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Mixalot

Steuerliche Situation von ETF in Österreich

Empfohlene Beiträge

nougat
vor 45 Minuten von Hecht:

Gibt es dazu schon etwas Neues?

Wenn es da wirklich zu Beschwerden kommt, wirst du dich ein bisschen mehr gedulden müssen als 1 Woche ;)

vor 45 Minuten von Hecht:

Ich versuche nachzuvollziehen, wie sich die Bemessungsgrundlage zu IE00BK1PV551 zusammensetzt.

Leider gelingt es mir nicht :-/

Ich vermute, dass sie Flatex einfach aus Steuer laut Meldung ausgerechnet hat.

In den Flatex Abrechnungen entspricht die Bemessungsgrundlage immer dem künstlichen Bruttowert der zur eingehobenen Steuer passt.

-> Bemessungsgrundlage = 60.82 EUR / 0.275 = 221.16 EUR

Das habe ich schon vor ein paar Seiten in diesem Thread einmal festgestellt.

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DonLuigi

Ich warte leider auch noch seit nun knapp einer Woche auf eine Antwort seitens Flatex, nachdem ich sie bei meinem 6. Versuch gebeten habe, mein Anliegen an jemanden weiterzuleiten, der sich wirklich mit der Thematik auskennt. 

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ETFAustria

Ich warte seit 10. Mai auf eine Antwort. - Wenn Anfang nächster Woche noch immer keine Antwort kommt werde ich es telefonisch versuchen und anschließend meine Beschwerde an die Finanzmarktaufsicht bzw. Bankenaufsicht weiterleiten. Weiters werde ich versuchen seitens des Konsumentenschutzes einen Ansprechpartner zu finden. - Hoffe wir können das Problem bald lösen und müssen es nicht hinnehmen doppelt besteuert zu werden.

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ETFAustria

Nach Anruf bei Flatex wurde meine schriftliche Anfrage nun umgehend beantwortet. Leider nicht zu meiner Zufriedenheit ....

 

"Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die Fondgesellschaft hat Ihre Jahresmeldung gemacht und meldet hier einen steuerpflichtigen betrag je Anteil von 0,4778 USD gemeldet. Daraus bemisst Sie die abzuführenden Steuer und die Bemessungsgrundlage in der Rückrechnung. 

Wir erhalten vom steuerlichen Vertreter der Gesellschaft die Meldung, wie die Zahlung zu erfolgen hat. Hier wurde beim ETF IE00BK1PV551 eine Ertragsausschüttung gemeldet und keine Thesaurierung. Nur bei einer Thesaurierung kommt es zu einer Anpassung der Anschaffungsdaten.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weitergeholfen haben und stehen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung."

 

Ist von euch schon jemand in der Sache weitergekommen?

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Hecht
· bearbeitet von Hecht

Meine Frage war im Wesentlichen:

Wie verhindern Sie eine Doppelbesteuerung der schon besteuerten ausschüttungsgleichen Erträge bei einer Veräußerung der Fondsanteile?

sowie ob es eine Schlichtungsstelle gibt.

Die Antwort geht darauf leider nicht ein.

 

"vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wir erhalten vom steuerlichen Vertreter der Gesellschaft die Meldung, wie die Zahlung zu erfolgen hat. Dies sehen Sie auch auf der Abrechnung. Hier steht beim IE00BK1PV551 Ertragsausschüttung.

 

Wäre es eine Thesaurierung würde die Buchung und damit die Abrechnung auch Fondsthesaurierung heißen.

 

Des weiteren greift die Rechtsgrundlage des InvFR2018.

 

Rz 152

Die Besteuerung von Erträgen eines Investmentfondsvermögens erfolgt beim Anteilinhaber nicht bereits mit dem Zufluss der einzelnen Erträge an den Investmentfonds, sondern werden die Erträge zunächst im Fonds gespeichert. Steuerpflicht beim Anteilinhaber entsteht erst im tatsächlichen oder fingierten Zeitpunkt des Zuflusses beim Anteilinhaber, dh. mit der tatsächlichen oder fingierten Ausschüttung der Fondserträge.

 

Rz 153

Werden die Erträge im Investmentfonds thesauriert und kommt es damit nicht zu tatsächlichen Ausschüttungen an den Fondsanteilinhaber, wird für steuerliche Zwecke ein jährlicher Zufluss der Fondserträge gesetzlich fingiert. Diese fiktiv zugeflossenen Fondserträge werden als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet. Dabei gelten die thesaurierten Investmentfondserträge für steuerliche Zwecke jeweils mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011, spätestens jedoch mit Veröffentlichung der steuerlichen Daten bei fristgerechter Meldung (ohne Meldung am 31.12.) als an den Anleger zugeflossen und lösen bei ihm eine Steuerpflicht aus.

 

Da es eine Ausschüttung war und keine Thesaurierung, werden in diesem Zusammenhang auch die Anschaffungsdaten nicht erhöht.

 

Bei einer Thesaurierung fließt kein Geld, sondern Sie werden nur mit Steuer belastet. Da Sie hier bereits Steuern zahlen auf den Gesamterfolgt, werden dann die Anschaffungsdaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erhöht.

 

Bei der Ausschüttung des ETF kommt aber nicht der Punkt 6 sondern der Punkt 5 OEKB zum tragen.

 

 Wenn Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden möchten, finden Sie hier die Daten. https://www.flatex.at/impressum/

 

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weitergeholfen haben und stehen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung. Wussten Sie schon? Viele Antworten zu allen Themen rund um flatex finden Sie auf unserer Website unter dem Punkt Service > FAQs. Mit freundlichen Grüßen Ihr flatex Team"

 

 

Ps:

Ich habe übrigens etliche (physische) Thesaurierer nachgerechnet - bei denen stimmt die Berechnung von Flatex und die Erhöhung der Anschaffungskosten (ganz kleine Ungenauigkeiten nach der zweiten Kommastelle).

Alte Daten könnte ich einstellen, falls jemand Interesse hat.

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ETFAustria
vor 2 Stunden von Hecht:

Meine Frage war im Wesentlichen:

Wie verhindern Sie eine Doppelbesteuerung der schon besteuerten ausschüttungsgleichen Erträge bei einer Veräußerung der Fondsanteile?

sowie ob es eine Schlichtungsstelle gibt.

Die Antwort geht darauf leider nicht ein.

 

"vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wir erhalten vom steuerlichen Vertreter der Gesellschaft die Meldung, wie die Zahlung zu erfolgen hat. Dies sehen Sie auch auf der Abrechnung. Hier steht beim IE00BK1PV551 Ertragsausschüttung.

 

Wäre es eine Thesaurierung würde die Buchung und damit die Abrechnung auch Fondsthesaurierung heißen.

 

Des weiteren greift die Rechtsgrundlage des InvFR2018.

 

Rz 152

Die Besteuerung von Erträgen eines Investmentfondsvermögens erfolgt beim Anteilinhaber nicht bereits mit dem Zufluss der einzelnen Erträge an den Investmentfonds, sondern werden die Erträge zunächst im Fonds gespeichert. Steuerpflicht beim Anteilinhaber entsteht erst im tatsächlichen oder fingierten Zeitpunkt des Zuflusses beim Anteilinhaber, dh. mit der tatsächlichen oder fingierten Ausschüttung der Fondserträge.

 

Rz 153

Werden die Erträge im Investmentfonds thesauriert und kommt es damit nicht zu tatsächlichen Ausschüttungen an den Fondsanteilinhaber, wird für steuerliche Zwecke ein jährlicher Zufluss der Fondserträge gesetzlich fingiert. Diese fiktiv zugeflossenen Fondserträge werden als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet. Dabei gelten die thesaurierten Investmentfondserträge für steuerliche Zwecke jeweils mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011, spätestens jedoch mit Veröffentlichung der steuerlichen Daten bei fristgerechter Meldung (ohne Meldung am 31.12.) als an den Anleger zugeflossen und lösen bei ihm eine Steuerpflicht aus.

 

Da es eine Ausschüttung war und keine Thesaurierung, werden in diesem Zusammenhang auch die Anschaffungsdaten nicht erhöht.

 

Bei einer Thesaurierung fließt kein Geld, sondern Sie werden nur mit Steuer belastet. Da Sie hier bereits Steuern zahlen auf den Gesamterfolgt, werden dann die Anschaffungsdaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erhöht.

 

Bei der Ausschüttung des ETF kommt aber nicht der Punkt 6 sondern der Punkt 5 OEKB zum tragen.

 

 Wenn Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden möchten, finden Sie hier die Daten. https://www.flatex.at/impressum/

 

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weitergeholfen haben und stehen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung. Wussten Sie schon? Viele Antworten zu allen Themen rund um flatex finden Sie auf unserer Website unter dem Punkt Service > FAQs. Mit freundlichen Grüßen Ihr flatex Team"

 

 

Ps:

Ich habe übrigens etliche (physische) Thesaurierer nachgerechnet - bei denen stimmt die Berechnung von Flatex und die Erhöhung der Anschaffungskosten (ganz kleine Ungenauigkeiten nach der zweiten Kommastelle).

Alte Daten könnte ich einstellen, falls jemand Interesse hat.

Offensichtlich drehen wir uns beim IE00BK1PV551 im Kreis. - Hier wird man immer mit den Standardantworten abgefertigt. Dass die tatsächliche Ausschüttung weit unter der Bemessungsgrundlage liegt und es ohne Anpassung des Anschaffungswertes (da angeblich keine Thesaurierung gemeldet wurde) zu einer Doppelbesteuerung kommt interessiert niemanden. - Dabei ist es ja offensichtlich, dass rund 49% KESt für die Ausschüttung abgezogen wurde.

 

Was sind deine nächsten Schritte?

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votacom
· bearbeitet von votacom
7 hours ago, ETFAustria said:

Die Fondgesellschaft hat Ihre Jahresmeldung gemacht und meldet hier einen steuerpflichtigen betrag je Anteil von 0,4778 USD gemeldet.

Abgesehen davon, dass das außer deutsch höchstens irgendwas ist, ist das inhaltlich falsch. Der gemeldete steuerpflichtige Betrag ist USD 2,2170. Die USD 0,4778 ist die erhobene KESt.

7 hours ago, ETFAustria said:

Hier wurde beim ETF IE00BK1PV551 eine Ertragsausschüttung gemeldet und keine Thesaurierung. Nur bei einer Thesaurierung kommt es zu einer Anpassung der Anschaffungsdaten.

Was ist deren Meinung nach denn eine Thausierung wenn nicht das in 5.5 gemeldete "nicht ausgeschüttete Fondsergebnis"? Woraus leiten die ab, dass eine Meldung nicht gleichzeitig Ausschüttung und Thesaurierungen melden kann?

3 hours ago, Hecht said:

Bei der Ausschüttung des ETF kommt aber nicht der Punkt 6 sondern der Punkt 5 OEKB zum tragen.

Ich frage mich, ob die die Glaskugel, von der die das haben, in Mattersburg oder in Aschheim gefunden haben.

 

Ich kann mir nur an die Stirn klatschen. Wie ist dieser Verein an eine Bankenkonzession gekommen?

</rant>

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ETFAustria

@votacom Ja, es ist in der Tat zum Haare raufen ... bin nur gespannt ob es eine Chance gibt das Problem auch zu lösen. Die Antworten von Flatex sind einfach nur lächerlich - falsch in der Rechtschreibung und auch leider inhaltlich ein Armutszeugnis.

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Hecht
· bearbeitet von Hecht

Interessant wäre zudem, wie Dadat den Fonds abgerechnet hat.

 

Wer (außer einem Steuerberater) könnte hier weiterhelfen?

Schlichtungsstelle (darf aber keine Rechtsauskünfte erteilen, dafür ist das Verfahren kostenlos), FMA, BMF?

Vielleicht schaut die Sache bei Flatex ein Experte an, wenn die Schlichtungsstelle nachfragt.

https://www.bankenschlichtung.at/upload/downloads/Verfahrensordnung.pdf

"§ 14.(1) Die Schlichtungsstelle hat die Beschwerde samt den dazugehörigen Informationen und Unterlagen sowie in weiterer Folge jede Stellungnahme und jedes sonstige Vorbringen der Parteien derjeweiligen Gegenpartei zur Äußerung innerhalb einer angemessenen, vom Schlichter festzusetzenden Frist zu übermitteln."

 

 

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3mg4
· bearbeitet von 3mg4
Am 21.5.2021 um 11:04 von Hecht:

Gibt es dazu schon etwas Neues?

Von meiner Seite noch nicht, Flatex hat bei mir furchtbare Antwortzeiten über das Kontaktformular, wsl zu kleinen Depotbestand ;) 
Montag bekommen sie ein Mail auf die "Beschwerde@" Mailadresse, diese muss nach Protokoll/Leitfaden/Vereinbarung bearbeitet werden, lt FMA. Wenn es was gibt melde ich es natürlich hier. Wenn das auch keine Lösung bringt kläre ich es über die Ombudsstelle bzw FMA direkt. Ich kann aber nur jedem empfehlen selbst tätig zu werden.

 

EDIT: Notiz an mich: Thema zuerst zu Ende lesen bevor man antwortet ;-) 

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TaxFox

Nach ausgiebiger Lektüre in diesem Thread bin ich zu folgenden Schlüssen gekommen, was die korrekte Versteuerung von ausschüttenden ETFs in Österreich betrifft.

 

Wie @votacom halte ich ETFs in einem Auslandsdepot und möchte daher ein gutes Verständnis haben, wie die korrekte Versteuerung abzulaufen hat.

 

Im Prinzip sind folgende 3 Fälle zu unterscheiden:

1) Für den ETF gibt es sowohl Ausschüttungs- und Jahresmeldungen (z.B. diverse iShares Produkte)

Die korrekte Vorgangsweise ist alle Meldungen und Anschaffungskostenkorrekturen zu berücksichtigen.
 

2) Für den ETF gibt es nur Jahresmeldungen wo Ausschüttungen in Form von AgE berücksichtigt sind (z.B.: IE00BK1PV551) (theoretisch auch in Form von Ausschüttungen nur dafür habe ich noch kein Beispiel).
Die korrekte Vorgangsweise ist analog zu thesaurierenden ETFs die ausschüttungsgleichen Erträge anzugeben und da die Ausschüttungen bereits abgedeckt sind ist nichts weiter zu machen.

 

3) Für den ETF liegen Jahresmeldungen vor, die die Ausschüttungen nicht berücksichtigen.

Die korrekte Vorgangsweise ist, die Ausschüttungen in der Erklärung des Zuflussjahres selbst anzugeben und mit der Jahresmeldung etwaige ausschüttungsgleiche Erträge und Anschaffungskostenkorrekturen zu deklarieren. Der Nachteil dabei ist dass es keinen Quellensteuerabzug gibt.

 

Die Preisfrage ist jetzt, woran erkennt man den Unterschied zwischen 2) und 3)? Das Problem entsteht unter anderem dadurch, dass ein ausschüttender ETF eben auch ausschüttungsgleiche Erträge haben kann (die z.B. beim internen Rebalancing entstehen). Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte braucht es eine zuverlässige Vorgangsweise um diese Szenarien korrekt zu identifizieren.

 

Laut InvFR Rz 265 und Rz 266 ist es zulässig, im Zuge der Jahresmeldung gemeldete Ausschüttungen nicht gesondert zu versteuern, sondern gemeinsam mit den ausschüttungsgleichen Erträgen anzugeben. Somit dürfte die Vorgangsweise von @DonLuigi, diese Ausschüttungen nicht gesondert anzugeben, korrekt sein.

 

Etwas verwirrend finde ich die Beschreibung in InvFR Rz 264, wonach die Jahresmeldung etwaige Ausschüttungsmeldungen schon berücksichtigen muss. Demnach dürfte es Fall 3) gar nicht geben. Hat jemand ein Beispiel für diesen Fall?

 

Falls die Jahresmeldung nicht im gleichen Jahr erfolgt wie die Ausschüttungen, diese jedoch dem Fall 2) entspricht, ist zudem fraglich, wie man einer Doppelbesteuerung entgegenwirken kann. Dies dürfte bei ehemaligen ComStage ETFs (z.B. LU0392494562) beispielhaft der Fall sein. Da es nicht der Sinn sein kann, solche Erträge doppelt zu versteuern, muss es eine nachvollziehbare und einfach anzuwendende Vorgangsweise geben um dies zu vermeiden.

 

Obergescheite Ratschläge wie „Finger weg von Auslandsdepots“ oder „das sollte ein Steuerberater erledigen“ gehen bei mir ins Leere, denn das Ziel ist eben das Verständnis und nicht einfach nur das „Problem“ Steuererklärung zu lösen.

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DonLuigi
· bearbeitet von DonLuigi
Am 12.6.2021 um 19:53 von TaxFox:

Im Prinzip sind folgende 3 Fälle zu unterscheiden:

1) Für den ETF gibt es sowohl Ausschüttungs- und Jahresmeldungen (z.B. diverse iShares Produkte)

Die korrekte Vorgangsweise ist alle Meldungen und Anschaffungskostenkorrekturen zu berücksichtigen.
 

2) Für den ETF gibt es nur Jahresmeldungen wo Ausschüttungen in Form von AgE berücksichtigt sind (z.B.: IE00BK1PV551) (theoretisch auch in Form von Ausschüttungen nur dafür habe ich noch kein Beispiel).
Die korrekte Vorgangsweise ist analog zu thesaurierenden ETFs die ausschüttungsgleichen Erträge anzugeben und da die Ausschüttungen bereits abgedeckt sind ist nichts weiter zu machen.

 

3) Für den ETF liegen Jahresmeldungen vor, die die Ausschüttungen nicht berücksichtigen.

Die korrekte Vorgangsweise ist, die Ausschüttungen in der Erklärung des Zuflussjahres selbst anzugeben und mit der Jahresmeldung etwaige ausschüttungsgleiche Erträge und Anschaffungskostenkorrekturen zu deklarieren. Der Nachteil dabei ist dass es keinen Quellensteuerabzug gibt.

 

Die Preisfrage ist jetzt, woran erkennt man den Unterschied zwischen 2) und 3)? Das Problem entsteht unter anderem dadurch, dass ein ausschüttender ETF eben auch ausschüttungsgleiche Erträge haben kann (die z.B. beim internen Rebalancing entstehen). Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte braucht es eine zuverlässige Vorgangsweise um diese Szenarien korrekt zu identifizieren.

Bzgl. 1) und 2) seh ich das auch so.

 

Du müsstest für 3) ein Beispiel finden, wo nirgends in der Meldung Ausschüttungen erwähnt werden - so etwas hab ich bisher noch nicht gesehen. Würde mich auch wundern, da die Meldungen steuerlich alles relevante abdecken sollten.

 

Bei deinem Beispiel des ex-Comstage ETFs LU0392494562 würde ich steuerlich genau wie 2) vorgehen.

 

Wegen der Depots, bin ich aktuell dieser Meinung: Ausschüttende ETFs - Auslandsdepot, Thesaurierende ETFs - Inlands-Depot. So sparst du dir sowohl langfristig etwas Steuern, als auch die jährliche Kontrolle & Kontaktaufnahme mit Flatex wenn sie bei Ausschüttern was falsch machen. Und meist sind Auslands-Depots auch deutlich günstiger was Trading-Gebühren angeht. Einziger Nachteil ist dann die jährliche Notierung der Anschaffungskosten und das Eintragen in die ESt-Erklärung. Einen Steuerberater braucht man für diesen Teil definitiv nicht.

 

PS: Nach einem Monat noch immer keine Antwort von Flatex. @3mg4 wie sieht's bei dir aus?

 

 

 

 

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3mg4
Am 14.6.2021 um 10:30 von DonLuigi:

: Nach einem Monat noch immer keine Antwort von Flatex. @3mg4 wie sieht's bei dir aus?

Nope, noch nix da. Aber wie gesagt meine Adressänderung brauchte damals 3 Monate...

 

Leider/zum Glück habe ich in der Arbeit derzeit viel zu tun, ich hoffe ich komme am Wochenende dazu das Mail an die Beschwerde Mailadresse zu schreiben. Über das normale Kontaktformular bekomme ich jedenfalls noch keine Antwort.

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3mg4

@DonLuigi
nach dem meine Anfrage über das Kundenportal noch immer nicht beantwortet wurde, ging heute morgen eine Mail an beschwerde[AT]flatexdegiro[PUNKT]com.


Mal sehen ob sie da schneller sind. Adresse ist im übrigen in den AGB versteckt.

 

Nächster Step ist Bankenschlichtungsstelle bzw. FMA.

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ETFAustria

@3mg4 

Ich häng mich mal an und schreib auch eine Mail an die Adresse.

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3mg4

Ich habe heute im übrigen noch mit der Bankenschlichtungsstelle telefoniert.
Vorgehen ist so korrekt.

Wenn kein Kontakt über Kundenportal möglich (Meine Anfrage ist dort schon ein Monat offen), dann an die Beschwerde Adresse aus den AGB. Mindestens 14 Tage zur Beantwortung Zeit geben. Ab dann kann man über die Bankenschlichtungsstelle eine Beschwerde einreichen. 
Ich sag mal so, die Dame am Telefon war jetzt nicht verwundert das es um Flatex ging...und sagte gleich das die mehr Zeit brauchen. Ist anscheinend auch schon dort angekommen.

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Hecht
· bearbeitet von Hecht

Nachricht von Flatex:

 

Sehr geehrter Herr Hecht,

 

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage zur Anpassung der Anschaffungsdaten nach Ausschüttung IE00BK1PV551 (Jahresmeldung).

 

Die Steuerfachabteilung hat sich hier mit der OEKB noch einmal in Verbindung gesetzt. Wir werden aufgrund des Ergebnisses die Anschaffungsdaten daher wie gewünscht um 1,0806 USD umgerechnet in EUR (um 0,84033613 EUR) erhöhen.

 

Wir danken für Ihren Hinweis und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

Ihr flatex Team

 

 

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DonLuigi
vor 3 Stunden von Hecht:

Nachricht von Flatex:

 

Sehr geehrter Herr Hecht,

 

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage zur Anpassung der Anschaffungsdaten nach Ausschüttung IE00BK1PV551 (Jahresmeldung).

 

Die Steuerfachabteilung hat sich hier mit der OEKB noch einmal in Verbindung gesetzt. Wir werden aufgrund des Ergebnisses die Anschaffungsdaten daher wie gewünscht um 1,0806 USD umgerechnet in EUR (um 0,84033613 EUR) erhöhen.

 

Wir danken für Ihren Hinweis und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

Ihr flatex Team

 

 

Endlich mal gute Neuigkeiten, danke an alle fürs Dranbleiben! Bin jetzt mal gespannt ob das jetzt auch bei allen korrekt angepasst wird, oder ob wir uns einzeln an Flatex wenden müssen.

 

@HechtBitte gib Bescheid, sobald bei dir der Anschaffungswert erhöht wurde (bei mir noch nicht).

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ETFAustria
· bearbeitet von ETFAustria

Ich habe am Dienstag nochmals eine Mail an die "Beschwerdeadresse" mit Fristsetzung gesendet. Heute kam die Antwort, dass meine Beschwerde bearbeitet wird. Von Anpassung des Anschaffungswertes in meinem Depot keine Spur. Offensichtlich schafft es Flatex nicht den Fehler bei allen betroffenen Anlegern automatisch zu korrigieren.

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Hecht

Den Moment ist die Position ausgebucht worden, d.h. sie wird hoffentlich noch heute mit den neuen Werten eingebucht werden.

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3mg4

@Hecht

Danke für die Info! Bei mir würde noch nichts angepasst.

Ich denke bis flatex hier die Losung in den Massenprozess aufnimmt wird es immer ein manueller Eingriff sein der auf "Zuruf" finktioniert.

Bin gespannt was auf meine Mail als Antwort kommt.

@ETFAustria

Wow schon eine Antwort, ich hab noch nix gehört. 

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Hecht

Die Anschaffungskosten sind erhöht worden.

 

Der Betrag dürfte höher sein, als der von der Meldung vom 28.4.2021. Er könnte auch das Vorjahr enthalten (Meldung vom 7.5.2020) - werde mir das später ansehen.

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DonLuigi
· bearbeitet von DonLuigi
vor 36 Minuten von Hecht:

Die Anschaffungskosten sind erhöht worden.

 

Der Betrag dürfte höher sein, als der von der Meldung vom 28.4.2021. Er könnte auch das Vorjahr enthalten (Meldung vom 7.5.2020) - werde mir das später ansehen.

Bei mir auch, hab soeben kontrolliert! Super, ganz lieben Dank an alle die sich beteiligt haben! :)

 

Das Vorjahr ist sicher nicht dabei, dort hatten wir den selben Fall wie bei Ausschüttenden Vanguard ETFs bisher - die bezahlte KESt auf die Ausschüttung war höher als die Besteuerung insgesamt über die Jahresmeldung. In solchen Fällen hat Flatex bisher noch nie die AK erhöht.

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ETFAustria

Bei mir wurde der AW noch immer nicht erhöht ... hoffe es funktioniert bei mir auch automatisch. - Habe jetzt schon genug Zeit und Geduld verschwendet.

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DonLuigi
vor 5 Stunden von ETFAustria:

Bei mir wurde der AW noch immer nicht erhöht ... hoffe es funktioniert bei mir auch automatisch. - Habe jetzt schon genug Zeit und Geduld verschwendet.

Jetzt wo du es sagst, bei meiner Frau wurde auch nix gemacht. Kann das wirklich so schwer sein, alle gleich fair zu behandeln? Scheinbar muss sich jeder selbst bei Flatex melden, sonst passiert nix. Jetzt muss ich sie von meiner Frau und Mutter ebenfalls aus anschreiben.... So ein Saftladen. Ich wollte letztens auch eine alte 3€ Position aus meinem Depot löschen lassen. Ich müsste dafür einen Brief (!) nach Deutschland schicken... Oder die Position für 5,90€ (+ATC) Gebühren verkaufen...

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