei der Bafin und Ihrer übergeordneten Dienststelle gemeldet weil sie täglich fällige Einlagen seit 2 Tagen nicht bedient. Nach  § 675s BGB gilt 1 Geschäftstag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR. Dass die VTB täglich fällige Gelder händisch umbuchen muss hat sie selbst initiiert, das darf dabei keine Rolle spielen. Un selbst bei beleghaften Überweisungen verlängert sich die Frist nur um einen Tag.

Handelt es sich bei VTB Flex wirklich um eine täglich fällige Einlage?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...