Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

McScrooge
vor 16 Stunden von Ramstein:

Der First-Level-Support ist oftmals ziemlich dämlich. Es gibt aber auch sehr fähige Leute und die wirkliche Aufgabe ist es, an die dran zu kommen.

Danke. Dann werde ich mal abwarten. Habe nun nochmals sehr ausführlich im geschützten Bereich geschrieben und bin gespannt, wann ich mal an eine fähige Person komme.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien

Maxblue gehört bekanntermaßen nicht zu den Brokern, bei denen ausgehende Depotüberträge schnell bearbeitet werden. Erstaunlicherweise habe ich jetzt (erstmals) von dort ein Schreiben erhalten, dass es Verzögerungen gibt:

 

Zitat

Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Auftrages

Sehr geehrter xxx,


wir möchten Sie darüber informieren, dass es aktuell bei der Bearbeitung Ihres Auftrages im
Zusammenhang mit Ihrem Depot (z.B. Depotübertrag, Depotschließung) leider zu Verzögerungen kommt.
Aufgrund eines erhöhten Auftragseinganges sowie Arbeitsniederlegungen können wir Ihren Auftrag nicht
in der gewohnten Zeit bearbeiten.


Wir bemühen uns, Ihren Auftrag schnellstmöglich durchzuführen. Falls Sie einen Depotübertrag beauftragt
haben und jetzt die Wertpapiere verkaufen möchten, können Sie das selbstverständlich via Online-Banking
oder über Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater beauftragen.


Falls Ihr Auftrag zwischenzeitlich bearbeitet wurde, betrachten Sie das Schreiben bitte als gegenstandslos.
Für die Verzögerung bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung, für Rückfragen steht Ihnen Ihre Beraterin
oder Ihr Berater gerne zur Verfügung

 

 

Ich habe den Depotübertrag erst vor drei Wochen beauftragt, so dass ich - es ist schließlich die DeuBa - noch gar nicht damit gerechnet hatte, dass schon etwas passiert. Ich hoffe nur, dass dieses Schreiben mich darauf vorbereiten soll, dass nicht einmal die DeuBa-typischen Bearbeitungszeiten von 6-8 Wochen überschritten werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wolf666

Bekommt man Tax Voucher für die schweizer Dividende automatisch bei Maxblue oder muss man die anfordern?

Am 26.4 habe ich von Nestle Dividende bekommen, außer normalen Dividenden Ertragsabrechnung kam nichts an.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Solara

Hast du ein Anschreiben zur Erstattung schweizerischer Quellensteuer nach dem deutsch-schweizerischen Doppelsteuerabkommen per Post erhalten? Ich habe im Anschreiben vom 24.04.23 einen Link auf die Eidgenössische Steuerverwaltung bekommen. Alternativ könnte mich  dafür entscheiden den kostenpflichtigen Service der maxblue in Anspruch zu nehmen, dafür müsste man den beigefügten Fragebogen ausfüllen. Zusätzlich ist für die eigenhändige Erstattung noch der Tax Voucher plus eine Mitteilung über die gezahlte Dividende dabei.

 

Bei mir isses zwar nicht Nestle, aber das sollte keinen Unterschied machen.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Bei mir kommt der immer zeitnah. Korrektur: Das Schreiben kommt einmal jährlich für das vergangene Jahr. Keine Ahnung, ob ich dafür in grauer Vorzeit mal was unterschrieben habe. 

Für Nestle habe ich mit Datum 26.4. bekommen: 

  • Anschreiben mit Adresse online Portal der Schweiz und Erklärungen
  • Formular, um die DB kostenpflichtig zu beauftragen
  • Tax Voucher
  • Übersicht Ertragsgutschriften 2022

 

Korrektur s.o.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wolf666

Danke für die Antworten. Ich habe Maxblue angeschrieben, mal gucken was da kommt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Ich muss mich korrigieren. Das Schreiben vom 26.4.2023 enthält die Daten von 2022!!! 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wolf666
· bearbeitet von wolf666
Am 3.5.2023 um 16:38 von Sapine:

Ich muss mich korrigieren. Das Schreiben vom 26.4.2023 enthält die Daten von 2022!!! 

Hallo Sapine,

das habe ich auch gerade rausgefunden, maxblue hat mich angerufen und mir es mitgeteilt, nachdem ich 2 Anfragen gestellt habe.

 

Hm... ich werde mich erkundigen ob es bei ING schneller funktioniert und ggf. meine schweizer Papiere dorthin übertragen.

 

edit: habe bei ING angerufen, die stellen Tax Voucher sofort aus. Ich übertrage meine schweizer Papiere dann zu ING

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Beim Onlinebanking kommt neuerdings diese Cookieabfrage - ganz schön dreist denke ich. 

 

image.png.14bc1b4fd8237b3998bec667586c7e68.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Auf der Postbank-Seite versucht die DB das einem schon länger unterzujubeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Ich definiere persistente Cookies. Alle anderen werden beim Beenden des Browsers gelöscht. So einfach ist das.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OnkelHansi

Hallo! Eine Frage zum Depotübertrag (ggf. geplant von Maxblue hin zu ING): Wie bereitet ihr das auf der abgebenden Seite vor? Also: sichert ihr die Einstandskurse oder ähnliches?

 

Gruß und danke,

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor einer Stunde von OnkelHansi:

Hallo! Eine Frage zum Depotübertrag (ggf. geplant von Maxblue hin zu ING): Wie bereitet ihr das auf der abgebenden Seite vor? Also: sichert ihr die Einstandskurse oder ähnliches?

 

Gruß und danke,

Sicher, das kann ja nie schaden.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wodorne

Ich hebe die Abrechnungen über die Anschaffungen auf und führe eine Plausibilitätsprüfung durch. Allerdings hatte ich nie Sparpläne sondern nur eine Hand voll Anschaffungen. Bisher lief bei meinen Übertragungen alles gut.

ING < > Maxblue sollte unproblematisch sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OnkelHansi
· bearbeitet von OnkelHansi
Ergänzung von Informationen

Hallo in die Runde!

 

Ich habe eine Frage zum Verkauf von Bruchstücken. Im vorliegenden Fall geht es um die Übertragung von Wertpapieren weg von maxblue. Die ganzen Stücke werden übertragen, Bruchstücke verkauft, soweit ganz einfach (es lief circa 2 Jahre lang ein Sparplan). Ich habe für die Bruchstücke nun eine Abrechnung bekommen, die (auf das wichtigste gekürzt) wie folgt aussieht:

Stück: 0,8450

Kurs: 31,628 EUR

 

Kurswert: 26,73 EUR

Kapitalertragssteuer: -5,90 EUR

Soli auf KESt.: -0,32 EUR

Kirchenst. auf KESt.: -0,53 EUR

 

Gutschrift zur Überweisung: 19,98 EUR

 

Informationen zum Steuerabzug (keine Steuerbescheinigung)

Kursgewinn: 24,12 EUR

KESt-pflichtiger Kapitalertrag: 24,12 EUR

 

Ich verstehe nicht, wo der Kursgewinn von 24,12  Euro herkommt. Die letzten Anteile (circa 3,5 Stück) habe ich im Juli 2023 zum Kurs 30,406 Euro gekauft. Da stimmt doch irgendetwas nicht: der Kursgewinn (oder ggf. sogar ein Verlust) wird doch aus Differenz zwischen Kauf- und Verkauf gebildet.

 

Meinungen?

 

Danke im Voraus, Onkel Hansi.

 

EDIT: Die ersten Anteile (circa 6,5) habe ich im Mai 2021 zum Kurs von 33,572 Euro gekauft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
EddisHerrchen

Hallo OnkelHansi,

 

ich vermute Fifo spielt Dir einen Streich. Wenn erst die Bruchstücke verkauft werden und dann die ganzen Stücke übertragen werden, dann werden die Bruchstücke mit den Werten der erste Käufen berechnet. Rechne das mal mit den Werten der ersten Anteile die Du noch im Depot hattest. (Achtung - vorherige Verkäufe ggf. berücksichtigen)

 

Gruß

Eddisherrchen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OnkelHansi
· bearbeitet von OnkelHansi

Hallo Eddisherrchen, danke für die Antwort. Ich habe oben noch weitere Infos nachgetragen und den letzten Kaufpreis korrigiert.

 

Irgendwie kommt das aber doch nicht hin.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Was für Anteile sind das denn und kannst du mit Sicherheit sagen, dass der Verkauf der Bruchstücke nach dem Übertrag durchgeführt wurde? Sonst bräuchtest du den Kaufkurs für die ersten Anteile. Gab es eine Kapitalmaßnahme (Tausch, Split etc.)?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OnkelHansi

Halllo Sapine,

 

ich weiß nicht, ob zuerst die Bruchstücke verkauft und dann die ganzen Stücke übertragen worden oder andersherum. Deswegen habe ich ja den Kurs Mai 2021 oben in meinem Posting nachgetragen.

 

Es ist der A0KRKR. Einzige Kapitalmaßnahme war eine Reorganisation im September 2022, das Umtauschverhältnis war aber 1:1 (alt: A0KRJU, neu A0KRKR). Daran kann es meiner Meinung aber nicht liegen.

 

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bärbeißer

Es gibt dort wie schon beschrieben eine Prämienaktion bei Wertpapierübertrag. Zur steuerlichen Behandlung heißt es:

 

Zitat

 

Die Deutsche Bank darf in steuerlichen Angelegenheiten nicht beraten. Zu den steuerlichen Auswirkungen eines Depotübertrages, insbesondere bei einem Gläubigerwechsel, sowie zu der steuerlichen Behandlung der Geldprämie kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Die Geldprämie ist steuerpflichtig. Sollten Sie uns Wertpapiere übertragen, so gilt diese Prämie nach § 22 Nr. 3 EstG als sonstige Leistung und muss von Ihnen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Hierbei können ggf. Freigrenzen zum Tragen kommen.

Falls Sie Kontoguthaben für den Kauf von Wertpapieren nutzen, so wird die Prämie nicht unmittelbar besteuert, sondern die steuerlichen Anschaffungskosten der gekauften Wertpapiere werden um die Prämie gemindert.

 

 

Angenommen, es gilt:

  • Die tatsächliche Prämienhöhe liegt über der Freigrenze.
  • Es gibt im fraglichen Jahr noch Prämien anderer Anbieter, die in Summe unter der Freigrenze liegen.

Verstehe ich es richtig, dass es dann sinnvoller wäre, das Kontoguthaben für den Kauf statt zur Wegüberweisung zu nutzen, da dann die Prämien der anderen Anbieter (da ohne maxblue unter der Freigrenze) nicht auch steuerpflichtig werden?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
vor einer Stunde von OnkelHansi:

ich weiß nicht, ob zuerst die Bruchstücke verkauft und dann die ganzen Stücke übertragen worden oder andersherum. Deswegen habe ich ja den Kurs Mai 2021 oben in meinem Posting nachgetragen.

 

Es ist der A0KRKR. Einzige Kapitalmaßnahme war eine Reorganisation im September 2022, das Umtauschverhältnis war aber 1:1 (alt: A0KRJU, neu A0KRKR). Daran kann es meiner Meinung aber nicht liegen.

Mit der Besteuerung von Rohstoff ETCs kenne ich mich nicht aus. Wenn die Kapitalmaßnahme vor weniger als 12 Monaten stattgefunden hat, könnte das auch eine negative Auswirkung haben. 

 

A0KRJU und A0KRKR sind Kupfer ETCs

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
vor 2 Stunden von Bärbeißer:

 

Verstehe ich es richtig, dass es dann sinnvoller wäre, das Kontoguthaben für den Kauf statt zur Wegüberweisung zu nutzen, da dann die Prämien der anderen Anbieter (da ohne maxblue unter der Freigrenze) nicht auch steuerpflichtig werden?

 


Ja, die Aussage stimmt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
OnkelHansi
· bearbeitet von OnkelHansi

Hallo Sapine,

 

ganz sicher bin ich mir nicht, aber:

https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-so-gibt-es-gold-steuerfrei/

--> nicht steuerpflichtig nach einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten, falls die Edelmetalle/Rohstoffe tatsächlich vom Emittenten gehalten werden. Bei 12 Monaten oder weniger handelt es sich um ein steuerlich zu berücksichtigendes Veräußerungsgeschäft

 

Ich habe auf einen Kurswert von 26,73 Euro (für die 0,845 Teile) einen angeblichen Kursgewinn von 24,12 Euro gehabt. Dann müsste ich die Bruchteile (theoretisch) ja zum Kurs von 2,61 Euro gekauft haben - oder habe ich da einen Denkfehler?

 

Habt jemand aus dem Forum schon einmal Widerspruch eingelegt? Wie macht man das am besten?

 

Gruß und danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Ob die Bestimmungen für Gold auch auf Kupfer zutreffen ist für mich die Frage. Warum rufst du nicht einfach mal an? 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PKW
vor 4 Stunden von OnkelHansi:

ganz sicher bin ich mir nicht, aber:

https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-so-gibt-es-gold-steuerfrei/

--> nicht steuerpflichtig nach einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten, falls die Edelmetalle/Rohstoffe tatsächlich vom Emittenten gehalten werden. Bei 12 Monaten oder weniger handelt es sich um ein steuerlich zu berücksichtigendes Veräußerungsgeschäft

Nicht alles was im Internet steht ist richtig (oder aktuell).
Wenn das wahr wäre, was der Herr Patzner schreibt, dann wäre EUWAX-Gold 1 auch steuerfrei nach einem Jahr.

Ist es aber nicht, sondern unterliegt der Abgeltungssteuer. Weil es grammgenau zu kaufen ist, aber es kein grammgenaues Auslieferungsrecht gibt.
Deshalb wurde Euwax-Gold 2 herausgebracht, was dann den Kriterien für Steuerfreiheit entspricht und daher nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden kann. 
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...