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AachenMünchener / DVAG - Die Wunschpolice

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culo

ich weiss jetzt nicht ob das geht.

die hauptkosten entstehen ja durch die verkaufsprovision. und die verkaufsprovision basiert auf der vertragssumme.

gibt es vielleicht eine möglichkeit, die vertragssumme zu reduzieren, auf das absolute minimum?

es ist nur eine idee, aber vielleicht kann man dadurch ähnlich wie beim "5euro-trick" provisionen sparen.

die frage ist nur, ob das auch nach vertragsabschluss noch geht.

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highline
· bearbeitet von highline

es ist richtig, dass sich durch das neue VVG höhere rückkaufswerte ergeben (und dadurch auch höhere gesamtleistungen). das liegt daran, dass die abschlussprovisionen auf die ersten 5 jahre verteilt werden (so wie bei riester) und nicht mehr auf einen schlag vom vertragsguthaben abgezogen werden).

es ist auch richtig, dass altverträge spätestens am 01.01.09 an das neue VVG angeglichen werden.

es ist aber nicht richtig, dass die verrechnung der abschlusskosten neu berechnet wird. es wird keinen höheren rückkaufswert in 2009 auf grund des neuen VVG geben. und an den stillen reserven wird man auch erst beteiligt, wenn man den vertrag bis zum ende fortführt.

 

@culo:

rückwirkend wird da nichts zu machen sein, gerade auch weil die abschlussprovision auf einmal vom vertragsguthaben abgezogen wurde! das ist schon alles verrechnet.

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GlobalGrowth
ich weiss jetzt nicht ob das geht.

die hauptkosten entstehen ja durch die verkaufsprovision. und die verkaufsprovision basiert auf der vertragssumme.

gibt es vielleicht eine möglichkeit, die vertragssumme zu reduzieren, auf das absolute minimum?

es ist nur eine idee, aber vielleicht kann man dadurch ähnlich wie beim "5euro-trick" provisionen sparen.

die frage ist nur, ob das auch nach vertragsabschluss noch geht.

 

 

ein Interessanter Ansatz von dir, allerdings werden die Vertragsprovisionen gezillmert an den Vermittler gezahlt, dass heisst die vergangenen Jahre sind verloren...neben Stornogebühren etc. wird das teuer.

Das Problem ist, du willst nen hohen Rückkaufswert erreiche um halbwegs mit einem blauen Auge daraus zu kommen.

 

Daher gleiche vorgehensweise, Kündigung im Januar abschicken...nicht vorher...sonst wird sie womöglich nach altem Recht policiert und du guckst in die Röhre.

 

Einzige Möglichkeit wäre, unnütze Zusatzversicherungen wie: Unfallzusatzleistung oder zusätzliche Todefallverischerungen, Hinterbliebenenvorsorge oder gar Berufsunhfähigkeitszusatzversicherungen zu kündigen, denn diese wirken neutral auf den Rückaufswert bzw. je nach Gesellschaft mindert er sich nur unwesentlich bezogen auf den Beitrag, den du nach der Änderung bezahlen würdest.

 

Beantworte mal folgende Fragen und ich schau, wann ich dir ne noch konkretere Anwort schicken kann, für den Sauhaufen der AM nehm ich mir gern mehr Zeit :-)

 

Wie alt ist der Vertrag, wann genau abgeschlossen?

Welche Zusatzversicherungen sind integriert?

Ist es eine Fondspolice?

Start Ziel Police mit stark ansteigendem Betrag in den kommenden Jahren?

 

cya

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thowe
es ist richtig, dass sich durch das neue VVG höhere rückkaufswerte ergeben (und dadurch auch höhere gesamtleistungen). das liegt daran, dass die abschlussprovisionen auf die ersten 5 jahre verteilt werden (so wie bei riester) und nicht mehr auf einen schlag vom vertragsguthaben abgezogen werden).

es ist auch richtig, dass altverträge spätestens am 01.01.09 an das neue VVG angeglichen werden.

es ist aber nicht richtig, dass die verrechnung der abschlusskosten neu berechnet wird. es wird keinen höheren rückkaufswert in 2009 auf grund des neuen VVG geben. und an den stillen reserven wird man auch erst beteiligt, wenn man den vertrag bis zum ende fortführt.

 

@culo:

rückwirkend wird da nichts zu machen sein, gerade auch weil die abschlussprovision auf einmal vom vertragsguthaben abgezogen wurde! das ist schon alles verrechnet.

 

 

Meinst Du dann, dass es finanziell nichts bringt, die Versicherungen still zu legen und erst 2009 zu kündigen?

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GlobalGrowth
es ist richtig, dass sich durch das neue VVG höhere rückkaufswerte ergeben (und dadurch auch höhere gesamtleistungen). das liegt daran, dass die abschlussprovisionen auf die ersten 5 jahre verteilt werden (so wie bei riester) und nicht mehr auf einen schlag vom vertragsguthaben abgezogen werden).

es ist auch richtig, dass altverträge spätestens am 01.01.09 an das neue VVG angeglichen werden.

es ist aber nicht richtig, dass die verrechnung der abschlusskosten neu berechnet wird. es wird keinen höheren rückkaufswert in 2009 auf grund des neuen VVG geben. und an den stillen reserven wird man auch erst beteiligt, wenn man den vertrag bis zum ende fortführt.

 

@culo:

rückwirkend wird da nichts zu machen sein, gerade auch weil die abschlussprovision auf einmal vom vertragsguthaben abgezogen wurde! das ist schon alles verrechnet.

 

Die Beteiligung an den Stillen Reserven mit bis zu 50% habe ich auch gerade nochmal nachgelesen, du hast Recht, dass kommt erst zum Ablauf des Vertrags zum tragen (könnte mit ner Beitragsfreistellung bis Ablauf also erreicht werden)

 

Die Sache mit dem Rückkaufswert interessiert mich jetzt genauer, denn ich finde meine Quelle nicht mehr, kannst du mal deine posten?

 

cya

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GlobalGrowth

hab jetzt nochmal was gefunden zum garantierten Mindestrückkaufswert der erstmal mit der Verteilung der Abschlusskoten auf 5 Jahre nichts zu tun hat, weil das nämlich bei den Vermittlern schon immer auf 5 Jahre verteilt war...kündigte der Kunde vorher, musste Vermittler nämlich Provision anteilig zurückzahlen.

 

http://www.vzth.de/UNIQ121016715024112/link377791A.html

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highline
Meinst Du dann, dass es finanziell nichts bringt, die Versicherungen still zu legen und erst 2009 zu kündigen?

Aus der Ferne sehr schwer zu beurteilen. Es kann vereinzelt vorkommen, dass du nach einem Jahr einen höheren Wert hast. Da ich Deinen Vertrag aber nicht gesehen habe, gehe ich zu 99% davon aus, dass es nichts bringt den Vertrag erst 2009 zu kündigen. Ich bin allerdings zu 100% sicher, dass es ncihts bringt, wegen des VVGs noch zu warten und auch höhere Rückkaufswerte zu warten.

 

@GlobalGrowth

Bei Riester war die Stornohaftung schon immer länger (zuletzt 5 Jahre). Erst seit 2008 gilt bei allen anderen Lebensversicherungen ebenfalls 5 Jahre. Vorher nicht. Die Verteilung der Abschlusskosten hat sehr wohl etwas mit dem garantierten Rückkaufswert zu tun. Verteilt man die 2000 EUR Abschlusskosten auf 5 Jahre fallen jedes Jahr "nur" 400 EUR an. Bei 100 EUR Monatsbeitrag ist klar, dass man am Ende des Jahres einen Rückkaufswert hat.

Zieht man die 2000 EUR allerdings sofort ab (wie es früher war) hat man frühestens nach 21 Monaten Beitragszahlung einen Rückkaufswert. Wahrscheinlich noch später, da noch andere Kosten dazukommen.´Das wird allerdings zu Off-Topic, wir sollten das also beenden.

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GlobalGrowth
Aus der Ferne sehr schwer zu beurteilen. Es kann vereinzelt vorkommen, dass du nach einem Jahr einen höheren Wert hast. Da ich Deinen Vertrag aber nicht gesehen habe, gehe ich zu 99% davon aus, dass es nichts bringt den Vertrag erst 2009 zu kündigen. Ich bin allerdings zu 100% sicher, dass es ncihts bringt, wegen des VVGs noch zu warten und auch höhere Rückkaufswerte zu warten.

 

@GlobalGrowth

Bei Riester war die Stornohaftung schon immer länger (zuletzt 5 Jahre). Erst seit 2008 gilt bei allen anderen Lebensversicherungen ebenfalls 5 Jahre. Vorher nicht. Die Verteilung der Abschlusskosten hat sehr wohl etwas mit dem garantierten Rückkaufswert zu tun. Verteilt man die 2000 EUR Abschlusskosten auf 5 Jahre fallen jedes Jahr "nur" 400 EUR an. Bei 100 EUR Monatsbeitrag ist klar, dass man am Ende des Jahres einen Rückkaufswert hat.

Zieht man die 2000 EUR allerdings sofort ab (wie es früher war) hat man frühestens nach 21 Monaten Beitragszahlung einen Rückkaufswert. Wahrscheinlich noch später, da noch andere Kosten dazukommen.´Das wird allerdings zu Off-Topic, wir sollten das also beenden.

 

Ich habe gerade mit jemanden von der Debeka und der Allianz gesprochen, die sagtem mir, ihre Abschlussprovsion bekommen sie zwar sofort gezahlt, sind aber 5 Jahre in der Stornohaftung. Wenn ich die Beiträge der Verbraucherzentrale lese und die Rede vom garantierten Mindestrückkaufswert die Rede ist, geht ich immo davon aus, dass der Rückkaufswert in 09 höher ist.

 

Aber wir können das hier sowie nicht klären, am besten gehen die betreffenden Personen mal zum Verbraucherschutz, die dürften das auch abschließend klären können. Wäre schön, wenn dann mal jemand sein Ergebnis posten könnte.

 

schickst du mir deine Quelle highline?

 

cya

David

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thowe
Unterbrechung bedeutet:

 

viele Versicherer bieten ihren Kunden bei kurzfristigen Zahlungsengpässen die Möglichkeit den Vertrag bis zu 2 Jahren ohne Beitragszahlung und Versicherungsschutz zu unterbrechen.

 

 

Stundung:

 

bis ca. 6-12 Monate keine Beitragszahlung, dafür aber weiter Versicherungsschutz...Beiträge müssen aber nachentrichtet werden.

 

 

Stilllegung/ Beitragsfreistellung:

 

Vertrag wird ohne Beitragszahlung bis zum Ablauf fortgesetzt. Der vorhande Rückkaufswert wird technisch gesehen als Einmalbeitrag für einen neuen Vertrag genommen, der bis zum Ablauf des alten Vertrages läuft.

 

 

 

Den Beitrag such ich noch raus, gebe dann hier bescheid

 

 

 

nicht mit dem Vertreter rumschlagen direkt die Hotline der AM anrufen und das mit denen klären, musst es eh schriftlich nochmal hinschicken, weil die Willenserklörung sonst nicht akzeptiert wird

 

 

Nochmals zum Verständnis:

Kommen noch weitere Kosten auf einen zu, wenn ein Vertrag den Zustand der Beitragsfreistellung erhält und erst in 6 Monaten dann schliesslich gekündigt wird? D.h. muss man dann für die 6 Monate Beitragsfreistellung noch "Beiträge" im Nachhinein bezahlen?

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GlobalGrowth
Nochmals zum Verständnis:

Kommen noch weitere Kosten auf einen zu, wenn ein Vertrag den Zustand der Beitragsfreistellung erhält und erst in 6 Monaten dann schliesslich gekündigt wird? D.h. muss man dann für die 6 Monate Beitragsfreistellung noch "Beiträge" im Nachhinein bezahlen?

 

 

eine Beitragsfreistellung ist ne langfristige Geschichte, von was du redest (6M) ist ne Unterbrechung, dafür entstehen meines Wissens keine Gebühren....wichtig ist, drauf zu achten, dass nicht eine Stundung vereinbart wird, dass führt zur Nachzahlung der ausstehenden Beiträge.

 

Hoffe damit alle Klarheiten beseitigt zu haben :-)

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GlobalGrowth

hab mir jetzt das Versicherungsvertragsrecht nochmal zu Gemüte geführt( hab ne kommentierte Ausgabe hier liegen)

 

Kurz gesagt, das BGH hatte beanstandet, dass die Abschlusskosten des Neu-Versicherungsnehmer unverhältnismäßig sind, wenn in den ersten Jahren der Vertrag gekündigt wird. Daher wurde, wie bereits erklärt, die 5 Jahres-Regelung eingeführt.

 

leider bin ich auch nicht im Gesetz fündig geworden, wie Altverträge behandelt werden müssen. Aber allein die Tatsache, dass die Versicherer ab Januar 2009 das neue VVG auch für Altverträge anerkennen "müssen", führt zu der oben genannten Regelung.

 

Wir werden sehen was die Zukunft bringt, ich bin noch der Meinung, dass die Rückkaufswerte neu berechnet werden müssen egal ab die Abschlussprovision bereits in den ersten 2 Jahren getilgt wurden. ( wenn der Vertrag nach 2008 gekündigt wird)

 

An dieser Stelle sollten wir den Tread beenden, die Debatte führt sonst zu weit... :D

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thowe
eine Beitragsfreistellung ist ne langfristige Geschichte, von was du redest (6M) ist ne Unterbrechung, dafür entstehen meines Wissens keine Gebühren....wichtig ist, drauf zu achten, dass nicht eine Stundung vereinbart wird, dass führt zur Nachzahlung der ausstehenden Beiträge.

 

Hoffe damit alle Klarheiten beseitigt zu haben :-)

 

Ähhh - sorry - Klarheiten noch nicht ganz beseitigt, deshalb mein konkreter Fall :-

 

Habe meine Beitragszahlungen bei 2 Versicherungen freigestellt, da ich mir noch nicht ganz sicher bin, ob ich diese kündigen soll oder einfach beitragsfrei weiterlaufen lassen soll. Anbei das Schreiben:

 

"hiermit verlange ich nach §11 Absatz 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif 8FLGR, 8FLG und 8FLGT, dass Sie mich von meiner Beitragszahlungspflicht fristgerecht ab sofort befreien."

 

Falls ich nun in bsp. in 3 Monaten oder z.B. auch erst in 5 Jahren der Meinung sein sollte diese nun endgültig zu kündigen, ist meine Frage, ob dann rückwirkend Kosten auf mich zukommen?

Nach meinem Schreiben an die AM ist es wohl keine Stundung. Oder?

 

geduldige Grüsse

thowe

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GlobalGrowth
Ähhh - sorry - Klarheiten noch nicht ganz beseitigt, deshalb mein konkreter Fall :-

 

Habe meine Beitragszahlungen bei 2 Versicherungen freigestellt, da ich mir noch nicht ganz sicher bin, ob ich diese kündigen soll oder einfach beitragsfrei weiterlaufen lassen soll. Anbei das Schreiben:

 

"hiermit verlange ich nach §11 Absatz 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif 8FLGR, 8FLG und 8FLGT, dass Sie mich von meiner Beitragszahlungspflicht fristgerecht ab sofort befreien."

 

Falls ich nun in bsp. in 3 Monaten oder z.B. auch erst in 5 Jahren der Meinung sein sollte diese nun endgültig zu kündigen, ist meine Frage, ob dann rückwirkend Kosten auf mich zukommen?

Nach meinem Schreiben an die AM ist es wohl keine Stundung. Oder?

 

geduldige Grüsse

thowe

 

 

Hallo thowe,

 

 

ne, das ist keine Stundung, dass ist erstmal gut. Aber die AM könnte jetzt annehmen, dass der Vertrag bis zum Ende beitragsfrei weiterlaufen soll. Dann passiert folgendes...dein Rückkaufswert wird genommen, Stornogebühren werden abgezogen und der verbleibende Teil des Betrages wird als Einmalbeitrag für ne neue Versicherung genommen, diese läuft dann bis zum Ablauftermin. Ich bin mir sicher, dass da "effektiv" neue Gebühren entstehen.

 

Daher das Schreiben wie oben aufsetzen und von einer Unterbrechung sprechen...wenn du dir noch nicht sicher bist, ob du kündigen oder beitragsfrei stellen müssen.

Ich empfehle dir erstmal nur ne Unterbrechung zu machen, dadurch besteht, dass konnten wir noch nicht abschließend klären, die Möglichkeit eventuell in 2009 durch das neue VVG einen höheren Rückkaufswert zu bekommen.

 

cya

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Peski
· bearbeitet von Peski

Liebe Leute,

 

ich habe mir die Beiträge zu diesem Thema alle durchgelsen und stelle fest, dass alle Rentenversicherungen gänzlich ablehnen. Ich erlaube mir an dieser Stelle, nicht auf die Wunschpolice im Speziellen einzugehen. Derzeit berate ich mit meiner selbständigen Freundin (29 Jahre) über deren Altersvorsorge. Diese soll auf mehreren Säulen aufgebaut werden. Natürlich auch mittels Fonds-Sparplan (bei Fidelity) Als ein Standbein soll auch eine private Rentenversicherung herhalten. Abgesehen von der nicht wegzudiskutierenden Unflexibilität dieses Prodduktes (Laufzeit bis 60 Jahre) bietet dieses Produkt aber auch eindeutige Vorteile:

 

- Risiko der Langlebigkeit abgedeckt (Leistung solange man lebt)

- nahchgelagerte Besteuerung mit Ertragsanteil oder Halbeinkünfteverfahren

- akzeptable Rendite 4,5-5 % bei sehr hoher Sicherheit

 

Ich selber habe auch eine RV (Abschluss vor 2005) und werde diese sicher behalten. Mich würde nur interessieren, ob hier jemand meine Überlegungen wenigstens ansatzweise teilt- oder vertäufelt ihr wirklich jede Versicherung?

 

Übrigens: Rürup kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.

 

Peski

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Herr S.

Ja ich bin auf deiner Seite. Wie alle Produkte gilt auch hier: Schwarz-Weiß denken ist unangebracht. Es gibt immer Vor- und Nachteile und jeder muss diese auf seine persönliche Situation beziehen und dann entscheiden.

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Boersifant
- Risiko der Langlebigkeit abgedeckt (Leistung solange man lebt)

 

Um das zu erhalten brauchst du kein teures Produkt in der Ansparphase, sondern kannst später eine private Rentenversicherung mit Einmalzahlung einrichten.

 

- nahchgelagerte Besteuerung mit Ertragsanteil oder Halbeinkünfteverfahren

 

Ist nach derzeitigem Recht ein Vorteil, ja. Allerdings einer, der bei der Kostenbelastung von normalen Rentenversicherungen mehr als überkompensiert wird. Ausnahmen sind die L&G und myIndex Police, da könnte es sich nach derzeitigem Recht rechnen. Bei L&G bin ich Kunde mit einer kleinen Police.

 

- akzeptable Rendite 4,5-5 % bei sehr hoher Sicherheit

 

Das ist, mit Verlaub, Blödsinn. Die Renditen dieser Versicherungen hängen mit Ausnahme eines lächerlichen Garantiezinses auch von der Aktienmarktentwicklung, der Inflation und evtl. anderen Faktoren ab. Ein Geschenk gibt es bei der Versicherung nicht, außer verschenkte Rendite.

 

Ich lehne diese Produkte nicht aus Prinzip, sondern als Konsequenz meiner Informationen ab. Den Weg, wie normale Versicherungen in dem Bereich verkauft werden, muss jeder durchschnittlich bemittelte Mensch lächerlich finden. Wenn ich nicht nach spätestens 3 Minuten Informationen zu den Kosten finde, ist das Produkt Sch******. Eine der wichtigsten Informationen bei einem Geldanlageprodukt sind die Kosten, wer die verschweigt, kann nicht gut sein. Und bei einer Gesamtkostenquote von über 2% p.a. müssen wir überhaupt nicht weiter reden, die ist inakzeptabel.

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maush

Stimme Boersifant zu. In der Ansparphase braucht man keine Versicherung. Hat den Vorteil dass du mit dem Antritt der Rentenphase genau entscheiden kannst, welchen Betrag du verrenten lassen möchtest bzw. musst.

 

4,5% - 5% sind wohl keine Garantieverzinsung nach Kosten, oder? Also auch nur Hoffnung...

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Peski

Hallo Herr S, Boersifant,

 

leider klappt bei mir aus irgendwelchen Gründen das Zitieren nicht, also antworte ich mal in reiner Prosa:

 

Häufig werden von euch die Kosten der Versicherungen als Grund angeführt, diese abzulehnen. Ich bekomme von meiner Versicherung jährlich mitgeteilt, welche Verzinsung auf mein angespartes Kapital angewendet wird. Im vergangenen Jahr waren das 4,5 %, davor die Jahre etwas mehr glaube ich. Wenn jetzt die Versicherungen 2% per anno kosten, hieße das ja, dass die Versicherung 6,5 % erwirtschaftet haben. Wie kommt Ihr auf die 2 % pro Jahr? Kriegt man das raus, wenn man hartnäckig bei den Assekuranzen nachfragt? Ist aber eigentlich auch egal: Wenn ich eine sichere Anlage suche, die zwischen 4,5 und 5 % bringt(in der Vergangenheit auch höhre Rendite- wir haben schließlich eine Niedrigzinsphase) und diese Rendite wird mit bestimmten steuerlichen Vorteilen in der Auszahlungsphase verbunden bzw. nachlaufend besteuert- was ist so schlecht daran? Man verrate mir eine Anlage, die diese Rendite sehr sicher erbringt (ohne direkt bestueuert zu werden) ohne was mit Aktien zu tun zu haben. Und ich trenne bei der Altersvorsorge zwischen spaekulativem und konservativen Bausteinen.

 

 

Wahrscheinlich hat Herr S recht: Jeder muss es für sich entscheiden,klüger ist man dann in 30 Jahren.

Peski

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Peski

Hallo maush,

 

- Vorteil in der Ansparphase: Keine Steuer auf Erträge, also Zinsensinseffekt.

-4,5 - 5% sind natürlich keine Garantiezinsen, sondern die effektive Verzinsung (also nach Kosten). Aber die Verganenheit hat gezeigt, dass damit zu rechnen ist, zumal das Zinsniveau doch historisch niedrig ist

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maush
Hallo maush,

 

- Vorteil in der Ansparphase: Keine Steuer auf Erträge, also Zinsensinseffekt.

-4,5 - 5% sind natürlich keine Garantiezinsen, sondern die effektive Verzinsung (also nach Kosten). Aber die Verganenheit hat gezeigt, dass damit zu rechnen ist, zumal das Zinsniveau doch historisch niedrig ist

Die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass an der Börse im Schnitt mit 9% zu rechnen ist. Also das bringt dir 0% Sicherheit ins Spiel. Mit den Steuern in der Ansparphase hast du recht, ich bevorzuge eine Mischung aus Aktien ETFs und geschlossenen Immobilienfonds. Die sind steuerlich recht vorteilhaft und bringen derzeit etwa 5%.

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Peski

maush, eine gewisse Sicherheit bieten Versicherungen schon, eine Mindestverzinsung ist garantiert. Mit der besseren Rendite an den Börsen hast Du natürlich recht, es geht mir ja nur darum, dass eine Rentenversicherung ein BASISBAUSTEIN der Altersversorgung ist. Und meiner Meinung nach unter Gesichtspunkt Rendite und Steuer kein allzu schlechter-sofern man den Vertrag auch durchzieht.

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maush

eine andere Möglichkeit ist noch ein Riester Banksparplan. Das mache ich auch monatlich mit einem kleinen Betrag. Ist jederzeit kündbar (dann muß natürlich nachversteuert werden). Man hat 100%ige Steuernachverlagerung und ebenfalls keine Belastung der Zinsen während der Laufzeit. Bringt derzeit etwa 4%, steigt aber mit den Jahren an. Am Ende kann über Teilauszahlung, Auszahlungsplan und Rente entschieden werden. Ist als sicherer Baustein nicht total uninteressant denke ich....

 

Versicherungen sind mir einfach zu unflexibel als Geldanlage.

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bella683

Hi

 

Ich habe eine Wunschpolice bei der Aachen Münchner :blink: und habe die jetzt Ende Mai gekündigt. Vorher waren die Beiträge ausgesetzt. Mein toller Vermögensberater hat es vermehrt die Kündigung zurück zu datieren, was bedeutet das die Kündigung wohl erst zum 1.7. wirksam wird. Heißt, jetzt sind seit 1.3. bis 30.6. Beiträge offen.

 

Muss ich diese Beiträge in jedem Fall bezahlen?

Ich hab doch angezeigt das ich die Versicherung nicht mehr will und hatte in meiner Kündigung auch geschrieben das ich mit sofortiger Wirkung kündigen möchte.

Außerdem haben die an mir doch sowieso 100% Gewinn gemacht weil ich die Versicherung noch nicht so lange habe das ich was raus bekomme.

 

HILFE :'( bin am verzweifeln

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Philchen

Hallo,

theoretisch musst du natürlich die offenen Beiträge zahlen, denn du kannst immer nur zum Ende einer Zahlungsperiode kündigen. Bei monatlicher Zahlungsweise wäre das jetzt zum 01.08. möglich bzw im Mai zum 01.07.

Praktisch kannst du allerdings die offenen Beiträge auch aus dem Fondsvermögen verrechnen lassen.

Hast du eine Beitragsfreistellung oder eine Stundung verlangt ?

Bei einer Freistellung wären nämlich keine Beiträge mehr zu entrichten. Bei AM wird aber oftmals nur gestundet.

Freundliche Grüße

Philipp

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billy-the-kid
Hi

 

Ich habe eine Wunschpolice bei der Aachen Münchner :blink: und habe die jetzt Ende Mai gekündigt. Vorher waren die Beiträge ausgesetzt. Mein toller Vermögensberater hat es vermehrt die Kündigung zurück zu datieren, was bedeutet das die Kündigung wohl erst zum 1.7. wirksam wird. Heißt, jetzt sind seit 1.3. bis 30.6. Beiträge offen.

 

Muss ich diese Beiträge in jedem Fall bezahlen?

Ich hab doch angezeigt das ich die Versicherung nicht mehr will und hatte in meiner Kündigung auch geschrieben das ich mit sofortiger Wirkung kündigen möchte.

Außerdem haben die an mir doch sowieso 100% Gewinn gemacht weil ich die Versicherung noch nicht so lange habe das ich was raus bekomme.

 

HILFE :'( bin am verzweifeln

 

Hi bella,

 

zur Verzweiflung besteht kein Anlass. Rechtlich ist es wohl so, dass du die Beiträge bis zum Ende des Versicherungsjahres bezahlen musst. Wenn du aber trotzdem nicht zahlst (Dauerauftrag stornieren!), werden sie wohl Mahnbriefe schreiben und Fristen setzen, aber vermutlich (aus Imagegründen) keine keine rechtlichen Schritte unternehmen - und wenn, dann würden die vorher schriftlich angekündigt.

 

Also einfach mal abwarten, was der Versicherer schreibt (und was du nicht schriftlich hast, existiert nicht)!

 

Grüße, billy-the-kid

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