Nostradamus 24. August Am 21.8.2026 um 14:42 von Muessiggaenger: Leider kenne ich zu viele, die recht bald nach dem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand krank oder gebrechlich wurden und ihre bis zur Rente aufgeschobenen Reisen, Sportaktivitäten etc. nicht mehr realisieren konnten, sondern meist daheim bleiben mussten mit Fernseher, Büchern und Langeweile, und dann manche auch relativ früh überraschend verstorben sind, jünger als 70 Jahre zum Teil. Ja, das kommt vor, auch deshalb will ich versuchen, Risiken und Wahrscheinlichkeiten noch etwas stärker zu beeinflussen, siehe folgender Thread. ;-) Ehrlich gesagt habe ich aber gar nicht den Eindruck, dass so viele Leute die ganz großen Dinge bis in die Rente verschieben. Es ist eher so, dass sie halt ab einem gewissen Alter evtl. schon Pläne für die Rente machen, und eben auch von anderen danach gefragt werden. Wenn's dann doch nicht klappt, heißt es: "Er hatte doch noch so viel vor...". Dabei ist durchaus so einiges auch vorher schon passiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 24. August vor 6 Stunden von dimido: Ab dieser Grenze sind es schlagartig rund 21% mehr Abzüge für jeden zusätzlichen EUR. (14% ermäßigter Satz + 2,2 bis 4,4% Zusatzbeitrag + 3,6% bis 4,2 PV => 19,8% bis 22,6%) Bei 15.820€ hat man bereits einen Grenzsteuersatz von ca. 20% (angenommen ausschließlich Kapitaleinkünfte, daher Günstigerprüfung anstatt Abgeltungssteuer). Es ist also eine Grenze, ab der sich die Abzüge ca. verdoppeln auf über 40% für jeden zusätzlichen EUR (bis zur BBG). Bei dieser Rechnung hast du übersehen, dass die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich Sonderausgaben sind und das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Daher reduziert sich im Beispiel der effektive Steuersatz auf ca. 16%, und die Grenzbelastung liegt entsprechend nur bei etwa 37%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido 24. August Ja, das habe ich der Einfachheit unterschlagen, denn mir ging es hauptsächlich um den "Sprung" von ca. +20 Prozentpunkten bei den Abzügen ab der Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Und daran ändert sich ja nichts, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 24. August vor 1 Minute von dimido: mir ging es hauptsächlich um den "Sprung" von ca. +20 Prozentpunkten bei den Abzügen ab der Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Und daran ändert sich ja nichts, oder? Der Sprung fällt um ca. 4 Prozentpunkte geringer aus. Das würde ich schon als Änderung ansehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vios 24. August · bearbeitet 24. August von Vios Als freiwilliger Gkv Rentner zahlt die Rentenkasse einen Zuschuss zur KV, oder habe ich das falsch in Erinnerung? Als freiwillig Gkv habe ich die 90% voll und hoffe KV dann nur noch von der Rente zahlen zu müssen. Daher vermeide ich noch solange Gewinnmitnahmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 24. August Am 4.8.2026 um 12:50 von Holgerli: Da ich die letzten Wochen an einer Weggabelung (Weg 1, 2 oder 3) stand und ich nicht wusste, welchen Weg ich relativ risikofrei einschlagen kann, habe ich all meine Finanzdaten in eine KI reingeworfen und die mal rechnen lassen. [...] Richtig klasse fand ich die Vorschläge: "Lass uns schauen was passiert, wenn Du statt regulär mit 67 stattdessen mit Abschlägen und mit 65 in Rente gehst!" Ohne Deine Begeisterung für die KI zu sehr bremsen zu wollen: Wenn Du einer H(umanen) I(ntelligenz) gesagt hättest: "Ich möchte sehr, sehr gerne möglichst früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden", hätte die HI vermutlich ebenfalls vorgeschlagen, dass Du prüfen solltest, ob Du nicht auch vor dem regulären Datum in Rente gehen könntest. Am 4.8.2026 um 12:50 von Holgerli: Und ja, ich weiss welches Argument kommt: Nein, ich weiss natürlich nicht ob die KI richtig gerechnet hat. Das ist schlecht. Nachrechnen wäre sinnvoll. Am 4.8.2026 um 12:50 von Holgerli: Aber wisst ihr das bei Euren verwendeten Tools? Ich verwende mehrere unterschiedliche Tools und überprüfe die Ergebnisse gegeneinander. Außerdem suche ich mir verlässliche Quellen mit Anleitungen zur korrekten Verwendung der Tools. Das Sahnehäubchen ist, wenn andere WPFler wie z.B. @stagflation mit ihren anderen Tools und z.T. anderen Vorgehensweisen in Musterfällen zum selben oder zumindest einem ähnlichen Ergebnis kommen wie ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini 24. August vor 5 Minuten von Holgerli: Und genau das ist der Punkt. Und deswegen wundere ich mich immer wieder, wieso allg. Ratschläge erteilt werden, ohne jedes Hintergrundwissen über die jeweilige Person die diesen Ratschlag bekommt. Das mit dem Fifo steuern sollte noch möglich sein. Wenn du deine aufgelaufenen Gewinne nicht kennst, kann vielleicht die Depotbank weiterhelfen. Dann kannst du die ETFs mit den geringsten Gewinnen in ein Unterdepot packen und schon hast du das erste Problem steuerlich gelöst. Frag mal KI oder Google nach dem Vorgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 24. August vor 1 Minute von Der Heini: Dann kannst du die ETFs mit den geringsten Gewinnen in ein Unterdepot packen und schon hast du das erste Problem steuerlich gelöst. Wenn es nur auf ETF-Ebene geht: Da habe ich das Problem doch gar nicht, oder? Da schaue ich mir bei der ING oder SC (oder auch der CoDi) die "Rendite seit Kauf" an und ich weiss Bescheid. Nach meinem Verständnis brauche ich die doch auch nicht in ein Unterdepot zu schieben, denn was hindert mich daran diese zuerst (oder zuletzt) zu verkaufen, je nachdem wo ich denke, dass meine Steuerlast geringer ist. Spannend wird es doch IMO erst, wenn ich über einen langen Zeitraum einen ETF bespart habe und dieser sowohl Anteile mit hohen Kursgewinnen (aufgrund der Laufzeit) und mit weniger Kursgewinnen (aufgrund eines zeitlich späten Kaufs) inkludiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini 25. August vor 12 Stunden von Holgerli: Spannend wird es doch IMO erst, wenn ich über einen langen Zeitraum einen ETF bespart habe und dieser sowohl Anteile mit hohen Kursgewinnen (aufgrund der Laufzeit) und mit weniger Kursgewinnen (aufgrund eines zeitlich späten Kaufs) inkludiert. Ja eben. Nach meinem Verständnis kann ich dann einen Teil in ein Unterdepot verschieben. Da dies nach dem Fifo Prinzip von der Bank geschehen muss, sind es dann die ältesten Anteile mit dem größten Gewinn. So kann ich steuern, daß die anderen, jüngeren Anteile im alten Depot zuerst verkauft werden. Falls ich falsch liege, kann das gerne jemand korrigieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bast 25. August vor 1 Minute von Der Heini: Falls ich falsch liege, kann das gerne jemand korrigieren. @Holgerli Meint mit ETF-Ebene vermutlich unterschiedliche ETFs wie A2PKXG und A1JJTD. Da braucht man natürlich kein Unterdepot. Du meinst mit vor 12 Stunden von Der Heini: Dann kannst du die ETFs mit den geringsten Gewinnen in ein Unterdepot packen und schon hast du das erste Problem steuerlich gelöst. ETFs vermutlich unterschiedliche Anteile eines ETFs. Da macht ein Unterdepot zum FIFO-optimierten Verkauf Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 25. August vor 4 Stunden von Der Heini: Da dies nach dem Fifo Prinzip von der Bank geschehen muss, sind es dann die ältesten Anteile mit dem größten Gewinn. So kann ich steuern, daß die anderen, jüngeren Anteile im alten Depot zuerst verkauft werden. Wie gesagt: Der Zug ist abgefahren bei mir. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wishmueller 25. August Offensichtlich hat @Holgerlikeine Mischkurse, die aus Sparplänen resultieren, dann hilft einem der Schachzug mit dem zweiten Depot auch nicht..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 25. August Weil ich zwischenzeitlich mein "Jungdepot" auf mein Altdepot übertragen habe, und so ein einziges Depot entstanden ist. Da überwiegend die gleichen ETFs bespart wurden haben nun diverse Einzel-ETFs relativ jungen und relativ alte Anteile in sich vereint. Und bisher habe ich nicht gehört, dass man zur Bank gehen könnte und sagen könnte: Nur die Positionen eines ETFs bis/ab Stichtag oder nur Positionen von einem bestimmten Depotübertrag wieder übertragen. Und darum dreht sich doch die FIFO-Frage. Oder sehe ich das falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich 25. August vor 8 Minuten von Holgerli: Weil ich zwischenzeitlich mein "Jungdepot" auf mein Altdepot übertragen habe, und so ein einziges Depot entstanden ist. Da überwiegend die gleichen ETFs bespart wurden haben nun diverse Einzel-ETFs relativ jungen und relativ alte Anteile in sich vereint. Und bisher habe ich nicht gehört, dass man zur Bank gehen könnte und sagen könnte: Nur die Positionen eines ETFs bis/ab Stichtag oder nur Positionen von einem bestimmten Depotübertrag wieder übertragen. Und darum dreht sich doch die FIFO-Frage. Oder sehe ich das falsch? Wenn du überträgst auf ein Unterdepot werden zuerst (auch hier FIFO) die alten Anteile übertragen, so bei der ursprünglichen Zusammenlegung alle Einstandsdaten und Kurse mit übertragen wurden. Geht also schon. Natürlich kannst Du nicht zum Schalter gehen und sagen: ich will nur die ANteile übertragen die vor dem 22.5.2023 gekauft wurden. Du kannst aber 1/3 der Anteile übertragen und dann wird as älteste Drittel in ein neues Depot geschoben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joker_19 25. August vor 12 Minuten von Holgerli: Und bisher habe ich nicht gehört, dass man zur Bank gehen könnte und sagen könnte: Nur die Positionen eines ETFs bis/ab Stichtag oder nur Positionen von einem bestimmten Depotübertrag wieder übertragen. Und darum dreht sich doch die FIFO-Frage. Oder sehe ich das falsch? Man kann Teile eines ETFs in ein Unterdepot übertragen. Bei diesem Übertrag kommt auch FIFO zur Anwendung. Einige Broker bieten Unterdepots an. Man braucht dann nicht einmal zu einem anderen Broker übertragen. Gruß, Hardy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 25. August vor 1 Minute von Schlumich: Natürlich kannst Du nicht zum Schalter gehen und sagen: ich will nur die ANteile übertragen die vor dem 22.5.2023 gekauft wurden. Er kann aber nachsehen, wie viele Anteile vor dem 22.5.23 gekauft wurden und exakt diese Anzahl übertragen lassen. vor 1 Minute von Joker_19: Man kann Teile eines ETFs in ein Unterdepot übertragen. Bei diesem Übertrag kommt auch FIFO zur Anwendung. Einige Broker bieten Unterdepots an. Man braucht dann nicht einmal zu einem anderen Broker übertragen. das würe ich sogar explizit empfehlen. Alleine schon um den Übertrag schnell und mit möglichst wenigen reibungsverlusten abzuwickeln würde ich stets mit mehreren depots beim gleichen Broker arbeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini 25. August vor 15 Minuten von Holgerli: Weil ich zwischenzeitlich mein "Jungdepot" auf mein Altdepot übertragen habe, und so ein einziges Depot entstanden ist. Da überwiegend die gleichen ETFs bespart wurden haben nun diverse Einzel-ETFs relativ jungen und relativ alte Anteile in sich vereint. Und bisher habe ich nicht gehört, dass man zur Bank gehen könnte und sagen könnte: Nur die Positionen eines ETFs bis/ab Stichtag oder nur Positionen von einem bestimmten Depotübertrag wieder übertragen. Und darum dreht sich doch die FIFO-Frage. Oder sehe ich das falsch? Nochmal: Du machst ein oder mehrere Unterdepots bei deinem Broker/Bank. Dorthin überträgst du jeweils einen Teil des ETFs. Das kannst du mit mehreren Unterdepots machen, so kannst du gemäß FIFO Prinzip einen ETF in kleinere Anteile splitten. Diese verkaufst du dann von Jung nach Altanteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 25. August · bearbeitet 25. August von Fondsanleger1966 vor 26 Minuten von Holgerli: Weil ich zwischenzeitlich mein "Jungdepot" auf mein Altdepot übertragen habe, und so ein einziges Depot entstanden ist. Da überwiegend die gleichen ETFs bespart wurden haben nun diverse Einzel-ETFs relativ jungen und relativ alte Anteile in sich vereint. Und bisher habe ich nicht gehört, dass man zur Bank gehen könnte und sagen könnte: Nur die Positionen eines ETFs bis/ab Stichtag oder nur Positionen von einem bestimmten Depotübertrag wieder übertragen. Und darum dreht sich doch die FIFO-Frage. Oder sehe ich das falsch? Du siehst es falsch und verteidigst mit Haut und Haaren Dein Recht, es falsch zu sehen. Das will ich Dir auch nicht nehmen. Grundsätzlich gilt allerdings: Alte und junge Anteile lassen sich natürlich auch nach einem Wertpapierübertrag voneinander trennen. Und es ist auch sinnvoll, dass vor dem Beginn einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft umzusetzen, sofern sich unterschiedlich hohe Gewinne pro Anteil ergeben und nicht zu viel freiwilliger GKV-Beitrag im Vorruhestand bezahlt werden soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 25. August @Schlumich @Joker_19 @Bolanger @Der Heini Danke für Eure tollen Erklärungen. Dass bei der der Teilübertragung auch FIFO zur Anwendung kommt, war mir nicht klar. Damit kann ich das Problem natürlich lösen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini 26. August @Holgerli: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/ Falls du Altbestände (vor 2009) hast. Bei mir sind diese trotz ordentlichen Gewinnen noch fast steuerfrei (nicht mehr ganz). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 26. August Danke, Aktien vor 2009 habe ich nicht, also ist das kein zusätzliches Thema. Ich frage jetzt nochmal ganz doof aber in der Hoffnung es verstanden zu haben: Ich habe eine Depot bei der ING. In 11/22 habe ich die ETFs A bis D in dieses Depot übertragen (von der CoDi) In 07/25 habe ich dann nochmal ETFs A & B (aber nicht C & D) und zusätzlich die ETFs E & G (von SC) übertragen. Bei den ETFs A & D sind durch automatische Wiederanlagen noch zusätzliche Anteile hinzugekommen. Ich habe jetzt eine zusätzliches Depot bei der ING (in meinem bestehenden Account auf meinen Namen) eröffnet. Wenn ich es richtig verstehe: 1. FIFO-"problematisch" sind jetzt eigentlich nur die ETFs A & B und zusätzlich die Anteile von ETF D, die neu durch die Wiederanlage hinzugekommen sind. 2. Ich übertrage 146 Anteile ETF A, 41 Anteile ETF B und 81 Anteile ETF D (und um die logische Trennung zu haben, 304 Anteile von ETF C) in das neue Depot. Ergebnis: 3. Übrig bleiben im ersten Depot 392 + 14,16 (Wiederanlage) Anteile ETF A, 254 ETF B, 0 Anteile ETF C, 32,78 Anteile (aus der Wiederanlage) ETF D sowie 150 und 125 ETF E & G 4. Im zweiten Depot sind dann 146 ETF A, 41 ETF B, 304 ETF C und 81 ETF D Damit müsste ich den 2. Depotübertrag aus 07/25 "geheilt" haben und mehr oder weniger (bis auf die wiederangelegten Anteile) auf einem Stand sein, der dem entspricht, als wenn ich den 2. Depotübertrag direkt auf ein 2. Depot übertragen hätte, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica 26. August @Holgerli es kommt nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anteile auf ein Depot übertragen wurden. Die einzige Kennzahl, die bei FIFO entscheidend ist, ist das Anschaffungsdatum/-Zeit. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini 26. August Sind A bis G unterschiedliche ETFs oder haben diese die gleiche ISIN? Beim Übertrag von SC und CoDi sollten eigentlich die Anschaffungsdaten und Preise mit übermittelt worden sein. Sollten, weil ich mit Smartbroker da mal auf die Nase gefallen bin, daher bin ich bei den Billigbrokern vorsichtig und jetzt nur noch bei der Ing. Wenn du jetzt ETFs in dein Unterdepot überträgst (egal welche), werden die ältesten ETFs (von den Kaufdaten her) nach dem FiFo-Prinzip dorthin übertragen. In deinem Oberdepot sind dann die neueren. Das kannst du mit 5 Unterdepots machen bei der ING, falls inzwischen nicht sogar mehr möglich sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag