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Finanzielle Unabhängigkeit

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Holgerli
vor 2 Minuten von albr:

Und wieviel sollst du bekommen, wenn du erst 34 Jahre voll hast ?? (Wenn du mit 67 in Rente gehst)…

Lt. Aussage der Dame dann wohl 0,00 Euro. Und das ist definitiv falsch.

 

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Gast230219
· bearbeitet von Chris611
vor 3 Minuten von albr:

Und wieviel sollst du bekommen, wenn du erst 34 Jahre voll hast ?? (Wenn du mit 67 in Rente gehst)…

Laut Aussage der Dame = Grundsicherung (keine Ahnung wie hoch die ist). Sie hat mir sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass, wenn ich keine 35 beitragspflichtigen Jahre voll habe, absolut keinen Anspruch auf irgendetwas habe.

 

  

vor 1 Minute von Holgerli:

Lt. Aussage der Dame dann wohl 0,00 Euro. Und das ist definitiv falsch.

 

Korrekt, so war die Aussage.

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 7 Minuten von Holgerli:

Die Aussage der Dame war aber "...noch mit 67". Und da hast Du jetzt selber bestätigt, dass das falsch ist, weil eben die Regelaltersrente aktuell mit spätestens 67 Jahre beginnt.

Ok, das hatte ich überlesen. Die Aussage der Dame ist dann aber falsch. Ich habe aber nichts geschrieben, was dem widerspricht.

Es ist so:

  • <5 Jahre: Keine Rente, weder mit 67 noch mit 80. Höchstens Grundsicherung im Alter
  • 5 Jahre bis 34.9 Jahre: Rente erst ab 67 möglich, dann so wie im Bescheid.
  • 35-44.9 Jahre: Rente jederzeit möglich, vor 67 aber mit Abschlägen
  • >45 Jahre: Rente jederzeit möglich, ohne Abschläge. Wer mit 15 als Azubi angefangen hat, und bis 60 dann 45 Jahre eingezahlt hat, kann also mit 60 abschlagsfrei in Rente.

Wer also Privatier ab 45 sein will, braucht soviel Kapital, dass er die Jahre bis 67 übersteht. Dann kann er Rentner werden und die Altersrente wird dann so sein wie im Bescheid. Individuell sinnvoller mag es aber sein, dann noch ein paar Jahre weitereinzuzahlen, um die 35 Jahre voll zu bekommen und eher Rentner zu werden.

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Holgerli

Wenn ich wählen sollte, zwischen der Aussage einer Einzelperson und der Aussage von der HP: Ich würde die Hp nehmen.

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Gast230219
vor 1 Minute von slowandsteady:

Ok, das hatte ich überlesen. Die Aussage der Dame ist dann aber falsch. Ich habe aber nichts geschrieben, was dem widerspricht.

Es ist so:

  • <5 Jahre: Keine Rente, weder mit 67 noch mit 80. Höchstens Grundsicherung im Alter
  • 5 Jahre bis 34.9 Jahre: Rente erst ab 67 möglich, dann so wie im Bescheid.
  • 35-44.9 Jahre: Rente jederzeit möglich, vor 67 aber mit Abschlägen
  • >45 Jahre: Rente jederzeit möglich, ohne Abschläge. Wer mit 15 als Azubi angefangen hat, und bis 60 dann 45 Jahre eingezahlt hat, kann also mit 60 abschlagsfrei in Rente.

Wer also Privatier ab 45 sein will, braucht soviel Kapital, dass er die Jahre bis 67 übersteht. Dann kann er Rentner werden und die Altersrente wird dann so sein wie im Bescheid. Individuell sinnvoller mag es aber sein, dann noch ein paar Jahre weitereinzuzahlen, um die 35 Jahre voll zu bekommen und eher Rentner zu werden.

Wenn das so stimmt ist es genau das, was ich geplant habe. Dann kann ich mit 30 versicherungspflichtigen Jahren aufhören, lebe von dem was ich habe bis 67 und gehe dann ganz normal mit 67 in die Regelrente laut Bescheid (abzüglich den Steuern). Denke der Wert im Bescheid ist ja brutto.

 

Gerade eben von Holgerli:

Wenn ich wählen sollte, zwischen der Aussage einer Einzelperson und der Aussage von der HP: Ich würde die Hp nehmen.

Ich muss ehrlich sagen, ich hab die ganzen Info´s und Bedingungen auf der HP nicht so kapiert, dass es für mich 100 % klar war. Das die Dame am Telefon dann aus 60 % Klarheit 0,1 % macht, war mir vorher nicht bewusst. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 6 Minuten von Chris611:

Denke der Wert im Bescheid ist ja brutto.

Dieser Wert ist vor Steuern und auch nicht garantiert. Er hängt aufgrund des "Generationenvertrags" auch von demographischen, gesamtwirtschaftlichen und politischen Faktoren ab. Eine Prognose für 20+ Jahre in die Zukunft halte ich für seriös nicht möglich, das steht auch so in jedem Rentenbescheid. Die Rentenhöhe ist erst ab dem Zeitpunkt garantiert, ab dem man die Rente beantragt und genehmigt bekommen hat.

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Gast230219
vor 1 Minute von slowandsteady:

Dieser Wert ist vor Steuern und auch nicht garantiert. Er hängt aufgrund des "Generationenvertrags" auch von demographischen, gesamtwirtschaftlichen und politischen Faktoren ab. Eine Prognose für 20+ Jahre in die Zukunft halte ich für seriös nicht möglich.

Ja, da hast du natürlich recht. Die positiven Faktoren (Rentenerhöhungen) sowie die negativen Faktoren (siehe oben) kann man langfristig nur schlecht bis garnicht vorhersehen.


Danke dir für die Informationen, jetzt bin ich definitiv schlauer.

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wolf666
vor 26 Minuten von slowandsteady:

35-44.9 Jahre: Rente jederzeit möglich, vor 67 aber mit Abschlägen

Nein, frühestens mit 63 Jahren (mit Abschlägen)

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Sapine
vor 29 Minuten von Chris611:

Wenn das so stimmt ist es genau das, was ich geplant habe. Dann kann ich mit 30 versicherungspflichtigen Jahren aufhören, lebe von dem was ich habe bis 67 und gehe dann ganz normal mit 67 in die Regelrente laut Bescheid (abzüglich den Steuern). Denke der Wert im Bescheid ist ja brutto.

Das ist jedenfalls das was ich in meinem Fall mit meinem lokalen Rentenberater von der Gemeinde besprochen habe. Eine vorgezogene Rente oder eine Rente wegen Schwerbehinderung geht erst ab 35 Beitragsjahren, wobei Du die durch freiwillige Beiträge aufstocken kannst. Bei unter 35 Jahren bekommt man trotzdem die Regelaltersrente aber halt erst mit 67. 

 

Neben Steuern gehen auch noch Beiträge für die KV und PV ab. Solltest Du nicht privat krankenversichert sein, solltest Du Dich mit den Voraussetzungen zur Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beschäftigen. Wenn Du die nicht erfüllst, kann es teuer werden. 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 44 Minuten von slowandsteady:

Es ist so:

  • <5 Jahre: Keine Rente, weder mit 67 noch mit 80. Höchstens Grundsicherung im Alter
  • 5 Jahre bis 34.9 Jahre: Rente erst ab 67 möglich, dann so wie im Bescheid.
  • 35-44.9 Jahre: Rente jederzeit möglich, vor 67 aber mit Abschlägen
  • >45 Jahre: Rente jederzeit möglich, ohne Abschläge. Wer mit 15 als Azubi angefangen hat, und bis 60 dann 45 Jahre eingezahlt hat, kann also mit 60 abschlagsfrei in Rente.

 

Nochmal zur Klarstellung: Punkt 1 und Punkt 2 sind richtig. (Bei Punkt 1 wäre noch zu beachten, daß die Beiträge zurückerstattet werden können; jedoch nur der Arbeitnehmeranteil, und nur der Originalbetrag ohne jeden Inflationsausgleich.) Punkt 3 und 4 sind falsch. Die telefonische Aussage der Frau gegenüber @Chris611 ist auch falsch (oder falsch angekommen).

 

Richtig ist: Wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, kann man mit Abschlägen vorzeitig in Rente, jedoch frühestens mit 63. Wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, kann man ohne Abschläge vorzeitig in Rente, jedoch (für Leute ab Geburtsjahrgang 1964) frühestens mit 65.

 

Die Wartezeiten werden unterschiedlich berechnet. Für die 5 Jahre (allgemeine Wartezeit) zählen Beitragszeiten, d.h. Zeiten mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen. Für die 45 Jahre ist das weiter begrenzt – beispielsweise zählen Pflichtbeitragszeiten für Wehr- oder Zivildienst nicht mit. Für die 35 Jahre ist es dagegen extrem locker, es zählt sehr viel mit, auch beitragsfreie Zeiten z.B. mit Schulbesuch ab dem 17. Geburtstag. Das bedeutet: Jemand, der die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat, kann sehr, sehr weit weg von der Wartezeit von 45 Jahren sein; viel mehr als 10 Jahre.

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Noch_Neu_Hier
· bearbeitet von Noch_Neu_Hier
vor einer Stunde von Der Heini:

Bei der Inflation? Rezession, Stagflation? Mutig.

 

Nee Spaß, Glückwunsch und ein langes Rentenleben. :)

67 Rentenpunkte reichen mir, um ca. 2k Rente nach Abzug der 11,4% Abschläge zu bekommen.

Den Rest muss das Portfolio bringen. 

Ich bin optimistisch.

 

Im übrigen ist es so, das man  die Altersrente für langjährige Versicherte nach 35 "Einzahlungsjahren"  erworben hat und 63 Jahre alt ist. Dann gilt bei mir die Minderung um 11,4%.

 

Ich kann jedem eigtl. nur empfehlen sich frühzeitig direkt bei der Deutschen Rentenversicherung persönlich beraten zu lassen. 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 4 Minuten von chirlu:

Richtig ist: Wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, kann man mit Abschlägen vorzeitig in Rente, jedoch frühestens mit 63. Wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, kann man ohne Abschläge vorzeitig in Rente, jedoch (für Leute ab Geburtsjahrgang 1964) frühestens mit 65.

FWIW, eine gute (und, soweit ich es beurteilen kann, korrekte ;)) Übersicht ist hier:

https://geld-und-meer.de/fruehzeitig-privatier-werden-modelle-der-gesetzlichen-rente/

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Gast230219
vor 18 Minuten von Sapine:

Das ist jedenfalls das was ich in meinem Fall mit meinem lokalen Rentenberater von der Gemeinde besprochen habe. Eine vorgezogene Rente oder eine Rente wegen Schwerbehinderung geht erst ab 35 Beitragsjahren, wobei Du die durch freiwillige Beiträge aufstocken kannst. Bei unter 35 Jahren bekommt man trotzdem die Regelaltersrente aber halt erst mit 67. 

 

Neben Steuern gehen auch noch Beiträge für die KV und PV ab. Solltest Du nicht privat krankenversichert sein, solltest Du Dich mit den Voraussetzungen zur Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beschäftigen. Wenn Du die nicht erfüllst, kann es teuer werden. 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

 

Danke schön, das lese ich mir nochmal durch. Denke vielleicht wäre der bessere Weg, mit 45 eine Teilzeitbeschäftigung anzustreben. Dann wäre ich auch versicherungstechnisch sauber raus.

vor 2 Minuten von chirlu:

Die telefonische Aussage der Frau gegenüber @Chris611 ist auch falsch (oder falsch angekommen).

Ich habe dreimal nachgefragt, schließe letzteres aber zu 100 % auch nicht aus. :D

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chirlu

Was noch interessant sein kann: Wenn man einen Anspruch auf Altersrente hat (durch mindestens 5 Jahre Beiträge), ist man nicht verpflichtet, ihn mit 67 zu nutzen. Die Rente wird auch nicht automatisch gezahlt. Wenn man sie erst später beantragt (z.B. mit 70), gibt es Zuschläge auf die Rente, und zwar 0,5 Prozentpunkte je Monat (bei 70 also 36×0,5 = 18% mehr Rente).

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slowandsteady
vor 9 Minuten von chirlu:

Richtig ist: Wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, kann man mit Abschlägen vorzeitig in Rente, jedoch frühestens mit 63. Wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, kann man ohne Abschläge vorzeitig in Rente, jedoch (für Leute ab Geburtsjahrgang 1964) frühestens mit 65.

Danke für die Korrektur, das mit dem Mindestalter war mir nicht bewusst, ich dachte man kann auch vorher, aber die entsprechenden Abschläge würden dass dann finanziell ausgleichen...

Ganz stimmt es aber immer noch nicht, weil es auch noch Sonderfälle für Bergleute oder Beamte, die in GRV eingezahlt haben und/oder in ein System im EU-Ausland/DDR eingezahlt haben. Das ganze ist extrem individuell und voll mit Fallstricken und Sonderregelungen.

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Noch_Neu_Hier
vor 3 Minuten von slowandsteady:

Danke für die Korrektur, das mit dem Mindestalter war mir nicht bewusst, ich dachte man kann auch vorher, aber die entsprechenden Abschläge würden dass dann finanziell ausgleichen...

Ganz stimmt es aber immer noch nicht, weil es auch noch Sonderfälle für Bergleute oder Beamte, die in GRV eingezahlt haben und/oder in ein System im EU-Ausland/DDR eingezahlt haben. Das ganze ist extrem individuell und voll mit Fallstricken und Sonderregelungen.

Daher auch mein Hinweis: Eine rechtzeitige, individuelle und persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist in meinen Augen zwingend notwendig.

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Gast230219
Gerade eben von Noch_Neu_Hier:

Daher auch mein Hinweis: Eine rechtzeitige, individuelle und persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist in meinen Augen zwingend notwendig.

Da gehen die Probleme leider los. Die DRV bei mir blockt seit Corona sämtliche persönlichen Termine (auch bzgl. Rente Eltern).

(Sehr schwach, dass man sich als Staatsbedienstete/r so lange vor der Bevölkerung verschließen kann).

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chirlu

Ja, Bergleute, die langjährig unter Tage beschäftigt waren, sowie Schwerbehinderte können schon ab 62 eine Rente beziehen (Schwerbehinderte mit Abschlägen, Bergleute ohne). Für Leute, die nicht schon im Rentenalter sind, wüßte ich keine Möglichkeit, wie es noch früher gehen sollte.

 

Es gibt natürlich heutige Rentner, die nach früheren Regelungen schon mit 60 oder so in Rente gegangen sind.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 14 Minuten von chirlu:

Ja, Bergleute, die langjährig unter Tage beschäftigt waren, sowie Schwerbehinderte können schon ab 62 eine Rente beziehen (Schwerbehinderte mit Abschlägen, Bergleute ohne). Für Leute, die nicht schon im Rentenalter sind, wüßte ich keine Möglichkeit, wie es noch früher gehen sollte.

Ein Feuerwehrmann, der kein Beamter ist, kann auch nach 1964 geboren mit 62 in "Rente". Jetpiloten bei der Bundeswehr können sogar mit 41 in "Rente". Fluglotsen dürfen ab 55. Beamte bei Justiz, Feuerwehr oder Polizei dürfen auch schon mit 62 in Pension. Allerdings ist das alles streng genommen keine GRV, sondern irgendwelche "Übergangsgelder" oder "Ruhestandsgehälter" oder "Pensionen". 

 

@Chris611 Einfach jetzt 5 Jahre Jetpilot bei der Bundeswehr werden, dann klappt es mit der "Rente" mit 45 :narr:

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chirlu
vor 1 Minute von slowandsteady:

Allerdings ist das alles streng genommen keine GRV

 

Nicht nur strenggenommen, sondern das ist keine GRV. In keinster Weise.

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Noch_Neu_Hier
· bearbeitet von Noch_Neu_Hier
vor 18 Minuten von Chris611:

Da gehen die Probleme leider los. Die DRV bei mir blockt seit Corona sämtliche persönlichen Termine (auch bzgl. Rente Eltern).

Kenne ich. Ein Schreiben an den zuständigen Bundesminister hat Abhilfe geschaffen und innerhalb von ca. 4 Wochen hatte ich Post von der Deutschen Rentenversicherung mit einem persönlichen Beratungstermin obwohl ich nun nur noch den Rentenantrag gestellt habe. Ganz wichtig: die Steueridentifikationsnummer sowie die Krankenversicherungskarte griffbereit haben:w00t:

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Gast230219
vor 4 Minuten von slowandsteady:

 

@Chris611 Einfach jetzt 5 Jahre Jetpilot bei der Bundeswehr werden, dann klappt es mit der "Rente" mit 45 :narr:

Jetzt wo die Bundeswehr bald so gut ausgestattet ist [/Ironie] stehen die Chancen so gut wie nie. Mir wird allerdings im Kinderkarussell schlecht (falls das relevant ist). :narr:
 

vor 1 Minute von Noch_Neu_Hier:

Kenne ich. Ein Schreiben an den zuständigen Bundesminister hat Abhilfe geschaffen und innerhalb von ca. 4 Wochen hatte ich Post von der Deutschen Rentenversicherung mit einem persönlichen Beratungstermin obwohl ich nun nur noch den Rentenantrag gestellt habe. Ganz wichtig die Steueridentifikationsnummer griffbereit haben:w00t:

Respekt das du den Schritt gleich gegangen bist. :thumbsup: Hätte ich es eiliger gehabt hätte ich mir auch irgendetwas überlegen müssen. Da bei mir die nächsten 5-8 Jahre sowieso dies bezüglich noch nichts anbrennt, bin ich nach dem Telefonat erstmal wieder weiter gezogen.

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Merol Rolod

Noch ein Hinweis:

Die Zahlen im Bescheid werden unter der Prämisse kalkuliert, dass man weiter einzahlt. Das heißt, die Zahlen aus dem letzten Bescheid, während man noch voll gearbeitet hat, sollte man nicht als Basis hernehmen, sondern selbst rechnen (am besten unter Mithilfe eines kompetenten Mitarbeites der Rentenversicherung ;)). Wenn ich nicht irre, werden für die Kalkulation die Beiträge der letzten fünf Jahre herangezogen.

 

Zu den Thema gab es neulich zwei Folgen (106, 107) vom Podcast "Auf Geldreise". Die sind nicht lang und lohnen sich eventuell für dich, @Chris611.

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chirlu
vor 3 Minuten von Merol Rolod:

Die Zahlen im Bescheid

 

Du meinst die Renteninformation (oder allenfalls eine Rentenauskunft). Einen Rentenbescheid bekommst du, wenn du die Rente tatsächlich beantragt hast. Ist so ähnlich wie mit den Banken, die auch keine Steuerbescheide ausstellen, sondern Steuerbescheinigungen.

 

In der Renteninformation steht beides: Die Zahl hinter „Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche …“ ist ohne Hochrechnung, die Zahl hinter „Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden …“ ist mit Hochrechnung. Wie es sich aus der Formulierung auch ergibt.

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Gast230219
vor einer Stunde von Merol Rolod:

Zu den Thema gab es neulich zwei Folgen (106, 107) vom Podcast "Auf Geldreise". Die sind nicht lang und lohnen sich eventuell für dich, @Chris611.

Das werde ich mir im Auto direkt mal zu Gemüte führen, vielen Dank!

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