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Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

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binglaubzudoof
· bearbeitet von binglaubzudoof

@reckonerIch bedanke mich für die Klärung! Wie schön, dass dabei gleich noch eine Verbesserung der Tabelle entstanden ist B-)

EDIT: Bestünde die Möglichkeit, die Tabelle mit dem Fall per PN oder Email zu erhalten?

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binglaubzudoof
Am 25.12.2022 um 21:19 von reckoner:

Hallo,

 

oh ja, gut erkannt, ich hatte es falsch eingegeben, sorry vielmals (der Gesamtverlust und die Sonstigen Verluste waren ja vom Betrag her gleich, und ich hab dann beides mit Minuszeichen eingetragen).

 

Hier nochmal die korrekte Tabelle.

 

EDIT: Gleich mal umgeschrieben, wenn man jetzt einen Betrag mit falschem Vorzeichen einträgt wird die Zelle Rot.

 

Stefan

 

dg.jpg

Guten Morgen @reckoner,

eine Sache bringt mich gerade noch zum Nachdenken und zwar in Zeile 7. Ich hätte da die deutsche Bruttodividende vermutet. Die dt. Bruttodividende wurde mit 763,75 € in der Jahresübersicht angegeben, ausgezahlt 605,99 €, als automatischer Abzug von Degiro wurden -157,76 € einbehalten. Wenn ich in die Details schaue, sehe ich, dass bei der Dividende der Telekom keine Abzüge stattgefunden haben, dadurch wohl die Differenz.

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reckoner

Hallo,

 

das Thema habe ich schon zig-mal hier im Thread angesprochen.;)

 

Der Betrag für Zeile 7 wird rückwärts aus den Steuern berechnet. Damit ist das ziemlich sicher der versteuerte Betrag, und insbesondere passt er dann auch zu den Zeilen 37 und 38 (das prüft die Software beim Finanzamt soweit ich weiß).

Die Differenz zu dem ausgewiesenen Betrag landet ganz normal in Zeile 19 und wird dort versteuert. Unterm Strich ist es egal, ob etwas in Zeile 7 oder Zeile 19 erklärt wird, die Steuer ist identisch.

 

Steuerfreie Dividenden (wie die von den ex-Staatsunternehmen) könnte man nun komplett herausrechnen. Da man sich diese Erträge aber dann gesondert merken und beim Verkauf der Aktien nachversteuern müsste (jedenfalls beim Kauf ab 2009), halte ich es für einfacher, sie direkt zu versteuern. Man bedenke, dass sich die Stückzahlen auch andauernd ändern können, also bei jedem Verkauf alles neu berechnet werden müsste (fifo).

Rechtlich ist das meiner Einschätzung nach zulässig, weil der Gesetzgeber vielfach gerade darauf hinwirkt, dass Gewinne nicht angehäuft werden sollen (siehe etwa thesaurierende Fonds). Daher muss diese temporäre Richtigstellung gem. dem Zuflussprinzip auch dem Steuerpflichtigen zugebilligt werden.

 

Stefan

 

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Jeka

Hallo Stefan,

 

kannst du bitte mir auch die Tabelle per PN senden?

Danke im Voraus!

 

Gruß Eugen

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Mr_Root

Hallo Stefan @reckoner,

 

könntest Du mir bitte die Tabelle senden? Besten Dank vorab!

 

Grüße

Sören

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman
Am 24.12.2022 um 12:12 von reckoner:

Hallo,

 

Ja, sowohl in Zeile 19 als auch in Zeile 22.

 

Gezahlte Zinsen können nicht abgesetzt werden (außer Stückzinsen).

 

Das musst du für jedes Land überprüfen und ggf. umrechnen.

 

Im Anhang meine Umwandlung. Ein paar Anmerkungen dazu:

Die Abgeltungsteuer auf die inländischen Dividenden ist zu niedrig (vermutlich wegen steuerfreien Dividenden oder Fondsausschüttungen), ist herausgerechnet.

Die FI-und die JP-Quellensteuern auf 15% gekürzt.

Die NL-Quellensteuern sind etwas zu niedrig (25 Cent), das können aber Rundungsdifferenzen sein.

Die US-Quellensteuern sind deutlich zu niedrig (es gab da im Frühjahr aber eine Steuererstattung - genau verstanden was das war hab' ich aber auch nicht, nimmt man einfach so mit).

 

Stefan

 

DeGiro.jpg

Seine Verluste von 1261,60 € stammen aus der Veräßerung von Gold-ETC.

Gehört es nicht zu Anlage KAP-INV? Oder sogar Anlage SO (da die Gewinne/Veluste von Gold-ETC nach 12 Monaten Haltedauer nicht steuerrelevant sind)?

 

grafik.png.2c0a82fcc4dc89fa1154d719fede3c7c.png

Ich hätte auch eine kurze Frage:

bei mir gibt es in 2021 zusätzlich noch Gewinne (16000 €) und Verluste (14000 €) von Crypto Futures Trading. Also trage ich 16000 in die Zeile 21 und 14000 in die Zeile 24.

Muss die 16000 zusätzlich noch in die Zeile 19?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Seine Verluste von 1261,60 € stammen aus der Veräßerung von Gold-ETC.

Wenn ich es richtig verstanden habe ist das ein Indexzertifikat.

Aber ohne Gewähr.

 

Zitat

Muss die 16000 zusätzlich noch in die Zeile 19?

Ja.

Nur die Verluste sind gesondert, also nicht in Zeile 19 enthalten.

 

Stefan

 

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman

Das ist was ich zu Xetra-Gold gefunden habe:

"..Der BFH hatte in letzter Instanz festgestellt, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold® nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten nicht unter die Abgeltungssteuer fallen – im Gegensatz zu Gewinnen aus anderen Wertpapieren wie zum Beispiel Aktien, Fondsbeteiligungen oder Zertifikaten..."

 

"..Die Entscheidung des BFH besagt, dass auf Gewinne aus dem Verkauf oder der Einlösung von Xetra-Gold® Anteilscheinen keine Abgeltungssteuer mehr erhoben werden darf. Da sich das Bundesfinanzministerium dieser Auffassung mittlerweile angeschlossen hat und depotführende Kreditinstitute dieser Auffassung seit dem 1. Januar 2016 folgen müssen, dürfen Banken auf Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold® keine Abgeltungssteuer mehr einziehen..."

"..Privatanleger müssen solche Gewinne in ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage SO deklarieren.."

 

https://www.xetra-gold.com/fileadmin/user_upload/Downloads_Deutsch/Broschueren/Fact-Sheet_Xetra_Gold_Abgeltungssteuer.pdf

 

D. h. für @binglaubzudoof, dass er den Verlust von 1261,60 € nicht aus den Kapitalerträgen abziehen darf, sondern soll das im Formular Verlustvortrag, Anlage SO angeben, damit es ins nächste Jahr vorgetragen wird (sofern keine anderen Gewinne in der Anlage SO vorhanden sind).

 

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cryptoman
vor 15 Stunden von reckoner:

Ja.

Nur die Verluste sind gesondert, also nicht in Zeile 19 enthalten.

 

Stefan

Ich verstehe nicht die Logik dahinter, warum z.B. die sonstigen Verluste in der Zeile 22 aus Kapitalerträgen in der Zeile 19 abgezogen werden, aber die Verluste in der Zeile 24 nicht. Oder ist das wegen der Begrenzung von 20000€?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Oder ist das wegen der Begrenzung von 20000€?

Natürlich.

 

Über die Logik, insbesondere die der Summe in Zeile 19, brauchst du gar nicht nachdenken, die gibt es einfach nicht.

Viel logischer wäre es, wenn einfach nur die einzelnen Gewinne und Verluste abgefragt würden, die Summe braucht doch niemand (auch, weil sie schnell unzutreffend ist, da braucht es nur einen Aktienverlustüberhang, oder eben Termingeschäfte mit Gewinnen und Verlusten).

 

Stefan

 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

 

Zitat

 

D. h. für @binglaubzudoof, dass er den Verlust von 1261,60 € nicht aus den Kapitalerträgen abziehen darf, sondern soll das im Formular Verlustvortrag, Anlage SO angeben, damit es ins nächste Jahr vorgetragen wird (sofern keine anderen Gewinne in der Anlage SO vorhanden sind).

 

xetragold ist nämlich keine Kapitalanlage sondern führt beim Verkauf zu einem Privaten veräußerungsgeschäft

Haltedauer mehr als ein Jahr: steuerlich nicht zu berücksichtigen

Haltedauer kleiner: Eintrag in SO

 führt zu Steuern oder Verlustvortrag in  SO.

@binglaubzudoof

Sollte das kaufdatum überprüfen

 

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gvaes
Am 25.10.2022 um 15:05 von reckoner:

Hallo,

 

Sieht so aus. Allerdings kann ich das gar nicht nachvollziehen, da ist niemand der das von Hand ausrechnet. Die Software macht das völlig automatisch, und solche Fehler sind mir nicht bekannt.

Hast du die Erklärung vielleicht schriftlich abgegeben? Dann wäre sie nämlich im Finanzamt eingegeben worden, und dabei können natürlich Fehler passieren.

 

Mir auch nicht.

Denkbar sind falsche Eintragungen, beispielsweise ein doppelter Eintrag der 2954, also sowohl in Zeile 18 als auch in Zeile 19.

 

Einspruch ist der richtige Weg.

 

Stefan

 

Kleines Update! Der Einspruch hat geholfen, das Amt hat es korrigiert ohne Erläuterung.

Vielen Dank!

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nilu1360

Hallo Stefan,

 

darf ich dich auch um die Excel Tabelle bitten?

nilu1360@yahoo.de

Danke im Voraus!

 

VG

Nilu

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bestjd78

Hallo, wäre auch sehr dankbar über die Excel Liste.

 

Grüsse und Danke

Marius

 

 

 

hoch.teppich.0x@icloud.com

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TimDegiro
· bearbeitet von TimDegiro

Hallo ich hätte auch großes Interesse an dem Excel tool von dir. Wäre schön wenn du mir des an meine Email schicken könntest.

ddddddddd

gruß Tim

 

Veile Dank ist angekommen

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Buetze

Guten Tag Stefan

Ich habe einen Horror vor diesem Thema und fürchte, dass ich dieses ohne Dein Excel-Tool kaum vernünftig schaffen werde. Darf ich Dich darum bitten?

vielen Dank

buetze1956@gmail.com

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TimDegiro

Hallo, müsste doch eigentlich ganz einfach sein? Oder doch nicht? (die 0,04 Euro habe ich mal außen vor gelassen)

 

Meiner Meinung nach wäre es wie folgt:

 

19 Ausländische Kapitalerträge: 1553

20 Gewinne aus Aktienverkäufen: 1553 - 20,12 = 1532,88
 

 

deg.JPG

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reckoner

Hallo TimDegiro,

 

ich hatte dir doch die Tabelle geschickt, warum benutzt du sie nicht? :ermm:

 

In Zeile 19 dürfen natürlich auch nur 1532,84.

 

Stefan

 

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TimDegiro

Oke also wenn ich dein Excel Tool verwende dann gehören in beide Spalten 19 + 20 der selbe Betrag von 1532,88 Euro

 

Zum allgemeinen bzw. meinem Versändnis.

 

Zelle 19: "Alle Erträge minus die mir entstandenen Gebühren wie Transaktionsgebühren minus ggf. Verluste die durch Aktienverkäufe entstanden sind..."

Zelle 20: "Nur die Gewinne, Transaktionsgebühren bereits abgezogen..."

Zelle 23: "Verluste aus aus Aktien"

 

mich würden die Definitionen bzw. was wie verrechnet wird interessieren um das einfach besser zu verstehen zu können.

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reckoner

Hallo,

 

ich versuche es mal (ist aber ein richtiges Durcheinander, und es wird von Jahr zu Jahr schlimmer).

 

In Zeile 19 kommt einfach der Saldo aus allem*. Blöderweise ist aber auch das nicht unbedingt der Betrag der versteuert wird, es kann auch deutlich mehr werden (bei einem Aktienverlustüberhang).

 

*außer Total- und Terminverluste - leider keine Regel ohne Ausnahme

 

Die Zeilen danach dienen dann der Aufschlüsselung, um ggf. Verrechnungen durchführen oder ausschließen zu können.

Im Einzelnen (jeweils mit dem Grund):

 

20 und 23 sind Aktiengeschäfte (Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden)

21 Gewinne aus Termingeschäften (nur damit kann Zeile 24 verrechnet werden)

22 Sonstige Verluste (für diese Angabe habe ich noch keinen Grund entdecken können, im Block Zeile 7ff fehlt diese auch völlig)

 

Die Zeilen 24 bis 26 sind komplett gesondert und nicht in Zeile 19 enthalten.

Zeile 24 wird maximal bis zu 20.000 Euro mit dem Betrag aus Zeile 21 ausgeglichen (der Rest wird vorgetragen).

Zeile 25 wird maximal bis zu 20.000 Euro mit dem Betrag aus Zeile 19 ausgeglichen (der Rest wird vorgetragen).

 

Beachten muss man auch, dass es die einzelnen Zeilen weiter oben nochmal gibt (teilweise in etwas abgewandelter Form), und auch damit wird verrechnet (steuerrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen in- und ausländischen Kapitalerträgen).

 

Für die die noch etwas in den Zeilen 27 bis 34 oder in der Anlage KAP-INV eintragen müssen wird es nochmal komplizierter.

 

Stefan

 

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TimDegiro

Danke Stefan für die Erläuterung.

 

Hätte noch eine Allgemeine Frage wie man den Sparer-Pauschbetrag richtig anwendet.

 

Folgende Ausgangssituation für die Einkommenssteuer 2022:

Dividende Hausbank: 40 € (Freistellungsauftrag in höhe von 80,- € liegt vor)

 

Bruttodividende von Degiro aus Deutschen Aktien: 29,84 € (davon Quelsteuer: -7.87€) = ausbezahlt: 21,97€

 

Zeile 5: Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge Kennzahl ANGEHAKT: , DA der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde,

 

Zeile 7:  Kapitalerträge: 29,84 

Zeile 37: Kapitalertragsteuer: 7,46

Zeile 38: Solidaritätszuschlag: 0,41

 

was trage ich nun in Zeile 16 bzw.17 ein? Ich habe ja meinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft und die bereits abgeführte Kapitalertragssteuer und Solizuschlag müsste ich ja wieder rausbekommen. Zumindest hab ich diese Annahme.

 

 

Desweitern noch eine Frage zur Kirchensteuer, ich musste ein Steuerjahr zufor (2021) durch Kapitalerträge einen Betrag nachzahlen, welcher logischerweiße erst nach dem Steuerbescheid 2021 beglichen wurde. Wo kann dieser für das Steuerjahr 2022 berücksichtigt bzw angegeben werden.

 

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Thole

Hallo,

@reckoner: Ich habe hier schon einige Beiträge von Dir gelesen. Ich stehe auch vor der Herausforderung, die Anlage KAP mit den Daten für Degiro zu füllen und würde Dich bitten mir deine Excel zur Verfügung zu stellen. Es geht noch um 2021.

Hier meine Email-Adresse: degiro@herr-der-mails.de

 

Danke im Voraus und schöne Grüße.

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reckoner

Hallo TimDegiro,
 

Zitat

was trage ich nun in Zeile 16 bzw.17 ein?

 

Zeile 16: Null

Zeile 17: 40 (weil nicht erklärt)

 

Zitat

Desweitern noch eine Frage zur Kirchensteuer, ich musste ein Steuerjahr zufor (2021) durch Kapitalerträge einen Betrag nachzahlen, welcher logischerweiße erst nach dem Steuerbescheid 2021 beglichen wurde. Wo kann dieser für das Steuerjahr 2022 berücksichtigt bzw angegeben werden.

Es ist uninteressant, für welches Jahr man die Kirchensteuer gezahlt hat, einzig das wann ist entscheidend (Zu- bzw. Abflussprinzip).

Und erklärt wird es in der Anlage Sonderausgaben. Dort müssen die vom Arbeitgeber abgeführten Kirchensteuern übrigens auch nochmal eingetragen werden (einer der ganz wenigen doppelten Einträge in der Steuererklärung).

 

Stefan

 

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TimDegiro

Hallo Steffan danke für deine Blitz-Antwort.

 

Die vom Arbeitgeber abgeführten Kirchensteuern habe ich dort (unter Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A bereits eingetragen)

 

dort einfach einen weitern Eintrag eingeben unter (Kirchensteuer-Nachzahlung) und dann nachbezahlten Betrag?

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reckoner

Hallo,

 

ja, genau. Je nach Software kann es da schon vorgefertigte Felder geben.

Achten musst du immer auf die Vorzeichen. In dem Fall der Sonderausgaben sind Zahlungen (+) gut für dich, und Erstattungen (-) schlecht.

 

Meiner Erfahrung nach korrigiert das Finanzamt aber falsche Einträge, die Daten sind ja eh bekannt.

 

Stefan

 

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