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Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 4 Stunden von Bolanger:
Am 28.8.2026 um 12:12 von Bolanger:

dann müsste es sogar möglich sein, die Festbetragsförderung bei Riester beizubehalten und das AVD ohne Förderbetrag zu führen

Hat hierzu jemand eine Meinung?

 

Nein, weil ich den Text nicht verstehe.

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radler2
· bearbeitet von radler2
vor 24 Minuten von whister:

Deine Rechnung verstehe ich nicht.

....

Du hast faktisch 0,725 Euro eingezahlt und hast 1,25 Euro im AVD.

 

Die Einzahlungen ins AVD erfolgen doch aus dem unversteuertem Einkommen, oder?

 

Technisch läuft es so, daß ich 1 Euro aus dem versteuerten Einkommen einzahle und die dafür gezahlte Steuer bei der Steuererkärung durch das Finanzamt erstattet bekomme. Ist das richtig?

 

Dieser 1 Euro versteuertes Einkommen entspricht sg/(1-sg) Euro unversteuertes Einkommen.

 

Konkretes Zahlenbeispiel mit sg = 0,42:

 

sg/(1-sg) = 1,724...

 

Wenn ich 1,724 Euro mit 42% versteure, bekomme ich 1 Euro ausbezahlt, oder?

 

Also habe ich auf den eingezahlten 1 Euro 0,724... Euro Steuer bezahlt.

 

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Donaurenner

Wenn wir schon mal bei den Steuern sind . Zählt die Übertagung der RV ind AVD als Einzahlung dann braucht man im ersten Jahr nichts einzahlen ins AVD. Wie sieht es Steuermäßig dann mit dem Rest des RV ist ja dann eine Überzahlung...

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satgar
vor einer Stunde von Donaurenner:

Wenn wir schon mal bei den Steuern sind . Zählt die Übertagung der RV ind AVD als Einzahlung dann braucht man im ersten Jahr nichts einzahlen ins AVD. Wie sieht es Steuermäßig dann mit dem Rest des RV ist ja dann eine Überzahlung...

Nein, tut sie nicht. Immer nur frisches Geld.

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radler2
Am 28.8.2026 um 13:00 von whister:

Solange der Grenzsteuersatz in der Ansparphase unter 30 % liegt, würde ich nur 360 Euro pro Jahr einzahlen.

Ist das nicht sehr pessimistisch?

 

Mal den ungünstigsten Fall angenommen, daß die 25% Förderung eine Steuererstattung übersteigen würde. Das ist bis zu einem Grenzsteuersatz von 20% der Fall (siehe meine Rechnung oben). Nehmen wir 30% Grenzsteuersatz bei der Auszahlung an.

 

AVD: 1,25 Euro

normales Depot: 1 Euro

 

Bei einer Verdopplung des Kapitals habe ich folgende Ergebnisse:

 

AVD: 2,5 Euro --> Auszahlung 2,5*0,7 = 1,75 Euro

normales Depot: 2 Euro -> Auszahlung 1+ 0,815 = 1,815 Euro

 

Nehmen wir eine Versechzehnfachung an. Das wären bei 6% Rendite nach 48 Jahren der Fall. Also Geld mit 20 eingezahlt und mit 68 ausgezahlt.

 

AVD: 1,25 Euro *16 = 20 Euro -> Auszahlung 20 *0,7 = 14 Euro

normales Depot: 16 Euro -> Auszahlung 1+ 15*0,815 = 13,22 Euro

 

Nicht berücksichtigt ist die Vorabpauschale, die das Ergebnis des normalen Depot verschlechtert.

 

Ich denke mal, für die meisten Menschen wird im Ruhestand der Grenzsteuersatz nicht über 30% liegen. Selbst wenn man in jungen Jahren sehr wenig verdient und gar keine Steuern zahlt, ist die Nutzung des AVD bis zur Fördergrenze kein Fehler.

 

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chirlu
vor 10 Stunden von radler2:

Die Einzahlungen ins AVD erfolgen doch aus dem unversteuertem Einkommen, oder?

Technisch läuft es so, daß ich 1 Euro aus dem versteuerten Einkommen einzahle und die dafür gezahlte Steuer bei der Steuererkärung durch das Finanzamt erstattet bekomme. Ist das richtig?

 

Teils in Form der Zulage und teils in Form einer reduzierten Einkommenssteuer bei der Veranlagung.

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Bolanger
vor 23 Stunden von chirlu:
Am 29.8.2026 um 08:04 von Bolanger:
Am 28.8.2026 um 12:12 von Bolanger:

dann müsste es sogar möglich sein, die Festbetragsförderung bei Riester beizubehalten und das AVD ohne Förderbetrag zu führen

Hat hierzu jemand eine Meinung?

 

Nein, weil ich den Text nicht verstehe.

Ok, also anders formuliert: Kann ich Einzahlungen ins AVD von der Steuer absetzen und damit in die nachgelagerte Besteuerung gehen wenn ich einen bestehenden Riester mir alter Förderung weiter bespare? Für das AVD soll kein expliziter Förderantrag gestellt werden.

 

Hintergrund, warum ich das nicht völlig abwegig finde: Parallel zu Riester kann man auch jetzt schon Altervorsorgebeträge wie z.B. freiwillige Zahlungen in die GRV von der Steuer absetzen und damit quasi eine nachgelagerte Besteuerung realisieren, selbiges für Rürup und bAV.   

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Donaurenner

Ist es nicht so wenn man beides hat , also RV und AVD wird wohl automatisch die Förderung ins AVD wandern, es denn, man möchte lieber die Förderung der RV beibehalten. Beides geht nicht. Das muss man mit dem FA klarmachen bei der Steuerklärung.

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von Bolanger:

ich einen bestehenden Riester mir alter Förderung weiter bespare?

Sobald man ein AVD nutzt, geht keine normale Riesterrente mehr. Man switcht automatisch in die AVD Förderung.

 

das gilt sogar für mittelbar förderberechtigte, falls der unmittelbare ein AVD eröffnet. Auch für den mittelbaren Sparer geht Riester 1.0 verloren und es wird auf Riester 2.0 Fördersystematik umgestellt.

 

Sobald man ein AVD abschließt, kriegt man diese Förderwelt. Die alte erlischt beim Individuum und möglichen Partner (unmittelbar/mittelbar Kombi) komplett. Nur zwei unmittelbar förderberechtigte können unabhängig von einander entscheiden, ob der eine oder andere die neuere riesterförderung will. Aber eine Person alleine kann nicht beides zeitgleich haben, oder das gar aussuchen. Es ist nicht möglich.

vor einer Stunde von Bolanger:

Parallel zu Riester kann man auch jetzt schon Altervorsorgebeträge wie z.B. freiwillige Zahlungen in die GRV von der Steuer absetzen

Das liegt aber auch daran, dass das ganz andere förderwelten sind.

 

GRV Einzahlungen und Rürup ist Schicht 1 der Altersvorsorge, Riester und AVD sind Schicht 2. beides hat eben nichts miteinander zu tun, hat gänzlich andere freigrenzen und Regeln. Daher das keinesfalls vermischen. Es ist völlig losgelöst von einander.

 

Und selbst Sachen in der gleichen Schicht können losgelöst von einander sein.so ist Riester und bAV beides Schicht 2 der Altersvorsorge, hat aber ebenfalls andere Regeln.

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ZAK

Ich hätte mal eine Frage zum Übertrag von Riester (alt) in AVD neu ab 2027 (hoffe das passt halbwegs in dieses Thema):

 

Die staatliche Zulage zu Riester (alt) aus diesem Jahr, 2026, wird ja üblicherweise erst ungefähr Mitte des Folgejahres (also 2027) auf meinem Riesterkonto gut geschrieben.

 

Wohin wandert die staatliche Zulage Riester alt aus 2026 - wenn ich irgendwann Angang 2027 schon in ein neues AVD gewechselt bin? 

 

Macht es mehr Sinn, das AVD erst gegen Ende 2027 zu starten, Riester alt zu übertragen, und im Dezember halt mit einer Einmalzahlung von 1800,- zu starten, um für 2027 eben auch die maximale Förderung zu erhalten ? 

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satgar
vor 3 Minuten von ZAK:

Ich hätte mal eine Frage zum Übertrag von Riester (alt) in AVD neu ab 2027 (hoffe das passt halbwegs in dieses Thema):

 

Die staatliche Zulage zu Riester (alt) aus diesem Jahr, 2026, wird ja üblicherweise erst ungefähr Mitte des Folgejahres (also 2027) auf meinem Riesterkonto gut geschrieben.

 

Wohin wandert die staatliche Zulage Riester alt aus 2026 - wenn ich irgendwann Angang 2027 schon in ein neues AVD gewechselt bin? 

 

Macht es mehr Sinn, das AVD erst gegen Ende 2027 zu starten, Riester alt zu übertragen, und im Dezember halt mit einer Einmalzahlung von 1800,- zu starten, um für 2027 eben auch die maximale Förderung zu erhalten ? 

Sie wandert schon ins neue. Die Beteiligten wie Altanbieter und Neuanbieter, sowie die ZFA, sprechen alles miteinander ab.

 

Da geht nix verloren. Und es landet immer im noch vorhandenen Vertrag. Wenn das ein neues AVD ist, und ein alter Riester 1.0 schon erloschen ist, dann eben ins AVD.

vor 4 Minuten von ZAK:

Macht es mehr Sinn, das AVD erst gegen Ende 2027 zu starten, Riester alt zu übertragen, und im Dezember halt mit einer Einmalzahlung von 1800,- zu starten, um für 2027 eben auch die maximale Förderung zu erhalten ?

Das werde ich zumindest ähnlich machen. Ich schließe es auch erst gegen Jahresende ab, um zu sehen, was der Markt überhaupt hergibt und welche Anbieter gute Angebote machen. Riester per 01.01.2026 beitragsfrei stellen, und dann gegen Jahresende das Wunsch AVD abschließen, die 1.800€ Jahreszahlung leisten und den Kapitalübertrag starten lassen.

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Bolanger
vor 1 Stunde von satgar:

Da geht nix verloren.

Gelten denn dann auch die Förderbedingungen aus 2026, auch wenn die Förderung erst in 2027 fließt?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 12 Minuten von Bolanger:

Gelten denn dann auch die Förderbedingungen aus 2026, auch wenn die Förderung erst in 2027 fließt?

Wie bisher auch. Für das Beitragsjahr 2026 gelten die Regeln des Jahres 2026. Und die aus diesem Jahr resultierende Zulage (die die ZFA logischerweise erst in 2027 überweisen kann, nachdem sie mit allen Beteiligten wie Anbieter und Finanzamt wegen der gezahlten Beiträge und dem Einkommen 2025 gesprochen hat) ist dann die, die nach den Regeln 2026 gilt.

 

Es gibt also 2027 175€ in den Vertrag, für den Single mit Höchstbeitrag von 1925€, die er 2026 zahlte. Die erste Überweisung der neuen AVD Zulage in den Vertrag gibt es 2028, sofern man sich 2027 an die neue Fördersystematik hält.

 

Bisher hatte das immer einen totalen Zeitversatz wegen dem Vorjahreseinkommen und der 4% Regel und den Wertmitteilungen der Versicherer z.b.

 

 

beitragsjahr 2026

Relevant ist das Einkommen 2025 für die 4% Regel 

Beitragsjahr 2026 findet statt und läuft ab

Beitragsjahr 2027 beginnt, in dem die ZFA im 2 Quartal die Zulage überweist

Beitragsjahr 2028 beginnt. Im ersten Quartal bekommt man vom Versicherer seine Wertmitteilung für 2027

 

und in dieser Wertmitteilung, die 2028 in der Post ist, steht die Zulage drauf, die in 2027 überwiesen wurde und aus dem Beitragsjahr 2026 resultiert.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Die Deutsche Telekom will laut DI eigenes AVD mit sehr niedrigen Kosten (Mantel 0,06% p.a.) bringen - zunächst nur für Mitarbeiter: https://engagement.juneapp.com/e/c/6a9174b17cac272d662ecb66/69bfaf24e27d7b1cf764b2e9?utm_source=newsletter&utm_campaign=DI_am_Sonntag-30.08.2026&utm_medium=email&utm_content=red&UID=q23xfjx38t

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radler2
vor 17 Stunden von satgar:

 Ich schließe es auch erst gegen Jahresende ab, um zu sehen, was der Markt überhaupt hergibt und welche Anbieter gute Angebote machen. 

Gegenargumente:

1. Du hast ein Jahr länger einen teuren und wahrscheinlich schlechten Riestervertrag und es geht ja nicht nur um einen Jahresbetrag sondern um das gesamte Kapital im Riestervertrag.

2. Das Scalable-Angebot wird von den Kosten kaum zu unterbieten sein, höchsten in den Freiheiten, die man hat.

3. Wenn ein Anbieter es nicht schafft, bis zum Jahresbeginn zumindest seine Konditionen festzulegen, wird er wohl ein Kostenproblem haben und dann dürfte da nichts grandioses kommen. Ich denke, sobald eine der Direktbanken ihre Konditionen bekannt gibt, hat man genug Marktüberblick. Dann weiß man, was von deren Seite zu erwarten ist. Ich bin schon gespannt, wann die ING konkret wird.

 

Für einen verzögerten Wechsel spricht m.E. daß man sich die Prozesse bei der Übertragung des Riestervertrags eingespielt haben und man anfängliches Chaos vermeidet.

 

Fazit für mich: vielleicht nicht gleich am 1.1. wechseln, aber bis im Frühjahr möchte ich das durchgezogen haben.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 26 Minuten von radler2:

2. Das Scalable-Angebot wird von den Kosten kaum zu unterbieten sein, höchsten in den Freiheiten, die man hat.

Das Argument zieht nicht wirklich, da wir die genauen Bedingungen noch nicht kennen. Wird Scalable sich Möglichkeiten zur Einführung oder Erhöhung von Gebühren offenhalten? Welche Fonds stehen im freien Depot zur Verfügung? Wie sind die Konditionen in der Auszahlungsphase? Wird eine Wohnriesterentnahme zugelassen sein? Sind Entnahmen von ungenförderten Beiträgen während der Ansparphase möglich? Wird man in der Auszahlungsphase zw. 80% und 100% im Auszahlungsplan wählen und diese Entscheidung noch einmal ändern können? In welchem Intervall wird der Auszahlbetrag neu berechnet und kann man darauf Einfluss nehmen?

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Andreas181

Mich würde interessieren, wie die Entnahme zu Wohnförderzwecken künftig ablaufen wird. Da diese Option nicht mehr verpflichtend ist, werden wahrscheinlich eher die klassischen Lebensversicherer diese Option anbieten, oder wie seht ihr das? Wenn ein Broker das anbietet, z.B. ING oder Flatex bei moderaten Kosten wäre das für mich eine Entscheidungshilfe. 

 

Mein Stand ist, dass die 2% Verzinsung auf dem Wohnförderkonto ab 01.102028 wegfällt. Was ich noch nicht verstanden habe, ist ob man das entnommenen Kapital auch vor der Auszahlungsphase wieder zurückführen kann. Ich habe dazu mehrere unterschiedliche Meinungen gefunden.

1. Ja, man kann es zurückführen, die Rate muss im Verwendungszweck als Tilgung gekennzeichnet sein. Die Mittel fließen dem AV-Depot zu und das Saldo des Wohnförderkontos wird verringert. Eine Anrechnung als förderfähige Rate findet nicht statt.

2. Nein, man kann nicht zusätzliche Beiträge einzahlen, die das Wohnförderkonto verringern, es bleibt bei max.1800 € Eigenbeitrag im Jahr.

3. Der Eigenbeitrag und die Zulagen verringert automatisch das Saldo des Wohnförderkontos. 

Wie ist die Rückführung beim derzeitigen Riester geregelt?

 

 

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Ich habe gerade etwas herumgerechnet und möchte meine Erkenntnisse, auch wenn sie wohl nicht zum Wirtschaftsnobelpreis reichen, hier kundtun.

 

Bekanntlich hängt der finanzielle Vorteil des AVD von den Steuersätzen bzw. Förderung in der Ein- und Auzahlungsphase ab. In den bisherigen Beispielen haben wir vereinfacht eine Verdopplung des Depot angenommen, was dann zu einer vorteilhaften Besteuerung geführt hat. Für alle, die nur noch ein paar Jahre bis zur Auszahlung haben lohnt sich das AVD aber nicht unbedingt. Es kommt immer auf den erwarteten Wertzuwachs an. Für alle, die noch bis zu etwa 10 Jahren Ansparphase haben sehe ich große Chancen, dass das AVD nachteilig sein kann.

 

Wenn man z.B. nur mit einem Wertzuwachs von 50% rechnet, dann ist man überrascht, für wen sich das AVD nicht lohnt. Und gerade diejenigen, die sich auf der Zielgeraden des Erwebslebens befinden sollte eine Abschätzung des Grenzsteuersatzes in der Auszahlphase halbwegs fundiert möglich sein. In einem Parallelthread wurde eine Umfrage zu den erwarteten Ausgaben im Alter gestartet. Da sind viel dabei, deren Grenzsteuersatz in der Auszahlungsphase hoch sein könnte.

 

 

 

 

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whister
vor 11 Minuten von Bolanger:

Ich habe gerade etwas herumgerechnet und möchte meine Erkenntnisse, auch wenn sie wohl nicht zum Wirtschaftsnobelpreis reichen, hier kundtun.

 

Bekanntlich hängt der finanzielle Vorteil des AVD von den Steuersätzen bzw. Förderung in der Ein- und Auzahlungsphase ab. In den bisherigen Beispielen haben wir vereinfacht eine Verdopplung des Depot angenommen, was dann zu einer vorteilhaften Besteuerung geführt hat. Für alle, die nur noch ein paar Jahre bis zur Auszahlung haben lohnt sich das AVD aber nicht unbedingt. Es kommt immer auf den erwarteten Wertzuwachs an. Für alle, die noch bis zu etwa 10 Jahren Ansparphase haben sehe ich große Chancen, dass das AVD nachteilig sein kann.

 

Wenn man z.B. nur mit einem Wertzuwachs von 50% rechnet, dann ist man überrascht, für wen sich das AVD nicht lohnt. Und gerade diejenigen, die sich auf der Zielgeraden des Erwebslebens befinden sollte eine Abschätzung des Grenzsteuersatzes in der Auszahlphase halbwegs fundiert möglich sein. In einem Parallelthread wurde eine Umfrage zu den erwarteten Ausgaben im Alter gestartet. Da sind viel dabei, deren Grenzsteuersatz in der Auszahlungsphase hoch sein könnte.

In dem Fall hat man immerhin noch die Option, den Vertrag förderschädlich zu kündigen – das sollte man unbedingt vor dem Eintritt in die Auszahlungsphase prüfen.

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Bolanger
vor 17 Minuten von whister:

In dem Fall hat man immerhin noch die Option, den Vertrag förderschädlich zu kündigen – das sollte man unbedingt vor dem Eintritt in die Auszahlungsphase prüfen.

natürlich, ggü, einem ungeförderten Depot erzeugt man so aber eine Steuerzahlung, die man im ungeförderten Depot weiter aufschieben könnte. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass alle, die keine Vervielfachung des Depotwertes durch Erträge erwarten sich den Abschluss gut durchrechnen sollte. Gerade diese personen sollten einen halbwegs vernüftigen Überblick über die anstehenden jahre haben.

Je länger es bis zur Auszahlungsphase dauert, desto ungewisser werden die gemachten Annahmen und desto größer wird die erwartete Rendite. Beides macht den Abschluss eines AVD vorteilhaft, zumindest bis zur Fördergrenze. 

 

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radler2
vor 2 Stunden von whister:

Das Argument zieht nicht wirklich, da wir die genauen Bedingungen noch nicht kennen. 

Genau das meinte ich mit "Freiheiten". Scalable hat eine Kostenpflock eingerammt. Jetzt muß die Konkurenz aus den Löchern kommen. Es kann sich doch keiner die Blöße geben, am Jahresanfang nichts am Start zu haben oder nicht mal Konditionen nennen zu können. 

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Stunden von radler2:

Das Scalable-Angebot wird von den Kosten kaum zu unterbieten sein, höchsten in den Freiheiten, die man hat.

Vielleicht ist mir ein neobroker, den es bis zu meinem 85 Lebensjahr idealerweise noch geben soll, ohne das ich auf einen anbieterwechsel spekulieren muss, auch nicht seriös genug für dieses Thema?! Soweit mir bekannt, ist ein Anbieterwechsel auch nur innerhalb der Sparzeit und nicht mehr in der Auszahlungsphase möglich. Ich will also sicher gehen, dass der Anbieter den ich nehme, idealerweise so groß und seriös wie möglich ist. Deswegen werde ich klar ein gutes Angebot eines Lebensversicherers oder einer Direktbank einem Neobroker vorziehen, bei dem sich jederzeit eine Konsolidierung am Markt abzeichnen kann. Es gibt derzeit so unfassbar viele Neobroker, mal mit Baader im Hintergrund und mal nicht. Da kann jederzeit auch wieder einer wegfallen. Und manche von denen haben das PFOF "Problem" noch immer nicht zur Zufriedenheit der Bafin gelöst, andere wiederum schon. Da gibt es also noch erheblichen Diskussionsspielraum.

 

vor 3 Stunden von radler2:

3. Wenn ein Anbieter es nicht schafft, bis zum Jahresbeginn zumindest seine Konditionen festzulegen, wird er wohl ein Kostenproblem haben

Weil ein Anbieter es operativ nicht geschafft hat, sein Produkt per 01.01. zu launchen, kann der alleinige Grund nur sein, er sei zu teuer? Das halte ich ja für großen Quatsch.

vor 3 Stunden von radler2:

Du hast ein Jahr länger einen teuren und wahrscheinlich schlechten Riestervertrag und es geht ja nicht nur um einen Jahresbetrag sondern um das gesamte Kapital im Riestervertrag.

Ich kenne das Prozedere des Kapitalübertrags zwischen Riester Anbietern sehr gut. Es ist weit aufwendiger als ein normaler depotübertrag zwischen Brokern, und selbst da gehen Sachen schief. Ich habe sicherlich keine Lust auf irgendwelche Fehler dabei, nur weil Anbieter xy damit noch keine Erfahrungen hat. Bei TR hätte ich da zb keinerlei Vertrauen. 

vor 3 Stunden von radler2:

Fazit für mich: vielleicht nicht gleich am 1.1. wechseln, aber bis im Frühjahr möchte ich das durchgezogen haben.

Ich werde da ganz genüsslich abwarten. Ich sehe keine umwerfenden Vorteile, das im Frühjahr übers Knie zu brechen. 
 

Ich hab auch den Sonderfall, das meiner sehr gut gelaufen ist und ich noch einen weiteren beitragsfreien Riester hab, den ich auf den anderen Riester 1.0 nicht mehr übertragen konnte. Ich brauche einen Anbieter, der mir aus zwei Riester 1.0 ein einzelnes AVD macht und das Geld annimmt.

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radler2

Wie ist das dann mit der Einzahlung in Riester: muß man den Vertrag am 31.12 stilllegen, damit man im AVD für 2026 den vollen Betrag einzahlen kann?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von radler2:

Wie ist das dann mit der Einzahlung in Riester: muß man den Vertrag am 31.12 stilllegen, damit man im AVD für 2026 den vollen Betrag einzahlen kann?

Das kommt wie immer darauf an. Redest du vom Szenario, dass du zum 01.01.2027 schon ein AVD besitzt und dort was einzahlen willst und wirst? Sobald du ein AVD eröffnest, gilt diese neue Fördersystematik. Es stellt sich dann noch die Frage, was passiert, wenn unterjährig die Fördersystematik gewechselt wird.

 

Man stelle sich vor, man bespart Riester 1.0 ganz normal bis Ende Juni 2027. Man schließt per 01.07.2027 ein AVD ab und will es ab dann besparen. Die Fördersystematik wechselt dann. Gilt dann die neue Förderregelung für das ganze Beitragsjahr 2027? Oder gilt halbe halbe? Ich denke mal, alle Beiträge des Jahres 2027 gelten dann nach den neuen Regeln, AUCH jene, die vorher zum Anbieter Riester 1.0 geflossen waren. Wäre meine Vermutung.

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