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Randa-Michi

Strompreise: Wo geht die Reise hin? (cum Atomstrom)

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chirlu
vor 5 Minuten von oktavian:

verstehe ich das richtig: Du bekommst keine Preisbremse ab 40 Cent und musst dennoch steuern zahlen und stehst schlechter als ohne Preisbremse dar?

 

Hat er so erzählt, ist aber natürlich Stammtischunsinn, wie im anderen Thread.

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BWL0815

@Chris611, dann gehts dir mehr oder weniger wie mir, mein Sonderkündigungsrecht habe ich verstreichen lassen, weil es da noch keine so viel bessere Konditionen gab, jetzt kann ich erst zum Jahresende wechseln (mein Stromanbieter ist allerdings nicht der Grundversorger), schätze der 31.12. ist dann der allgemein übliche Stichtag?


Weiß jemand ob der eingeleitete Wechsel, dann zu diesem Stichtag automatisch erfolgt?

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kafka
· bearbeitet von kafka
vor 26 Minuten von Chris611:

Ich versteuer also meine Steuer von 2021 im Jahr 2022 nochmal

Nein. 
 

vor 26 Minuten von Chris611:

War für mich vorab nie klar kommuniziert, dass ich die Subvention die ich von meinem Steuergeld bezahlen muss nachträglich nochmal versteuern muss.

Du zahlst zurück, wenn du nicht bedürftig bist. Im Rahmen deiner Steuererklärung. Du benötigst die Hilfe bei dem zvE nicht. 

 

Du versteuerst aber nichts doppelt. 

 

vor 26 Minuten von Chris611:

Und das Finanzamt freut sich nach dem Grundsteuerdebakel dieses Jahr sicherlich schon auf das nächstes, wenn die ganzen Stromberechnungen mit in die Steuer müssen.

Ja bestimmt.

 

vor 26 Minuten von Chris611:

Das Thema "Bremse" ist auf so viele erdenkliche Arten falsch angegangen worden, unbegreiflich.

Richtig, andere Umsetzungen wären hier womöglich besser gewesen. Wer war denn die treibende Kraft für die Bremse und hat sich gegen andere Lösungen gestemmt, ebenso wie bei dem Tankrabatt?

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 19 Minuten von Chris611:

Allerdings war ich - im Nachhinein - so blöde vor einigen Jahren auf Ökostrom umzustellen, also weg vom normalen Basis-Strommix-Tarif.  Durch diese Umstellung ist der Anbieter zwar noch mein Grundversorger, allerdings mit keinem Standard-Tarif mehr. Somit kann ich erst zum 31.12.2023 kündigen.

 

Du hast einen Vertrag mit jährlicher Laufzeit und Verlängerung geschlossen. Wahrscheinlich hattest du davon einen Vorteil (z.B. auch einen garantierten Preis jeweils für das Jahr), sonst hättest du ja wohl einen Tarif mit kürzerer Kündigungsfrist genommen. In meinem Tarif z.B. könnte ich zu jedem Monatsende kündigen, mit vier Wochen Frist.

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oktavian
vor 4 Minuten von kafka:
vor 30 Minuten von Chris611:

Und das Finanzamt freut sich nach dem Grundsteuerdebakel dieses Jahr sicherlich schon auf das nächstes, wenn die ganzen Stromberechnungen mit in die Steuer müssen.

Ja bestimmt.

weiß jemand wie KwK oder Sachprämien verrechnet werden? Mit dem niedrigsten Vergleichspreis oder gar nicht?  Was wenn der Stromanbieter als Stadtwerk z.B. den Erwerb vergünstigter lokaler Kultur Tickets für Kunden über eine Vorteilswelt anbietet. Wird dann der geldwerte Vorteil bei Inanspruchnahme versteuert? Wird die Grundgebühr eigentlich auf die kWh umgelegt und würde somit auch erstattet werden, wenn man eh > 40 Cent liegt? Vieles ist mir nicht klar und ich sehe da Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung auf uns zukommen. Werde einfach den Kram vom Versorger einstellen und als Elsteranhang hinschicken in 2024 für 2023, was inzwischen geht als PDF.

vor 3 Minuten von chirlu:
vor 22 Minuten von Chris611:

Allerdings war ich - im Nachhinein - so blöde vor einigen Jahren auf Ökostrom umzustellen, also weg vom normalen Basis-Strommix-Tarif.  Durch diese Umstellung ist der Anbieter zwar noch mein Grundversorger, allerdings mit keinem Standard-Tarif mehr. Somit kann ich erst zum 31.12.2023 kündigen.

 

Du hast einen Vertrag mit jährlicher Laufzeit und Verlängerung geschlossen. Wahrscheinlich hattest du davon einen Vorteil (z.B. auch einen garantierten Preis jeweils für das Jahr), sonst hättest du ja wohl einen Tarif mit kürzerer Kündigungsfrist genommen. In meinem Tarif z.B. könnte ich zu jedem Monatsende kündigen, mit vier Wochen Frist.

dachte Gesetze wurden geändert und automatische Verlängerung bedeutet monatsweise Kündigung möglich? Zumindest bei Telefon ist es inzwischen so. Dachte Strom wäre auch betroffen. Ansonsten gibt es noch den "Joker", wenn online kein Kündigungsbutton vorhanden ist, zu kündigen.

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CorMaguire
vor 1 Minute von oktavian:

..da Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung auf uns zukommen. ....

Richtig so. Und im Zweifel klagen bis zum galaktischen Gerichtshof für Lebensformenrechte wenn man 2,95€ zu wenig bekommen könnte. :narr:

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chirlu
vor 8 Minuten von oktavian:

dachte Gesetze wurden geändert und automatische Verlängerung bedeutet monatsweise Kündigung möglich?

 

Nicht für Altverträge.

 

vor 8 Minuten von oktavian:

Zumindest bei Telefon ist es inzwischen so.

 

Gerade da gibt es eine Ausnahme.

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oktavian
vor 3 Minuten von CorMaguire:

Richtig so. Und im Zweifel klagen bis zum galaktischen Gerichtshof für Lebensformenrechte wenn man 2,95€ zu wenig bekommen könnte.

Im Zweifel führt das Finanzamt eine Zwangsvollstreckung für die Nachzahlung durch, weil du den Teddybär vom Stromanbieter nicht angegeben hast, während du gesundheitlich nicht reagieren konntest. Die sind sehr kleinlich. Ob du über die Jahre zu viele Steuern wegen bewusster Nicht-Optimierung bezahlt hast, spielt dann auch keine Rolle (nicht jeder will Zettel sammeln und alles genau dokumentieren, ich spende dann weniger, Steuergeld geht ja auch teils in nützliche Sachen).

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morini
· bearbeitet von morini

Den Ärger von Chris 611 kann ich gut verstehen. Dass die über die Strompreisgrenze erhaltenen Subventionen im Nachhinein versteuert werden müssen, ist nicht klar kommuniziert worden. Nichtsdestotrotz ist es natürlich so, dass staatliche Fördermittel auch in der Landwirtschaft als Gewinn zu versteuern sind: https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/zuschuesse-klug-versteuern-564082

 

Was wirklich sehr ärgerlich ist, das ist die Tatsache, dass manche Stromanbieter sich über die Strompreisgrenze die Taschen voll machen, indem sie den Grundpreis wegfallen lassen und stattdessen den Arbeitspreis auf deutlich über 40 Cent anheben.

 

Auf Check24 und Verivox habe ich selber feststellen können, dass der Strom-Arbeitspreis pro kWh von einem Anbieter auf utopische 58,xx Cent angehoben worden ist, wobei der Grundpreis bei 0 Euro gelegen hat, während zur selben Zeit und in derselben Region andere Stromanbieter bei Erhebung von ca. 11-13 Euro monatlichem Grundpreis den Arbeitspreis pro kWh korrekterweise auf unter 40 Cent abgesenkt haben.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 18 Minuten von morini:

Den Ärger von Chris 611 kann ich gut verstehen....

Ich nich' weil Lappalie (nach meinem Empfinden) für die Betroffenen.

vor 18 Minuten von morini:

... Dass die über die Strompreisgrenze erhaltenen Subventionen im Nachhinein versteuert werden müssen, ist nicht klar kommuniziert worden. ...

Habe ich anders in Erinnerung, nämlich dass die Versteuerung der Subvention immer Thema war. Aber ich kann mich täuschen.

 

Mit dem Rest: être d'accord.

 

War aber bei der Gestaltung auch irgendwie zu erwarten ...

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morini
· bearbeitet von morini

Seht euch beispielsweise für 50667 Köln unter Check24.de (unter Auswahl der Strompreisgrenze) nur mal einen Vergleich der Stromtarife an, und ihr werdet bei den verschiedenen Anbietern per Klick auf "Tarif- und Preisdetails" erkennen können, welcher Anbieter überhaupt keine Grundgebühr, dafür aber einen entsprechend hohen Arbeitspreis erhebt. 

 

Den gut verdienenden Kunden mancher Stromanbieter werden die Augen erst aufgehen, wenn sie erfahren, dass sie die erhaltenen Subventionen versteuern müssen.

 

Inzwischen denke ich, dass die Einführung der Strompreisgrenze in der jetzigen Form ein Fehler gewesen ist, da Stromanbieter hiervon auf Kosten des Steuerzahlers profitieren können.

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SirWayne
· bearbeitet von SirWayne
vor 1 Stunde von oktavian:

Wird die Grundgebühr eigentlich auf die kWh umgelegt und würde somit auch erstattet werden, wenn man eh > 40 Cent liegt?

Nein aktuell nicht, darum gibt es auch Anbieter die Tarife ohne GG anbieten dafür mit höheren kWh Preise. Warum wohl :) ?

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morini
· bearbeitet von morini
vor 1 Stunde von kafka:

Richtig, andere Umsetzungen wären hier womöglich besser gewesen. Wer war denn die treibende Kraft für die Bremse und hat sich gegen andere Lösungen gestemmt, ebenso wie bei dem Tankrabatt?

 

Nach meiner Einnerung hat Christian Lindner sich dafür stark gemacht. Anfangs habe ich die Entlastung der Bundesbürger sogar für eine sehr gute Idee gehalten.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 34 Minuten von morini:

... Den gut verdienenden Kunden mancher Stromanbieter werden die Augen erst aufgehen, wenn sie erfahren, dass sie die erhaltenen Subventionen versteuern müssen....

Jeder darf sich mit seinen Lebensumständen beschäftigen ... und wenn sie so gut verdienen, dass sie sich damit nicht beschäftigen mögen .... so what?

Außerdem haben sie vielleicht Möglichkeiten ihre Steuerlast zu senken. Sieht für mich alles nach einem Popanz aus ...

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morini
· bearbeitet von morini
vor 13 Minuten von CorMaguire:

Jeder darf sich mit seinen Lebensumständen beschäftigen ... und wenn sie so gut verdienen, dass sie sich damit nicht beschäftigen mögen .... so what?

 

Spätestens bei der Steuererklärung wird sich jeder, der aufgrund der Strompreisgrenze Subventionen erhalten hat, damit bechäftigten müssen.

 

Damit ich selber das nicht tun muss, bin ich zu einem Anbieter gewechselt, bei dem der Arbeitspreis pro kWh unterhalb von 40 Cent liegt, sodass bei mir alles im grünen Bereich ist.

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CorMaguire
vor 2 Minuten von morini:

Spätestens bei der Steuererklärung wird sich jeder, der aufgrund der Strompreisgrenze Subventionen erhalten hat, damit bechäftigten müssen.

Na dann zeige doch mal für ein paar Musterfälle welche Belastungen da drohen.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 11 Minuten von CorMaguire:

Na dann zeige doch mal für ein paar Musterfälle welche Belastungen da drohen.

 

Es geht nicht nur um die finanzielle Belastung, sondern auch um den zusätztlichen Aufwand beim Ausfüllen der Steuererklärungsformulare, worauf ich ehrlich gesagt keine Lust gehabt habe.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 2 Minuten von morini:

 

Es geht nicht nur um die finanzielle Belastung, sondern auch um den zusätztlichen Aufwand beim Ausfüllen der Steuererklärungsformulare, worauf ich ehrlich gesagt keine Lust gehabt habe.

Ja, das ist natürlich arg. Habe ich Popanz schon erwähnt?

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oktavian
vor 3 Stunden von morini:

Was wirklich sehr ärgerlich ist, das ist die Tatsache, dass manche Stromanbieter sich über die Strompreisgrenze die Taschen voll machen, indem sie den Grundpreis wegfallen lassen und stattdessen den Arbeitspreis auf deutlich über 40 Cent anheben.

als ich abgeschlossen hatte in 2022 war in der Liste kein einziger Tarif mit 0€ Grundgebühr. Also bei den günstigsten Anbietern war keiner mit 0€ Grundgebühr. Evtl wurde es auch erst später klar, dass die Grundgebühr nicht zählt. Wie ist es denn dann mit dem Bonus? Wenn ich den von der Grundgebühr abziehe, könnte ich bei der Grundgebühr unter Null kommen. Dann wäre das ja eine feine Sache. Würde den Bonus mindestens verrechnen mit der Grundgebühr und nur den Rest angeben, aber mal sehen was kommt. Zum Glück hat das Finanzamt eine Hotline.

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Nachdenklich
vor 3 Stunden von CorMaguire:

Habe ich anders in Erinnerung, nämlich dass die Versteuerung der Subvention immer Thema war. Aber ich kann mich täuschen.

Nein, Du täuscht Dich nicht.

Aber es kann gut sein, daß manche Menschen Meldungen zu solchen Themen nicht aufmerksam verfolgt haben.

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magicw

zur Rentabilität von PV-Anlagen:

Zitat

Forscher der Berner Fachhochschule in der Schweiz haben die ersten Ergebnisse einer Studie über die Haltbarkeit und Leistung von Photovoltaik-Wechselrichtern und Leistungsoptimierern für Wohngebäude veröffentlicht. Die Untersuchung erstreckte sich über einen Zeitraum von 15 Jahren und ergab, dass rund 34 Prozent der Wechselrichter bis zum 15. Betriebsjahr ausgefallen sind. Um die Lebensdauer von Wechselrichtern für Wohngebäude zu untersuchen, führten die Forscher eine Online-Umfrage durch.

https://blackout-news.de/aktuelles/studie-zeigt-mehr-als-34-der-wechselrichter-von-photovoltaik-anlagen-fallen-vor-ablauf-von-15-jahren-aus/

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Chemist81

Das Versteuern der "Bremsen" betrifft AFAIK doch nur Personen, die aufgrund des Einkommens Soli zahlen. Wenn das imernoch so ist, dürfte sich der Aufwand für das FA in Grenzen halten.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 1 Stunde von Chemist81:

Aufwand für das FA in Grenzen

Es betrifft vielleicht <10% der Bevölkerung, aber dennoch ist der Aufwand enorm: Wie ermittelt das Finanzamt bei der Gaspreisbremse für eine WEG mit Zentralheizung, wie viel "Bremse" jeder Bewohner bekommen hat? Woher weiß das Finanzamt überhaupt wer Bewohner ist, insb. bei komplexeren Verhältnissen wie Hausverwaltung + vermietete WEG? Fragt das FA die Hausverwaltung, welcher Bewohner wie viel Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung anteilig hat? Wird die Bremse für einen Haushalt aufgeteilt pro Kopf, d.h. wenn ein Ehepaar mit 2 Kinder dort wohnt, muss dann auch jedes Kind eine Steuererklärung abgeben? Oder muss bei einer WEG einfach die Hausverwaltung die Einnahmen der Bremse versteuern? 

 

Ich glaube, das FA sollte das einfach ignorieren. In 99.9% der realen Fälle wird man mehr Kosten für den Finanzamt-Mitarbeiter verursachen als überhaupt eingenommen werden kann. Bei mir werden es um die 10€ pro Jahr an "Bremse" sein, d.h. ich schulde dem Finanzamt max. 42% * 10€ = 4.20€, da ist das Porto für den Brief schon 20% der überhaupt möglichen Einnahmen. Und das auch nur, wenn ich nicht zeitnah wieder in einen billigeren Tarif wechsele - bis Februar 2023 habe ich ja noch "nur" um die 30ct/kWh gezahlt...

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Chemist81

Bei Ehepaar mit Kindern ist ja der Freibetrag sowieso mit drin und verringert, potentiell, das z.v.E.

 

Aber, ja, bin bei dir. Der Aufwand dürfte in keinem Verhältnis stehen

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WOVA1
vor 2 Stunden von slowandsteady:
vor 3 Stunden von Chemist81:

Aufwand für das FA in Grenzen

Es betrifft vielleicht <10% der Bevölkerung, aber dennoch ist der Aufwand enorm: Wie ermittelt das Finanzamt bei der Gaspreisbremse für eine WEG mit Zentralheizung, wie viel "Bremse" jeder Bewohner bekommen hat? Woher weiß das Finanzamt überhaupt wer Bewohner ist, insb. bei komplexeren Verhältnissen wie Hausverwaltung + vermietete WEG? Fragt das FA die Hausverwaltung, welcher Bewohner wie viel Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung anteilig hat? Wird die Bremse für einen Haushalt aufgeteilt pro Kopf, d.h. wenn ein Ehepaar mit 2 Kinder dort wohnt, muss dann auch jedes Kind eine Steuererklärung abgeben? Oder muss bei einer WEG einfach die Hausverwaltung die Einnahmen der Bremse versteuern? 

Das Finanzamt wird dabei wirklich den einfachsten Job haben - die sagen einfach 'Geben Sie den Betrag der erhaltenen Energiesubventionen in Zeile Xy an'. Ob man dies mit dem Argument 'Ich liege ohnehin unter den Soligrenzen' vermeiden darf - sehr die Frage. Zumal man dies bei seiner persönlichen Steuererklärung nicht unbedingt weiß - etwa wenn man Anteile an Personengesellschaften hält (etwa geschlossene Fonds), bekommt das Wohnstättenfinanzamt diese Ergebnisse vom Betriebsstättenfinanzamt. Man bekommt zwar meist von der Gesellschaft eine Information - aber die ist streng genommen nur eine unverbindliche Info. Und diese Ergebnisse können sich Jahre später noch durch Steuerprüfungen ändern.

Den Aufwand damit haben erstmal die Strom-,Gas- und Fernwärmelieferanten, die die Energiesubventionen auf jeder Rechnung ausweisen müssen. Und dann die Verwalter und Vermieter, die diese Beträge dann auf die einzelne Nebenkostenabrechnung herunterrechnen müssen.

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