towo 4. April · bearbeitet 4. April von towo vor 9 Minuten von chirlu: Aber auch nur, wenn der Steuersatz vom Einzahl- zum Auszahljahr deutlich sinkt. (Oder wenn er 0 ist und die Zulagen durchschlagen.) 38% zu 28% hatte ich im Hinterkopf und 6% Kapitalertrag. Ergibt 23,1% Rendite p.a.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 4. April Und wer geht von einem Steuersatz in der Rente von 28% aus? Wenn ggf noch eine weitere Einmalzahlung zu Beginn der Rente zeit anfällt, kann man auch schnell mal einen höheren Steuersatz haben als im letzten Jahr des Erwerbslebens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
towo 4. April · bearbeitet 4. April von towo Ich habe mal ChatGPT befragt (also Ergebnis nicht unbedingt zu 100% richtig): 50-60% der Riestersparer machen keine Steuererklärung (und verschenken die Steuererstattung => negative Förderung). Nur 10 bis 20% schöpfen ihren 1.000 Euro Freisteller aus (profitieren also nicht vom Wegfall der KESt). Also was soll dieses AVD-Konzept. Man müsste doch ein AVD ermöglichen, in das aus dem Netto eingezahlt wird (ohne Steuerabsetzung und ohne nachgelagerte Besteuerung) und das keine Kapitalertragsteuern erhebt und zusätzlich mit Fördergelder (unabhängig oder zumindestens nicht für Besserverdiener priviligiert) gefördert wird. Darüber solten wir mal nachdenken, auch wenn hier im WPF wahrscheinlich >99% ihren Freisteller ausschöpfen und keiner zu faul für eine Steuererklärung ist. Ich wünsche allen schöne Feiertage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Körschgen 4. April Hallo, ich lese hier schon länger mit und schätze die Kompetenz vieler User hier sehr. Zum neuen AVD hätte ich zwei Fragen: Ist es korrekt, dass ich keine Kinderzulage bekomme, wenn ich nicht Kindergeldempfänger bin und Vater und Mutter nicht verheiratet sind (so wie es bei Riester 1.0 auch sein müsste)? 2. Inwieweit kann man sich auf den Rechner von Finanztip verlassen? Ich bin schon 55 und wenn die Berechnung stimmt, wäre der Vorteil bei einem Beitrag von 150 EUR (den habe ich genommen, um die höchste Förderung zu bekommen, mehr wollte ich auch nicht einzahlen, da ich bereits einen normalen ETF-Sparplan habe) nicht sehr groß, nämlich nur 1.136 EUR. (Ohne Kinderzulage). Als Effektivkosten habe ich die voreingestellten 0,2% benutzt, was ja auch noch gar nicht sicher ist. Ich spiele jedoch mit dem Gedanken - sofern diese Möglichkeit nicht abgeschafft wird - die Rente ab 63 mit Abschlag in Anspruch zu nehmen. Dann würde der Vorsprung vom AVD auf 700 EUR dahinschmelzen. Würdet ihr mir zustimmen, dass sich das AVD / Riester 2.0 für mich nicht mehr lohnt und ich das Geld besser in meinen normalen Sparplan stecke? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
towo 4. April Rechne bitte selber mit einer Excel-Tabelle. Wer 85k im Jahr verdient sollte das hinbekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. April vor 22 Minuten von towo: Also was soll dieses AVD-Konzept. Man müsste doch ein AVD ermöglichen, in das aus dem Netto eingezahlt wird (ohne Steuerabsetzung und ohne nachgelagerte Besteuerung) und das keine Kapitalertragsteuern erhebt und zusätzlich mit Fördergelder (unabhängig oder zumindestens nicht für Besserverdiener priviligiert) gefördert wird. Bis auf den Punkt „zusätzliche Fördergelder“ gibt es das, es nennt sich (ungeförderte) fondsgebundene Rentenversicherung. vor 21 Minuten von Körschgen: Ist es korrekt, dass ich keine Kinderzulage bekomme, wenn ich nicht Kindergeldempfänger bin und Vater und Mutter nicht verheiratet sind? Ja. vor 21 Minuten von Körschgen: Inwieweit kann man sich auf den Rechner von Finanztip verlassen? Wahrscheinlich stimmt die Rechnung. Aber ob die Annahmen z.B. zu den Steuersätzen jeweils auf dich zutreffen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
towo 4. April · bearbeitet 4. April von towo vor 5 Minuten von chirlu: Bis auf den Punkt „zusätzliche Fördergelder“ gibt es das, es nennt sich (ungeförderte) fondsgebundene Rentenversicherung. Einfach ein Sparplan in Aktien oder ggf. ETFs der dann ab Rentenalter entspart werden kann indem keine KESt. anfällt. Sowas gibt es? Sicher nicht in einem Versicherungsmantel, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kratos 4. April · bearbeitet 4. April von Kratos vor 14 Minuten von towo: Einfach ein Sparplan in Aktien oder ggf. ETFs der dann ab Rentenalter entspart werden kann indem keine KESt. anfällt. Sowas gibt es? Sicher nicht in einem Versicherungsmantel, oder? Doch, genau das gibt es im Versicherungsmantel (in Form einer Leibrente). Es gibt dann eine sogenannte Ertragsanteilbesteuerung bei der Auszahlung. Das ist aber eine Pauschale für die Erträge, die während der Rentenphase erwirtschaftet werden. Die Ansparphase ist steuerfrei, wird also auch nicht nachgelagert versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
towo 4. April vor 1 Minute von Kratos: Doch, genau das gibt es im Versicherungsmantel. Es gibt dann eine sogenannte Ertragsanteilbesteuerung bei der Auszahlung. Das ist aber eine Pauschale für die Erträge, die während der Rentenphase erwirtschaftet werden. Die Ansparphase ist steuerfrei, wird also auch nicht nachgelagert versteuert. Du meinst eine Versicherung die dann mit zum Beispiel einem Rentenfaktor von 30 (entspricht 3,6% des Kapitals) eine Rente zahlt bei der ich bis zum Tod mein Geld nicht zurück bekomme und dann muss ich ZUSÄTZLICH noch 18% der 3,6% als fiktiven "Ertrag" versteuern, obwohl ich insgesamt Verlust mache? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kratos 4. April Aber Steuern hast du dann gespart...dachte darum gehts Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
towo 4. April vor 1 Minute von Kratos: Aber Steuern hast du dann gespart...dachte darum gehts Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. April vor 19 Minuten von towo: mit zum Beispiel einem Rentenfaktor von 30 (entspricht 3,6% des Kapitals) eine Rente zahlt bei der ich bis zum Tod mein Geld nicht zurück bekomme Am 28.3.2026 um 17:15 von chirlu: Wie bei solchen Betrachtungen regelmäßig der Fall, vergisst du die Überschüsse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
towo 4. April vor 1 Minute von chirlu: Die Überschüsse fließen manchmal auch in die Provisionen der Verkäufer, wenn diese wegen eine Deckelung nicht direkt gezahlt werden konnten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. April vor 19 Minuten von towo: Die Überschüsse fließen manchmal auch in die Provisionen der Verkäufer, wenn diese wegen eine Deckelung nicht direkt gezahlt werden konnten Ja, und manchmal werden sie auch an die Zoolöwen verfüttert … oder verwechsle ich das jetzt, und die Versicherten werden verfüttert statt der Überschüsse? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Körschgen 4. April vor 3 Stunden von chirlu: Wahrscheinlich stimmt die Rechnung. Aber ob die Annahmen z.B. zu den Steuersätzen jeweils auf dich zutreffen? Danke für Deine Antwort. Das mit den Steuersätzen ist schwer abzuschätzen. Finanztip hat einen Grenzsteuersatz von 42% genommen und in der Rente dann 5% weniger. Im Steuerbescheid für 24 war mein zvE aber niedriger und der Grenzsteuersatz bei 39%. Das wäre nach der Rechnung dann später 34%. Aber woher soll ich wissen, wie der zu Rentenbeginn ist? Vielleicht auch niedriger, weil ich dann nur noch Teilzeit arbeite und weniger verdiene? MMn ist das zvE bei Finanztip auch zu hoch, weil sie keinen Kinderfreibetrag berücksichtigen, ich bin mir aber nicht sicher. Vermutlich wird der Vorteil des AVD wegen der nur noch begrenzten Ansparzeit aber minimal sein, zumal die Kosten ja auch noch nicht bekannt sind und eventuell höher sein werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 4. April vor 5 Stunden von Körschgen: Hallo, ich lese hier schon länger mit und schätze die Kompetenz vieler User hier sehr. Zum neuen AVD hätte ich zwei Fragen: Ist es korrekt, dass ich keine Kinderzulage bekomme, wenn ich nicht Kindergeldempfänger bin und Vater und Mutter nicht verheiratet sind (so wie es bei Riester 1.0 auch sein müsste)? 2. Inwieweit kann man sich auf den Rechner von Finanztip verlassen? Ich bin schon 55 und wenn die Berechnung stimmt, wäre der Vorteil bei einem Beitrag von 150 EUR (den habe ich genommen, um die höchste Förderung zu bekommen, mehr wollte ich auch nicht einzahlen, da ich bereits einen normalen ETF-Sparplan habe) nicht sehr groß, nämlich nur 1.136 EUR. (Ohne Kinderzulage). Als Effektivkosten habe ich die voreingestellten 0,2% benutzt, was ja auch noch gar nicht sicher ist. Ich spiele jedoch mit dem Gedanken - sofern diese Möglichkeit nicht abgeschafft wird - die Rente ab 63 mit Abschlag in Anspruch zu nehmen. Dann würde der Vorsprung vom AVD auf 700 EUR dahinschmelzen. Würdet ihr mir zustimmen, dass sich das AVD / Riester 2.0 für mich nicht mehr lohnt und ich das Geld besser in meinen normalen Sparplan stecke? - Ja, das mit dem Kindergeld steht da schon so, aber ich gehe mal davon aus, dass man das nicht bei der Familienkasse ändern muss, sondern wie bei Riester einfach mit einem Formular ändern kann. Die Regelung wäre dann quasi nur die "Default"-Einstellung, wenn man nicht anderes veranlasst. - Der Finanztiprechner ist da schon realistisch. Allerdings wäre bei dem doch recht kurzen Ansparzeitraum die Unsicherheit natürlich größer ob du an dieser Stelle dann wirklich bis Renteneintritt mit 6% zum Rentenstichtag rechnen kannst. - Man kann mit dem AVD (günstiger Vertrag vorausgesetzt) nur schwer etwas falsch machen, aber mit 55 würde ich es jetzt auch lassen. Das Volumen wäre mir dann doch zu klein um dafür noch einen weiteren Weg zu beschreiten. Es sei denn, du hast noch Vermögen in Riesterverträgen, die du übertragen kannst. Den einer der größten Vorteile des AVDs gegenüber Riester, sind die deutlich besseren Rahmenbedingungen in der Entnahmephase. Dann dürfte es sich in aller Regel lohnen den Riestervertrag gegen AVD zu tauschen. Dann hat man auch nicht mehr Verträge als vorher und es macht dann auch mit 55 noch Sinn das Ding dann noch bis zur Rente zu füttern. - Auf gar keinen Fall brauchst du drüber nachdenken mehr als 150€ einzuzahlen. Ungeförderte Beiträge liegen in ihrer Wirkung im AVD ohnehin sehr nahe an ganz normalen privaten Sparplänen und das Halbeinkünfteverfahren greift dort erst ab einer Vertragsdauer von 12 Jahren. Die schaffst du voraussichtlich nicht mehr. Für die 150€ im geförderten Topf spielt das hingegen keine Rolle. Ein Riesterübertrag würde, nach meinem Kenntnisstand, ebenfalls dem geförderten Topf zugeschlagen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 4. April vor 6 Stunden von Bolanger: Und wer geht von einem Steuersatz in der Rente von 28% aus? Wenn ggf noch eine weitere Einmalzahlung zu Beginn der Rente zeit anfällt, kann man auch schnell mal einen höheren Steuersatz haben als im letzten Jahr des Erwerbslebens. Dann wäre man aber auch schön blöd sich sowas wie den AVD auszahlen zu lassen. Man kann den Auszahlungsbeginn dort bis zum 70. Lebensjahr verschieben. Das macht auch genau deswegen Sinn. Man braucht es ja auch i.d.R. nicht in dem ersten Jahr, wenn es noch irgendwelche anderen Einmalzahlungen hagelt. vor 6 Stunden von towo: Also was soll dieses AVD-Konzept. Man müsste doch ein AVD ermöglichen, in das aus dem Netto eingezahlt wird (ohne Steuerabsetzung und ohne nachgelagerte Besteuerung) und das keine Kapitalertragsteuern erhebt und zusätzlich mit Fördergelder (unabhängig oder zumindestens nicht für Besserverdiener priviligiert) gefördert wird. Altersvorsorgemodelle haben ja zum Ziel diejenigen stärker zu fördern, die im Alter besonders geringe Einkomen haben werden. Der Staat kann das aber nicht wissen auf wen das zutreffen wird und in welchem Umfang oder ob man mit 65 noch 10 Mietshäuser von der Tante erbt. Deswegen geht es nur über das Steuersystem. Und selbst wenn man eine Förderung am heutigem Einkommen festmachen wollen würde, ginge das auch wieder nur im Zuge einer Einkommensteuererklärung. Ich finde das geplante AVD im Kern schonmal deutlich einfacher als Riester, mit seinen festen Zulagen, gekoppelt an klar definierte Einzahlungen. Und wenn man sich keinen Vertrag von der Versicherung aufschwatzen lässt, wirft man auch kein Geld mehr zum Fenster raus. Und selbst wenn das passiert ist, kommt man da zukünftig deutlich leichter und mit einem leichten blauem Auge auch wieder raus. Es geht immer was zu verbessern. Aber das Konzept ist schon recht gut geworden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. April · bearbeitet 4. April von chirlu vor 22 Minuten von Elvis77: ich gehe mal davon aus, dass man das nicht bei der Familienkasse ändern muss, sondern wie bei Riester einfach mit einem Formular ändern kann. Die Regelung wäre dann quasi nur die "Default"-Einstellung, wenn man nicht anderes veranlasst. Es ist nicht „wie bei Riester“, sondern es ist Riester. Und Zulagen für den anderen, nicht kindergeldbeziehenden Elternteil geht bei Riester weder bisher noch künftig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 4. April vor 10 Minuten von chirlu: Es ist nicht „wie bei Riester“, sondern es ist Riester. Und Zulagen für den anderen, nicht kindergeldbeziehenden Elternteil geht bei Riester weder bisher noch künftig. Also unser Kindergeldantrag läuft auf meinen Namen, das Kindergeld läuft aufs Gemeinschaftskonto und die Zulagen bekommt meine Frau. Oder geht es hier nur um den Fall bei einer Trennung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 4. April · bearbeitet 4. April von chirlu Es geht um den Fall, dass vor 6 Stunden von Körschgen: Vater und Mutter nicht verheiratet sind Ob von vornherein nicht oder durch Scheidung, ist egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Körschgen 5. April vor 10 Stunden von Elvis77: - Ja, das mit dem Kindergeld steht da schon so, aber ich gehe mal davon aus, dass man das nicht bei der Familienkasse ändern muss, sondern wie bei Riester einfach mit einem Formular ändern kann. Die Regelung wäre dann quasi nur die "Default"-Einstellung, wenn man nicht anderes veranlasst. - Der Finanztiprechner ist da schon realistisch. Allerdings wäre bei dem doch recht kurzen Ansparzeitraum die Unsicherheit natürlich größer ob du an dieser Stelle dann wirklich bis Renteneintritt mit 6% zum Rentenstichtag rechnen kannst. - Man kann mit dem AVD (günstiger Vertrag vorausgesetzt) nur schwer etwas falsch machen, aber mit 55 würde ich es jetzt auch lassen. Das Volumen wäre mir dann doch zu klein um dafür noch einen weiteren Weg zu beschreiten. Es sei denn, du hast noch Vermögen in Riesterverträgen, die du übertragen kannst. Den einer der größten Vorteile des AVDs gegenüber Riester, sind die deutlich besseren Rahmenbedingungen in der Entnahmephase. Dann dürfte es sich in aller Regel lohnen den Riestervertrag gegen AVD zu tauschen. Dann hat man auch nicht mehr Verträge als vorher und es macht dann auch mit 55 noch Sinn das Ding dann noch bis zur Rente zu füttern. - Auf gar keinen Fall brauchst du drüber nachdenken mehr als 150€ einzuzahlen. Ungeförderte Beiträge liegen in ihrer Wirkung im AVD ohnehin sehr nahe an ganz normalen privaten Sparplänen und das Halbeinkünfteverfahren greift dort erst ab einer Vertragsdauer von 12 Jahren. Die schaffst du voraussichtlich nicht mehr. Für die 150€ im geförderten Topf spielt das hingegen keine Rolle. Ein Riesterübertrag würde, nach meinem Kenntnisstand, ebenfalls dem geförderten Topf zugeschlagen werden. Danke für die hilfreichen Hinweise. Das führt mich zum nächsten Punkt: Ich habe tatsächlich noch einen Riester 1.0 Vertrag, der seit +/- 20 Jahren läuft. Da stecken allerdings keine Fonds drin, sondern es handelt sich um eine ganz klassische Rentenversicherung. Hier zahle ich schon lange nur das Minimum ein, so viel, dass ich die komplette Zulage bekomme. Kinderzulage auch hier nicht, Chirlu hat Recht, getrennt und nie verheiratet gewesen. Mein erster Gedanke war jetzt, den Riester 1.0 beitragsfrei zu stellen und einen Riester 2.0 neu anzufangen. Du meinst aber, das lohnt sich nicht wirklich für die kurze Zeit. Wenn ich aber das Guthaben aus dem 1.0 übertragen würde, und dann mit 150 EUR weitersparen würde, wäre das dann vorteilhafter? Ich sollte aber wohl auch im Auge behalten, dass der bisherige Riester RK1 war und ich mit dem AVD dann in RK3 wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 5. April vor 56 Minuten von Körschgen: Du meinst aber, das lohnt sich nicht wirklich für die kurze Zeit. Wenn ich aber das Guthaben aus dem 1.0 übertragen würde, und dann mit 150 EUR weitersparen würde, wäre das dann vorteilhafter? Ich sollte aber wohl auch im Auge behalten, dass der bisherige Riester RK1 war und ich mit dem AVD dann in RK3 wäre Du musst es dir ganz genau anschauen. Wann begann dein Vertrag? Bei welchem Versicherer ist er? Und lade bitte eine aktuelle wertmitteilung Anonymisiert hoch, ebenso die Bescheinigung nach paragraph 92 estg. Auf der wertmitteilung muss eine Hochrechnung hervorgehen mit zu Verfügung stehenden Guthaben bei aktuellen Zinsniveau und auch zu erwartender Rente damit. Eigentlich solltest du dafür einen eigenen Thread aufmachen. Da es hier nur um allgemeine Themen gehen soll. Und nicht um Einzelschicksale . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 5. April vor 2 Stunden von Körschgen: Wenn ich aber das Guthaben aus dem 1.0 übertragen würde, und dann mit 150 EUR weitersparen würde, wäre das dann vorteilhafter? In den meisten Fällen wird das so sein. Wie satgar aber richtig anmerkt, ersetzt das nicht die Einzelfallprüfung. Die meisten der alten Riesterverträge münden in der Auszahlphase in extrem teure Rentenversicherungen, während es im AVD auch ein selbst gemanagter, nahezu kostenfrier Auszahlplan sein kann, bei dem man auch im Alter, wie im Privatdepot, seine Wertpapiere und damit auch sein Risiko selber steuert. Insbesondere, wenn du dich im Rahmen des AVD auch wieder letztlich für eine Versicherungslösung entscheiden würdest, hättest du in der Tat wenig gewonnen. Der wesentliche Vorteil liegt darin, wenn man ins Lager der kostengünstigen Selbstentscheider wechselt. Das war vorher, aufgrund der Zwangsgarantien, praktisch nicht möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 5. April vor 2 Minuten von Elvis77: Wie satgar aber richtig anmerkt, ersetzt das nicht die Einzelfallprüfung. Gerade bei alten zinspolicen ist das nötig. Die haben manchmal brutto noch so gute garantiezinsen und alte sterbetafeln, das die sich insbesondere über die auszahlungsphase extrem gut rechnen können. Da muss man also genau hinschauen, bevor man sowas einfach in nen AV Depot Switcht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Körschgen 5. April Ich danke euch. Ich werde wie von @satgar vorgeschlagen dazu einen eigenen Thread aufmachen. Ich muss erstmal die Unterlagen zusammensuchen, ich habe mich lange nicht um den Vertrag gekümmert. Aber das neue AVD ist jetzt die Gelegenheit, das Thema anzugehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag