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medicusxxl

Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

Empfohlene Beiträge

tommy77

Hallo Stefan @reckoner,

 

ich habe auch Interesse an deiner XLS.

 

Es wäre schön wenn du sie mir an: help77@tempr.email

schicken könntest.

 

VG

Tommy

 

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DegiroUser

Hallo @reckoner, also hallo Stefan,

 

ich bin bei der Bearbeitung der Steuererklärung im Zusammenhang mit Degiro auch über diesen Thread gestolpert und würde mich über eine aktuelle Version deiner Tabelle sehr freuen.

Ich hab dafür: "help87@tempr.email" angelegt. In "help77" von Tommy war leider nichts zu finden ;)

 

Danke und besten Gruß

Ein weiterer DegiroUser

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nick_

Moin zusammen,

 

ich war bisher ein stiller Leser dieses Threads, weil ich, wie auch ihr, die Einkommensteuererklärung für DEGIRO mache und keinen Steuerberater in Anspruch nehme. Ich selbst bin auch kein Steuerberater. ;)

Ich hatte mir damals ein Excel-Sheet gebaut, wo ich sämtliche Daten aus dem Jahresüberblick eingetragen habe, die man von DEGIRO erhält, um daraus die Felder zu berechnen, die man in der Einkommensteuererklärung eintragen muss.

 

Da ich Anfang dieser Woche erneut die Erklärung gemacht habe und ich festgestellt habe, dass die Felder in der Einkommensteuererklärung sich geändert haben, habe ich mit den Anpassungen meines Excel-Sheets begonnen parallel diese in einer Webseite einfließen lassen, um die Funktion allen zur Verfügung zu stellen (@reckonerhat z. B. vermehrt hier im Thread Hilfestellung geleistet, die auch mir geholfen hat). Das möchte ich gerne mit der Webseite zurückgeben und auch ggf. anderen damit helfen.

 

Dieses private Projekt habe ich jetzt online gestellt und kann unter der Adresse https://degiro.dev-mesh.de/2020 aufgerufen und genutzt werden. Es ist zwar für viele mittlerweile zu spät, aber ich wollte mir vornehmen das Projekt für das nächste Jahr fortzusetzen und dieses schrittweise zu erweitern. Mit der Webseite erhebe ich keine Daten von euch oder speichere diese zwischen. Das verwendete JavaScript wird rein ausschließlich auf eurem Endgerät ausgeführt und die eingegeben und verarbeiten Daten verbleiben auch auf eurem Endgerät. Der HTML-Quelltext kann mit jedem Browser eingesehen werden.

 

Um das Projekt weiter voranzubringen, bin ich auf eure Hilfe angewiesen. Es wäre sehr hilfreich, wenn ihr mir Feedback geben könnt und mir Anregungen und Kritik zukommen lässt. Gerne dürfen auch Wünsche geäußert werden. Ich werde versuchen diese dann in der Webseite einfließen zu lassen. Auch das Melden von Fehlern wäre sehr, sehr wichtig, sodass ich die Berechnung korrigieren kann.

 

Ich wünsche euch ein besinnliches und frohes Weihnachtfest!

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bestjd78

Hallo zusammen,

 

kann ich bei der Steuererklärung für 2020 einen Freistellungsauftrag für Degiro angeben. 

 

Wenn Ja wie mache ich das.

 

Grüsse

 

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chirlu
vor 16 Minuten von bestjd78:

kann ich bei der Steuererklärung für 2020 einen Freistellungsauftrag für Degiro angeben. 

 

Nein, aber der Sparer-Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt.

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beamter97
vor 14 Minuten von bestjd78:

kann ich bei der Steuererklärung für 2020 einen Freistellungsauftrag für Degiro angeben. 

Willkommen im Wertpapierforum!

 

In der Steuererklärung kannst du keinen Freistellungsauftrag angeben, das ist nur bei inländischen Banken während des Kalenderjahres möglich.

 

Aber das Finanzamt berücksichtigt in der Veranlagung natürlich den Sparerpauschbetrag, unabhängig davon, ob du deine Erträge im Inland oder Ausland erzielt hast.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 58 Minuten von bestjd78:

kann ich bei der Steuererklärung für 2020 einen Freistellungsauftrag für Degiro angeben. 

Bitte Begriffe auseinander halten:

Der Freistellungsauftrag ist etwas, das man bei Banken in Deutschland einreicht, damit die Banken im Rahmen der Abgeltungssteuer Kapitalerträge mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnen (freistellen) können.

 

Das geht nicht bei ausländischen Banken, da diese keine Abgeltungsteuer einbehalten. Degiro ist ausländisch.

 

In der Steuererklärung übernimmt man einfach die Angaben aus den Jahressteuerbescheinigungen, welche Banken in Deutschland für das abgelaufene Jahr ausstellen. 
Und man erklärt die selbst zu berechnenden Kapitalerträge, welche man bei ausländischen Banken erzielt hat. Im Rahmen der Steuererklärung kann man dann in der Anlage KAP den schon ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag eintragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man irgendwo einen Freistellungsauftrag eingereicht hatte, sondern es ist nur relevant, in welcher Höhe der bereits verbraucht ist. Diese Zahl steht in der Jahressteuerbescheinigung der Banken in Deutschland.

Dabei handelt es sich in der Anlage KAP um die Felder:

In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)

und

In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)

 

Warum zwei Felder?

Ohne Ankreuzen der Günstigerprüfung kann man (muss man aber nicht), die bei Banken in Deutschland erzielten und bereits versteuerten Kapitelerträge in die Anlage KAP übernehmen. In das eine Feld trägt man also den Verbrauch bei den Banken ein, die man auch in der Steuererklärung noch mal (als bereits versteuert) erklärt. In dem anderen Feld den Verbrauch zu Erträgen, welche man in der Steuererklärung nicht noch mal auflistet. Gründe für das Wahlrecht: z.B. wegen Günstigerprüfung, da muss man alle Erträge erklären (auch die bereits versteuerten) oder zur Korrekturzwecken (Thema für sich). Ansonsten gilt: Abgeltungssteuer = Keine Pflicht, die so versteuerten Erträge noch mal in der Steuererklärung anzugeben.

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Finpan
Am 25.12.2021 um 16:13 von nick_:

Moin zusammen,

 

ich war bisher ein stiller Leser dieses Threads, weil ich, wie auch ihr, die Einkommensteuererklärung für DEGIRO mache und keinen Steuerberater in Anspruch nehme. Ich selbst bin auch kein Steuerberater. ;)

Ich hatte mir damals ein Excel-Sheet gebaut, wo ich sämtliche Daten aus dem Jahresüberblick eingetragen habe, die man von DEGIRO erhält, um daraus die Felder zu berechnen, die man in der Einkommensteuererklärung eintragen muss.

 

Da ich Anfang dieser Woche erneut die Erklärung gemacht habe und ich festgestellt habe, dass die Felder in der Einkommensteuererklärung sich geändert haben, habe ich mit den Anpassungen meines Excel-Sheets begonnen parallel diese in einer Webseite einfließen lassen, um die Funktion allen zur Verfügung zu stellen (@reckonerhat z. B. vermehrt hier im Thread Hilfestellung geleistet, die auch mir geholfen hat). Das möchte ich gerne mit der Webseite zurückgeben und auch ggf. anderen damit helfen.

 

Dieses private Projekt habe ich jetzt online gestellt und kann unter der Adresse https://degiro.dev-mesh.de/2020 aufgerufen und genutzt werden. Es ist zwar für viele mittlerweile zu spät, aber ich wollte mir vornehmen das Projekt für das nächste Jahr fortzusetzen und dieses schrittweise zu erweitern. Mit der Webseite erhebe ich keine Daten von euch oder speichere diese zwischen. Das verwendete JavaScript wird rein ausschließlich auf eurem Endgerät ausgeführt und die eingegeben und verarbeiten Daten verbleiben auch auf eurem Endgerät. Der HTML-Quelltext kann mit jedem Browser eingesehen werden.

 

Um das Projekt weiter voranzubringen, bin ich auf eure Hilfe angewiesen. Es wäre sehr hilfreich, wenn ihr mir Feedback geben könnt und mir Anregungen und Kritik zukommen lässt. Gerne dürfen auch Wünsche geäußert werden. Ich werde versuchen diese dann in der Webseite einfließen zu lassen. Auch das Melden von Fehlern wäre sehr, sehr wichtig, sodass ich die Berechnung korrigieren kann.

 

Ich wünsche euch ein besinnliches und frohes Weihnachtfest!

Richtig gut! Vielen Dank für deine Arbeit. Genau darauf habe ich gewartet. Wird es eine aktualisierte Variante für 2021 von dir geben?

Am 3.1.2022 um 10:38 von MeinNameIstHase:

Abgeltungssteuer = Keine Pflicht, die so versteuerten Erträge noch mal in der Steuererklärung anzugeben.


(blöde) Frage: bedeutet das, dass ich die Kapitalerträge, die vom Freistellungsauftrag "abgedeckt" waren nicht angeben muss? 

 

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nick_
vor 6 Minuten von Finpan:

Richtig gut! Vielen Dank für deine Arbeit. Genau darauf habe ich gewartet. Wird es eine aktualisierte Variante für 2021 von dir geben?


(blöde) Frage: bedeutet das, dass ich die Kapitalerträge, die vom Freistellungsauftrag "abgedeckt" waren nicht angeben muss? 

 

Das habe ich geplant. Sobald diese kommt, stelle ich die aktualisierte Version zur Verfügung.

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MeinNameIstHase
vor 12 Minuten von Finpan:

(blöde) Frage: bedeutet das, dass ich die Kapitalerträge, die vom Freistellungsauftrag "abgedeckt" waren nicht angeben muss? 

Nur, wenn Du bei einer Bank in Deutschland Kunde bist. Du erhältst dann ja eine Jahressteuerbestätigung, welche Dir belegt, dass alle Steuern abgegolten sind. Mit dem FSA bei der entsprechenden Bank sind das weniger, ohne vermutlich dann zuviel Steuern ... aber abgegolten.

 

Ist vielleicht etwas redundant, aber zur Klarstellung: Einen Freistellungsauftrag (FSA) kann man nur bei Banken in Deutschland beantragen. Den gibt es nicht für Banken im Ausland. Ich schreib's, weil das hier ein Degiro-Thread ist. Der Freistellungsauftrag ist nicht gleich Sparer-Pauschbetrag, sondern nur der Auftrag zur entsprechenden Berücksichtigung. Ob das geklappt hat, sieht man in der Jahressteuerbescheinigung am Ende des Jahres. In der Anlage KAP (Version 2020) die Zeile mit dem Titel: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)

 

Was du laut Gesetz nicht darfst: Erträge bei einer ausländischen Bank selbst ermitteln, dann Deinen Sparerpauschbetrag damit verrechnen und wenn null dabei heraus kommt, zu denken: Keine Steuer fällt an, ich spar mir die Steuererklärung. Problem: Da wurde bislang nichts abgegolten. Die Ausnahme wären Dividenden von dt. Aktiengesellschaften, die unter Abzug der (aus Sicht der ausländischen Bank) dt. Quellensteuer ausbezahlt wurden. Und diese Ausnahme gilt nur, wenn du dann bei der ausländischen Bank, eine "Steuerbescheinigung" der Depotbank der dt. AG als Nachweis beantragst, was Onlinebanken im Ausland überwiegend nicht machen werden. Das die Theorie. Die Praxis sagt sich: Wenn keine Steuer anfällt, begeht man auch keine Steuerhinterziehung, wenn man sich die Erklärung in dieser Konstellation spart. Dem FA fehlen aber dann die Daten für die Steuersatistik.

 

Grundlage für die Erklärungspflicht: § 25 EStG mit Verweis auf § 43 Absatz 5 EStG für Kapitalerträge. § 43 Absatz 5 EStG befreit dich von der Erklärungspflicht nur, wenn die Kapitalerträge dem dt. Steuerabzug unterlegen haben, was typisch bei ausländischen Banken ja nicht der Fall ist (Ausnahme siehe oben). Die eigenständige Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags zu Hause auf dem Schreibtisch  reicht also nicht, um aus der Nummer raus zu kommen.

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wbe79

@reckoner, Hallo Stefan, kannst du mir bitte auch das Excel zur Verfügung stellen? Ich möchte sichergehen, dass ich richtig rechne: hjksdhjj272@icloud.com ... vielen lieben Dank, Andreas

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Ronald Reagan

@reckoner

Hallo Stefan, sitze gerade an meinen Degiro-Daten für die Steuererklärung. Bist Du so nett, mir Deine Excel-Datei zu schicken? E-Mail Adresse ist im Profil hinterlegt. Vielen Dank auch für Dein stetiges Engagement. Das Mitlesen ist sehr hifreich.

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Finpan

Ich würde mich auch sehr darüber freuen @reckoner   bitte an fmoos12@gmx.de. Vielen Dank!

 

und (verspätet) vielen Dank für die sehr ausführliche und hilfreiche Antwort von @MeinNameIstHase

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guido007

Hallo zusammen.

 

Ich habe mir mal die KAP Anlagen für 2020 und 2021 angeschaut und nur den Unterschied bei den Termingeschäften gesehen.

Also sollte man die Formulare bzw. Excel Dateien von 2020 weiterhin verwenden können.

 

Sollte da ein Denkfehler bei mir bestehen, so kann man sich gerne melden.

Gruß und warten bis Degiro im März die Daten verschicken.

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reckoner

Hallo,

 

ja, richtig, die Forumlare sind fast gleich, sogar die Zeilennummern sind unverändert (jetzt ist auch klar, warum da 2020 Zeilen fehlten, das war schon eingeplant, löblich).

 

Was aber wohl noch niemand weiß ist, ob DeGiro die Termingeschäfte gesondert ausweist.

Wer sowas aber gar nicht hat (wie ich), für den ändert sich nichts.

 

Stefan

 

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4242

Hallo Zusammen, 

 

@reckoner wirklich vielen Dank für die vielen Beiträge hier. :)
Könntest du mir auch die Excel-Tabelle zukommen lassen? Das wäre echt super. 

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Daven123

@reckoner, Hallo Stefan, kannst du mir bitte auch das Excel zur Verfügung stellen? Ich hab soweit alles ausgerechnet, wollte es aber nochmal mit deiner Excel abgleichen. Meine Email lautet: xxxxxx@xxxxxx
 Vielen Dank im Voraus! Gruß Stefan

 

Anmerkung vom mod: Bitte keine persönliche E-Mail-Adresse hier veröffentlichen!

Versuchs per PN

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Micha1233

Hallo zusammen,

 

@reckoner ich bin momentan auch an meiner Steuererklärung für das letzte Jahr dran und bin hier über das Forum gestolpert, bei dem die Excel-Übersicht von Dir als Vorbild genommen wird. Könntest Du mir diese auch zu Verfügung stellen? Leider kann ich noch keine PN schreiben, ggf. ist es ja möglich diese Übersicht per PN zu senden.

 

Ich bedanke mich herzlichst im voraus

Micha

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PaulJuergen
· bearbeitet von PaulJuergen

Hallo,

 

hier wurde empfohen meine Situation hier rein zu stellen.

 

Ich habe meine Gewinne und Verluste aus der degiro Steuerübersicht mit als Bild angehängt.

 

U.a war ich etwas irritiert mit der neuen Regelung ab 2021 bzgl KOs. Es geht aber um das Jahr 2020. Darf man KO Gewinne und Verluste auch mit Aktien verechnen (trifft aber hier nicht zu)? Auch ist mir tatsächlich unklar, ob ich nun diese Geschäfte in eiiner Steuererklärung fassen muss. Gewinn und Verlust zusammen sind unter dem Freibetrag. Allerdings ist der gesamte Gewinn drüber. Muss ich dies in meine erklärung eintragen , auch wenn ich gar keine Steuern zahlen müsste?

 

Spielt es dafür eine Rolle, ob die KOs durch unteschreiten der KO-Schwelle wertlos wurden?

 

Screenshot 2022-03-13 183242.png

Screenshot 2022-03-13 183209.png

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Darf man KO Gewinne und Verluste auch mit Aktien verechnen (trifft aber hier nicht zu)?

Verluste ja, Gewinne nicht.

 

Zitat

Auch ist mir tatsächlich unklar, ob ich nun diese Geschäfte in eiiner Steuererklärung fassen muss. Gewinn und Verlust zusammen sind unter dem Freibetrag. Allerdings ist der gesamte Gewinn drüber.

In diesem Fall dürfen Gewinne und Verluste verrechnet werden.

 

Zitat

Spielt es dafür eine Rolle, ob die KOs durch unteschreiten der KO-Schwelle wertlos wurden?

Zumindest für 2020 nicht (ich gehe davon aus, dass dir immer ein Alibibetrag ausgezahlt wurde).

 

Laut deinen Dokumenten sind maximal 368 Euro steuerpflichtig (eigentlich noch weniger, aber die Tabelle mit den Spesen hast du ja nicht gepostet). Wenn das deine einzigen Kapitalerträge sind musst du sie nicht erklären.

 

Stefan

 

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guido007

Hallo zusammen.

Es ist wieder soweit.

Diesmal habe ich nur 1 Frage:

 

Ich habe meine Daten unter https://degiro.dev-mesh.de/2020/ eingegeben und mit der Excel Datei verglichen.

Auf der Internetseite kann man die auslä. Dividenden nicht eingeben, was bei der Exceldatei möglich ist. Nun zu meiner Frage. Der einzige Unterschied bei dem Ergebnis ist, dass auf der Internetseite die Dividenden (aus D) nicht dazugerechnet werden in KAP Zeile 19 Auslän. Kapitalerträge.

Müssen die Dividenden zu 19 addiert werden oder nicht? Wenn ja, muss man dies beachten, wenn man die Internetseite nutzt.

Gruß

 

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nick_
vor einer Stunde von guido007:

Hallo zusammen.

Es ist wieder soweit.

Diesmal habe ich nur 1 Frage:

 

Ich habe meine Daten unter https://degiro.dev-mesh.de/2020/ eingegeben und mit der Excel Datei verglichen.

Auf der Internetseite kann man die auslä. Dividenden nicht eingeben, was bei der Exceldatei möglich ist. Nun zu meiner Frage. Der einzige Unterschied bei dem Ergebnis ist, dass auf der Internetseite die Dividenden (aus D) nicht dazugerechnet werden in KAP Zeile 19 Auslän. Kapitalerträge.

Müssen die Dividenden zu 19 addiert werden oder nicht? Wenn ja, muss man dies beachten, wenn man die Internetseite nutzt.

Gruß

 

Ausländische Dividenden hatte ich noch nicht eingebaut gehabt. Das würde ich, wenn es bei mir zeitlich passt, noch nachholen. Um welche ausländische Dividende handelt es sich bei dir?

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guido007

Hallo Nick.

US und NL habe ich noch. Ist aber nicht so wild, wichtiger finde ich, ob die Dividenden zu Zeile 19 addiert werden, wie bei der Excle von reckoner oder nicht, wie bei dir.

Gruß

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Müssen die Dividenden zu 19 addiert werden oder nicht?

Das Finanzamt wird nichts dagegen haben. Nur ist es halt schlechter für dich.

 

Bei ausländischen Dividenden wird eine ggf. gezahlte Quellensteuer (in der Regel) zu 15% von der inländischen Steuerlast abgezogen (aber nicht unter Null).

Bei inländischen Dividenden wird hingegen die komplette Quellensteuer (der deutsche Fiskus nennt sie Abgeltungsteuer) als Vorauszahlung angerechnet, und u.U. sogar komplett erstattet.

 

Beispiel (DeGiro, also ausländisches Depot, ohne Freistellungsauftrag, und ohne Soli):

Man hat eine Dividende der Allianz von 500 Euro, ansonsten keine Kapitalerträge (auch nicht bei anderen Banken). Von diesen 500 Euro wurden 125 Euro Abgeltungsteuer einbehalten.

Trägt man die 500 Euro nun in Zeile 19 ein ist die Sache erledigt, keine Nachzahlung und keine Erstattung. Trägt man sie hingegen in Zeile 7 und 37 ein, dann gäbe es die 125 Euro zurück.

 

EDIT

Zitat

US und NL habe ich noch.

Die müssen natürlich in Zeile 19 erklärt werden. Und Quellensteuern ggf. in Zeile 41.

 

Stefan

 

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guido007
· bearbeitet von guido007

@ reckoner

 

ok. Also muss ich bei deiner Datei die Formel so ändern, dass die deutschen Dividenden nicht mehr zu Zeile 19 addiert werden?

Habe sie mal als Datei hinzugefügt und geändert.

Gruß

 

 

Ok, wenn ich die Datei so ändere, bekomme ich das gleiche Ergebnis wie auf der Internetseite, nur auslä. Dividenden fehlen dann noch.

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