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Anfängerthread zu Anleihen

Empfohlene Beiträge

stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Glory_Days: meine zusätzliche Empfehlung: vor dem Kauf einer Bundesanleihe prüfen, dass die Deutsche Bundesbank als Market Maker für das Wertpapier aktiv ist.

 

Man sieht es beispielsweise in Stuttgart. Dort sollten mindestens 1 Mio. Euro im Geld- und im Briefvolumen stehen - und der Spread sollte sehr eng sein.

 

Bei manchen (typischerweise länger laufenden) Bundesanleihen ist die Deutsche Bundesbank nicht als Market Maker aktiv.

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 40 Minuten von vanity:

Zwischen 9 und 17 Uhr machst du nichts verkehrt. Bei hinreichendem Interesse und entsprechendem Zeitbudget einfach mal die G/B-Spreads der Objekte der Begierde im Tagesverlauf an diversen Börsen beobachten!

Besten Dank :thumbsup:

vor 18 Minuten von stagflation:

@Glory_Days: meine zusätzliche Empfehlung: vor dem Kauf einer Bundesanleihe prüfen, dass die Deutsche Bundesbank als Market Maker für das Wertpapier aktiv ist.

 

Man sieht es beispielsweise in Stuttgart. Dort sollten mindestens 1 Mio. Euro im Geld- und im Briefvolumen stehen - und der Spread sollte sehr eng sein.

 

Bei manchen (typischerweise länger laufenden) Bundesanleihen ist die Deutsche Bundesbank nicht als Market Maker aktiv.

Danke für den Tipp - werde darauf achten, wobei es dann natürlich immer eine Frage von Börsengebühren vs. Spread ist (wobei ab einer gewissen Anlagesumme ein geringerer Spread natürlich wichtiger sein wird).

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Es geht nicht darum, in Stuttgart zu kaufen. Düsseldorf ist vermutlich billiger - zumindest so lange, wie dort keine Entgelte erhoben werden.

 

Es geht nur darum zu prüfen, ob die Deutsche Bundesbank als Market Maker für das Wertpapier aktiv ist.

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 42 Minuten von stagflation:

Es geht nur darum zu prüfen, ob die Deutsche Bundesbank als Market Maker für das Wertpapier aktiv ist.

Klar, die Marktpflege der Deutschen Bundesbank würde dann automatisch auf alle Handelsplätze abfärben und flächendeckend für geringerere Spreads sorgen als zu Zeiten ohne Marktpflege (jedenfalls sofern der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Handelsplätzen/Market Maker funktioniert) :thumbsup:

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chirlu
vor 1 Stunde von Glory_Days:

jedenfalls sofern der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Handelsplätzen/Market Maker funktioniert

 

Nein, auch wenn der Wettbewerb nicht funktioniert, durch rechtliche Vorgabe (Referenzmarktprinzip).

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 5 Stunden von chirlu:

 

Nein, auch wenn der Wettbewerb nicht funktioniert, durch rechtliche Vorgabe (Referenzmarktprinzip).

Unabhängig von der Ordergröße und an allen (deutschen) Handelsplätzen? Gilt das Prinzip pauschal für alle gehandelteten Produkte an einem Handelsplatz? In welcher Rechtsgrundlage ist dieses Prinzip verankert? Wie würde man den entsprechenden Referenzmarkt für ein bestimmtes Produkt an einem bestimmtem Handelsplatz am schnellsten herausfinden?

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howhardgerrard87
Am 2.7.2023 um 09:17 von vanity:

(WKN    Kupon  Gatttung Fällig         Kurs      Rendite p. a. - Daten der Finanzagentur vom 30.06.)

 

110233  1,750% Bund 14 15.02.2024 99,015 3,34%

110487  0,000% BSA 22   15.03.2024 97,610 3,50%

114179  0,000% BO S179 05.04.2024 97,460 3,44%

 

Bei den kurzen Restlaufzeiten auf die Kaufkosten achten, die ordentlich an der p.a.-Rendite nagen!

 

 

Ok danke aber da stehst ja die Rendite auf das Jahr. Wenn ich jetzt kaufen würde, was für eine Rendite hätte ich? (Da 110233 zum15.02.24 fällig wird).

 

Danke

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 11 Minuten von howhardgerrard87:

Ok danke aber da stehst ja die Rendite auf das Jahr. Wenn ich jetzt kaufen würde, was für eine Rendite hätte ich? (Da 110233 zum15.02.24 fällig wird).

=> kannst du selber auf den Euro genau ausrechnen (lassen)   https://www.zinsen-berechnen.de/bondrechner.php

 

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exiting
21 hours ago, stagflation said:

Der BJB6J0 hat ein Volumen von "nur" 500 Mio. € - und ist damit zu klein für einen Jumbo-Pfandbrief.

OK. Danke! Im Umkehrschluss hat der also keine der Dreingaben.

 

Dann werde ich momentan die Finger davon lassen.

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vanity

Und wofür brauchst du diese Dreingaben? Hast du vor, Trading im Mio-Bereich mit den Jumbos zu betreiben?

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exiting
3 minutes ago, vanity said:

Und wofür brauchst du diese Dreingaben?

Falls man vor Endfälligkeit verkaufen müsste (nicht wollte) wäre doch dann  wohl ein Jumbo tendenziell mit weniger Risiko behaftet da hoffentlich höhere Liquidität?

Natürlich geht es um den Kompromiss zwischen Liquidität und Rendite. Maximal liquide sind sicher Bundesanleihen, aber das sind keine Pfandbriefe :-)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 12 Stunden von Glory_Days:

Unabhängig von der Ordergröße

 

Nein.

 

vor 12 Stunden von Glory_Days:

an allen (deutschen) Handelsplätzen?

 

Ja.

 

vor 12 Stunden von Glory_Days:

In welcher Rechtsgrundlage ist dieses Prinzip verankert?

 

§ 72 WpHG (auf der Grundlage europäischer Richtlinien) verpflichtet die Handelsplatzbetreiber, entsprechende Regelungen zu treffen. Beispielsweise für L&S Exchange steht das dann in den §§ 3, 4, 5, 7 u.a. des Regelwerks.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 47 Minuten von exiting:

Falls man vor Endfälligkeit verkaufen müsste (nicht wollte) wäre doch dann  wohl ein Jumbo tendenziell mit weniger Risiko behaftet da hoffentlich höhere Liquidität?

Natürlich geht es um den Kompromiss zwischen Liquidität und Rendite. Maximal liquide sind sicher Bundesanleihen, aber das sind keine Pfandbriefe :-)

Dann bleib bei den Bundesanleihen - ich würde nichts kaufen, das mir schlaflose Nächte bereitet.

 

Dennoch stimmt deine Annahme nicht;  aus eigener Erfahrung mit einigen Pfandbriefen in meinem Depot: kaufen ist manchmal schwierig, verkaufen zu fairen marktgerechten Preisen ginge immer.

 

Kleine Anekdote aus meiner Pillendreherzeit mit einer sehr gewissenhaften Praktikantin:

Diese bemühte sich bei der Beratung immer minutenlang den Beipackzettel von Medikamenten vor der Abgabe zu durchforsten, ob diese Tabletten denn teilbar sind, obwohl es den Patienten egal war (sie nehmen eh immer eine ganze Tablette)  bzw. sie leicht genervt waren ob des Eifers.

Auf meinem Einwand, dass Tabletten mit einer Bruchrille immer teilbar sind, kam sie mit dem richtigen Literaturargument einer Schmuckbruchrille, welche eine nicht teilbare Tablette hatte (Madopar  -> von Roche:dümmer geht nimmer), obwohl es wirklich die Ausnahme war. 

Sie machte daher ihr Ding weiter und wir waren alle froh, nachdem sie nach einem halben Jahr wieder weg war.

 

Was ich mit meiner Schwurbelei sagen will: manche Fragen hier im Thread erinnern mich an diese junge Dame und wer will, soll es halt so machen, sinnvoll oder nicht.

 

 

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B.Axelrod

@pillendreher Ich hatte einen Tablettenteiler für meine Katzen.

Weil man manche Tabletten noch vierteln musste.:D

 

Ich habe gute Erfahrungen mit Tradegate gemacht.

Normale Bundesanleihen gibt es auch bei L&S - Schatzanweisungen und Obligationen hingegen nicht.

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chirlu
vor 17 Minuten von B.Axelrod:

Ich hatte einen Tablettenteiler für meine Katzen.

Weil man manche Tabletten noch vierteln musste.:D

 

Oh ja. Amlodipin, geringste für Menschen erhältliche Dosierung, dann noch in vier möglichst gleiche Teile zerlegen …

 

vor 1 Stunde von pillendreher:

Schmuckbruchrille, welche eine nicht teilbare Tablette hatte (Madopar  -> von Roche:dümmer geht nimmer), obwohl es wirklich die Ausnahme war.

 

Ich bin kürzlich auch darauf hingewiesen worden, dass eine Tablette (mit Bruchkerbe) möglicherweise nicht dosisgleiche Hälften hat. Leider steht dazu auch nur selten etwas in der Packungsbeilage. :unsure:

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von chirlu:

§ 72 WpHG (auf der Grundlage europäischer Richtlinien) verpflichtet die Handelsplatzbetreiber, entsprechende Regelungen zu treffen. Beispielsweise für L&S Exchange steht das dann in den §§ 3, 4, 5, 7 u.a. des Regelwer

 

Klingt ziemlich gut. Andererseits wollen die Market Maker, die Handelsplatzbetreiber und die Broker auch etwas verdienen... Vielleicht sollten wir in einem eigenen Thread darüber diskutieren, wie sie das machen und welche Lücken sie dafür nutzen...

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chirlu
vor 10 Minuten von stagflation:

welche Lücken

 

Es dürfte allein schon genügend Menschen geben, die außerhalb der Öffnungszeiten der Referenzmärkte handeln, damit die Betreiber nicht am Hungertuch nagen müssen.

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Torman
Am 5.7.2023 um 22:42 von stagflation:

Es sind mindestens fünf Market Makers zu bestimmen, die zu den üblichen Handelszeiten im Interbankenhandel, der von 9 bis 17 Uhr stattfindet, simultan Geld- und Briefkurse bis zu einem Ordervolumen von 15 Millionen Euro stellen.

Das wird nach meiner Erfahrung schon seit vielen Jahren nicht mehr gemacht. Die Banken haben das Market Making bei Pfandbriefen weitgehend eingestellt. Deshalb gibt es häufig gar kein Briefangebot. Die aktuelle Formulierung des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken ist auch viel undeutlicher:

 

Zitat

5. Quotierung
Mindestens drei Market Maker stellen regelmäßig Geld- und Briefkurse.

Keine Uhrzeiten, kein Mindestvolumen und auch nicht mehr simultan.

 

https://www.pfandbrief.de/site/dam/jcr:46f115b5-8d60-4bc3-90cc-d9f533c84395/vdp_mindeststandards_Jumbo_Pfandbriefe.pdf

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 4 Stunden von chirlu:

§ 72 WpHG (auf der Grundlage europäischer Richtlinien) verpflichtet die Handelsplatzbetreiber, entsprechende Regelungen zu treffen. Beispielsweise für L&S Exchange steht das dann in den §§ 3, 4, 5, 7 u.a. des Regelwerks.

Danke :thumbsup: Noch als Ergänzung zu deinen anderen Antworten: https://www.boerse-frankfurt.de/qualitaet

vor 1 Stunde von stagflation:

Klingt ziemlich gut. Andererseits wollen die Market Maker, die Handelsplatzbetreiber und die Broker auch etwas verdienen... Vielleicht sollten wir in einem eigenen Thread darüber diskutieren, wie sie das machen und welche Lücken sie dafür nutzen...

Zitat

Die Angebotspreise der US-Aktien werden zum aktuellen Euro/US-Dollar-Kurs umgerechnet. Außerdem ist ein Aufschlag von 0,25 Prozent eingerechnet, um die Wechselkursrisiken der Spezialisten abzudecken.

Spreads, Börsen- und Ordergebühren bleiben trotz Referenzmarktprinzip natürlich bestehen...

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 38 Minuten von Glory_Days:

Spreads, Börsen- und Ordergebühren bleiben trotz Referenzmarktprinzip natürlich bestehen...

 

Wenn ich bei XETRA kaufe, zahle ich Gebühren an meinen Broker und an die Börse. Der Gewinn aus dem Spread geht an die Market Maker bzw. an die anderen Börsenteilnehmer, mit denen ich handele.

 

Im Direkthandel sollen Market Maker den engen Spread von XETRA nachbilden. Von dem Gewinn aus dem Spread müssen sie aber noch etwas an den Handelsplatz abgeben und einen Kickback an den Broker bezahlen. Das heißt, sie würden weniger verdienen als an der Börse?

 

vor 2 Stunden von chirlu:

Es dürfte allein schon genügend Menschen geben, die außerhalb der Öffnungszeiten der Referenzmärkte handeln, damit die Betreiber nicht am Hungertuch nagen müssen.

 

Das hört man immer wieder - aber ich glaube nicht, dass das die ganze Wahrheit ist.

 

Würden sich Market Maker tatsächlich darauf einlassen, im Direkthandel während der Börsenöffnungszeiten weniger zu verdienen, als wenn sie an der Börse handeln würden? Nur damit sie außerhalb der Börsenöffnungszeiten mehr verdienen können?

 

Oder gibt es noch andere Effekte, mit denen Market Maker im Direkthandel auch während der Börsenöffnungszeiten mindestens das verdienen, was sie auch an der Börse verdienen könnten?

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stagflation
vor 44 Minuten von Glory_Days:

Noch als Ergänzung zu deinen anderen Antworten: https://www.boerse-frankfurt.de/qualitaet

 

Hmm. Dort steht: "Bis 7.500 Euro, also für nahezu alle Privatanleger-Orders"

 

7.500 € scheint mir relativ niedrig zu sein.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
Am 5.7.2023 um 22:02 von pillendreher:

Bei diesem Genußschein beispielsweise:

(ist aber die große Ausnahme)

Einspruch: Genußscheine werden immer ohne Stückzinsberechnung gehandelt. Das ist also keine Ausnahme.

 

Am 4.7.2023 um 09:48 von Glory_Days:

Wie schnell wird das Nominal bei Halten bis zur Fälligkeit dem Verrechnungskonto gutgeschrieben? Am Tag der Fälligkeit oder +1T oder ist das stark brokerabhängig?

Es gibt inzwischen Banken (Beispiel: ING-DiBa AG), die Zinszahlungen und Tilgung erst nach tatsächlichem Geldeingang gutschreiben – dann aber mit korrekter Valuta (Zinszahlungs-/Fälligkeitstag). Bei Bundesanleihen sollte das Geld sofort verfügbar sein, bei Wackelkandidaten (z.B. Mittelstands-Schrottanleihen) kann es ein paar Tage dauern.

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Glory_Days
vor 8 Stunden von stagflation:

Hmm. Dort steht: "Bis 7.500 Euro, also für nahezu alle Privatanleger-Orders"

 

7.500 € scheint mir relativ niedrig zu sein.

Ja, das ist mir auch aufgefallen. Siehe auch die Ausnahmen vom Referenzmarktprinzip:

Zitat

Ausnahmen bei extremen Marktsituationen

Bei Leitungs- oder Systemausfällen und besonderen Situationen wie einem Fast Market – bei besonders hohen Kurssprüngen – ist die Garantie ausgesetzt. Auch hinsichtlich der garantierten Auftragsgröße gibt es Einschränkungen: Zum einen wenn das verfügbare Volumen am Referenzmarkt nicht das Volumen der Order erreicht, zum anderen wenn für die Preisfeststellung mehrere Orders kumuliert werden, deren Gesamtvolumen 7.500 Euro übersteigt. Stopp-Orders sind ebenfalls von der Qualtitätsgarantie ausgenommen.

Beachten Sie bitte außerdem, dass der Garantie im Handelssystem der Volumen gewichtete Durchschnittpreis zugrunde liegt, der in Einzelfällen von den abfragbaren Angebotspreisen an den Referenzmärkten abweichen kann.

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nachfrage

Hallo,

ich möchte gerne einen größeren Betrag bis Oktober zwichen parken.

Bin dabei auf die 4,75% NordLB 13/23 * DE000NLB2HC4 gestoßen.

Es handelt sich dabei um eine Nachrangige Anleihe.

 

Frage:

Im Falle einer Insolvenz werden diese - so habe ich das verstanden - ggf. nicht voll bedient.

Bezieht sich das eigentlich nur auf die Zinszahlung oder auch auf die Rückzahlung des Nennbetrages?

 

VG

 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 33 Minuten von nachfrage:

Hallo,

ich möchte gerne einen größeren Betrag bis Oktober zwichen parken.

Bin dabei auf die 4,75% NordLB 13/23 * DE000NLB2HC4 gestoßen.

Es handelt sich dabei um eine Nachrangige Anleihe.

 

Frage:

Im Falle einer Insolvenz werden diese - so habe ich das verstanden - ggf. nicht voll bedient.

Bezieht sich das eigentlich nur auf die Zinszahlung oder auch auf die Rückzahlung des Nennbetrages?

Beides, sowohl Zinszahlung als auch auf die Rückzahlung des Nennbetrages (alles andere wäre auch sehr seltsam zu schön um wahr zu sein)

Zitat

https://www.nordlb.de/uploads/tx_nlbkapitalmarktportal/dips/FinalTerms_Serie_584_Aufstockung_1.pdf?sword_list[0]=nlb2hc&no_cache=1 

Credit default risk of the Issuer A materialisation of a credit risk may result in partial or total failure of the Issuer to make interest and/or redemption payments and the investor may suffer a loss or even total loss of its capital invested. (Seite 25 D.3)

PS (auf deutsch): Kreditausfallrisiko des Emittenten Die Verwirklichung eines Kreditrisikos kann dazu führen, dass der Emittent Zins- und/oder Tilgungszahlungen teilweise oder vollständig nicht leistet und der Anleger möglicherweise einen Verlust oder sogar einen Totalverlust seines investierten Kapitals erleidet. 

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