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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Sonst bist Du nämlich völlig blank.

Wieso? Du hast doch die Unterlagen der vorherigen Bank.

 

Zitat

Inländische Banken dürfen selbstverständlich Einstandskurse von Banken in der EU (oder EWR bin mir nicht mehr sicher) verwenden.

Hast du dazu eine rechtliche Grundlage?

Wenn man beispielsweise bedenkt, dass fifo in vielen Ländern unbekannt ist frage ich mich ernsthaft, wie das korrekt ablaufen soll.

 

Stefan

 

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whister
· bearbeitet von whister
vor 2 Stunden von stat:

Ein Schreiben der einen Bank direkt an die andere Bank reicht hierzu aus. Habe ich selbst schon angestossen und die deutsche Bank hat dann die Kurse übernommen.

Die Kurse wurden vllt. für die Performanceansicht im Banking übernommen, aber ganz sicher nicht für die steuerliche Abrechnung.

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bondholder
vor 3 Stunden von stat:

Inländische Banken dürfen selbstverständlich Einstandskurse von Banken in der EU (oder EWR bin mir nicht mehr sicher) verwenden. Diese müssen aber von Bank zu Bank bestätigt werden. Ein Schreiben der einen Bank direkt an die andere Bank reicht hierzu aus. Habe ich selbst schon angestossen und die deutsche Bank hat dann die Kurse übernommen.

Sind die Wertpapiere seitdem verkauft worden? (Einstandskurse in der Depotanzeige sind steuerlich irrelevant.)

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
Am 3.11.2021 um 14:04 von stat:

....Ein Schreiben der einen Bank direkt an die andere Bank reicht hierzu aus. Habe ich selbst schon angestossen und die deutsche Bank hat dann die Kurse übernommen.

Die deutsche Bank muss sich für die Gewinnermittlung versichern, dass die ausländische Bank Einstandskurse gemäß deutschem Steuerrecht übermittelt hat. Das wird keine ausländische Bank bescheinigen. Hat also vielleicht früher mal funktioniert, jetzt wird wohl keine Bank mehr ins Risiko gehen.

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chirlu
Am 3.11.2021 um 16:43 von reckoner:

Hast du dazu eine rechtliche Grundlage?

 

§ 43a Abs. 2 S. 3 bis 6 EStG.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

§ 43a Abs. 2 S. 3 bis 6 EStG.

dann zitiere ich mal einen Teil daraus:

"... Handelt es sich bei der abgebenden auszahlenden Stelle um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens vom 3. Januar 1994 (ABl. EG Nr. L 1 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung oder in einem anderen Vertragsstaat nach Artikel 17 Absatz 2 Ziffer i der Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. EU Nr. L 157 S. 38), kann der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen; ..."

 

Und der Steuerpflichtige macht das sicher nicht gegenüber der Bank (weil diese da nicht mitspielt), sondern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung.

 

Stefan

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von reckoner:

Und der Steuerpflichtige macht das sicher nicht gegenüber der Bank (weil diese da nicht mitspielt), sondern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung.

 

Die Vorstellung des Gesetzgebers an der Stelle ist schon, daß man das gegenüber der Empfängerbank macht, denn es geht hier um das Abzugsverfahren und nicht um die Veranlagung. Aber daß die Empfängerbank im Normalfall nicht mitspielt, davon kann man wohl ausgehen.

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stat
· bearbeitet von stat
Am 3.11.2021 um 16:43 von reckoner:

Hallo,

 

Wieso? Du hast doch die Unterlagen der vorherigen Bank.

 

Hast du dazu eine rechtliche Grundlage?

Wenn man beispielsweise bedenkt, dass fifo in vielen Ländern unbekannt ist frage ich mich ernsthaft, wie das korrekt ablaufen soll.

 

Stefan

 

 

Unterlagen vorherige Bank: Ich schrieb erstmal blank. Du müsstest LÜCKENLOS beweisen das es die gleichen Papiere sind zb wenn Du Anschaffungskurse aus den Kaufbelegen nimmst. Auf der sicheren Seite bist Du erst wenn Du die Ausbuchungsbestätigung MIT Übertragungskurs nimmst und dann noch eine Bestätigung der übernehmenden Bank beibringen kannst das Du die Papiere nie gedreht hast.

 

Wie gesagt aber schon selbst so gemacht. Geht aber nur mit Schreiben von Bank zu Bank direkt (im EU Ausland). Außerhalb EU ist das explizit nicht erlaubt da musst Du in die Veranlagung. BNP in Paris schreibt direkt an smartbroker einen Brief. Wenn Du den Brief bekommst ist es schon vorbei. Auch wenn Du selbst 100 mal Smartbroker anschreibst werden die nichts übernehmen.

 

Grau ist alle Theorie einfach von der Auslandsbank fordern das sie deine neue Bank anschreibt mit den AK. Das machen die fast jeden Tag weil auch so häufiger mal AK korrigiert werden.

 

SZ Artikel dazu hier

Wenn es sich bei der abgebenden auszahlenden Stelle um ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) handelt, so das Landesamt, erfolge die Übertragung der Anschaffungsdaten nicht automatisch, "sondern nur auf Wunsch des Anlegers durch Vorlage einer Bescheinigung der Auslandsbank".

 

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/broker-wechsel-kosten-steuern-1.4554554

 

Fifo ist bei vielen Banken/Rechtsystemen Standard, aber ja Stefan Du hast in diesem Punkt recht, 100% korrekt wird das nicht immer sein. Aber das Problem hast Du aber bei jeder Auslandsbescheinigung zb bei Erträgen aus einer Kapitalmaßnahme. Letztendlich ist das aber der deutschen Bank egal, die übernimmt die Kurse anstandslos wie in meinem Fall.

 

Es geht nicht um die Veranlagung beim FA bei der Übertragung der AK zwischen Banken. In der Veranlagung kannst Du dann selbst eine Änderung der AK beantragen. Eleganter ist es hier dafür zu sorgen das vor der Veranlagung die AK schon stimmen.

 

Viel Erfolg!

 

 

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 13 Minuten von stat:

....Grau ist alle Theorie einfach von der Auslandsbank fordern das sie deine neue Bank anschreibt mit den AK. Das machen die fast jeden Tag weil auch so häufiger mal AK korrigiert werden.

 

SZ Artikel dazu hier

Wenn es sich bei der abgebenden auszahlenden Stelle um ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) handelt, so das Landesamt, erfolge die Übertragung der Anschaffungsdaten nicht automatisch, "sondern nur auf Wunsch des Anlegers durch Vorlage einer Bescheinigung der Auslandsbank".

 

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/broker-wechsel-kosten-steuern-1.4554554...

Ich denke inzwischen nicht mehr. Jedenfalls schreibt Smartbroker dazu in der FAQ "Leider kann Ihre Depot führende Bank, die DAB BNP Paribas, seit dem 01. Juli 2021 keine Einstandsdaten aus Wertpapierüberträgen aus dem Ausland verarbeiten. Hintergrund für diese Entscheidung sind die Abzugsverpflichtungen nach dem § 44 EStG, die der DAB BNP Paribas die Prüfung auferlegen, dass die übermittelten Einstandsdaten der deutschen Gesetzgebung entsprechen. Diese Prüfung kann regelmäßig nicht rechtssicher durchgeführt werden. "

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stat
· bearbeitet von stat
vor 1 Stunde von CorMaguire:

Ich denke inzwischen nicht mehr. Jedenfalls schreibt Smartbroker dazu in der FAQ "Leider kann Ihre Depot führende Bank, die DAB BNP Paribas, seit dem 01. Juli 2021 keine Einstandsdaten aus Wertpapierüberträgen aus dem Ausland verarbeiten. Hintergrund für diese Entscheidung sind die Abzugsverpflichtungen nach dem § 44 EStG, die der DAB BNP Paribas die Prüfung auferlegen, dass die übermittelten Einstandsdaten der deutschen Gesetzgebung entsprechen. Diese Prüfung kann regelmäßig nicht rechtssicher durchgeführt werden. "

Danke für Deinen Post! Also der §44 wurde nicht geändert in der Zwischenzeit. Wie ich schon öfters erwähnt habe ist die DAB leider häufig besonders unflexibel und sollte daher vermieden werden bei allen Fällen die etwas komplizierter sind.

 

Einfach mal bei einer anderen Bank probieren. So ich habe hier genug zu einem Thema beigetragen das mich nicht betrifft denke ich mal :-)

 

Handelt es sich bei der abgebenden auszahlenden Stelle um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens vom 3. Januar 1994 (ABl. EG Nr. L 1 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung oder in einem anderen Vertragsstaat nach Artikel 17 Absatz 2 Ziffer i der Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. EU Nr. L 157 S. 38), kann der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen

 

Hier steht klipp und klar das es geht. Die DAB denkt sich immer etwas neues aus um dem Kunden die maximale Steuer abzuziehen. Soll der Kunde doch in die Veranlagung gehen nicht unser Problem ist deren Motto. DAB möchte einfach jedes Risiko vermeiden und alles auf die Kunden abwälzen!

 

DAB/smartbroker daher nur für Aktien trading ohne Kap Maßnahmen.

 

 

https://www.buzer.de/gesetz/4499/al0-149109.htm

 

Eine Änderung im § kann ich nicht erkennen.

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oktavian

neue Preise: https://www.degiro.de/preise/preise-degiro.html

Die 0,50€ bearbeitunsgebühr hätten sie dann auch gleich jeweils dazu schreiben können statt extra aufzuführen. Kann es da zu Problemen kommen mit der Abgeltungssteuer? USA+Kanada wird billiger. Wie seht ihr das?

grafik.thumb.png.a094d785773be696f66ed72e9a338a27.png

 

Alt:

grafik.thumb.png.ddaebd663bfb57820bc640e5e2d936d2.png

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Flaschenpfand
· bearbeitet von Flaschenpfand

Meiner Meinung nach ist es eine versteckte Preiserhöhung weil sie die FX-Kosten erhöht haben.

0.5$ fallen weg, d.h. 1$ weniger bei einem Trade, dafür neu 0.25% FX Kosten, d.h. 0.5% per Trade,

und zwar bei allen Trades nicht nur bei US-Aktien.

 

Sie haben die ausgewiesenen Kosten, die der Kunde direkt noch vor der Transaktion sieht reduziert,

die effektiven Kosten aber erhöht. Finde ich maximal unsympathisch, auch wenn Degiro insgesamt

weiterhin günstig ist.

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oktavian

@Flaschenpfand 0,25% ist nicht teurer als deutsche Broker verlangen.

  1. Muss man denn autofx überhaupt machen?
  2. Kennst du einen broker, welcher bei autofx weniger als 0,25% nimmt?

Insbesondere bei exotischeren Sachen als USD/EUR greifen da deutsche broker arg zu.

 

neu:

Devisen TYP GEBÜHR

Alle Fremdwährungen - manuelle Transaktion 10,00 € + 0,02%1

Alle Fremdwährungen - Auto FX Trader 0,25%1

1 Eingeschlossen in Kauf/Verkaufstransaktionen.

 

alt:

Alle Fremdwährungen - manuelle Transaktion 10,00 € + 0,02%
Alle Fremdwährungen - Auto FX Trader 0,25%

 

Was bedeutet dieses "1 Eingeschlossen in Kauf/Verkaufstransaktionen."?

 

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Flaschenpfand
· bearbeitet von Flaschenpfand
vor 2 Stunden von oktavian:

@Flaschenpfand 0,25% ist nicht teurer als deutsche Broker verlangen.

Das habe ich auch nicht geschrieben, und es war nicht mein Punkt.

 

Degiro hat ihre Preise erhöht und verkauft dies als Preissenkung. Für mich werden defakto

Transkationen über US-Börsen teuerer als vor der Änderung, auch wenn die Kommission wegfällt.

vor 2 Stunden von oktavian:

alt:

Alle Fremdwährungen - Auto FX Trader 0,25%

AutoFX war bisher übrigens 0.1%, nur zum Verständnis warum ich mich über die

beträchtliche Preiserhöhung ärgere.

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NicoBLN

Pfennigfuchserei ich weiß aber:

die Erhöhung von 0,1% auf 0,25 % beim Auto FX Trade ist nicht neu, sondern bereits im September in Kraft getreten, sodass gegenüber dem PLV von September zu jetzt es doch eine Preissenkung ist, weil die Auto FX Tradegebühr bei 0,25% geblieben ist.

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Gamenick

Degiro im September 5 Schritte zurück, jetzt wieder einer nach vorne.

 

Ich denke mal, dass einige der Änderungen nicht gut ankommen sind (Vor allem die Verschlechterung des Wertpapierkredit und die Auto-FX Kosten) und man jetzt wieder etwas zurückrudert... macht wieder auto-fx max. die 0,1%, ansonsten kann man auch ikbr nehmen.

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JosefAckermann

Degiro gerade down.

Weiß jemand was los ist? 

 

Ist der Loadbalancer am Ende oder die ganze Degiro Cloud?

 

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CyberH
· bearbeitet von CyberH
vor 44 Minuten von JosefAckermann:

Degiro gerade down.

Weiß jemand was los ist? 

 

Ist der Loadbalancer am Ende oder die ganze Degiro Cloud?

 

Weiß zwar nicht was bei Degiro los ist. Aber weiß nun durch deinen Beitrag, dass es nicht an meinem Rechner liegt dass das Login-Dashboard nicht ordentlich lädt ;)

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Flaschenpfand
· bearbeitet von Flaschenpfand
Am 19.11.2021 um 14:10 von NicoBLN:

Pfennigfuchserei ich weiß aber:

die Erhöhung von 0,1% auf 0,25 % beim Auto FX Trade ist nicht neu, sondern bereits im September in Kraft getreten, sodass gegenüber dem PLV von September zu jetzt es doch eine Preissenkung ist, weil die Auto FX Tradegebühr bei 0,25% geblieben ist.

Das stimmt wohl für deutsche Kunden. Bei mir als schweizer Kunden kommt die Erhöhung der FX-Gebühr erst jetzt zusammen mit der "Zero"-Komissionsänderung.

 

Und ja, Degiro scheint gerade down zu sein, siehe auch:

https://allestörungen.de/stoerung/de-giro/

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JosefAckermann
vor 31 Minuten von CyberH:

Weiß zwar nicht was bei Degiro los ist. Aber weiß nun durch deinen Beitrag, dass es nicht an meinem Rechner liegt dass das Login-Dashboard nicht ordentlich lädt ;)

Wäre halt schön wenn man Mal ne Info bekommen würde. Das ist wirklich gerade Low Level Support.

 

 

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CyberH
· bearbeitet von CyberH
vor 15 Minuten von JosefAckermann:

Wäre halt schön wenn man Mal ne Info bekommen würde. Das ist wirklich gerade Low Level Support.

 

 

Hab eben auf Twitter das gefunden. Schön wäre es halt schon das die dann zumindest über das Loginmenü kommunizieren, dass es derzeit Probleme gibt. Nicht jeder sucht immer über Twitter - so auch ich ;)

 

TwitterDegiro.JPG

TwitterDegiro2.JPG

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JosefAckermann

@CyberH

 

Sensationelle Reaktion...immer schön schreiben, dass es an den massiven Zugriffszahlen liegt. Wer's glaubt...

 

PS: bevor wieder die Leute hier skandieren, "wer billig kauft, der wird bestraft": die letzten 18 Monate gab es es selten bis keine Ausfälle.

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CyberH
· bearbeitet von CyberH

Aktuell klappt bei mir das Login wieder. Aufruf der Kontofunktionen (Auszahlung) und Ordererteilung scheint aber noch zu zwacken.

 

Degiro ist meist gut verfügbar. Selten habe ich darüber Probleme. Was mir aber aufgefallen ist, dass der Service in den letzten Jahren schlechter geworden ist und tendenziell die Preise nach oben gehen. Bin dennoch soweit zufrieden, auch wenn es hin und wieder ruckelt ;) Für robustes Handling und guten Service gibt es (deutsche) Reseller von IB.

 

 

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JosefAckermann
vor 15 Stunden von CyberH:

Aktuell klappt bei mir das Login wieder. Aufruf der Kontofunktionen (Auszahlung) und Ordererteilung scheint aber noch zu zwacken.

 

Degiro ist meist gut verfügbar. Selten habe ich darüber Probleme. Was mir aber aufgefallen ist, dass der Service in den letzten Jahren schlechter geworden ist und tendenziell die Preise nach oben gehen. Bin dennoch soweit zufrieden, auch wenn es hin und wieder ruckelt ;) Für robustes Handling und guten Service gibt es (deutsche) Reseller von IB.

 

 

Ja das stimmt! Danke für die Rückmeldung.

Bin grundsätzlich auch zufrieden, auch wenn so Sachen wie Aktiensplits nach wie vor sehr unvorteilhaft für den Kunden sind aus steuerlichen Gründen (Verkauf der Anteile und Einbuchung der neuen wie ein Neukauf).

 

Kannst du bisschen mehr zu IB sagen und Reseller?

Würde mich interessieren, gerade für den Fall, dass Degiro weiter die Gebührenspirale befeuern sollte.

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chirlu
vor 40 Minuten von JosefAckermann:

auch wenn so Sachen wie Aktiensplits nach wie vor sehr unvorteilhaft für den Kunden sind aus steuerlichen Gründen (Verkauf der Anteile und Einbuchung der neuen wie ein Neukauf).

 

Das ist doch egal für die steuerliche Behandlung. Deretwegen mußt du dich ohnehin mit dem Finanzamt auseinandersetzen.

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