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Halicho
· bearbeitet von Halicho
vor 1 Stunde von monopolyspieler:

Umgeschichtet in andere Anlagen.

Umschichtung ist nicht gefordert, sondern laut Bedingungen erlaubt. Noch einmal lesen. Pisa ich hör für trapsen...

vor 3 Stunden von bondholder:

Sieht so aus, als hätte bei den Banken mal jemand nachgerechnet, was der ganze Spass tatsächlich kostet – und was man an Depot-Hoppern verdienen kann.

Da hat nie jemand gerechnet. Die zuständigen Führungskräfte der zweiten Ebene haben das entschieden, um ihre "vereinbarten"Ziele zu erreichen und zu übertreffen, was zu Boni führt. Auf der zweiten und dritten Ebene sind Ziele wie Kundenanzahl, Neukundenzahl, Entgeltumsatz, verwaltetes Vermögen, neu vergebene Kredite etc. formuliert, weil sich Ergebnisbestandteile den einzelnen Managern nicht mit vertretbarem Aufwand zurechnen lassen. Betriebswirtschaftlich ist das vollkommen irrsinnig. Ich hoppe sonst nie irgendwo rum. Bei der DB war das ein Sonderfall, weil es sich wahrscheinlich lohnen wird.

vor 4 Stunden von sparfux:

Warum wartest Du denn nicht erstmal das Ombudsverfahren ab?

Siehe oben. Klar warte ich das ab. Das ist kostenlos. Ich mahne alle zwei Monate die Entscheidung an. Wenn nach zwei Jahren nicht oder negativ entschieden ist klage ich. Mir stehen ab der Rückbuchung Verzugszinsen zu; das ist der DB bisher vollkommen egal. Gutherrenmentalität eben. Da lohnt sich eine sofortige Klage ohnehin nicht.

vor 4 Stunden von sparfux:

Ich habe mit Depotüberträgen und Eröffnungsprämien rund 25k€ in den letzten 10 Jahren eingenommen.

:D hast du hier ein Musterdepot? Von einem solchen Sparfuchs kann ich was lernen.

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monopolyspieler
vor 32 Minuten von Halicho:

Umschichtung ist nicht gefordert, sondern laut Bedingungen erlaubt. Noch einmal lesen. Pisa ich hör für trapsen...

Ich habe nichts anderes geschrieben-mußt also nicht pampig werden.

 

Einzige Bedingung ist aber, das die Umschichtung in andere Anlagen erfolgt.

Du hast Dir erlaubt, innerhalb der DB in einer identischen Anlage "umzuschichten".

Ergebnis- die Prämie für den Depoteingang von extern hat man kassiert- und da der Übertrag (Verzeihung- die "Umschichtung")

zu Maxblue aus dem DB Verbund kam, hast Du auch seitens maxblue keine Prämie zu erwarten.

Weil ich ja ein netter Mensch bin, zitiere ich Dir auch noch aus dem Synonym-Wörterbuch die Bedeutung des Wortes "Anlage":
Richtung, Neigung, Zusammensetzung, Eigenschaft, Beschaffenheit....

Aber wie gesagt- viel Glück.

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Halicho
· bearbeitet von Halicho
vor 41 Minuten von monopolyspieler:

Einzige Bedingung ist aber, das die Umschichtung in andere Anlagen erfolgt.

Nein. Umschichtung ist erlaubt nicht gefordert. Wo soll das stehen? Ist deutsch deine Muttersprache?

vor 41 Minuten von monopolyspieler:

Du hast Dir erlaubt, innerhalb der DB in einer identischen Anlage "umzuschichten".

Ich hÄtte es gedurft. Ich habe aber nur das Unterkonto geändert. Das ist nicht ausgeschlossen und Umschichtung nicht gefordert. Ich hoffe du bist kein Amtsrichter. :D

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor 10 Stunden von Halicho:

Nein. Umschichtung ist erlaubt nicht gefordert. Wo soll das stehen? Ist deutsch deine Muttersprache?

Ich hâtte es gesurft. Ich habe aber nur das Unterkonto geändert. Das ist nicht ausgeschlossen und Umschichtung nicht gefordert. Ich hoffe du bist kein Amtsrichter. :D

"und die Umschichtung in andere Anlagen bei der Deutschen Bank berühren den Prämienanspruch nicht."

 

Und letztmalig, da Du langsam anfängst zu trollen- eine Umschichtung ist laut Bedingungen nur dann prämienfreundlich, wenn sie in andere Anlagen erfolgt.

Was das Wort Anlagen in diesem Zusammenhang bedeutet, erklärt Dir Dein Synonym-Wörterbuch.

Mit etwas Glück ist das Synonym-Wörterbuch des Amtsrichters gerade in der Wäsche, wenn Dein Fall verhandelt wird.:P

Das, was Du gemacht hast, fällt in den Bereich des Satzes, der mit "Anderenfalls" beginnt.

Das Empfängerdepot (worin die Aktien von Extern eingebucht wurden), haben Deine Aktien verlassen. Damit erlischt der Prämienanspruch.

Das maxblue-Depot hat wie ein Zweitdepot eine andere Kontonummer-und wenn sich nur die letzte Ziffer unterscheidet=Umschichtung in eine identische Anlage.

An Deiner Stelle wäre ich gar nicht so siegessicher.

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 13 Stunden von monopolyspieler:

An Deiner Stelle wäre ich gar nicht so siegessicher.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Tatsache, dass die Deutsche Bank die Regeln bisher nicht geändert hat, ein gutes Zeichen für @Halicho ist. Warten wir es ab.

 

Der Imageschaden für die Deutsche Bank dürfte sich jedenfalls in engen Grenzen halten. Verbraucherschützer sehen es in der Regel nicht als ihre Aufgabe, PR für maximierende Depot-Hopper zu betreiben. Die BILD schreibt auch lieber über Jenny (28) aus Leverkusen.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 13 Stunden von monopolyspieler:

An Deiner Stelle wäre ich gar nicht so siegessicher.

Ich weiss nicht, warum Du so auf dem Thema Umschichtung rum reitest. Natürlich ist ein DB interner Depotübertrag keine Umschichtung in andere Anlagen.

 

Entscheidend ist doch m.E. aber, dass die Werpapiere mindestens für ein Jahr "bei der Deutschen Bank angelegt werden" ... und das ist doch auch bei einem Maxblue Depot der Fall. 

 

Zitat

Der Kunde hat Anspruch auf die Prämie, wenn die übertragenen bzw. zu Lasten Kontoguthabens gekauften Wertpapiere oder deren Gegenwert zum Zeitpunkt der Einbuchung im Empfängerdepot und der am 31. Dezember 2020 bei der Deutschen Bank vorhandene Wertpapierbestand bzw. das Kontoguthaben für mindestens ein Jahr dauerhaft bei der Deutschen Bank angelegt werden. 

 

... aber ich habe natürlich keine Ahnung, wie das ein Gericht sehen würde. Kann durchaus auch sein, dass sie bei den diesbezüglich uneindeutigen Bedingungen nach der Intention schauen. Und die ist natürlich klar, dass man beim teueren Depot mehr Prämie bekommen soll als beim billigeren.

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Halicho
vor einer Stunde von sparfux:

Kann durchaus auch sein, dass sie bei den diesbezüglich uneindeutigen Bedingungen nach der Intention schauen. Und die ist natürlich klar, dass man beim teueren Depot mehr Prämie bekommen soll als beim billigeren.

So denken Juristen aber nicht. Es geht um Formulierungen und was Formulierungen intendieren sollen. Was will die DB einem durchschnittlichen angesprochenen Kunden sagen und nicht was ein Kunde erahnen können soll.

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monopolyspieler

@sparfuxWeil ein Depotübertrag eine Umschichtung eines Bestandes im Sinne der Bedingungen für die DB darstellt.

 

Desweiteren greift folgender Satz:

Ausgenommen von der Berechnung der Prämie ist der Wert von Wertpapieren, die aus Depots, die bei Unternehmen, die zum Deutsche Bank Konzern gehören (z. B. Deutsche Bank AG einschließlich maxblue, DWS, Postbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Zurich Versicherung), geführt werden, übertragen wurden.

 

Der gilt so formuliert nämlich nicht nur für eingehende Überträge, sondern auch für ausgehende Überträge.

Wie gesagt- ich wäre da nicht so optimistisch.

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Der T
Am 20.5.2021 um 17:48 von Halicho:

Beide sind Teil der DB und nutzen die gleiche Kontonummer.

Nein, die Kontonummer ist nicht identisch. Die Stamm-/Kundennummer.

  

vor 21 Stunden von Halicho:

Da hat nie jemand gerechnet. Die zuständigen Führungskräfte der zweiten Ebene haben das entschieden, um ihre "vereinbarten"Ziele zu erreichen und zu übertreffen, was zu Boni führt. Auf der zweiten und dritten Ebene sind Ziele wie Kundenanzahl, Neukundenzahl, Entgeltumsatz, verwaltetes Vermögen, neu vergebene Kredite etc. formuliert, weil sich Ergebnisbestandteile den einzelnen Managern nicht mit vertretbarem Aufwand zurechnen lassen. Betriebswirtschaftlich ist das vollkommen irrsinnig. Ich hoppe sonst nie irgendwo rum. Bei der DB war das ein Sonderfall, weil es sich wahrscheinlich lohnen wird.

Das weißt Du wie die DB tickt?

 

vor 5 Stunden von Halicho:

So denken Juristen aber nicht. Es geht um Formulierungen und was Formulierungen intendieren sollen. Was will die DB einem durchschnittlichen angesprochenen Kunden sagen und nicht was ein Kunde erahnen können soll.

Schon mal was von konkludentem Verhalten gehört?

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Halicho
vor 26 Minuten von Der T:

Nein, die Kontonummer ist nicht identisch. Die Stamm-/Kundennummer.

Bei mir schon: die Unterkonten haben lediglich eine unterschiedliche einstelligen Endziffer. 

vor 27 Minuten von Der T:

Schon mal was von konkludentem Verhalten gehört?

Ja, und? Ich habe hier ein Bedingungswerk und werde dir das nicht noch einmal erklären.

vor 28 Minuten von Der T:

Das weißt Du wie die DB tickt?

Und jetzt beende ich meine Bezugnahme und du wirst blockiert.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 5 Stunden von monopolyspieler:

Weil ein Depotübertrag eine Umschichtung eines Bestandes im Sinne der Bedingungen für die DB darstellt.

Kann ich nicht erkennen, da da - wie Du ja selber schreibst - von einer Umschichtung in andere Anlagen und nicht von einer "Umschichtung" des Bestandes in ein anderes Depot die Rede ist.

 

vor 5 Stunden von monopolyspieler:

Desweiteren greift folgender Satz:

Ausgenommen von der Berechnung der Prämie ist der Wert von Wertpapieren, die aus Depots, die bei Unternehmen, die zum Deutsche Bank Konzern gehören (z. B. Deutsche Bank AG einschließlich maxblue, DWS, Postbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Zurich Versicherung), geführt werden, übertragen wurden.

DAS kann ich mir nun schon eher vorstellen. Zwar bezieht sich der Satz von der Intention her auf eingehende Überträge aber stimmt: Formal kann man ihn genau so auf einen "ausgehenden" internen Depotübertrag beziehen. Ich hoffe mal, die DB liest hier nicht mit. :P

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Naja- was weiß ich schon.

 

Ich hatte ja nur Dusel, das ich meine 2,5 Mille von maxblue, meine 5 Mille von der Targo und noch ein paar

andere Millen anderer Banken stets einsacken durfte.

Und all das, obwohl ich Deutsch kaum lesen und noch weniger verstehen kann, weil ich ja ein Opfer von Pisa bin.:P

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von monopolyspieler:

Ich hatte ja nur Dusel, das ich meine 5 Mille von maxblue, meine 5 Mille von der Targo und noch ein paar

andere Millen anderer Banken stets einsacken durfte.

Du hast dich vermutlich exakt an die Spielregeln gehalten und nicht versucht, zum Schaden der Banken ganz besonders clever zu sein, stimmt's?

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Belgien
vor 1 Stunde von monopolyspieler:

Naja- was weiß ich schon.

 

Ich hatte ja nur Dusel, das ich meine 5 Mille von maxblue, meine 5 Mille von der Targo und noch ein paar

andere Millen anderer Banken stets einsacken durfte.

Und all das, obwohl ich Deutsch kaum lesen und noch weniger verstehen kann, weil ich ja ein Opfer von Pisa bin.:P

 

Nun ja, Du scheinst schon besondere Fähigkeiten zu haben, wenn Du „5 Mille“ von Maxblue „eingesackt“ hast, da Maxblue maximal 2.500€ in der Vergangenheit (abgesenkt vor zwei/drei Jahren auf maximal 500€) für Depotüberträge (mit einjähriger Haltefrist) an Prämie ausgelobt hatte, gleichzeitig verbunden mit einer Kumulationsklausel, die das mehrmalige Prämienabgreifen verhindern sollte. Diese Bedingung scheinst Du unterlaufen zu haben (oder die DeuBa hat in Deinem Fall nicht aufgepasst).

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
Am 22.5.2021 um 12:01 von Belgien:

Nun ja, Du scheinst schon besondere Fähigkeiten zu haben, wenn Du „5 Mille“ von Maxblue „eingesackt“ hast, da Maxblue maximal 2.500€ in der Vergangenheit (abgesenkt vor zwei/drei Jahren auf maximal 500€) für Depotüberträge ....

Maxblue hatte bis ca. 2017 eine Prämie von 5.000 2500.

Ich habe nicht versucht, schlauer zu sein, als die Bank und auch nur Prämien mitgenommen, wenn es auch anderweitig gerade gepasst hatte.

Dann habe ich auch dort länger als unbedingt nötig zu den aufgerufenen Gebühren gehandelt, da unter dem Strich immer noch etwas für mich übrig geblieben ist. Leben und leben lassen.

 

Ich bekomme immer noch von einigen Banken Einladungen, doch wieder Kunde zu werden.

Ob das auch der Fall sein würde,wenn ich verbrannte Erde hinterlasse, in dem ich der Bank sehr deutlich zeige, das es mir nur um die Prämie geht?

Die habe ich immer eher als eine Art Gebührenguthaben gesehen und nicht als Zusatzeinkommen. :stupid:

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor einer Stunde von monopolyspieler:

Maxblue hatte bis ca. 2017 eine Prämie von 5.000.

Dann hat Dir Maxblue ein spezielles Prämienangebot für Depotüberträge von Monopolyspielern gemacht. Normalkunden konnten bei Maxblue nie mehr als 0,5% des übertragenen Volumens bis zu maximal 2500€ als Prämie erhalten. In der Anfangsphase hat Maxblue die Prämienauszahlung einem Abgeltungssteuerabzug unterzogen, diese Praxis hat sie dann jedoch geändert. Genauso hat sie vor einigen Jahren die Maximalprämie von 2500€ auf 500€ gesenkt.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Gerade nochmal geschaut- stimmt, waren 2500 Euro. Mindestübertrag waren 5000 Euro.

 

Dann könnte ich ja nochmal zur DB und mir die noch möglichen 5000  von den 7500 holen.:drool:

Gerade mal in PLVZ geschaut- lieber doch nicht.

"Nette" Depotgebühren, die schon einen großen Teil der Prämie schlucken, ungedeckelte Ordergebühren bis 1% Provision und 40Euro pro Eurex-Kontrakt/45 Euro pro US-Kontrakt.

Wäre für mich ein Minusgeschäft:(-auch, wenn man bei US-Termingeschäften die Gebühren von vormals 200 Euro pro Kontrakt runtergeschraubt hat.

Wer bitte bezahlt 45 Öcken für einen Kontrakt?

 

Kein Wunder, das man bei der DB not amused war, als da jemand für seine Aktien den Umzugswagen bestellt hat.:-*

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hund555
· bearbeitet von hund555
Am 27.4.2021 um 06:48 von Ramstein:

Im Postfach gefunden:

 

 

Kann man diese Quellensteuerrückerstattung einmal für alle 3 letzten Jahre beantragen ? Wenn man es beantragt, ist dann meine Arbeit komplett erledigt oder kommt auf mich doch was zu?

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Der T
vor 2 Stunden von hund555:

Kann man diese Quellensteuerrückerstattung einmal für alle 3 letzten Jahre beantragen ? Wenn man es beantragt, ist dann meine Arbeit komplett erledigt oder kommt auf mich doch was zu?

Ich habe die schweizer Quellensteuer vor einigen Jahren mal durch maxblue zurückerstattet bekommen. Einmal Einverständnis erteilt und das Geld war dann auf einmal da; für die Dividendenzahlungen der letzten drei Jahre (Nestlé und Roche). Ansonsten musste ich nichts machen.

Wenn ich mich richtig entsinne gab es Anfang diesen Jahres eine Umstellung im Bereich Quellensteuererstattung/-vorabbefreiung. Bin mir aber nicht sicher, ob das nur die Gebühren betraf oder ob da noch was anderes bei war. 

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fredyausosterwal

ich muss zugeben ich hab von Maxblue abstand genommen weil ich 12 Euro an Orderkosten als sehr teuer empfunden habe aber ich glaube Aufgrund der Quellensteuer Thematik lohnt es sich vielleicht doch einige Wertpapiere bei Maxblue liegen zu lassen. 

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fredyausosterwal
Am 20.5.2021 um 17:58 von Halicho:

Man kann doch die Prozesskosten genau abschätzen. Mir wird es Freude machen, gegen die mächtige DB mit ihren betrügerische Winkelzügen zu obsiegen und wenn ich verliere dann werde ich nur die halbe Freude gehabt haben. :D

 

Es sind "Querulanten" wie ich, die überhaupt mit solchen Verfahren dafür sorgen, dass Konzerne wie die DB sich nicht wie Gutsherren gegenüber Bürgern aufführen können. Was glaubt ihr wer den Banken oder anderen Unternehmen Grenzen setzt wenn nicht Kläger, die Geld und Zeit opfern?

für sowas wäre mir meine Zeit zu schade die Deutsche Bank hat bestimmt die besseren Anwälte und auch den längeren Atem 

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Maikel
vor einer Stunde von fredyausosterwal:

ich muss zugeben ich hab von Maxblue abstand genommen weil ich 12 Euro an Orderkosten als sehr teuer empfunden habe aber ich glaube Aufgrund der Quellensteuer Thematik lohnt es sich vielleicht doch einige Wertpapiere bei Maxblue liegen zu lassen. 

Lohnt sich leider nicht mehr, da maxblue zukünftig saftige Gebühren für die Erstattung der Quellensteuer nehmen wird.

 

Siehe Beitrag Nr. 514 vom 27. April in diesem Thread.

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Solara
vor 15 Minuten von Maikel:

Lohnt sich leider nicht mehr, da maxblue zukünftig saftige Gebühren für die Erstattung der Quellensteuer nehmen wird.

 

Siehe Beitrag Nr. 514 vom 27. April in diesem Thread.

Bis jetzt ist doch nur die Schweiz betroffen?

Meine Formulare für Frankreich und Irland sind heuer ganz normal eingetrudelt. Es gab wie üblich den Hinweis, dass die Quellensteuererstattung an eine Mindestrückerstattungsgrenze von derzeit 10 Euro gebunden ist.

Irland hatte 2020 gar keine fremden Spesen, In Frankreich hatte ich fremde Spesen von 60 Euro plus 19% MwSt. Lohnt sich bei mir aber trotzdem.

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Maikel
vor 1 Stunde von Solara:

Bis jetzt ist doch nur die Schweiz betroffen?

Ooops, sorry; danke für die Richtigstellung.

 

Da bei mir quellensteuermäßig hauptsächlich Schweizer Aktien betroffen sind, hatte ich das so pauschal im Kopf.

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s-t-f
vor 3 Stunden von Maikel:

Lohnt sich leider nicht mehr, da maxblue zukünftig saftige Gebühren für die Erstattung der Quellensteuer nehmen wird.

Im Grunde genommen ist es aber ja völlig in Ordnung, wenn sich die Bank einen Aufwand vergüten lässt, den man auch selber treiben kann. Das bisherige Verfahren war doch wohl ziemlich komfortabel für die Kunden. Die Frage ist, zu welchen Konditionen man die nötige Kooperation der Bank (beim Tax Voucher) bekommt, um die Quellensteuerbefreiung selber zu beantragen. Das sollte dann schon im Rahmen bleiben. Ich würde abwarten, was die Deutsche Bank da noch beschließt.

Eine Rückerstattung muss sich bei jeder anständigen Bank lohnen, wenn es nicht um absolute Kleckerbeträge geht.

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