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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

Empfohlene Beiträge

kariya
vor 19 Minuten von powerschwabe:

Aber aufs Tagesgeldkonto dürfen doch keine Überweisungen von unterschiedlichen Personen und Firmen erfolgen oder täusch ich mich hier? z.B. ein Konto für ebay, das andere für Strom/Gas, Telefon usw.

Lastschriften gehen nicht, bin mir aber nicht ganz sicher, ausgehende Überweisungen nur aufs Referenzkonto. Ich hatte mal ein Extrakonto als Spendenkonto genutzt, eingehende Überweisungen von einer Vielzahl von Fremdkonten waren kein Problem, ist aber wahrscheinlich nicht im Sinne der AGB.

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pcfreak324

Man kann bei der ING auch noch ein Rahmenkreditkonto anlegen mit eigener IBAN. Das kann auch einen positiven Saldo aufweisen und eingehende Überweisungen sind von jedem beliebigen Konto aus möglich. Zudem kann beim Rahmenkreditkonto ein anderes Referenzkonto hinterlegt werden (auch bei einer anderen Bank), auf das Überweisungen möglich sind.

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T8Force
vor 14 Stunden von powerschwabe:

Aber aufs Tagesgeldkonto dürfen doch keine Überweisungen von unterschiedlichen Personen und Firmen erfolgen oder täusch ich mich hier? z.B. ein Konto für ebay, das andere für Strom/Gas, Telefon usw.

Die Problematik liegt bei bei einem Zahlungsausgang. Dieser kann lediglich an das hinterlegte Referenzkonto erfolgen.

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Xaro

Die App hat heute ein optisches Update erhalten, zudem sind Start Buy und Stop Loss Order über die App möglich und es gibt Push-Nachrichten bei Wertpapiertransaktionen.

 

Jetzt fehlen nur noch die Sparpläne in der App.

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Nasenwasser
vor 22 Stunden von Xaro:

Die App hat heute ein optisches Update erhalten, zudem sind Start Buy und Stop Loss Order über die App möglich und es gibt Push-Nachrichten bei Wertpapiertransaktionen.

 

Jetzt fehlen nur noch die Sparpläne in der App.

Vermute mal auf iOS, oder? Weil ich habe nach einem Update gesucht und nichts gefunden.

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Xaro
vor einer Stunde von Nasenwasser:

Vermute mal auf iOS, oder? Weil ich habe nach einem Update gesucht und nichts gefunden.

Ja, die Neuerungen betreffen iOS, die Android App hat am 28.07 auch ein Update bekommen, aber da lag der Fokus auf den Funktionen, die unter iOS schon im Mai verfügbar wurden.

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AktieGlobal
vor 2 Stunden von Nasenwasser:

Vermute mal auf iOS, oder? Weil ich habe nach einem Update gesucht und nichts gefunden.

Nein, Android auch. War bereits gestern Abend.

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domkapitular

 

Am 31.7.2020 um 19:52 von AktieGlobal:

Nein, Android auch. War bereits gestern Abend.

Das Update kam bei mir heute (4.8.)  auch über google play store. Bis gestern war da nichts zu finden.

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Nasenwasser

Hab's auch erst gefunden, als ich die App heute mal deinstalliert und neu drauf gehauen hab. Oder die beiden Events fielen zufällig zusammen.

 

Jetzt weiß ich auch, dass ich die iTAN-Listen, obwohl schon jahrelang nicht benutzt, nicht wegschmeißen darf. Der Versuch der App, sich mit dem selben Smartphone selbst zu verifizieren, funktioniert nämlich nicht. Zum Glück konnte ich die alte Papierliste noch auftreiben.

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Ziva

Nach dem Update fehlt mir die Möglichkeit die App zu aktualisieren.

Dieser Kreis oben rechts zum aktualisieren ist nicht mehr vorhanden.

 

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Xaro
vor 24 Minuten von Ziva:

Nach dem Update fehlt mir die Möglichkeit die App zu aktualisieren.

Hast du die Seite mal von oben nach unten gezogen?

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Ziva

Ach so funktioniert jetzt.

Danke für den Tip

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Dauerpendler
· bearbeitet von Dauerpendler
Am 22.6.2020 um 20:09 von eugenkss:

Diese von dir "sonst genutzten Broker" bieten dann vermutlich kein Girokonto an, oder? ;-)

Nicht zwingend, warum auch? Einer der Broker ist z. B. Flatex, also in Deutschland verortet.

 

PS: Gibt es eigentlich eine sinnvolle Begründung, warum ich bei Ing Diba gesetzte Order regelmäßig nicht ändern kann, sondern die löschen und neu setzen muss? Ist man nur unfähig oder hat keine Lust für eine vernünftige technische Umsetzung? Am Börsenplatz Frankfurt geht das ja schließlich.

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bondholder
vor 45 Minuten von Dauerpendler:

Nicht zwingend, warum auch? Einer der Broker ist z. B. Flatex, also in Deutschland verortet.

Verstehst du den Zusammenhang nicht oder stellst du dich absichtlich dumm?

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Dauerpendler

Ich verstehe den Zusammenhang tatsächlich nicht, von daher bin ich für erhellende Worte dankbar.

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bondholder
vor 11 Minuten von Dauerpendler:

Ich verstehe den Zusammenhang tatsächlich nicht, von daher bin ich für erhellende Worte dankbar.

Für eine Bank, die keine Zahlungsverkehrskonten anbietet, gelten andere (nicht so strenge) Spielregeln.

Deutsche Bundesbank: Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2)

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Dauerpendler

Danke, das hilft weiter. Schaue ich mir mal in Ruhe an.

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n4pst3r

Die ING ändert ihre AGB:

Zitat

Informieren Sie uns u.a. bitte darüber, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis wechseln. Also, wenn Sie  
z.B. nicht länger angestellt sind, sondern selbstständig werden. Dazu sind Sie künftig verpflichtet – wie jetzt  
bereits, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Adresse ändern. Das haben wir unter Ziffer 11 der Allgemeinen  
Geschäftsbedingungen in einem neuen Absatz (6) aufgenommen. Er enthält auch weitere Mitteilungspflich-
ten von unseren Kundinnen und Kunden.

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung die vorschreibt, dass Banken das von ihren Kunden abfragen müssen oder ist das reine Neugier seitens der ING? Auch wenn die das in den meisten Fällen am Gehaltseingang sehen dürften finde ich das doch ziemlich dreist.

 

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krett

Gesetzliche Verpflichtung nicht denke ich, es sind halt die AGBs die die Kunden akzeptieren müssen. Ich denke aber das die ING weiß das sich kaum jemand dafür interessiert und noch weniger Kunden dem nachkommen. In sofern frage ich mich was die Beweggründe dafür sein mögen.

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CorMaguire
vor 5 Minuten von krett:

Gesetzliche Verpflichtung nicht denke ich, es sind halt die AGBs die die Kunden akzeptieren müssen. Ich denke aber das die ING weiß das sich kaum jemand dafür interessiert und noch weniger Kunden dem nachkommen. In sofern frage ich mich was die Beweggründe dafür sein mögen.

Ich denke ist eine Anpassung wegen der Novelle des GwG. Beschäftigungsverhältnis wurde ja schon länger bei der Kontoeröffnung abgefragt, jetzt muss es halt auch "risikoorientiert" aktuell gehalten werden.

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Ramstein

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

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permabull
vor 11 Stunden von John Silver:

§ 18 KWG? Wusste gar nicht, dass der durchschnittliche DiBa-Kunde in dieser Liga spielt:

Zitat

Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750 000 Euro oder 10 vom Hundert des nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, (...)

Bin beeindruckt.

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John Silver
vor 12 Stunden von permabull:

§ 18 KWG? Wusste gar nicht, dass der durchschnittliche DiBa-Kunde in dieser Liga spielt:

Bin beeindruckt.

Deshalb habe ich ja auch geschrieben "und die dazugehörigen Anforderungen der BaFin an die allgemeine Kreditvergabe.", siehe mein zweiter Link (warum poste ich den sonst?).



...

Neben der gesetzlichen Offenlegungspflicht gemäß KWG müssen Kreditinstitute zusätzlich interne Regelungen für die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern festlegen, die Kredite unterhalb der gesetzlichen Betragsgrenze in Höhe von 750.000,00 EUR aufgenommen haben.

...

https://www.sparkasse-hanau.de/content/dam/myif/spk-hanau/work/download/firmenkunden/kwg18-erfordernisse.pdf?n=true#:~:text=Neben der gesetzlichen Offenlegungspflicht gemäß,750.000%2C00 EUR aufgenommen haben.

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