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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

Empfohlene Beiträge

Stift
vor 3 Minuten von masu:

Die ING plant aktuell ein Verwahrentgelt einzuführen. Was ist bloß los mit dieser Bank?

 

https://www.n-tv.de/wirtschaft/ING-erwaegt-Strafzinsen-fuer-Neukunden-article22004198.html

Zitat

"Derzeit haben wir keine konkreten Pläne, ein Verwahrentgelt für unsere Bestandskonten einzuführen", sagte Finanzvorstand Norman Tambach der Deutschen Presse-Agentur. "Wir beobachten die Marktentwicklung aber sehr genau und sehen, dass immer mehr Banken ein Verwahrentgelt für Neukonten einführen. Dementsprechend bereiten wir uns vor, auf diese Marktentwicklungen zu reagieren."

 

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permabull
vor 2 Stunden von John Silver:

Deshalb habe ich ja auch geschrieben "und die dazugehörigen Anforderungen der BaFin an die allgemeine Kreditvergabe.", siehe mein zweiter Link (warum poste ich den sonst?).

 

 

https://www.sparkasse-hanau.de/content/dam/myif/spk-hanau/work/download/firmenkunden/kwg18-erfordernisse.pdf?n=true#:~:text=Neben der gesetzlichen Offenlegungspflicht gemäß,750.000%2C00 EUR aufgenommen haben.

Hast ja recht, habe mich von der Überschrift im Sparkassendokument wieder auf 18 KWG lenken lassen... 

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permabull
vor 31 Minuten von masu:

Die ING plant aktuell ein Verwahrentgelt einzuführen. Was ist bloß los mit dieser Bank?

 

https://www.n-tv.de/wirtschaft/ING-erwaegt-Strafzinsen-fuer-Neukunden-article22004198.html

Hat aber auch positive Aspekte für Kleinstanleger:

Zitat

"Ab 1. November bieten wir alle unsere Wertpapiersparpläne ab einem Euro Monatsrate an. Unsere Kunden haben es damit selbst in der Hand, welchen Betrag sie regelmäßig in Wertpapiere investieren möchten."

Ist aber kundenseitig nicht so günstig, wenn der Sparplan nicht kostenlos ist, da 1,75 % bei 1 € wohl zu einer Gebühr von 0,02 € führt (kaufmännisch gerundet)... :P 

Aber die Kleinen zahlen ja immer die Zeche. 

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Wippsterz

Dann also volles Risiko, Sparplan mit 1,42 €, sind dann auch nur 1,41 % Gebühren.

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krett

Ich hab im Crash bei der ING ein langfristiges Zweitdepot angelegt und vor kurzem auch einen ETF gekauft. Dann kam die erste Ausschüttung und was macht die ING? Reinvestiert die Dividende wieder. Hab ich mich gewundert und gedacht ich hätte irgendwo versehentlich einen falschen Haken gesetzt oder so... aber nichts dergleichen gefunden. Kurzes Googeln ergibt: Die ING macht das automatisch bei allen ETFs bei allen Kunden und selbst hat man darauf erstmal keinen Einfluss, man muss dem ganzen beim Kundensupport aktiv widersprechen :wallbash:

 

Ich vermute mal irgendwo in den AGBs wird das aufgeführt, aber ob das so rechtskonform ist? Ich habe meine Zweifel.

 

Wobei ich sonst zufrieden mit der ING bin. Onlinebanking, Support, Bankingapp ist sie eine der besseren Banken in Deutschland meiner Meinung nach.

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echef
vor 1 Minute von krett:

Ich hab im Crash bei der ING ein langfristiges Zweitdepot angelegt und vor kurzem auch einen ETF gekauft. Dann kam die erste Ausschüttung und was macht die ING? Reinvestiert die Dividende wieder. Hab ich mich gewundert und gedacht ich hätte irgendwo versehentlich einen falschen Haken gesetzt oder so... aber nichts dergleichen gefunden. Kurzes Googeln ergibt: Die ING macht das automatisch bei allen ETFs bei allen Kunden und selbst hat man darauf erstmal keinen Einfluss, man muss dem ganzen beim Kundensupport aktiv widersprechen :wallbash:

 

Ich vermute mal irgendwo in den AGBs wird das aufgeführt, aber ob das so rechtskonform ist? Ich habe meine Zweifel.

 

Wobei ich sonst zufrieden mit der ING bin. Onlinebanking, Support, Bankingapp ist sie eine der besseren Banken in Deutschland meiner Meinung nach.

Ab 75€ wird die Dividende automatisch reinvestiert. Richtig, man muss aktiv widersprechen. Steht aber irgendwo und wurde auch schon öfter hier im Forum drauf hingewiesen.

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Mr. Derp

Um ganz genau zu sein:

 

Zitat

Die automatische Wiederanlage erfolgt für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, unabhängig davon, ob ein Sparplan eingerichtet ist oder nicht. Der Kunde kann der automatischen Wiederanlage der Erträge mit Wirkung für die Zukunft für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, oder aber nur für ausgewählte Wertpapiere, widersprechen.

 

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krett

Klar steht es irgendwo bei der ING, aber das macht es ja noch nicht richtig, dann könnten sie ja "irgendwo" hinschreiben was sie wollen. 

 

Sollen sie daraus doch ein Feature machen, bei dem man bei jeder ETF/Aktien-Position einen Haken zum reinvestieren setzen kann. Das wäre Kundenfreundlich.

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odensee
vor 4 Minuten von krett:

Ich hab im Crash bei der ING ein langfristiges Zweitdepot angelegt und vor kurzem auch einen ETF gekauft. Dann kam die erste Ausschüttung und was macht die ING? Reinvestiert die Dividende wieder. Hab ich mich gewundert und gedacht ich hätte irgendwo versehentlich einen falschen Haken gesetzt oder so... aber nichts dergleichen gefunden. Kurzes Googeln ergibt: Die ING macht das automatisch bei allen ETFs bei allen Kunden und selbst hat man darauf erstmal keinen Einfluss, man muss dem ganzen beim Kundensupport aktiv widersprechen

Steht in der FAQ https://www.ing.de/wertpapiere/direkt-depot/kundenservice/ im PLV, in den AGB und wird immer wieder hier im Forum erwähnt. Nun sind 1,75% auf eine ETF-Ausschüttung, die wieder angelegt wird, ein sehr übersichtliches Lehrgeld.

 

vor 4 Minuten von krett:

 :wallbash:

Mag man so sehen... eine "opt-in"-Lösung fände ich auch besser.

 

vor 4 Minuten von krett:

Ich vermute mal irgendwo in den AGBs wird das aufgeführt, aber ob das so rechtskonform ist?

Davon gehe ich aus.

 

Interessanterweise wird im Kundenforum eines Mitbewerbers beklagt, dass es die Möglichkeit der automatisierten Wiederanlage nicht gibt: https://community.comdirect.de/t5/Wertpapiere-Anlage/Wiederanlage-von-Ausschüttungen/td-p/68637

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permabull
vor 3 Stunden von krett:

Ich vermute mal irgendwo in den AGBs wird das aufgeführt, aber ob das so rechtskonform ist? Ich habe meine Zweifel.

 

AGB der ING-DiBa AG, S. 48, "Vereinbarungen für sparplanfähige Wertpapiere":

Zitat

 

Wenn die sparplanfähigen Wertpapiere Erträge ausschütten, werden diese für Fonds und ETFs ab einem Mindestausschüttungsbetrag und vorbehaltlich der Lieferbarkeit neuer Anteile zum Ausschüttungstag automatisch in Anteilen des ausschüttenden Wertpapiers wieder angelegt. Der Mindestausschüttungsbetrag für die Wiederanlage kann im Preis- und Leistungsverzeichnis unter www.ing.de eingesehen werden. Die automatische Wiederanlage erfolgt für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, unabhängig davon, ob ein Sparplan eingerichtet ist oder nicht. Der Kunde kann der automatischen Wiederanlage der Erträge mit Wirkung für die Zukunft für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, oder aber nur für ausgewählte Wertpapiere, widersprechen.

 

 

§ 307 BGB, meine Hervorhebungen:

Zitat

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1.

mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

2.

wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

 

Ich bin nun auch kein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aber ich sehe da nicht einmal die periphere Möglichkeit eines Verstoßes.

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Xaro
vor 9 Stunden von krett:

Klar steht es irgendwo bei der ING, aber das macht es ja noch nicht richtig, dann könnten sie ja "irgendwo" hinschreiben was sie wollen.

Steht nicht nur in den AGBs und FAQs, sondern sogar direkt auf der Seite der entsprechenden ETFs unter Stammdaten und Art der Ausschüttung.

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Flip
vor 10 Stunden von permabull:

Ich bin nun auch kein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aber ich sehe da nicht einmal die periphere Möglichkeit eines Verstoßes.

 

Man könnte aber über einen Verstoß gegen §305c diskutieren:

Zitat

 

§ 305c
Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

 

 

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nolske

Und was genau ist daran überraschend, wenn alles eindeutig und transparent aufgezeigt ist?

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 13 Stunden von odensee:

Interessanterweise wird im Kundenforum eines Mitbewerbers beklagt, dass es die Möglichkeit der automatisierten Wiederanlage nicht gibt: https://community.comdirect.de/t5/Wertpapiere-Anlage/Wiederanlage-von-Ausschüttungen/td-p/68637

 

Vermutlich will man das aber nicht für stolze 1,75%. Sonst wäre man ja einfach bei der ING und fertig.

 

Ich frage mich mittlerweile, warum ich immer noch bei der ING bin. Vermutlich weil ich zu faul bin mit meinen paar Groschen umzuziehen.

Das bringt dann auch keine große Wechselprämie.

Girokonto ist für mich kein Thema. Das habe ich anders gelöst.

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Rubberduck
vor 20 Minuten von nolske:

Und was genau ist daran überraschend, wenn alles eindeutig und transparent aufgezeigt ist?

 

Es steht ja auch im so genannten "Überblick" dran. Da sollte man schon stutzig werden.

 

Betrifft das eigentlich nur die iShares-ETFs??? Habe noch kein anderes Beispiel gefunden.

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permabull
vor 9 Stunden von Flip:

Man könnte aber über einen Verstoß gegen §305c diskutieren:

vor 8 Stunden von nolske:

Und was genau ist daran überraschend, wenn alles eindeutig und transparent aufgezeigt ist?

Das BGB will ja auch den Kunden schützen, der die AGB überhaupt nicht liest... D.h., "normale", markt- und branchenübliche AGB ohne unangemessene Benachteiligungen des Kunden sind in aller Regel wirksam. Wer diese nicht gelesen hat, ist als Kunde trotzdem daran gebunden.

 

AGB, die mit der Depoteröffnung z.B. dem Kunden auch noch eine Kühl-Gefrier-Kombination andrehen, werden eher keinen Bestand haben.

 

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Birk
vor 8 Stunden von Rubberduck:

Es steht ja auch im so genannten "Überblick" dran. Da sollte man schon stutzig werden.

 

Betrifft das eigentlich nur die iShares-ETFs??? Habe noch kein anderes Beispiel gefunden.

Es betrifft alle sparplanfähigen ETFs. Wenn du das nicht willst: kurze Nachricht übers Kontaktformular senden.

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
vor 23 Stunden von krett:

Klar steht es irgendwo bei der ING, aber das macht es ja noch nicht richtig, dann könnten sie ja "irgendwo" hinschreiben was sie wollen. 

 

Das steht nicht irgendwo, das steht ganz unübersehbar bei den Konditionen für Sparpläne ganz an erster Stelle, das sieht doch jeder Blinde mit Krückstock, also manchmal,....

 

Das hat noch nicht mal was mit dem Kleingedrucktem der AGBs zu tun, und dann so eine Welle machen? Ich lese übrigens immer das Kleingedruckte, egal ob ich mir eine Flasche Bier oder einen Stromtarif kaufe, obwohl das aus der Flasch Bier lese ich lieber, das geht schneller. :news:

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krett
vor 57 Minuten von Walter White:

Das steht nicht irgendwo, das steht ganz unübersehbar bei den Konditionen für Sparpläne ganz an erster Stelle, das sieht doch jeder Blinde mit Krückstock, also manchmal,....

 

Das hat noch nicht mal was mit dem Kleingedrucktem der AGBs zu tun, und dann so eine Welle machen? Ich lese übrigens immer das Kleingedruckte, egal ob ich mir eine Flasche Bier oder einen Stromtarif kaufe, obwohl das aus der Flasch Bier lese ich lieber, das geht schneller. :news:

Das ganze hat nur mit Sparplänen nix zu tun, sondern betrifft auch ETFs die ich ganz normal als Einmalanlage tätige ;)

 

Es mag auch rechtens sein, keine Ahnung, das müsste am Ende ein Richter sagen, aber dazu wird es nicht kommen, ich würde wegen sowas bestimmt nicht vor Gericht gehen und inzwischen hat die ING den kauf auch kostenneutral rückabgewickelt.

 

ich verstehe halt nicht warum die ING das nicht kundenfreundlich als Option für alle Aktien zu anbietet, jeweils zum selbst einstellen. Wäre ein klasse Alleinstellungsmerkmal.

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
Am 2.10.2020 um 20:12 von krett:

Es mag auch rechtens sein, keine Ahnung, das müsste am Ende ein Richter sagen, aber dazu wird es nicht kommen, ich würde wegen sowas bestimmt nicht vor Gericht gehen und inzwischen hat die ING den kauf auch kostenneutral rückabgewickelt.

Macht auch keinen Sinn, denn du hast den Unterschied zwischen einem Sparplan und "Sparplan fähigen Fonds/ETFs" noch  nicht begriffen, denke ich. Denn:

 

Am 2.10.2020 um 20:12 von krett:

Das ganze hat nur mit Sparplänen nix zu tun, sondern betrifft auch ETFs die ich ganz normal als Einmalanlage tätige

 

Doch, genau das hat was damit zu tun, auch wenn du eine Einmalanlage tätigst; und nur dann wenn der Fonds/ETF sparplanfähig ist, denn dann greift die Ausschüttungs Klausel.

 

Hier noch mal zum Nachlesen:

 

"Wenn die sparplanfähigen Wertpapiere Erträge ausschütten, werden diese für Fonds und ETFs ab einem Mindestausschüttungsbetrag und vorbehalt-lich der Lieferbarkeit neuer Anteile zum Ausschüttungstag automatisch in Anteilen des ausschüttenden Wertpapiers wieder angelegt. Der Mindest-ausschüttungsbetrag für die Wiederanlage kann im Preis- und Leistungs-verzeichnis unter www.ing.de eingesehen werden. Die automatische Wie-deranlage erfolgt für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, unabhängig davon, ob ein Sparplan eingerichtet ist oder nicht. Der Kunde kann der automatischen Wiederanlage der Erträge mit Wirkung für die Zukunft für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, oder aber nur für ausgewählte Wert-papiere, widersprechen"

 

 

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krett
vor 19 Minuten von Walter White:

Macht auch keinen Sinn, denn du hast den Unterschied zwischen einem Sparplan und "Sparplan fähigen Fonds/ETFs" noch  nicht begriffen, denke ich. Denn:

Habe ich, hättest dir die Mühe sparen können.

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Totti3004
Am 1.10.2020 um 20:12 von krett:

Ich vermute mal irgendwo in den AGBs wird das aufgeführt, aber ob das so rechtskonform ist? Ich habe meine Zweifel.

 

Natürlich ist das rechtskonform. Es steht deutlich und klar formuliert in den Vertragsunterlagen. 

Am 1.10.2020 um 20:20 von krett:

Klar steht es irgendwo bei der ING, aber das macht es ja noch nicht richtig, dann könnten sie ja "irgendwo" hinschreiben was sie wollen. 

 

Nein können Sie nicht. Nur in die Vertragsunterlagen. Ist halt blöd, wenn man sich die nicht durchliest. 

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Walter White
vor 7 Minuten von krett:

Habe ich, hättest dir die Mühe sparen können.

Das freut mich, ich wollte nur helfen, alles gut!

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masu
· bearbeitet von masu

Hallo,

Bekommt ihr eine Bestätigung wenn ihr Wertpapiere zu einem 3. Depot verschiebt? Kommt mir nur komisch vor,

Dass man sonst immer z.b. über PDF in der Mailbox informiert wird.

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