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Ramstein

7,125% SiC Processing GmbH

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Chartwaves

Meinetwegen. Also, warum dann Anleihen kaufen? Als Privatanleger ist man nicht dazu gezwungen. (Als Versicherungskonzern etc. schon eher.)

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Karl Napf
Meinetwegen. Also, warum dann Anleihen kaufen? Als Privatanleger ist man nicht dazu gezwungen. (Als Versicherungskonzern etc. schon eher.)

Bisher liefern Anleihen bei niedrigerem Risiko die niedrigere Rendite, waren also (abgesehen von den momentan im historischen Vergleich grottenschlechten Realrenditen) immerhin ein Depotbaustein mit einer gewissen Berechtigung.

 

In der obigen Diskussion geht es darum, dass Anleihen durch die erwähnten Gesetzesänderungen künftig das höhere Risiko gegenüber Aktien darstellen könnten. Und dies würde die Existenzberechtigung dieser Anlageklasse hinfällig machen.

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Prospektständer
· bearbeitet von Prospektständer

Kaufangebot der Noah Investment FZ LLC, Dubai gültig bis max. 3.790.000 Nominale:

 

6% zzgl. 50% des Mehrertrages zur Differenz des im Sanierungsverfahren zu erwartenden Angebotspreises minus 6% Nominal..

 

Angenommen die Quote im Sanierungsverfahren ist 8 %, dann wären das ja dann 6+1-6 = 1% :- ?

 

Edit: Angebot läuft bis 18.04.13

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bertl11
· bearbeitet von bertl11

Mitteilung von Günther & Partner:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich darf Sie über den aktuellen Stand hinsichtlich SiC Processing informieren.

 

Geschäftsentwicklung Solar

 

Yingli ist der größte (chinesische) Kunde von SiC Processing. Wie dem letzten Quartalsbericht von Yingli zu entnehmen ist, erholt sich die Solarindustrie zunehmend und die Aussichten sind positiv. Yingli hatte ein Rekord Q4 2012 und erwartet für 2013 ein Volumenswachstum von +40% (!) - hauptsächlich getrieben durch Nachfrage in China, Japan, USA und Südamerika. Auch sieht man die Preise für Solarmodule seit Q4 wieder leicht am steigen (das erste Mal). SiC hat eine grosse Fabrik in Baoding, welches Yingli's modernster Standort ist und wo Yingli etwa 70% der Produktionskapazität hat. Die Nachfrage nach SiC Recycling Dienstleistungen (welche direkt mit der produzierten Menge an Wafern korreliert) sollte daher in einem ähnlichen Masse steigen.

 

Diese grundsätzlich positive Einschätzung wurde uns auch in vielen Gesprächen mit Solarexperten bestätigt.

 

Wir gehen daher davon aus, dass auch SiC Processing von diesem sich positiv entwickelnden Umfeld profitieren wird.

 

Bestellung gemeinsamer Vertreter / Insolvenzverfahren / Fristen

 

Die Abstimmung (im Prozess nach SchVG) zur Wahl des gemeinsamen Vertreters ohne Versammlung läuft vom 18.-20.03. Um hier alle notwendigen Unterlagen vorbereiten zu können wäre es gut, wenn wir alle Vollmachten und Sperrvermerke bis Ende dieser Woche vorliegen haben. Wir haben uns hierfür eine interne Frist bis Donnerstag dieser Woche (14.03.) gesetzt. Bitte lassen Sie uns Ihre Unterlagen rechtzeitig zukommen.

Im insolvenzrechtlichen Prozess (Forderungsanmeldung, vorgezogene Gläubigerversammlung) hat das Gericht eine Frist zur Forderungsanmeldung bis 24.03. gesetzt. Diese Frist ist keine Ausschlussfrist. Auch danach sind Forderungsanmeldungen noch möglich. Sie können aber zu einer Gebührenbelastung führen.

Wir haben bereits am 11. März Forderungen im hohen zweistelligen Millionenbereich angemeldet und eine vorgezogene Gläubigerversammlung beim Insolvenzgericht beantragt. Da dieser Antrag umso mehr Aussicht auf Erfolg hat, desto mehr Gläubigern mit ihren Forderungen ihn unterstützen, bitten wir Sie, uns Ihre Unterlagen nicht erst entsprechend der gerichtlichen Frist, sondern so bald wie möglich zukommen zu lassen. Spätestens zum Termin der vorgezogenen Gläubigerversammlung (den Termin legt das Gericht noch fest, wir kennen ihn noch nicht, er soll aber lt. Gesetz innerhalb der nächsten drei Wochen liegen) sollten so viele Köpfe (d. h. Gläubiger) und Forderungen wie möglich von G&P vertreten sein, um Einfluss auf das Bestehen der Eigenverwaltung und ggf. die Person des Sach- bzw. Insolvenzverwalters nehmen zu können.

 

Daher an dieser Stelle nochmals der Aufruf: Bitte schicken Sie uns Ihre Vollmachten und Ihre Depotauszüge mit Sperrvermerk bis 17.04.2013 (entsprechende Muster liegen in der Anlage nochmals bei) sobald wie möglich, idealerweise im Laufe dieser Woche.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Günther & Partner

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tom_real

....mag sein, dass in Q4 2012 besser war als die letzten Monate, aber dennoch sind gerade in China gewaltige Überkapazitäten und ein generell subventionierter (Welt)markt, der auf Dauer nicht funktionieren wird.

Zudem herrscht gerade in China noch ein Wettbewerb mit Dumpingpreisen, der nach Meinungen der Fachwelt sich noch verschärfen wird.

Zudem stehen selbst in China manche Firmen vor dem Ruin und hoffen wir mal, dass die SIC nicht weitere Forderungsausfälle zu verkraften haben muss.

 

Zudem ist Steigerung der Menge nicht gleich bessere Rendite.

 

 

Ich stehe mittlerweile der Photovoltaik Industrie sehr skeptisch gegenüber.

 

Neuste Prognosen gehen von einem hartem Jahr 2013 und 2014 für Hersteller aus. Erst 2015 soll sich eine positive Konsolidierung einstellen.

 

 

Will Günther und Partner mit der Meldung nur positive Stimmung verbreiten um Mandate zu gewinnen.

Natürlich würde eine positive Entwicklung der Branche die Verhandlungsposition gegenüber der SIC kräftigen.

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Prospektständer
· bearbeitet von Prospektständer

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir hatten Sie in unserem Rundschreiben am 12. März über unseren Antrag beim Amtsgericht Amberg informiert, mit dem wir eine vorgezogene Gläubigerversammlung beantragt haben. Das Amtsgericht Amberg hat gestern, am 19. März, entschieden, unserem Antrag stattzugeben. Es wurde eine vorgezogene Gläubigerversammlung für den 2. April um 10.00 terminiert. Selbstverständlich wird G&P an dieser Versammlung teilnehmen und die Anleihegläubiger, die dies gewünscht und die notwendigen Unterlagen übersandt haben, vertreten.

 

Um das Risiko etwaiger Beanstandungen oder Anfechtungen in der Gläubigerversammlung auszuschließen benötigen wir, soweit nicht schon vorhanden, die uns erteilten Vollmachten und Sperrvermerke bis 17.04. – 24 Uhr auch im Original per Post. Soweit Sie uns die Vollmacht und / oder den Depotauszug mit Sperrvermerk bisher erst per E-Mail oder Scan etc. geschickt haben, bitten wir Sie, uns die Originale bis

 

Mittwoch 27.03.2013 – 24 Uhr

 

per Post zuzusenden.

 

Anleihegläubiger, deren Originaldokumente, erst nach dem 27.03.2013 eingehen, können für die Abstimmung im Rahmen der Gläubigerversammlung am 2. April möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.

 

 

Günther & Partner

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Prospektständer

Günther und Partner ist mit großer Mehrheit zum GV gewählt worden.

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je-pla

Heute neues von der IR-Abteilung: Anzeige der Masseunzulänglichkeit

 

Hirschau, 26. März 2013 – Der Sachwalter der SiC Processing GmbH, Rechtsanwalt Dr. Hubert

Ampferl, hat heute dem Amtsgericht Amberg gemäß §§ 285, 208 InsO die Masseunzulänglichkeit

angezeigt. Damit müssen zunächst Altmasseverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden. Dieser

Schritt eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, ihren vertraglichen Verpflichtungen aus

Dienstleistungs-, Liefer- und Arbeitsverträgen etc. nachzukommen und die daraus resultierenden

Neumasseverbindlichkeiten zu bezahlen.

 

Was heißt das für die Anleihegläubiger? Vom Wortlaut hört sich das für mich nicht gut an, ich kenne mich aber auf diesem Gebiet auch nicht sonderlich aus. Weiß jemand mehr/genaueres?

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Prospektständer
· bearbeitet von Prospektständer

Masseunzulänglichkeit nach InsO heitß meines Wissens das die Masseverbindl. nicht bedient werden können.

 

Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird. Meist handelt es sich um Verbindlichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz entstanden sind.

 

Das Konzept der Masseverbindlichkeit ist notwendig, weil zur Fortführung der Geschäfte und der Durchführung des Insolvenzverfahrens meist neue Verbindlichkeiten eingegangen werden müssen. Kein Gläubiger wäre dazu bereit, wenn er anderen Insolvenzgläubigern gleichgestellt und seine Forderungen anschließend nur anteilig (oder gar nicht) befriedigt würden, wie in Insolvenzverfahren üblich. Solche Verbindlichkeiten sind daher Masseverbindlichkeiten, so dass die „neuen“ Gläubiger Vorrang vor anderen Insolvenzgläubigern genießen..

 

klingt nicht gut, da stimme ich dir zu...vielleicht gibts bald von Günther & Co erhellendes dazu? :-

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Torman

Insolvenz in der Insolvenz. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Masseunzul%C3%A4nglichkeit ) Das ist wohl die Antwort auf Günther und Partner :-

 

Dies bedeutet, dass man erwartet, dass nicht einmal die Masseforderungen komplett erfüllt werden können. Damit sollten die normalem Insolvenzgläubiger nichts (Null!) erhalten.

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Prospektständer

Geht der normale Insolvenzgläubiger nicht erst bei "Massearmut" komplett leer aus?

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ackermann

Geht der normale Insolvenzgläubiger nicht erst bei "Massearmut" komplett leer aus?

 

Hab gerade ein bisschengegoogelt dazu.

 

Soweit ich das als juristischer Laie verstanden habe, gilt nun allein durch die

Anzeige der Masseunzulänglichkeit - ohne jegliche Überprüfung durch das Amtsgericht-

Folgendes:

 

1) Falls nicht im weiteren doch noch unerwartet Finanzmittel z. B. durch Verkäufe von Geschäftsteilen etc.

neu generiert werden - was eine Aufhebung der Masseunzulänglichkeit bedeuten könnte -

gehen wir als Insolvenzgläubiger komplett leer aus.

Nur die Gläubiger, die im Laufe des Insolvenzverfahrens _neu_ hinzugekommen sind

(= Massegläubiger, z. B. aus neuen Lieferverträgen,Rechtsanwaltskosten usw. )

bekommen etwas gemäß einer Quote. Nur die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst (Bezahlung

des Insolvenzverwalters etc.) werden vollständig beglichen.

 

2) Die Gläubigerversammlung am 2. April 2013 dürfte hinfällig sein, da die Insolvenzgläubiger

komplett ausgesperrt sind und keinen Einflussauf das weitere Verfahren haben.

 

3) Falls das Ganze einfach ein juristischer Schachzug war, um G&P auszusperren aus dem Verfahren,

würde der Insolvenzverwalter später "überraschend" feststellen, dass nun doch mehr Geld zusammengekommen

ist, z. B. weil eine Fabrik zu mehr als 10,- Euro verkauft werden konnte.

Dann würde er die Masseunzulänglichkeit wieder aufheben lassen und hätte vorher

völlig freie Hand ohne Einfluss der Insolvenzgläubiger gehabt.

 

4) Falls es kein juristischer Schachzug wäre und die Situation wirklich richtig eingeschätzt wurde,

dann gehen wir einfach komplett leer aus, siehe 1)

 

 

 

so oder so: klingt gar nicht gut.

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PeterPan

Das sind wirklich düstere Aussichten (eine solche Anzeige gab es nicht mal bei SIAG und da war die Quote schließlich 0,36%, vorbehaltlich etwaiger künftiger Einnahmen aus Insolvenzanfechtungen und Klagen gegen den alten Vorstand, deren Ausgang völlig offen ist).

 

Die Anzeige muss ja auf einer vom Sachwalter erstellten Bilanz beruhen (er muss die wirtschaftliche Lage des Insolvenzschuldners prüfen). Wie bei jeder Bilanz gibt es bei Bewertungen natürlich gewisse Spielräume; allerdings haftet der Sachwalter auch gegenüber den Gläubigern, d.h. er kann insoweit auch nicht beliebig niedrige Bewertungen ansetzen ohne Gefahr zu laufen, selbst in Anspruch genommen zu werden.

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tom_real

Das sind wirklich düstere Aussichten (eine solche Anzeige gab es nicht mal bei SIAG und da war die Quote schließlich 0,36%, vorbehaltlich etwaiger künftiger Einnahmen aus Insolvenzanfechtungen und Klagen gegen den alten Vorstand, deren Ausgang völlig offen ist).

 

Die Anzeige muss ja auf einer vom Sachwalter erstellten Bilanz beruhen (er muss die wirtschaftliche Lage des Insolvenzschuldners prüfen). Wie bei jeder Bilanz gibt es bei Bewertungen natürlich gewisse Spielräume; allerdings haftet der Sachwalter auch gegenüber den Gläubigern, d.h. er kann insoweit auch nicht beliebig niedrige Bewertungen ansetzen ohne Gefahr zu laufen, selbst in Anspruch genommen zu werden.

 

hier ein paar Infos aus dem Netz:

 

Fachartikel aus dem Bereich

Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 27.03.2013 - 69 mal gelesen.

Fast täglich gibt es neue Nachrichten zur 7,125%-Anleihe der SiC Processing GmbH. Kaum eine gibt zu Hoffnungen Anlass. Schon am 2. April 2013 wird in einer Gläubigerversammlung über die Forführung der Insolvenz in Eigenverwaltung Beschluss gefasst. Inzwischen ist Masseunzulänglichkeit angezeigt.<br style="border: none; ">

24995v.jpgInhaber des 7,125% TechBonds der SiC Processing GmbH (A1H3HQ / ISIN: DE000A1H3HQ1) brauchen zur Zeit stake Nerven.

 

  • Das Insolvenzgericht Amberg hatte der SiC Processing eine Frist gesetzt, bis zum 19. März 2013 einen Insolvenzplan einzureichen. Über den Insolvenzplan hätten die Anleiheinhaber wenigstens erfahren, ob und in welcher Höhe sie eine Quote auf ihre Anleiheforderungen zu erwarten hatten. Dieser Insolvenzplan liegt aber bis heute nicht vor. Dies hatte die SiC Processing dem Gericht am 19. März 2013 ganz lapidar mitgeteilt. Verhandlungen mit chinesischen Banken seien komplizierter als angenommen. Ob und wann es überhaupt noch einen Plan geben soll, sagte die SiC Processing GmbH nicht. SiC Processing hat diese diese Information weder auf ihrer website noch über ihren newsletter mitgeteilt.

  • Weiter hatte das Insolvenzgericht Amberg für den 17. April 2013 zu einer Gläubi­ger­versammlung geladen. Dort sollten diverse wichtige Entscheidungen gefällt werden, etwa die, ob SiC Processing die Insolvenz weiter in Eigenverwaltung führen darf, oder ob die Ge­schäfts­führung ihre Befugnisse an einen Insolvenzverwalter abzutreten hat. Wie nunwww.insolvenzbekanntmachungen.de zu entnehmen ist, wird diese Abstimmung teilweise vor­gezogen. Termin ist nun bereits der 2. April 2013.Auch diese Information fand sich weder auf der website der SiC Processing GmbH, noch wur­de sie per newsletter mitgeteilt.

  • Am 26. März 2013 kam schließlich die Nachricht mit der größten Tragweite: Der Sachwalter Dr. Hubert Ampferl hat dem Insolvenzgericht Masseunzulänglichkeit gem. § 207 InsO ange­zeigt. Die SiC Processing GmbH kann folglich zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens be­glei­chen, nicht aber die laufenden Verbindlichkeiten, die seit der Eröffnung des Verfahrens ent­stan­den sind.Wenigstens diese Information hat die SiC Processing GmbH öffentlich gemacht.

Bei solchen Vorgängen stellt sich die Frage, ob die Insolvenz der Ge­schäfts­führung der SiC Processing GmbH nicht zunehmend entgleitet. Insolvenzpläne werden oft schon vor der eigentlichen Antragstellung mit den Beteiligten vorab geklärt. Das hat die Geschäftsführung hier nicht getan, mit der peinlichen Folge, dass es nun gar keinen Plan gibt. Zum zweiten muss sich die Geschäftsführung die Frage gefallen lassen, ob sie ihre Anleihegläubiger und deren Nöte genügend ernst nimmt. Wenn ein Unternehmen bestimmte wesentliche Umstände verschweigt, wäre es fast besser, überhaupt keine Informationen zu erteilen. Die Anleger wüssten dann wenigstens, dass sie sich darum selbst kümmern müssen. Und schließlich muss kritisch hinterfragt werden, ob die SiC Processing GmbH ihre finanzielle Lage stets zutreffend mitgeteilt hat. Als vor ca. dreieinhalb Monaten der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt wurde, war die Gesellschaft angeblich nur „drohend zah­lungs­unfähig“. Wenn aber jetzt sogar Masseunzulänglichkeit vorliegt, ist es in Wahrheit doch offensichtlich schon deutlich schlimmer.

 

Insolvenz in Eigenverwaltung heißt, dass der Schuldner seine Geschäfte selbst weiterführt. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der an seine Stelle tritt, sondern nur einen Sachwalter. Mehr als eine Aufsichtsperson ist dieser Sachwalter allerdings nicht. Kritiker sagen, so werde der Bock zum Gärtner gemacht.

 

Aus Sicht der Anleger kommt ein Weiteres hinzu: Die Gelder aus der Anleihe tilgten als allererstes die früheren Gesellschafterdarlehen und die Bankkredite. In dieser Situation spricht vieles dafür, dass ein or­dentlicher Insolvenzverwalter das Un­ter­neh­men analysiert, und nicht die frühere Geschäfts­füh­rung, die mit solchen Aktionen die Krise zu verantworten hat.

 

Darüber wird bereits in der Gläubigerversammlung am 2. April 2013 entschieden werden. Anleiheinhaber sollten versuchen, daran selbst oder über einen Vertreter teilzunehmen.

 

Der Verfasser berät Anleger und Verbände speziell im Zusammenhang mit notleidenden Schuld­ver­schreibungen. Es besteht vertiefte Expertise im Schuld­ver­schreibungsgesetz und in Insol­venz­plan­ver­fahren. Der Verfasser ist in anderen Verfahren auch als gemeinsamer Vertreter tätig (so genannter „Gläubigervertrerter“, § 7 Abs. 1 SchVG).

 

Nachtrag: Durch ihre selektive Informationspolitik haben sich die Verantworlichen der SiC Processing GmbH inzwischen eine Strafanzeige eingehandelt:

 

www.dgap.de/dgap/News/corporate/exchange-investors-bafin-anzeige-moegliche-marktmanipulation-handel-mit-sic-processing-anleihen/?companyID=1310&newsID=750979

 

Kontakt:

 

RA Dr. Franz Wagner

 

Finck Althaus Sigl & Partner<br style="border: none; ">Rechtsanwälte Steuerberater

 

Nußbaumstraße 12<br style="border: none; ">80336 München<br style="border: none; ">Telefon: +49 (0) 89/ 652001<br style="border: none; ">Telefax: +49 (0) 89/ 652002

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachricht vom 27.03.2013 | 14:55

 

EXchange Investors N.V.: Bafin Anzeige moegliche Marktmanipulation im Handel mit SiC Processing Anleihen

EXchange Investors N.V. / Schlagwort(e): Rechtssache27.03.2013 / 14:55---------------------------------------------------------------------EXchange Investors N.V.: Bafin Anzeige moegliche Marktmanipulation imHandel mit SiC Processing AnleihenDie EXchange Investors N.V. hat heute wie bereits am 18.1.2013 die Bafinueber den Verdacht einer Marktmanipulation informiert.Konkret wurden die Geschaftsfuehrer Peter Thysell, Thomas Heckmann, DirkMueller, Dr Lothar Jakob und Thibaut Richard in der Anzeige als zustaendigfuer die Veroeffentlichung der gestrigen quasi-adhoc genannt.Wie bereits in Ihrer negativ formulierten quasi adhoc vm 17.1.2013informierte die SiC Processing GmbH die Oeffentlichkeit gestern ueber eineangebliche Masseunzulaenglichkeit, die aber nur 'zunaechst' eintrete.Gerichtlich wurde den oben gennanten Geschaeftsfuehrern zum 19.3.2013aufgegeben, einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Dieser Sanierungsplan istbis heute nicht veroeffentlicht und es ist folgerichtig aufgrund vonUntaetigkeit der Geschaftsfuehrer der SiC Processing eine kurzfristigeMasseunzulaenglichkeit eingetreten. Die Oeffentlichkeit wurde bis heutenicht mittels einer quasi-adhoc news ueber den Grund derNichtveroeffentlichung des Sanierungsplans informiert.Von dritter Seite wird der Anleiheglaeubiger informiert, dass am 2.4.2013eine Glaeubigerversammlung per Gerichtsbeschluss vorgezogen wurde. Darueberinformierten die Geschaeftsfuehrer der SiC Processing ebenfalls nicht.Da die Geschaftsfuehrer der SiC Processing offenbar im Geheimen arbeiten,bietet die Exchange Investors NV allen Stakeholdern der Gesellschaft an,anonym Informationen auch zu moeglichen Rechtsverstoessen aktiv in den nunkommenden Sanierungsprozess und Recoveryprocess zu verarbeiten. DiesesAngebot ist inbesondere auch an Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter derSiC Processing gerichtet.Über Exchange Investors N.V.Exchange Investors ist ein führender europäischer Aktivistfonds mit einemAnlagevolumen von 220 Mio. Euro und konzentriert sich u.a. darauf, auf demKlagewege Rechte von Aktionären durchzusetzen. Dabei legt ExchangeInvestors N.V. Wert darauf, dass ausgehandelte Vergleiche allen Aktionärengleichermaßen zugute kommen. Exchange Investors hat in den letzten Jahrenzahlreiche Erfolge für Aktionäre erzielen können. Bekannte Engagements vonExchange Investors sind u.a. die Beteiligung an einer Klage gegen dieBundesrepublik Deutschland im Falle Hypo Real Estate (HRE wurde durch eine100 Mrd. Euro Bürgschaft vom Bund gerettet und anschließend durch einSqueeze Out verfahren zu 100% enteignet), wo ein höherer Abfindungsbetraggerichtlich erstritten werden soll. Die Verfahren dauern an.Auch das Eingreifen in den Konflikt zwischen Schaeffler und der ContinentalAG bei der Multimilliardenübernahme in 2008, als Exchange Investors eineaußerordentliche Hauptversammlung und eine Abberufung des Aufsichtsratesforderte und diesen zum Rücktritt zwang, sorgte für Aufsehen.Die Erfolgsquote bei Anfechungsprozessen liegt bei 92%.Weitere Informationen:Exchange Investors N.V.Email : sicpro@exchange-investors.comEnde der Corporate News

 

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Stairway

Das ist aber auch extrem mutig (oder schlicht dumm?) vom Vorstand hier so vorzugehen. Erst die Insolvenz in Eigenverantwortung durchzuführen und dann kurz danach Masseunzulänglichkeit anzukündigen? - Da kann unter Umständen der Vorstand am Ende selbst mithaften.

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Prospektständer

Mein Beitrag stellt keine Empfehlung der unten genannten Rechtsanwaltskanzlei dar und dient nur als Info:

 

Der Sachwalter der SiC hat Masseunzulänglichkeit angezeigt. Für Anleihegläubiger bedeutet dies, dass ein Totalverlust wahrscheinlich ist. Da der Anleihe-Prospekt der SiC fehlerhaft sein könnte, prüft Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher für viele Anleger bereits Schadensersatzansprüche.

 

Die Mitteilung der SiC Processing GmbH, dass der Sachwalter Dr. Ampferl am 26.03.2013 beim Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt habe, ist ein weiterer Tiefschlag für Anleihegläubiger, so Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, von der bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte. Damit wird ein Totalverlust für Anleihegläubiger noch wahrscheinlicher und man fragt sich, wie das Unternehmen überhaupt darlegen konnte, dass die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung vorliegen. Bei der Eigenverwaltung besteht immer die Gefahr, dass der Bock zum Gärtner gemacht wird. Dies gilt hier umso mehr, da die SiC ganz offensichtlich „völlig pleite" ist. Denn die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens durch die Masse gedeckt sind, aber die Masse nicht ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Hierzu gehören z. B. Verbindlichkeiten, die nach Insolvenzeröffnung durch die SiC begründet worden sind. Für Insolvenzgläubiger, also auch Anleihegläubiger bedeutet dies im Umkehrschluss, dass für sie voraussichtlich gar kein Geld vorhanden sein wird. Das wäre der Totalverlust.

 

Daher sollten Anleihegläubiger sich nun überlegen, von wem sie ihr Geld zurückverlangen können. Denn klar ist, dass die Einnahmen aus der Anleihe den ursprünglichen Darlehensgebern der SiC zugeflossen sind. Diese haben, im Gegensatz zur SiC, das Geld, um die Anleihegläubiger zu entschädigen. Ferner bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Anleihen-Prospekt der SiC fehlerhaft war. Denn die Risiken aus den Geschäftsaktivitäten der SiC in Skandinavien werden nicht zutreffend dargestellt. Diese Risiken hätten der SiC auch bekannt sein müssen. Daher gehen wir davon aus, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher, dass Prospekthaftungsansprüche bestehen. Das bedeutet, dass Anleger ihre Anleihen gegen Zahlung der vollen Nominale an die Prospektverantwortlichen -dazu zählen auch sog. Hintermänner- zurückgegen können. Nach Auskunft von Dr. Liebscher ist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner bereits von einer Vielzahl von Anlegern beauftragt, Ansprüche wegen Prospekthaftung durchzusetzen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Anleihegelder zu einem großen Teil in ein weitverzweigtes Firmennetz von Deutschland über Luxemburg, Jersey, London und Skandinavien von der SiC abgeflossen sind, so Dr. Liebscher weiter. Das Geld ist noch vorhanden und es bestehen gute Aussichten zumindest einen ansehnlichen Teil wieder zu bekommen.

 

Anleihegläubiger können sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Liebscher wenden: Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall SiC vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, Centrosolar, Windreich, Solarworld). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben und es konnten zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/sic-processing-gmbh-masseunzulaenglichkeit-angezeigt-jetzt-schadensersatzansprueche-pruefen_041387.html

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Prospektständer

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

heute, am 2. April 2013, fand die vorgezogene Gläubigerversammlung mit folgendem Ergebnis statt:

 

Die Gläubigerversammlung hat beschlossen, die Eigenverwaltung zu beenden und in ein ordentliches Insolvenzverfahren überzugehen.

 

Als neuer Insolvenzverwalter wurde Christopher Seagon von der Kanzlei Wellensiek & Partner bestimmt (www.wellensiek.de).

 

Über alle weitere Schritte werden wir Sie in den nächsten Tagen informieren.

 

Mit besten Grüßen

Frank Günther

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tom_real

mir ist heute zu ihren gekommen, dass sich die Organisation innerhalb des Unternehmens auflöst und einige mitarbeite nicht mehr arbeiten.

Die Verhältnisse solle katastrophal sein.

 

Selbst in China sollen schon Produktionen still liegen, da die Mitarbeiter weg sind.

 

 

Kein gut Prognos für einen Vorbehalt des Unternehmens.

 

 

Habt ihr mehr infos wie es weiter gehen soll?

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tom_real

Zur info:

 

Durch die Aufhebung der Eigenverwaltung und die Wahl von Christopher Seagon zum Insolvenzverwalter werden die Karten bei SiC Processing neu verteilt. Anleger haben im eigentlichen Insolvenzverfahren aber weiter kaum echte Handlungsmöglichkeiten. Die "Musik" spielt in der Prospekthaftung.

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Am 2. April 2013 fand beim Amtsgericht Amberg die vorgezogene Gläubigerversammlung der SiC Processing GmbH statt. Diese brachte tiefgreifende Umwälzungen:

 

  • Durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger wurde die Eigenverwaltung aufgehoben.
  • Ebenso wurde durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger der Heidelberger Rechtsanwalt Christopher Seagon (Kanzlei Wellensiek) zum Insolvenzverwalter gewählt.

Damit ist das weitere Schicksal des Unternehmens den bisher zuständigen Geschäftsführer Peter Tysell und dem Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, entzogen worden.

 

Diese Beschlüsse gehen auf die G&P GmbH & Co. KG zurück, die zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestimmt wurde. G&P Geschäftsführer Frank Günther konnte damit die Mehrheit der Forderungen und die Mehrheit der Gläubiger vertreten und diese Beschlüsse durchsetzen.

 

Vor der Beschlussfassung hatte es eine heftige Diskussion über den bisherigen Verlauf der Insolvenz und über die Ursachen der Krise gegeben.

 

Herr Dr. Ampferl hatte die wirtschaftliche Situation wie folgt dargestellt:

 

  • Die norwegische, die italienische und die US-amerikanische Tochtergesellschaft haben keine wirtschaftliche Zukunft mehr und sind entweder bereits insolvent oder werden liquidiert.
  • Die wirtschaftlichen Werte des Unternehmens konzentrieren sich auf die vier chinesischen Töchter in Baoding, Zhenjiang, Jingdezhen und Wuxi. Bei den Gesellschaften in Baoding und Wuxi sei die Kreditgeberin DEG (eine KfW-Tochter) zu Zugeständnissen bereit. Probleme bereite aber die Tochter in Zhenjiang. Dort sei eine Kapitalerhöhung beschlossen worden, die die Mutter SiC Processing GmbH niemals eingezahlt habe. In einem chinesischen Insolvenzverfahren über die Gesellschaft in Zhenjiang könne der Verwalter ggf. auch auf die anderen Beteiligungen der SiC Processing GmbH in China zugreifen. Damit sei der gesamte Bestand der chinesischen Aktivitäten gefährdet.

Bei solchen Vorgängen muss die Frage nach einem Verschulden des bisherigen Managements aufgeworfen werden. Im Jahre 2011 hatte die SiC Procession GmbH über ihre Anleihe mehr als € 80 Mio. eingeworben. Mit diesem Geld wurde etwa ein Darlehen zurückgezahlt, das der Gesellschafter Nordic Capital Fund VII der Gesellschaft zuvor gewährt hatte. Für die Kapitalerhöhung in der Tochter in Zhenjian reichten die Gelder dann aber schon nicht mehr.

 

Heftigen Vorwürfen sah sich Herr Dr. Ampferl seitens der G&P GmbH & Co. KG ausgesetzt. Er habe immer nur mit Nordic Capital über eine Sanierung verhandelt. In sämtlichen Gutachten sei den chinesischen Töchtern nur ein geringer Wert beigemessen worden. Dabei seien ca. € 185 Mio. in diese Gesellschaften investiert worden, es sie nicht nachvollziehbar, warum diese Gesellschaften dann nicht einen positiven Wert aufwiesen. Dr. Ampferl sei nicht bereit gewesen, mit Günther & Partner über eine Sanierung zu sprechen.

 

Herr Dr. Ampferl entgegnete, er habe mit Herrn Günther und seinem Team zwei Gespräche in München geführt und die Sanierungsoptionen beleuchtet. Bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium (erstmals am 7. Februar, später dann nochmal am 15. März) sei ausführlich die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Gruppe (incl. Zahlen und Fakten) dargelegt worden. Weitere Geschäftsunterlagen hätte G&P nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten können. Diese sei nicht zustande gekommen.

 

__________________________________________________________________

 

Für die Anleiheinhaber stellt sich nun die Frage, wie es weitergeht. Im eigentlichen Insolvenzverfahren bleibt zunächst einmal wenig zu tun, es gibt auch gar keine Möglichkeiten, derzeit besonders viel zu tun. Die Rechte aus den Anleihen werden weiter von dem Gläubigervertreter G&P GmbH & Co. KG ausgeübt. Eigene Rechtsbefugnisse im Insolvenzverfahren haben die Gläubiger damit erst mal nicht.

 

Eigene Rechte haben die Anleihegläubiger nur gegenüber ihrem Vertreter, der G&P GmbH & Co. KG. Diese muss den Anleihegläubigern gem. § 7 Abs. 2 S. 4 SchVG über ihre Tätigkeit berichten. Die Gläubiger könnten dem Gläubigervertreter Weisungen erteilen. Ggf. holt der Vertreter auch Weisungen ein, bevor Entscheidungen von großer Tragweite getroffen werden.

 

Wirklich bewirken können Anleger wohl nur etwas über den Weg einer Schadensersatzklage aus Prospekthaftung. Der Sachverhalt bietet einige Anhaltspunkte, diese Frage sehr sorgfältig zu prüfen.

 

Kontakt:

 

RA Dr. Franz Wagner

 

Finck Althaus Sigl & Partner<br style="border: none; ">Rechtsanwälte Steuerberater

 

Nußbaumstraße 12<br style="border: none; ">80336 München<br style="border: none; ">Telefon: +49 (0) 89/ 652001<br style="border: none; ">Telefax: +49 (0) 89/ 652002

 

 

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stuggi1

Nachdem jetzt ja schon eine Weile keine Infos mehr von F.Günther kam habe ich nachgefasst und das erhalten:

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 17.04.2013 fand die zweite Gläubigerversammlung der SiC Processing GmbH in Amberg statt. Auf dieser berichtete der am 02.04.2013 gewählte Insolvenzverwalter, Herr Christopher Seagon, über seine bisher gewonnenen, frühen Erkenntnisse aus dem Verfahren. Eine elektronische Fassung des Berichts des Insolvenzverwalters werden wir Ihnen in den nächsten Tagen zur Verfügung stellen, sobald uns diese vorliegt.

 

Auf der Versammlung wurde außerdem ein Gläubigerausschuss gewählt, der mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten, ihn überwachen und die Interessen aller Gläubiger vertreten wird.

 

In den Gläubigerausschuss wurden gewählt:

 

- Frank Günther – Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

 

- Wolf Waschkuhn – Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

 

- Andreas Jaufer – Vertreter des größten Anleihegläubigers

 

- Angela Harendt – Euler Hermes, Warenkreditversicherer, Vertreterin der Kleingläubiger

 

- Dieter Ostheimer – Vertreter der Arbeitnehmer.

 

 

 

Festzuhalten ist, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Informationen zu einer vermeintlichen Insolvenzquote für die Gläubiger vorliegen, die den wahren Wert der Insolvenzmasse widerspiegelt.

 

Die Aktivitäten des Insolvenzverwalters konzentrieren sich jetzt zunächst darauf, die Liquiditätslage der Schuldnerin zu stabilisieren, um die Voraussetzungen für die Entwicklung einer optimalen Sanierungsstrategie zu schaffen.

 

Zur Sicherstellung ausreichender Liquidität, die ggf. von neuen Investoren bereitgestellt wird, und zur Erarbeitung der weiteren operativen und finanziellen Sanierungsschritte werden der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss in enger Abstimmung zusammenarbeiten.

 

Für alle Mitglieder des Gläubigerausschusses – und damit auch für uns – gilt eine strenge Verschwiegenheitspflicht über die Beratungsgegenstände. Soweit es uns möglich ist, werden Sie über weitere Schritte und erreichte Fortschritte informieren.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Günther

 

 

 

Günther & Partner

 

G&P GmbH & Co. KG

 

Theatinerstraße 36

 

D-80333 München

 

 

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bertl11
· bearbeitet von bertl11

Wirklich bewirken können Anleger wohl nur etwas über den Weg einer Schadensersatzklage aus Prospekthaftung. Der Sachverhalt bietet einige Anhaltspunkte, diese Frage sehr sorgfältig zu prüfen.

 

Wenn die Firma insolvent ist und es nichts zu holen gibt, macht denn dann eine Klage wegen Prospekthaftung überhaupt Sinn? Denn woher soll die Firma die Gelder nehmen?

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Drella

Wirklich bewirken können Anleger wohl nur etwas über den Weg einer Schadensersatzklage aus Prospekthaftung. Der Sachverhalt bietet einige Anhaltspunkte, diese Frage sehr sorgfältig zu prüfen.

 

Wenn die Firma insolvent ist und es nichts zu holen gibt, macht denn dann eine Klage wegen Prospekthaftung überhaupt Sinn? Denn woher soll die Firma die Gelder nehmen?

 

Die Ansprüche aus der Prospekthaftung können sich gegen Berater oder Vermittler und Hintermänner richten.

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bertl11

Wenn die Firma insolvent ist und es nichts zu holen gibt, macht denn dann eine Klage wegen Prospekthaftung überhaupt Sinn? Denn woher soll die Firma die Gelder nehmen?

 

Die Ansprüche aus der Prospekthaftung können sich gegen Berater oder Vermittler und Hintermänner richten.

 

OK, Danke für die Antwort.

 

 

 

 

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Prospektständer
· bearbeitet von Prospektständer

Im Anhang der aktuelle Bericht von Seagon, hab ihn nur kurz überflogen...fast rückwärts schlägts einen, wenn man liest: Stammkapital mit 0€ angesetzt, da es bis dato keinen Nachweis über Einzahlung gab :- ..ansonsten ist einiges mit 0€ angesetzt, was aber auch bei dem "Stadium" der Insolvenz nicht verwunderlich ist, Hoffnungsschimmer bleibt immer noch das China-Geschäft, allerdings mit Forderungsschwierigkeiten..

SIC Processing GmbH Bericht gem § 156 InsO SuW kompressed.pdf

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ackermann

Im Anhang der aktuelle Bericht von Seagon, hab ihn nur kurz überflogen...fast rückwärts schlägts einen, wenn man liest: Stammkapital mit 0€ angesetzt, da es bis dato keinen Nachweis über Einzahlung gab :- ..ansonsten ist einiges mit 0€ angesetzt, was aber auch bei dem "Stadium" der Insolvenz nicht verwunderlich ist, Hoffnungsschimmer bleibt immer noch das China-Geschäft, allerdings mit Forderungsschwierigkeiten..

 

Keine Ahnung, wie das zu sehen ist: Der Bericht ist als vertraulich gemailt worden, ich hätte mich nicht getraut ihn einfach hier reinzustellen.

Für mich persönlich waren das sehr kapitalmarktrelevente Informationen, meine Konsequenz:

Bin raus, hab gerade alle meine Bestände liquidiert. Die Wette auf eine nennenswerte Quote scheint für mich kein erträgliches Chance/Risiko-Verhältnis mehr zu haben.

 

Danke nochmal an all die Foristen, die hier Infos gepostet haben, hat mir gerade am Anfang, bevor ich auf der Mailing-Liste von Günter & Partner gelandet bin, sehr viel geholfen.

 

Viel Glück an alle, die noch drin sind oder bleiben!

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