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goccih
vor 17 Stunden von Reibach:

Bin erst seit Mitte letztem Jahr bei IB

Deine Frage macht den Eindruck, dass du dich noch gar nicht mit der Problematik beschäftigst hast. Daher hier mal ein ganz grober Überblick über die Weg, die ich so kenne:

1. Du gibst das alles an einen Steuerberater, der sich damit auskennt. (kein Risiko aber teuer)

2. Du bastelst dir aus Flex-Queries (findet sich unter Performance und Berichte) und dem Dividendenbericht (findet sich unter "Steuern") mit eigenen Excel-Tabellen etwas zusammen. (Aufwand und Risiko, je nach eigener Kenntnis und Art der gehandelten Produkte)

3. Du wartest auf den "Informativen Steuerbericht (Deutsch)" von IB. Den gab es letztes Jahr zum erstem Mal (für 2021). Bei mir kam der irgendwann im Herbst. (Sehr geringer Aufwand, allerdings soll der Bericht in einigen/vielen Punkten falsch sein.)

 

Ich bin die letzten Jahre mit 2) und einem Steuerberater, der sich nicht auskennt, beim Finanzamt durch gekommen.

Für 2021 hab ich es mit 3) versucht. Der Vorgang läuft noch.

 

Allgemein hab ich versucht jedes Jahr einen positive Kapitalertrag auszuweisen, da ich mir einbilde, dass das Finanzamt bei hohen Verlusten (die man verrechnen möchte) besonders wach wird. Zu hoch dürfen die Gewinne aber auch nicht sein, da sie sonst wohl mit Vorauszahlungen um die Ecke kommen (hab ich gehört).

 

Du kannst es ja mal mit einer eigenen Auswertung versuchen. Ist auf jeden Fall sehr lehrreich.

Aber wenn du gar keine Ahnung davon hast, würde ich auf den Informativen Steuerbericht warten. Und vielleicht macht es IB ja dieses Jahr richtiger.

 

Viele Grüße

 Tom

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Freddy0815
vor 19 Stunden von Reibach:

Welche Dokumente bzw. Reports benötige ich für die Steuererklärung?

Was goccih sagt. Meine Empfehlung wäre allerdings, dich zumindest ein Mal intensiv mit der Materie auseinander zu setzen. Es gibt viele hilfreiche Videos und Artikel oder Steuerliteratur. Wenigstens ein Mal sollte man es komplett verstanden und in Excel nachgebildet haben. Auch wenn das mal 2 Wochen dauern kann je nach Umfang und Komplexität deiner Transaktionen (inbs. Abgrenzung Stillhalter und Termingeschäfte) und Vielzahl beteiligter Währungen. Das Finanzamt hat die Daten so zu nehmen wie sie angegeben werden. Man kann auch sämtliche Auswertungen der Kontoverwaltung mitschicken oder nachreichen. Zu 99.9% hat aber keiner von denen auch nur ansatzweise Lust das selbst im Einzelnen nachzuvollziehen. 

 

Vorauszahlungen wurden bei mir festgelegt, aber das ist ok. Es verteilt die Steuerlast nur etwas besser über das Jahr. Hängt natürlich auch von deinen sonstigen Einkunftsarten und Werbungskosten ab. Vom informativen Steuerbericht kann ich nichts Gutes berichten. Da waren nicht nur Details bei mir falsch. Was du natürlich machen kannst ist den Steuereffekt aus diesem mit deiner eigenen Rechnung vergleichen und das für dich günstigste Ergebnis melden. Aber es sollte dann auch konsistent in jedem Jahr sein und da scheint es mir doch nachhaltiger es nachvollziehbar und richtig (durchaus auch mit nachvollziehbaren shortcuts) zu machen. Gerade wenn Rückfragen kommen sollten, musst du sonst entweder jedes Mal zum Steuerberater oder bist komplett aufgeschmissen im Fall des Steuerberichts, da du keinen Ansprechpartner bei pwc bekommen wirst, der dich dann persönlich betreut. Die arbeiten nur ihren Auftrag ggü IB auf einmalige Erstellung Steuerbericht ab und fertig.

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BertiH
· bearbeitet von BertiH
vor 4 Stunden von goccih:

 

Allgemein hab ich versucht jedes Jahr einen positive Kapitalertrag auszuweisen, da ich mir einbilde, dass das Finanzamt bei hohen Verlusten (die man verrechnen möchte) besonders wach wird. Zu hoch dürfen die Gewinne aber auch nicht sein, da sie sonst wohl mit Vorauszahlungen um die Ecke kommen (hab ich gehört).

 

 

Dazu kann ich sagen, dass ich (mit Steuerberater allerdings) einen hohen Verlust bei Optionen (ca. 10tsd) und bei Aktien ca. 2 tsd geltend gemacht hatte und es kamen zumindest bei meinem Finanzamt keine Nachfragen.

 

Mit IB bin ich momentan allerdings sehr unzufrieden. Ich hatte auch die Irish interest tax form 836 mit einer Meldebescheinigung eingereicht und das ganze ist jetzt schon etliche Tage her. Es sollte angeblich innerhalb von 1-3 business Werktagen erledigt sein.

 

Wie war das bei Euch? Habt Ihr das nur über die website eingereicht oder dann auch nochmal per Mail an die withholding E-Mail Adresse (das habe ich auch nochmal gemacht). Habt Ihr da eine extra positive oder negative Bestätigung bekommen oder woran habt Ihr gemerkt, dass es wirksam war? Ich habe die Meldebescheinigung auf deutsch einfach an die tax form 836 angehängt. Hat jemand es auch mit der Meldebescheinigung probiert und ging das problemlos? Oder ist es bei mir das Problem, weil ich eben nichts vom Finanzamt hab abstempeln lassen?

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epcopal

Was ist mit dieser TAX Form 8-3-6?
Ist mir zu kompliziert.
Was passiert wenn ich nichts mache?
Ich meine, hey bisher gab es 0 Zinsen und jetzt bekomme ich dann statt z.b. 3% eben nur 2,4% (20% irische Besteuerung) wobei ich mind. 15% über die Quellensteuer zurückholen kann.

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Reibach
· bearbeitet von Reibach

Danke @goccih und @Freddy0815 für die Erläuterungen! Dann hoffe ich, dass der informative Steuerbericht für das Jahr 2022 nicht erst wieder im Herbst verfügbar ist, denn die Steuererklärung mache ich meistens im Mai/Juni. Die Strategie, zuerst anhand der Flex-Queries und dem Dividendenreport selbst die GuV-Werte zu berechnen und den informativen Steuerbericht später anhand dieser Berechnungen zu validieren, erscheint mir ganz sinnvoll. Wenn das zu konsistenten Ergebnissen führt, sollte man auch den kritischsten Finanzbeamten (im Falle der manuellen Einzelfallprüfung) überzeugen können.

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goccih
vor 16 Stunden von BertiH:

Habt Ihr das nur über die website eingereicht

Ich bin den Weg über die Wohnsitzbestätigung durch mein Finanzamt gegangen und hab dann einen Scan auf der IB Website hochgeladen. Da gab es nach ein paar Tagen die Nachricht "Please be advised that your Form 8-3-6 has been received and processed." und die Quellensteuer wurde inzwischen auch erstattet.

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epcopal

Welche CEFs sind für uns über IB in den USA noch handelbar?

Ich habe nur noch zwei von Sprott in meiner Watchlist.

Bitte hier eintragen wenn ihr noch welche findet, danke.

 

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epcopal

In meiner CEF-Watchlist wieder alles handelbar! :pro:

Mal sehen ob es so bleibt. 

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Freddy0815

Interessant. Bei mir (Lynx) sind auch wieder limit orders auf CEFs möglich, die zuvor schon bei der Ordereingabe abgewiesen wurden. Hoffen wir mal, dass es hält.

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Datentechnik

Hier geht's nicht mehr.

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Freddy0815

Hier ebenso. Das llustige ist aber, dass ich jetzt mehrere limit order verschiedener CEFs aktiv habe und auch Limit und Stückzahlen ändern kann. Die GTC orders bleiben also jetzt ein Quartal lang aktiv und ich kann zukaufen. Gerne Bescheid geben, wenn es wieder so ein window of opportunity geben sollte.

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JoBertus

Ich habe die interest form 836 mit "in lieu of" angekreuzt und eine dt. Meldebescheinigung angehängt. Es wurde abgelehnt. Wie war das bei Euch? Hat jemand es mit einer dt. Meldebescheinigung versucht?

Am 16.2.2023 um 09:06 von goccih:

Ich bin den Weg über die Wohnsitzbestätigung durch mein Finanzamt gegangen und hab dann einen Scan auf der IB Website hochgeladen. Da gab es nach ein paar Tagen die Nachricht "Please be advised that your Form 8-3-6 has been received and processed." und die Quellensteuer wurde inzwischen auch erstattet.

Ich habe eine Wohnsitzbestätigung auf deutsch angehängt und es wurde abgelehnt. Lag es am fehlenden Finanzamtstempel... keine Ahnung. War Deine Bescheinigung auf deutsch oder englisch?

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goccih
vor 20 Minuten von JoBertus:

War Deine Bescheinigung...

Ich hab das englische Formular Form 8-3-6 ausgefüllt an mein Finanzamt geschickt. Die haben dann unter Punkt 2 unterschieben und einen Stempel drauf gemacht. Und dann zurück an mich und von mir an IB (per Upload). Wenn hier von "Wohnsitzbestätigung" die Rede ist, ist schon eine Bestätigung vom Finanzamt gemeint und nicht etwa eine Meldebestätigung.

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Zaiga
· bearbeitet von Zaiga

Hallo zusammen,

 

ich hätte noch eine Frage bzgl. Besteuerung bei IBKR und Quellensteuer:

  1. IBKR -> besteuert selber nichts und führt nichts an das Deutsche Finanzamt ab -> Sprich man muss es selbständig erledigen.
  2. IBKR -> besteuern aber die Einnahmen (Dividenden / Gewinne) nach dem Steuersatz in Irland 20% (Nur für EU Fonds / Aktien?)  -> Dafür gibts die 8-3-6 Form damit man hier 20% wieder zurück kriegt
  3. Was passiert aber mit US Dividenden und deren Quellensteuer? Muss man hier ebenfalls noch zusätzlich die W-8BEN ausfüllen?

 

 

Vielen Dank!

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Saek
10 minutes ago, Zaiga said:

IBKR -> besteuern aber die Einnahmen (Dividenden / Gewinne) nach dem Steuersatz in Irland 20% (Nur für EU Fonds / Aktien?)  -> Dafür gibts die 8-3-6 Form damit man hier 20% wieder zurück kriegt

So wie ich das verstehe, geht es nur um Zinsen auf Cash.

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus
vor 6 Stunden von goccih:

Ich hab das englische Formular Form 8-3-6 ausgefüllt an mein Finanzamt geschickt. Die haben dann unter Punkt 2 unterschieben und einen Stempel drauf gemacht. Und dann zurück an mich und von mir an IB (per Upload). Wenn hier von "Wohnsitzbestätigung" die Rede ist, ist schon eine Bestätigung vom Finanzamt gemeint und nicht etwa eine Meldebestätigung.

 

Am 2.1.2023 um 10:07 von DonLuigi:

@Sascha1982 @Krümel

Warum tut ihr euch das an, und kreuzt nicht einfach Option 2 an?

"If you are attaching a certificate of residence, in lieu of having this form certified by the relevant Tax Authority please enter X in this box"

 

in lieu bedeutet statt, nur so zu Info ;)

 

Dann einfach Meldezettel anhängen und erledigt.

 

Also ich hatte es so verstanden, dass ich den Weg das FA in irgendeiner Weise um Abstempelung bitten kann umgehen kann, indem ich das ankreuze und eben eine Meldebescheinigung (die Meldebescheinigung war auf deutsch) anhänge. Und zwar so eine hier:

https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/

 

Das wurde jedoch in meinem Fall abgelehnt.

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goccih
vor 1 Stunde von JoBertus:

Also ich hatte es so verstanden,

Ich bin den Weg über das FA gegangen und kann da auch nur gutes berichten. Sehr schnell und ohne Probleme (obwohl die ja überlastet sein sollen und ich schon lange auf meinen Jahresausgleich warte). Zu alternativen Wegen kann ich nichts sagen.

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DonLuigi

@JoBertus wurde bei mir dann leider doch auch abgelehnt. Hab's dann aber gelassen, geht hierbei ohnehin nur um etwas, was ich nicht verwende (Quellensteuer in Irland auf Zinsen bei Cash-Guthaben über 10k).

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epcopal

Bei IB sind 20.000 Euro abgesichert, richtig ?

Habe ich 20.000 Euro in Cash und 30.000 in Aktien was ist dann ?

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Freddy0815
· bearbeitet von Freddy0815

Das Thema ist vielschichtig. Aber: Cash ist abgesichtert durch ein Sicherungssystem in Irland, nicht durch IB. Aktien sind seggregiert und nie Gegenstand einer Einlagensicherung. Wer überhaupt anspruchsberechtigt wäre falls eine Einlagensicherung greifen würde (nicht bei systemischem Kollaps) ist unklar. Wohl eher IB. So wie deine Aktien in der Clearingstelle auf IB registriert sind, sind die Kundeneinlagen (cash), die IB bei verschiedenen Banken hält, wohl (an der Quelle = Bank) auch auf IB lautend.

 

Unberührt davon sind sämtliche vertraglichen Schuldbeziehungen zwischen Kunde und IB. Alles sehr theoretisch und wenig zielführend sich darüber Gedanken zu machen mMn.

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epcopal

IBKR Aktienkurs hält sich viel besser als z.b. SCHW.

 

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Saek
36 minutes ago, Freddy0815 said:

Aktien sind seggregiert und nie Gegenstand einer Einlagensicherung.

Allerdings indirekt über IB LLC schon (SIPC, bis 500k).

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Freddy0815
· bearbeitet von Freddy0815
vor 5 Minuten von Saek:

Allerdings indirekt über IB LLC schon (SIPC, bis 500k).

Nach Aussage von IB sind für EU-Bürger keine Konten in UK zum Handel verfügbar. Du kannst als EU-ler bei IB UK ein Konto halten (insb. wenn du dem damaligen Übertrag nach Ungarn, Luxemburg und Irland nicht zugestimmt hast), aber damit nichts handeln. 

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Saek
1 minute ago, Freddy0815 said:

Nach Aussage von IB sind für EU-Bürger keine Konten in UK zum Handel verfügbar. Du kannst als EU-ler bei IB UK ein Konto halten (insb. wenn du dem damaligen Übertrag nach Ungarn, Luxemburg und Irland nicht zugestimmt hast), aber damit nichts handeln. 

https://www.interactivebrokers.ie/de/index.php?f=6410&p=acc

Hier steht zum einen über die irische Einlagensicherung

Quote

Bestimmte Kunden von Interactive Brokers Ireland Limited werden durch das Irish Investor Compensation Scheme ("ICS") geschützt.

Der ICS dient zur Unterstützung von Privatpersonen und deckt keine institutionellen oder professionellen Kunden ab. Die Kompensierung im Rahmen des ICS ist auf 90% des verlorenen Betrags beschränkt, wobei jeder Anleger einem Höchstbetrag von €20,000 unterliegt. Die Versicherung bietet Schutz im Fall eines Konkurses des Anlageunternehmens, jedoch nicht gegen den Marktwertverlust von Finanzprodukten.

Usw...  Die 20k€ halt.

 

Es folgt SIPC

Quote

Interactive Brokers Ireland Limited (‚‚IBIE") hält einige Ihrer Wertpapierpositionen bei der US-Niederlassung Interactive Brokers LLC (‚‚IBLLC"), die von der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) zugelassen und Mitglied der Gesellschaft für Anlegerschutz (SIPC) ist. In dem Maße, in dem Ihre Wertpapiere (oder Cash-Salden insofern sie als Margin zur Unterstützung einer von IBLLC gehaltenen Short-Position in Aktien oder Optionen dienen) bei IBLLC gehalten werden, unterstehen sie dem Schutz der Gesellschaft für Anlegerschutz („SIPC“) bis zu einer maximalen Deckungssumme von 500,000 US-Dollar (Teil-Limit für Barmittel: 250,000 US-Dollar). Darüber hinaus werden sie durch die Überschuss-SIPC-Police von Interactive Brokers LLC bei bestimmten Versicherern von Lloyd's of London, die eine zusätzliche Summe von bis zu 30 Millionen US-Dollar (Teil-Limit für Barmittel: 900,000 US-Dollar) abdeckt, vorbehaltlich einer Gesamtsumme von maximal 150 Millionen US-Dollar, versichert. Futures-Optionen werden nicht versichert. Die Versicherung bietet Schutz im Fall eines Konkurses des Anlageunternehmens, jedoch nicht gegen den Marktwertverlust von Finanzprodukten. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass es notwendig werden sollte, aufgrund einer IBLLC anzulastenden Situation in einem SIPC-Insolvenzverfahren einen Anspruch geltend zu machen, wird Interactive Brokers Ireland Limited den Anspruch in Ihrem Namen geltend machen.

Da ist nur die Frage, welche Positionen bei IBLLC gehalten werden. Ich habe mal eine Liste gesehen (die ich leider gerade nicht parat habe), nach der Aktien (worunter auch ETFs fallen) ausschließlich bei IBLLC aufbewahrt werden, Derivate allerdings nicht.

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Freddy0815
vor 1 Minute von Saek:

https://www.interactivebrokers.ie/de/index.php?f=6410&p=acc

Hier steht zum einen über die irische Einlagensicherung

Usw...  Die 20k€ halt.

 

Es folgt SIPC

Da ist nur die Frage, welche Positionen bei IBLLC gehalten werden. Ich habe mal eine Liste gesehen (die ich leider gerade nicht parat habe), nach der Aktien (worunter auch ETFs fallen) ausschließlich bei IBLLC aufbewahrt werden, Derivate allerdings nicht.

Du hast Recht, ich erinnere mich. Damals hatte ich an den Support die Frage gestellt, welche Positionen von mir denn bei der LLC gehalten würden.

Als Antwort kam: 

"

Gerne haben wir mit unserem ausführenden Broker Interactive Brokers hinsichtlich Ihrer Anfrage Rücksprache gehalten.

 

Bedauerlicherweise erhielten wir die Rückmeldung, dass eine Ausweisung etwaiger bei der US-Niederlassung Interactive Brokers LLC („IBLLC“) gehaltener Wertpapierpositionen nicht vorgesehen ist."

 

 

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