Zum Inhalt springen
MacZero

Interactive Brokers

Empfohlene Beiträge

Freddy0815

Es kam folgende Antwort von Lynx:

 

Gemäß Angaben des Investor Compensation Scheme of Ireland ("ICS") sind ausschließlich Privatkunden für die Inanspruchnahme des Schutzsystems berechtigt. Bestimmte Anleger, wie institutionelle oder professionelle Anleger, fallen somit laut ICS nicht unter die Anlegerschutzregelung.

 

Detailfragen zur irischen Anlegerschutzregelung können Sie direkt an den ICS richten: www.investorcompensation.ie

 

Wir bitten in Zusammenhang mit der Einlagensicherung zu beachten:

 

Ihre Vermögenswerte sind nicht Teil der Bilanz von Interactive Brokers oder LYNX. In dem unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz können Gläubiger, aufgrund der Trennung und sicheren Verwahrung der Finanzinstrumente und Barmittel, nicht auf die Finanzinstrumente und Barmittel der Kunden zugreifen. Die Kunden sind daher in der Lage, ihre Vermögenswerte zu einer anderen Institution zu übertragen, da sie nicht unter die Ansprüche der Gläubiger fallen.

 

Nur in dem Fall, in dem die Trennung der Barmittel und Finanzinstrumente der Kunden von den eigenen Vermögenswerten von Interactive Brokers nicht gewährleistet ist (z.B. bei Betrug) und Interactive Brokers nicht in der Lage wäre, ihre Entschädigungspflichten zu erfüllen (z.B. bei Insolvenz) und daher die Vermögenswerte des Anlegers nicht zurückgeben kann, wäre die geltende Anlegerschutzregelung relevant.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Freddy0815

Und auch eine Antwort auf die Nachfrage, ob die SIPC bei professional accounts greift:

 

 

Interactive Brokers Ireland Limited (‚‚IBIE") hält einige Ihrer Wertpapierpositionen bei der US-Niederlassung Interactive Brokers LLC (‚‚IBLLC"), die von der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) zugelassen und Mitglied der Gesellschaft für Anlegerschutz (SIPC) ist. In dem Maße, in dem Ihre Wertpapiere (oder Cash-Salden insofern sie als Margin zur Unterstützung einer von IBLLC gehaltenen Short-Position in Aktien oder Optionen dienen) bei IBLLC gehalten werden, unterstehen sie dem Schutz der Gesellschaft für Anlegerschutz („SIPC“) bis zu einer maximalen Deckungssumme von 500,000 US-Dollar (Teil-Limit für Barmittel: 250,000 US-Dollar).

 

Gemäß Angaben der Securities Investor Protection Corporation – SIPC können sämtliche Kunden den Schutz der SIPC in Anspruch nehmen, es sei denn es handelt sich hierbei um:

 

Den Komplementär, leitenden Angestellter oder Direktor der Firma.

Den wirtschaftlichen Eigentümer von fünf Prozent oder mehr einer Aktiengattung des Unternehmens (mit Ausnahme bestimmter nicht konvertierbarer Vorzugsaktien).

Ein Kommanditist mit einer Beteiligung von fünf Prozent oder mehr am Nettovermögen oder Nettogewinn des Unternehmens.

Jemanden, der die Möglichkeit hat, einen beherrschenden Einfluss auf das Management oder die Politik des Unternehmens auszuüben.

Einen Makler, Händler oder eine Bank, der/die für sich selbst und nicht für seine/ihre Kunden handelt.

 

Hierbei handelt es sich um vom SIPC auf deren Website veröffentlichte Informationen, welche frei zugänglich sind. Für verbindliche Auskünfte hinsichtlich der Anlegerschutzes sowie der Berechtigung der Teilnahme bitten wir Sie sich direkt an den SIPC zu wenden: www.sipc.org

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 23 Stunden von Saek:

https://ibkr.info/node/3783

Klingt für mich so, als würde man als professioneller Anleger nicht mehr unter das ICS fallen. (also die max. 20k€)

Professionelle Anleger fallen auch in Deutschland nicht unter den Einlagenschutz.

(Wobei jemand, der nur sein eigenes Geld in einer GmbH verwaltet, aber auch nicht als professioneller Anleger zählt).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Freddy0815
Zitat

Professionelle Anleger fallen auch in Deutschland nicht unter den Einlagenschutz.

(Wobei jemand, der nur sein eigenes Geld in einer GmbH verwaltet, aber auch nicht als professioneller Anleger zählt).

 

Wir haben die EINLAGEN sicherung in Deutschland. Da gibt es keine professionellen Anleger.

"Zu den anspruchsberechtigten Einlegern gehören Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unabhängig von deren Größe"

 

NIcht alles durcheinander werfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Saek
· bearbeitet von Saek

Der richtige Begriff für das Äquvalent zu ICS wäre Anlegerentschädigung. Das hat nichts mit Einlagen zu tun.

23 minutes ago, Freddy0815 said:

Da gibt es keine professionellen Anleger.

 

Ich gehe davon aus, dass auch in Deutschland 'professionelle Kunden' nach Mifid/WpHG nicht unter Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung fallen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 2 Stunden von B.Axelrod:

(Wobei jemand, der nur sein eigenes Geld in einer GmbH verwaltet, aber auch nicht als professioneller Anleger zählt).

 

Das mag zwar sein - aber die GmbH könnte trotzdem zum Bumerang werden.

 

Bei der freiwilligen Sicherung gilt beispielsweise (Quelle):

Zitat

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds beim BdB sichert alle Einlagen von privaten Kunden, Personengesellschaften und Stiftungen, die ausschließlich privates Vermögen verwalten.

 

Also keine Kapitalgesellschaften.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Ich schau mal, ob ich die Stelle finde, wo "kapitalverwaltende GmbHs" doch in der

(nicht-gesetzlichen) Einlagensicherung enthalten sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Freddy0815
· bearbeitet von Freddy0815
Zitat

Ich gehe davon aus, dass auch in Deutschland 'professionelle Kunden' nach Mifid/WpHG nicht unter Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung fallen.

 

Doch natürlich, es fallen alle mit einem Konto unter die gesetzliche Einlagensicherung, wie oben von mir zitiert. Es gibt keine "professionellen" EInlagen. Einlagen sind Geldkonten, nix anderes. Wertpapiere sind keine Einlagen!!

"Zu den anspruchsberechtigten Einlegern gehören Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unabhängig von deren Größe"

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/einlagensicherung/einlagensicherung-597886

 

Bei der Anlegerentschädigung von 20.000, also das deutsche Analog zu der irischen ICS, ist der ausgeschlossene Personenkreis in § 3 Abs. 2 Anlegerentschädigungsgesetz geregelt. Professionelle Trader/Accounts sind NICHT davon ausgeschlossen, also berechtigt. Insofern ist die Regelung anders als die ICS ausgestaltet.

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pete1
vor 29 Minuten von Freddy0815:

Einlagen sind Geldkonten, nix anderes. Wertpapiere sind keine Einlagen!!

Genau. Diese Unterscheidung ist schon sehr wichtig. Wertpapiere waren noch nie Einlagen, sondern Anlagen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen
Am 2.11.2022 um 09:44 von B.Axelrod:

Bei einem Short-CALL hast Du bei Andienung ein Stillhaltergeschäft und ein Aktiengeschäft.

Danke, werde mich nochmal intensiver mit den letzten gesetzlichen Änderungen befassen.
Dass Stillhaltergeschäfte abweichend besteuert werden, hatte ich schon im Hinterkopf abgespeichert aber die Auswirkungen im Detail noch nicht verinnerlicht. Ist jetzt passiert.

 

Ich bin jetzt durch mit dem Abgleich von Kontoauswertung und informativem Steuerbericht. War mühsam aber lehrreich.

Für die Steuererklärung nehme ich trotz aller gefundenen Mängel den Steuerbericht, er ist weniger falsch als meine eigene (bisherige) Rechnung und sieht offizieller aus. :'(

Da ist mir in Bezug auf Fremdwährungstransaktionen doch jahrelang glatt entgangen, dass sämtliche Berichte / Kontoauszüge und auch die resultierende GuV-Jahresübersicht den Einstandskurs falsch ermitteln. Sieht ausgedruckt toll aus, ist aber für die Tonne.

 

Für alle die es interessiert:

In allen Umsatzübersichten lautet die Berechnung [Kaufpreis in Fremdwährung - Verkaufspreis in Fremdwährung] * Wechselkurs zum Euro am Verkaufstag. Beides müsste tagesaktuell in EUR umgerechnet werden. Für die deutsche Steuer ist der Wert also immer falsch.

Im German Tax Report versucht man dies steuerlich korrekt auszuweisen [Kaufpreis x Wechselkurs zum EUR am Kaufzeitpunkt - Verkaufspreis x Wechselkurs zum EUR am Verkaufzeitpunkt], offensichtlich stimmt auch hier irgendwas nicht.

Die ausgewiesenen Einstandskurse unterscheiden sich alle von den "Abbuchungen" in EUR vom "Depotkonto", also der Veränderung des Währungssaldo [EUR] lt. Kapitalflussrechnung. Egal ob die Position im gleichen Jahr 2021 angeschafft und verkauft wurde oder schon länger im Depot liegt.

Interessanterweise ist die Übereinstimmung in den Euro-Verkaufskursen grundsätzlich gegeben, wenn auch nicht centgenau.

Einzige verlässliche Quelle für eigene Berechnungen der Gewinne / Verluste scheint tatsächlich die Kapitalflussrechnung zu sein, damit erhält man man für jedes Geschäft nachvollziehbar den Einstandskurs in Euro und den Verkaufspreis in Euro.

Die jeweils verwendeten Wechselkurse stimmen grob mit den Zeitreihen der Bundesbank überein, übliche Abweichungen an der 3. oder 4. Stelle nach dem Komma sind im Bereich von Rundungsdifferenzen.

Dumm nur, dass man damit jeden Trade einzeln nachrechnen müsste, um eine absolut saubere Steuererklärung hin zu bekommen.

 

Mal so zur Einordnung, in welchen Dimensionen sich das Malheur abspielt.

Anleihe 5.000 Euro nominal USD (Angaben gerundet)

Kauf 11/2019      @ 94,75    4737 USD / 1,113 = 4257 EUR

Verkauf 08/2021 @106,85   5342 USD / 1,173 = 4554 EUR

 

Gewinn lt. Kapitalflussrechnung [EUR] = 297 EUR   (meiner Überzeugung nach steuerlich korrekt ermittelt)

informeller Steuerbericht                      =  79 EUR   (Einstandskurs 4475 EUR, nicht nachvollziehbar)

Umsatzübersicht                                   = 515 EUR  (USD-Differenz / Wechselkurs 1,173 zum Verkaufszeitpunkt)

 

In den Forex GuV Details und dem FX Worksheet herrscht glücklicherweise weitgehende Einigkeit vor und das FIFO-Prinzip wird eingehalten, die Angaben übernehme ich wie gewohnt mit weniger schlechtem Gewissen.

OK, eine Auswertung liegt knapp unterhalb 600 EUR, die andere etwas drüber. Gestaltungsspielräume nutzen! :-*

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
vor 7 Stunden von Cai Shen:

Danke, werde mich nochmal intensiver mit den letzten gesetzlichen Änderungen befassen.
Dass Stillhaltergeschäfte abweichend besteuert werden, hatte ich schon im Hinterkopf abgespeichert aber die Auswirkungen im Detail noch nicht verinnerlicht. Ist jetzt passiert.

 

Ich bin jetzt durch mit dem Abgleich von Kontoauswertung und informativem Steuerbericht. War mühsam aber lehrreich.

Für die Steuererklärung nehme ich trotz aller gefundenen Mängel den Steuerbericht, er ist weniger falsch als meine eigene (bisherige) Rechnung und sieht offizieller aus. :'(

Da ist mir in Bezug auf Fremdwährungstransaktionen doch jahrelang glatt entgangen, dass sämtliche Berichte / Kontoauszüge und auch die resultierende GuV-Jahresübersicht den Einstandskurs falsch ermitteln. Sieht ausgedruckt toll aus, ist aber für die Tonne.

 

Für alle die es interessiert:

In allen Umsatzübersichten lautet die Berechnung [Kaufpreis in Fremdwährung - Verkaufspreis in Fremdwährung] * Wechselkurs zum Euro am Verkaufstag. Beides müsste tagesaktuell in EUR umgerechnet werden. Für die deutsche Steuer ist der Wert also immer falsch.

Im German Tax Report versucht man dies steuerlich korrekt auszuweisen [Kaufpreis x Wechselkurs zum EUR am Kaufzeitpunkt - Verkaufspreis x Wechselkurs zum EUR am Verkaufzeitpunkt], offensichtlich stimmt auch hier irgendwas nicht.

Die ausgewiesenen Einstandskurse unterscheiden sich alle von den "Abbuchungen" in EUR vom "Depotkonto", also der Veränderung des Währungssaldo [EUR] lt. Kapitalflussrechnung. Egal ob die Position im gleichen Jahr 2021 angeschafft und verkauft wurde oder schon länger im Depot liegt.

Interessanterweise ist die Übereinstimmung in den Euro-Verkaufskursen grundsätzlich gegeben, wenn auch nicht centgenau.

Einzige verlässliche Quelle für eigene Berechnungen der Gewinne / Verluste scheint tatsächlich die Kapitalflussrechnung zu sein, damit erhält man man für jedes Geschäft nachvollziehbar den Einstandskurs in Euro und den Verkaufspreis in Euro.

Die jeweils verwendeten Wechselkurse stimmen grob mit den Zeitreihen der Bundesbank überein, übliche Abweichungen an der 3. oder 4. Stelle nach dem Komma sind im Bereich von Rundungsdifferenzen.

Dumm nur, dass man damit jeden Trade einzeln nachrechnen müsste, um eine absolut saubere Steuererklärung hin zu bekommen.

 

Mal so zur Einordnung, in welchen Dimensionen sich das Malheur abspielt.

Anleihe 5.000 Euro nominal USD (Angaben gerundet)

Kauf 11/2019      @ 94,75    4737 USD / 1,113 = 4257 EUR

Verkauf 08/2021 @106,85   5342 USD / 1,173 = 4554 EUR

 

Gewinn lt. Kapitalflussrechnung [EUR] = 297 EUR   (meiner Überzeugung nach steuerlich korrekt ermittelt)

informeller Steuerbericht                      =  79 EUR   (Einstandskurs 4475 EUR, nicht nachvollziehbar)

Umsatzübersicht                                   = 515 EUR  (USD-Differenz / Wechselkurs 1,173 zum Verkaufszeitpunkt)

 

In den Forex GuV Details und dem FX Worksheet herrscht glücklicherweise weitgehende Einigkeit vor und das FIFO-Prinzip wird eingehalten, die Angaben übernehme ich wie gewohnt mit weniger schlechtem Gewissen.

OK, eine Auswertung liegt knapp unterhalb 600 EUR, die andere etwas drüber. Gestaltungsspielräume nutzen! :-*

 

Du hattest in Deinem Ursprungspost eine "non share " Frage. Nach meinem Verständnis ist das bei uns der VVT sonstige. In meinem Fall war zb eine LP Veräusserung in diesem Topf korrekt verbucht auch Preferred sollten hier hinein und auch Stillhaltergeschäfte die aber IB munter (falsch) als TG bucht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen

Noch so eine Ungereimtheit zum Thema Einstandskurse im IB Steuerbericht, Einstandskurse immer im Fluss halten!

 

Kauf Anleihe 8.000 USD nominal @66,70

03/2020 Abrechnung lt. Kapitalflussrechnung

5.336 USD / 1,103 = 4.836 EUR  (Wechselkurs lt. Bundesbank 1,098)

 

Steuerbericht 2020 (Transaction and Capital Changes) 5.036 EUR          

 

Steuerbericht 2021 (Disposals of foreign non-share assets) 5.235 EUR

Der Verkaufskurs stimmt dann wieder bis auf ein paar Cent mit der Kapitalflussrechnung 2021.

 

Ich vermute mal, meine Erkenntnisse an den Support gemeldet, wird das den Inder am anderen Ende der Leitung wenig beeindrucken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Freddy0815

Ich hatte da auch schon meine Diskussionen beim Einstandskurs. Allerdings bei Aktien und mir war damals (vor zig Jahren) noch nicht ganz klar, das RoC 1:1 den Einstandskurs nachträglich reduziert. Sie wussten es damals auch nicht und nach "wir werden Rücksprache mit unserer technischen Abteilung halten", kam nix mehr..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Reibach
· bearbeitet von Reibach

Kennt jemand eine vollständige Liste aller von IB unterstützten Börsenplätze mit entsprechenden Börsenkürzeln? Die Liste auf der IB-Homepage scheint unvollständig zu sein. Z.B. fehlt dort Nasdaq Helsinki, in der TWS kann man aber HEX wählen (steht vermute ich für Helsinki, nur wo ist das dokumentiert?).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
einNeugieriger

Die Restricted Loss Spalte im German Tax Report bei "Disposals of German derivative assets" und "Disposals of foreign derivative assets" scheint mir ziemlich falsch gefüllt : Das Schließen von Stillhaltergeschäften (also Glattstellung von Short-Positionen) wird als Restricted Loss gewertet, glattgestellte Long Positionen dagegen nicht. Das müsste doch genau umgekehrt sein, Restricted Loss bei Long Positionen und bei Short eben nicht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen
Am 19.11.2022 um 09:34 von Reibach:

steht vermute ich für Helsinki, nur wo ist das dokumentiert?

Interessante Frage, eine vollständige Übersicht der Börsenkürzel und evtl. individueller Handelsgebühren habe ich bisher vergeblich gesucht.

Die meisten findet man hier: https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=1562&p=north_america

Am teuersten stellten sich bisher "Dark Pools" heraus, kann gelegentlich passieren außerbörslich bedient zu werden und die Gebühren variieren durchaus erheblich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
Am 29.11.2022 um 05:21 von einNeugieriger:

Die Restricted Loss Spalte im German Tax Report bei "Disposals of German derivative assets" und "Disposals of foreign derivative assets" scheint mir ziemlich falsch gefüllt : Das Schließen von Stillhaltergeschäften (also Glattstellung von Short-Positionen) wird als Restricted Loss gewertet, glattgestellte Long Positionen dagegen nicht. Das müsste doch genau umgekehrt sein, Restricted Loss bei Long Positionen und bei Short eben nicht?

Genau so wie Du sehe ich es auch ! Es sollte umgekehrt sein, leider habe ich diese Geschäfte nicht im vergangenen Jahr getätigt. Mir ist völlig unverständlich wie PWC so einen Murks über Jahre abliefern kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Reibach
· bearbeitet von Reibach

Heute bekam ich von IB eine Benachrichtigung, dass am 05.12. irische Quellensteuer auf Zinserträge abgezogen werden soll. Derzeit halte ich an Barmitteln nur 35$. Heißt das, die buchen mein EUR-Konto ins Minus? Und warum muss man im Euro-Raum eigentlich noch Quellensteuer auf Zinserträge entrichten? Das ist doch uneuropäische Kleinstaaterei :unsure:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Montgomery

Wie hoch ist die irische Quellensteuer und auf was bezieht sie sich? In meinem IB Kontoauszug gibt es die Rubrik "Zinsen" und die Rubrik "aufgelaufene Zinsen". Ich bekomme Zinsen und ich bezahle Zinsen. Geht es um den Saldo aus allen Arten von Zinsen? Oder geht es nur um die Zinsen, die ich erhalte?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Michelvaillant60
Am 5.8.2022 um 06:43 von RTekener:

Ich habe meinen IB German Tax Report für 2021 angeschaut - und das sieht eigentlich recht gut aus.

Hab ein in EUR geführtes Konto und nur USD-Aktien gehandelt. Für die Aktienkäufe habe ich zuvor EUR in USD getauscht über Währungstransaktion.

 

GuV für die Aktientrades wurde mit Eurokursen vom jeweiligen Kauf,- bzw. Verkaufsdatum berechnet - passt also für deutsche Steuer. Gewinne durch Wechselkursschwankungen sind also in der Berechnung enthalten.

 

Allerdings: Ich hab am Ende des Jahres USD zurück in EUR getauscht. Hier entstand eigentlich ein Devisenverlust. Diesen kann ich allerdings nirgends in dem Report finden.

Werden Gewinne/Verluste durch reine Devisentranskationen von dem Report gar nicht berücksichtigt? In den Report-Erläuterungen konnte ich dazu keinen Hinweis entdecken.

 

Schickt IBKR eigentlich auch eine Kopie des Steuerberichts an das Deutsche Finanzamt ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
Am 3.12.2022 um 00:38 von Michelvaillant60:

Schickt IBKR eigentlich auch eine Kopie des Steuerberichts an das Deutsche Finanzamt ?

Nach meinem Verständnis wird "nur" das AIA Dokument (automatischer Informationsaustausch) übermittelt. Selbst diese Daten kommen anscheinend aber auch erst Jahre später nach der Veranlagung beim Mitarbeiter an.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
vor 22 Stunden von stat:

Nach meinem Verständnis wird "nur" das AIA Dokument (automatischer Informationsaustausch) übermittelt. Selbst diese Daten kommen anscheinend aber auch erst Jahre später nach der Veranlagung beim Mitarbeiter an.

 

Das war in der Anfangsphase so, doch mittlerweile hat der AIA und insbesondere die Weiterleitung an die lokalen FA deutlich an Tempo zugenommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stat
Am 6.12.2022 um 17:38 von Belgien:

 

Das war in der Anfangsphase so, doch mittlerweile hat der AIA und insbesondere die Weiterleitung an die lokalen FA deutlich an Tempo zugenommen.

Taxadvisor hat in einem Forum gepostet das es aktuell Rückfragen zu 2017 und 2018 gegeben hat. Ich selbst habe keine Info, nur verstreut war zu lesen das die FAs die Berichte nicht bekommen, nicht lesen können etc. Aber klar das kann sich jederzeit ändern. Aktuell macht mein FA gar nichts mehr und ich warte jahrelang auf meine Bescheide und Einsprüche. FA sagt Arbeitsüberlastung. "Gut" das die Binding Geschichte und die Grundsteuer jetzt on top kommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Auf Youtube gibt es ein neues Video über IB und Steuern mit Eric Ludwig und einer TaxadvisorIN-vielleicht von Interesse::)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
YingYang

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wo ich historische Transaktionsdaten bei Lynx abrufen kann?
Bei den Berichten komme ich nur maximal 365 Tage zurück.

 

Vielen Dank!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...